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  • DE-10409 Berlin
  • 11/2013
  • Ergebnis
  • (ID 2-140578)

GEWOBAG – Vergabeverfahren – Neubau – „Schieritzstr. 4-22, 10409 Berlin, Prenzlauer Berg“ – Planungsleistungen


 
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    Entscheidung 08.11.2013 Entscheidung
    Achtung Annullierung am Feb 4, 2014
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Berufsgruppen Architektur, Bauingenieurwesen, Tragwerksplanung, TGA-Fachplanung
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Wohnungsbau
    Art der Leistung Tragwerksplanung / Objektplanung Gebäude / Technische Ausrüstung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr GEWOBAG Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin, Berlin (DE)
    Aufgabe
    1. Auftraggeber:
    Die GEWOBAG Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin ist ein städtisches Wohnungsunternehmen und öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 98 Abs. 2 GWB. Gemeinsam mit ihrer Beteiligungsgesellschaft GEWOBAG WB Wohnen in Berlin GmbH und deren Tochterunternehmen GEWOBAG PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH (alle 3 Unternehmen gemeinsam im Folgenden „GEWOBAG“ genannt) verfügt sie über einen Bestand von ca. 52 000 Wohneinheiten und ca. 1 200 Gewerbeeinheiten.
    2. Gegenstand der Leistung und Verfahrensart:
    Die GEWOBAG will ihre Bestände im Wege des Neubaus weiterer Wohneinheiten auf eigenen Grundstücken weiter aufstocken. Mit diesem Vergabeverfahren sucht die GEWOBAG einen Auftragnehmer für die Planungsleistungen zum Bauvorhaben auf ihrem innerstädtischen Grundstück „Schieritzstr. 4-22, 10409 Berlin, Prenzlauer Berg“.
    Die GEWOBAG beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen zur Errichtung eines Wohngebäudes auf dem im Eigentum der GEWOBAG stehenden Grundstück „Schieritzstr. 4-22, 10409 Berlin, Prenzlauer Berg“. Bauweise und Ausrüstung des Gebäudes mit technischen Anlagen erfolgen unter den Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit und der Erzielung minimaler Bau- und Betriebskosten, vgl. auch § 6 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV). Die GEWOBAG sieht die Errichtung von überwiegend 2- und 3-Raum-Wohnungen mit folgenden Größen vor:
    — 2-Raum-WE mit 50-60 m²,
    — 3-Raum-WE mit ca. 75 m².
    Die Wohnungen müssen differenzierte Ausstattungsqualitäten besitzen, guter Standard, aber nicht hochpreisig. Die barrierefreie bzw. barrierearme Gestaltung des Gebäudes ist angedacht. Gebäudehülle und technische Ausrüstung unter zwingender Einhaltung von EnEV und EE-WärmeG (aktueller Stand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe); KfW-Effizienzhaus 70 wird angestrebt. Die Verwendung erneuerbarer Energien ist zu berücksichtigen.
    Leistungsumfang
    Die Leistungen umfassen:
    Los 1: Objektplanung Gebäude, LP 1-9 gem. § 33 HOAI 2009 Teil III, Abschnitt 1 sowie als zusätzliche Leistungen
    — Brandschutznachweis,
    — Schallschutznachweis auf der Grundlage des Schallschutzgutachtens (wird vom AG gesondert beauftragt),
    — Wärmeschutznachweis gem. aktueller EnEV und EnEV-WärmeG sowie erforderliche bauphysikalische Nachweise,
    — Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von öffentlichen Fördermitteln,
    — Planung der Sondergründungsmaßnahmen (u. a. Herstellung einer Hofdurchfahrt zur Erschließung des hofseitig zu errichtenden Gebäudes und im Bereich der unterkellerten angrenzenden Nachbarbebauung sowie im Bereich einer Straßenflucht) und
    — Planung Müllentsorgung, einschl. Herbeiführung der Zustimmung der jeweiligen Entsorgungsbetriebe.
    Los 2: Fachplanung Tragwerksplanung LP 1-6 (§§ 48 ff. HOAI 2009 Teil IV, Abschnitt 1) sowie als zusätzlich Leistungen
    — Konstruktiver Brandschutznachweis,
    — Konstruktiver Wärmeschutznachweis.
    Los 3: Fachplanung technische Ausrüstung LP 1-9 (§ 51 ff. HOAI 2009 Teil IV, Abschnitt 2)
    Die GEWOBAG beabsichtigt die stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen.
    Informationen

    Das Vergabeverfahren wurde am 04.02.2014 eingestellt und das Ergebnis wird nicht realisiert.

    Projektadresse DE-10409 Berlin
    TED Dokumenten-Nr. 165620-2013
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  • Anzeigentext Änderungen

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    • Deutschland-Berlin: Planungsleistungen im Bauwesen
      2014/S 024-037938

      GEWOBAG Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin, Bottroper Weg 2, Zu Händen von: Herrn Uwe Wilbrecht, Berlin13507, DEUTSCHLAND. E-Mail: MTJzLHVnamBwY2Fmcj5lY3VtYF9lLGJj

      (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 22.5.2013, 2013/S 97-165620)

      Betr.:
      CPV:71320000, 71240000, 71327000Planungsleistungen im Bauwesen
      Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
      Dienstleistungen in der Tragwerksplanung

      Nichtabgeschlossenes Verfahren
      Der Auftrag wurde nicht vergeben
  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Kontaktstelle(n): Zu Händen von: E-Mail: GEWOBAG Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
      Bottroper Weg 2
      Zentraler Einkauf
      Herrn Uwe Wilbrecht
      13507
      Berlin
      DEUTSCHLAND
      MTF0LXZoa2FxZGJncz9mZHZuYWBmLWNk

      Weitere Auskünfte erteilen:
      die oben genannten Kontaktstellen
      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
      die oben genannten Kontaktstellen

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Einrichtung des öffentlichen Rechts

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      GEWOBAG – Vergabeverfahren – Neubau – „Schieritzstr. 4-22, 10409 Berlin, Prenzlauer Berg“ – Planungsleistungen.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      DienstleistungenDienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und AnalysenHauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Berlin.NUTS-Code DE3

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

      II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      1. Auftraggeber:Die GEWOBAG Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin ist ein städtisches Wohnungsunternehmen und öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 98 Abs. 2 GWB. Gemeinsam mit ihrer Beteiligungsgesellschaft GEWOBAG WB Wohnen in Berlin GmbH und deren Tochterunternehmen GEWOBAG PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH (alle 3 Unternehmen gemeinsam im Folgenden „GEWOBAG“ genannt) verfügt sie über einen Bestand von ca. 52 000 Wohneinheiten und ca. 1 200 Gewerbeeinheiten.2. Gegenstand der Leistung und Verfahrensart:Die GEWOBAG will ihre Bestände im Wege des Neubaus weiterer Wohneinheiten auf eigenen Grundstücken weiter aufstocken. Mit diesem Vergabeverfahren sucht die GEWOBAG einen Auftragnehmer für die Planungsleistungen zum Bauvorhaben auf ihrem innerstädtischen Grundstück „Schieritzstr. 4-22, 10409 Berlin, Prenzlauer Berg“.Die GEWOBAG beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen zur Errichtung eines Wohngebäudes auf dem im Eigentum der GEWOBAG stehenden Grundstück „Schieritzstr. 4-22, 10409 Berlin, Prenzlauer Berg“. Bauweise und Ausrüstung des Gebäudes mit technischen Anlagen erfolgen unter den Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit und der Erzielung minimaler Bau- und Betriebskosten, vgl. auch § 6 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV). Die GEWOBAG sieht die Errichtung von überwiegend 2- und 3-Raum-Wohnungen mit folgenden Größen vor:— 2-Raum-WE mit 50-60 m²,— 3-Raum-WE mit ca. 75 m².Die Wohnungen müssen differenzierte Ausstattungsqualitäten besitzen, guter Standard, aber nicht hochpreisig. Die barrierefreie bzw. barrierearme Gestaltung des Gebäudes ist angedacht. Gebäudehülle und technische Ausrüstung unter zwingender Einhaltung von EnEV und EE-WärmeG (aktueller Stand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe); KfW-Effizienzhaus 70 wird angestrebt. Die Verwendung erneuerbarer Energien ist zu berücksichtigen.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71320000, 71240000, 71327000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: jaAngebote sind möglich für ein oder mehrere Lose

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Die Leistungen umfassen:Los 1: Objektplanung Gebäude, LP 1-9 gem. § 33 HOAI 2009 Teil III, Abschnitt 1 sowie als zusätzliche Leistungen— Brandschutznachweis,— Schallschutznachweis auf der Grundlage des Schallschutzgutachtens (wird vom AG gesondert beauftragt),— Wärmeschutznachweis gem. aktueller EnEV und EnEV-WärmeG sowie erforderliche bauphysikalische Nachweise,— Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von öffentlichen Fördermitteln,— Planung der Sondergründungsmaßnahmen (u. a. Herstellung einer Hofdurchfahrt zur Erschließung des hofseitig zu errichtenden Gebäudes und im Bereich der unterkellerten angrenzenden Nachbarbebauung sowie im Bereich einer Straßenflucht) und— Planung Müllentsorgung, einschl. Herbeiführung der Zustimmung der jeweiligen Entsorgungsbetriebe.Los 2: Fachplanung Tragwerksplanung LP 1-6 (§§ 48 ff. HOAI 2009 Teil IV, Abschnitt 1) sowie als zusätzlich Leistungen— Konstruktiver Brandschutznachweis,— Konstruktiver Wärmeschutznachweis.Los 3: Fachplanung technische Ausrüstung LP 1-9 (§ 51 ff. HOAI 2009 Teil IV, Abschnitt 2)Die GEWOBAG beabsichtigt die stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen.

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: jaBeschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung.

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Angaben zu den Losen

      Los-Nr: 1

      Bezeichnung: 196.1-13 – Los 1: Objektplanung Gebäude (§§ 32 ff. HOAI 2009 Teil III, Abschnitt 1).

      1) Kurze Beschreibung
      Objektplanung Gebäude, LP 1-9 gem. § 32 ff. HOAI 2009 Teil III, Abschnitt 1 sowie als zusätzliche Leistungen:— Brandschutznachweis,— Schallschutznachweis auf der Grundlage des Schallschutzgutachtens (wird vom AG gesondert beauftragt),— Wärmeschutznachweis gem. aktueller EnEV und EnEV-WärmeG sowie erforderliche bauphysikalische Nachweise,— Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von öffentlichen Fördermitteln,— Planung der Sondergründungsmaßnahmen (u. a. Herstellung einer Hofdurchfahrt zur Erschließung des hofseitig zu errichtenden Gebäudes und im Bereich der unterkellerten angrenzenden Nachbarbebauung sowie im Bereich einer Straßenflucht) und— Planung Müllentsorgung, einschl. Herbeiführung der Zustimmung der jeweiligen Entsorgungsbetriebe.

      2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71320000, 71240000, 71327000

      3) Menge oder Umfang

      4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags

      5) Zusätzliche Angaben zu den Losen
      Los-Nr: 2

      Bezeichnung: 196.3-13 - Los 2 - Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 48 ff. HOAI 2009 Teil IV, Abschnitt 1).

      1) Kurze Beschreibung
      Fachplanung Tragwerksplanung LP 1-6 (§§ 48 ff. HOAI 2009 Teil IV, Abschnitt 1) sowie als zusätzlich Leistungen:— Konstruktiver Brandschutznachweis,— Konstruktiver Wärmeschutznachweis.

      2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71320000, 71240000, 71327000

      3) Menge oder Umfang

      4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags

      5) Zusätzliche Angaben zu den Losen
      Los-Nr: 3

      Bezeichnung: 196.3-13 – Los 3: Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 52 ff. HOAI 2009 Teil IV, Abschnitt 2).

      1) Kurze Beschreibung
      Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 52 ff. HOAI 2009 Teil IV, Abschnitt 2).

      2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71320000, 71240000, 71327000

      3) Menge oder Umfang

      4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags

      5) Zusätzliche Angaben zu den Losen
      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Der Bieter ist verpflichtet, den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit folgenden Mindestdeckungssummen zu erbringen (2-fach maximiert/Versicherungsjahr):für Personenschäden: 2 000 000,00 EUR,für sonstige Schäden: 1 500 000,00 EUR,und den Versicherungsschutz mit mindestens den vorgenannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit des Vertrags vorzuhalten.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      Vgl. Vergabeunterlagen.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben (das Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1) ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen),— dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,— in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt sind,— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bewerbergemeinschaft gebildet worden ist.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: jaDarlegung der besonderen Bedingungen: — Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 8.7.2010 (i. d. F. v. 17.6.2012),— Nachweis Bauvorlageberechtigung nach § 66 Landesbauordnung Berlin,— Nachweis zertifizierter Berater für energetische Gebäudeplanung gern. § 21 EnEV oder vergleichbar.

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Teilnahmeantrage/Bewerbungen/Teilnahmeanträge ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalbeiner angemessenen Frist zu verlangen.Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll im Formblatt „Teilnahmeantrag” erfolgen.Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der GEWOBAG anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der GEWOBAG die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die GEWOBAG wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der GEWOBAG zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tagebeträgt – einzureichen.Wenn sich der Bieter bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 5 Abs. 6 VOF), hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag:— die Namen dieser Unternehmen anzugeben,— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z. B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen) und,— die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen.Der Nachweis kann mit dem Muster gem. Anlage 2 zum Formblatt „Teilnahmeantrag” geführt werden.Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die von der GEWOBAG geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der GEWOBAG für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 5 Abs. 4 S. 2 VOF). Der Bieter sollte der GEWOBAG in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Teilnahmeantrags anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der GEWOBAG in diesem Zusammenhang den berechtigten Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die GEWOBAG wird dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet.Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass— er/sie alle berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,— über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,— er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,— er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,— er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,— keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 4 Abs. 6 VOF genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,— er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,— er/sie sich für den Fall der Beauftragung mit den zu vergebenden Leistungen bereits jetzt verpflichtet/verpflichten,— bei der Erbringung von Leistungen, die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20.4.2009 unterfallen, seinen/ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgeltes zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Gleiches gilt gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines beauftragten Nachunternehmers oder den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines von dem Nachunternehmer oder dem Bewerber selbst beauftragten Verleihers, § 1 Abs. 2 BerlAVG.— unbeschadet der Anforderungen nach § 1 Abs. 2 BerlAVG seinen/ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt in Höhe von EUR 8,50 zu bezahlen. Gleiches gilt gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines beauftragten Nachunternehmers oder den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines von dem Nachunternehmer oder dem Bewerber selbst beauftragten Verleihers, § 1 Abs. 4 BerlAVG.Die Verpflichtungen nach § 1 Abs. 2 und 4 BerlAVG erstrecken sich auf alle an der Auftragserfüllung beteiligten Unternehmen. Der jeweils einen Auftrag weiter Vergebende ist verpflichtet, die jeweilige schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die jeweils beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem AG auf Verlangen nachzuweisen, vgl. § 1 Abs. 6 BerlAVG.Die Bieter haben außerdem bei Angebotsabgabe zu erklären, dass sie bei der Auftragsdurchführung ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen.— den zur Kontrolle befugten Personen Einblick in die Entgeltabrechnungen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuer und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge zu gewähren, sowie alle weiteren an der Leistungserbringung beteiligten Unternehmen entsprechend zu verpflichten, § 5 Abs. 1 BerlAVG.— seine/ihre Beschäftigten schriftlich auf die Möglichkeit der Kontrolle hinzuweisen,— vollständige und prüffähige Unterlagen zur Kontrolle bereitzuhalten und auf Verlangen dem AG zu übergeben, sowie alle weiteren beteiligten Unternehmen entsprechend zu verpflichten, § 5 Abs. 2 BerlAVG.— die vom AG gemäß § 7 Abs. 1 BerlAVG im Rahmen von Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen festgelegten Kriterien bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Gütern sowie bei Ausführung der Leistung hervorgerufenen negativen Umweltauswirkungen zu berücksichtigen, § 7 Abs. 1 BerlAVG.— gem. § 8 BerlAVG.— den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus:— dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28.6.1930 (BGBL. 1956 II S. 641),— dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9.7.1948 (BGBL. 1956 II S. 2073),— dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1.7.1949 (BGBL. 1955 II S. 1123),— dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29.6.1951 (BGBL. 1956 II S. 24),— dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.6.1957 (BGBL. 1959 II S. 442),— dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Be-schäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBL. 1961 II S. 98)— dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.6.1973 (BGBL. 1976 II. S. 202) und— dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.6.1999 (BGBL. 2001 II S. 1291),— insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen,— er/sie die gemäß Ziffer III.1.1) der Bekanntmachung geforderte Versicherung mit den dort verlangten Mindestdeckungssummen spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachweist/nachweisen und er/sie diese Versicherung für die gesamte Laufzeit des Auftrags vorhält/vorhalten,— er/sie über einen zum Einsatz in dem Projekt der GEWOBAG vorgesehenen Mitarbeiter verfügt, der gem. § 66 Landesbauordnung Berlin bauvorlageberechtigt ist,— er/sie über einen zum Einsatz in dem Projekt der GEWOBAG vorgesehenen Mitarbeiter verfügt, der als Berater für energetische Gebäudeplanung gern. § 21 EnEV oder vergleichbar zertifiziert ist (nur Los 1).

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Los 1:Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Ziffer 4.3.1.1 Formblatt Teilnahmeantrag – soweit nicht abweichend bezeichnet, beziehen sich die folgenden Ziffern 4.3.X.X. .. auf das Formblatt „Teilnahmeantrag“).Bei der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Ziffer 4.3.1.1) können maximal 20 Punkte erzielt werden. Hiervon entfallen 15 Punkte auf den durchschnittlichen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2010 bis 2012 (Ziffer 4.3.1.1.1) und 5 Punkte auf die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) eingesetzter festangestellter deutschsprachiger Mitarbeiter innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2010 bis 2012 (Ziffer 4.3.1.1.2).4.3.1.1.1) Angaben über den Umsatz des Bewerbers in Bezug auf Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre vor AbgabeDie maximale Punktzahl (15 Punkte) für den durchschnittlichen, mit vergleichbaren Leistungen erwirtschafteten Jahresnettoumsatz innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (Ziffer 4.3.1.1.1) wird ab einem Wert von 1,5 Mio. EUR (netto) erreicht. 0 Punkte werden bei einem durchschnittlichen Jahresnettoumsatz von weniger als 0,5 Mio. EUR (netto) vergeben.Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden interpoliert.4.3.1.1.2) Angaben über die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen eingesetzter festangestellter deutschsprachiger Mitarbeiter innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre.Die maximale Punktzahl (5 Punkte) für die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5)) der Bekanntmachung) eingesetzter festangestellter, deutschsprachiger Mitarbeiter (Ziffer 4.3.1.1.2) innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre wird ab 5 Mitarbeiter erreicht. 0 Punkte werden bei einer Anzahl von weniger als 3 Mitarbeitern innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre vergeben.Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden interpoliert.Los 2:Bei der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Ziffer 4.3.2.1) können maximal 20 Punkte erzielt werden. Hiervon entfallen 15 Punkte auf den durchschnittlichen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2010 bis 2012 (Ziffer 4.3.2.1.1) und 5 Punkte auf die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) eingesetzter festangestellter deutschsprachiger Mitarbeiter innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2010 bis 2012 (Ziffer 4.3.2.1.2).4.3.2.1.1 Angaben über den Umsatz des Bewerbers in Bezug auf Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.Die maximale Punktzahl (15 Punkte) für den durchschnittlichen, mit vergleichbaren Leistungen erwirtschafteten Jahresnettoumsatz innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (Ziffer 4.3.2.1.1) wird ab einem Wert von 1,0 Mio. EUR (netto) erreicht. 0 Punkte werden bei einem durchschnittlichen Jahresnettoumsatz von weniger als 0,5 Mio. EUR (netto) vergeben.Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden interpoliert.4.3.2.1.2 Angaben über die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen eingesetzter festangestellter deutschsprachiger Mitarbeiter innerhalb der letzten 3 GeschäftsjahreDie maximale Punktzahl (5 Punkte) für die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) eingesetzter festangestellter, deutschsprachiger Mitarbeiter (Ziffer 4.3.2.1.2) innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre wird ab 3 Mitarbeiter erreicht. 0 Punkte werden bei einer Anzahl von weniger als 2 Mitarbeitern innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre vergeben.Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden interpoliert.Los 3:4.3.3.1 Wirtschaftliche LeistungsfähigkeitBei der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Ziffer 4.3.3.1) können maximal 20 Punkte erzielt werden. Hiervon entfallen 15 Punkte auf den durchschnittlichen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2010 bis 2012 (Ziffer 4.3.3.1.1) und 5 Punkte auf die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) eingesetzter festangestellter deutschsprachiger Mitarbeiter innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2010 bis 2012 (Ziffer 4.3.3.1.2).4.3.3.1.1 Angaben über den Umsatz des Bewerbers in Bezug auf Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.Die maximale Punktzahl (15 Punkte) für den durchschnittlichen, mit vergleichbaren Leistungen erwirtschafteten Jahresnettoumsatz innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (Ziffer 4.3.3.1.1) wird ab einem Wert von 1,5 Mio. EUR (netto) erreicht. 0 Punkte werden bei einem durchschnittlichen Jahresnettoumsatz von weniger als 0,3 Mio. EUR (netto) vergeben.Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden interpoliert.4.3.3.1.2 Angaben über die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen eingesetzter festangestellter deutschsprachiger Mitarbeiter innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre.Die maximale Punktzahl (5 Punkte) für die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) eingesetzter festangestellter, deutschsprachiger Mitarbeiter (Ziffer 4.3.3.1.2) innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre wird ab 3 Mitarbeiter erreicht. 0 Punkte werden bei einer Anzahl von weniger als 2 Mitarbeitern innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre vergeben.Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden interpoliert.Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die GEWOBAG wird auf Basis der nachfolgend geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber durchführen und diese bewerten. Bei dieser Prüfung können die Bewerber/Bewerbergemeinschaften folgende Punktzahlen je Los erzielen:— Los 1: max. 230 Punkte,— Los 2: max. 150 Punkte,— Los 3: max. 190 Punkte.Die GEWOBAG wird 3 bis max. 5 der geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen je Los zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern.Erzielt ein Bewerber bei der Eignungsprüfung für das Los, auf das er sich bewirbt, nicht die folgenden Mindestpunktzahlen wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen:— Los 1: 116 Punkte,— Los 2: 76 Punkte,— Los 3: 96 Punkte.Die Festlegung, dass die vorgegebenen Mindestpunktzahlen erreicht werden müssen, damit die Eignung positiv festgestellt wird und damit die Prognose der notwendigen qualitativ hochwertigen Leistungserbringung erfolgen kann, basiert auf den Erfahrungen der GEWOBAG mit der Ausführung vergleichbarer Leistungen aus den vergangenen Jahren.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Los 1:4.3.1.2.1.1 Unternehmensreferenzen (max. 120 Punkte).Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.Benennung von mindestens 3 Referenzleistungen, die mit den zu beschaffenden Leistungen vergleichbar sind, vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung.Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal 6 Projektreferenzen gewertet. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen.Um der GEWOBAG die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der GEWOBAG sind die zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die GEWOBAG Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden:— 5 Punkte= Wertungsfähige Referenz,— 15 Punkte (max.)= Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika: Innenstadt (2 Punkte), Millieuschutz (2 Punkte), Realisierung der Vorgaben eines Förderprogramms (KfW etc.) (3 Punkte), Anzahl der in diesem Projekt geschaffenen Wohnungen (bis zu 8 Punkte).Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:— Wohnungsneubau,— Projektgröße mindestens 3 000 m² BGF,— Objektplanung Gebäude (HOAI 2009 Teil III, Abschnitt 1), mindestens Ausführung bis einschließlich LP 8 HOAI,— Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners beim AG,— Gesamtbauvolumen (mind. 4 Mio. EUR),— Honorarvolumen (mind. 0,4 Mio. EUR) ,— Abschluss der Leistung nicht vor 2009.4.3.1.2.1.2 Referenzen Projektleiter (max. 40 Punkte).Zusätzlich zu den unternehmensspezifischen Referenzen ist für den verbindlich zum Einsatz in dem Projekt der GEWOBAG vorgesehenen Projektleiter mind. eine Referenz unter Beachtung o. g. Mindestanforderungen (Ziffer 4.3.1.2.1.1) anzugeben. Die in dieser Ziffer angegebenen Referenzen können den unternehmensspezifischen Referenzen (Ziffer 4.3.1.2.1.1) entsprechen.Um der GEWOBAG die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der GEWOBAG sind die beiden zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden/ zu verwendenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen.Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die GEWOBAG Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.Der für den Auftragsfall vorgesehene Projektleiter ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags verbindlich zu benennen.Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass der verbindlich zum Einsatz in dem Projekt der GEWOBAG vorgesehene Projektleiter diese Referenzen in leitender Position durchgeführt hat.Für jede wertungsfähige Referenz (max. 2) können 20 Punkte erreicht werden:— 5 Punkte= Wertungsfähige Referenz,— 15 Punkte (max.)= Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika, s. o.).4.3.1.2.2 Betriebskonzept und Infrastruktur des Bewerbers (max. 35 Punkte).Die GEWOBAG erwartet hier insb. Ausführungen zu dem Betriebskonzept des Bewerbers, zu der bei dem Bewerber vorhandenen Ausrüstung (z. B. verwendete Software, Sicherstellung der örtlichen Präsenz) und zu dem für den Einsatz in dem Projekt der GEWOBAG vorgesehenen Projektteam.Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat daher mindestens Angaben zu folgenden Aspekten zu machen:— Vorhandene technische Ausrüstung,— Sicherstellung der örtlichen Präsenz,— Vorgesehenes Projektteam,— Struktur des vorgesehenen Projektteams anhand eines Organigramms,— Anzahl der Diplom-Ingenieure,— Benennung der für die Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter und deren Qualifikation).Angaben zur Berufserfahrung des Personals anhand der Darstellung des vorgesehenen Projektteams. Die Darstellung des vorgesehenen Projektteams muss mindestens folgenden Inhalt haben:Name,Jahrgang,Ausbildungsnachweis (z. B. Zeugniskopie),Funktion im Unternehmen,allgemeine Berufserfahrung für jedes Mitglied des Projektteams in Monaten,Persönliche Referenzprojekte der Mitglieder des Projektteams inklusive Angaben zu Name und Adresse des Referenzgebers und Benennung eines Ansprechpartner bei diesem mit Telefonnummer;— Funktion des Mitarbeiters im Referenzprojekt (Projektleitung‚ sonstige Mitarbeiter),— Bezeichnung und kurze Beschreibung des Referenzprojekts,— Tätigkeitszeitraum unter monatsgenauer Angabe des Anfangs- und Enddatums der Tätigkeit im Referenzprojekt.4.3.1.2.3 Mitarbeiterauswahl und -qualifikation (max. 15 Punkte).Die GEWOBAG erwartet hier von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft mindestens Ausführungen zu denen in seinem Betrieb praktizierten Vorgehensweisen bei:— Einstellungs- und Auswahlmethodik,— Grundausbildung,— Zusatzausbildung,— Auftragsspezifische Ausbildung,— Weiterbildung,— Aufstiegschancen,— Interne Zuverlässigkeitsüberprüfung durch den Arbeitgeber,— ...Los 2:4.3.2.2.1.1 Unternehmensreferenzen (max. 60 Punkte).Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.Benennung von mindestens 3 Referenzleistungen, die mit den zu beschaffenden Leistungen vergleichbar sind, vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung.Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal 6 Projektreferenzen gewertet. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen.Um der GEWOBAG die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die vorgegebenen Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der GEWOBAG sind die zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die GEWOBAG Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.Für jede wertungsfähige Referenz können 10 Punkte erreicht werden:— 5 Punkte= Wertungsfähige Referenz,— 5 Punkte (max.)= Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika: Anzahl der in diesem Projekt geschaffenen Wohnungen bis zu 5 Punkten).Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:— Wohnungsneubau,— Projektgröße mindestens 3 000 m² BGF,— Fachplanung Tragwerksplanung (HOAI 2009 Teil IV, Abschnitt 1), Ausführung bis einschließlich LP 6 HOAI,— Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners beim AG,— Gesamtbauvolumen (mind. 2,5 Mio. EUR),— Honorarvolumen (mind. 0,25 Mio. EUR),— Abschluss der Leistung nicht vor 2009,4.3.2.2.1.2 Referenzen Projektleiter (max. 20 Punkte).Zusätzlich zu den unternehmensspezifischen Referenzen ist für den verbindlich zum Einsatz in dem Projekt der GEWOBAG vorgesehenen Projektleiter mind. eine Referenz unter Beachtung o. g. Mindestanforderungen (Ziffer 4.3.2.2.1.1) anzugeben. Die in dieser Ziffer angegebenen Referenzen können den unternehmensspezifischen Referenzen (Ziffer 4.3.2.2.1.1) entsprechen.Um der GEWOBAG die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die vorgegebenen Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der GEWOBAG sind die beiden zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden/zu verwendenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen.Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die GEWOBAG Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.Der für den Auftragsfall vorgesehene Projektleiter ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags verbindlich zu benennen.Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass der verbindlich zum Einsatz in dem Projekt der GEWOBAG vorgesehene Projektleiter diese Referenzen in leitender Position durchgeführt hat.Für jede wertungsfähige Referenz können 10 Punkte erreicht werden:— 5 Punkte= Wertungsfähige Referenz,— 5 Punkte (max.)= Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika, s. o.).4.3.2.2.2 Betriebskonzept und Infrastruktur des Bewerbers (max. 35 Punkte).Die GEWOBAG erwartet hier insb. Ausführungen zu dem Betriebskonzept des Bewerbers, zu der bei dem Bewerber vorhandenen Ausrüstung (z. B. verwendete Software, Sicherstellung der örtlichen Präsenz) und zu dem für den Einsatz in dem Projekt der GEWOBAG vorgesehenen Projektteam.Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat daher mindestens Angaben zu folgenden Aspekten zu machen:— Vorhandene technische Ausrüstung,— Sicherstellung der örtlichen Präsenz,— Vorgesehenes Projektteam,— Struktur des vorgesehenen Projektteams anhand eines Organigramms,— Anzahl der Diplom Ingenieure,— Benennung der für die Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter und deren Qualifikation).Angaben zur Berufserfahrung des Personals anhand der Darstellung des vorgesehenen Projektteams. Die Darstellung des vorgesehenen Projektteams muss mindestens folgenden Inhalt haben:Name,Jahrgang,Ausbildungsnachweis (z. B. Zeugniskopie),Funktion im Unternehmen,allgemeine Berufserfahrung für jedes Mitglied des Projektteams in Monaten,Persönliche Referenzprojekte der Mitglieder des Projektteams inklusive Angaben zu Name und Adresse des Referenzgebers und Benennung eines Ansprechpartner bei diesem mit Telefonnummer;— Funktion des Mitarbeiters im Referenzprojekt (Projektleitung‚ sonstige Mitarbeiter),— Bezeichnung und kurze Beschreibung des Referenzprojekts,— Tätigkeitszeitraum unter monatsgenauer Angabe des Anfangs- und Enddatums der Tätigkeit im Referenzprojekt.4.3.2.2.3 Mitarbeiterauswahl und -qualifikation (max. 15 Punkte).Die GEWOBAG erwartet hier von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft mindestens Ausführungen zu denen in seinem Betrieb praktizierten Vorgehensweisen bei:— Einstellungs- und Auswahlmethodik,— Grundausbildung,— Zusatzausbildung,— Auftragsspezifische Ausbildung,— Weiterbildung,— Aufstiegschancen,— Interne Zuverlässigkeitsüberprüfung durch den Arbeitgeber,— ...Los 3:4.3.3.2.1.1 Unternehmensreferenzen (max. 90 Punkte).Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.Benennung von mindestens 3 Referenzleistungen, die mit den zu beschaffenden Leistungen vergleichbar sind, vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung.Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal 6 Projektreferenzen gewertet. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen.Um der GEWOBAG die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anste-henden Leistungen zu ermöglichen, sind die vorgegebenen Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der GEWOBAG sind die zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die GEWOBAG Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.Für jede wertungsfähige Referenz können 15 Punkte erreicht werden:— 5 Punkte= Wertungsfähige Referenz— 10 Punkte (max.)= Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika: Einhaltung der Vorgaben eines Förderprogramms (KfW etc.) (3 Punkte), Anzahl der in diesem Projekt geschaffenen Wohnungen (bis zu 7 Punkten)Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:— Wohnungsneubau,— Projektgröße mindestens 3 000 m² BGF,— Fachplanung Technische Ausrüstung (HOAI 2009 Teil IV, Abschnitt 2), mindestens Ausführung bis einschließlich LP 8 HOAI,— Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners beim AG,— Gesamtbauvolumen (mind. 1,5 Mio. EUR),— Honorarvolumen (mind. 0,15 Mio. EUR) ,— Abschluss der Leistung nicht vor 2009.4.3.3.2.1.2 Referenzen Projektleiter (max. 30 Punkte).Zusätzlich zu den unternehmensspezifischen Referenzen ist für den verbindlich zum Einsatz in dem Projekt der GEWOBAG vorgesehenen Projektleiter mind. eine Referenz unter Beachtung o. g. Mindestanforderungen (Ziffer 4.3.3.2.1.1) anzugeben. Die in angegebenen Referenzen können den unternehmensspezifischen Referenzen (Ziffer 4.3.3.2.1.1) entsprechen.Um der GEWOBAG die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die vorgegebenen Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der GEWOBAG sind die beiden zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden/zu verwendenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen.Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die GEWOBAG Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.Der für den Auftragsfall vorgesehene Projektleiter ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags verbindlich zu benennen.Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass der verbindlich zum Einsatz in dem Projekt der GEWOBAG vorgesehene Projektleiter diese Referenzen in leitender Position durchgeführt hat.Für jede wertungsfähige Referenz können 15 Punkte erreicht werden:— 5 Punkte= Wertungsfähige Referenz,— 10 Punkte (max.)= Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika, s. o.).4.3.3.2.2 Betriebskonzept und Infrastruktur des Bewerbers (max. 35 Punkte).Die GEWOBAG erwartet hier insb. Ausführungen zu dem Betriebskonzept des Bewerbers, zu der bei dem Bewerber vorhandenen Ausrüstung (z. B. verwendete Software, Sicherstellung der örtlichen Präsenz) und zu dem für den Einsatz in dem Projekt der GEWOBAG vorgesehenen Projektteam.Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat daher mindestens Angaben zu folgenden Aspekten zu machen:— Vorhandene technische Ausrüstung,— Sicherstellung der örtlichen Präsenz,— Vorgesehenes Projektteam,— Struktur des vorgesehenen Projektteams anhand eines Organigramms,— Anzahl der Diplom Ingenieure,Angaben zur Berufserfahrung des Personals anhand der Darstellung des vorgesehenen Projektteams. Die Darstellung des vorgesehenen Projektteams muss mindestens folgenden Inhalt haben:Name,Jahrgang,Ausbildungsnachweis (z. B. Zeugniskopie),Funktion im Unternehmen,allgemeine Berufserfahrung für jedes Mitglied des Projektteams in Monaten,Persönliche Referenzprojekte der Mitglieder des Projektteams inklusive Angaben zu Name und Adresse des Referenzgebers und Benennung eines Ansprechpartner bei diesem mit Telefonnummer;— Funktion des Mitarbeiters im Referenzprojekt (Projektleitung‚ sonstige Mitarbeiter),— Bezeichnung und kurze Beschreibung des Referenzprojekts,— Tätigkeitszeitraum unter monatsgenauer Angabe des Anfangs- und Enddatums der Tätigkeit im Referenzprojekt.4.3.3.2.3 Mitarbeiterauswahl und -qualifikation (max. 15 Punkte).Die GEWOBAG erwartet hier von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft mindestens Ausführungen zu denen in seinem Betrieb praktizierten Vorgehensweisen bei:— Einstellungs- und Auswahlmethodik,— Grundausbildung,— Zusatzausbildung,— Auftragsspezifische Ausbildung,— Weiterbildung,— Aufstiegschancen,— Zuverlässigkeitsüberprüfung durch den Arbeitgeber,— ...Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Die GEWOBAG wird auf Basis der nachfolgend geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber durchführen und diese bewerten. Bei dieser Prüfung können die Bewerber/Bewerbergemeinschaften folgende Punktzahlen je Los erzielen:— Los 1: max. 230 Punkte,— Los 2: max. 150 Punkte,— Los 3: max. 190 Punkte.Die GEWOBAG wird 3 bis max. 5 der geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen je Los zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern.Erzielt ein Bewerber bei der Eignungsprüfung für das Los, auf das er sich bewirbt, nicht die folgenden Mindestpunktzahlen wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen:— Los 1: 116 Punkte,— Los 2: 76 Punkte,— Los 3: 96 Punkte.Die Festlegung, dass die vorgegebenen Mindestpunktzahlen erreicht werden müssen, damit die Eignung positiv festgestellt wird und damit die Prognose der notwendigen qualitativ hochwertigen Leistungserbringung erfolgen kann, basiert auf den Erfahrungen der GEWOBAG mit der Ausführung vergleichbarer Leistungen aus den vergangenen Jahren.Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt außerdem nur dann als geeignet, wenn er/sie mind. 3 wertungsfähige Referenzleistungen je Los mit dem Teilnahmeantrag benennt. Die angegebenen Referenzleistungen können in unterschiedlichen Losen mehrfach benannt werden (z. B. Referenz X in Losen 1 und 3), soweit die in einer Referenz erbrachten Leistungselemente mit der Leistung des jeweiligen Loses vergleichbar sind und die bei dem jeweiligen Los aufgestellten Mindestvoraussetzungen erfüllen. Die mehrfache Angabe derselben Referenz innerhalb eines Loses ist unzulässig (z. B. Referenz X zweifach in Los 1). Unzulässig ist es auch, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.Benennung von mindestens 3 Referenzleistungen (Unternehmensreferenzen) pro Los, die mit den zu beschaffenden Leistungen vergleichbar sind, vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung.Benennung von mindestens 1 Referenzleistung (Referenz des zum Einsatz in dem Projekt der GEWOBAG vorgesehenen Projektleiters) pro Los, die mit den zu beschaffenden Leistungen vergleichbar sind, vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung.

      III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: jaVerweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Architekten und Ingenieuren.

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      VerhandlungsverfahrenEinige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die GEWOBAG wird auf Basis der in Ziffer 4.3 des Formblattes „Teilnahmeantrag“ geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber durchführen und diese bewerten. Bei dieser Prüfung können die Bewerber/Bewerbergemeinschaften folgende Punktzahlen je Los erzielen:— Los 1: max. 230 Punkte, — Los 2: max. 150 Punkte, — Los 3: max. 190 Punkte.Die GEWOBAG wird 3 bis max. 5 der geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen je Los zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern. Erzielt ein Bewerber bei der Eignungsprüfung für das Los, auf das er sich bewirbt, nicht die folgenden Mindestpunktzahlen wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen:— Los 1: 116 Punkte,— Los 2: 76 Punkte,— Los 3: 96 Punkte.Die Festlegung, dass die vorgegebenen Mindestpunktzahlen erreicht werden müssen, damit die Eignung positiv festgestellt wird und damit die Prognose der notwendigen qualitativ hochwertigen Leistungserbringung erfolgen kann, basiert auf den Erfahrungen der GEWOBAG mit der Ausführung vergleichbarer Leistungen aus den vergangenen Jahren.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      17.6.2013 - 10:00

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.3.7) Bindefrist des Angebots

      IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      1. Die GEWOBAG behält sich vor, nach Ablauf der Bewerbunsgfrist geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.2. Das Teilnahmeantrag soll in 3-facher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.3. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Teilnahmeantrag“ Bietererklärung als abgegeben. Die GEWOBAG bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.4. Nachweis der Entlohnung nach den Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 08.7.2010 (i. d. F. v. 17.6.2012).Die GEWOBAG wird den Zuschlag nur auf ein Angebot erteilen, das insbesondere die Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vom 08.7.2010 (i. d. F. v. 17.6.2012) einhält. Der Nachweis, dass insbesondere eine Entlohnung nach diesen Vorgaben erfolgt, ist mittels einer von einem vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwalt stammenden und von diesem unterzeichneten Bescheinigung binnen kurzer Frist nach Aufforderung durch die GEWOBAG zu erbringen.Die GEWOBAG wird die Bescheinigung von den Bietern fordern, deren Angebote in die engere Wahl für die Zuschlagserteilung kommen. Die Bescheinigung ist nach Aufforderung durch die GEWOBAG unverzüglich, spätestens jedoch binnen 6 Kalendertagen im Original vorzulegen und darf zu dem Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 6 Monate sein. Sie muss für den Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorliegen und jeweils mindestens Aussagen zu folgenden Sachverhalten enthalten:Mindestvoraussetzungen:gezahlte Löhne für sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter,gezahlte Löhne für geringfügig beschäftigte Mitarbeiter,Anzahl eingesetzte sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter auf Vollzeitbasis,Anzahl eingesetzte geringfügig beschäftigte Mitarbeiter auf Vollzeitbasis.Ermittlung des Stundenverrechnungssatzes pro Mitarbeiter pro Stunde, sowie kalkulierte Einsatzzahlen/Gesamtstunden/Jahr.Die GEWOBAG wird diese Erklärung nur von den Bietern abfordern, deren Angebot in die engere Wahl für den Zuschlag kommt. Sie behält sich vor, diese Bescheinigung auch von den zum Einsatz in dem Projekt der GEWOBAG vorgesehenen Subunternehmern des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. den Leiharbeitsfirmen zu verlangen.5. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 7.6.2013, 12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.6. Zeitplan— Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes: 31.7.2013,— Ablauf der Angebotsfrist: 28.8.2011, 10:00 Uhr,— Verhandlungsrunden: 23. bis 27.9.2012.

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer des Landes Berlin
      Martin-Luther-Straße 105
      10825
      Berlin
      DEUTSCHLAND

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätesten innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      17.5.2013
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 22.05.2013
Ergebnis veröffentlicht 05.03.2014
Zuletzt aktualisiert 16.10.2019
Wettbewerbs-ID 2-140578 Status Kostenpflichtig
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