Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Siehe III.2)
III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Teilnahmeberechtigt sind Investoren, Bauträger, Wohnungsbauunternehmen in Zusammenarbeit mit Stadtplanern, Architekten und Landschaftsarchitekten, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Stadtplaner, Architekt bzw. Landschaftsarchitekt zu führen.
Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie” – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Als Zulassungsvoraussetzung zum Verfahren wird eine formlose, auf das Projekt bezogene Bonitätsauskunft von der jeweiligen Hausbank oder einem geeigneten Bewertungsinstitut abgefragt. Die objektbezogene Bonitätsauskunft muss erst mit den Wettbewerbsunterlagen eingereicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.2)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
IV.3)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die
— termingemäß eingegangen sind;
— den wesentlichen formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen;
— keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen;
— in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen;
— die bindenden Vorgaben der Auslobung erfüllen.
Das Preisgericht muss Wettbewerbsarbeiten, die bindende Vorgaben der Auslobung nicht erfüllen, vom weiteren Verfahren ausschließen; es kann derartige Arbeiten also von Anfang an nicht zur Beurteilung
zulassen.
Bindende Vorgaben sind:
Die Entwürfe müssen innerhalb des markierten Wettbewerbsgebietes zu realisieren sein.
Beurteilungskriterien:
In Stufe 1 beurteilt die Jury die Wettbewerbsarbeiten nach den folgenden Kriterien (die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar):
städtebauliche und freiräumliche Qualität
architektonische und gestalterische Qualität
Schlüssigkeit des Realisierungskonzepts
Es werden 4 Preise vergeben. Die Verteilung der hierfür erzielbaren Punkte wird in Tab. A (siehe Auslobung) dargestellt:
Das Kaufpreisangebot mit Finanzierungskonzept der 4 Preisträger wird in Stufe 2 erst nach abgeschlossener städtebaulich-architektonischen Bewertung der Stufe 1 (detaillierte Beschreibung der Einzelgewichtungen siehe Auslobung)
Kaufpreisangebote, die unter dem Mindestkaufpreis (siehe Kapitel 9.6) liegen, fallen aus der Wertung und werden nicht weiter berücksichtigt.
Die Stadt Mannheim plant als Ausloberin das Grundstück der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule an den Bieter zu veräußern, der die meisten Punkte aus Preisrang und Kaufpreisangebot erhalten hat.
IV.4)Verwaltungsangaben
IV.4.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2)Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 12.6.2013
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.4.3)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 12.6.2013
IV.4.4)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.4.5)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5)Preise und Preisgericht
IV.5.1)Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für Preise und Anerkennungen stellt der/die Auslober/in als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von netto 20 000 EUR (Merkblatt Nr. 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg Städtebaulicher Entwurf als informelle Planung) zur Verfügung.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen. Die Wettbewerbssumme (für die Stufe 1 – siehe Kapitel 10 Beurteilungskriterien) ist ermittelt auf Basis der HOAI und verteilt sich wie folgt:
1. Preis 8 000 EUR
2. Preis 6 000 EUR
3. Preis 4 000 EUR
4. Preis 2 000 EUR
Die Umsatzsteuer von 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten.
IV.5.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger/innen wird die Mehrwertsteuer von 19 % von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland tätigen Preisträger/innen wird die Mehrwertsteuer zusätzlich ausgezahlt.
IV.5.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: ja
IV.5.5)Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Prof. Markus Neppl, Stadtplaner, Karlsruhe/Köln
2. Ina Laux, Architektin BDA, Stadtplanerin DASL, München
3. Elmar Gross, Architekt, Stadtplaner DASL, Karlsruhe
4. Klaus Elliger, Architekt BDA, Stadtplaner DASL, Leiter Fachbereich Städtebau, Stadt Mannheim
5. Christian Specht, Erster Bürgermeister, Dezernat I, Stadt Mannheim
6. Lothar Quast, Bürgermeister, Dezernat IV Stadt Mannheim
7. Silke Ruppenthal, Leiterin Fachbereich Immobilienmanagement, Stadt Mannheim
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Es gelten VOF / VGV und GWB.
DEUTSCHLAND
VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
8.5.2013