Neustädtischer Kirchplatz, Berlin-Mitte
Begrenzt offener landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb
1. Auftraggeber:
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Glinkastr. 28, 10117 Berlin als treuhänderischer Entwicklungsträger für das Land Berlin, in Verbindung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. II, Städtebau und Projekte, Hauptstadtreferat.
Verfahrenskoordination:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. II, Städtebau und Projekte, Referat II D, Maria Rünz, II D 22, Brückenstraße 6, D-10179 Berlin, Tel. (030) 9025-2021, Telefax (030) 9025-2533.
E-mail: MTlkWGlgWCVpbFxlcTdqXGVqa1hbayVZXGljYGUlW1w=
URL: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/wettbewerbe/
2. Beschreibung des Vorhabens:
Im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme "Hauptstadt Berlin - Parlaments- und Regierungsviertel" wird nach dem Umzug der amerikanischen Botschaft zum Pariser Platz der sogenannte "Neustädtische Kirchplatz" im historischen Zentrum als Stadtplatz neu gestaltet werden. In der dicht bebauten Dorotheenstadt, zwischen Dorotheen- Mittel- und Neustädtischer Kirchstraße gelegen, wird dieser öffentliche Raum in Zukunft Berlins Bürgern und Bürgerinnen, wie den Beschäftigten und Touristen abseits des Boulevards Unter den Linden zum Verweilen und Erholen zur Verfügung stehen.
3. Art des Verfahrens:
Begrenzt offener landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb nach 2.4 GRW 1995. Dem Wettbewerb wird ein Teilnehmerverfahren vorgeschaltet. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
4. Termin für Eingang der Lösungsvorschläge:
voraussichtlich Ende August 2008
5.a Beabsichtigte Zahl der Teilnehmer:
ca. 50
5.b Kriterien bei der Auswahl der Teilnehmer:
Die Teilnehmer am Wettbewerb müssen folgende Kriterien erfüllen:
* Berechtigung der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt" oder "Landschaftsarchitektin" (siehe Punkt 6)
* Nachweis der freischaffenden Tätigkeit
Werden von mehr als 50 Bewerbern/- innen die Teilnahmekriterien erfüllt, entscheidet das Los.
Es ist eine schriftliche Bewerbung unter Verwendung des Formblattes (pdf; 253 KB) mit folgenden Angaben einzureichen:
* Büroname; Name der Büroinhaber und Partner; vollständige Adresse mit Telefon, Fax und E-Mail, Internet-Adresse,
* zur Kammermitgliedschaft: Eintragungsort, -nummer und -datum
Bei Arbeitsgemeinschaften sind alle Mitglieder namentlich aufzuführen, nur Landschaftsarchitekten können Mitglied der Arbeitsgemeinschaft sein.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auslober. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
5.c Frist für den Eingang von Bewerbungsunterlagen:
Durch die Einsendung des Bewerbungsbogens in schriftlicher Form ausschließlich durch einen Zustelldienst gilt die Abgabefrist als eingehalten, wenn der Aufgabestempel das Datum des 28.03.2008 oder eines davor liegenden Tages trägt. Die persönliche Abgabe ist nicht vorgesehen. Die Bewerber sind für den Nachweis des termingerechten Eingangs selbst verantwortlich.
6. Vorbehalt für einen besonderen Berufsstand: (siehe Punkt Nr. 5b)
Zur Teilnahme am Wettbewerb zugelassen sind natürliche Personen, die am Tag der Wettbewerbsbekanntmachung entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in zu führen. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung als Landschaftsarchitekt/in, wer über ein Diplom/ Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG des Rates vom 10.6.1985 (EG-Architektenrichtlinie) gewährleistet ist. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern ihr satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der gestellten Aufgabe entsprechen. Mindestens einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der Verfasser der Entwurfsarbeit muss die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
7. Kriterien im Wettbewerb:
Erwartet wird ein qualitätsvoller Lösungsansatz, der die Wettbewerbsaufgabe gestalterisch, funktional und wirtschaftlich löst.
8. Mitglieder des Preisgerichtes:
Das Preisgericht wird entsprechend der GRW 1995 in der Fassung 2003 zusammengesetzt sein.
9. Art und Umfang der Bindung des Auftraggebers:
Der Auftraggeber beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen oder mehrere Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsaufgabe, mindestens mit den Leistungsphasen 2, 3, 4 (soweit erforderlich) und 5, nach § 15 bzw. §17 HOAI zu beauftragen, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe verwirklicht wird.
Voraussetzung für die Beauftragung ist, dass die Ausführung der ausgewählten Arbeit im Kostenrahmen möglich ist (siehe auch 7.1 der GRW 1995/Fassung 2003).
Landschaftsarchitekten, die nicht Mitglieder der Berliner Architektenkammer sind, werden gemäß § 6 Bau- und Architektenkammergesetz verpflichtet, sich bei Auftragserteilung im Verzeichnis auswärtiger Architekten der Architektenkammer Berlin eintragen zu lassen. Bei Bedarf wird die Hinzuziehung eines Kontaktlandschaftsarchitekturbüros empfohlen.
10. Zahlungen:
Anzahl und Höhe der Preise:
Als Preissumme sind 19.000 € zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer vorgesehen.