D-Hamburg: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2008/S 178-237545
WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):
Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Wissenschaft und Forschung, Hamburger Straße 37, D-22083 Hamburg.
Weitere Auskünfte erteilen: Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Hochschulbau Hamburg, HSB-BM 2, Weidestraße 122 c, 3. OG, z. Hd. von Frau Ilona Eigert, D-22083 Hamburg. Tel. (49-40) 428 63 53 00. E-Mail: MjE5NllcW04bMlZUUl9hLU9gYhtVTlpPYl9UG1FS. Fax (49-40) 428 63 52 55.
Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Hochschulbau Hamburg, HSB-BM 2, Weidestraße 122 c, 3. OG, D-Hamburg. E-Mail: MTRFaGtqXSpBZWNhbnA8Xm9xKmRdaV5xbmMqYGE=.
Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Hochschulbau Hamburg, HSB-BM 2, Weidestraße 122 c - 3. OG, z. Hd. von Frau Ilona Eigert, D-22083 Hamburg. Tel. (49-40) 428 63 53 00. E-Mail: MjE0O15hYFMgN1tZV2RmMlRlZyBaU19UZ2RZIFZX. Fax (49-40) 428 63 52 55.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Regional- oder Lokalbehörde.
Bildung.
I.3) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS:
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber:
Realisierungswettbewerb Neubau Mediencampus Finkenau.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Wettbewerbsart: Begrenzt offener, einstufiger Realisierungswettbewerb nach GRW 1995 und VOF mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren. Wettbewerbsgegenstand ist die hochbauliche Vorentwurfsplanung. Zahl der Teilnehmer/innen: ca. 15 Die Auswahl der Teilnehmer/innen erfolgt durch ein Auswahlgremium nach Kriterien unter III.1. Die Medienwirtschaft ist für Hamburg von großer Bedeutung, der Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften groß. Um der Nachfrage zu begegnen, wurde seit dem Jahr 2003 das Konzept für einen gemeinsamen Kunst- und Mediencampus Finkenau entwickelt und seitdem schrittweise umgesetzt. Auf dem Gelände der ehemaligen Frauenklinik Finkenau (das denkmalgeschützte Hauptgebäude wurde 1911 bis 1914 nach Plänen von Fritz Schumacher erbaut) werden verschiedene private und öffentliche Akteure der wissenschaftlichen Medienausbildung zusammengeführt und durch eine gemeinsame Infrastruktur auf hohem Niveau unterstützt. Durch die Konzentration auf einen Standort sollen die verschiedenen Ausbildungsangebote stärker kooperieren können und die Interdisziplinarität verbessert werden. Mit dem geplanten Erweiterungsprojekt soll die bauliche Entwicklung auf dem Kunst- und Mediencampus abgeschlossen werden. Hierbei soll die städtebauliche und architektonische Qualität des Entwurfs im Vordergrund stehen, die sich auch durch den Umgang mit denkmalgeschütztem Bestand ausdrückt. Auf dem Gelände der Finkenau befinden sich zurzeit die Hamburg Media School, die Miami Ad-School, der Filmbereich der Hochschule für bildende Künste und der Lokalsender TIDE. Voraussichtlich Anfang 2010 bezieht die Fakultät Design, Medien, Information (DMI) der HAW die umgebauten Flächen im Hauptgebäude. Der geplante Erweiterungsbau soll auf der einen Seite optimale Ausbildungsbedingungen für die technischen Bereiche der Fakultät DMI schaffen. Auf der anderen Seite soll er der zentrale Ort für Kommunikation, Präsentation und Begegnung des gesamten Kunst- und Mediencampus Finkenau werden, eine offene Plattform als Anlaufstelle für alle auf dem Campus angesiedelten Bereiche. Zu planen sind Flächen für einen zentralen Veranstaltungsraum (Vorträge, Ausstellungen, Vorführungen) einschließlich Erschließung, Mensa und Cafeteria, eine Bibliothek, Computerarbeitsräume sowie Labore bzw. Studios für die Ausbildung in den Bereichen Video-, Licht- und Tontechnik. Das geplante Gebäude muss hinsichtlich Investition und Betrieb wirtschaftlich sein. Geplante Neubaufläche (gem. DIN 277/ 2005: Nutzungsgruppen 1 - 5) ist ca. 4 000 qm.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
74222100.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER:
Die Bewerbungen müssen folgende Unterlagen enthalten: 1. a) Nachweis der Erfahrungen im Bau von Licht-/Tonstudios, Hörsälen, Studios und; b) Nachweis der Erfahrung im Bau von Versammlungsstätten und; c) Nachweis der Beschäftigung mit den Themen Nachhaltigkeit und Betriebseffizienz, gewünscht sind außerdem; d) Nachweis der Erfahrung im Bau von Gastronomiebetrieben oder Mensen und; e) Nachweis der Erfahrung mit Bibliotheks- oder Büchereiplanungen Die Nachweise sollen anhand von 4 beispielhaften, vergleichbaren Projekten aus den letzten 5 Jahren geführt werden. Die Darstellung in Textform wird empfohlen mittels Formblatt, das bei der Kontaktstelle (s. Anhang A) per E-Mail angefordert werden kann. Die Darstellung im Bild (farbig) soll für jedes Projekt auf 2 Seiten DINA4 erfolgen; 2. Referenzadressen und ggf. weitere Projektübersicht der letzten 5 Jahre der Bewerber, maximal 2 Seiten DIN A4; 3. Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Umsatzes, des Ausführungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber; 4. Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (1 500 000 Euro bei Personenschäden; 500 000 Euro bei sonstigen Schäden) bzw. Bürgschaftserklärung Dritter in entsprechender Höhe; 5. Erklärung über den Gesamtumsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren; 6. Eintragung in das Berufsregister des Wohnsitzes, der Niederlassung oder des Dienst- bzw. Beschäftigungsortes; 7. Versicherung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 11 VOF vorliegen. Über den o.g. Umfang hinausgehende Unterlagen werden für die Auswahl nicht berücksichtigt. Bewerbungen per Email oder Fax sind nicht zulässig. Mehrfachteilnahmen sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Wer am Tage der Auslobung bei einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Es werden Architekturbüros ausgewählt, die unter Würdigung der vorgelegten Nachweise und Referenzen und unter Berücksichtigung der Entwurfsaufgabe -wie unter der Beschreibung der Wettbewerbsaufgabe (II.1.2) formuliert- besonders befähigt erscheinen.
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN:
Ja.
Teilnahmeberechtigt sind Bewerberinnen und Bewerber, die nach den Gesetzen der jeweiligen Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen. Die Bewerberin / der Bewerber muss bauvorlagenberechtigt nach § 67 der Hamburger Bauordnung sein.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS:
Nichtoffen.
Gewünschte Teilnehmerzahl: / Höchstzahl 20.
IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER:
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE:
Die Kriterien werden in der Auslobungsunterlage bekannt gegeben.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
2008.0006 BSU - ABH 57 - HSB -BM2.
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 9.10.2008 - 12:00.
Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme:
20.10.2008 - 16:00.
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber:
11.11.2008.
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können:
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben:
Ja.
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: Gesamt 83 300 Euro (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und Nebenkosten).
IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer:
Neben dem genannten Preisgeld ist keine weitere Kostenerstattung vorgesehen.
IV.5.3) Folgeaufträge:
Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben.
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend:
Nein.
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. Senatorin/Behörde für Wissenschaft und Forschung.
2. Oberbaudirektor/Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt.
3. Denkmalschutzamt/N.N.
4. Bezirksamt Hamburg - Nord/N.N.
5. HAW/Präsident.
6. N.N.
7. N.N.
8. N.N.
9. N.N.
10. bis 13.: N.N.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:
Nein.
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN:
1. Die Festlegung der Besetzung des Preisgerichts erfolgt gemäß GRW. Die tatsächliche Besetzung des Preisgerichts wird mit der Benachrichtigung zur Teilnahme-Auswahl bekannt gegeben; 2. Hinweis zu IV.5.3) und IV.5.4): Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung. Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und gem. GRW 95, Ziff. 7.1, Abs.1, einer/einem oder mehreren Preisträgerinnen/Preisträgern die notwendigen weiteren Planungsleistungen (Lph. 1 bis 5 des § 15 HOAI) zu übertragen, — sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, — soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll. Voraussetzung ist zudem, dass die Ausführung im vorgesehenen Kostenrahmen möglich ist; 3. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Teilnehmer bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in wesentlichen Teilen unverändert einer weiteren Beauftragung zugrunde gelegt werden kann. Die weitere Beauftragung richtet sich nach den Bestimmungen der HOAI; 4. Es wird empfohlen, die Bewerbung mit den 4 Referenzobjekten in Textform auf dem anzufordernden Formblatt einzureichen. Dieses Formblatt ist nur per E-Mail erhältlich (s. Anhang A/II); 5. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der Bewerbungsunterlagen.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
9.9.2008.