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  • DE-14943 Luckenwalde
  • 03/2014
  • Ergebnis
  • (ID 2-145594)

„Boulevard gestalten – Breite Strasse“ – Auftrag: Objektplanung für die Gestaltung der Freianlagen, Verkehrsanlagen und angrenzende Straßenräume


 
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    Entscheidung 27.03.2014 Entscheidung
    Achtung Änderung am Aug 16, 2013
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Berufsgruppen Architektur, Landschaftsarchitektur, sonstige Fachplanung
    Teilnehmer Tatsächliche Teilnehmer: 4
    Gebäudetyp Verkehr
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen / Objektplanung Verkehrsanlagen / Denkmalschutz
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Stadt Luckenwalde, Luckenwalde (DE)
    Betreuer Fiebig Schönwälder Zimmer, Berlin (DE), Düsseldorf (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Siehe Ziff. II.1.1) sowie
    Die Stadt Luckenwalde plant unter der Projektbezeichnung „Boulevard gestalten – Breite Strasse“ die umfangreiche Erneuerung der Außenanlagen auf dem Standort Breite Strasse in Luckenwalde.
    Die unter Denkmalschutz stehende Breite Strasse – „Boulevard“ genannt – befindet sich in einem, der Bedeutung dieses Ortes nicht angemessenen Zustand. Die Stadt Luckenwalde hat deshalb beschlossen, den Boulevard zu sanieren und entsprechend den funktionalen Anforderungen neu zu gestalten und auszustatten. In enger Kooperation mit dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und unter Beachtung der Interessen der anliegenden Einzelhändler, führt die Stadt hierfür ein Qualifiziertes VOF-Verfahren durch. Das Verhandlungsverfahren nach der VOF gliedert sich in zwei Stufen (§§ 10, 16, 24 VOF), auf der ersten Stufe sind durch die Stadt die Bewerber auszuwählen, die zu Verhandlungsgesprächen eingeladen werden. Auf der 2. Stufe wird aus dem Kreis der Verhandlungsteilnehmer der Auftragnehmer ermittelt. Das zur Realisierung ausgewählte Konzept soll durch den im VOF Verfahren ermittelten Fachplaner, ab 2014 beginnend, in mehreren Bauabschnitte umgesetzt werden.
    Für die Herstellung der Barrierefreiheit gilt insbesondere das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Artikel 29 Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben sowie Artikel 30 Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport Absatz 1.
    Neben der Stärkung des Einzelhandels sollen die Nutzungs- und Aufenthaltsqualitäten langfristig gestärkt werden. Die angestrebte Nachhaltigkeit und Zukunftsorientierung fußt auf dauerhafter Funktionalität, hohem Anspruch an Flexibilität und Qualität, Berücksichtigung von Anforderungen des demografischen Wandels, ökonomischen und kulturellen Neuorientierungen, sowie Lösungen bezüglich der funktional-gestalterischen Anforderungen in Hinblick auf den Denkmalschutz und die Barrierefreiheit.
    Im Einzelnen:
    (1.) Freianlagen: Neuordnung/-gestaltung von Funktionsflächen für Außenflächen (Einzelhandel), öffentlichen Aufenthaltsorten, Mischverkehrsflächen sowie von Entsorgungsflächen.
    (2.) Freianlagen: Überprüfung und ggf. Anpassung einer bereits genehmigten Planung an aktuelle Erfordernisse und Umsetzung der Maßnahmen zur gestalterischen wie funktionalen Qualifizierung der Flächen. Geplant ist eine gestaltete Außenanlage mit Aufenthalts- und Repräsentationsfunktion, wobei in Teilbereichen Mischverkehrszonen zu integrieren sind.
    (3.) Denkmalschutz: Instandsetzung der denkmalgeschützten Kunstobjekte im Außenraum und dessen Integration im Planungskonzept.
    Die Aufgabe besteht darin, eine anspruchsvolle, aber auch zweckorientierte Gestaltung für die Freianlagen und Verkehrsflächen zu entwickeln, die alle funktionalen aber ebenso auch die repräsentativen Anforderungen erfüllt. Dabei sind auch Anforderungen hinsichtlich des Denkmalschutzes und der Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Betrieb zu berücksichtigen.
    Die geplante Baumaßnahme (Boulevardgestaltung inkl. Engpass und Lämmergasse) zeichnet sich zusammenfassend wie folgt aus: Größenordnung: rd. 10 385 m2 Freifläche; geschätzte Baukosten (KGr 200-600) ca. 2,43 Mio. EUR brutto (ohne Nebenkosten).
    Ziel der Maßnahmen ist eine hohe Gestalt- und Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums unter Berücksichtigung der unterschiedlichen verkehrlichen Interessen (insbesondere Fußgänger, Anliefer- und Anliegerverkehr, Feuerwehr, Radfahrer und Skater). Die Aufgabe besteht darin, eine unverwechselbare, gestalterisch anspruchsvolle, die Architektursprache unterstützende, aber auch zweckorientierte Gestaltung für die Freiflächen zu entwickeln, die alle funktionalen aber ebenso auch repräsentative Anforderungen erfüllt. Dabei sind die aus dem Denkmalschutz, sowie aus urheberrechtlichen Belangen resultierenden Anforderungen neben sicherheitstechnischen Ansprüchen und Anforderungen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Betrieb zu berücksichtigen. Die Integration der Anforderungen mobilitätseingeschränkter Menschen laut DIN 18040 Teil 3 ist durchgängig zu gewährleisten.
    Für die Planung und Umsetzung sind Erfahrungen mit der Gestaltung repräsentativer innerstädtischer „Platzebereiche/Fußgängerzonen“, fundierte Kenntnisse bezüglich Nutzungs- und Unterhaltungsanforderungen, gute Material- und Gestaltungsdetailkenntnisse, kosten- und umweltbewusstes Handeln erforderlich. Die Planung muss in enger Abstimmung mit den weiteren an der Planung beteiligten Fachplanern, sowie den beteiligten städtischen Dienststellen erfolgen.
    Eine losweise Vergabe der Planungsleistungen ist aufgrund der Komplexität der Bauaufgabe nicht beabsichtigt.
    Die Umsetzung der Maßnahmen muss so erfolgen, dass durch intelligentes Baumanagement die Betriebsabläufe des Einzelhandels am Standort aufrecht erhalten werden können.
    Die beabsichtigte Vergabe umfasst die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 gem. HOAI 2013 §39 und HOAI 2013 §47.
    Optionale Leistungen: s. Ziff. II.2.2).
    Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.
    Zeitrahmen: 1. Beauftragung der Planungsleistungen: voraussichtlich Ende 2013; 2. Geplante Baudurchführung: ab Mitte 2014; Restleistungen ggf. Ende 2016; 3. Projektabschluss: im Nachgang.
    Leistungsumfang
    Gemäß Ziff. II.1.5) „Beschreibung/Gegenstand des Auftrags“: Freianlagen und Verkehrsanlagen.
    Projektadresse DE-14943 Luckenwalde
    TED Dokumenten-Nr. 243899-2013
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  • Anzeigentext Änderungen

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    • Stadt Luckenwalde - Die Bürgermeisterin, Markt 10, Zu Händen von: Herrn Mann, Luckenwalde14943, DEUTSCHLAND. Telefon: +49 3371672253. Fax: +49 3371672405. E-Mail: MjEwWFdrZmJXZGtkXTZia1lhW2RtV2JaWyRaWw==

      (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 20.7.2013, 2013/S 140-243889)

      Betr.:
      CPV:71240000

      Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

      Anstatt: 

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

      (...) (2) Die Angaben zur Bewertung sind im Anhang zum Teilnahmeantrag enthalten. Die Auswahl der Bewerbererfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen miteinem Schwerpunkt bei dem Referenzprojekt bzw. den Referenzprojekten. Die maximale erreichbare Punktzahlbeträgt 2 854 Punkte. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte fürdie Auswahl maßgebend.(...)

      muss es heißen: 

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

      (...) (2) Die Angaben zur Bewertung sind im Anhang zum Teilnahmeantrag enthalten. Die Auswahl der Bewerbererfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen miteinem Schwerpunkt bei dem Referenzprojekt bzw. den Referenzprojekten. Die maximale erreichbare Punktzahlbeträgt 2 350 Punkte. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte fürdie Auswahl maßgebend.(...)

       

      Weitere zusätzliche Informationen

      Zu berichtigende oder zusätzliche Informationen in den entsprechenden Ausschreibungsunterlagen.

      Weitere Auskünfte, siehe entsprechende Ausschreibungsunterlagen.

      Die geänderte Bewertungsmatrix mit 2 350 Punkten befindet im Anhang des Teilnehmerantrages.

      --------------------------------------------------------------------------------------------------------------

       

      Deutschland-Luckenwalde: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
      2013/S 149-259206

      Stadt Luckenwalde – Die Bürgermeisterin, Markt 10, Zu Händen von: Herrn Mann, Luckenwalde14943, DEUTSCHLAND. Telefon: +49 3371672253. Fax: +49 3371672405. E-Mail: MTZcW29qZltob2hhOmZvXWVfaHFbZl5fKF5f

      (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 20.7.2013, 2013/S 140-243899)

      Betr.:
      CPV:71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

      Anstatt:
      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit

      (...) Das Referenzschreiben, welches den erfolgreichsten Abschluss hinsichtlich der Kosten, Termine, Qualitätenund Zusammenarbeit belegen, aus allen eingereichten Referenzschreiben, die der Bewerbung als Anlage beigefügt werden können, geht dann positiv in die Bewertung ein.(...)

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:

      (...)

      (3) Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können,wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren unter Rechtsaufsicht bestimmt. Falls die Zahl derBewerber, welche die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzuforderndeHöchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werdensoll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.

      (...)

      muss es heißen:
      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit

      (...) Referenzschreiben, die den erfolgreichen Abschluss hinsichtlich der Kosten, Termine, Qualitäten und Zusammenarbeit belegen, können der Bewerbung als Anlage beigefügt werden. Bei der Bewertung der Referenzschreiben wird die Höchstpunktzahl im Leistungsbereich A (Freianlagen) oder Leistungsbereich B (Verkehrsanlagen) mit jeweils einem Referenzschreiben über einen erfolgreichen Abschluss hinsichtlich der Kosten, Termine, Qualitäten und Zusammenarbeit erreicht. (...)

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:

      (...)

      (3) Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können,wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren unter Rechtsaufsicht bestimmt.

      (...)

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Stadt Luckenwalde - Die Bürgermeisterin
      Markt 10
      Zu Händen von: Herrn Mann
      14943
      Luckenwalde
      DEUTSCHLAND
      +49 3371672253
      MjIwTk1hXFhNWmFaUyxYYU9XUVpjTVhQURpQUQ==
      +49 3371672405

      Internet-Adresse(n):


      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.luckenwalde.de
      Weitere Auskünfte erteilen:
      Fiebig Schönwälder Zimmer, Architektur + Stadtplanung
      Bülowstr. 66
      Zu Händen von: Herrn Heyo Schönwälder
      10783
      Berlin
      DEUTSCHLAND
      +49 3021751920
      MTNfbHJpYnNeb2E9bWlea3JrZHBocmlxcm8rYWI=
      +49 3021751859
      http://www.planungskultur.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      Fiebig Schönwälder Zimmer, Architektur + Stadtplanung
      Bülowstr. 66
      Zu Händen von: Herrn Heyo Schönwälder
      10783
      Berlin
      DEUTSCHLAND
      +49 3021751920
      MjE0VGFnXldoU2RWMmJeU2BnYFllXWdeZmdkIFZX
      +49 3021751859
      http://www.planungskultur.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
      Fiebig Schönwälder Zimmer, Architektur + Stadtplanung
      Bülowstr. 66
      Zu Händen von: Herrn Heyo Schönwälder
      10783
      Berlin
      DEUTSCHLAND
      +49 3021751920
      MTZcaW9mX3BbbF46amZbaG9oYW1lb2Zub2woXl8=
      +49 3021751859
      http://www.planungskultur.de

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Projekt: Boulevard gestalten – Breite Strasse Auftrag: Objektplanung für die Gestaltung der Freianlagen, Verkehrsanlagen und angrenzende Straßenräume.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Luckenwalde Teltow-Fläming.
      NUTS-Code DE42A

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

      II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Siehe Ziff. II.1.1) sowie
      Die Stadt Luckenwalde plant unter der Projektbezeichnung „Boulevard gestalten – Breite Strasse“ die umfangreiche Erneuerung der Außenanlagen auf dem Standort Breite Strasse in Luckenwalde.
      Die unter Denkmalschutz stehende Breite Strasse – „Boulevard“ genannt – befindet sich in einem, der Bedeutung dieses Ortes nicht angemessenen Zustand. Die Stadt Luckenwalde hat deshalb beschlossen, den Boulevard zu sanieren und entsprechend den funktionalen Anforderungen neu zu gestalten und auszustatten. In enger Kooperation mit dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und unter Beachtung der Interessen der anliegenden Einzelhändler, führt die Stadt hierfür ein Qualifiziertes VOF-Verfahren durch. Das Verhandlungsverfahren nach der VOF gliedert sich in zwei Stufen (§§ 10, 16, 24 VOF), auf der ersten Stufe sind durch die Stadt die Bewerber auszuwählen, die zu Verhandlungsgesprächen eingeladen werden. Auf der 2. Stufe wird aus dem Kreis der Verhandlungsteilnehmer der Auftragnehmer ermittelt. Das zur Realisierung ausgewählte Konzept soll durch den im VOF Verfahren ermittelten Fachplaner, ab 2014 beginnend, in mehreren Bauabschnitte umgesetzt werden.
      Für die Herstellung der Barrierefreiheit gilt insbesondere das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Artikel 29 Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben sowie Artikel 30 Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport Absatz 1.
      Neben der Stärkung des Einzelhandels sollen die Nutzungs- und Aufenthaltsqualitäten langfristig gestärkt werden. Die angestrebte Nachhaltigkeit und Zukunftsorientierung fußt auf dauerhafter Funktionalität, hohem Anspruch an Flexibilität und Qualität, Berücksichtigung von Anforderungen des demografischen Wandels, ökonomischen und kulturellen Neuorientierungen, sowie Lösungen bezüglich der funktional-gestalterischen Anforderungen in Hinblick auf den Denkmalschutz und die Barrierefreiheit.
      Im Einzelnen:
      (1.) Freianlagen: Neuordnung/-gestaltung von Funktionsflächen für Außenflächen (Einzelhandel), öffentlichen Aufenthaltsorten, Mischverkehrsflächen sowie von Entsorgungsflächen.
      (2.) Freianlagen: Überprüfung und ggf. Anpassung einer bereits genehmigten Planung an aktuelle Erfordernisse und Umsetzung der Maßnahmen zur gestalterischen wie funktionalen Qualifizierung der Flächen. Geplant ist eine gestaltete Außenanlage mit Aufenthalts- und Repräsentationsfunktion, wobei in Teilbereichen Mischverkehrszonen zu integrieren sind.
      (3.) Denkmalschutz: Instandsetzung der denkmalgeschützten Kunstobjekte im Außenraum und dessen Integration im Planungskonzept.
      Die Aufgabe besteht darin, eine anspruchsvolle, aber auch zweckorientierte Gestaltung für die Freianlagen und Verkehrsflächen zu entwickeln, die alle funktionalen aber ebenso auch die repräsentativen Anforderungen erfüllt. Dabei sind auch Anforderungen hinsichtlich des Denkmalschutzes und der Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Betrieb zu berücksichtigen.
      Die geplante Baumaßnahme (Boulevardgestaltung inkl. Engpass und Lämmergasse) zeichnet sich zusammenfassend wie folgt aus: Größenordnung: rd. 10 385 m2 Freifläche; geschätzte Baukosten (KGr 200-600) ca. 2,43 Mio. EUR brutto (ohne Nebenkosten).
      Ziel der Maßnahmen ist eine hohe Gestalt- und Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums unter Berücksichtigung der unterschiedlichen verkehrlichen Interessen (insbesondere Fußgänger, Anliefer- und Anliegerverkehr, Feuerwehr, Radfahrer und Skater). Die Aufgabe besteht darin, eine unverwechselbare, gestalterisch anspruchsvolle, die Architektursprache unterstützende, aber auch zweckorientierte Gestaltung für die Freiflächen zu entwickeln, die alle funktionalen aber ebenso auch repräsentative Anforderungen erfüllt. Dabei sind die aus dem Denkmalschutz, sowie aus urheberrechtlichen Belangen resultierenden Anforderungen neben sicherheitstechnischen Ansprüchen und Anforderungen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Betrieb zu berücksichtigen. Die Integration der Anforderungen mobilitätseingeschränkter Menschen laut DIN 18040 Teil 3 ist durchgängig zu gewährleisten.
      Für die Planung und Umsetzung sind Erfahrungen mit der Gestaltung repräsentativer innerstädtischer „Platzebereiche/Fußgängerzonen“, fundierte Kenntnisse bezüglich Nutzungs- und Unterhaltungsanforderungen, gute Material- und Gestaltungsdetailkenntnisse, kosten- und umweltbewusstes Handeln erforderlich. Die Planung muss in enger Abstimmung mit den weiteren an der Planung beteiligten Fachplanern, sowie den beteiligten städtischen Dienststellen erfolgen.
      Eine losweise Vergabe der Planungsleistungen ist aufgrund der Komplexität der Bauaufgabe nicht beabsichtigt.
      Die Umsetzung der Maßnahmen muss so erfolgen, dass durch intelligentes Baumanagement die Betriebsabläufe des Einzelhandels am Standort aufrecht erhalten werden können.
      Die beabsichtigte Vergabe umfasst die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 gem. HOAI 2013 §39 und HOAI 2013 §47.
      Optionale Leistungen: s. Ziff. II.2.2).
      Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.
      Zeitrahmen: 1. Beauftragung der Planungsleistungen: voraussichtlich Ende 2013; 2. Geplante Baudurchführung: ab Mitte 2014; Restleistungen ggf. Ende 2016; 3. Projektabschluss: im Nachgang.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71240000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Gemäß Ziff. II.1.5) „Beschreibung/Gegenstand des Auftrags“: Freianlagen und Verkehrsanlagen.

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: (1) Vergabe der Leistungen gem. HOAI 2013 §39 und HOAI 2013 §47 in Verbindung mit Anlage 11, 12, 13 und folgender Besonderer Leistungen:
      — Leistungsphase 2: Aufstellen einer Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse;
      — Leistungsphase 9: Überwachung der Entwicklungspflege über 2 Jahre;
      Erstellen von Bestandsplänen (gemäß HOAI 2013 Anlage 12 zu §§ 43 Absatz 5, 44 Absatz 5 Anlage 12.1, Anlage 13 zu §§ 47 Absatz 2, 48 Absatz 5 Anlage 13.1); Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen (gemäß HOAI 2013 Anlage 11 zu §§ 39 Absatz 4, 40 Absatz 5);
      Örtliche Bauüberwachung (gemäß HOAI 2013 Anlage 11 zu §§ 39 Absatz 4, 40 Absatz 5 Anlage 11.1 und Anlage 13 zu §§ 47 Absatz 2, 48 Absatz 5 Anlage 13.1).
      (2) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages werden lediglich die Leistungsphasen 1-2 beauftragt, soweit diese nach Ziffer II.1.5) Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist. Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahmen einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt und beinhalten die Leistungsphasen 3-9 nach Maßgabe von Ziffer II.1.5).
      Stufe 2: Leistungsphasen 3-4.
      Stufe 3: Leistungsphasen 5-7.
      Stufe 4: Leistungsphasen 8-9.

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Laufzeit in Monaten: 29 (ab Auftragsvergabe)

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (s. Bewerbungsformular).

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      1. Vertrag;
      2. Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) zu den Verträgen für freiberuflich Tätige;
      3. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI; Stand: Juli 2013;
      4. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Bewerbergemeinschaften von Landschaftsarchitekten und Verkehrsplanern sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des beim Auftraggeber für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3) der Bekanntmachung abzugeben,
      — in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
      — in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
      — dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
      — dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
      Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht, wird die Bewerbung der Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen (VOF §5 [3] wird berücksichtigt).
      Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
      Darlegung der besonderen Bedingungen: Die örtliche Präsenz in Luckenwalde während der Planungs- und Bauzeit ist in engen Intervallen gemäß Erfordernis sicherzustellen. Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen.

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Folgende Nachweise/Erklärungen – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen (VOF §5 [3] wird berücksichtigt):
      (1) Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (ggf. in Kopie) sowie Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
      (2) Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers, dass
      a. keine Ausschlussgründe gem. VOF § 4 (6) vorliegen;
      b. er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet;
      c. er nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
      d. er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde;
      e. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften seines Heimatlandes ordnungsgemäß erfüllt hat;
      f. er sich bewusst ist, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge hat;
      g. er im Auftragsfall die Versicherung gemäß III.1.1) der Bekanntmachung für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt;
      h. er im Auftragsfall mit der Einholung von Wirtschaftsauskünften
      einverstanden ist.
      (3) Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers zu wirtschaftlichen Verknüpfungen.
      (4) Eigenerklärung zur Beruflichen Befähigung (s. Bewerbungsformular); vgl. Ziff. III.3.1.
      (5) Beruft sich der Bewerber/ oder Bieter, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmern), sind in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens für den Nachunternehmer die Erklärungen nach §4 (2) VOF (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit) und § 4 (6) und (9) VOF (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe) sowie die Verpflichtungserklärung nach VOF § 5 (6) VOF vorzulegen.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Folgende Erklärungen (s. Bewerbungsformular) – bei Bewerbergemeinschaften für das sich bewerbende Team als Ganzes – sind zwingend gefordert; bei Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen (VOF §5 [3] wird berücksichtigt):
      (1) Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2011, 2010) insgesamt sowie für Leistungen im Leistungsbild Freianlagen im Sinne HOAI 2013 § 39.
      (2) Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2011, 2010) insgesamt sowie für Leistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen im Sinne HOAI 2013 §47.
      Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag hinzugerechnet werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat. (Ziff. III.2.1) Unterpunkt 5 und Ziff. III.2.3) Unterpunkt 3 sind zu beachten.)
      (3) Eigenerklärung zum Jahr der Bürogründung.
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (1) Netto-Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2011, 2010) für Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Freianlagen im Sinne HOAI 2013 § 39: Mindestanforderung größer/gleich 100 000,00 EUR pro Jahr im Durchschnitt.
      (2) Netto-Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2011, 2010) für Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Verkehrsplanung im Sinne HOAI 2013 § 39: Mindestanforderung größer/gleich 100 000,00 EUR pro Jahr im Durchschnitt.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      Folgende aktuellen Nachweise/Erklärungen sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Angabe mit der Bewerbung wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen (VOF §5 [3] wird berücksichtigt):
      (1) Darstellung (s. Bewerbungsformular) der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2011, 2010) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Mitarbeiter (einschließlich Führungskräfte), aufgeschlüsselt in Architekten im Leistungsbild Freianlagen im Sinne HOAI 2013 §39 gesamt, Architekten im Leistungsbild Freianlagen im Sinne HOAI 2013 §39 mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung, sonstige Mitarbeiter.
      (2) Darstellung (siehe Bewerbungsformular) der Personen, die für die zu vergebenden Leistungen vorgesehen sind. Die Angaben sind auf die Projektleitung / Stellvertretende Projektleitung zu beschränken. Folgende Angaben sind zu tätigen: Name, Akademischer Grad/Titel, Dauer der Berufserfahrung insgesamt im Leistungsbild Freianlagen im Sinne HOAI 2013 §39, Dauer der Berufserfahrung in der Position als Projektleiter/stellvertretender Projektleiter im Leistungsbild Freianlagen im Sinne HOAI 2013 §39, Bearbeitung eines der Referenzprojekte (Abschnitt 5 des Bewerbungsformulars) in der Position als Planer bzw. in der Position als Projektleiter/stellvertretender Projektleiter.
      Darstellung (siehe Bewerbungsformular) der Personen, die für die zu vergebenden Leistungen vorgesehen sind. Die Angaben sind auf die Projektleitung / Stellvertretende Projektleitung zu beschränken. Folgende Angaben sind zu tätigen: Name, Akademischer Grad/Titel, Dauer der Berufserfahrung insgesamt im Leistungsbild Verkehrsanlagen im Sinne HOAI 2013 §47, Dauer der Berufserfahrung in der Position als Projektleiter/stellvertretender Projektleiter im Leistungsbild Verkehrsanlagen im Sinne HOAI 2013 §47, Bearbeitung eines der Referenzprojekte (Abschnitt 5 des Bewerbungsformulars) in der Position als Planer bzw. in der Position als Projektleiter/stellvertretender Projektleiter.
      (3) Darstellung (s. Bewerbungsformular), welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche ggf. durch Nachunternehmer erbracht werden sowie deren Benennung. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern zu verweisen, so muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in diesem Fall die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die benannten Nachunternehmer schon mit der Bewerbung nachweisen (Verpflichtungserklärung gem. VOF §5, Absatz 6), ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Als Nachweis ist zwingend das Formblatt „Nachunternehmerverpflichtungserklärung“ zu verwenden und vollständig ausgefüllt sowie unterschrieben dem Bewerbungsformular als Anhang beizulegen.
      (4) Für das in Ziffer II.1.5 aufgeführte Leistungsbild Angaben (siehe Bewerbungsformular) mindestens mit je zwei Referenzprojekten zum Leistungsbereich A Freianlagen mit anrechenbare Kosten im Sinne HOAI 2013 §38 größer/gleich 1,5 Mio. Euro netto und die in den letzten 5 Jahren (06/2008 bis 05/2013) hinsichtlich der Kosten, der Termine und der Qualitäten erfolgreich abgeschlossen wurden (Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2013 §39 Übergabe an den Nutzer) und bei denen Architektenleistungen erbracht wurden, die mit den in Ziff. II.1.5 beschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind und im Leistungsbereich B Verkehrsanlagen anrechenbare Kosten im Sinne HOAI 2013 §46 größer/gleich 0,8 Mio. Euro netto, die in den letzten 5 Jahren (06/2008 bis 05/2013) hinsichtlich der Kosten, der Termine und der Qualitäten erfolgreich abgeschlossen wurden (Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2013 §47 Übergabe an den Nutzer) und bei denen Architektenleistungen erbracht wurden, die mit den in Ziff. II.1.5 beschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind.
      Das Referenzschreiben, welches den erfolgreichsten Abschluss hinsichtlich der Kosten, Termine, Qualitäten und Zusammenarbeit belegen, aus allen eingereichten Referenzschreiben, die der Bewerbung als Anlage beigefügt werden können, geht dann positiv in die Bewertung ein. Der Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen bei Betreiber bzw. Bauherr einzuholen.
      Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte auf jeweils max. zwei DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend darstellen. Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet.
      Die Referenzprojekte müssen nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgewiesen werden, vielmehr sind die Angaben zu den Referenzprojekten von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Nachunternehmer, sofern zutreffend) insgesamt zu machen. Mitarbeiterreferenzen sind nicht zugelassen.
      Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen folgende Unterangaben vollständig getätigt werden:
      - Bezeichnung der Maßnahme und Land/Ort;
      - Auftraggeber;
      - Bei Bietergemeinschaften/ Nachunternehmern zusätzlich: Auftragnehmer (Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. Nachunternehmer);
      - Bearbeitete Fläche (Größe in qm);
      - Datum der Fertigstellung der Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2013 §39 bzw. § 47 Übergabe an den Nutzer;
      - Bearbeitete Leistungsphasen im Sinne HOAI 2013 §39 bzw.§ 47;
      - Schwierigkeitsgrad (Honorarzone im Sinne HOAI 2013 §40 bzw.§48);
      - Kosten Kostengruppe 500-600 nach DIN 276 netto;
      - Art der Baumaßnahme (Neuanlage/Erweiterung, Umbau-/Modernisierungs- bzw. Instandhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahme);
      - Typologie (Verkehrsflächen im Zusammenhang mit innerstädtischen Standorten; Freifläche im Zusammenhang mit innerstädtischem Einzelhandels-/Dienstleistungs- und Wohnstandorten, Sonstige).
      Fehlt eine oder mehrere der vorgenannten Angaben, so wird das entsprechende Referenzprojekt nicht in die Wertung aufgenommen.
      Für die Bewertung der fachlichen Eignung sind zusätzlich folgende Angaben zu tätigen (nicht zwingend in Bezug auf die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte):
      - Angaben zu weiteren Projektspezifika: Planung für Sanierung/Neugestaltung eines Stadtplatzes (Mischverkehrsflächen, Containerstellflächen, (Müll-) Entsorgungsflächen); Planung für Freifläche mit Aufenthalts-/ Repräsentationsfunktion, Planung gärtnerisch gestalteter Flächen; Planung von Freiflächen mit Erschließungsfunktion für Schwerlastverkehr mit einem Eigengewicht bis zu 40 Tonnen; Planung einer Brunnenanlage oder Verlegung einer Brunnenanlage; Abschnittsweise Realisierung; Überwachung von Maßnahmen zum Schutz denkmalgeschützer Ensembleeinheiten und zu erhaltender (angrenzender/benachbarter) Bausubstanz.
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
      (1) Anzahl der festangestellten Architekten im Leistungsbild Freianlagen im Sinne HOAI 2013 §39 mit Berufserfahrung größer/gleich 3 Jahre im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung: größer/gleich 1 pro Jahr im Durchschnitt.
      (2) Anzahl der festangestellten Ingenieure im Leistungsbild Verkehrsanlagen im Sinne HOAI 2013 §47 mit Berufserfahrung größer/gleich 3 Jahre im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung: größer/gleich 1 pro Jahr im Durchschnitt.
      (3) Für die mindestens 2 zu benennende Referenzprojekte, welche die o. g. Bedingungen erfüllen, gelten die folgenden weiteren Mindestanforderungen:
      Leistungsbereich A – Freianlagen
      — Mindestens ein Referenzprojekt für öffentliche Auftraggeber im Sinne GWB §98;
      — Mindestens ein Referenzprojekt im Leistungsbereich A Freianlagen mit einer bearbeiteten Fläche von mind. 7 500 m2.
      — Mindestens ein Referenzprojekt im Bereich Denkmalschutz.
      Leistungsbereich B – Verkehrsanlagen
      — Mindestens ein Referenzprojekt im Bereich Bauen im Bestand (Umbau-/Modernisierungs- und/oder Instandhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahme).
      — Mindestens ein Referenzprojekt im Bereich Denkmalschutz.
      — Mindestens ein Referenzprojekt im Bereich barrierefreies Bauen Verkehrsraumgestaltung.
      Alle Mindestanforderungen müssen in einem oder mehreren Referenzprojekten erfüllt sein, die Kombination dabei ist beliebig.

      III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: VOF §19 (2) und (3)
      Teilnahmeberechtigt sind Architekten der Fachrichtung Landschaftsarchitektur ( Freianlagen) und Ingenieure (Verkehrsanlagen):
      1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur bzw. die Berufsbezeichnung Architekt der Fachrichtung Landschaftsarchitektur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur bzw. Architekt der Fachrichtung Landschaftsarchitektur tätig zu werden.
      2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
      3. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: (1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular gemäß Ziffern III.1.3), III.2.1), III.2.2) und III.2.3).
      (2) Die Angaben zur Bewertung sind im Anhang zum Teilnahmeantrag enthalten. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei dem Referenzprojekt bzw. den Referenzprojekten. Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt 2 854 Punkte. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Es wird der Mittelwert aus allen Referenzen für den Leistungsbereich A (Freianlagen) bzw. Leistungsbereich B (Verkehrsanlagen) gebildet. Für alle gewichteten Kriterien werden entsprechend den mit den eingereichten Unterlagen gemachten Angaben, jeweils bis zu 5 Punkte vergeben. Die Punktezahl wird mit der jeweiligen Gewichtung des Kriteriums multipliziert. Die Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition aller gewichteten Punktzahlen der Kriterien ermittelt.
      (3) Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren unter Rechtsaufsicht bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, welche die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien1. Fachtechnische Lösungsansätze (Lösungsansatz für die konkrete Bauaufgabe (Entwurf) 18-fach, Vorgehensweise bei der Ausführungsplanung (LPh 5) und bei der Vorbereitung der Vergabe (LPh 6) bevorzugt im Zusammenhang mit dem Umbau von innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen und unter besonderer Berücksichtigung komplexer Schnittstellen mit weiteren Maßnahmenträgern 3-fach; Baustellenlogistik-Lösungen in Innenstadtlagen und Instrumente zur Qualitätssicherung in der Bauausführung (Baumanagement) 5-fach; Maßnahmen/Instrumente zur Qualitätssicherung in der Bauausführung 2-fach.. Gewichtung 28
      2. Gesamteindruck der Präsentation. Gewichtung 15
      3. Projektspezifische Kapazitäten. Gewichtung 11
      4. Strukturelle Herangehensweise (Projektorganisation 2-fach, Bearbeitungsmethodik 2-fach, Konzepte zur Termin- und Kostensteuerung 1-fach, Projektüberwachung 2-fach). Gewichtung 7
      5. Honorarangebot. Gewichtung 3

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      10.3002.010/13

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 19.8.2013 - 14:00
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      19.8.2013 - 14:00

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.3.7) Bindefrist des Angebots

      IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      Die in III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen durch die Bewerber, die im Internet (http://www.planungskultur.de/Ausschreibungen/vof.html) heruntergeladen werden können. Die Formblätter können auch bei der unter I.1 genannten Adresse schriftlich per Fax unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Objektplanung Boulevard – Breite Strasse – “ in Papierform angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
      Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist das Bewerbungsformular für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen. Es ist nur ein Bewerbungsformular zugelassen.
      Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV.3.4) dieser Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „VOF – Verfahren Boulevard – Breite Strasse – “ gekennzeichnet ist, einzureichen.
      Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge.
      Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
      Zu IV.2.1) Zuschlagskriterien: Hinweis zur Bewertung der Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0, 1, 3 oder 5 Punkte vergeben: 0 Punkte: keine Angaben (Thema/Aspekt nicht angesprochen bzw. bei Nichtanwesenheit der Projektleitung/stellvertretenden Projektleitung); 1 Punkt: ausreichend (wenig in die Tiefe gehende, nur allgemein gehaltene Aussagen, ohne erkennbaren Projektbezug); 3 Punkte: befriedigend (zufrieden stellende/plausible Aussagen); 5 Punkte: gut (überzeugende/projektspezifisch angemessene/innovative Aussagen). Es können maximal 320 Punkte erreicht werden. Beispiel: Kriterium Projektspezifische Kapazitäten: erreicht 5 Punkte/Gewichtung 11/gewichtete Punkte 55.
      Die mind. 3 Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, werden gebeten, einen Lösungsansatz in skizzenhafter Form darzustellen: max. zwei DIN A0 Seiten mit Vorschlag ( Übergeordnetes Gesamtkonzept M 1:1.000; Gestaltungskonzept M 1:500; Geländeschnitte in Längs- und Querrichtung M 1:500; 2 Perspektiven aus vorgegebenen Richtungen) zur Gesamtausformung und Gestaltung der Freiflächen und Verkehrswege; Detailkonzept für ausgewählte Teilfläche (ohne M); ggf. eine dreidimensionale Visualisierung des Konzepts für ausgewählte Teilfläche; max. 2 DIN A4 Seiten Erläuterungen (Begründung des vorgeschlagenen Entwurfskonzepts sowie Aussagen zur Materialverwendung, zu Lebenszykluskosten und Nachhaltigkeit); Einschätzung zur Einhaltung des Kostenrahmens und ggf. Hinweise zu Kostenoptimierungsmaßnahmen. Innerhalb des dargestellten Rahmens können noch Abweichungen erfolgen.
      Ein Auswahlgremium bewertet die Lösungsvorschläge hinsichtlich konzeptioneller und gestalterischer Qualitäten sowie Realisierbarkeit (0 bis max. 5 Pkt.). Das Ergebnis geht als fachtechnischer Wert in das Zuschlagsverfahren ein. Die ausgewählten Bieter erhalten hierzu i.R. der Angebotsaufforderung eine detaillierte Aufgabenbeschreibung. Die Leistung wird pauschal mit 4 000,00 EURO netto inkl. Nebenkosten honoriert; im Falle einer Beauftragung werden bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe dieses Honorars nicht erneut vergütet.
      Die Bewertung der Honorarangebote erfolgt in Abhängigkeit vom Mittelwert, wobei Werte, die unter 80 % und über 115 % des Mittelwerts liegen, mit 1 Punkt bewertet werden. Angebote, die sich zwischen über 105 % und 115 % des Mittelwertes bewegen werden mit 3 Punkten, Angebote zwischen 80 % und 105 % des Mittelwertes werden mit 5 Punkten bewertet. Bei der Mittelwertbildung bleiben das höchste und das niedrigste Angebot unberücksichtigt
      Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Objektplanung Boulevard gestalten – Breite Strasse“ per Telefax an +49 3021751859 oder per E-Mail an MjE1U2BmXVZnUmNVMWFdUl9mX1hkXGZdZWZjH1VW zu senden.
      Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet (http://www.planungskultur.de/Ausschreibungen/vof.html) kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können.
      Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor
      Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
      Die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Aufgabenstellung bereits erstellten Gutachten und Unterlagen können im Falle der Einladung zur Verhandlung eingesehen werden. Eine Kenntnis dieser Unterlagen sowie der Bestandsgebäude/der Liegenschaft ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
      Heinrich-Mann-Allee 107
      14460
      Potsdam
      DEUTSCHLAND
      +49 3318661617
      +49 3318661652

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
      siehe § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB:
      Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
      Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
      siehe § 101b Abs. 2 GWB:
      — 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss;
      — Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
      Heinrich-Mann-Allee 107
      14460
      Potsdam
      DEUTSCHLAND
      +49 3318661617
      +49 3318661652

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      17.7.2013

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 22.07.2013
Ergebnis veröffentlicht 08.05.2014
Zuletzt aktualisiert 21.12.2018
Wettbewerbs-ID 2-145594 Status Kostenpflichtig
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