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  • DE-20355 Hamburg
  • 04/2014
  • Ergebnis
  • (ID 2-150365)

Neubau Oberstufengebäude mit Aula, Hort- und Ganztagsflächen am Standort der Stadtteilschule Winterhude


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 17.04.2014 Entscheidung
    Achtung Annullierung am Aug 1, 2014
    Verfahren Nichtoffener Wettbewerb nach RPW
    Berufsgruppen Architektur
    Kategorie junge und/oder kleine Büros: Ja
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: max. 10
    Tatsächliche Teilnehmer: 10
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Zulassungsbereich GPA/ GATT
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 55.000 EUR zzgl. USt.
    Baukosten 6.700.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Freie und Hansestadt Hamburg | Finanzbehörde, Hamburg (DE)
    Betreuer D&K drost consult GmbH, Hamburg (DE) Büroprofil
    Preisrichter Hans-Peter Boltres, Prof. Jörg Friedrich, Prof. Katja-Annika Pahl, Ewald Rowohlt, Prof. Jörn Walter, Prof. Gesine Weinmiller, Prof. Bernhard Winking , Martina Küntzel, Andrea Karlsberg, Brigitte Koesling, Thomas Domres
    Kammer Hamburgische Architektenkammer (Reg.-Nr.: NO_18_13_HRW)
    Aufgabe
    Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 01.01.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaus-haltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m². In dieser Tätigkeit wurde Schulbau Hamburg mit der Durchführung des Wettbewerbs für den Neubau eines Oberstufengebäude mit Aula, Hort- und Ganztagsflächen am Standort der Stadtteilschule Winterhude, Meerweinstraße 26-28, in Hamburg beauftragt.
    Der Wettbewerb wird gemäß VOF Kapitel 2 und § 3 (2) Richtlinien für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg in der Fassung vom 13. Juli 2010 (RPW 2010), als Nichtoffener, hochbaulicher Realisierungswettbewerb für bis zu 10 Teilnehmer, mit einem vorgeschalteten öffentlichen Bewerbungsverfahren ausgeschrieben. Die Wettbewerbsbeiträge bleiben bis zur jeweiligen Entscheidung des Preisgerichts anonym (§1(4) RPW 2010). Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Der Wettbewerbsausschuss der Hamburgischen Architektenkammer hat beratend mitgewirkt und die Registriernummer Nr. NO_18_13_HRW mit Datum vom 12.09.2013 erteilt. Das Gesamtverfahren wird fachlich betreut durch D&K drost consult GmbH, Hamburg.
    Gegenstand des Wettbewerbs der Neubau eines Oberstufengebäude mit Aula, Hort- und Ganztagsflächen. Der vorliegende Rahmenplan weist für den Neubau am Standort Meerweinstraße Bestellflächen über Allgemeine Unterrichtsräume, Fachräume, Sammlungsflächen und Verwaltungsflächen sowie eine Aula und einen Hort aus. Es wird dabei von einer Größenordnung von ca. 5.500 m² BGF (oberirdisch) ausgegangen. Im Einzelnen werden von den Teilnehmenden im Rahmen der Lösungsvorschläge Aussagen zur städtebaulichen Einfügung des neuen Oberstufengebäudes in das Ensemble der Bestandsbauten, zum Konzept für die baukonstruktive Umsetzung des neuen Gebäudeteils unter Berücksichtigung des vorgegebenen Raumprogramms, des pädagogischen Konzepts und zum Konzept für die Grundrissorganisation und die Nutzungsverteilung erwartet.
    Eine besondere Herausforderung ist dabei die Berücksichtigung des denkmalgeschützten Hauptgebäudes von Fritz Schumacher als vis-à-vis zum geplanten Neubau sowie die verträgliche Einbettung in das Ensemble der Bestandsgebäude und das städtebauliche Gesamtgefüge der Hamburger „Jarrestadt“. Für das Bauvorhaben besteht eine Kostenobergrenze für den Hochbau und technischen Ausbau in Höhe von ca. 6,7 Mio. Euro(Bruttobaukosten KG 300 und 400 gem. DIN 276, inkl. 19% MWSt.). Diese Kostengrenze ist im Rahmen der Vorentwurfsplanung des Wettbewerbs zu beachten.
    Informationen

    Das Bearbeitungshonorar von 25.000,- Euro (netto) wird jeweils zu gleichen Teilen auf die 10 teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften verteilt (jeweils 2.500,00 Euro netto).

    Downloads 150365_Bekanntmachung.pdf
    Projektadresse Meerweinstraße 26-28
    DE-20355 Hamburg
    TED Dokumenten-Nr. 321583-2013
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  • Auswahlkriterien

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    Nachweis finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gem. § 5 (4) VOF Ja
    Berufshaftpflicht Personenschäden 1.500.000 Euro
    Berufshaftpflicht Sach- und Vermögensschäden 500.000 Euro
    Durchschnittlicher Mindestumsatz der letzten 3 Jahre Keine Mindestanforderung
    Angaben zur Mitarbeiteranzahl Information im Anzeigentext nicht enthalten
    Angaben zu Arbeitsgemeinschaften ARGE möglich
    Anzahl Referenzen insgesamt mind. 2 Referenzen
    Zeitraum für Referenzen Information im Anzeigentext nicht enthalten
    Eigenschaft der Referenzen: Referenz(en) vergleichbar
    Leistungsphasen der Referenzen: Information im Anzeigentext nicht enthalten
    Angaben zur techn. Ausstattung gefordert? Nein
    Angaben zur Qualitätssicherung gefordert? Nein
    Angaben zum technischen Leiter gefordert? Nein
    Vergabe von Unteraufträgen eingeschränkt? Nein
    Bewerbungsunterlagen online verfügbar? Nein
    Zusätzliche Kategorie junge/kleine Büros? gemeinsame Gruppe junge und kleine Büros
  • Anzeigentext Änderungen

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    • Deutschland-Hamburg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
      2014/S 146-262526

      Freie und Hansestadt Hamburg, FB SBH | Schulbau Hamburg, U 40 Einkauf / Vergabe, An der Stadthausbrücke 1, Zu Händen von: Kirsten Spann, Hamburg20355, DEUTSCHLAND. Telefon: +49 40428236268. Fax: +49 40427310143. E-Mail: MjEzaVhlWlRVWGZnWF9fWGZVWzNmVVshWVUhW1RgVWhlWiFXWA==

      (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 25.9.2013, 2013/S 186-321583)

      Betr.:
      CPV:71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

      Nichtabgeschlossenes Verfahren
      Das Vergabeverfahren wurde eingestellt
      Weitere zusätzliche Informationen

      Gemäß § 14 (6) VOF wird mitgeteilt, dass es aufgrund kurzfristig erteilter, gravierender Änderungen des Auftrags seitens der Behörde für Schule und Berufsbildung zu so eklatanten Flächenbedarfsreduzierungen gekommen ist, dass auf die Vergabe des bekannt gemachten Auftrags verzichtet werden muss.

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Wettbewerbsbekanntmachung
      Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Freie und Hansestadt Hamburg, FB SBH | Schulbau Hamburg
      U 40 Einkauf / Vergabe, An der Stadthausbrücke 1
      Zu Händen von: Kirsten Spann
      20355
      Hamburg
      DEUTSCHLAND
      +49 40428236268
      MTRyYW5jXV5hb3BhaGhhb15kPG9eZCpiXipkXWlecW5jKmBh
      +49 40427310143

      Internet-Adresse(n):


      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:http://www.hamburg.de/schulbau/
      Weitere Auskünfte erteilen:
      die oben genannten Kontaktstellen

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      die oben genannten Kontaktstellen

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an
      : die oben genannten Kontaktstellen

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      1.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
      Neubau Oberstufengebäude mit Aula, Hort- und Ganztagsflächen am Standort der Stadtteilschule Winterhude, Meerweinstraße 26-28.

      II.1.2) Kurze Beschreibung:
      Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 01.01.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaus-haltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².
      In dieser Tätigkeit wurde Schulbau Hamburg mit der Durchführung des Wettbewerbs für den Neubau eines Oberstufengebäude mit Aula, Hort- und Ganztagsflächen am Standort der Stadtteilschule Winterhude, Meerweinstraße 26-28, in Hamburg beauftragt.
      Der Wettbewerb wird gemäß VOF Kapitel 2 und § 3 (2) Richtlinien für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg in der Fassung vom 13. Juli 2010 (RPW 2010), als Nichtoffener, hochbaulicher Realisierungswettbewerb für bis zu 10 Teilnehmer, mit einem vorgeschalteten öffentlichen Bewerbungsverfahren ausgeschrieben. Die Wettbewerbsbeiträge bleiben bis zur jeweiligen Entscheidung des Preisgerichts anonym (§1(4) RPW 2010). Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
      Der Wettbewerbsausschuss der Hamburgischen Architektenkammer hat beratend mitgewirkt und die Registriernummer Nr. NO_18_13_HRW mit Datum vom 12.9.2013 erteilt.
      Das Gesamtverfahren wird fachlich betreut durch D&K drost consult GmbH, Hamburg.
      Gegenstand des Wettbewerbs der Neubau eines Oberstufengebäude mit Aula, Hort- und Ganztagsflächen. Der vorliegende Rahmenplan weist für den Neubau am Standort Meerweinstraße Bestellflächen über Allgemeine Unterrichtsräume, Fachräume, Sammlungsflächen und Verwaltungsflächen sowie eine Aula und einen Hort aus. Es wird dabei von einer Größenordnung von ca. 5 500 m² BGF (oberirdisch) ausgegangen. Im Einzelnen werden von den Teilnehmenden im Rahmen der Lösungsvorschläge Aussagen zur städtebaulichen Einfügung des neuen Oberstufengebäudes in das Ensemble der Bestandsbauten, zum Konzept für die baukonstruktive Umsetzung des neuen Gebäudeteils unter Berücksichtigung des vorgegebenen Raumprogramms, des pädagogischen Konzepts und zum Konzept für die Grundrissorganisation und die Nutzungsverteilung erwartet. Eine besondere Herausforderung ist dabei die Berücksichtigung des denkmalgeschützten Hauptgebäudes von Fritz Schumacher als vis-à-vis zum geplanten Neubau sowie die verträgliche Einbettung in das Ensemble der Bestandsgebäude und das städtebauliche Gesamtgefüge der Hamburger „Jarrestadt“. Für das Bauvorhaben besteht eine Kostenobergrenze für den Hochbau und technischen Ausbau in Höhe von ca. 6,7 Mio. EUR (Bruttobaukosten KG 300 und 400 gem. DIN 276, inkl. 19 % MWSt.). Diese Kostengrenze ist im Rahmen der Vorentwurfsplanung des Wettbewerbs zu beachten.

      II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71240000
      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
      Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) und ergänzender Abkommen.
      Teilnahmeberechtigt sind Architekten/Architektinnen (siehe Punkt III.2).
      Arbeitsgemeinschaften (Bietergemeinschaft) von Architekten sind zugelassen und müssen als solche im Bewerbungsbogen kenntlich gemacht werden. Ein federführender Ansprechpartner ist dabei zu benennen (Anlage 1E). Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft ist der Bewerbungsbogen gemeinsam auszufüllen. Zudem ist eine gemeinsame Erklärung der Bewerber zu unterzeichnen. Nichtvorliegen kann zum Ausschluss der Bewerbung der Arbeitsgemeinschaft führen. Jede Arbeitsgemeinschaft darf nur eine Bewerbung einreichen. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen.
      Im Rahmen der Vorbereitung des Verfahrens wurde eine Machbarkeitsstudie durch ein externes Planungsbüro erstellt. Diese liegt als abgeschlossene Leistung vor. Der Ersteller der Machbarkeitsstudie ist nicht vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen.
      Es sollen bis zu 10 teilnehmende Büros/Arbeitsgemeinschaften ausgewählt werden. Die Auswahl der bis zu 10 Wettbewerbsteilnehmer erfolgt mittels eines offenen Bewerbungsverfahrens, wobei 8 Teilnehmer aus der Kategorie „Bewerber mit aufgabenbezogener Bauerfahrung“ ausgewählt werden (Anforderungen s.u.).
      Für die folgenden Kategorien findet ein Losverfahren statt:
      - 2 Teilnehmer aus der Kategorie – „Berufsanfänger“ und aus der Kategorie – „kleines Büro“ (Anforderungen s.u.)
      Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist zwingend ein Bewerbungsbogen (Formblatt) zu verwenden, vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und die darin geforderten Anlagen mit abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern.
      Die Bewerbungsunterlagen inklusive der Bewerbungsformblätter sind bei der oben genannten Kontaktstelle oder unter der E-Mailadresse MTZQX2xhW1xfbW5fZmZfTTxCOm1cYihgXChiW2dcb2xhKF5fanzufordern. Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 23.10.2013 um 14:00 Uhr bei der unter Punkt I.1) genannten Adresse eingereicht werden. Der Poststempel gilt nicht! Bewerbungen, die nach dem genannten Termin eingeliefert werden, können nicht berücksichtigt werden.
      Das Format der Unterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten. Die einzureichenden Unterlagen sind bitte deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der im Bewerbungsbogen vorgegebenen Reihenfolge zu kennzeichnen.
      Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Bewerbungen per E-Mail oder Fax sind nicht zulässig.
      Anfragen von Bewerbern werden in anonymisierter Form nebst Beantwortung auf der folgenden Homepage veröffentlicht: http://www.hamburg.de/fb/sbh-ausschreibungen/Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen abzugeben:
      — ausgefüllter Bewerberbogen, anzufordern bei der genannten Kontaktstelle;
      — Anlage 1A: Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (sofern erforderlich in Kopie);
      — Anlage 1B: Erklärungen darüber, dass keiner der in § 4 Abs. 6 a) bis g) sowie § 4 Abs. 9 a), b), c) und e) VOF genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber zutrifft (Vordruck); Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben - Anlage 1B1 (Vordruck);
      — Anlage 1C: Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Antrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet (Vordruck);
      — Anlage 1D: Bereitschaft zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz (Vordruck);
      — Anlage 1E: Bevollmächtigung des Vertreters bei Arbeitsgemeinschaften (Vordruck);
      — Anlage 1F: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gem. § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (Vordruck)
      — Anlage 2A: Bescheinigung über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung mit einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstituts, mit Kopie des Versicherungsscheins, oder eine Erklärung des Versicherers, dass ein Versicherungsschutz bis zu den geforderten Versicherungssummen im Falle der Beauftragung gewährt wird. Hierbei ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h. die Versicherung/das Kreditinstitut, dass für den Fall, dass bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (zum Beispiel aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern) die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der unten genannten Versicherungssumme liegt. Bei einer Beauftragung im Anschluss an den Wettbewerb ist ein Versicherungsschutz mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, nachzuweisen; der Auftraggeber behält sich vor, die Höhe der oben geforderten Mindestdeckungssummen im Fall der Beauftragung im Anschluss an den Wettbewerb anzupassen. In diesem Zusammenhang erklärt der Bewerber insofern seine Bereitschaft sowohl zur Anpassung auf die oben geforderten Mindestdeckungssummen als auch im Bedarfsfall zu Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen (die schriftliche Bestätigung der Versicherung bzw. des Kreditinstituts des Bewerbers, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend). Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden;
      — Anlage 3A Nachweis über die Berufszulassung oder Bescheinigung über die berufliche Befähigung des Bewerbers (in Kopie);
      — Anlage 4a: Kategorie „Bewerber mit aufgabenbezogener Bauerfahrung“: Darstellung von 2 vergleichbaren Referenzprojekten (Vordruck); detaillierte Vorstellung der 2 Referenzprojekte unter Verwendung der Anlage 7 (Vordruck)
      — Anlage 4b: Kategorie „Junges Büros“: Kammerurkunde/Bescheinigung über den Ersteintrag in der Architektenkammer frühestens ab dem 1.1.2008 für alle Büroinhaber, Teilhaber und benannten Entwurfsverfasser (in Kopie);
      — Anlage 4c: Kategorie „kleines Büro“: Erklärung des Steuerberaters über die Anzahl der angestellten Architekten/Absolventen der Fachrichtung Architektur der letzten 3 Geschäftsjahre (ggf. als Eigenerklärung).
      Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden und Diplom-Urkunden) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Die geforderten Unterlagen sind bei Arbeitsgemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen.
      Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.
      Da die Amtssprache für dieses Verfahren Deutsch ist, sind alle fremdsprachige Urkunden oder Nachweise zu übersetzen. Eine eigenverantwortliche Übersetzung ist ausreichend. Etwaige Übersetzungskosten trägt der Bewerber selbst.
      Über den o.g. Umfang hinausgehende Unterlagen werden für die Auswahl nicht berücksichtigt.
      Anforderungen an die Bewerber der Kategorie – „mit Aufgabenbezogener Bauerfahrung“
      Angaben in vorgegebenen Bewerbungsformblättern (Anlage 4a) zu 2 Projekten, die von dem Bewerber entsprechend § 34 HOAI Leistungsbild Gebäude, mindestens die LP 2-4 sowie mind. LP 5 in Teilen bearbeitet wurden. Auszufüllen von den Bewerbern „mit aufgabenbezogener Bauerfahrung“
      Für jedes Projekt Angaben zu:
      — Auftraggeber/Bauherr mit Ansprechpartner (Name, Adresse, Telefonnummer),
      — Projektname und Funktion/Nutzung (falls zutreffend: Angabe zum Schultyp/Art der Bildungsstätte und schulischer Nutzbereich)
      — Standort (Anschrift)
      — Errichtungszeitraum
      — Größe in m² BGF Neubau und Angabe, welchen Umfang ggf. Sanierung und Umbaumaßnahmen betrafen
      — die Gesamtbausumme (Gesamtbaukosten KG 300 + 400 in Euro netto und je m² BGF) getrennt für Neubau und Maßnahmen im Bestand
      — Leistungsphasen, die für das vorgestellte Projekt vom Bewerber erbracht wurden (mind. LP 2-4 sowie LP 5 in Teilen, § 34 HOAI Leistungsbild Gebäude)
      Zusätzlich zu den Formblättern sind die 2 Projekte auf maximal je einem DIN A3 Blatt einseitig mit Zeichnungen und Fotos detailliert vorzustellen (Vordruck Anlage 7).
      Diese Unterlagen sollen dem Auswahlgremium einen Einblick auch in die gestalterische Detailarbeit des Bewerbers – möglichst am ausgeführten Projekt – ermöglichen.
      Anforderungen an die Bewerber der Kategorie „Junges Büro“
      Zur Kategorie „Junges Büro“ zählen Bewerber, deren Ersteintrag in die Architektenkammer frühestens ab dem 1.1.2008 vermerkt ist. Berufsanfänger müssen eine Kopie der Kammerurkunde aller Büroinhaber, Teilhaber und Entwurfsverfasser einreichen – Anlage 4B.
      Anforderungen an die Bewerber der Kategorie „Kleines Büro“
      Zur Kategorie 'Kleines Büro' zählen Bewerber in deren Büro maximal 5 angestellte Architekten bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur beschäftigt sind (weitere sonstige Mitarbeiter sind hier nicht relevant). Kleine Büros müssen eine Erklärung ihres Steuerberaters einreichen, dass das Büro maximal 5 angestellte Architekten bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre (2010, 2011, 2012) beschäftigt hat. Sollte der Bewerber keinen Steuerberater beauftragt haben, ist eine verbindliche Eigenauskunft einzureichen – Anlage 4C.
      Auswahlkriterien
      Als Erstes erfolgt eine Prüfung aller eingegangenen Bewerbungen bezüglich der formalen Anforderungen:
      — fristgerechter Eingang der kompletten Unterlagen,
      — Vollständig ausgefüllter, unterschriebener Bewerberbogen,
      — Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen/Anlagen.
      Auswahlgremium
      Die Auswahl der 8 Teilnehmer aus der Kategorie „Bewerber mit Aufgabenbezogener Bauerfahrung“ erfolgt durch ein von der Ausloberin berufenes Gremium.
      Voraussetzung der Auswahl durch das Gremium sind die aus den ausgefüllten Formblättern (4A des Bewerberbogens) ersichtlichen Nachweise.
      Hierfür werden für folgende Projekteigenschaften Punkte vergeben (siehe Auswahlbogen): Punkte je Projekt
      Nutzungsart:
      Bildungsstätte: 5 Punkte
      oder Gebäude mit sonstiger Nutzung: 1 Punkt
      Grösse:
      ab 4 500 m² BGF Neubau (ohne TG): 3 Punkte
      oder ab 2.250 m² bis 4.499 m² BGF Neubau (ohne TG): 1 Punkte
      Realisiert, in Bau oder geplant:
      vom Bewerber erbrachte Leistung LP 2 bis einschließlich LP 8, Abschluss der LP 8 vom 1.1.2005 bis zum 1.8.2013: 3 Punkte
      vom Bewerber erbrachte Leistung LP 2 bis einschließlich LP 4 und Teile von Abschluss der beauftragten Teile der LP 5 vom 1.1.2005 bis zum 1.8.2013: 1 Punkt
      Alle Bewerber, die eine Mindestpunktzahl von 14 Punkten mit den eingereichten Referenzprojekten erreichen, werden vom Auswahlgremium begutachtet. Für den Fall der Nichterreichung der ausgeschriebenen 8 Teilnehmerplätze für Bewerber mit aufgabenbezogener Bauerfahrung werden auch die Bewerber mit der nächstniedrigeren Punktezahl vom Auswahlgremium begutachtet.
      Das Auswahlgremium sichtet die Unterlagen im Rahmen von "Rundgängen" und wertet die Qualität der eingereichten Referenzprojekte.
      Das Auswahlgremium wählt unabhängig von der bis dahin erreichten Punktzahl diejenigen Bewerber aus, die zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert werden.
      Das Auswahlgremium berücksichtigt dabei folgende Kriterien mit der zu erreichenden Punktzahl von maximal 4 Punkten je Referenz:
      Übergeordnete gestalterische Qualität: 0-2 Punkte
      — städtebauliche Konfiguration und Einfügen des Bauwerks in die Umgebung
      — architektonische Haltung
      Angestrebte Qualität hinsichtlich der Bauaufgabe: 0-2 Punkte
      — gestalterisches Gesamtkonzept
      — Materialwahl/Farbkonzept
      — funktionale Qualität
      Insgesamt können mit den beiden Referenzen zusammen maximal 8 Punkte erreicht werden.
      Die 8 Bewerber, welche die höchsten Punktzahlen im Rahmen der qualitativen Aspekte erreichen, werden zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren aufgefordert. Die Höhe der in den Projekteigenschaften „Nutzungsart“, „Größe“ und „realisiert, in Bau oder in Planung“ erreicht Punktzahl bleibt dabei unberücksichtigt.
      Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. §10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
      Losziehung
      Die Auswahl von 2 Teilnehmern aus den Kategorien „Junges Büro“/„Kleines Büro“ erfolgt in Form einer Losziehung. Die Losziehung erfolgt für die genannten Kategorien aus einem gemeinsamen Lostopf. Die Losziehung findet unter Aufsicht eines von der auslobenden Dienststelle unabhängigen Beamten statt.
      Bei fehlenden Nachweisen, die nicht fristgerecht und/oder nicht vollständig nachgereicht wurden oder falschen Angaben bleibt ein Ausschluss von der Wettbewerbsteilnahme
      vorbehalten. Für diesen Fall oder wenn ein ausgewählter Bewerber seine Teilnahme bis zum genannten Datum nicht bestätigt, werden Nachrücker (getrennt für „Bewerber mit aufgabenbezogener Berufserfahrung“ und Bewerber der Rubrik "junges" Büro/"kleines" Büro) in einer Reihenfolge festgelegt und zur Teilnahme zugelassen.
      Alle Bewerber werden schriftlich durch die Vergabestelle per Fax über das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens informiert.

      III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Zur Bewerbung für die Teilnahme am Wettbewerb zugelassen sind gem. §19, Abs. 1 und 3 VOF Architekten, die Leistungen gemäß §34 HOAI erbringen.
      Die Berechtigung zur Teilnahme besitzen:
      — Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekten (Leistungsbild im Bereich § 34 HOAI) tätig sind und dementsprechend gemäß den jeweiligen Vorschriften ihres Heimatlandes zum Führen der Berufsbezeichnung berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung bezogen auf Mitgliedsstaaten der EU nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und der berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden.
      — Juristische Personen, sofern sie einen für die Durchführung der Aufgabe Verantwortlichen benennen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
      Die Bewerber müssen bauvorlageberechtigt nach § 67 der Hamburgischen Bauordnung sein.
      Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahme auch einzelner Mitglieder einer Bürogemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter oder Angestellte) haben das Ausscheiden der gesamten Bürogemeinschaft zur Folge, sofern hierbei eine personelle Identität vorliegt, d.h. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Dies betrifft auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers, sofern hierbei eine personelle Identität vorliegt. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Einreichungsfrist erfüllt sein.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Geplante Teilnehmerzahl: 10

      IV.2) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer

      IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
      Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien
      Formalleistungen;
      Hochbauliches Konzept;
      Funktionale Qualität,
      Wirtschaftlichkeit;
      Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung bekannt gegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.

      IV.4) Verwaltungsangaben

      IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
      SBH W 004/2013

      IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 22.10.2013 - 14:00
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 23.10.2013 - 14:00

      IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

      IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.5) Preise und Preisgericht

      IV.5.1) Angaben zu Preisen:
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Die Ausloberin stellt die Wettbewerbssumme von 55 000 EUR (netto) bereit. Es ist beabsichtigt, einen Teil der Wettbewerbssumme in Form eines Bearbeitungshonorars auszuschütten und zu gleichen Teilen auf die Teilnehmer für die Erfüllung der in der Auslobung definierten Leistungen zu verteilen (siehe IV.5.2).
      Es sollen drei Preise (Preissumme insgesamt: 30 000 EUR (netto) vergeben werden.
      1. Preis 15 000 EUR
      2. Preis 9 000 EUR
      3. Preis 6 000 EUR
      Das Preisgericht ist berechtigt, eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme gemäß vorzunehmen (vgl. § 7 Abs. 2 Satz 4 RWP 2010).

      IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
      Die gemäß RPW der FHH 2010 ermittelte Wettbewerbssumme von 55 000 EUR (netto) wird anteilig als Bearbeitungssumme (25 000 EUR (netto)) zu gleichen Teilen an die Teilnehmer für die Erbringung der in der Auslobung definierten Leistungen einschließlich Modell, bei fristgerechter Einreichung einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit, ausgezahlt.

      IV.5.3) Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

      IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: nein

      IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
      1. Die Besetzung der Jury wird mit Versenden der Wettbewerbsunterlagen bekannt gegeben.

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.2) Zusätzliche Angaben:
      Die im Auswahlverfahren ermittelten Bewerber, die zu dem weiteren Verfahren zugelassen sind, erhalten die Wettbewerbsunterlagen nach ihrer Teilnahmebestätigung unaufgefordert zugesandt. Der Wettbewerb wird gemäß RPW der FHH 2010 durchgeführt.
      Hinweis zu IV.5.3) und IV.5.4)
      Es handelt sich um einen hochbaulichen Wettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren.
      Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe gemäß § 6 (2) RPW der FHH 2010. Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts und entsprechend der § 8 (2) RPW der FHH 2010 einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung des Projektes beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird. Beauftragt werden stufenweise Planungsleistungen mind. bis zur abgeschlossenen Leistungsphase 5 gemäß HOAI § 34 (für die Leistungsphase 5 ggf. nur Teile davon (mind. die qualitätssichernden Bestandteile)). Die Beauftragung erfolgt als optionale Bestimmung des AG ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen, ggf. bis Leistungsphase 9.
      Alle mit Preisen oder Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden gem. § 8 Abs. 3 RPW 2010 FHH Eigentum der Ausloberin. Das Urheberrecht einschließlich des Schutzes gegen Nachbauen und das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe bleibt jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer erhalten.
      Für das hier ausgeschriebene Bauvorhaben ist eine Kostenobergrenze für den Hoch- und technischen Ausbau in Höhe von ca. 6,7 Mio. Euro (Baukosten KG 300 und 400 netto) haushaltsmäßig anerkannt. SBH | Schulbau Hamburg wird als Bauherr für alle baulichen Komponenten der Wettbewerbsaufgabe fungieren. Die Kostenobergrenze ist im Rahmen der Vorentwurfsplanung des Wettbewerbs bereits sorgfältig zu beachten. Die Ausloberin beabsichtigt, nach der Preisgerichtsentscheidung zunächst eine qualifizierte Kostenschätzung gemäß DIN 276 aufstellen zu lassen, da die Einhaltung dieser Kostenobergrenze wie auch eine wirtschaftliche Planung Voraussetzung für die Realisierung und weitere Beauftragung ist. Zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen Realisierung erwartet die Ausloberin insbesondere die kurzfristige Überarbeitung des zur weiteren Bearbeitung empfohlenen Entwurfs nach den Empfehlungen des Preisgerichts und die Konkretisierung wesentlicher baulicher Standards wie auch die Erstellung einer qualifizierten Kostenschätzung (s.o.). Die Ausloberin behält sich vor, sofern ein Teilnehmer aus der Kategorie "Junges Büro“ / “Kleines Büro" vom Preisgericht zur weiteren Bearbeitung empfohlen wird, für die Realisierung die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Architekturbüro zu fordern. Bei der Wahl dieses Büros ist eine Zustimmung der Ausloberin erforderlich. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Anforderung der Auftraggeberin ein ausreichend besetztes Büro am Ausführungsort zu errichten und zu unterhalten.
      Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und sobald der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
      Voraussichtliche Termine des Wettbewerbs:
      Versendung der Auslobung an die ausgewählten Teilnehmer: 47. KW 2013; Rückfragenkolloquium: 49. KW 2013; Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: 05. KW 2014; Abgabe Modell: 06. KW 2014; Preisgerichtssitzung: 09. KW 2014

      VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg
      Neuenfelder Straße 19
      21109
      Hamburg
      DEUTSCHLAND
      +49 40428402039

      VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen.

      VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      SBH | Schulbau Hamburg, Rechtsabteilung (U 1)
      An der Stadthausbrücke 1
      20355
      Hamburg
      DEUTSCHLAND
      MjIwYlFeU01OUV9gUVhYUV9OVCxfTlQaUk4aVE1ZTmFeUxpQUQ==
      +49 40427927120

      VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      23.9.2013

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 24.09.2013
Ergebnis veröffentlicht 16.01.2015
Zuletzt aktualisiert 22.08.2021
Wettbewerbs-ID 2-150365 Status
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