D-Deggendorf: Dienstleistungen für Unternehmen in den Bereichen Architektur, Ingenieurwesen, Bauten, Rechts- und Wirtschaftsfragen sowie in anderen Fachbereichen
2008/S 92-124056
Landesgartenschau Deggendorf 2014 GmbH vertreten durch die Stadt Deggendorf, Franz-Josef-Strauß-Straße 3, attn: Ernst Kallmünzer, D-94469 Deggendorf. Tel. (49-991) 296 00. E-mail: MjE3YmNQU2NfW1BdZF1WL1NUVlZUXVNeYVUdU1Q=. Fax (49-991) 296 01 99.
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 9.5.2008, 2008/S 90-122335)
Betr.:
CPV: 74000000.
Dienstleistungen für Unternehmen in den Bereichen Architektur, Ingenieurwesen, Bauten, Rechts- und Wirtschaftsfragen sowie in anderen Fachbereichen.
Anstatt:
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können:
Estnisch.
muss es heißen:
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können:
Deutsch.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 9.5.2008.
D-Deggendorf: Dienstleistungen für Unternehmen in den Bereichen Architektur, Ingenieurwesen, Bauten, Rechts- und Wirtschaftsfragen sowie in anderen Fachbereichen 2008/S 90-122335
WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):
Landesgartenschau Deggendorf 2014 GmbH vertreten durch die Stadt Deggendorf, Franz-Josef-Strauß-Straße 3, Kontakt Sachgebiet Stadtplanung, z. Hd. von Ernst Kallmünzer, D-94469 Deggendorf. Tel. (49-991) 296 00. E-Mail: MjEzZmdUV2djX1RhaGFaM1dYWlpYYVdiZVkhV1g=. Fax (49-991) 296 01 99.
Internet-Adresse(n):
www.landesgartenschau-deggendorf.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen.
Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Büro Narr – Rist - Türk, Landschaftsarchitekten BDLA, Stadtplaner und Ingenieure, Isarstraße 9, z. Hd. von Frau Scheibl, D-85417 Marzling. Tel. (49-8161) 989 28 33. E-Mail: MjEyZ1dcWV1WYDRiZmghYFUiWFk=. Fax (49-8161) 989 28 99. URL: www.nrt-la.de.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Regional- oder Lokalbehörde.
Allgemeine öffentliche Verwaltung.
I.3) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS:
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber:
Der Wettbewerb wird ausgelobt als Ideenwettbewerb (2.1.1 GRW) und als interdisziplinärer Realisierungswettbewerb (2.1.2 GRW). Der Wettbewerb ist ein offener (2.3.1 GRW), einstufiger Wettbewerb (2.2. (1) GRW). Der Zulassungsbereich umfasst die EWR/GPA-Staaten ohne Einschränkung.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Der Wettbewerb umfasst einen städtebaulichen Ideen- und einen interdisziplinären Realisierungsteil. Gegenstand des städtebaulichen Ideenteils ist ein städtebauliches Gesamtkonzept für das Planungsareal zwischen Altstadt und Donau mit allen funktionalen Verknüpfungen zur Stadt sowie eine in die Zukunft gerichtete Perspektive für das engere Gelände des Realisierungsteiles. Gegenstand des Wettbewerbes im interdisziplinären Realisierungsteil ist das Dauernutzungskonzept der Freianlagenplanung für das Gelände der Landesgartenschau einschließlich einer Parkierungsanlage unter den Deichgärten, ein Ausstellungskonzept für die Landesgartenschau Deggendorf 2014 sowie die Planung einer neuen Fuß- und Radwegebrücke über die Donau.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
74000000.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER:
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt eine Erklärung gemäß Anlage entsprechend 5.2 GRW ab. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit Landschaftsarchitekt, Architekt und beratender Ingenieur / Ingenieur wird zwingend vorgeschrieben unter der Federführung des Landschaftsarchitekten. Teilnahmeberechtigt sind in den EWR/GPA-Staaten ansässige - natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt / Garten- und Landschaftsarchitekt Architekt Beratender Ingenieur / Ingenieur befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Landschaftsarchitekt oder Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/ EWG (Architektenrichtlinie) bzw. Richtlinie 89/48/ EWG (Diplom-Richtlinie - Landschaftsarchitekten und Ingenieure) gewährleistet ist. - juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der/die verantwortliche(n) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen. - Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften haben in der Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein. Die Teilnahmehindernisse sind in Ziffer 3.2.3 GRW aufgeführt. Nach dem Preisgericht wird die zweite Stufe des VOF-Verfahrens durchgeführt.
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN:
Ja.
Landschaftsarchitekt / Garten- und Landschaftsarchitekt Architekt Beratender Ingenieur / Ingenieur Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit Landschaftsarchitekt, Architekt und beratender Ingenieur / Ingenieur wird zwingend vorgeschrieben unter der Federführung des Landschaftsarchitekten.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS:
Offen.
IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER:
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE:
Werden mit der Auslobung mitgeteilt.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 24.8.2008.
Die Unterlagen sind kostenpflichtig:
Preis: 50,00 EUR.
Zahlungsbedingungen und -weise: Die Zusendung der Unterlagen als CD / DVD ist kostenpflichtig. Die Unterlagen sind aber kostenlos nach Zusendung eines Zugangscodes auf einem Server ( www.landesgartenschau-deggendorf.de) abrufbar. Auf Wunsch werden die Wettbewerbsunterlagen den Wettbewerbsteilnehmern gegen Vorauszahlung einer Schutzgebühr von EUR 50,- (einzahlbar per Verrechnungsscheck oder auf das Konto der Stadt Deggendorf Kontonummer 380 000 539, BLZ 741 500 00, Bank Sparkasse Deggendorf) unter Angabe des Verwendungszweckes „Wettbewerb LGS“ als CD / DVD zugesandt.
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme:
25.8.2008.
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber:
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können:
Estnisch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben:
Ja.
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: 1. Preis EUR 43 000.- 2. Preis EUR 34 400.- 3. Preis EUR 25 800.- 4. Preis EUR 20 640.- 5. Preis EUR 13 760.- = EUR 137 600.- 4 Ankäufe à EUR 8 600.- = EUR 34 400.- Gesamt netto EUR 172 000.- Sofern mit Preisen bzw. Ankäufen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer MwSt. abführen, wird diese ihnen anteilig zusätzlich vergütet. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen und auch Sonderpreise (siehe 4.2 Abs.2 GRW) zu vergeben.
IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.5.3) Folgeaufträge:
Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben.
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend:
Nein.
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. Prof. Brenner Herrmann.
2. Prof. Giseke Undine.
3. Hager Guido.
4. Prof. Dr. Keuser Manfred.
5. Klar Rolf-Peter.
6. Prof. Loidl-Reisch Cordula.
7. Prof. Pahl Burkhard.
8. Prof. Rehwald Till.
9. Ruhstorfer Sabine.
10. Voß Dagmar.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:
Nein.
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN:
— Das Verfahren ist anonym. - Die Ausloberin behält sich vor, wenn mehr als 50 Arbeiten eingehen, die Prüfung der Arbeiten in zwei Phasen vorzunehmen (5.7GRW). In der ersten Phase werden die Wettbewerbsarbeiten in einem vereinfachten Verfahren vorgeprüft und danach vom Preisgericht zur Aufnahme in die nächste Phase beurteilt. Die vom Preisgericht in der ersten Phase ausgewählten Wettbewerbsarbeiten werden anschließend einer eingehenden Vorprüfung unterzogen und danach erneut vom Preisgericht beurteilt. - Nicht verlangte Leistungen werden abgedeckt. - Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem oder mehreren der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen für den Realisierungsteil übertragen. Dies sind bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung - für die Gebäude und Freianlagen mindestens die Leistungsphasen 1 bis 5 gemäß § 15 Abs.1 HOAI - für die Donaubrücke mindestens die Leistungsphasen 1 bis 5 gemäß § 55 Abs.1 HOAI (Objektplanung) und mindestens die Leistungsphasen 2 bis 3 gemäß § 64 Abs. 1 HOAI (Tragwerksplanung) - Die Ausloberin behält sich vor, die Planungsleistungen für die Fuß- und Radwegebrücke getrennt von den anderen Leistungen an einen Preisträger zu vergeben. - Nach dem Preisgericht wird die zweite Stufe des VOF-Verfahrens durchgeführt. - Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen ausgezeichneten und der angekauften Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin - Die übrigen Wettbewerbsarbeiten können binnen zwei Wochen nach Schluss der Ausstellung abgeholt werden. Erfolgt dies nicht, werden sie an die Wettbewerbs-Teilnehmer kostenfrei zurückgesandt.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
7.5.2008.