Wettbewerbsbekanntmachung
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadt Konstanz Amt für Stadtplanung und Umwelt
Untere Laube 24
Stadt Konstanz, Amt für Stadtplanung und Umwelt
Zu Händen von: Herrn Jochen Friedrichs
78462
Konstanz
DEUTSCHLAND
+49 7531900547
MTJkcGdjYnBnYWZxPnFyX2JyLGltbHFyX2x4LGJj
+49 753190012547
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an
: die oben genannten Kontaktstellen
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
1.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Bildung
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
Offener, interdisziplinärer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil in zwei Phasen zur Neuordnung der Ortsmitte Litzelstettens
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Neubebauung eines Grundstücks an der Martin-Schleyer-Straße in der Ortsmitte Litzelstettens und dessen Einbettung in das örtliche Gefüge. Zudem soll der Wettbewerb Grundlage für ein "Handbuch" für den Umgang mit den öffentlichen und privaten Freiflächen entlang der Martin-Schleyer-Straße liefern.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71400000, 71200000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten und/oder Stadtplanern. Arbeitsgemeinschaften sind zwingend gefordert. Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Arbeitsgemeinschaften sind bei der Bewerbung vollständig zu benennen. Das Hinzuziehen eines Fachberaters für Verkehr (Ingenieure, die auf dem Gebiet der Verkehrsplanung tätig sind) wird ergänzend empfohlen. Eine Beratung der Arbeitsgemeinschaften durch weitere Fachberater ist erwünscht. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften dürfen grundsätzlich nur in einer Arbeitsgemeinschaft teilnehmen. Mehrfachbeteiligungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Landschaftsarchitekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.2) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten folgende Kriterien anwenden. Die Reihenfolge stellt keine Rangfolge dar.
- Städtebauliches und freiraumplanerisches Gesamtkonzept mit Verknüpfung der Dorfbereiche (Ober- und Unterdorf);
- grundsätzliche Idee wie der Leitsatz „Litzelstetten - ein Dorf am Bodensee im Wandel“ weiterentwickelt wird;
- architektonische, freiraumplanerische und gestalterische Qualität der vorgeschlagenen Bebauung des Realisierungsteils;
- Freiraumqualitäten;
- Funktionalität und Wirtschaftlichkeit.
IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 2.9.2013
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 2.9.2013
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Der Auslober stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 45.000 EUR (netto) zur Verfügung. Ideen und Realisierungsteil werden getrennt prämiert.
Realisierungsteil:
1.Preis 7.000 EUR;
2. Preis 4.000 EUR;
3.Preis 3.000 EUR.
Anerkennungen 3.000 EUR
Ideenteil
1.Preis 11.000 EUR;
2. Preis 7.000 EUR;
3.Preis 4.000 EUR.
Anerkennungen 6.000 EUR
Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Wettbewerbssumme anders aufteilen.
IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: nein
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Fachpreisrichter: Ulrich Eppler, Architekt, Konstanz; Prof. Myriam Gautschi, Architektin, Karlsruhe; Bernhard Landbrecht, Architekt, München; Prof. Uta Stock-Gruber, Landschaftsarchitektin, Buch am Erlbach; Prof. Christian Wagner, Architekt, Chur; Kurt Werner, Architekt, Bürgermeister Stadt Konstanz
2. Stellv.Fachpreisrichter: Carolin von Lintig, Landschaftsarchitektin, Reutlingen; Marion Klose, Amtsleitung Amt für Stadtplanung und Umwelt Stadt Konstanz; Martin Münzenmaier, Architekt, Konstanz;
3. Sachpreisrichter: Heribert Baumann, Ortsvorsteher; Bruno Ruess, Direktor WOBAK; Str. Herbert Weber SPD; Brigitte Fuchs, Ortschaftsrätin FWG; Dr. Klaus Froböse, Ortschaftsrat SPD
4. Stellv: Sachpreisrichter: Str. Alexander Stiegeler, FWG; Str Günther Beyer-Köhler, FGL; Markus Riedle, Ortschaftsrat CDU
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2) Zusätzliche Angaben:
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karsruhe
Karl-Friedrich-Straße 17
76133
Karlsruhe
DEUTSCHLAND
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
8.7.2013