loading
  • DE-38440 Wolfsburg
  • 05/2014
  • Ergebnis
  • (ID 2-137688)

Projekt: Neubau Bildungshaus und Neubau zur Erweiterung der Sekundarstufe I Neue Schule. Auftrag: Projektsteuerungsleistungen gem. Schriftenreihe Nr. 9 „Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/ Projektmanagement“, Stand März 2009


 
  • Projektdaten

    maximieren

    Entscheidung 21.05.2014 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Berufsgruppen Projektsteuerung
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Tatsächliche Teilnehmer: 9
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Projektsteuerung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Stadt Wolfsburg
    Betreuer Fiebig Schönwälder Zimmer, Berlin (DE), Düsseldorf (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Siehe Ziff. II.1.1 sowie
    Die Stadt Wolfsburg beabsichtigt den Bildungscampus am Klieversberg, einen innovativen Ort der Bildungs- und Kultureinrichtungen innerhalb der Wolfsburger Bildungslandschaft, durch zwei Neubauvorhaben zu ergänzen. Am Standort Heinrich-Heine-Straße 36 soll die Neue Schule Wolfsburg mit einem Neubau für die Sekundarstufe I (BGF ca. 7.500 qm) erweitert werden. Am angrenzenden Uhlandweg sollen neben der Sekundarstufe II der Neuen Schule auch die Volkshochschule, die Stadtbibliothek und das Medienzentrum einen gemeinsamen Neubau (BGF ca. 21.000 qm) am Klieversberg erhalten.
    Die Neue Schule Wolfsburg nutzt seit ihrer Eröffnung 2009 Bestandsgebäude der ehemaligen Herrmann-Löns-Schule, die sukzessive umgebaut und erweitert wurden. Es handelt sich dabei um drei kammartig angeordnete Bestandsflügel (A, B und C) aus den 1950er Jahren, welche über eine sogenannte Schulstraße, an die auch die nun geplante Erweiterung anbinden soll, verbunden werden. Die Sekundarstufe I ist für den 4-zügigen Schulzweig der Neuen Schule ausgelegt. Der Neubau zur Erweiterung der Sek I wird die allgemeinen Unterrichtsräume der Jahrgänge 7 bis 10, Fachräume für Natur/Technik/Kunst/Musik, Bereiche für Schulleitung/ Lehrer/Verwaltung sowie den neuen Hauptversammlungs- und Veranstaltungsort der Schule, den zentralen Raum der „Gemeinsamen Mitte“ aufnehmen. Der Neubau orientiert sich in Geschossigkeit (2 Geschosse plus UG) und Höhe an den straßenraumprägenden, denkmalgeschützten Wohngebäuden an der Heinrich-Heine-Straße und an den Bestandsgebäuden der Schule. Im Untergeschoss (unter dem derzeitigen Grundwasserstand) sind Werkhöfe vorgesehen. Das Gebäude ist in Massivbauweise als Stahlbetonkonstruktion geplant. Die Fassadenkonzeption orientiert sich an den unterschiedlichen Nutzungen, im Unter- und Erdgeschoss ist eine Pfosten-Riegel-Konstruktion, im Obergeschoss eine Lochfassade vorgesehen. Die bestehenden Raumstrukturen des Bestandes werden im Wesentlichen beibehalten, Eingriffe in die Tragstruktur sind nur in geringem Umfang durch den Rückbau des Eingangsbaus und die Anbindung des Erweiterungsbaus erforderlich. Die vom Trägerverein Neue Schule e.V. beauftragte Planung befindet sich in der Genehmigungsplanung (LPh 4 HOAI §33) und wird mit erteilter Baugenehmigung (voraussichtlich Ende März 2013) abgeschlossen. Die Stadt Wolfsburg beabsichtigt diese Planung zu realisieren.
    Das in direkter Nachbarschaft geplante sogenannte „Bildungshaus“ soll die Institutionen Volkshochschule, Stadtbibliothek, Sekundarstufe II der Neuen Schule Wolfsburg und das Medienzentrum inhaltlich und räumlich in einem gemeinsamen Gebäude zusammenführen. Mit dem Neubau sollen Synergien freigesetzt und der Weg für die Entwicklung neuer Lernkulturen und neuer Bildungsformate bereitet werden. U.a. sind weiterhin eine Gastronomie für ca. 100 Personen, ein Veranstaltungsraum für bis zu ca. 199 Personen, ein Multifunktionsraum für ca. 100 Personen sowie ein Selbstlernzentrum Bestandteil des Gebäudes. Im UG ist eine Tiefgarage (BGF ca. 2.500 qm) geplant.
    Im Zuge der Gestaltung des Bildungscampus ist beabsichtigt eine repräsentative Eingangssituation in die Stadt von Süden her zuschaffen. Der Neubau soll den Stadteingangsbereich am Klieversberg insgesamt aufwerten, mit der gegenüberliegenden Bestandsbebauung eine markante Situation an der Braunschweiger Straße bilden und gleichzeitig aus der Porschestraße kommend den Blick auf das denkmalgeschütze Sharoun-Theater, das Planetarium und den CongressPark wieder freihalten. Die Konzeption des Bildungshauses soll in einem zweiphasigen EU-weiten Architektenwettbewerb (Auslobung Mitte 2013) mit intensiver Bürger- und Nutzerbeteiligung entwickelt werden. Grundlage für den Wettbewerb und das Beteiligungsverfahren bildet ein Ideenkonzept der beteiligten Institutionen. Die Strukturierung des zukünftigen Neubaus soll nach Zonen erfolgen, die sowohl organisationsbezogen als auch inhaltlich definiert werden können.
    Folgender Energiestandard wird für die Baumaßnahmen verbindlich: Neubau zur Erweiterung der Sek I EnEV 2009 minus 30% / Neubau Bildungshaus mindestens EnEV 2009 minus 30%.
    Die geplanten Baumaßnahmen zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Bildungsbauten / Bibliothek; 2. Art der Baumaßnahme: überwiegend Neubau; 3. Größenordnung: insg. rd. 28.500 qm BGF (davon Neue Schule Sek. I: rd. 7.500 qm / Bildungshaus rd. 21.000 qm); Geschätzte Baukosten (Kostengruppe 200 bis 700 nach DIN 276): insg. ca. 64,5 Mio. EUR netto (davon Neue Schule Sek. I: rd. 16,0 Mio. EUR netto / Bildungshaus rd. 48,5 Mio. EUR netto).
    Die vorgesehene Vergabe umfasst, vorbehaltlich der Zustimmung des Rats der Stadt Wolfsburg zur Objektvorlage für die Erweiterung der Neuen Schule und den Neubau des Bildungshaus folgende Leistungen gem. §205 Schriftenreihe Nr. 9 „Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/ Projektmanagement“ (Stand März 2009). Aufgrund von Synergien und Symbiosen wird für die Projektsteuerungsleistungen beider Bauvorhaben ein Büro beauftragt:
    Bereich Sekundarstufe I:
    - Handlungsfeld A (Organisation, Information, Koordination und Dokumentation): nahezu alle Grundleistungen Projektstufen 3 bis 5;
    - Handlungsfeld B (Qualitäten und Quantitäten): nahezu alle Grundleistungen Projektstufen 3 bis 5;
    - Handlungsfeld C (Kosten und Finanzierung): nahezu alle Grundleistungen Projektstufen 3 bis 5;
    - Handlungsfeld D (Termine, Kapazitäten und Logistik): nahezu alle Grundleistungen Projektstufen 3 bis 5;
    - Handlungsfeld E (Verträge und Versicherungen): nahezu alle Grundleistungen Projektstufen 3 bis 5.
    Optional sollen außerdem folgende Leistungen vergeben werden: Einrichten eines eigenen Projektkommunikationssystems“ (Besondere Leistung Stufe 1, Handlungsbereich A) sowie Grundleistungen der Stufe 1 im Handlungsbereich E.
    Bereich Bildungshaus:
    - Handlungsfeld A (Organisation, Information, Koordination und Dokumentation): nahezu alle Grundleistungen Projektstufen 1 bis 5;
    - Handlungsfeld B (Qualitäten und Quantitäten): nahezu alle Grundleistungen Projektstufen 2 bis 5 (Leistungen der PS 1 wurde bereits durch AG erbracht);
    - Handlungsfeld C (Kosten und Finanzierung): nahezu alle Grundleistungen Projektstufen 1 bis 5;
    - Handlungsfeld D (Termine, Kapazitäten und Logistik): nahezu alle Grundleistungen Projektstufen 1 bis 5;
    - Handlungsfeld E (Verträge und Versicherungen): nahezu alle Grundleistungen Projektstufen 1 bis 5.
    Eine losweise Vergabe der Leistungen ist aufgrund der Komplexität der Bauaufgabe nicht beabsichtigt.
    Optionale Leistungen: s. Ziff. II.2.2.
    Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.
    Zeitrahmen: 1. Beauftragung der Projektsteuerungsleistungen: voraussichtlich August 2013; 2. Geplante Baudurchführung Neue Schule Sek. I: 2014 bis Sommer 2015, Übergabe an den Nutzer 08/2015; 3. Geplante Baudurchführung Bildungshaus: Sommer 2015 bis 12/2016; 3. Projektabschluss: im Nachgang.
    Leistungsumfang
    Projektsteuerungsleistungen, siehe Pkt. II.1.5) Beschreibung/Gegenstand des Auftrags.
    Adresse des Bauherren DE-38440 Wolfsburg
    TED Dokumenten-Nr. 120202-2013
      Ergebnis anzeigen

  • Anzeigentext Ausschreibung

    maximieren


    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Kontaktstelle(n): Zu Händen von: Telefon: E-Mail: Fax: Stadt Wolfsburg
      Porschestr. 49
      Ausschreibungsstelle (20-51)
      Frau Dübner
      38440
      Wolfsburg
      DEUTSCHLAND
      +49 5361282475
      MjIwTWFfX09UXlFVTmFaU19fYFFYWFEsX2BNUGAaY1tYUl9OYV5TGlBR
      +49 5361282057

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.wolfsburg.de
      Weitere Auskünfte erteilen:
      Zu Händen von: Telefon: E-Mail: Fax: Internet-Adresse: Fiebig Schönwälder Zimmer, Architektur+Stadtplanung
      Bülowstr. 66
      Barbara Zimmer
      10783
      Berlin
      DEUTSCHLAND
      +49 3021751920
      MThyYWVlXWo4aGRZZm1mX2tjbWRsbWomXF0=
      +49 3021751859
      www.planungskultur.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      Zu Händen von: Telefon: E-Mail: Fax: Internet-Adresse: Fiebig Schönwälder Zimmer, Architektur+Stadtplanung
      Bülowstr. 66
      Barbara Zimmer
      10783
      Berlin
      DEUTSCHLAND
      +49 3021751920
      MjE1a1peXlZjMWFdUl9mX1hkXGZdZWZjH1VW
      +49 3021751859
      www.planungskultur.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
      die oben genannten Kontaktstellen

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Projekt: Neubau Bildungshaus und Neubau zur Erweiterung der Sekundarstufe I Neue Schule. Auftrag: Projektsteuerungsleistungen gem. Schriftenreihe Nr. 9 „Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/ Projektmanagement“, Stand März 2009.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      DienstleistungenDienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und AnalysenHauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: WolfsburgNUTS-Code DE913

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

      II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Siehe Ziff. II.1.1 sowieDie Stadt Wolfsburg beabsichtigt den Bildungscampus am Klieversberg, einen innovativen Ort der Bildungs- und Kultureinrichtungen innerhalb der Wolfsburger Bildungslandschaft, durch zwei Neubauvorhaben zu ergänzen. Am Standort Heinrich-Heine-Straße 36 soll die Neue Schule Wolfsburg mit einem Neubau für die Sekundarstufe I (BGF ca. 7.500 qm) erweitert werden. Am angrenzenden Uhlandweg sollen neben der Sekundarstufe II der Neuen Schule auch die Volkshochschule, die Stadtbibliothek und das Medienzentrum einen gemeinsamen Neubau (BGF ca. 21.000 qm) am Klieversberg erhalten.Die Neue Schule Wolfsburg nutzt seit ihrer Eröffnung 2009 Bestandsgebäude der ehemaligen Herrmann-Löns-Schule, die sukzessive umgebaut und erweitert wurden. Es handelt sich dabei um drei kammartig angeordnete Bestandsflügel (A, B und C) aus den 1950er Jahren, welche über eine sogenannte Schulstraße, an die auch die nun geplante Erweiterung anbinden soll, verbunden werden. Die Sekundarstufe I ist für den 4-zügigen Schulzweig der Neuen Schule ausgelegt. Der Neubau zur Erweiterung der Sek I wird die allgemeinen Unterrichtsräume der Jahrgänge 7 bis 10, Fachräume für Natur/Technik/Kunst/Musik, Bereiche für Schulleitung/ Lehrer/Verwaltung sowie den neuen Hauptversammlungs- und Veranstaltungsort der Schule, den zentralen Raum der „Gemeinsamen Mitte“ aufnehmen. Der Neubau orientiert sich in Geschossigkeit (2 Geschosse plus UG) und Höhe an den straßenraumprägenden, denkmalgeschützten Wohngebäuden an der Heinrich-Heine-Straße und an den Bestandsgebäuden der Schule. Im Untergeschoss (unter dem derzeitigen Grundwasserstand) sind Werkhöfe vorgesehen. Das Gebäude ist in Massivbauweise als Stahlbetonkonstruktion geplant. Die Fassadenkonzeption orientiert sich an den unterschiedlichen Nutzungen, im Unter- und Erdgeschoss ist eine Pfosten-Riegel-Konstruktion, im Obergeschoss eine Lochfassade vorgesehen. Die bestehenden Raumstrukturen des Bestandes werden im Wesentlichen beibehalten, Eingriffe in die Tragstruktur sind nur in geringem Umfang durch den Rückbau des Eingangsbaus und die Anbindung des Erweiterungsbaus erforderlich. Die vom Trägerverein Neue Schule e.V. beauftragte Planung befindet sich in der Genehmigungsplanung (LPh 4 HOAI §33) und wird mit erteilter Baugenehmigung (voraussichtlich Ende März 2013) abgeschlossen. Die Stadt Wolfsburg beabsichtigt diese Planung zu realisieren.Das in direkter Nachbarschaft geplante sogenannte „Bildungshaus“ soll die Institutionen Volkshochschule, Stadtbibliothek, Sekundarstufe II der Neuen Schule Wolfsburg und das Medienzentrum inhaltlich und räumlich in einem gemeinsamen Gebäude zusammenführen. Mit dem Neubau sollen Synergien freigesetzt und der Weg für die Entwicklung neuer Lernkulturen und neuer Bildungsformate bereitet werden. U.a. sind weiterhin eine Gastronomie für ca. 100 Personen, ein Veranstaltungsraum für bis zu ca. 199 Personen, ein Multifunktionsraum für ca. 100 Personen sowie ein Selbstlernzentrum Bestandteil des Gebäudes. Im UG ist eine Tiefgarage (BGF ca. 2.500 qm) geplant.Im Zuge der Gestaltung des Bildungscampus ist beabsichtigt eine repräsentative Eingangssituation in die Stadt von Süden her zuschaffen. Der Neubau soll den Stadteingangsbereich am Klieversberg insgesamt aufwerten, mit der gegenüberliegenden Bestandsbebauung eine markante Situation an der Braunschweiger Straße bilden und gleichzeitig aus der Porschestraße kommend den Blick auf das denkmalgeschütze Sharoun-Theater, das Planetarium und den CongressPark wieder freihalten. Die Konzeption des Bildungshauses soll in einem zweiphasigen EU-weiten Architektenwettbewerb (Auslobung Mitte 2013) mit intensiver Bürger- und Nutzerbeteiligung entwickelt werden. Grundlage für den Wettbewerb und das Beteiligungsverfahren bildet ein Ideenkonzept der beteiligten Institutionen. Die Strukturierung des zukünftigen Neubaus soll nach Zonen erfolgen, die sowohl organisationsbezogen als auch inhaltlich definiert werden können.Folgender Energiestandard wird für die Baumaßnahmen verbindlich: Neubau zur Erweiterung der Sek I EnEV 2009 minus 30% / Neubau Bildungshaus mindestens EnEV 2009 minus 30%.Die geplanten Baumaßnahmen zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Bildungsbauten / Bibliothek; 2. Art der Baumaßnahme: überwiegend Neubau; 3. Größenordnung: insg. rd. 28.500 qm BGF (davon Neue Schule Sek. I: rd. 7.500 qm / Bildungshaus rd. 21.000 qm); Geschätzte Baukosten (Kostengruppe 200 bis 700 nach DIN 276): insg. ca. 64,5 Mio. EUR netto (davon Neue Schule Sek. I: rd. 16,0 Mio. EUR netto / Bildungshaus rd. 48,5 Mio. EUR netto).Die vorgesehene Vergabe umfasst, vorbehaltlich der Zustimmung des Rats der Stadt Wolfsburg zur Objektvorlage für die Erweiterung der Neuen Schule und den Neubau des Bildungshaus folgende Leistungen gem. §205 Schriftenreihe Nr. 9 „Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/ Projektmanagement“ (Stand März 2009). Aufgrund von Synergien und Symbiosen wird für die Projektsteuerungsleistungen beider Bauvorhaben ein Büro beauftragt:Bereich Sekundarstufe I:- Handlungsfeld A (Organisation, Information, Koordination und Dokumentation): nahezu alle Grundleistungen Projektstufen 3 bis 5;- Handlungsfeld B (Qualitäten und Quantitäten): nahezu alle Grundleistungen Projektstufen 3 bis 5;- Handlungsfeld C (Kosten und Finanzierung): nahezu alle Grundleistungen Projektstufen 3 bis 5;- Handlungsfeld D (Termine, Kapazitäten und Logistik): nahezu alle Grundleistungen Projektstufen 3 bis 5;- Handlungsfeld E (Verträge und Versicherungen): nahezu alle Grundleistungen Projektstufen 3 bis 5.Optional sollen außerdem folgende Leistungen vergeben werden: Einrichten eines eigenen Projektkommunikationssystems“ (Besondere Leistung Stufe 1, Handlungsbereich A) sowie Grundleistungen der Stufe 1 im Handlungsbereich E.Bereich Bildungshaus:- Handlungsfeld A (Organisation, Information, Koordination und Dokumentation): nahezu alle Grundleistungen Projektstufen 1 bis 5;- Handlungsfeld B (Qualitäten und Quantitäten): nahezu alle Grundleistungen Projektstufen 2 bis 5 (Leistungen der PS 1 wurde bereits durch AG erbracht);- Handlungsfeld C (Kosten und Finanzierung): nahezu alle Grundleistungen Projektstufen 1 bis 5;- Handlungsfeld D (Termine, Kapazitäten und Logistik): nahezu alle Grundleistungen Projektstufen 1 bis 5;- Handlungsfeld E (Verträge und Versicherungen): nahezu alle Grundleistungen Projektstufen 1 bis 5.Eine losweise Vergabe der Leistungen ist aufgrund der Komplexität der Bauaufgabe nicht beabsichtigt.Optionale Leistungen: s. Ziff. II.2.2.Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.Zeitrahmen: 1. Beauftragung der Projektsteuerungsleistungen: voraussichtlich August 2013; 2. Geplante Baudurchführung Neue Schule Sek. I: 2014 bis Sommer 2015, Übergabe an den Nutzer 08/2015; 3. Geplante Baudurchführung Bildungshaus: Sommer 2015 bis 12/2016; 3. Projektabschluss: im Nachgang.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71541000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Projektsteuerungsleistungen, siehe Pkt. II.1.5) Beschreibung/Gegenstand des Auftrags.

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: jaBeschreibung der Optionen: (1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.Neue Schule Wolfsburg Sekundarstufe I: Mit dem Abschluss des Vertrages für die Projektsteuerungsleistungen zur Erweiterung der Sekundarstufe I wird lediglich die Projektstufe 3 - Ausführungsvorbereitung - in den Handlungsfeldern A bis E beauftragt (Stufe 1), soweit diese nach Ziffer II.1.5 Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist. Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahmen einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt und beinhalten:2. Stufe: Projektstufe 4 - Ausführung, Handlungsfelder A bis E, soweit diese nach Ziffer II.1.5 Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist;3. Stufe: Projektstufe 5 - Projektabschluss, Handlungsfelder A bis E, soweit diese nach Ziffer II.1.5 Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist.Bildungshaus: Mit dem Abschluss des Vertrages für die Projektsteuerungsleistungen zum Neubau des Bildungshauses wird lediglich die Projektstufe 1 - Projektvorbereitung - in den Handlungsfeldern A, C, D und E und Projektstufe 2 - Planung - in den Handlungsfeldern A bis E beauftragt (Stufe 1), soweit diese nach Ziffer II.1.5 Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist. Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt und beinhalten:2. Stufe: Projektstufe 3 - Ausführungsvorbereitung, Handlungsfelder A bis E, soweit diese nach Ziffer II.1.5 Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist;3. Stufe: Projektstufe 4 - Ausführung, Handlungsfelder A bis E, soweit diese nach Ziffer II.1.5 Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist;4. Stufe: Projektstufe 5 - Projektabschluss, Handlungsfelder A bis E, soweit diese nach Ziffer II.1.5 Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist.Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung ist die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenzen und Termine sowie die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen.(2) Optionen Bauvorhaben Neue Schule Wolfsburg - Sekundarstufe I:Optional sollen außerdem folgende Leistungen der Projektstufe 1 vergeben werden:Handlungsfeld A: Einrichten und Betreiben eines eigenen Projektkommunikationssystems (Besondere Leistung)Handlungsfeld E: ausgewählte Grundleistungen

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Laufzeit in Monaten: 40 (ab Auftragsvergabe)
      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 10,0 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (s. Bewerbungsformular). Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      (1) Schriftenreihe Nr. 9 des AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.; Stand: März 2009.(2) Allgemeine Vertragsbestimmungen zu den Verträgen für freiberuflich Tätige (AVB) der Stadt Wolfsburg.(3) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).(4) Gesetze, Verordnungen und sonstige Vorschriften des Landes Niedersachsen (siehe u.a. http://www.ms.niedersachsen.de/themen/bauen_wohnen/oeffentliches_planungs_baurecht/13765.html), u.a. NBauO/DVO-NBauO, LHO/VV-LHO, NVStättVO, SchulBauR (keine abschließende Auflistung) sowie ergänzende Vorschriften und Regeln.(5) Festlegungen des AG: Schriftenreihe Nr. 9 des AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.; Stand: März 2009, §204: Neue Schule Wolfsburg Sek. 1 - Honorarzone III, maximal Mittelsatz (aufgrund des geringen Umbauanteiles ist ein Verweis auf §35 nicht vorgesehen); Bildungshaus - Honorarzone IV, maximal Mittelsatz.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3 der Bekanntmachung) abzugeben,- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht, wird die Bewerbung der Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen (VOF §5 [3] wird berücksichtigt).Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: jaDarlegung der besonderen Bedingungen: - Die örtliche Präsenz in Wolfsburg während der Planungs- und Bauzeit ist in engen Intervallen gemäß Erfordernis sicher zu stellen. Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen.- Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.- Die Baumaßnahmen werden bei laufendem Schulbetrieb erfolgen.- Weitere besondere Bedingungen für die Auftragsdurchführung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Folgende aktuellen Nachweise/Erklärungen – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen (VOF §5 [3] wird berücksichtigt):(1) Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (ggf. in Kopie) sowie Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.(2) Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers, dassa. keine Ausschlussgründe gem. VOF §4 (6) vorliegen;b. über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. im Falle eines ausländischen Bewerbers er sich nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines Heimatlandes mit den vorgenannten Verfahren vergleichbar sind;c. sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet und er seine Tätigkeit nicht eingestellt hat bzw. im Falle eines ausländischen Bewerbers er sich nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines Heimatlandes mit den vorgenannten Verfahren vergleichbar sind;d. er nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;e. er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde;f. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften seines Heimatlandes ordnungsgemäß erfüllt hat;g. er sich bewusst ist, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge hat;h. er im Auftragsfall die Versicherung gemäß III.1.1 der Bekanntmachung für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.(3) Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers zu wirtschaftlichen Verknüpfungen.(4) Eigenerklärung zur beruflichen Befähigung (s. Bewerbungsformular); vgl. Ziff. III.3.1.(5) Beruft sich der Bewerber/ oder Bieter, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unterneh-men (Nachunternehmern), sind in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens für den Nachunternehmer die Erklärungen nach §4 (2) VOF (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit) und § 4 (6) und (9) VOF (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe) sowie die Verpflichtungserklärung nach VOF § 5 (6) VOF vorzulegen.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Folgende Erklärungen (s. Bewerbungsformular) – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen (VOF §5 [3] wird berücksichtigt):(1) Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2010, 2011, 2012) insgesamt und für Dienstleistungen im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2004 bzw. 2009) §205.Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag hinzugerechnet werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat (Ziff. III.2.1 Unterpunkt 5 und Ziff. III.2.3 Unterpunkt 3 sind zu beachten).Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (1) Netto-Jahresumsatz im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2010, 2011, 2012) für Dienstleistungen im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2004 bzw. 2009) §205: Mindestanforderung größer/gleich 500.000,00 EUR netto pro Jahr im Durchschnitt.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Folgende Erklärungen (s. Bewerbungsformular) – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen (VOF §5 [3] wird berücksichtigt):(1) Darstellung (s. Bewerbungsformular) der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2010, 2011, 2012) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Mitarbeiter (einschließlich Führungskräfte) insgesamt und aufgeschlüsselt ina. Architekten und Ingenieure (einschließlich Führungskräfte) im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2009) §205,b. Architekten und Ingenieure (einschließlich Führungskräfte) im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2009) §205 mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung.Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers dürfen die Mitarbeiter des Nachunternehmers nur bezogen auf den Leistungsanteil hinzugerechnet werden.(2) Darstellung (s. Bewerbungsformular) der Personen, die für die zu vergebenden Leistungen vorgesehen sind. Die Angaben sind auf die Projektleitung / Stellvertretende Projektleitung zu beschränken. Folgende Angaben sind zu tätigen: Name; Akademischer Grad/Titel; Dauer der Berufserfahrung im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2009) §205 insgesamt und in der Position als Projektleiter/stellvertretender Projektleiter im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2009) §205, Bearbeitung eines der Referenzprojekte (siehe Unterpunkt 4) und Bearbeitung eines der Referenzprojekte (s. Unterpunkt 4) in der Position als Projektleiter/stellvertretender Projektleiter.(3) Darstellung (s. Bewerbungsformular), welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche ggf. durch Nachunternehmer erbracht werden sowie deren Benennung. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern zu verweisen, so muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in diesem Fall die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die benannten Nachunternehmer schon mit der Bewerbung nachweisen (Verpflichtungserklärung gem. VOF §5, Absatz 6), ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Als Nachweis ist zwingend das Formblatt „Nachunternehmerverpflichtungserklärung“ zu verwenden und vollständig ausgefüllt sowie unterschrieben dem Bewerbungsformular als Anhang beizulegen.(4) Für das in Ziff. II.1.5 aufgeführte Leistungsbild Angaben mindestens zu 2 und maximal zu 4 Referenzprojekten mit Projektkosten (Kostengruppen 200-700 nach DIN 276 Neu) größer/gleich 16,0 Mio. Euro netto, die in den letzten 5 Jahren (04/2008 bis 03/2013) hinsichtlich der beauftragten Handlungsbereiche erfolgreich abgeschlossen (Abschluss Projektstufe 5 im Sinne AHO-Schriftenreihe Nr. 9 §205/ Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber) wurden und die mit den in Ziff. II.1.5 beschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind.Referenzschreiben des Bauherrn/Betreibers, die den erfolgreichen Abschluss hinsichtlich der Kosten, Termine, Qualitäten und Zusammenarbeit belegen, können der Bewerbung als Anlage beigefügt werden und gehen dann positiv in die Bewertung ein. Der Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen bei Betreiber bzw. Bauherr einzuholen.Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte auf jeweils max. zwei DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend darstellen. Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet.Im Falle von Bewerbergemeinschaften müssen die Referenzprojekte nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgewiesen werden, vielmehr sind die Angaben zu den Referenzprojekten von der Bewerbergemeinschaft insgesamt (inkl. Nachunternehmer, sofern zutreffend) zu machen. Mitarbeiterreferenzen sind nicht zugelassen.Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen folgende Unterangaben vollständig getätigt werden:- Bezeichnung der Maßnahme und Land/Ort;- Auftraggeber (Name und Angabe ob öffentlicher Auftraggeber im Sinne GWB §98);- Bei Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmern zusätzlich: Auftragnehmer (Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. des beteiligten Nachunternehmers);- Projektkosten netto (KGr. 200-700 nach DIN 276);- Datum Abschluss Projektstufe 5 im Sinne §205 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 / Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber;- Bruttogrundfläche BGF;- Honorarzone im Sinne AHO-Schriftenreihe Nr. 9 §204;- Bearbeitete Projektstufen und Handlungsbereiche im Sinne AHO-Schriftenreihe Nr. 9 §205;- Art der Baumaßnahme (Neubau/Erweiterungsbau, Umbau-/Modernisierungsmaßnahme, Instandhaltungs-/ Instandsetzungsmaßnahme im Sinne HOAI 2009 §2);- Gebäudetypologie (Schule [Allgemeinbildende Schule / Berufliche Schule, Sonderschule, Weiterbildungseinrichtung] / Gebäude für wissenschaftliche Lehre und Forschung [Hörsaal-/Institutsgebäude] / Bibliotheksgebäude / Andere).Fehlt eine oder mehrere der vorgenannten Angaben, so wird das entsprechende Referenzprojekt nicht in die Wertung aufgenommen.Für die Bewertung der fachlichen Eignung sind zusätzlich folgende Angaben zu tätigen (nicht zwingend in Bezug auf die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte): Verbundnutzung mehrerer Institutionen; Versammlungsstätte im Sinne Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV 2005); Naturwissenschaftliche Übungs-/Fachräume; Technische Fachräume/Werkstätten; Nutzungsbereiche für Kunst und/oder Musik; Gastronomie; Dauerhaft im Grundwasser befindliche Gebäude/Gebäudeteile; Tiefgarage; Gebäudeoptimierungsmaßnahmen über die für das Projekt geltenden Energierichtlinien (EnEV) hinaus; Nutzung regenerativer Energien; Alternative innovative Gebäudekonzepte zur Energieeinsparung/CO 2-Minderung; Realisierung bei laufendem Betrieb.Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen; Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.:(1) Anzahl der festangestellten Architekten und Ingenieure (einschließlich Führungskräfte) im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2009) §205 im Durchschnitt der letzten drei Jahre: Mindestanforderung größer/gleich 5 pro Jahr im Durchschnitt.(2) Anzahl der festangestellten Architekten und Ingenieure (einschließlich Führungskräfte) im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2004 bzw. 2009) §205 mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Durchschnitt der letzten drei Jahre: Mindestanforderung größer/gleich 3 pro Jahr im Durchschnitt.(3) Für die mindestens 2 und maximal 4 zu benennenden Referenzprojekte, welche die unter Ziff. III.2.3, Unterpkt. 4 (Referenzprojekte), genannten Bedingungen erfüllen, gelten die folgenden weiteren Mindestanforderungen:- mindestens ein Referenzprojekt für öffentliche Auftraggeber im Sinne GWB §98;- mindestens ein Referenzprojekt mit Projektkosten (Kostengruppe 200-700 entspr. DIN 276 Neu) größer/gleich 32,0 Mio. EUR netto;- mindestens ein Referenzprojekt mit der Zuordnung Neubau (Neubau/Erweiterungsbau im Sinne HOAI §2);- mindestens ein Referenzprojekt mit Honorarzone größer/gleich IV im Sinne AHO-Schriftenreihe Nr. 9 §204;- mindestens ein Referenzprojekt, das der Gebäudetypologie Bildungsbau (d.h. Bauwerkszuordnung Schule [Allgemeinbildende Schule / Berufliche Schule, Sonderschule, Weiterbildungseinrichtung] oder Bauwerkszuordnung Gebäude für wissenschaftliche Lehre und Forschung [Hörsaal- bzw. Institutsgebäude] oder Bauwerkszuordnung Bibliotheksgebäude) zuzuordnen ist;- mindestens ein Referenzprojekt, das eine Versammlungsstätte im Sinne Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV 2005) beinhaltete;- durch die Summe der Referenzprojekte müssen die Projektstufen 1 bis 5 in den Handlungsbereichen A (Organisation, Information, Koordination und Dokumentation), B (Qualitäten und Quantitäten), C (Kosten und Finanzierung) und D (Termine, Kapazitäten und Logistik) im Sinne AHO-Schriftenreihe Nr. 9 §205 mindestens einmal abgedeckt sein.Alle Mindestanforderungen müssen erfüllt sein; die Kombination ist dabei beliebig.

      III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: jaVerweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: VOF §19 (1) bis (3)Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Ingenieure:1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden.2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.3. Bewerbergemeinschaften aus natürlichen Personen und / oder Juristischen Personen. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      VerhandlungsverfahrenEinige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: (1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular gemäß Ziffern III.1.3, III.2.1, III.2.2 und III.2.3. (2) Die Angaben zur Bewertung sind im Anhang zum Teilnahmeantrag enthalten. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt 1.675 Punkte. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. (3) Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien1. Projektspezifische Kapazitäten/zeitliche Verfügbarkeit. Gewichtung 52. Herangehensweise (Projektorganisation [Organisation der Arbeitsabläufe / Koordination der beteiligten Fachplaner / Intervalle der geplanten örtlichen Präsenz] 2-fach; Einschätzung der spezifischen Problemstellungen/Projektanforderungen und Darstellung einer darauf abgestimmten Methodik der Steuerung 4-fach / Zusammenarbeit mit dem AG und Kommunikation mit den weiteren Beteiligten / Nutzern 3-fach). Gewichtung 93. fachtechnische Lösungsansätze (Qualitätssicherung 3-fach; Kostensicherungs-/-optimierungsmaßnahmen 3-fach; Terminsicherung 3-fach; Änderungsmanagement/Bewältigung von Leistungsstörungen 2-fach). Gewichtung 114. aus dem Bietergespräch gewonnene Eindrücke. Gewichtung 35. Honorarangebot. Gewichtung 10

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      13-0105

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 14.5.2013 - 11:30Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      14.5.2013 - 11:30

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.3.7) Bindefrist des Angebots

      IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      Die in III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen durch die Bewerber, die im Internet (http://www.planungskultur.de/Ausschreibungen/vof.html) heruntergeladen werden können. Die Formblätter können auch bei der unter I.1 genannten Adresse schriftlich per Fax unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Bildungshaus und Neue Schule Sek. I Wolfsburg - Projektsteuerung“ in Papierform angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben des Bewerbungsbogens für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV 3.4 der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „ANGEBOT 13-0105- VOF Bildungshaus und Neue Schule Sek. I Wolfsburg – Teilnahmeantrag Projektsteuerung – Bitte nicht öffnen“ gekennzeichnet ist, bis zu der in Ziffer IV.3.4 genannten Frist einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge.Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei der unter Ziff. 1.1 genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Bildungshaus und Neue Schule Sek. I Wolfsburg - Projektsteuerung“ per Telefax an +49 3021751859 oder per E-Mail an MjE2alldXVViMGBcUV5lXldjW2VcZGViHlRV zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet (http://www.planungskultur.de/Ausschreibungen/vof.html) kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können.Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.Hinweise zu Ziff. IV.2.1 Zuschlagskriterien - Bewertung: je Kriterium werden 0, 1, 2 oder 3 Punkte: 0 Punkte: keine Angaben (Thema/Aspekt nicht angesprochen); 1 Punkt: ausreichend (wenig in die Tiefe gehende, nur allgemein gehaltene Aussagen, ohne erkennbaren Projektbezug); 2 Punkte: befriedigend (zufrieden stellende / plausible Aussagen); 3 Punkte: gut (überzeugende / projektspezifisch angemessene / innovative Aussagen). Es können maximal 114 Punkte erreicht werden. Beispiel: Kriterium Projektspezifische Kapazitäten: erreicht 3 Punkte / Gewichtung 5 / gewichtete Punkte 15.Die Bewertung der Honorarangebote erfolgt in Abhängigkeit vom Mittelwert, wobei Werte, die unter 80% und über 115% des Mittelwerts liegen, mit 1 Punkt bewertet werden. Angebote, die sich zwischen über 105% und 115% des Mittelwertes bewegen werden mit 2 Punkten, Angebote zwischen 80% und 105% des Mittelwertes werden mit 3 Punkten bewertet. Bei der Mittelwertbildung bleiben das höchste und das niedrigste Angebot unberücksichtigt.Die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Aufgabenstellung bereits erstellten Gutachten und Unterlagen (Neue Schule Sek. I: Entwurfsplanung, Bodengutachten, Tragwerksplanung, Brandschutznachweis, Entwurfsplanung Wärmeschutz etc.; Bildungshaus: im Zusammenhang mit der Erstellung der Wettbewerbsauslobung erstellte Unterlagen) können im Falle der Einladung zur Verhandlung eingesehen werden. Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.Alle Seiten der Bewerbungsunterlagen werden im Anschluss an den Eröffnungstermin maschinell eingescannt und mittels Stanzung gekennzeichnet. Sie sind daher ungebunden und ohne Laminierung, Heftung oder ähnliche feste Verbindungen der Seiten einzureichen.

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft Arbeit und Verkehr – Regierungsvertretung Lüneburg
      Auf der Hude 2
      21339
      Lüneburg
      DEUTSCHLAND

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): siehe §107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4:- unverzüglich gegenüber der Stadt Wolfsburg nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.siehe §101b Abs. 2 GWB:- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss;- Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      E-Mail: Telefon: Internet-Adresse: Fax: Stadt Wolfsburg Ausschreibungsstelle
      Wolfsburg
      38440
      Wolfsburg
      DEUTSCHLAND
      MTVccG5uXmNtYGRdcGlibm5vYGdnYDtub1xfbylyamdhbl1wbWIpX2A=
      +49 5361282475
      http://www.wolfsburg.de
      +49 5361282057

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      9.4.2013
    © European Union, http://ted.europa.eu
  • Protected by Copyscape
  • Gewährleistung

    competitionline übernimmt keine Verantwortung für Fehler, Auslassungen, Unterbrechungen, Löschungen, Mängel oder Verzögerungen im Betrieb oder bei Übertragung von Inhalten. competitionline übernimmt keine Verantwortung für Einbußen oder Schäden, die aus der Verwendung der Internetseiten, aus der Verwendung von Nutzerinhalten oder von Inhalten Dritter, die aus den Internetseiten oder über den Service gepostet oder an Nutzer übertragen werden, oder aus Interaktionen zwischen Nutzer und Internetseiten (online oder offline) resultieren. Bitte lesen Sie hierzu unsere Nutzungsbedingungen.


INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 12.04.2013
Ergebnis veröffentlicht 26.05.2014
Zuletzt aktualisiert 21.12.2018
Wettbewerbs-ID 2-137688 Status Kostenpflichtig
Seitenaufrufe 756