Realisierungswettbewerb zur Neuordnung des Ortskerns von Ramersdorf
Hinweis:
Es gelten nur die Angaben in der Bekanntmachung, welche als PDF auf dieser Seite zum Dowload zur Verfügung steht.
Wettbewerbsgegenstand:
Gegenstand dieses Wettbewerbes ist die städtebauliche, landschaftsplanerische und verkehrliche Neuordnung des Ortskerns von Ramersdorf.
Verfahren
Der Wettbewerb wird ausgelobt als begrenzt offenes kooperatives Verfahren mit einem Zwischenkolloquium (RPW) mit vorgeschaltetem offenen Bewerbungsverfahren zur Ermittlung von 8 Teilnehmern. Zusätzlich werden 2 Teilnehmer als gesetzte Teilnehmer geladen.
Der Zulassungsbereich umfasst die EWR- WTO- GPA- Staaten.
Fachpreisrichter
1. Prof. Dr.(I) Elisabeth Merk, Stadtbaurätin, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, München
2. Armin Keller, Architekt und Stadtplaner, OBB im Bayer. Staatsministerium des Innern, München
3. Prof. Franz Pesch, Architekt/ Stadtplaner, Stuttgart
4. Ingo Kanehl, Architekt/ Stadtplaner, Köln
5. Peter Wich, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner, München
6. Prof. Dr. Carsten Gertz, Stadt- und Verkehrsplaner, Hamburg
Wettbewerbssumme, Preise und Bearbeitungshonorar
Die gesamte Wettbewerbssumme beträgt: 51.500,- € netto.
Aufteilung in Preise:
1. Preis 25.750,- €
2. Preis 15.450,- €
3. Preis 10.300,- €
Sofern mit Preisen bzw. Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer/innen MwSt. abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Teilnahmeberechtigte
Die Aufgabenstellung verlangt auch die Beteiligung von Verkehrsplaner/innen, diese werden aber erst nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens von den ausgewählten Bewerbern als Mitverfasser/innen der Ausloberin benannt.
Die Federführung der Arbeitsgemeinschaften liegt bei den Architekten/innen bzw. Stadtplanern/innen.
Teilnahmeberechtigt sind in EWR-, WTO-, oder GPA- Staaten ansässige
- natürliche Personen, die nach den für ihren Wohnsitz/Niederlassung geltenden Rechtsvorschriften zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in oder Stadtplaner/in sowie Landschaftsarchitekt/in befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung am Wohnsitz/Niederlassung des/der Teilnehmers/in gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in bzw. Stadtplaner/in bzw. Landschaftsarchitekt wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/ EG gewährleistet ist.
- juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausge-richtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der/ die bevollmächtigte Vertreter/in der juristischen Person oder der/die verantwortliche Verfasser/in der Wettbewerbsarbeiten müssen die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen. Juristische Personen legen einen Nachweis, wie z.B. einen Auszug aus dem Handelsregister vor, in dem die Geschäftsführer oder Prokuristen benannt sind.
- Bewerbergemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften haben in ihrer Verfassererklärung eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in zu benennen, alle Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften. Zu den Bewerbergemeinschaften zählen auch ständige Arbeitsgemeinschaften von Architekten/innen und Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts (GbR), die nicht in ein Register eingetragen sind.
Es sind folgende Termine für den Wettbewerb vorgesehen:
Rückfragenkolloquium: 17.05.2012
Abgabe zum Zwischenkolloquium: 24.06.2013
Zwischenkolloquium: 05.07.2013
Abgabe Planunterlagen: 27.09.2013
Abgabe Modell: 07.10.2013
Preisgericht: 25.10.2013