loading

  • AT-5020 Salzburg
  • 01/2013
  • Ergebnis
  • (ID 2-115381)

Bildungscampus Gnigl


 
  • Projektdaten

    maximieren

    Entscheidung 17.01.2013 Entscheidung
    Verfahren Offener Wettbewerb
    Berufsgruppen Architektur, Bauingenieurwesen
    Teilnehmer Tatsächliche Teilnehmer: 22
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Generalplanerleistung
    Zulassungsbereich EWR, Schweiz
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 130.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Salzburg Immobilien GmbH, Salzburg (AT)
    Betreuer hobby a. Arch. D.I. Wolfgang Maul, Salzburg (AT)
    Preisrichter Prof. Gabriele G. Kiefer, Prof. Dr. Christian Kühn , Udo Heinrich, Heinz Schaden, Johann Padutsch, Claudia Schmidt, Josef Lackner, Elisabeth Kotek-Holzmann, Jutta Kodat
    Aufgabe
    Gegenstand des Verfahrens ist die Erlangung von städtebaulichen und baukünstlerischen Vorentwürfen für den Neubau eines Bildungscampus mit einem 4-gruppigen Kindergarten, einer 4-zügigen Volksschule mit 2 Vorschulklassen sowie Räumlichkeiten für Stadtteilvereine.
    Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke Gst. 571/5, 571/2, 568/8, 568/10, 568/7, 467/7 467/2 mit einer Gesamtgröße von ca. 13 500 m2.
    Die Aufschließung soll über die Minnesheimstraße erfolgen.
    Flächenwidmung: Derzeit beinhaltet die Fläche des Planungsgebietes eine Grünlandanteil auf folgenden Grundstücken (Gst. 476/2, 571/5, 571/2 und teilweise 568/10) mit ca. 4 400 m2.
    Die restlichen Grundstücke des Planungsgebietes sind mit einer „EW“ – Nutzung /erweitertes Wohngebiet) ausgewiesen.
    Die derzeit auf den Liegenschaften bestehenden Gebäude (1 Wohngebäude, Volksschule und Vereinsheim) sollen zur Gänze abgebrochen werden.
    Das Wohngebäude Schulstraße 9/11 wird auf der Liegenschaft 568/12 neu errichtet. Teile dieser Liegenschaft sollen nach Abbruch des derzeit dort befindlichen Kindergartens in Grünland rückgewidmet (Fläche ca. 1 500 m2) werden. Die Grünlandfläche ist im Entwurf zu berücksichtigen und als solche auszuweisen. Diese Grünlandfläche kann die erforderlichen Freiflächen des Bildungscampus beinhalten.
    Die Baumasse des Wohngebäudes Schulstraße 3/5 muss auf dem gegenständlichen Planungsgebiet untergebracht werden; das Gebäude an sich ist jedoch nicht Teil des Wettbewerbsverfahrens.
    Projektadresse AT-5020 Salzburg
    TED Dokumenten-Nr. 243983-2012
      Ergebnis anzeigen

  • Anzeigentext Ausschreibung

    maximieren

    • Wettbewerbsbekanntmachung
      Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Stadt Salzburg Immobilien GmbH
      Hubert-Sattler-Gasse 7A
      Kontaktstelle(n): hobby a. schuster & maul
      Zu Händen von: Arch. Dipl.-Ing. Wolfgang Maul
      5020 Salzburg
      ÖSTERREICH
      Telefon: +43 662641152
      E-Mail: MjE3V15RUWgdUC9iZFFdVGMdUGM=
      Fax: +43 662641993
      Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
      den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
      verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
      Kontaktstellen

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Sonstige: Immobilienverwaltung und Entwicklung

      Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
      Auftraggeber / den Auftraggeber:
      Offener, EU-weiter, zweistufiger Realisierungswettbewerb mit technischer
      Vertiefung (Preisgruppe) und anschließendem Verhandlungsverfahren für die
      Vergabe von Generalplanerleistungen.

      II.1.2) Kurze Beschreibung:
      Gegenstand des Verfahrens ist die Erlangung von städtebaulichen und
      baukünstlerischen Vorentwürfen für den Neubau eines Bildungscampus mit
      einem 4-gruppigen Kindergarten, einer 4-zügigen Volksschule mit 2
      Vorschulklassen sowie Räumlichkeiten für Stadtteilvereine.
      Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke Gst. 571/5, 571/2, 568/8,
      568/10, 568/7, 467/7 467/2 mit einer Gesamtgröße von ca. 13 500 m2.
      Die Aufschließung soll über die Minnesheimstraße erfolgen.
      Flächenwidmung: Derzeit beinhaltet die Fläche des Planungsgebietes eine
      Grünlandanteil auf folgenden Grundstücken (Gst. 476/2, 571/5, 571/2 und
      teilweise 568/10) mit ca. 4 400 m2.
      Die restlichen Grundstücke des Planungsgebietes sind mit einer „EW“ –
      Nutzung /erweitertes Wohngebiet) ausgewiesen.
      Die derzeit auf den Liegenschaften bestehenden Gebäude (1 Wohngebäude,
      Volksschule und Vereinsheim) sollen zur Gänze abgebrochen werden.
      Das Wohngebäude Schulstraße 9/11 wird auf der Liegenschaft 568/12 neu
      errichtet. Teile dieser Liegenschaft sollen nach Abbruch des derzeit dort
      befindlichen Kindergartens in Grünland rückgewidmet (Fläche ca. 1 500 m2)
      werden. Die Grünlandfläche ist im Entwurf zu berücksichtigen und als
      solche auszuweisen. Diese Grünlandfläche kann die erforderlichen
      Freiflächen des Bildungscampus beinhalten.
      Die Baumasse des Wohngebäudes Schulstraße 3/5 muss auf dem
      gegenständlichen Planungsgebiet untergebracht werden; das Gebäude an sich
      ist jedoch nicht Teil des Wettbewerbsverfahrens.

      II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71000000

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
      Angaben

      III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
      Zur Teilnahme am Verfahren Berechtigt sind:
      — Österreichische ArchitektInen, ZivilingenierInnen für Hochbau und
      ZT-Gesellschaften mit aufrechter oder ruhender Befugnis gemäß
      Ziviltechnikergesetz in der geltenden Fassung (bei Beauftragung ist eine
      aufrechte Befugnis nachzuweisen),
      — Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, EWR oder der Schweiz, die
      in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz niedergelassen
      sind und dort den Beruf eines/r freiberuflichen Architekten/in oder
      eines/r freiberuflichen Ingenieurkonsulenten/in auf einem Fachgebiet, das
      den Fachgebiten der o.a. Befugnisträger gleichzuhalten ist, befugt
      auszuüben,
      — Natürliche Personen, die eine Planungsberechtigung zur selbstständigen
      Planung des Wettbewerbsgegenstandes im Sitzstaat des Teilnehmers besitzen,
      — Juristische Personenim vorgenannten Sinne, sofern deren satzungsgemäßer
      Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der
      Wettbewerbsaufgabe entspricht und einer der vertretungsbefugten
      Gesellschafter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen
      erfüllt.
      Bei Teilnahmegesellschaften müssen alle Mitglieder die jeweilige
      Teilnahmeberechtigung erfüllen.

      III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Österreichische ArchitekInnen, ZivilingenieurInnen für Hochbau und ZT
      Gesellschaften mit aufrechter Befugnis gem. Ziviltechnikergesetz in der
      geltenden Fassung.
      Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz,
      die in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz niedergelassen
      sind und dort den Beruf eines/r freiberuflichen Architekten/in oder
      eines/r freiberuflichen Ingenieurkonsulenten/in auf einem Fachgebiet das
      den Fachgebieten der o.a. Befugnisträger gleichzuhalten ist, befugt
      ausüben.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Art des Wettbewerbs
      Offen

      IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
      Auswahlkriterien für die Bewerbungsphase:
      — innovative Konzepte zum Thema Volksschule / Kindergarten /
      Bildungscampus,
      — Lösungen mit hoher städtebaulicher Qualität,
      — Projekte mit herausragender architektonischer Qualität,
      — Referenzprojekte zum energieeffizienten, nachhaltigen und CO2-neutralen
      Bauen; der Bewerber sollte Erfahrungen mit Zertifizierungssystemen, wie
      bspw. DGNB/ÖGNB oder cradle to cradle haben. Darüber hinaus soll der
      Bewerber Erfahrungen in der Nutzung erneuerbarer Energieträger, der
      Gebäudeintegration von Energieerzeugungssystemen (z.B. PV-Anlagen),
      gebäudeübergreifender Energiekonzepte u.ä. vorweisen können. Ebenso sind
      Referenzprojekte im Bereich Mobilitätsmanagement und Verkehrsplanung
      vorzuweisen.
      Zur Erfüllung der umfangreichen Anforderungen richtet sich die
      Bewerbererkundung an interdisziplinär zusammengesetzte Bewerberteams, die
      vorzugsweise auch Erfahrungen im Rahmen von Forschungsprojekten
      einbringen.
      Aus den eingereichten Bewerbungen werden ca. 15 Teilnehmer für die
      Bearbeitung des Realisierungswettbewerbes ausgewählt.
      Die Auswahl soll mindestens 3 jüngere Büros berücksichtigen.
      Die Auswahl der Teilnehmer für die Bearbeitung des
      Realisierungswettbewerbes erfolgt durch die Jury.

      IV.4) Verwaltungsangaben

      IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
      -

      IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden
      Unterlagen
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
      10.8.2012 - 17:00
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 30.8.2012 - 17:00

      IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
      Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.5) Preise und Preisgericht

      IV.5.1) Angaben zu Preisen:
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Als Aufwandsentschädigung bei
      ordnungsgemäßer und termingerechter Abgabe der auf Basis dieser
      Ausschreibung geforderten Leistungen werden Wettbewebsgelder in Höhe von
      gesamt EUR 130 000,-- zzgl. Mwst vergeben. Die Aufteilung der Preisgelder
      ist folgendermaßen vorgesehen, wobei das Preisgericht sich vorbehält bei
      entsprechender Begründung eine andere Aufteilung vorzunehmen:
      Jeder Teilnehmer der 2. Stufe erhält eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
      EUR 5 000,--.
      — ein 1. Preis a EUR 17 000,
      — ein 2. Preis a EUR 13 000,
      — ein 3. Preis a EUR 10 000,
      — 3 Ankäufe zu je EUR 5 000.
      Bei einer Auftragserteilung wird das oben angeführte Preisgeld (nicht die
      Bearbeitungsgebühr) auf das Vorentwurfshonorar des jeweiligen Planers
      angerechnet.
      Wird das Projekt- aus welchen Gründen auch immer- nicht realisiert sind
      sämtliche Ansprüche der Wettbewerbsteilnehmer mit den ausbezahlten
      Preisgeldern abgegolten. Eine Anwendung des § 1168 ABGB wird zur Gänze
      ausgeschlossen.

      IV.5.3) Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an
      einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

      IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber /
      den Auftraggeber bindend: ja

      IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
      1. Arch. Univ. Prof. Mag.arch. Elsa Prochazka
      2. Univ. Prof. Dipl.-Ing. Gabriele G. Kiefer
      3. a.o.Univ.Prof. DI Dr. Christian Kühn
      4. Arch. Dipl.-Ing. Udo Heinrich (Vertreter des Auslobers)
      5. Vertreter der Stadtgemeinde Salzburg: BM Heinz Schaden
      (Sachpreisrichter)
      6. Vertreter des Auftraggebers/SIG: Baustadträtin Claudia Schmidt/Mag.
      Josef Lackner (SachpreisrichterIn)
      7. Vertreterin für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen: Mag. Jutta
      Kodat (Sachpreisrichterin)

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
      Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.2) Zusätzliche Angaben:
      Die fertigen Wettbewerbsarbeiten und Modelle sind bis spätestens zu den in
      Punkt A 4.5 angegebenen Terminen beim Verfahrensbetreuer Architekturbüro
      hobby a., schuster & maul, Ignaz-Härtl-Straße 9, 5020 Salzburg im Zeitraum
      von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr gegen Erhalt einer Übergabebestätigung
      abzugeben.
      Mit der Post, Paket- oder Botendienst übersendete Wettbewerbsarbeiten und
      Modelle müssen spätestens bis zu den in Punkt A 4.5 angeführten Terminen
      beim Verfahrensbetreuer eingelangt sein. Das Risiko des rechtzeitigen
      Einlangens trägt der Teilnehmer.
      Nicht prämierte Entwürfe werden nach Beendigung der Ausstellung für die
      Dauer von 2 Wochen zur Abholung im Büro des Auslobers bereitgestellt oder
      über Aufforderung während dieser Dauer auf Kosten des Projektanten
      zugesandt.

      VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      27.7.2012

    © European Union, http://ted.europa.eu
  • Protected by Copyscape
  • Gewährleistung

    competitionline übernimmt keine Verantwortung für Fehler, Auslassungen, Unterbrechungen, Löschungen, Mängel oder Verzögerungen im Betrieb oder bei Übertragung von Inhalten. competitionline übernimmt keine Verantwortung für Einbußen oder Schäden, die aus der Verwendung der Internetseiten, aus der Verwendung von Nutzerinhalten oder von Inhalten Dritter, die aus den Internetseiten oder über den Service gepostet oder an Nutzer übertragen werden, oder aus Interaktionen zwischen Nutzer und Internetseiten (online oder offline) resultieren. Bitte lesen Sie hierzu unsere Nutzungsbedingungen.


INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 01.08.2012
Ergebnis veröffentlicht 09.04.2013
Zuletzt aktualisiert 05.10.2018
Wettbewerbs-ID 2-115381 Status
Seitenaufrufe 5147