Aufgabe |
Nichtoffener Wettbewerb für Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Tragwerksplanern. Eine Zusammenarbeit mit Fachberatern für Energieeffizienz sowie Landschaftsarchitekten wird empfohlen. Die Durchführung des Wettbewerbs erfolgt nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013) und dem Rundschreiben SenStadtUm VIA Nr. 01/2013 (Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zur Einführung der RPW 2013). Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Wettbewerbs drei Einzelverträge für Architekten, den Tragwerksplaner sowie den Landschaftsarchitekten abzuschließen. Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau einer Dreifachhalle für das Oberstufenzentrum Bürowirtschaft und Dienstleistungen inklusive einer Zuschauertribüne mit 199 Plätzen sowie der Neubau einer Doppelhalle für das Oberstufenzentrum Sozialwesen II am Standort Kniprodestraße / Michelangelostraße, 10407 Berlin Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg. Die Oberstufenzentren Bürowirtschaft und Dienstleistungen mit Standort in der Mandelstraße 6-8, 10409 Berlin und Sozialwesen II mit Standort in der Straßmannstraße 14-16, 10249 Berlin wurden ohne Sportanlagen in Betrieb genommen, da diese auf Grund fehlender Grundstücksflächen an den Schulstandorten und im unmittelbaren Umfeld nicht realisiert werden konnten. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft beabsichtigt aus diesem Grund den Neubau zweier Sporthallen am Standort Kniprodestraße / Michelangelostraße, um die Oberstufenzentren mit den notwendigen Sportflächen versorgen zu können. Die Sporthallen sollen als Standardhallen nach Musterraumprogramm errichtet werden. Von den Wettbewerbsteilnehmern wird ein städtebaulich und architektonisch anspruchsvoller Entwurf unter dem Aspekt des energieoptimierten Bauens erwartet. Ein ökologisches Gesamtkonzept ist aufzustellen. Es gelten die Berliner Energiestandards für öffentliche Gebäude inklusive aktuellem Pflichtenheft. Bei der Planung der Sporthallen sind die Vorgaben der EnEV 2009 um mindestens 30% zu unterschreiten. Des Weiteren sind die öffentlich zugänglichen Gebäude barrierefrei auszubilden. Das Raumprogramm der Dreifachhalle umfasst eine Gesamt-Nutzfläche (NF) von insgesamt ca. 1.841,50 qm. Dies umfasst die Sporthalle mit 2 doppelschaligen Trennvorhängen und einer Zuschauermöglichkeit sowie die angrenzenden Wasch-, Dusch, Sanitärräume, Umkleideräume, Krafttrainingsraum, Jugend-, Mehrzweckraum und Geräteräume. Das Raumprogramm der Doppelhalle umfasst eine Gesamt-Nutzfläche (NF) von insgesamt ca. 1.247,00 qm. Dies umfasst die Sporthalle mit 1 doppelschaligen Trennvorhang sowie die angrenzenden Wasch-, Dusch, Sanitärräume, Umkleideräume und Geräteräume. Für die Außenanlagen sind zum jetzigen Zeitpunkt ca. 246.000 EUR (brutto) vorgesehen. Diese Kosten berücksichtigen lediglich die notwendigen Zuwegungen und Grünflächen sowie die erforderlichen Versickerungsflächen. Für die Baumaßnahme ist ein Gesamtkostenrahmen von maximal 10.450.000 EUR (brutto) vorgesehen. Diese Kostenobergrenze ist zwingend einzuhalten. Es ist beabsichtigt die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 - in dem Umfang, den die ABau vorsieht ohne den Anteil für die Erstellung der Kostenschätzung und der Kostenberechnung - und als besondere Leistung in der Leistungsphase 8 die künstlerische Oberleitung mit einer Bewertung von 2,0 v.H. gemäß HOAI (2013) § 34 – Gebäude - zu beauftragen. Es ist beabsichtigt die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 - in dem Umfang, den die ABau vorsieht gemäß HOAI (2013) § 39 – Freianlagen – zu beauftragen. Es ist beabsichtigt die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 – in dem Umfang, den die ABau vorsieht gemäß HOAI (2013) § 51 – Tragwerksplanung – zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Beauftragung der jeweils nächsten Stufe kann nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gem. ABau Teil II, Punkt 23 erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
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