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  • DE-97074 Würzburg
  • 06/2009
  • Ergebnis
  • (ID 2-14859)

Konversion Würzburg: Leighton-Areal


 
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    Entscheidung 06/2009 Entscheidung
    Verfahren Offener Ideenwettbewerb, Zweistufig
    Berufsgruppen Architektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung / Städtebau
    Gebäudetyp Städtebauliche Projekte
    Zulassungsbereich EWR, Welthandelsorganisation WTO
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 140.000 EUR zzgl. USt.
    Gebühren 200,00 EUR
    Auslober/Bauherr Stadt Würzburg, Würzburg (DE)
    Betreuer FALTIN+SATTLER FSW Düsseldorf GmbH, Düsseldorf (DE) Büroprofil
    Preisrichter Prof. Christian Baumgart, Norbert Böhm, Prof. Rebecca Chestnutt, Prof. Christl Drey, Joachim Fuchs, Prof. Bernhard Kogel, Prof. Peter Pfab, Prof. Dr. Hartmut H. Topp, Prof. Christoph Valentien, Prof. Bernhard Winking
    Aufgabe
    Die Stadt Würzburg steht mit dem Abzug der US-Streitkräfte vor einer herausragenden Stadtentwicklungsaufgabe. Das Leighton-Areal - dessen Gesamtfläche von ca. 135 ha annähernd so groß ist wie die Würzburger Innenstadt innerhalb des Ringparks - stellt dabei eine besondere Herausforderung dar. Über den städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerb werden in einer Stufe 1 Ideen für ein eigenständiges Stadtquartier mit starkem Grünanteil, zeitgemäßen Wohn- und hochwertigen Arbeitsplatzangeboten sowie allen Ergänzungsnutzungen erwartet. Das Wettbewerbsgebiet - als ein einzigartiges Gelände hoch über der Würzburger Kernstadt und auf „Augenhöhe“ mit der Festung Marienberg - bietet dazu ein entsprechendes Alleinstellungsmerkmal. Als Impuls für die städtebauliche Entwicklung ist eine ca. 39 ha umfassende Erweiterung des bestehenden Universitätscampus „Am Hubland“ Bestandteil des Programms zum Wettbewerb. Die Universität ist damit ein zentraler Entwicklungspartner in unmittelbarer Nachbarschaft. Die Stadt Würzburg steht in der Verantwortung, den bestehenden Universitätsstandort als international anerkannte Campus-Adresse zu stärken und die Voraussetzungen für einen Innovations- und Wissenschaftspark in unmittelbarer Nähe zu schaffen. Um die besten Lösungsvorschläge detaillieren zu können, wird für das Leighton-Areal ein städtebaulich-landschaftsplanerischen Ideenwettbewerb in 2 Bearbeitungsstufen nach GRW 1995 ausgelobt.
    Projektadresse DE-97074 Würzburg
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    • D-Würzburg: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung

      2008/S 244-325005

      WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG

      Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):

      Stadt Würzburg – Baureferat Fachbereich Planen, Beim Grafeneckart 1, D-97070 Würzburg.

      Weitere Auskünfte erteilen: FSW Düsseldorf GmbH, FALTIN + SATTLER, Rathausufer 14, D-40213 Düsseldorf. Tel.  (49-211) 896 89 80. URL: www.fsw-info.de.

      Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: FSW Düsseldorf GmbH, FALTIN + SATTLER, Rathausufer 14, D-40213 Düsseldorf. E-Mail: MjE4ZVBNZWNTYGhQY2BVLlRhZRtXXFRdHFJT. URL: www.fsw-info.de.

      Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: FSW Düsseldorf GmbH, FALTIN + SATTLER, Rathausufer 14, D-40213 Düsseldorf.

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):

      Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene.
      Allgemeine öffentliche Verwaltung.

      I.3) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS:

      ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber:

      Konversion Würzburg: Leighton-Areal. Offener, internationaler städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb in 2 Bearbeitungsstufen nach GRW 1995.

      II.1.2) Kurze Beschreibung:

      Die Stadt Würzburg steht mit dem Abzug der US-Streitkräfte vor einer herausragenden Stadtentwicklungsaufgabe. Das Leighton-Areal - dessen Gesamtfläche von ca. 135 ha annähernd so groß ist wie die Würzburger Innenstadt innerhalb des Ringparks - stellt dabei eine besondere Herausforderung dar. Über den städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerb werden in einer Stufe 1 Ideen für ein eigenständiges Stadtquartier mit starkem Grünanteil, zeitgemäßen Wohn- und hochwertigen Arbeitsplatzangeboten sowie allen Ergänzungsnutzungen erwartet. Das Wettbewerbsgebiet - als ein einzigartiges Gelände hoch über der Würzburger Kernstadt und auf „Augenhöhe“ mit der Festung Marienberg - bietet dazu ein entsprechendes Alleinstellungsmerkmal. Als Impuls für die städtebauliche Entwicklung ist eine ca. 39 ha umfassende Erweiterung des bestehenden Universitätscampus „Am Hubland“ Bestandteil des Programms zum Wettbewerb. Die Universität ist damit ein zentraler Entwicklungspartner in unmittelbarer Nachbarschaft. Die Stadt Würzburg steht in der Verantwortung, den bestehenden Universitätsstandort als international anerkannte Campus-Adresse zu stärken und die Voraussetzungen für einen Innovations- und Wissenschaftspark in unmittelbarer Nähe zu schaffen. Um die besten Lösungsvorschläge detaillieren zu können, wird für das Leighton-Areal ein städtebaulich-landschaftsplanerischen Ideenwettbewerb in 2 Bearbeitungs¬stufen nach GRW 1995 ausgelobt. Mindestens 7 Wettbewerbsteilnehmer werden sich als Arbeitsgemeinschaften für die Stufe 2 qualifizieren. Bestandteil dieses zweistufigen Ideenwettbewerbs ist auch die öffentliche Information in Form eines Bürger-Dialogs zwischen Stufe 1 und 2. Für den offenen Ideenwettbewerb sind Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten zugelassen. Stadtplaner sind nur in Arbeitsgemeinschaft mit einem Architekten und einem Landschaftsarchitekten zulassungsberechtigt.

      II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):

      71400000, 71200000.

      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN

      III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER:

      Die Freischaltung der Wettbewerbsunterlagen zum download kann durch Registrierung auf der Internetseite www.fsw-info.de und Zusendung der Teilnehmererklärung, inkl. eines Bar- oder Verrechnungsschecks in Höhe von 200 EUR, bei der FSW Düsseldorf GmbH ab dem 12.12.2008 bis zum 2.2.2009 18:00 Uhr angefordert werden. Die hierfür ausschließlich zu verwendende Teilnehmererklärung ist auf der website: http://www.fsw-info.de der FSW Düsseldorf GmbH, Faltin + Sattler, Wettbewerbsmanagement herunter zu laden und vollständig ausgefüllt mit Absenderangabe ausschließlich per Post zu senden an: FSW Düsseldorf GmbH Faltin + Sattler, Stichwort Leighton-Areal Würzburg, Rathausufer 14, D-40213 Düsseldorf Per Fax oder E-Mail eingehende Teilnehmererklärungen werden nicht berücksichtigt. Das Datum des Poststempels findet beim Eingang keine Berücksichtigung, das Versandrisiko liegt beim Teilnehmer.

      III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN:

      Ja.
      Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich zum Tage der Auslobung ansässige Architekten und Landschaftsarchitekten als Arbeitsgemeinschaft. Stadtplaner nur in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten und Landschaftsarchitekten. Der Nachweis der Teilnahmeberechtigung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft ist mit der Abgabe der Verfassererklärung zum Wettbewerb zu führen. Allen Arbeitsgemeinschaften wird die Zusammenarbeit mit Verkehrsplanern als Fachberater empfohlen. Der Zulassungsbereich umfasst das Gebiet der EWR-Mitgliedstaaten und sonstiger Drittstaaten, sofern diese ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) sind und die Bundesrepublik Deutschland für die in Fragestehenden Dienstleistungen Marktzugangs- und Inländerbehandlungsverpflichtungen übernommen hat. Das Gleiche gilt für Staaten, die mit der Europäischen Union bilaterale Abkommen über den gegenseitigen Marktzugang im Dienstleistungsverkehr vereinbart haben. Im Einzelnen: a. natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimat¬staates am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt(in), Stadtplaner(in) und Landschaftsarchitekten(innen) berechtigt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt(in), Landschaftsarchitekt(in) oder Stadtplaner(in) wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht. b. Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf der Wettbewerbsaufgabe entsprechenden Planungsleistungen ausgerichtet ist und einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter der juristischen Personen und der verantwortliche Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Bei der geforderten Bildung der Arbeitsgemeinschaft zwischen Architekten und Landschaftsarchitekten (zwingend) muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt sein. Zusätzliche Fachberater (z.B. Verkehrsplaner) unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) ART DES WETTBEWERBS:

      Offen.

      IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER:

      IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE:

      Die Kriterien werden mit der Übergabe der Auslobung mitgeteilt. Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien über den Vergleich der eingereichten Arbeiten zu ergänzen und zu gewichten.

      IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:

      Z_Leighton_Areal.

      IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen

      Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 2.2.2009 - 18:00.
      Die Unterlagen sind kostenpflichtig:
      Preis: 200,00 EUR.
      Zahlungsbedingungen und -weise: Bar- oder Verrechnungsschecks in Höhe von 200 EUR, Zusendung an die FSW Düsseldorf GmbH ab dem 12.12.2008 bis zum 2.2.2009 18:00 Uhr.

      IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme:

      27.2.2009 - 18:00.

      IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber:

      IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können:

      Deutsch.

      IV.5) PREISE UND PREISGERICHT

      IV.5.1) Es werden Preise vergeben:

      Ja.
      Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: Für den zweistufigen Ideenwettbewerb nach GRW 1995 (nov. 12/2003) steht insgesamt eine Wettbewerbssumme von 140 000,00 EUR netto zur Verfügung. Sofern mit Preisen und Ankäufen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Umsatzsteuer abführen, wird die zum Zeitpunkt der Wettbewerbsdurchführung gültige gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 19 %) zusätzlich vergütet. Die Gesamtwettbewerbssumme beträgt brutto inkl. 19 % MwSt.: 166 600,00 EUR. Nach Abschluss der Stufe 1 wird vom Preisgericht eine gleichrangige Preisgruppe von mindestens 7 Wettbewerbsarbeiten prämiert, die berechtigt ist, an der Stufe 2 des Wettbewerbs teilzunehmen. Zusätzlich wird nach Abschluss der Stufe 1 eine Ankaufsgruppe von min. 4 Wettbewerbsarbeiten definiert, die zugleich als Nachrückerliste (z.B. für den Fall einer nicht nachgewiesenen Teilnahmeberechtigung oder einer Absage eines Teilnehmers/einer Arbeitsgemeinschaft zur Teilnahme an Stufe 2) dient. Das Preisgericht behält sich vor, den mindestens 7 ausgewählten Teilnehmern/Arbeitsgemeinschaften zur Stufe 2 weitere allgemeine oder individuelle Empfehlungen zur weiteren Ausarbeitung zu geben. Die Ausschüttung der Wettbewerbssummen wird wie folgt vorgenommen: Nach Abschluss der Stufe 1: Preisgruppe (min. 7 Preisträger) im Wert von insgesamt 40 000 EUR/netto (brutto inkl. 19 % MwSt. 47 600,00 EUR), diese Teilnehmer/Arbeitsgemeinschaften werden zur Stufe 2 zugelassen. Ankaufgruppe (min. 4 Ankäufe) im Wert von insgesamt 15 000 EUR/netto (brutto inkl. 19 % MwSt. 17 850,00 EUR), aus diesen Teilnehmer/Arbeitsgemeinschaften werden Nachrücker definiert. Nach Abschluss der Stufe 2: 1. Preis: 40 000 EUR/netto (brutto inkl. 19 % MwSt. 47 600,00 EUR), 2. Preis: 27 000 EUR/netto (brutto inkl. 19 % MwSt. 32 130,00 EUR), 3. Preis: 18 000 EUR/netto (brutto inkl. 19 % MwSt. 21 420,00 EUR). Die Auszahlung der Preisgelder nach Abschluss der Stufe 1 und 2 erfolgt nach Abgabe einer prüffähigen Wettbewerbsarbeit mit allen geforderten Leistungsbestandteilen. Die Entscheidungen des Preisgerichtes werden mehrheitlich gefasst. Das Preisgericht ist bei Einstimmigkeit berechtigt, eine andere Verteilung der vorgesehenen Wettbewerbssummen der Stufe 1 und 2 oder die Vergabe eines Sonderpreises vorzunehmen.

      IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer:

      IV.5.3) Folgeaufträge:

      Nein.

      IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend:

      Nein.

      IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

      1. Siehe VI.2).

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:

      Nein.

      VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN:

      1. Namen der aufgeforderten Teilnehmer: - AS&P- Albert Speer & Partner GmbH, Frankfurt mit Adler+Olesch Landschaftsarchitekten, Mainz - Trojan Trojan Wendt Architekten + Städtebauer GbR, Darmstadt mit Lohrer Hochrein, München - Spengler Wiescholek, Hamburg mit gartenlabor Hamburg - behet bondzio lin architekten GmbH + Co KG, Münster mit wbp Landschaftsarchitekten Ingenieure, Bochum - KJS Architekten und Stadtplaner, Erlangen mit Lorenz Landschaftsarchitekten, Nürnberg - Maisch Wolf Architekten, München mit Prof. Rainer Schmidt Landschaftsarchitekten, München - K+P Architekten & Stadtplaner GmbH, München mit Stefanie Jühling Landschaftsarchitektin, München - Ferdinand Heide Architekten, Frankfurt mit Hanke+Kappes+Kollegen GmbH, Sulzbach - Konrath und Wennemar Architekten Ingenieure, Düsseldorf mit FSW Landschaftsarchitekten, Düsseldorf - Auer-Weber+Assoziierte, Stuttgart mit Prof. Jörg Stötzer Landschaftsarchitekt, Stuttgart - Janson + Wolfrum Architektur und Stadtplanung, München mit Agence Ter Landschaftsarchitekten/Prof. H Bava, Karlsruhe - Henn Architekten, München mit Topotek 1, Berlin - ARGE Prof. Dr. Helmut Bott/Dr. Michael Hecker, Stuttgart/Köln mit Büro für urbane Gestaltung, Johannes Böttger, Köln 2. Namen der ausgewählten Preisrichter: u.a.: Fachpreisgericht 1. Christian Baumgart, Stadtbaurat der Stadt Würzburg 2. Peter Pfab, Ministerialrat Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern 3. Norbert Böhm, Leitender Baudirektor/Bereichsleiter „Planung und Bau“, Regierung von Unterfranken 4. Joachim Fuchs, Leitender Baudirektor/Leiter Staatliches Bauamt Würzburg 5. Prof. Rebecca Chestnutt (Architektin), Berlin 6. Prof. Christl Drey (Architektin/Stadtplanerin), Köln/Kassel 7. Prof. Bernhard Kogel (Architekt), Karlsruhe 8. Prof. Hartmut Topp (Verkehrsplaner), Kaiserslautern 9. Prof. Christoph Valentien (Landschaftsarchitekt), München 10. Prof. Bernhard Winking (Architekt/Stadtplaner), Hamburg Sachpreisgericht 11. Georg Rosenthal, Oberbürgermeister der Stadt Würzburg 12. Martina Lengler, Ministerialrätin Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 13. Dr. Alexander Didczuhn, Leitender Ministerialrat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen 14. Dr. Hans-Jürgen Wichardt, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) 15. Dr. Paul Beinhofer, Regierungspräsident Regierung von Unterfranken 16. Prof. Dr. Axel Haase, Präsident Julius-Maximilians-Universität, Würzburg 17. Wolfgang Roth, Mitglied des Stadtrats, CSU-Fraktion, Würzburg 18. Hans Werner Loew, Mitglied des Stadtrats, SPD-Fraktion, Würzburg 19. Matthias Pilz, Mitglied des Stadtrats, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Würzburg 3. Zulassung zum Wettbewerb Jede Arbeitsgemeinschaft bzw. jedes Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft darf sich nur mit einer Wettbewerbsarbeit am Verfahren beteiligen. Nur vollständig abgegebene Wettbewerbsarbeiten werden vom Preisgericht zum Verfahren zugelassen. Die Vollständigkeit kann nur festgestellt werden, wenn der/die Verfasser folgende Kriterien erfüllt haben: a. vollständige und fristgerechte Registrierung auf der Internetseite www.fsw-info.de Download und fristgerechte Zusendung der vollständig ausgefüllten Teilnahmeerklärung per Post nebst gefordertem Verrechnungs- oder Barscheck in Höhe von 200 EUR an die FSW Düsseldorf GmbH b. Einhaltung aller Vorgaben zur Wahrung der Anonymität sowie aller weiteren Verfahrensbestandteile des Wettbewerbs c. Fristgerechte Abgabe einer beurteilungsfähigen Wettbewerbsarbeit mit allen Leistungsbestandteilen der Auslobung d. Erfüllung und Nachweis der Teilnahmeberechtigung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft über die Verfassererklärung zur Wettbewerbsabgabe (Nachweis durch Kopie des Kammereintragung bzw. Nachweis der Teilnahmeberechtigung gem. Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI.EU Nr. L255 S.22). e. Maximal einmalige Weitergabe von Wettbewerbsunterlagen/Bekanntgabe der Übergabe von Unterlagen mit entsprechender Übernahme der Verrechnungs¬scheck-Verantwortung und umgehender Information an das Betreuungsbüro FSW Düsseldorf GmbH per Fax oder per Post. 4. Keine Rücksendung der Wettbewerbsbeiträge zur Stufe 1 Alle mit Preisen oder Ankäufen versehenen Arbeiten der Stufe 1 gehen in das Eigentum der Ausloberin bzw. des Freistaates Bayern über. Darüberhinaus werden alle Wettbewerbsarbeiten der Stufe 1 nach Abschluss des Wettbewerbs abweichend von Ziffer 6.4 (2) GRW 1995 nicht an die Teilnehmer zurückgeschickt und verbleiben u.a. für weitere geplante Ausstellungen im Eigentum der Ausloberin und des Freistaates Bayern. Der Transportaufwand ist im Vergleich zu den Druckkosten der geforderten Leistungen bzw. Pläne zu hoch. 5. Bürger-Dialog Vor Bekanntgabe des Ergebnisses der Stufe 1, wird die Öffentlichkeit über die ausgewählten Wettbewerbsarbeiten für die Stufe 2 im Rahmen einer Veranstaltung (Bürger-Dialog) unter absoluter Wahrung der Anonymität informiert (die Endgültigkeit der Entscheidung ist durch die Hinterlegung des Preisgerichtsprotokolls bei einem Notar gesichert). Die Anregungen aus dem Bürger-Dialog werden erfasst und als unverbindliches Meinungsbild in die Stufe 2 des Wettbewerbs aufgenommen. Danach werden alle Arbeiten der Stufe 1 ausgestellt. 6. Termine a. Stufe 1_Ideen Starttermin Auslobungsanforderung (EU_Veröffentlichung) – 12.12.2008; Optional: Ortsbesichtigung – 21.1.2009; Rückfragen-Kolloquium – 21.1.2009; Schlusstermin Auslobungsanforderung nach erfolgter Registrierung und Zusendung der Teilnahmeerklärung mit Schutzgebühr-Scheck – 2.2.2009, 18:00 Uhr (es gilt nicht der Poststempel! Das Versandrisiko liegt beim Teilnehmer); Anonyme Abgabe Stufe 1 – 27.2.2009, 18:00 Uhr (es gilt nicht der Poststempel! Das Versandrisiko liegt beim Teilnehmer); Information der Öffentlichkeit (Bürger-Dialog) – Ende März 2009 b. Stufe 2_Masterplan Anonyme Planabgabe Stufe 2 – 29.5.2009; Modellabgabe Stufe 2 – 12.6.2009.

      VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:

      VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:

      VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:

      VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:

      12.12.2008.

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  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht
Ergebnis veröffentlicht 01.07.2009
Zuletzt aktualisiert 23.03.2018
Wettbewerbs-ID 2-14859 Status
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