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  • DE-38440 Wolfsburg
  • 07/2014
  • Ergebnis
  • (ID 2-145011)

Projekt: Neubau des Zentralen Betriebshofes der Stadt Wolfsburg sowie Neubau des Betriebshofes der Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS) im Gewerbegebiet Vogelsang II. Auftrag: Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an Schriftenreihe Nr. 9 „Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/ Projektmanagement“, Stand März 2009, Handlungsbereiche A, B , C, D und E, Projektstufen 1 bis 5 gem. §205, und Objektplanungsleistungen gem. HOAI 2009 §33 Leistungsphase 1.


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 18.07.2014 Entscheidung
    Achtung Änderung am Jul 22, 2013
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Berufsgruppen Architektur, Projektsteuerung
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Gewerbe-, Industriebauten
    Art der Leistung Projektsteuerung / Objektplanung Gebäude
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Stadt Wolfsburg
    Betreuer Fiebig Schönwälder Zimmer, Berlin (DE), Düsseldorf (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Siehe Ziff. II.1.1 sowie
    Der Zentrale Betriebshof der Stadt Wolfsburg sowie der Betriebshof der Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS), einer kommunalen Anstalt der Stadt Wolfsburg, sollen auf zwei Standorte im Gewerbegebiet Vogelsang II konzentriert neu errichtet werden. Die verfügbaren Grundstücke haben eine Größe von 71.000 qm und von 47.000 qm. Ein rechtsgültiger Bebauungsplan für die Umsetzung der beiden Maßnahmen liegt vor.
    Durch die Verlagerung der derzeit auf unterschiedliche Standorte im Stadtgebiet von Wolfsburg verteilten Betriebshöfe der Geschäftsbereiche Straßenbau und Projektkoordination (GB 07) sowie Grün (GB 08) und die Verlagerung des Betriebshofs der Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS) sollen neue städtebauliche Entwicklungen an den Altstandorten ermöglicht und unwirtschaftliche Sanierungskosten in die alte Bausubstanz vermieden werden.
    Durch die räumliche Konzentration der städtischen Betriebshöfe auf einen gemeinsamen Standort sollen Synergieeffekte bei der räumlichen Nutzung, beim Betrieb der Werkstätten und Lagerflächen sowie dem Einsatz von Sonderfahrzeugen erzielt werden. Durch die Ansiedlung des Betriebshofes der WAS in unmittelbarer Nachbarschaft eröffnet sich darüber hinaus ggf. die Möglichkeit, weitere Synergien bzgl. Erstellung, Betrieb und Unterhalt der Betriebshöfe zu nutzen (z.B. gemeinsame Kantine, Tankstelle, Energieversorgung u.ä.). Nicht zuletzt um dies auszuloten und frühzeitig in der Projektentwicklung zu implementieren, ist eine Projektvorbereitung aus einer Hand/durch einen Dienstleister vorgesehen. Bestandteil der beabsichtigten Beauftragung - Stufe 1 (s.a. Ziff. II.2.2) - ist daher auch eine Analyse und Ergänzung z.T. bereits vorliegender Raumprogramme und – aufbauend auch auf vorliegenden Überlegungen zum Gesamtgebäudevolumen – die Entwicklung eines optimierten Raum- und Funktionsprogramms für die verschiedenen Geschäftsbereiche, das größtmögliche Synergieeffekte des gemeinsamen neuen Standorts zwischen den städtischen Betriebshöfen und dem Betriebshof der Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS) berücksichtigt.
    Darauf aufbauend soll eine Abschätzung der voraussichtlichen Bau-/Investitionskosten für die Betriebshöfe am neuen Standort erfolgen. Ergänzend soll eine detailliertere Untersuchung des vorgesehenen neuen Standorts der städtischen Betriebshöfe auf seine Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Maßnahmen durchgeführt werden.
    Folgender Energiestandard wird verbindlich: mindestens EnEV 2009 minus 30 %. Zur Wärme-/Energieversorgung der Gebäude/Anlagen sollen neue energiesparende Techniken zum Einsatz kommen (z.B. Verwertung von regelmäßig anfallenden Rohstoffen (Laub, Holzschnitt, Grünschnitt) zur Energiegewinnung, Einsatz von Photovoltaik- und Windkraftanlagen, Eisspeicher (Betriebshof WAS)). Außerdem soll z.B. eine Regenwassernutzung für Brauchwasser erfolgen.
    Der Bewerber muss Erfahrung in der Planung und Realisierung von Betriebshöfen nachweisen. Er muss Erfahrung mit der Moderation und Mediation haben, um eine effiziente und zügige Umsetzung der gesetzten Ziele, eine systematische Einbindung der verschiedenen Beteiligten sowie eine fundierte Steuerung des Entwicklungsprozesses zu gewährleisten. Er muss in der Lage sein, im Dialog mit den anderen Beteiligten die Grundlagen für herausragende Lösungen herauszuarbeiten, die die funktionalen, betriebstechnischen, wirtschaftlichen und ökologisch/energetischen Anforderungen moderner Betriebshöfe erfüllt und muss außerdem fundierte Kenntnisse bzgl. Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gefahrstoffe etc. haben.
    (1) Zentraler Betriebshof der Stadt Wolfsburg:
    Der Geschäftsbereich Straßenbau und Projektkoordination (07) befasst sich mit der Planung, dem Bau und der Erhaltung leistungsfähiger und sicherer Verkehrsanlagen (Straßen/Wege/Plätze inkl. Beleuchtungs- und Lichtsignalanlagen, Ingenieurbauwerke, Brunnenanlagen, Verkehrszeichen/Verkehrsschilder/Markierungen, Straßenentwässerungsanlagen und Parkscheinautomaten). Der Geschäftsbereich Grün (08) plant, baut und bewirtschaftet die öffentlichen Grün- und Parkanlagen (Grün- und Freiflächen, Schmuckpflanzungen, Jugend-, Kinderspiel- und Bolzplätze, Grün- und Freiflächen von Schulen, städtisches Verkehrsgrün sowie Natur- und Landschaftsflächen im Zuge von ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen). Zu den Aufgaben zählen auch die Pflege und Unterhaltung von eigenen Fahrzeugen u.ä.. Der Geschäftsbereich Straßenbau und Projektkoordination wird mit voraussichtlich 62 Mitarbeitern vor Ort sein, davon werden voraussichtlich 26 Mitarbeiter im Verwaltungsbereich tätig sein, der Geschäftsbereich Grün mit voraussichtlich 145 Mitarbeiter, davon rd. 15 Mitarbeiter im Verwaltungsbereich tätig.
    Neben einem Verwaltungsgebäude mit einem öffentlichen Kundenbereich soll der Betriebshof mit verschiedenen Garagen-, Lager- und Werkstattflächen entstehen. Das Raumprogramm für den Neubau sieht nach ersten überschläglichen Aufstellungen eine Bruttogrundfläche (BGF) von insgesamt rd. 16.000 bis 19.000 qm vor, davon rd. 10.000 bis 13.000 qm für Lagergebäude [GB 07: u.a. Schilder, flüssige und brennbare Stoffe, Säuren und Farben, elektrische Anlagen; GB 08: Ersatzteile, Dünger, Spielgeräte, Holz, Dienst- und Schutzkleidung, Fahnen, Fahnenmasten etc.) ] und Werkstätten [GB 07: u.a. Schlosserei, Schweißerei, Holzwerkstatt, Schilderwerkstatt, Malerwerkstatt u.ä.; GB 08: u.a. Landmaschinenwerkstatt, Malerei, Tischlerei].
    Die Außenanlagen haben eine Größe von rd. 35.000 bis 38.000 qm und enthalten u.a. offene und gedeckte Lagerflächen (GB 07: für Pflaster/Platten, Baustoffe, Schüttgüter, belastetes Material nach LAGA und RuVA (Asphalt, Boden, Mähgut etc.), Öl/Gas/Benzin, Schilder, Beleuchtungsanlagen, Absperrmaterialien, Abfall/Müll, GB 08: für Granulat für Winterdienst, Boxen für Schüttgüter, Palettenware wie Steine und Platten, Container für z.B. Altholz/Laub/Metall, Strauchschnitt/Baumabschnitte aus Fällungen etc. Spielgeräte, Fahnen und Fahnenmasten, Pflanzkübel/Blütensäulen etc.) sowie Garagen/Unterstellplätzen für unterschiedliche Fahrzeuge (PKW, Traktoren, LKW mit Hubarbeitsbühne bzw. unterschiedlichsten Anbaugeräten). Außerdem sind Gewächshäuser für die Überwinterung/Anzucht von Pflanzen Bestandteil des Baumaßnahme.
    Bauherr der städtischen Betriebshöfe ist die Stadt Wolfsburg.
    Zeitrahmen: Der Baubeginn ist für Ende 2015 vorgesehen, die Inbetriebnahme ist für Mitte 2017 geplant.
    (2) Betriebshof WAS:
    Zu den Aufgaben der WAS gehören neben der klassischen Abfallsammlung auch Straßenreinigung mit Winterdienst, die mobile und stationäre Problemabfall- und Elektronikschrottsammlung sowie der Containerdienst für Privathaushalte und Gewerbebetriebe.
    Im Betriebshof sind rund 170 Mitarbeiter beschäftigt, davon im Verwaltungsbereich ca. 30 Mitarbeiter.
    Neben einem Verwaltungsgebäude mit einem separat zu erschließenden öffentlichen Kundenbereich soll der Betriebshof mit verschiedenen Garagen-, Lager- und Werkstattflächen entstehen. Das Raumprogramm für den Neubau sieht nach ersten überschläglichen Einschätzungen insgesamt eine Bruttogrundfläche BGF von rd. 6.900 qm vor, davon rd. 2.100 qm für Werkstätten mit Lager (u.a. für Ersatzteile, Farben, Flüssigkeiten, Öl und Reifen).
    Die Außenanlagen haben eine Größe von rd. 37.300 qm und enthalten u.a. offene und überdachte Lagerflächen (für Straßenkehrricht, Abfallbehälter, Säcke, Streusalz, Sand, Soleaufbereitung etc.) sowie Garagen/Unterstellplätze für unterschiedliche Fahrzeuge (PKW, LKW, Transporter, Streu-/Kehr-/Müllfahrzeuge) neben Parkplätzen für Mitarbeiter/Besucher.
    Eine Wertstoff- und Schadstoffsammlung mit einer Annahmestelle für private Anlieferer soll vor Ort eingerichtet werden; die Verwertung der Abfälle findet anderenorts statt.
    Bauherr des Betriebshofes der WAS ist die Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung – kommunale Anstalt der Stadt Wolfsburg (100%-iges Tochterunternehmen der Stadt Wolfsburg).
    Zeitrahmen: Der Baubeginn ist für November 2014 vorgesehen, die Inbetriebnahme ist für Ende 2015 geplant.
    Die vorgesehene Vergabe umfasst folgende Leistungen:
    Leistungsbereich A: Projektsteuerungsleistungen gem. §205 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand März 2009) in den Handlungsfeldern A (Organisation, Information, Koordination und Dokumentation), B (Qualitäten und Quantitäten), C (Kosten und Finanzierung), D (Termine, Kapazitäten und Logistik) und E (Verträge und Versicherungen). Im Einzelnen:
    (1) Zentraler Betriebshof der Stadt Wolfsburg: Projektstufe 1 Handlungsfelder A bis D, Grundleistungen teilweise (Ausnahmen: PS 1-A: 5. Mitwirken bei der Auswahl eines Projektkommunikationssystems; PS 1-B: 3. Mitwirken bei der Klärung der Standortfragen, Beschaffung der standortrelevanten Unterlagen, der Grundstücksbeurteilung hinsichtlich Nutzung in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Hinsicht; PS 1-C: 2. Mitwirken bei der Ermittlung und Beantragung von Investitions- und Fördermitteln; 3. Prüfen und Freigeben von Rechnungen der Projektbeteiligten (außer bauausführenden Unternehmen) zur Zahlung; PS 1-D: 2. Aufstellen und Abstimmen der Generalablaufplanung und Ableiten des Kapazitätsrahmens; 3. Erfassen logistischer Einflussgrößen unter Berücksichtigung relevanter Standort- und Rahmenbedingungen).
    Zusätzlich sollen folgende Besondere Leistungen beauftragt werden: PS 1: Moderation / Mitwirken bei der Bedarfsanalyse innerhalb der städtischen Nutzer / WAS sowie Moderation/Mitwirken bei der Synergienfindung bzgl. Raumprogramme städtischer Betriebshof / Betriebshof WAS.
    Optional werden weitere Leistungen beauftragt: siehe hierzu Ziffer II.2.2. „Optionen“.
    (2) Betriebshof der WAS:
    Projektstufen 1 – 5, nahezu alle Grundleistungen (Ausnahmen: PS 1-A: 5. Mitwirken bei der Auswahl eines Projektkommunikationssystems; PS 1-B: 3. Mitwirken bei der Klärung der Standortfragen, Beschaffung der standortrelevanten Unterlagen, der Grundstücksbeurteilung hinsichtlich Nutzung in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Hinsicht; PS 1-C: 2. Mitwirken bei der Ermittlung und Beantragung von Investitions- und Fördermitteln; PS 1-D: 2. Aufstellen und Abstimmen der Generalablaufplanung und Ableiten des Kapazitätsrahmens; 3. Erfassen logistischer Einflussgrößen unter Berücksichtigung relevanter Standort- und Rahmenbedingungen; PS 2-A: 6. Überwachen des Betriebs des Projektkommunikationssystems; PS 2-B: 2. Mitwirken bei der Konzeption der erforderlichen Bemusterungen; PS 2-D: 4. Mitwirken bei der Aktualisierung der logistischen Einflussgrößen unter Einarbeitung in die Ergebnisunterlagen der Termin und Kapazitätsplanung; PS 2-E: 7. Mitwirken bei der Umsetzung des Versicherungskonzeptes für alle Projektbeteiligten; PS 3-B: 4. Mitwirken bei den erforderlichen Bemusterungen; PS 3-D: 4. Mitwirken beim Aktualisieren und Prüfen der Entwicklung der logistischen Einflussgrößen; PS 3-E: 2. Organisieren des Vergabeverfahrens für Bau- und Lieferverträge; PS 4-E: 2. Unterstützen des Auftraggebers bei der Abwendung von Forderungen von Nicht-Projektbeteiligten (Nachbarn, Bürgerinitiativen etc.). Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen (s. hierzu Ziffer II.2.2. „Optionen“).
    Zusätzlich sollen folgende Besondere Leistungen beauftragt werden: PS 1: Moderation / Mitwirken bei der Bedarfsanalyse innerhalb der städtischen Nutzer / WAS sowie Moderation/Mitwirken bei der Synergienfindung bzgl. Raumprogramme städtischer Betriebshof / Betriebshof WAS; PS 4-C: 1. Kontrollieren der Rechnungsprüfung der Objektüberwachung; 2. Erstellen des Nutzungskostenanschlags; PS 5-A: 1. Gesamthaftes Prüfen der Projektdokumentation der fachlichen Beteiligten; PS 5-B: 1. Veranlassen, Koordinieren und Steuern der Beseitigung nach der Abnahme aufgetretener Mängel.
    Optional werden weitere Leistungen beauftragt: siehe hierzu Ziffer II.2.2. „Optionen“.
    Die weitere Planung/Realisierung der Maßnahmen des Betriebshofs der WAS steht unter dem Vorbehalt eines Verwaltungsratsbeschlusses auf Grundlage der Genehmigungsplanung (LPh 4 HOAI §33).
    Leistungsbereich B: Teilleistungen der Objektplanung gemäß HOAI 2009 §33. Im Einzelnen:
    (1) Zentraler Betriebshof der Stadt Wolfsburg: Leistungsphase 1, nahezu alle (Grund-) Leistungen (Ausnahme: Klären der Aufgabenstellung) und folgende Besondere Leistungen: Standortanalyse, Betriebsplanung, Analyse und Ergänzung vorliegender Raum-/Funktionsprogramme sowie Anpassung an betriebsbedingte Erfordernisse unter Berücksichtigung größtmöglicher Synergien zwischen Zentralem städtischen Betriebshof und WAS-Betriebshof.
    (2) Betriebshof der WAS: nahezu alle (Grund-) Leistungen (Ausnahme: Klären der Aufgabenstellung) und folgende Besondere Leistungen: Standortanalyse, Betriebsplanung, Analyse und Ergänzung vorliegender Raum-/Funktionsprogramme sowie Anpassung an betriebsbedingte Erfordernisse unter Berücksichtigung größtmöglicher Synergien zwischen Zentralem städtischen Betriebshof und WAS-Betriebshof.
    Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt.
    Im Ergebnis der Baumaßnahmen sollen architektonisch hochwertige Gebäude und technisch optimale Anlagen zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen wirtschaftlichen und ressourcenschonenden Betrieb ermöglichen.
    Die Objektplanung ab Leistungsphase 2 HOAI §33 und die in die Gesamtplanung zu integrierenden weiteren Fachplanungs-/ Beraterleistungen werden separat vergeben.
    Leistungsumfang
    Projekt: Neubau des Zentralen Betriebshofes der Stadt Wolfsburg sowie Neubau des Betriebshofes der Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS) im Gewerbegebiet Vogelsang II.
    Auftrag: Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an Schriftenreihe Nr. 9 „Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/ Projektmanagement“, Stand März 2009, Handlungsbereiche A, B , C, D und E, Projektstufen 1 bis 5 gem. §205, und Objektplanungsleistungen gem. HOAI 2009 §33 Leistungsphase 1.
    Adresse des Bauherren DE-38440 Wolfsburg
    TED Dokumenten-Nr. 234664-2013
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  • Anzeigentext Änderungen

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    • Deutschland-Wolfsburg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
      2013/S 140-243821

      Stadt Wolfsburg - Ausschreibungsstelle, Porschestraße 49, Zu Händen von: Frau Dübner, Wolfsburg38440, DEUTSCHLAND. Telefon: +49 5361281766. Fax: +49 5361282057. E-Mail: MjEzVGhmZlZbZVhcVWhhWmZmZ1hfX1gzZmdUV2chamJfWWZVaGVaIVdY

      (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 13.7.2013, 2013/S 135-234664)

      Betr.:
      CPV:71240000, 71541000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
      Projektmanagement im Bauwesen

      Anstatt:
      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:

      Projekt: Neubau des Zentralen Betriebshofes der Stadt Wolfsburg sowie Neubau des Betriebshofes der Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS) im Gewerbegebiet Vogelsang II.

      Auftrag: Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an Schriftenreihe Nr. 9 „Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/ Projektmanagement“, Stand März 2009, Handlungsbereiche A, B , C, D und E, Projektstufen 1 bis 5 gem. §205

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:

      (...) Leistungsbereich B: Teilleistungen der Objektplanung gemäß HOAI 2009 §33. Im Einzelnen:

      (1) Zentraler Betriebshof der Stadt Wolfsburg: Leistungsphase 1, nahezu alle (Grund-) Leistungen (Ausnahme: Klären der Aufgabenstellung) und folgende Besondere Leistungen: Standortanalyse, Betriebsplanung, Analyse und Ergänzung vorliegender Raum-/Funktionsprogramme sowie Anpassung an betriebsbedingte Erfordernisse unter Berücksichtigung größtmöglicher Synergien zwischen Zentralem städtischen Betriebshof und WAS-Betriebshof.

      (2) Betriebshof der WAS: nahezu alle (Grund-) Leistungen (Ausnahme: Klären der Aufgabenstellung) und folgende Besondere Leistungen: Standortanalyse, Betriebsplanung, Analyse und Ergänzung vorliegender Raum-/Funktionsprogramme sowie Anpassung an betriebsbedingte Erfordernisse unter Berücksichtigung größtmöglicher Synergien zwischen Zentralem städtischen Betriebshof und WAS-Betriebshof. (...)

      muss es heißen:
      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:

      Projekt: Neubau des Zentralen Betriebshofes der Stadt Wolfsburg sowie Neubau des Betriebshofes der Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS) im Gewerbegebiet Vogelsang II.

      Auftrag: Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an Schriftenreihe Nr. 9 „Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/ Projektmanagement“, Stand März 2009, Handlungsbereiche A, B , C, D und E, Projektstufen 1 bis 5 gem. §205, und Objektplanungsleistungen gem. HOAI 2009 §33 Leistungsphase 1.

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:

      (...) Leistungsbereich B: Teilleistungen der Objektplanung gemäß HOAI 2009 §33. Im Einzelnen:

      (1) Zentraler Betriebshof der Stadt Wolfsburg: Leistungsphase 1, nahezu alle (Grund-) Leistungen (Ausnahme: Klären der Aufgabenstellung) und folgende Besondere Leistungen: Standortanalyse, Betriebsplanung, Analyse und Ergänzung vorliegender Raum-/Funktionsprogramme sowie Anpassung an betriebsbedingte Erfordernisse unter Berücksichtigung größtmöglicher Synergien zwischen Zentralem städtischen Betriebshof und WAS-Betriebshof.

      (2) Betriebshof der WAS: Leistungsphase 1, nahezu alle (Grund-) Leistungen (Ausnahme: Klären der Aufgabenstellung) und folgende Besondere Leistungen: Standortanalyse, Betriebsplanung, Analyse und Ergänzung vorliegender Raum-/Funktionsprogramme sowie Anpassung an betriebsbedingte Erfordernisse unter Berücksichtigung größtmöglicher Synergien zwischen Zentralem städtischen Betriebshof und WAS-Betriebshof. (...)

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Stadt Wolfsburg - Ausschreibungsstelle
      Porschestraße 49
      Zu Händen von: Frau Dübner
      38440
      Wolfsburg
      DEUTSCHLAND
      +49 5361281766
      MTNecnBwYGVvYmZfcmtkcHBxYmlpYj1wcV5hcSt0bGljcF9yb2QrYWI=
      +49 5361282057

      Internet-Adresse(n):


      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.wolfsburg.de
      Weitere Auskünfte erteilen:
      Fiebig Schönwälder Zimmer, Architektur + Stadtplanung
      Bülowstraße 66
      Zu Händen von: Barbara Zimmer
      10783
      Berlin
      DEUTSCHLAND
      +49 3021751920
      MTdzYmZmXms5aWVaZ25nYGxkbmVtbmsnXV4=
      +49 3021751859
      http://www.planungskultur.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      Fiebig Schönwälder Zimmer, Architektur + Stadtplanung
      Bülowstraße 66
      Zu Händen von: Barbara Zimmer
      10783
      Berlin
      DEUTSCHLAND
      +49 3021751920
      MjE4aFdbW1NgLl5aT1xjXFVhWWNaYmNgHFJT
      +49 3021751859
      http://www.planungskultur.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
      die oben genannten Kontaktstellen

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Projekt: Neubau des Zentralen Betriebshofes der Stadt Wolfsburg sowie Neubau des Betriebshofes der Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS) im Gewerbegebiet Vogelsang II.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Deutschland, Wolfsburg.
      NUTS-Code DE913

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

      II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Siehe Ziff. II.1.1 sowie
      Der Zentrale Betriebshof der Stadt Wolfsburg sowie der Betriebshof der Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS), einer kommunalen Anstalt der Stadt Wolfsburg, sollen auf zwei Standorte im Gewerbegebiet Vogelsang II konzentriert neu errichtet werden. Die verfügbaren Grundstücke haben eine Größe von 71.000 qm und von 47.000 qm. Ein rechtsgültiger Bebauungsplan für die Umsetzung der beiden Maßnahmen liegt vor.
      Durch die Verlagerung der derzeit auf unterschiedliche Standorte im Stadtgebiet von Wolfsburg verteilten Betriebshöfe der Geschäftsbereiche Straßenbau und Projektkoordination (GB 07) sowie Grün (GB 08) und die Verlagerung des Betriebshofs der Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS) sollen neue städtebauliche Entwicklungen an den Altstandorten ermöglicht und unwirtschaftliche Sanierungskosten in die alte Bausubstanz vermieden werden.
      Durch die räumliche Konzentration der städtischen Betriebshöfe auf einen gemeinsamen Standort sollen Synergieeffekte bei der räumlichen Nutzung, beim Betrieb der Werkstätten und Lagerflächen sowie dem Einsatz von Sonderfahrzeugen erzielt werden. Durch die Ansiedlung des Betriebshofes der WAS in unmittelbarer Nachbarschaft eröffnet sich darüber hinaus ggf. die Möglichkeit, weitere Synergien bzgl. Erstellung, Betrieb und Unterhalt der Betriebshöfe zu nutzen (z.B. gemeinsame Kantine, Tankstelle, Energieversorgung u.ä.). Nicht zuletzt um dies auszuloten und frühzeitig in der Projektentwicklung zu implementieren, ist eine Projektvorbereitung aus einer Hand/durch einen Dienstleister vorgesehen. Bestandteil der beabsichtigten Beauftragung - Stufe 1 (s.a. Ziff. II.2.2) - ist daher auch eine Analyse und Ergänzung z.T. bereits vorliegender Raumprogramme und – aufbauend auch auf vorliegenden Überlegungen zum Gesamtgebäudevolumen – die Entwicklung eines optimierten Raum- und Funktionsprogramms für die verschiedenen Geschäftsbereiche, das größtmögliche Synergieeffekte des gemeinsamen neuen Standorts zwischen den städtischen Betriebshöfen und dem Betriebshof der Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS) berücksichtigt.
      Darauf aufbauend soll eine Abschätzung der voraussichtlichen Bau-/Investitionskosten für die Betriebshöfe am neuen Standort erfolgen. Ergänzend soll eine detailliertere Untersuchung des vorgesehenen neuen Standorts der städtischen Betriebshöfe auf seine Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Maßnahmen durchgeführt werden.
      Folgender Energiestandard wird verbindlich: mindestens EnEV 2009 minus 30 %. Zur Wärme-/Energieversorgung der Gebäude/Anlagen sollen neue energiesparende Techniken zum Einsatz kommen (z.B. Verwertung von regelmäßig anfallenden Rohstoffen (Laub, Holzschnitt, Grünschnitt) zur Energiegewinnung, Einsatz von Photovoltaik- und Windkraftanlagen, Eisspeicher (Betriebshof WAS)). Außerdem soll z.B. eine Regenwassernutzung für Brauchwasser erfolgen.
      Der Bewerber muss Erfahrung in der Planung und Realisierung von Betriebshöfen nachweisen. Er muss Erfahrung mit der Moderation und Mediation haben, um eine effiziente und zügige Umsetzung der gesetzten Ziele, eine systematische Einbindung der verschiedenen Beteiligten sowie eine fundierte Steuerung des Entwicklungsprozesses zu gewährleisten. Er muss in der Lage sein, im Dialog mit den anderen Beteiligten die Grundlagen für herausragende Lösungen herauszuarbeiten, die die funktionalen, betriebstechnischen, wirtschaftlichen und ökologisch/energetischen Anforderungen moderner Betriebshöfe erfüllt und muss außerdem fundierte Kenntnisse bzgl. Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gefahrstoffe etc. haben.
      (1) Zentraler Betriebshof der Stadt Wolfsburg:
      Der Geschäftsbereich Straßenbau und Projektkoordination (07) befasst sich mit der Planung, dem Bau und der Erhaltung leistungsfähiger und sicherer Verkehrsanlagen (Straßen/Wege/Plätze inkl. Beleuchtungs- und Lichtsignalanlagen, Ingenieurbauwerke, Brunnenanlagen, Verkehrszeichen/Verkehrsschilder/Markierungen, Straßenentwässerungsanlagen und Parkscheinautomaten). Der Geschäftsbereich Grün (08) plant, baut und bewirtschaftet die öffentlichen Grün- und Parkanlagen (Grün- und Freiflächen, Schmuckpflanzungen, Jugend-, Kinderspiel- und Bolzplätze, Grün- und Freiflächen von Schulen, städtisches Verkehrsgrün sowie Natur- und Landschaftsflächen im Zuge von ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen). Zu den Aufgaben zählen auch die Pflege und Unterhaltung von eigenen Fahrzeugen u.ä.. Der Geschäftsbereich Straßenbau und Projektkoordination wird mit voraussichtlich 62 Mitarbeitern vor Ort sein, davon werden voraussichtlich 26 Mitarbeiter im Verwaltungsbereich tätig sein, der Geschäftsbereich Grün mit voraussichtlich 145 Mitarbeiter, davon rd. 15 Mitarbeiter im Verwaltungsbereich tätig.
      Neben einem Verwaltungsgebäude mit einem öffentlichen Kundenbereich soll der Betriebshof mit verschiedenen Garagen-, Lager- und Werkstattflächen entstehen. Das Raumprogramm für den Neubau sieht nach ersten überschläglichen Aufstellungen eine Bruttogrundfläche (BGF) von insgesamt rd. 16.000 bis 19.000 qm vor, davon rd. 10.000 bis 13.000 qm für Lagergebäude [GB 07: u.a. Schilder, flüssige und brennbare Stoffe, Säuren und Farben, elektrische Anlagen; GB 08: Ersatzteile, Dünger, Spielgeräte, Holz, Dienst- und Schutzkleidung, Fahnen, Fahnenmasten etc.) ] und Werkstätten [GB 07: u.a. Schlosserei, Schweißerei, Holzwerkstatt, Schilderwerkstatt, Malerwerkstatt u.ä.; GB 08: u.a. Landmaschinenwerkstatt, Malerei, Tischlerei].
      Die Außenanlagen haben eine Größe von rd. 35.000 bis 38.000 qm und enthalten u.a. offene und gedeckte Lagerflächen (GB 07: für Pflaster/Platten, Baustoffe, Schüttgüter, belastetes Material nach LAGA und RuVA (Asphalt, Boden, Mähgut etc.), Öl/Gas/Benzin, Schilder, Beleuchtungsanlagen, Absperrmaterialien, Abfall/Müll, GB 08: für Granulat für Winterdienst, Boxen für Schüttgüter, Palettenware wie Steine und Platten, Container für z.B. Altholz/Laub/Metall, Strauchschnitt/Baumabschnitte aus Fällungen etc. Spielgeräte, Fahnen und Fahnenmasten, Pflanzkübel/Blütensäulen etc.) sowie Garagen/Unterstellplätzen für unterschiedliche Fahrzeuge (PKW, Traktoren, LKW mit Hubarbeitsbühne bzw. unterschiedlichsten Anbaugeräten). Außerdem sind Gewächshäuser für die Überwinterung/Anzucht von Pflanzen Bestandteil des Baumaßnahme.
      Bauherr der städtischen Betriebshöfe ist die Stadt Wolfsburg.
      Zeitrahmen: Der Baubeginn ist für Ende 2015 vorgesehen, die Inbetriebnahme ist für Mitte 2017 geplant.
      (2) Betriebshof WAS:
      Zu den Aufgaben der WAS gehören neben der klassischen Abfallsammlung auch Straßenreinigung mit Winterdienst, die mobile und stationäre Problemabfall- und Elektronikschrottsammlung sowie der Containerdienst für Privathaushalte und Gewerbebetriebe.
      Im Betriebshof sind rund 170 Mitarbeiter beschäftigt, davon im Verwaltungsbereich ca. 30 Mitarbeiter.
      Neben einem Verwaltungsgebäude mit einem separat zu erschließenden öffentlichen Kundenbereich soll der Betriebshof mit verschiedenen Garagen-, Lager- und Werkstattflächen entstehen. Das Raumprogramm für den Neubau sieht nach ersten überschläglichen Einschätzungen insgesamt eine Bruttogrundfläche BGF von rd. 6.900 qm vor, davon rd. 2.100 qm für Werkstätten mit Lager (u.a. für Ersatzteile, Farben, Flüssigkeiten, Öl und Reifen).
      Die Außenanlagen haben eine Größe von rd. 37.300 qm und enthalten u.a. offene und überdachte Lagerflächen (für Straßenkehrricht, Abfallbehälter, Säcke, Streusalz, Sand, Soleaufbereitung etc.) sowie Garagen/Unterstellplätze für unterschiedliche Fahrzeuge (PKW, LKW, Transporter, Streu-/Kehr-/Müllfahrzeuge) neben Parkplätzen für Mitarbeiter/Besucher.
      Eine Wertstoff- und Schadstoffsammlung mit einer Annahmestelle für private Anlieferer soll vor Ort eingerichtet werden; die Verwertung der Abfälle findet anderenorts statt.
      Bauherr des Betriebshofes der WAS ist die Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung – kommunale Anstalt der Stadt Wolfsburg (100%-iges Tochterunternehmen der Stadt Wolfsburg).
      Zeitrahmen: Der Baubeginn ist für November 2014 vorgesehen, die Inbetriebnahme ist für Ende 2015 geplant.
      Die vorgesehene Vergabe umfasst folgende Leistungen:
      Leistungsbereich A: Projektsteuerungsleistungen gem. §205 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand März 2009) in den Handlungsfeldern A (Organisation, Information, Koordination und Dokumentation), B (Qualitäten und Quantitäten), C (Kosten und Finanzierung), D (Termine, Kapazitäten und Logistik) und E (Verträge und Versicherungen). Im Einzelnen:
      (1) Zentraler Betriebshof der Stadt Wolfsburg: Projektstufe 1 Handlungsfelder A bis D, Grundleistungen teilweise (Ausnahmen: PS 1-A: 5. Mitwirken bei der Auswahl eines Projektkommunikationssystems; PS 1-B: 3. Mitwirken bei der Klärung der Standortfragen, Beschaffung der standortrelevanten Unterlagen, der Grundstücksbeurteilung hinsichtlich Nutzung in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Hinsicht; PS 1-C: 2. Mitwirken bei der Ermittlung und Beantragung von Investitions- und Fördermitteln; 3. Prüfen und Freigeben von Rechnungen der Projektbeteiligten (außer bauausführenden Unternehmen) zur Zahlung; PS 1-D: 2. Aufstellen und Abstimmen der Generalablaufplanung und Ableiten des Kapazitätsrahmens; 3. Erfassen logistischer Einflussgrößen unter Berücksichtigung relevanter Standort- und Rahmenbedingungen).
      Zusätzlich sollen folgende Besondere Leistungen beauftragt werden: PS 1: Moderation / Mitwirken bei der Bedarfsanalyse innerhalb der städtischen Nutzer / WAS sowie Moderation/Mitwirken bei der Synergienfindung bzgl. Raumprogramme städtischer Betriebshof / Betriebshof WAS.
      Optional werden weitere Leistungen beauftragt: siehe hierzu Ziffer II.2.2. „Optionen“.
      (2) Betriebshof der WAS:
      Projektstufen 1 – 5, nahezu alle Grundleistungen (Ausnahmen: PS 1-A: 5. Mitwirken bei der Auswahl eines Projektkommunikationssystems; PS 1-B: 3. Mitwirken bei der Klärung der Standortfragen, Beschaffung der standortrelevanten Unterlagen, der Grundstücksbeurteilung hinsichtlich Nutzung in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Hinsicht; PS 1-C: 2. Mitwirken bei der Ermittlung und Beantragung von Investitions- und Fördermitteln; PS 1-D: 2. Aufstellen und Abstimmen der Generalablaufplanung und Ableiten des Kapazitätsrahmens; 3. Erfassen logistischer Einflussgrößen unter Berücksichtigung relevanter Standort- und Rahmenbedingungen; PS 2-A: 6. Überwachen des Betriebs des Projektkommunikationssystems; PS 2-B: 2. Mitwirken bei der Konzeption der erforderlichen Bemusterungen; PS 2-D: 4. Mitwirken bei der Aktualisierung der logistischen Einflussgrößen unter Einarbeitung in die Ergebnisunterlagen der Termin und Kapazitätsplanung; PS 2-E: 7. Mitwirken bei der Umsetzung des Versicherungskonzeptes für alle Projektbeteiligten; PS 3-B: 4. Mitwirken bei den erforderlichen Bemusterungen; PS 3-D: 4. Mitwirken beim Aktualisieren und Prüfen der Entwicklung der logistischen Einflussgrößen; PS 3-E: 2. Organisieren des Vergabeverfahrens für Bau- und Lieferverträge; PS 4-E: 2. Unterstützen des Auftraggebers bei der Abwendung von Forderungen von Nicht-Projektbeteiligten (Nachbarn, Bürgerinitiativen etc.). Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen (s. hierzu Ziffer II.2.2. „Optionen“).
      Zusätzlich sollen folgende Besondere Leistungen beauftragt werden: PS 1: Moderation / Mitwirken bei der Bedarfsanalyse innerhalb der städtischen Nutzer / WAS sowie Moderation/Mitwirken bei der Synergienfindung bzgl. Raumprogramme städtischer Betriebshof / Betriebshof WAS; PS 4-C: 1. Kontrollieren der Rechnungsprüfung der Objektüberwachung; 2. Erstellen des Nutzungskostenanschlags; PS 5-A: 1. Gesamthaftes Prüfen der Projektdokumentation der fachlichen Beteiligten; PS 5-B: 1. Veranlassen, Koordinieren und Steuern der Beseitigung nach der Abnahme aufgetretener Mängel.
      Optional werden weitere Leistungen beauftragt: siehe hierzu Ziffer II.2.2. „Optionen“.
      Die weitere Planung/Realisierung der Maßnahmen des Betriebshofs der WAS steht unter dem Vorbehalt eines Verwaltungsratsbeschlusses auf Grundlage der Genehmigungsplanung (LPh 4 HOAI §33).
      Leistungsbereich B: Teilleistungen der Objektplanung gemäß HOAI 2009 §33. Im Einzelnen:
      (1) Zentraler Betriebshof der Stadt Wolfsburg: Leistungsphase 1, nahezu alle (Grund-) Leistungen (Ausnahme: Klären der Aufgabenstellung) und folgende Besondere Leistungen: Standortanalyse, Betriebsplanung, Analyse und Ergänzung vorliegender Raum-/Funktionsprogramme sowie Anpassung an betriebsbedingte Erfordernisse unter Berücksichtigung größtmöglicher Synergien zwischen Zentralem städtischen Betriebshof und WAS-Betriebshof.
      (2) Betriebshof der WAS: nahezu alle (Grund-) Leistungen (Ausnahme: Klären der Aufgabenstellung) und folgende Besondere Leistungen: Standortanalyse, Betriebsplanung, Analyse und Ergänzung vorliegender Raum-/Funktionsprogramme sowie Anpassung an betriebsbedingte Erfordernisse unter Berücksichtigung größtmöglicher Synergien zwischen Zentralem städtischen Betriebshof und WAS-Betriebshof.
      Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt.
      Im Ergebnis der Baumaßnahmen sollen architektonisch hochwertige Gebäude und technisch optimale Anlagen zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen wirtschaftlichen und ressourcenschonenden Betrieb ermöglichen.
      Die Objektplanung ab Leistungsphase 2 HOAI §33 und die in die Gesamtplanung zu integrierenden weiteren Fachplanungs-/ Beraterleistungen werden separat vergeben.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71240000, 71541000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Projekt: Neubau des Zentralen Betriebshofes der Stadt Wolfsburg sowie Neubau des Betriebshofes der Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS) im Gewerbegebiet Vogelsang II.
      Auftrag: Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an Schriftenreihe Nr. 9 „Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/ Projektmanagement“, Stand März 2009, Handlungsbereiche A, B , C, D und E, Projektstufen 1 bis 5 gem. §205, und Objektplanungsleistungen gem. HOAI 2009 §33 Leistungsphase 1.

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: (1) Zentraler Betriebshof der Stadt Wolfsburg:
      (1.1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Leistungen der Projektstufe 1 (Projektvorbereitung), Handlungsfelder A bis D, sowie der Leistungsphase 1 HOAI §33 zu beauftragen, soweit diese nach Ziffer II.1.5 Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind.
      (1.2) Zusätzlich besteht die Option auf die Vergabe folgender Leistungen in der Projektstufe 1: Handlungsfeld C: 3. Prüfen und Freigeben von Rechnungen der Projektbeteiligten (außer bauausführenden Unternehmen) zur Zahlung; Handlungsfeld D: 2. Aufstellen und Abstimmen der Generalablaufplanung und Ableiten des Kapazitätsrahmens; 3. Erfassen logistischer Einflussgrößen unter Berücksichtigung relevanter Standort- und Rahmenbedingungen; Handlungsfeld E: alle Leistungen.
      (1.3) Der Auftraggeber behält sich vor, außerdem ggf. Leistungen der Projektstufen 2 bis 5, Handlungsfelder A bis E, zu beauftragen. Die weiteren Stufen werden einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt, ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsstufen.
      (2) Betriebshof der WAS:
      (2.1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages werden lediglich die Leistungen der Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) und 2 (Planung), Handlungsfelder A bis E, beauftragt sowie der Leistungsphase 1 HOAI §33, soweit diese nach Ziffer II.1.5 Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind.
      Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme (wesentliche Voraussetzungen für die Beauftragung der weiteren Projektstufen siehe Ziff II.1.5.) einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt und beinhalten:
      2. Stufe: Leistungen Projektstufe 2 (Planung), Handlungsfelder A bis E, soweit diese nach Ziffer II.1.5 Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist;
      3. Stufe: Leistungen Projektstufe 3 (Ausführungsvorbereitungen), Handlungsfelder A bis E, soweit diese nach Ziffer II.1.5 Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist;
      4. Stufe: Leistungen Projektstufe 4 (Ausführung), Handlungsfelder A bis E, soweit diese nach Ziffer II.1.5 Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist;
      5. Stufe: Leistungen Projektstufe 5 (Projektabschluss), Handlungsfelder A bis E, soweit diese nach Ziffer II.1.5 Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist.
      (2.2) Es besteht die Option auf die Vergabe folgender weiterer Grundleistungen:
      - PS 1: Handlungsfeld B: 3. Mitwirken bei der Klärung der Standortfragen, Beschaffung der standortrelevanten Unterlagen, der Grundstücksbeurteilung hinsichtlich Nutzung in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Hinsicht; Handlungsfeld C: 2. Mitwirken bei der Ermittlung und Beantragung von Investitions- und Fördermitteln; Handlungsfeld D: 2. Aufstellen und Abstimmen der Generalablaufplanung und Ableiten des Kapazitätsrahmens; 3. Erfassen logistischer Einflussgrößen unter Berücksichtigung relevanter Standort- und Rahmenbedingungen.
      - PS 2: Handlungsfeld B: 2. Mitwirken bei der Konzeption der erforderlichen Bemusterungen.
      - PS 3: Handlungsfeld B: 4. Mitwirken bei den erforderlichen Bemusterungen.
      (2.3) Es besteht die Option auf die Vergabe folgender weiterer Besonderer Leistungen:
      - PS 5: Handlungsfeld A: 2. Organisatorisches und baufachliches Unterstützen bei Gerichtsverfahren; Handlungsfeld C: 1. Erstellen des Verwendungsnachweises.

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Laufzeit in Monaten: 46 (ab Auftragsvergabe)

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall auftragsbezogen eine objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je mind. 5,0 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie je 2,5 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (s. Bewerbungsformular). Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      (1) Schriftenreihe Nr. 9 des AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.; Stand: März 2009.
      (2) HOAI Stand 2009.
      (3) Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbestimmungen zu den Verträgen für freiberuflich Tätige (AVB) der Stadt Wolfsburg.
      (4) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
      (5) Gesetze, Verordnungen und sonstige Vorschriften des Landes Niedersachsen (siehe u.a. http://www.ms.niedersachsen.de/themen/bauen_wohnen/oeffentliches_planungs_baurecht/13765.html ), u.a. NBauO/DVO-NBauO, LHO/VV-LHO, NVStättVO, SchulBauR (keine abschließende Auflistung) sowie ergänzende Vorschriften und Regeln.
      (6) Festlegungen des AG: Schriftenreihe Nr. 9 des AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.; Stand: März 2009, §204: Zentraler Betriebshof der Stadt Wolfsburg: Honorarzone III (max. Viertelsatz); Betriebshof der WAS: Honorarzone III (max. Viertelsatz).

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3 der Bekanntmachung) abzugeben,
      - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
      - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
      - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
      - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
      Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht, wird die Bewerbung der Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen (VOF §5 [3] wird berücksichtigt).
      Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
      Darlegung der besonderen Bedingungen: — Die örtliche Präsenz in Wolfsburg während der Planungs- und Bauzeit ist in engen Intervallen gemäß Erfordernis si-cherzustellen. Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen.
      — Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Folgende aktuellen Nachweise/Erklärungen – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen (VOF §5 [3] wird berücksichtigt):
      (1) Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (ggf. in Kopie) sowie Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
      (2) Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers, dass
      a. keine Ausschlussgründe gem. VOF §4 (6) vorliegen;
      b. über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. im Falle eines ausländischen Bewerbers er sich nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines Heimatlandes mit den vorgenannten Verfahren vergleichbar sind;
      c. sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet und er seine Tätigkeit nicht eingestellt hat bzw. im Falle eines ausländischen Bewerbers er sich nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines Heimatlandes mit den vorgenannten Verfahren vergleichbar sind;
      d. er nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
      e. er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde;
      f. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften seines Heimatlandes ordnungsgemäß erfüllt hat;
      g. er sich bewusst ist, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge hat;
      h. er im Auftragsfall die Versicherung gemäß III.1.1 der Bekanntmachung für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.
      (3) Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers zu wirtschaftlichen Verknüpfungen.
      (4) Eigenerklärung zur beruflichen Befähigung (s. Bewerbungsformular); vgl. Ziff. III.3.1.
      (5) Beruft sich der Bewerber/ oder Bieter, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unterneh-men (Nachunternehmern), sind in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens für den Nachunternehmer die Erklärungen nach §4 (2) VOF (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit) und § 4 (6) und (9) VOF (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe) sowie die Verpflichtungserklärung nach VOF § 5 (6) VOF vorzulegen.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Folgende Erklärungen (s. Bewerbungsformular) – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen (VOF §5 [3] wird berücksichtigt):
      (1) Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2010, 2011, 2012) insgesamt und für Dienstleistungen im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2004 bzw. 2009) §205.
      Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag hinzugerechnet werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat (Ziff. III.2.1 Unterpunkt 5 und Ziff. III.2.3 Unterpunkt 3 sind zu beachten).
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Netto-Jahresumsatz im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2010, 2011, 2012) für Dienstleistungen im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2004 bzw. 2009) §205: Mindestanforderung größer/gleich 500.000,00 EUR netto pro Jahr im Durchschnitt.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      Folgende Erklärungen (s. Bewerbungsformular) – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen (VOF §5 [3] wird berücksichtigt):
      (1) Darstellung (s. Bewerbungsformular) der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2010, 2011, 2012) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Mitarbeiter (einschließlich Führungskräfte) insgesamt und aufgeschlüsselt in
      a. Architekten/Ingenieure (einschließlich Führungskräfte) im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne AHO-Schriftenreihe Nr. 9 §205,
      b. Architekten/Ingenieure (einschließlich Führungskräfte) im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne AHO-Schriftenreihe Nr. 9 §205 mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung.
      c. Architekten/Ingenieure im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2009 §33.
      d. Architekten/Ingenieure im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI §33 mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung.
      (2) Darstellung (s. Bewerbungsformular) der Personen, die für die zu vergebenden Leistungen vorgesehen sind. Die Angaben sind auf die Projektleitung / Stellvertretende Projektleitung im Leistungsbereich A zu beschränken. Folgende Angaben sind zu tätigen: Name; Akademischer Grad/Titel; Dauer der Berufserfahrung im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2009) §205 insgesamt und in der Position als Projektleiter/stellvertretender Projektleiter im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2009) §205, Bearbeitung eines der Referenzprojekte (s. Unterpunkt 4) in der Position als Projektleiter/stellvertretender Projektleiter.
      (3) Darstellung (s. Bewerbungsformular), welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche ggf. durch Nachunternehmer erbracht werden sowie deren Benennung. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern zu verweisen, so muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in diesem Fall die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die benannten Nachunternehmer schon mit der Bewerbung nachweisen (Verpflichtungserklärung gem. VOF §5, Absatz 6), ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Als Nachweis ist zwingend das Formblatt „Nachunternehmerverpflichtungserklärung“ zu verwenden und vollständig ausgefüllt sowie unterschrieben dem Bewerbungsformular als Anhang beizulegen.
      (4) Für den in Ziff. II.1.5 aufgeführten Leistungsbereich A Angaben (s. Bewerbungsformular Abschnitt 5) mindestens zu 1 und maximal zu 3 Referenzprojekten mit Projektkosten (Kostengruppen 200-700 nach DIN 276) größer/gleich 15,0 Mio. Euro netto, die in den letzten 8 Jahren (07/2005 bis 06/2013) erfolgreich abgeschlossen (Abschluss Leistungsphase 8 im Sinne HOAI §33 [mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber]) wurden und die mit den in Ziff. II.1.5 beschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind.
      Referenzschreiben des Bauherrn/Betreibers, die den erfolgreichen Abschluss hinsichtlich der Kosten und/oder Termine, Qualitäten und Zusammenarbeit belegen, können der Bewerbung als Anlage beigefügt werden und gehen dann positiv in die Bewertung ein. Der Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen beim Betreiber bzw. Bauherrn einzuholen.
      Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen folgende Unterangaben vollständig getätigt werden:
      — Bezeichnung der Maßnahme und Land/Ort;
      — Auftraggeber (Name und Angabe ob öffentlicher Auftraggeber im Sinne GWB §98);
      — Bei Bewerbergemeinschaften/ Nachunterunternehmern zusätzlich: Auftragnehmer (Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer);
      — Datum Abschluss Leistungsphase 8 im Sinne HOAI §33 (mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber);
      — Projektkosten netto (KGr. 200-700 nach DIN 276);
      — Bruttogrundfläche BGF;
      — Honorarzone im Sinne AHO-Schriftenreihe Nr. 9 §204;
      — Bearbeitete Projektstufen und Handlungsbereiche im Sinne AHO-Schriftenreihe Nr. 9 §205;
      — Art der Baumaßnahme (Neubau/Erweiterungsbau, Umbau-/Modernisierungsmaßnahme, Instandhaltungs-/ Instandsetzungsmaßnahme im Sinne HOAI 2009 §2);
      — Gebäudetypologie (Büro-/Verwaltungsgebäude / Produktions- bzw. Werkstattgebäude / Lagergebäude bzw. Fahrzeughalle / Andere).
      Fehlt eine oder mehrere der vorgenannten Angaben, so wird das entsprechende Referenzprojekt nicht in die Wertung aufgenommen.
      Für die Bewertung der fachlichen Eignung sind zusätzlich folgende Angaben zu tätigen (nicht zwingend in Bezug auf die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte): Betriebshof (Bereich Abfallwirtschaft / Bereich Verkehrsanlagen / Bereich Grün-/Parkanlagen / Andere); Lagergebäude/Fahrzeughallen o.ä. mit besonderen Ansprüchen (z.B. Lagerung belasteter Materialien im Sinne LAGA 20/im Sinne RuVA-StB 01 / Lagerung wassergefährdender Stoffe /Salzhalle bzw. vgl.); Gebäude/Anlagen, die dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unterliegen; Freiflächen mit besonderen Ansprüchen (z.B. Erschließungsfunktion für Schwerlastverkehr, Abstellflächen für Sonderfahrzeuge [Müllwagen u.ä.], Abstellflächen für Container); Tankstelle; Gebäudeoptimierungsmaßnahmen über die für das Projekt geltenden Energierichtlinien (EnEV) hinaus und/oder Nutzung regenerativer Energien und/oder alternative innovative Gebäudekonzepte zur Energieeinsparung/CO 2-Minderung (z.B. Lebend- / Bioreaktorfassade).
      (5) Für den in Ziff. II.1.5 aufgeführten Leistungsbereich B Angaben (s. Bewerbungsformular Abschnitt 6) mindestens zu 1 und maximal zu 2 Referenzprojekten mit einer BGF größer/gleich 8.000 qm, für die mind. die Leistungsphase 1 im Sinne HOAI §33 erbracht wurde und die mit den in Ziff. II.1.5 beschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind. Der Abschluss der Leistungsphase 1 im Sinne HOAI 2009 §33 muss im Zeitraum 07/2005 bis 06/2013 erfolgt sein.
      Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen folgende Unterangaben vollständig getätigt werden:
      — Bezeichnung der Maßnahme und Land/Ort;
      — Auftraggeber (Name);
      — Bei Bewerbergemeinschaften/ Nachunterunternehmern zusätzlich: Auftragnehmer (Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer);
      — Datum Abschluss Leistungsphase 1 im Sinne HOAI 2009 §33;
      — Bearbeitete Leistungsphasen im Sinne HOAI 2009 §33;
      — Bruttogrundfläche BGF;
      — Gebäudetypologie (Büro-/Verwaltungsgebäude / Produktions- bzw. Werkstattgebäude / Lagergebäude bzw. Fahrzeughalle / Andere);
      — Erbrachte Besondere Leistungen in Anlehnung an HOAI 2009 Anlage 2.6 (Betriebsplanung / Aufstellung und/oder Optimierung eines Raumprogramms / Aufstellung und/oder Optimierung eines Funktionsprogramms).
      Fehlt eine oder mehrere der vorgenannten Angaben, so wird das entsprechende Referenzprojekt nicht in die Wertung aufgenommen.
      (6) Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte (mind. 1 und max. 3 im Leistungsbereich A, mind. 1 und max. 2 im Leistungsbereich B) auf jeweils max. zwei DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend darstellen. Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet.
      Im Falle von Bewerbergemeinschaften müssen die Referenzprojekte nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgewiesen werden, vielmehr sind die Angaben zu den Referenzprojekten von der Bewerbergemeinschaft insgesamt (inkl. Nachunternehmer, sofern zutreffend) zu machen. Mitarbeiterreferenzen sind nicht zugelassen.
      Eine Referenz für den Leistungsbereich A kann erneut auch in Leistungsbereich B benannt werden, sofern das Projekt beide Leistungsbereiche abdeckt.
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
      Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen; Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.:
      (1) Anzahl der festangestellten Architekten/ Ingenieure (einschließlich Führungskräfte) im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2009) §205 im Durchschnitt der letzten drei Jahre: Mindestanforderung größer/gleich 6 pro Jahr im Durchschnitt.
      (2) Anzahl der festangestellten Architekten/Ingenieure (einschließlich Führungskräfte) im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2004 bzw. 2009) §205 mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Durchschnitt der letzten drei Jahre: Mindestanforderung größer/gleich 3 pro Jahr im Durchschnitt.
      (3) Anzahl der festangestellten Architekten/Ingenieure (einschließlich Führungskräfte) im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2009 §33 mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Durchschnitt der letzten drei Jahre: Mindestanforderung größer/gleich 2 pro Jahr im Durchschnitt.
      (4) Für die mindestens 1 und maximal 3 zu benennenden Referenzprojekte im Leistungsbereich A, die die unter Ziff. III.2.3, Unterpkt. 4 (Referenzprojekte Leistungsbereich A), genannten Bedingungen erfüllen, gelten die folgenden weiteren Mindestanforderungen:
      — mindestens 1 Referenzprojekt für öffentliche Auftraggeber im Sinne GWB §98;
      — mindestens ein Referenzprojekt mit Projektkosten (Kostengruppe 200-700 entspr. DIN 276 Neu) größer/gleich 30,0 Mio. Euro netto;
      — mindestens ein Referenzprojekt mit der Zuordnung Neubau (Neubau/Neuanlage im Sinne HOAI §2);
      — mindestens ein Referenzprojekt, das der Gebäudetypologie Produktions- bzw. Werkstattgebäude zuzuordnen ist;
      — durch die Summe der Referenzprojekte müssen die Projektstufen 1 bis 5 in den Handlungsbereichen A (Organisation, Information, Koordination und Dokumentation), B (Qualitäten und Quantitäten), C (Kosten und Finanzierung) und D (Termine, Kapazitäten und Logistik) im Sinne AHO-Schriftenreihe Nr. 9 §205 mindestens einmal abgedeckt sein.
      Alle Mindestanforderungen müssen in den mindesten 1 und maximal 3 Referenzprojekten erfüllt sein; die Kombination ist dabei beliebig.
      (5) Für die mindestens 1 und maximal 2 zu benennenden Referenzprojekte im Leistungsbereich B, die die unter Ziff. III.2.3, Unterpkt. 5 (Referenzprojekte Leistungsbereich B), genannten Bedingungen erfüllen, gelten die folgenden weiteren Mindestanforderungen:
      — mindestens ein Referenzprojekt, für das eine Betriebsplanung erfolgte;
      — mindestens ein Referenzprojekt, für das die Aufstellung und/oder Optimierung eines Raumprogramms erfolgte;
      — mindestens ein Referenzprojekt, für das die Aufstellung und/oder Optimierung eines Funktionsprogramms erfolgte.
      Alle Mindestanforderungen müssen in den mindesten 1 und maximal 2 Referenzprojekten erfüllt sein; die Kombination ist dabei beliebig.

      III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: VOF §19 (2) und (3)
      Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Ingenieure:
      1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden.
      2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
      3. Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und / oder Juristischen Personen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: (1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular gemäß Ziffern III.1.3, III.2.1, III.2.2 und III.2.3.
      (2) Die Angaben zur Bewertung sind im Anhang zum Teilnahmeantrag enthalten. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 1.630 Punkte. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.
      (3) Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien1. Projektspezifische Kapazitäten. Gewichtung 5
      2. Herangehensweise (Projektorganisation [Organisation der Arbeitsabläufe / Koordination der beteiligten Fachplaner / Intervalle der geplanten örtlichen Präsenz] 2-fach; Einschätzung der spezifischen Problemstellungen/Projektanforderungen und Darstellung einer darauf abgestimmten Methodik der Steuerung 6-fach / Zusammenarbeit mit dem AG 3-fach). Gewichtung 11
      3. fachtechnische Lösungsansätze (Vorgehen bei der Entwicklung (Analyse/Ergänzung) eines optimierten Raum- und Funktionsprogramms 5-fach; Qualitätssicherung 3-fach; Kostensicherungs-/-optimierungsmaßnahmen 3-fach; Terminsicherung 3-fach). Gewichtung 14
      4. Gesamteindruck. Gewichtung 3
      5. Honorarangebot. Gewichtung 10

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      13-0249

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 13.8.2013 - 11:00
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      13.8.2013 - 11:00

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.3.7) Bindefrist des Angebots

      IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      Die in III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen durch die Bewerber, die im Internet (http://www.planungskultur.de/Ausschreibungen/vof.html) heruntergeladen werden können. Die Formblätter können auch bei der unter I.1 genannten Adresse schriftlich per Fax unter Angabe der Projektbezeichnung „Betriebshöfe Wolfsburg - VOF Projektsteuerung“ in Papierform angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
      Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben des Bewerbungsbogens für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.
      Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV 3.4 der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „ ANGEBOT Betriebshöfe Aktenzeichen 13-0249 - VOF Projektsteuerung – Teilnahmeantrag – Bitte nicht öffnen“ gekennzeichnet ist, bis zu der in Ziffer IV.3.4 genannten Frist einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
      Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge.
      Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
      Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei der unter Ziff. 1.1 genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „Betriebshöfe Wolfsburg - VOF Projektsteuerung“ per Telefax an +49 3021751859 oder per E-Mail an MTJ4Z2trY3A+bmpfbHNsZXFpc2pyc3AsYmM= zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet ( http://www.planungskultur.de/Ausschreibungen/vof.html ) kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können.
      Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
      Die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Aufgabenstellung bereits erstellten Gutachten/Unterlagen (s. Ziff. II.1.5) werden im Falle der Einladung zur Verhandlung zur Verfügung gestellt. Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.
      Hinweise zu Ziff. IV.2.1 Zuschlagskriterien - Bewertung: je Kriterium werden 0, 1, 2 oder 3 Punkte: 0 Punkte: keine Angaben (Thema/Aspekt nicht angesprochen); 1 Punkt: ausreichend (wenig in die Tiefe gehende, nur allgemein gehaltene Aussagen, ohne erkennbaren Projektbezug); 2 Punkte: befriedigend (zufrieden stellende / plausible Aussagen); 3 Punkte: gut (überzeugende / projektspezifisch angemessene / innovative Aussagen). Es können maximal 129 Punkte erreicht werden. Beispiel: Kriterium Projektspezifische Kapazitäten: erreicht 5 Punkte / Gewichtung 3 / gewichtete Punkte 15.
      Die Bewertung der Honorarangebote erfolgt in Abhängigkeit vom Mittelwert, wobei Werte, die unter 80 % und über 115 % des Mittelwerts liegen, mit 1 Punkt bewertet werden. Angebote, die sich zwischen über 105 % und 115 % des Mittelwertes bewegen werden mit 3 Punkten, Angebote zwischen 80 % und 105 % des Mittelwertes werden mit 5 Punkten bewertet. Bei der Mittelwertbildung bleiben das höchste und das niedrigste Angebot unberücksichtigt.
      Alle Seiten der Bewerbungsunterlagen werden im Anschluss an den Eröffnungstermin maschinell eingescannt und mittels Stanzung gekennzeichnet. Sie sind daher ungebunden und ohne Laminierung, Heftung oder ähnliche feste Verbindungen der Seiten einzureichen.

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg
      Auf der Hude 2
      21339
      Lüneburg
      DEUTSCHLAND

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
      siehe § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB:
      — unverzüglich gegenüber der Stadt Wolfsburg nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;
      — spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;
      — spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;
      — innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Landes Brandenburg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
      Eine Rüge nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB gilt in diesem Verfahren nur dann als unverzüglich, wenn sie
      — während der Angebotsfrist spätestens am siebten Kalendertag nach Versand der Angebotsaufforderung oder
      — während der Frist nach § 101a Abs. 1 GWB spätestens am 7 Kalendertag nach Versand der Benachrichtigung über die Informations- und Wartepflicht
      bei der Vergabekammer der Stadt Wolfsburg per Briefpost eingegangen ist.
      siehe § 101b Abs. 2 GWB:
      — 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss;
      — Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Stadt Wolfsburg Ausschreibungsstelle
      Porschestraße 49
      38440
      Wolfsburg
      DEUTSCHLAND
      MjE2UWVjY1NYYlVZUmVeV2NjZFVcXFUwY2RRVGQeZ19cVmNSZWJXHlRV
      +49 5361281766
      http://www.wolfsburg.de
      +49 5361282057

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      10.7.2013

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 15.07.2013
Ergebnis veröffentlicht 31.03.2015
Zuletzt aktualisiert 21.12.2018
Wettbewerbs-ID 2-145011 Status Kostenpflichtig
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