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  • DE-53113 Bonn
  • 09/2013
  • Ergebnis
  • (ID 2-126890)

Erweiterungsbau für den UN Campus


 
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    Entscheidung 11.09.2013 Entscheidung
    Verfahren Offener Wettbewerb, Zweiphasig nach RPW
    Berufsgruppen Architektur, Landschaftsarchitektur
    Teilnehmer Tatsächliche Teilnehmer: 19
    Federführung Architekten
    Gebäudetyp Büro-, Verwaltungsbauten
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Freianlagen / Denkmalschutz
    Zulassungsbereich GPA/ GATT, Welthandelsorganisation WTO
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 230.000 EUR inkl. USt.
    Baukosten 38.800.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Berlin (DE)
    Betreuer Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), Berlin (DE), Bonn (DE)
    Preisrichter Piet Eckert, Heiner Farwick, Prof. Dörte Gatermann [Vorsitz], Prof. Anett Maud Joppien, Prof. Klaus Kada, Hiltrud Maria Lintel, Prof. Markus Neppl, Prof. Burkhard Wegener [Stellvertreter]
    Kammer Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) (Reg.-Nr.: W 72/12)
    Aufgabe
    Offener, internationaler, zweiphasiger anonymer Wettbewerb für Arbeitsgemeinschaften aus Architekten (federführend) und Landschaftsarchitekten nach den RPW 2008 § 3 (1) und den übergeordneten Regelungen der Vergabeverordnung für freiberufliche Leistungen (VOF 2009).
    Die Verfahrenssprache für den Wettbewerb ist deutsch. (Die Auslobungen sowie alle Protokolle werden in Deutsch und Englisch erstellt. In Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung maßgebend.).
    Der UN Campus ist das Zentrum der Organisationen der Vereinten Nationen in Bonn. Er wurde 2006 eingeweiht und geht auf einen Beschluss des Bundes, des Landes NRW und der Bundesstadt Bonn aus dem Jahr 2002 zurück, in dem die Ansiedlung von Organisationen der Vereinten Nationen in Bonn und zum Internationalen Kongress- und Veranstaltungszentrum Bundeshaus Bonn (IKBB/WCCB) – heute Congress Center Bonn (CCB) - vereinbart wurde.
    Für eine gebündelte Unterbringung der UN Organisationen im ehemaligen Plenarbereich wurde den Vereinten Nationen das Neue ehemalige Abgeordneten Hochhaus – „Langer Eugen“ – und das ehemalige Alte Abgeordneten Hochhaus zur dauerhaften Nutzung zur Verfügung gestellt.
    Insgesamt werden ab 2014 ca. 700 Beschäftigte auf dem UN Campus arbeiten.
    Um den zusätzlichen Raumbedarf für ca. 330 Mitarbeiter des Klimarahmensekretariats der Vereinten Nationen (UNFCCC) zu decken, soll ein Erweiterungsbau auf dem UN Campus in Bonn errichtet werden. Angesichts der Aufgaben und Bedeutung des Sekretariats für den internationalen Klimaschutz muss der Neubau in vorbildlicher Weise hohe Nachhaltigkeitsanforderungen hinsichtlich gestalterischer, ökologischer und energetischer Aspekte erfüllen und als hochwertiges Gebäude im Passivhausstandard umgesetzt werden.
    Ziel für die geplante Neubaumaßnahme ist es, das Zertifikat „Gold“ entsprechend den Kriterien des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) zu erreichen.
    Die beiden historischen denkmalgeschützten Gebäude - das „Alte Wasserwerk“ und das „Pumpenhaus“ - sollen in das Gelände und das Nutzungskonzept einbezogen werden.
    Ziel dieses Wettbewerbs ist es, — ein Planungsteam, — ein Konzept zur Integration des Erweiterungsbaus in den Campus mit den unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden und altem Baumbestand in der Rheinaue, — einen Vorentwurf für die Realisierung des Erweiterungsbaus sowie der Außenanlagen zu finden.
    Die Kostenobergrenze für die Baukosten (KG 200-500) beträgt 38 800 000 EUR inkl. 19 % USt. Die Kosten für die KG 200 betragen 3 700 000 EUR inkl. 19 % USt.
    Ausstellung Eröffnung der Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten „Erweiterungsbau für den UN Campus in Bonn“

    Wo: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
    Robert-Schuman-Platz 3
    53175 Bonn
    Wann: 24. Oktober 2013 um 17.00 Uhr

    Begrüßung:
    Rita Ruoff-Breuer, Präsidentin Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

    Es sprechen:
    Dr. Peter Müller, Ministerialdirektor, Abteilungsleiter Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
    Ralf Poss, Ministerialdirigent, stv. Abteilungsleiter Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
    Lutz Leide, Spartenleiter FM Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
    Christiana Figueres, Executive Secretary UNFCCC Vereinte Nationen
    Prof. Dörte Gatermann, Architektin


    Ausstellungsdauer: 25. Oktober bis 08. November 2013
    Montag bis Freitag 9 bis 20 Uhr
    Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
    Projektadresse DE-53113 Bonn
    TED Dokumenten-Nr. 385138-2012
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Wettbewerbsbekanntmachung
      Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
      Straße des 17. Juni 112
      Kontaktstelle(n): Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
      Zu Händen von: Birgit Jacke-Ziegert
      10623 Berlin
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 30184017201
      E-Mail: MThZaltgYWxdY2xtajhaWmomWm1mXCZcXQ==
      Fax: +49 30184017209
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
      http://www.bbr.bund.de
      Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen:
      http://www.bbr.bund.de
      Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
      den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
      verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
      Kontaktstellen

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
      einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
      1.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
      anderer Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer
      öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
      Auftraggeber / den Auftraggeber:
      Erweiterungsbau für den UN Campus in Bonn.

      II.1.2) Kurze Beschreibung:
      Offener, internationaler, zweiphasiger anonymer Wettbewerb für
      Arbeitsgemeinschaften aus Architekten (federführend) und
      Landschaftsarchitekten nach den RPW 2008 § 3 (1) und den übergeordneten
      Regelungen der Vergabeverordnung für freiberufliche Leistungen (VOF 2009).
      Die Verfahrenssprache für den Wettbewerb ist deutsch. (Die Auslobungen
      sowie alle Protokolle werden in Deutsch und Englisch erstellt. In
      Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung maßgebend.).
      Der UN Campus ist das Zentrum der Organisationen der Vereinten Nationen in
      Bonn. Er wurde 2006 eingeweiht und geht auf einen Beschluss des Bundes,
      des Landes NRW und der Bundesstadt Bonn aus dem Jahr 2002 zurück, in dem
      die Ansiedlung von Organisationen der Vereinten Nationen in Bonn und zum
      Internationalen Kongress- und Veranstaltungszentrum Bundeshaus Bonn
      (IKBB/WCCB) – heute Congress Center Bonn (CCB) - vereinbart wurde.
      Für eine gebündelte Unterbringung der UN Organisationen im ehemaligen
      Plenarbereich wurde den Vereinten Nationen das Neue ehemalige Abgeordneten
      Hochhaus – „Langer Eugen“ – und das ehemalige Alte Abgeordneten Hochhaus
      zur dauerhaften Nutzung zur Verfügung gestellt.
      Insgesamt werden ab 2014 ca. 700 Beschäftigte auf dem UN Campus arbeiten.
      Um den zusätzlichen Raumbedarf für ca. 330 Mitarbeiter des
      Klimarahmensekretariats der Vereinten Nationen (UNFCCC) zu decken, soll
      ein Erweiterungsbau auf dem UN Campus in Bonn errichtet werden. Angesichts
      der Aufgaben und Bedeutung des Sekretariats für den internationalen
      Klimaschutz muss der Neubau in vorbildlicher Weise hohe
      Nachhaltigkeitsanforderungen hinsichtlich gestalterischer, ökologischer
      und energetischer Aspekte erfüllen und als hochwertiges Gebäude im
      Passivhausstandard umgesetzt werden.
      Ziel für die geplante Neubaumaßnahme ist es, das Zertifikat „Gold“
      entsprechend den Kriterien des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen für
      Bundesgebäude (BNB) zu erreichen.
      Die beiden historischen denkmalgeschützten Gebäude - das „Alte Wasserwerk“
      und das „Pumpenhaus“ - sollen in das Gelände und das Nutzungskonzept
      einbezogen werden.
      Ziel dieses Wettbewerbs ist es,
      — ein Planungsteam,
      — ein Konzept zur Integration des Erweiterungsbaus in den Campus mit den
      unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden und altem Baumbestand in der
      Rheinaue,
      — einen Vorentwurf für die Realisierung des Erweiterungsbaus sowie der
      Außenanlagen zu finden.
      Die Kostenobergrenze für die Baukosten (KG 200-500) beträgt 38 800 000 EUR
      inkl. 19 % USt. Die Kosten für die KG 200 betragen 3 700 000 EUR inkl. 19
      % USt.

      II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71200000

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
      Angaben

      III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
      Das Preisgericht wählt aus den eingereichten Arbeiten der 1. Phase ca. 20
      Teilnehmer zur Teilnahme an der 2. Phase des Wettbewerbs aus.

      III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Vertragsstaaten des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
      (Government.
      Procurement Agreement - GATS).
      Die Auslobung richtet sich an Arbeitsgemeinschaften aus Freischaffenden
      Architekten (Federführung) und Landschaftsarchitekten.
      Teilnahmeberechtigt sind:
      1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und entsprechend den
      Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung
      Architekt oder Landschaftsarchitekt zu führen. Ist in dem Herkunftsland
      die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche
      Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige
      Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie
      2001/19/EG und der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist.
      2. Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck die der
      Wettbewerbsaufgabe entsprechenden Planungsleistungen gehören, sofern der
      zu benennende bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der
      Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen
      erfüllen.
      3. Arbeitsgemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen.
      Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen,
      die an natürliche Personen gestellt werden. Dies gilt auch für die
      Beteiligung Freier Mitarbeiter.
      Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt sein.
      Arbeitsgemeinschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen,
      der für die Wettbewerbsarbeit verantwortlich zeichnet.
      Jeder Wettbewerbsteilnehmer darf nur einen Entwurf einreichen.
      Arbeitsgemeinschaften gelten zwar als ein Wettbewerbsteilnehmer. Jedoch
      auch ihre Partner dürfen sich nicht mehrfach - d.h. zusätzlich als
      einzelner Teilnehmer oder als Partner einer weiteren Arbeitsgemeinschaft -
      am Wettbewerb beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss
      aller betroffenen Teilnehmer.
      Die Teilnahmeberechtigung wird nach Abschluss der 1. Phase unter
      Beibehaltung der Anonymität geprüft.
      Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Personen, die
      unmittelbar an der Ausarbeitung der Wettbewerbsaufgabe und der Auslobung
      des Wettbewerbes beteiligt waren oder Einfluss auf die Entscheidung des
      Preisgerichts nehmen könnten, sowie sämtliche am Preisgerichtsverfahren
      und an der Vorprüfung beteiligte Personen. Gleiches gilt für deren Ehe-
      resp. Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte ersten und zweiten Grades
      sowie ständige Projekt- und Geschäftspartner.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Art des Wettbewerbs
      Offen

      IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
      Bewertet werden: die Entwurfsidee, die Qualität des architektonischen,
      städtebaulichen, freiraumplanerischen Gestaltungskonzepts, die
      Wirtschaftlichkeit und des Weiteren in der 2. Wettbewerbsphase: die
      Funktionalität, die Konzepte der Tragwerksplanung, der technischen
      Gebäudeausrüstung, das Energiekonzept und die Nachhaltigkeit (entsprechend
      dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen(BNB)). Die Nennung der
      Beurteilungskriterien im Detail erfolgt im Auslobungstext.

      IV.4) Verwaltungsangaben

      IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden
      Unterlagen

      IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 18.2.2013 - 16:00

      IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
      Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.5) Preise und Preisgericht

      IV.5.1) Angaben zu Preisen:
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Die Wettbewerbssumme beträgt
      230 000 EUR.
      1. Preis: 40 000 EUR,
      2. Preis: 27 000 EUR,
      3. Preis: 18 000 EUR;
      Anerkennungen: 3 á 10 000 EUR.
      Die prämierten Arbeiten (Preise und Anerkennungen) gehen in das Eigentum
      des Auslobers über.

      IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
      115 000 EUR werden unter den ausgewählten Teilnehmern der 2. Phase, die
      eine zur Beurteilung durch das Preisgericht zugelassene Wettbewerbsarbeit
      einreichen, als anteilige Aufwandsentschädigung zu gleichen Teilen
      ausgezahlt.

      IV.5.3) Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an
      einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

      IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber /
      den Auftraggeber bindend: nein

      IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
      1. Piet Eckert, E2A Architekten, Zürich
      2. Heiner Farwick, Farwick Grote Architekten, Ahaus, Dortmund
      3. Prof. Dörte Gatermann, Gatermann + Schossig Architekten, Köln
      4. Prof. Anett-Maud Joppien, Dietz Joppien Architekten, Frankfurt
      5. Prof. Klaus Kada, Kadawittfeldarchitektur, Aachen
      6. Prof. Markus Neppl, ASTOC Architekten, Köln
      7. Hiltrud Lintel, Scape Landschaftsarchitekten
      8. und 6 Sachpreisrichter (Vertreter der UN, BMU, BMVBS, BBR, Stadt Bonn,
      BImA)

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
      Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.2) Zusätzliche Angaben:
      a) Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die Umsetzung
      des Wettbewerbsentwurfs ab. Nach Abschluss des Wettbewerbs wird der
      Auslober unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichtes die Leistungen
      nach Leistungsphase 2-5 an einen der Preisträger in einem
      Verhandlungsverfahren nach VOF vergeben, sofern kein wichtiger Grund der
      Beauftragung entgegensteht.
      Dazu werden im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren mit den Preisträgern,
      welche die fachliche, wirtschaftliche und personelle Leistungsfähigkeit
      für die Ausführung des Auftrags besitzen, Verhandlungsgespräche geführt.
      b) Nach dem Wettbewerb prüft der Auslober, ob der bzw. die Preisträger
      eine einwandfreie Ausführung der Planungsleistung gewährleisten.
      Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit werden folgende Mindestanforderungen
      gestellt:
      Architekt:
      — Durchschnitt der Umsätze in den letzten drei Jahren mind. 400 000 EUR,
      — Durchschnittliche Bürogröße 6 Beschäftigte (Dipl.-Ing., Bachelor,
      Master, einschl. Büroinhaber) in den letzten drei Jahren,
      — Nachweis eines realisierten Projektes, mind. LPH 2 bis 8 erbracht, mind.
      6 Mio. € Gesamtbaukosten (KG 200-700) in den letzten 10 Jahren fertig
      gestellt.
      Landschaftsarchitekt:
      — Durchschnitt der Umsätze in den letzten drei Jahren mind. 200 000 EUR
      und mind. 2 Beschäftigte (Dipl.-Ing., Bachelor, Master, einschließlich
      Büroinhaber).
      Die Mindestanforderungen sind im Anschluss an den Wettbewerb und vor dem
      Verhandlungsverfahren nachzuweisen. Sollte der Preisträger die o.g.
      Mindestanforderungen nicht erfüllen, so kann er sich mit entsprechenden
      Nachunternehmern verstärken, sofern er den Nachweis führt, dass diese ihm
      tatsächlich zur Verfügung stehen.
      c) Im Verhandlungsverfahren zur Auftragsvergabe werden gemäß einer
      festgelegten Punkteverteilung folgende Kriterien bewertet werden:
      1. Wettbewerbsbeitrag: 1. Preis: max. 50 Punkte; 2. Preis: max. 40 Punkte,
      3. Preis: max. 30 Punkte;
      2. Honorarangebot: max. 20 Punkte;
      3. Gespräch: max. 30 Punkte
      d) Geplant ist, die Planungsleistungen wie folgt zu vergeben:
      — an den Architekten: Erweiterungsbau: nach HOAI Honorarzone IV, unten;
      Wasserwerk und Pumpenhaus: Honorarzone III unten, min. LP 2 bis 5, zzgl.
      20 % Instandsetzungs-/ Umbauzuschlag,
      — an den Landschaftsarchitekten: nach HOAI Honorarzone IV, unten, min. LP
      2 bis 5.
      Mit der Teilnahme am Wettbewerbsverfahren verpflichten sich die Partner
      der Arbeitsgemeinschaft für den Fall einer aus dem Verfahren
      resultierenden gemeinsamen Beauftragung, eine Rechtsform anzunehmen, in
      der jeder Partner gesamtschuldnerisch haftet (GbR, ARGE,
      Partnergesellschaft). Der Partner für Architektur wird in diesem Fall
      Ansprechpartner für den Auftraggeber sein und stellvertretend für die
      Arbeitsgemeinschaft einen Projektleiter als uneingeschränkten Vertreter
      für die Gemeinschaft bevollmächtigen.
      Laut RPW ist bei interdisziplinären Wettbewerben die Arbeitsgemeinschaft
      zu beauftragen. Der Auslober strebt an, mit den Partnern der
      Arbeitsgemeinschaft bestehend aus Architekt und Landschaftsarchitekt, bei
      einvernehmlicher Zustimmung beider Partner, getrennte Aufträge zu
      vergeben.
      Der Auftrag für Instandsetzungsmaßnahmen für das „Alte Wasserwerk“ und
      „Pumpenhaus“ sowie die Planung eines kleinen Wirtschaftsgebäudes und die
      Erweiterung eines eingeschossigen Logistikgebäudes um 100 m² werden nach
      dem Wettbewerb an den Preisträger vergeben, der den Realisierungsauftrag
      für den Erweiterungsbau erhält.
      Der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer NRW war bei der
      Vorbereitung des Wettbewerbs beratend tätig. Die Registriernummer wird mit
      der Auslobung bekanntgegeben.

      VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer im Bundeskartellamt
      Villemombler Straße 76
      53123 Bonn
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 2289499163
      Internet-Adresse: http://bundeskartellamt.de
      Fax: +49 22894990

      VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
      Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in dieser Bekanntmachung
      und der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren
      gegenüber dem Auslober rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht
      beschlossene Rangfolge sind nicht möglich.
      Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren und Wettbewerben ist
      das.
      Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes.
      Villemombler Str. 76.
      53123 Bonn
      Fax-Nr.: +49 2289499–163.
      Tel.-Nr.: +49 2289499-0.
      Gemäß § 107 Abs. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften
      unverzüglich nachdem sie erkannt wurden, spätestens innerhalb von 8
      Kalendertagen beim.
      Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung.
      Referat A 2, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin gerügt werden. Verstöße
      gegen Vergabevorschriften, die sich aus dieser Bekanntmachung oder der
      Auslobung ergeben, müssen innerhalb der in dieser Bekanntmachung genannten
      Frist zur Einreichung der Wettbewerbsarbeiten gerügt werden. Hilft der
      Auslober der Rüge nicht ab, hat der Wettbewerbsteilnehmer innerhalb einer
      Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auslobers, der
      Rüge nicht abhelfen zu wollen, seinen Nachprüfungsantrag beim
      Bundeskartellamt einzureichen.

      VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      30.11.2012

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 05.12.2012
Ergebnis veröffentlicht 24.09.2013
Zuletzt aktualisiert 18.08.2021
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