WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Regional- oder Lokalbehörde.
Allgemeine öffentliche Verwaltung.
I.3) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS:
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber:
Offener, zweiphasiger anonymer städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideen- und Realisierungswettbewerb für die Konversion der Prinz-Eugen-Kaserne in München, Cosimastraße.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Wettbewerbsgegenstand ist die Entwicklung eines tragfähigen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Gesamtkonzeptes, das Grundlage eines anschließenden Bebauungsplanverfahrens werden soll. Hier sollen ca. 1 600 Wohneinheiten mit diversen öffentlichen Einrichtungen entstehen sowie Freiflächen unter der Berücksichtigung der vorhandenen schützenswerten Biotope. Die Größe des Wettbewerbsgebietes mit den umgebenden Grünflächen beträgt ca. 34 ha.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER:
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN:
Ja.
Zur Teilnahme zugelassen sind in den EWR-Staaten und Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige verbindliche Arbeitsgemeinschaften aus Architektin/Architekt und Landschaftsarchitektin/-architekt. In vor benannter Arbeitsgemeinschaft können Stadtplanerin/Stadtplaner teilnehmen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architektin und Architekt oder Landschaftsarchitektin und Landschaftsarchitekt oder Stadtplanerin und Stadtplaner, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht. - Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin und Architekt oder Landschaftsarchitektin und -architekt oder Stadtplanerin und Stadtplaner befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architektin und Architekt bzw. Landschaftsarchitektin und -architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie), bzw. Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. - Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Die bevollmächtigte Vertreterin oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und die verantwortlichen Verfasserinnen und Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen. - Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften haben in der Verfassererklärung eine bevollmächtigte Vertreterin oder einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen zum Zeitpunkt der Auslobung am 27.10.08 erfüllt sein. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen während des gesamten Verfahrens keine anderen als die in der Verfassererklärung der 1. Bearbeitungsphase genannten Personen am Wettbewerb beteiligen, weder als Mitverfasserinnen und -verfasser noch als freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS:
Offen.
IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER:
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE:
Erfüllung der Leistungen Städtebauliche Ziele/Erfüllung des Programms Städtebau und Wohnqualität Qualität der baulichen Gestaltung und Nutzung Qualität öffentlicher und privater Freiräume Erschließung, Stellplätze Nachhaltigkeit und Ökologie Wirtschaftlichkeit und bauliche Realisierbarkeit Die genauen Definitionen der Bewertungskriterien ergeben sich aus dem Inhalt der Auslobung.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 13.1.2009 - 16:00.
Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme:
13.1.2009 - 16:00.
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber:
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können:
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben:
Ja.
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: 1. Preis: 19 000,00 EUR; 2. Preis: 15 000,00 EUR; 3. Preis: 11 000,00 EUR; 4. Preis: 8 000,00 EUR; 5. Preis: 6 000,00 EUR 3 Ankäufe à 5 000,00 EUR (zusammen 15 000,00 EUR) Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen und auch Sonderpreise zu vergeben.
IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer:
Kosten für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe werden nicht erstattet.
IV.5.3) Folgeaufträge:
Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben.
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend:
Nein.
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. Frau Prof. Hannelore Deubzer, Architektin, München/Berlin.
2. Herr Prof. Carl Fingerhuth, Architekt, Zürich.
3. Frau Andrea Gebhard, Landschaftsarchitektin, München.
4. Frau Rosemarie Hingerl, Baureferentin, München.
5. Herr Prof. Manfred Kovatsch, Architekt, München.
6. Herr Prof. Dr. Detlef Kurth, Architekt und Stadtplaner, Stuttgart.
7. Frau Dr.(I) Elisabeth Merk, Stadtbaurätin, München.
8. Frau Prof. Regine Keller, Landschaftsarchitektin, München.
9. Herr Franz Meyer, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, München.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:
Nein.
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN:
Der Wettbewerb wird ausgelobt als Ideen- und Realisierungswettbewerb. Der Wettbewerb ist zweiphasig; die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Die 1. Bearbeitungsphase ist offen für alle teilnahmeberechtigten Personen (Architektinnen und Architekten in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitektinnen und -architekten), die 2. Bearbeitungsphase ist beschränkt auf ca. 25 Arbeitsgemeinschaften. Die Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die in der 1. Phase zur Bearbeitung der 2. Phase zugelassen werden, erhalten nach Abschluss der 1. Phase eine Benachrichtigung durch die Wettbewerbsbetreuung. So bleibt die Anonymität der Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmer das gesamte Verfahren hindurch gewährleistet. Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes, einer der Preisträgerinnen oder einem der Preisträger die für die Umsetzung des Realisierungsteiles des Wettbewerbsentwurfes notwendigen weiteren städtebaulichen und landschaftsplanerischen Planungsleistungen (Rahmenplanungen) übertragen. Dies sind Leistungen gemäß HOAI § 40 und 41 sowie § 45 und 46, jeweils Leistungsphasen 2 - 4. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf die Beauftragung des Leistungsbildes der Objektplanung (HOAI § 15). Die Ausloberin sichert gemäß GRW 7.1 eine angemessene Weiterbeauftragung zu. Die Bearbeitungszeit für die 1. Phase des Wettbewerbs beträgt voraussichtlich 10 Wochen, vom 3.11.08 bis voraussichtlich zum 13.1.2009. Die Bearbeitungszeit für die 2. Phase des Wettbewerbs im unmittelbaren Anschluss an die 1. Phase (Preisgerichtssitzung vsl. in KW 11) beträgt voraussichtlich 9 Wochen, voraussichtlich bis zum 26.5.2009. Die Preisgerichtssitzung der der 2. Phase ist für KW 28 geplant. In der 1. Phase wird am 11.11.2008 ein Kolloquium stattfinden. Die Prüfung des Verfahrens wird entsprechend Ziffer 6.2 GRW geregelt. Nachprüfstelle ist die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
27.10.2008.