D-Augsburg: Architekturentwurf
2008/S 107-143413
WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):
Auslober: Studentenwerk Augsburg, Studentenwerk Augsburg, Eichleitnerstraße 30, 86159 Augsburg, Kontakt Studentenwerk Augburg, D-86159 Augsburg. Tel. 08 21/598-49 02.
Weitere Auskünfte erteilen: Staaltliches Bauamt Augsburg, Burgkmairstraße 12, D-86152 Augsburg. Tel. 08 21 25 81-0. E-Mail: MTJlc2NscmNwLHFhZnVjZ2VfcGI+cXJgX18sYF93Y3BsLGJj.
Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen.
Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Einrichtung des öffentlichen Rechts.
Bildung.
I.3) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS:
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber:
Realisierungswettbewerb - Neubau eines Studentenwohnheimes in Augsburg.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Das Studentenwerk Augsburg beabsichtigt den Neubau eines Studentenwohnheimes mit 300 Wohnplätzen, nahe der Universität Augsburg. Das Raumprogramm sieht neben Studentenapartments, Wohngruppen und Räumen für Gemeinschaftsführung auch eine integrierte 2-Gruppige Kindertagesstätte vor. Das gesamte Raumprogramm um fasst eine HNF von ca. 6 700 m². Das Wettbewerbsgelände befindet sich in Augsburg, am nördlichen Rand des Stadtteils Haunstetten, in unmittelbarer Nähe zum Universitätscampus. Das Planungsgebiet ist umgeben von gewachsenen städtebaulichen Strukturen verschiederner Nutzung. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich das Landesamt für Umwelt. Weiter nördlich erstreckt sich der Stadtteil "Universitätsviertel", der ein wichtiges Glied im Siedlungsband von Augsburg bis nach Königsbrunn darstellt. Das Wettbewerbsgelände hat eine Fläche von ca. 23 000 m². Der Auftraggeber erwartet eine in gestalterischer, funktionaler und wirtschaftlicher Hinsicht überzeugende Lösung der Wettbewerbsaufgabe. Das Bauvorhaben wird mit Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren gefördert. Es gelten die "Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende" des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
74222000.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER:
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt mittels Losverfahren (2.4.2 GRW). Kategorie A Auslosung: 5 Büros "Junge Büros" (Diplomzeugnis aller Entwurfs-verfasser nicht vor dem 1.1.2000) und/oder "kleinere Büros" (maximal 4 techni-sche Mitarbeiter inklusive Büroinhaber). Kategorie B Auslosung: 20 Büros aus den verbleibenden Bewerbern, die nicht unter die Kategorie A fallen. Zusätzlich werden 10 Teilnehmer vom Auslober direkt zugeladen. Der Zulassungsbereich umfasst die EWR/GPA-Staaten. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Bewerbungen sind formlos schriftlich (Papierform) in einem undurchsichtigen Umschlag, versehen mit der Zuordnung Kategorie A oder B, bis spätestens 4.7.2008 (Eingang beim Auslober), zu richten an: Studentenwerk Augsburg Eichleitnerstraße 30 86159 Augsburg Stichwort: "Wettbewerb Studentenwohnheim" Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen: - Name des Bewerbers (bei Büropartnern reicht ein Name für die Bewerbung), bei Arbeitsgemeinschaften der Name jedes Mitgliedes; die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist ausgeschlossen. - Eintragung in die jeweilige Architektenliste mit Nummer und Datum der Eintragung. - Für Kategorie A: Nachweis über den Erwerb des Diplomzeugnisses nicht vor dem 1.1.2000 oder Erklärung über die Anzahl der max. 4 technischen Mitarbeiter, einschließlich Büroinhaber. - Angaben der Büroadresse inkl. Telefon/Fax/E-Mail Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht einer von der auslobenden Behörde unabhängigen Dienststelle oder eines Notars. Zusätzlich werden Nachrücker in angemessener Zahl durch Los bestimmt. Sollten in einem Auswahltopf weniger Bewerber vorliegen, als Teilnehmer aus-zulosen sind, werden aus dem anderen Auswahltopf entsprechend mehr Teilnehmer gezogen. Nicht geloste Bewerber erhalten keine Absage. Für den Fall, dass ausgeloste Bewerber vom Verfahren zurücktreten oder die Schutzgebühr nicht termingerecht entrichten, werden die Nachrücker, in der Reihenfolge ihrer Ziehung, zum Wettbewerb zugelassen. Die Zuordnung zu einer der Kategorien A oder B erfolgt eigenverantwortlich durch die Bewerber.
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN:
Ja.
Für die Teilnahme sind zugelassen, in den EWR/GPA-Staaten ansässige, natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes am Tage der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt/in" berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als "Architekt/in" derjenige, welcher den Nachweis über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis führen kann, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (EG- Archi-tektenrichtlinie) gewährleistet ist. Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften solcher natürlicher Personen sowie juristische Personen, sofern in deren Satzungsregelungen der Geschäftszweck auf das Erbringen von Pla-nungsleistungen ausgerichtet ist sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristi-scher Personen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Architekt oder gleichwertig zu führen. Bei teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein. Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Ver-treter zu benennen, der für die Wettbewerbsarbeit verantwortlich ist. Die gelosten Teilnehmer dürfen am Wettbewerb keinen weiteren Entwurfsverfasser oder freie Mitarbeiter außer den in der Bewerbung genannten beteiligen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen zum Zeitpunkt der Auslobung am 3.6.2008 erfüllt sein. Den Teilnehmern wird die Zusammenarbeit mit einem Garten- und Landschaftsarchitekten empfohlen. Garten- und Landschaftsarchitekten sind jedoch nur in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten teilnahmeberechtigt und müssen dem Auslober nach dem Losverfahren, spätestens bis zum Termin des Kolloquiums, schriftlich benannt werden.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS:
Nichtoffen.
Gewünschte Teilnehmerzahl: 35.
IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER:
1. Kehrbaum Architekten, Augsburg.
2. Schlude Ströhle Architekten, Stuttgart.
3. Claus + Forster Architekten, München.
4. Architekturbüro Huber, Betzigau.
5. Meck Architekten, München.
6. Schlamberger Architekten, Augsburg.
7. Christoph Maas, München.
8. Spengler Wiescholek Architekten, Hamburg.
9. Michel + Wolf + Partner, Stuttgart.
10. Herle + Herrle, Neuburg/Donau.
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE:
Die 35 Wettbewerbsarbeiten werden nach folgenden Gesichtspunkten beurteilt: Allgemeine Anforderungen, städtebauliche Qualität, Funktion, Gestalt.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
Die Unterlagen sind kostenpflichtig:
Preis: 100 EUR.
Zahlungsbedingungen und -weise: Die Wettbewerbsunterlagen sind kostenpflichtig. Eine Schutzgebühr von 100 € ist von den ausgewählten Bewerbern bis spätestens 16.7.2008 (16:00) Uhr Die Schutzgebühr ist unter dem Vermerk "Wettbewerb Studentenwohnheim Augsburg" auf das Konto des Auslobers "Studentenwerk Augsburg" bei der Stadtsparkasse Augburg Kt.Nr. 810201855 BLZ 72050000 zu überweisen. Nach fristgerechtem Eingang der Schutzgebühr werden die Wettbewerbsunterlagen den Teilnehmern ab 18.7.2008 zugeschickt. Auf Wunsch können die Unterlagen auch ab 18. Juli von 8:00 bis 16:00 Uhr bis 23.7.2008 beim Auslober abgeholt werden: Adresse: Studentenwerk Augsburg, Eichleitnerstraße 30, D-86159 Augsburg Wird eine wettbewerbsfähige Arbeit eingereicht, so wird die Schutzgebühr nach Abschluss des Verfahrens zurückerstattet.
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme:
4.7.2008 - 16:00.
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber:
8.7.2008.
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können:
Estnisch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben:
Ja.
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: 1. Preis 18 000 € 2.Preis 14 400 € 3. Preis 10 800 € 4. Preis 8 640 € 5. Preis 5 760 € 4 Ankäufe á 3 600 €. Die Preissumme beträgt insgesamt 72 000 € (netto) Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen und auch Sonderpreise (4.2 Abs. 2 GRW) zu vergeben.
IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.5.3) Folgeaufträge:
Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben.
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend:
Nein.
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. Prof. Dipl.-Ing. Architekt Michael Gaenssler, München.
2. Dipl.-Ing. Architektin Julia Mang Bohn, München.
3. Dipl.-Ing. Günter Billenstein, Leiter d. Stadtplanungsamtes Augsburg.
4. Ministerialrat Hanskarl Rattinger, Oberste Baubehörde, München.
5. Doris Schneider, Geschäftsführerin Studentenwerk Augsburg.
6. Stefan Rehm, Studentenwerk Augsburg.
7. Nico F. Kummer, Verwaltungsrat Studentenwerk Augsburg.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:
Nein.
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN:
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
3.6.2008.