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  • DE-22049 Hamburg
  • 02/2009
  • Ergebnis
  • (ID 2-13619)

Neubau der Beruflichen Medienschule Hamburg


 
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    Entscheidung 02/2009 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Realisierungswettbewerb
    Berufsgruppen Architektur, Landschaftsarchitektur
    Kategorie junge und/oder kleine Büros: Ja
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: max. 9
    Gebäudetyp Schulen
    Zulassungsbereich EWR, Welthandelsorganisation WTO
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 100.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Freie und Hansestadt Hamburg, Hamburg (DE)
    Betreuer genius loci architekturcontor, Hamburg (DE)
    Preisrichter Friedrich Bickmeyer, Andreas Heller [Stellvertreter], Klaus Jaerisch, Stefanie Kiegeland [Stellvertreterin], Sven Menke [Stellvertreter], Barbara Runtsch [Stellvertreterin], Michael Scheuermann [Stellvertreter], Prof. Manfred Schomers [Vorsitz], Prof. Rolf Schuster, Lothar Steffen, Prof. Jörn Walter , Jens Burghard, Helga Daniel, Karl Iwen, Dirk Nockemann, Dennis Timmlau, Maik Gausmann, Klaus Seidenstücker, Silke Wischer
    Kammer Hamburgische Architektenkammer (Reg.-Nr.: BO-005-08-HRW)
    Aufgabe
    Gegenstand des Wettbewerbs ist die hochbauliche Vorentwurfsplanung für den Neubau der Beruflichen Medienschule Hamburg (als Zusammenlegung der beiden Berufsschulen H8 und G5) im Hamburger Stadtbezirk Wandsbek. Das Grundstück Eulenkamp 46 beinhaltet heute bereits einen Teil der neuen Medienschule, so dass von den insgesamt benötigten rd. 10.700 m² HNF lediglich rd. 7.200 m² als Neubau erstellt werden müssen. Die übrige Fläche ist in den bestehenden Gebäuden bereits vor-handen. Die zu erhaltenden Bestandsgebäude sind nicht Gegenstand der Planung.

    Gegenstand ist weiterhin die landschaftsplanerische Einbettung der Neubauten in das z.T. mit prägendem Baumbestand versehene Grundstück der Schule, das an der westlichen Grundstücksgrenze direkt in einen übergeordneten Grünzug übergeht. Im Verfahren wird nachzuweisen sein, wie der be-nachbarte Grünzug - falls begrenzte Eingriffe unumgänglich wären - in seiner Funktion dauerhaft gesichert und entwickelt werden kann.

    Für das Bauvorhaben ist eine Kostenobergrenze in Höhe von 16 Mio. Euro (Nettobaukosten für KG 300, 400, 500) haushaltsmäßig anerkannt. Diese Kostenobergrenze ist einzuhalten.

    Der Neubau der Beruflichen Medienschule Hamburg soll die Bedeutung dieser Schule in den Angeboten der beruflichen Bildung der Hamburgischen Bildungslandschaft unterstreichen und mit einer angemessenen Architektursprache sowohl Repräsentanz vermitteln als auch im umgebenden Stadt-raum ein deutliches Zeichen setzen. Der Entwurf soll gestalterisch, funktional und wirtschaftlich überzeugen.

    Die Planung soll auf Basis der Hamburgischen Klimaschutzverordnung und der EnEV 2007 erfolgen.
    Wichtig für alle vorgeschlagenen Maßnahmen ist die Tatsache, dass der Schulbetrieb während der Bauphasen aufrecht erhalten bleibt.
    Ausstellung 6. - 20. Februar 2009, Montags - Freitags von 8.00 - 18.00 Uhr, Beruflichen Medienschule Hamburg-Wandsbek, Foyer, Eulenkamp 46, 22049 Hamburg
    Projektadresse Eulenkamp 46
    DE-22049 Hamburg
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • D-Hamburg: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden

      2008/S 164-221283

      WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG

      Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):

      Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Schule und Berufsbildung, Hamburger Straße 31, D-22083 Hamburg.

      Weitere Auskünfte erteilen: genius loci architekturcontor - Dietrich Hartwich Architekt BDA, Deichstraße 19, D-20459 Hamburg. Tel.  (49) 040 37 82 66. E-Mail: MTdgXmdibmxlaFxiYWE5WmhlJ1xoZg==. Fax  (49) 040 37 83 31.

      Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: genius loci architekturcontor - Dietrich Hartwich Architekt BDA, Deichstraße 19, D-20459 Hamburg. Tel.  (49) 040 37 82 66. E-Mail: MjE1WFZfWmZkXWBUWllZMVJgXR9UYF4=. Fax  (49) 040 37 83 31.

      Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: genius loci architekturcontor - Dietrich Hartwich Architekt BDA, Deichstraße 19, D-20459 Hamburg. Tel.  (49) 040 37 82 66. E-Mail: MjE4VVNcV2NhWl1RV1ZWLk9dWhxRXVs=. Fax  (49) 040 37 83 31.

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):

      Regional- oder Lokalbehörde.
      Bildung.

      I.3) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS:

      ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber:

      Berufliche Medienschule Hamburg Der Wettbewerb ist gemäß VOF §§ 20 + 25 und GRW 95 der FHH (in Abgleich mit der Fassung vom 22.12.2003), Ziffer 2.4.1 als beschränkter Wettbewerb in Form eines interdisziplinären, hoch-baulich-landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerbs für 9 Teilnehmerteams ausgeschrieben. Die Lösung der gestellten Aufgabe soll gem. GRW 95 der FHH, Ziffer 2.2, Abs. 1 in einer Wettbewerbsstufe gefunden werden. Das Verfahren ist gem. GRW 95 der FHH, Ziffer 1.6 anonym. Der Wettbewerbausschuss der Hamburgischen Architektenkammer hat beratend mitgewirkt und die Registriernummer BO-005-08-HRW erteilt.

      II.1.2) Kurze Beschreibung:

      Gegenstand des Wettbewerbs ist die hochbauliche Vorentwurfsplanung für den Neubau der Beruflichen Medienschule Hamburg (als Zusammenlegung der beiden Berufsschulen H8 und G5) im Hamburger Stadtbezirk Wandsbek. Das Grundstück Eulenkamp 46 beinhaltet heute bereits einen Teil der neuen Medienschule, so dass von den insgesamt benötigten rd. 10 700 m² HNF lediglich rd. 7 200 m² als Neubau erstellt werden müssen. Die übrige Fläche ist in den bestehenden Gebäuden bereits vorhanden. Die zu erhaltenden Bestandsgebäude sind nicht Gegenstand der Planung. Gegenstand ist weiterhin die landschaftsplanerische Einbettung der Neubauten in das z.T. mit prägendem Baumbestand versehene Grundstück der Schule, das an der westlichen Grundstücksgrenze direkt in einen übergeordneten Grünzug übergeht. Im Verfahren wird nachzuweisen sein, wie der benachbarte Grünzug - falls begrenzte Eingriffe unumgänglich wären - in seiner Funktion dauerhaft ge-sichert und entwickelt werden kann. Für das Bauvorhaben ist eine Kostenobergrenze in Höhe von 16 000 000 Euro (Nettobaukosten für KG 300, 400, 500) haushaltsmäßig anerkannt. Diese Kostenobergrenze ist einzuhalten. Der Neubau der Beruflichen Medienschule Hamburg soll die Bedeutung dieser Schule in den Angeboten der beruflichen Bildung der Hamburgischen Bildungslandschaft unterstreichen und mit einer angemessenen Architektursprache sowohl Repräsentanz vermitteln als auch im umgebenden Stadtraum ein deutliches Zeichen setzen. Der Entwurf soll gestalterisch, funktional und wirtschaftlich ü-berzeugen. Die Planung soll auf Basis der Hamburgischen Klimaschutzverordnung und der EnEV 2007 erfolgen. Wichtig für alle vorgeschlagenen Maßnahmen ist die Tatsache, dass der Schulbetrieb während der Bauphasen aufrecht erhalten bleibt..

      II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):

      74222100, 74222200.

      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN

      III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER:

      Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) gem. GRW 95 der FHH, 2.3.1. Die Auswahl der 9 Teilnehmerteams erfolgt in einem offenen Bewerbungsverfahren, wobei - 7 Teilnehmer aus der Kategorie – ‚Bewerber mit Bauerfahrung’ s.u. ausgewählt werden und - 2 Teilnehmer aus der Kategorie – "Berufsanfänger oder kleines Büro" gelost werden. (Zur Kategorie "Berufsanfänger oder kleines Büro" zählen - Bewerberteams, bei denen der Geburtstag des Architekten nicht vor dem 1. Januar 1968 liegt. oder - Bewerberteams bei denen im Büro des Architekten maximal 5 angestellte Ingenieure beschäftigt sind. Weitere sonstige Mitarbeiter sind hier nicht relevant) Der Bewerbung sind Unterlagen beizufügen, die aufzeigen, dass das Bewerberteam über die Qualifikation als Architekt und Landschaftsarchitekt (HOAI § 15) verfügt. Zur Bewerbung sind zwingend die Bewerbungsformblätter zu verwenden und komplett auszufüllen, die bei genius loci per Fax oder Email ( MjEzWlhhXGhmX2JWXFtbM1RiXyFWYmA= oder 0049 - 40 - 37 83 31) bestellt werden können. In diesen Formblättern sind anzugeben: Formblatt 1.1 + 1.2 Bewerber - Daten und 1.3 Erklärung auszufüllen von allen Bewerbern: Die Angaben sind von jedem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft (Architekt + Landschaftsarchitekt) gesondert im jeweiligen Formblatt auszufüllen. - Angaben über Personen- und bürobezogene Daten mit Angabe der Rechtsform.(Bürobezeichnung, Ansprechpartner, Anschrift, Telefon, Fax, Email, Internetadresse, rechtlicher Status, Jahr der Bürogründung, Anzahl Mitarbeiter differenziert nach Ingenieuren /sonstigen und Angestellte/Freie) - Angabe, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen bestehen oder ob und auf welche Art, bezogen auf diesen Auftrag eine Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen in relevanter Weise besteht (Unternehmensstruktur; Beteiligungen, Niederlassungen etc.). (gem. VOF § 7, Ziffer 2) - Angabe der Personen, die im Falle der Auswahl zur Teilnahme an diesem Wettbewerb die Leistung tatsächlich erbringen (Name + Berufsbezeichnung/Qualifikation). - Erklärung, dass nach VOF § 11, Ziffer 4 keine diesbezüglichen Ausschlussgründe vorliegen. Formblatt 2.1 - 2.3 Projekte - Architektur auszufüllen von den Bewerbern mit Bauerfahrung: Angaben in vorgegebenen Formblättern zu 3 realisierten Neubau-Projekten, die von dem Architekten oder von dem Planungsteam gemeinsam (Architekt + Landschaftsarchitekt) entsprechend HOAI § 15, mindestens LP 2-5, bearbeitet wurden. Für jedes Projekt Angaben zu : - Auftraggeber/ Bauherr mit Ansprechpartner (Name, Adresse, Telefonnummer), - Projekt (Name und Funktion/Nutzung - insbesondere Angabe, um welchen Schultyp / welche Bildungsstätte es sich speziell handelt, mit dem Standort, dem Planungs- und Errichtungszeitraum und der Größe (m² BGF) und falls zutreffend ein Hinweis zum Bau im laufenden Betrieb - die Gesamtbausumme (Bausumme Brutto, ohne Grundstücks- und Baunebenkosten bezogen auf die angegebene BGF) - Auszeichnungen und Preise, die für das vorgestellte Projekt erzielt wurden - Leistungsphasen, die für das vorgestellte Projekt erbracht wurden (mind. LP 2 – 5, §15 HOAI (Gebäude) Formblatt 2.4 Projekt - Landschaftsarchitektur a uszufüllen von den Bewerbern mit Bauerfahrung: Angaben im vorgegebenen Formblatt zu einem realisierten Projekt (das nicht identisch sein muss mit den Projekten 2.1-2.3), das von dem Landschaftsarchitekten oder von dem Planungsteam gemeinsam (Landschaftsarchitekt + Architekt) entsprechend HOAI § 15, mindestens LP 2-5, bearbeitet wurde. Für dieses Projekt Angaben zu: - Auftraggeber/ Bauherr mit Ansprechpartner (Name, Adresse, Telefonnummer), - Projekt (Name und Funktion/Nutzung - insbesondere Angabe, ob es sich um schulische Freiflächen handelt), mit Angabe des Standortes, dem Planungs- und Errichtungszeitraum - die Größe der bearbeiteten Fläche in m² - Auszeichnungen und Preise, die für das vorgestellte Projekt erzielt wurden - Leistungsphasen, die für das vorgestellte Projekt erbracht wurden (mind. LP 2 – 5, §15 HOAI (Freianlagen)) Die Bewerbungsformblätter sind vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben. Die Bewerber haben korrekte Angaben als verantwortliche Eigenauskunft zu geben. Zusätzlich zu den Formblättern sollen die 4 Projekte informell auf insgesamt max. 12 Seiten DIN A4 - einseitig mit Zeichnungen und Fotos vorgestellt werden. Je Projekt sollte ein Referenzschreiben des Auftraggebers oder Bauherrn beigefügt werden, das Auskunft gibt über die Qualität der Zusammenarbeit und die Leistungsfähigkeit, Projekte im Zeit- und Kostenrahmen durchführen zu können. Junge und Kleine Büros müssen die Projektblätter (Formblatt 2.1-2.4) nicht ausfüllen. Zusätzliche Unterlagen, die zwingend eingereicht werden müssen: - Alle Bewerber haben einzureichen: Nachweis der beruflichen Qualifikation des Bewerberteams (Architekt + Landschaftsarchitekt) gemäß den Angaben zum Vorbehalt für einen besonderen Berufsstand (s. Abschnitt III.2) (z.B. Kopie der Kammerurkunde, Diplomzeugnisse oder vergleichbarer Befähigungsnachweise). jeweils eine Projektliste des Architekten und des Landschaftsarchitekten der letzten 10 Jahre mit Kenntlichmachung der Bildungsstätten-Projekte. Erklärung des Architekten und des Landschaftsarchitekten, dass eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, mit Kopie des Versicherungsscheins. - Junge Büros haben zusätzlich einzureichen: nur vom Architekten: eine Kopie der Personalausweise / Pässe aller Büroinhaber, Teilhaber und Entwurfsverfasser, wobei der Geburtstag jeweils nicht vor dem 1.1.1968 liegen darf. - Kleine Büros haben zusätzlich einzureichen: nur vom Architekten: eine Erklärung seines Steuerberaters, dass das Büro maximal 5 angestellte Ingenieure beschäftigt. - Juristische Personen haben zusätzlich einzureichen: Nachweis über den satzungsgemäßen Geschäftszweck durch Auszug aus dem einschlägigen Register, sowie eine Erklärung, welcher Gesellschafter oder bevollmächtigter Vertreter und welcher für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe verantwortliche Mitarbeiter die an natürliche Personen gestellten Zulassungskriterien erfüllt. Über den o.g. Umfang hinausgehende Unterlagen werden für die Auswahl nicht berücksichtigt. Bewerbungen per Email+ FAX sind nicht zulässig. Auswahlkriterien Als Erstes erfolgt eine Prüfung der formalen Anforderungen: - fristgerechter Eingang der kompletten Unterlagen, - Zulässigkeit der Bewerbung gem. III.2 - Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen (Formblätter und zusätzliche Unterlagen) - vollständig ausgefüllte Formblätter 1.1 + 1.2 + 1.3 sowie für Bewerbungen der Kategorie ′Bewerber mit Bauerfahrung′ - vollständig ausgefüllte Formblätter 2.1 - 2.4 Die Auswahl der 2 Teilnehmer aus der Rubrik Junges oder kleines Büro erfolgt in Form einer Losziehung. Die Losziehung findet unter Aufsicht eines von der auslobenden Dienststelle unabhängigen Beamten statt. Die Auswahl der 7 Teilnehmer aus der Rubrik Bewerber mit Bauerfahrung erfolgt durch ein vom Auslober berufenes Gremium, in dem mind. zur Hälfte Fachleute mit einer den Teilnehmern abverlangten Berufsqualifikation vertreten sind. Die freien Architekten / Landschaftsarchitekten im Auswahlgremium sind nicht identisch mit den benannten freien Fachpreisrichtern. Grundlage der Auswahl wird sein, der aus den ausgefüllten Formblättern 2.1-2.4 ersichtliche Nachweis, - dass der Architekt innerhalb der 3 präsentierten Neubau-Projekte weitere Bildungsstätten in den letzten 8 Jahren verantwortlich geplant hat (mind. LP 2 – 5 HOAI) und der Aspekt der Leistungsfähigkeit, d.h. Erfahrungen im Schul-Neubau in angemessener Größenordnung. - dass der Landschaftsarchitekt im Rahmen seines präsentierten Projektes eine Freiflächenplanung in den letzten 5 Jahren verantwortlich geplant hat (mind. LP 2 - 5 HOAI) und der Aspekt der Leistungsfähigkeit, d.h. Erfahrungen in der Planung und Umsetzung von schulischen Freiflächen. Dabei werden Punkte vergeben für folgende Projekteigenschaften (3 Projekte für die mind. LP 2-5 gem. HOAI § 15 vom Architekten erbracht wurden): - Pro Projekt je 1 Punkt für: - eine Baumaßnahme in Form einer realisierten Bildungsstätte - eine Baumaßnahme mit mindestens 7 500 m² BGF - eine Baumaßnahme mit einem Fertigstellungsjahr frühestens ab 2000 Für die 3 Referenzprojekte sind dem gemäß maximal 9 Punkte zu erzielen. (1 Projekt für das mind. LP 2-5 gem. HOAI § 15 vom Landschaftsarchitekten erbracht wurde): - je 1 Punkt für: - die Realisierung einer schulischen Freifläche - Fertigstellungsjahr frühestens ab 2000 Für dieses Referenzprojekt sind maximal 2 Punkte zu erzielen. Um der architektonischen Haltung einen angemessenen Bewertungsraum einzuräumen, werden alle Bewerber mit einer Mindestpunktzahl von 9 Punkten in das weitere Auswahlprocedere einbezogen. Das Auswahlgremium berücksichtigt die architektonische Haltung bezogen auf die Gesamt-Aufgabenstellung, wobei Wettbewerbserfolge und Auszeichnungen/ Preise auch Beachtung finden können. Auch wird die Erfahrung, die Baumaßnahme im laufenden Betrieb mit allen Anforderungen der Logistik und des Bauablaufs abzuwickeln, Beachtung finden und die eingereichte Übersicht der Projekte der letzten 10 Jahre wird ebenfalls zur Beurteilung hinzugezogen. Der ausgeschriebenen Aufgabe entsprechend bildet die Wertung des Architekten den Schwerpunkt. Die landschaftsarchitektonische Haltung findet Berücksichtigung. Bei fehlenden Nachweisen oder falschen Angaben bleibt ein Ausschluss von der Wettbewerbsteilnahme vorbehalten. Für diesen Fall werden Nachrücker in fester Reihenfolge festgelegt und zur Teilnahme zugelassen. Die Unterlagen werden an die Bewerber zurückgesandt. Alle Bewerber erhalten eine Information per Email über das Ergebnis.

      III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN:

      Ja.
      Zur Bewerbung für die Teilnahme am Wettbewerb zugelassen sind Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten, die Leistungen gemäß HOAI §15 erbringen. Als verantwortlicher Ansprechpartner ist der Architekt zu benennen. Die Berechtigung zur Teilnahme besitzen Arbeitsgemeinschaften aus: - Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekten bzw. Landschaftsarchitekten (HOAI Leistungsbild im Bereich § 15) tätig sind und dementsprechend gemäß den jeweiligen Vorschriften ihres Heimatlandes zum Führen der Berufsbezeichnung berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EWG gewährleistet ist und berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt bzw. als Landschaftsarchitekt tätig zu werden. - Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der bevollmächtigte Vertreter und der verantwortliche Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahme auch einzelner Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden der gesamten Arbeitsgemeinschaft zur Folge. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Wettbewerbsbekanntmachung erfüllt sein.

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) ART DES WETTBEWERBS:

      Nichtoffen.
      Gewünschte Teilnehmerzahl: 9.

      IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER:

      IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE:

      Die Kriterien werden in der Auslobungsunterlage bekannt gegeben.

      IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:

      IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen

      Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 22.9.2008 - 17:00.
      Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.

      IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme:

      23.9.2008 - 15:00.

      IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber:

      6.10.2008.

      IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können:

      Deutsch. Estnisch.

      IV.5) PREISE UND PREISGERICHT

      IV.5.1) Es werden Preise vergeben:

      Ja.
      Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: Preis- und Bearbeitungssumme insgesamt 100 000 € (zuzüglich gesetzlich gültiger MWSt)davon 3 Preise mit insgesamt 46 000 € (1. Preis 21 000 €, 2. Preis 15 000 €, 3. Preis 10 000 €) und eine Bearbeitungssumme mit insgesamt 54 000 €, die zu gleichen Teilen an die 9 Teilnehmer für die Erbringung der in der Auslobung definierten Leistungen und bei Einreichung einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit ausgezahlt wird.

      IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer:

      s. IV.5.1.

      IV.5.3) Folgeaufträge:

      Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben.

      IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend:

      Nein.

      IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

      1. Friedrich Bickmeyer, Amt für Bauordnung und Hochbau, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Hamburg.
      2. Klaus Jaerisch, Leiter des Dezernats Wirt-schaft, Bau und Umwelt, Bezirksamt Wandsbek.
      3. Prof. Manfred Schomers, Architekt, Bremen.
      4. Prof. Rolf Schuster, Architekt, Düsseldorf.
      5. Lothar Steffen, Landschaftsarchitekt, Hamburg.
      6. Prof. Jörn Walter, Oberbaudirektor, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt.
      7. Karl Iwen, Behörde für Schule und Berufsbildung.
      8. Helmuth Köhler, stellvertretender Leiter des HIBB - Hamburger Institut für Berufliche Bildung.
      9. Dirk Nockemann, Behörde für Schule und Berufsbildung.
      10. 2 Vertreter der Bezirksversammlung Wandsbek.

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:

      Nein.

      VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN:

      Hinweis zu IV.5.3) und IV.5.4) Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe gem. GRW 95 der FHH , Ziff. 5.6.9. Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und entsprechend der GRW 95 der FHH, Ziff. 7.1, Abs. 1, den Verfassern, deren Arbeit zur Realisierung empfohlen wurde, mit der weiteren Bearbeitung zu be-auftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird und soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer, dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet. Da die Ausloberin beabsichtigt, im Anschluss an diesen Wettbewerb eine Ausschreibung des Bauvorhabens als PPP-Projekt durchzuführen, wäre die Behörde für Schule und Berufsbildung nicht die spätere Bauherrin und Auftraggeberin. Basis der PPP-Ausschreibung wird die Bindung des ausgewählten privaten Partners an das Ergebnis dieses Wettbewerbs einschließlich der Entscheidung der Ausloberin zum weiteren Vorgehen im Anschluss an den Wettbewerb sein (Bindung des privaten Partners an den zur Realisierung empfohlenen Entwurf und dessen Entwurfsverfasser). Planungsleistungen werden in der Regel bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung gem. HOAI §§ 15 beauftragt. Wenn ausnahmsweise die vollständige Ausführungsplanung für die Vergabe von Bauleistungen nicht erforderlich ist, soll durch angemessene weitere Beauftragung der Preisträgerin / des Preisträgers gemäß GRW Ziffer 7.1, Abs. 1, sichergestellt werden, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfes realisiert wird (Übergabe der Planungsleistungen in der Leistungsphase 5 an den privaten Investor). Die Teilnehmerteams sichern der Ausloberin mit ihrer Teilnahme zu, weitere Planungsleistungen sofort im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erbringen zu können. Hinweis für Bewerber der Kategorie Junges oder Kleines Büro: Teilnehmerteams aus dieser Kategorie verpflichten sich, sich in der Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs ggf. mit einem erfahrenen Architekturbüro zu verstärken. Bei der Wahl dieses Partners ist die Zustimmung der Ausloberin erforderlich.

      VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:

      VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:

      VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:

      VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:

      22.8.2008.

       

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Ausschreibung veröffentlicht
Ergebnis veröffentlicht 10.02.2009
Zuletzt aktualisiert 22.08.2021
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