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  • DE-44787 Bochum
  • 05/2009
  • Ergebnis
  • (ID 2-15548)

Umnutzung Marienkirche Bochum - Neuer Kammermusiksaal


 
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    Entscheidung 05/2009 Entscheidung
    Achtung Annullierung am Dec 19, 2011
    Verfahren Nichtoffener Wettbewerb
    Berufsgruppen Architektur
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: max. 15
    Gebäudetyp Kultur-, Veranstaltungsgebäude
    Zulassungsbereich EWR, Welthandelsorganisation WTO
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 50.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Bochum, Bochum (DE)
    Betreuer ASS Architektur Stadtplanung Stadtentwicklung Hamerla | Gruß-Rinck | Wegmann + Partner, Düsseldorf (DE)
    Kammer Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) (Reg.-Nr.: W 07/09)
    Aufgabe
    Wettbewerbsgegenstand ist die Umnutzung der ehemaligen Marienkirche zu einem Veranstaltungssaal mit kammermusikalischer Nutzung.
    Gesetzte Teilnehmer 1. Satijnplus Architekten, Born (NL)
    2. Nieto Sobejano Arquitectos, Madrid (E)
    3. Pekka Salminen, Helsinki (SF)
    4. Max Dudler Architekten, Berlin
    5. Klein + Neubürger, Bochum
    Downloads 3015548_Marienkirche.pdf
    Projektadresse Marienplatz
    DE-44787 Bochum
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  • Anzeigentext Änderungen

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    • Stadt Bochum, Willy-Brand-Platz 2-6, Stadtplanungs- und Bauordnungsamt,
      attn: Frau Dagmar Stallmann, DEUTSCHLAND-44777Bochum. Tel. +49 2349104199.
      E-mail: MTJiLHFyX2pqa19sbD5gbWFmc2ssYmM=. Fax +49 2349102343. 
      (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 17.2.2009, 2009/S
      32-046855)Nichtabgeschlossenes VerfahrenDas Vergabeverfahren wurde
      eingestellt.Der Auftrag wird möglicherweise Gegenstand einer neuen
      Veröffentlichung sein.
      Weitere zusätzliche Informationen
      Das Projekt kann nicht weiter verfolgt werden, da die dafür notwendige
      Finanzierung, bestehend aus Fördermitteln und den notwendigen Eigenmitteln
      der Stadt Bochum, wegen der fehlenden „kommunalen Haushaltsicherungen,“
      nicht sicher gestellt werden kann. Der Rat der Stadt hat beschlossen, die
      bisher gefassten Beschlüsse zur Realisierung eines multifunktionalen
      Veranstaltungssaals mit musikalischem Profil in der Marienkirche
      aufzuheben.

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • D-Bochum: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

      2009/S 32-046855

      WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG

      Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):

      Stadt Bochum, Willy-Brand-Platz 2-6, Kontakt Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, z. Hd. von Frau Dagmar Stallmann, D-44777 Bochum. Tel.  +49 2349104199. E-Mail: MjExWSNoaVZhYWJWY2M1V2RYXWpiI1la. Fax  +49 2349102343.

      Internet-Adresse(n):

      www.bochum.de

      Weitere Auskünfte erteilen: ASS ArchitekturStadtplanungStadtentwicklung Hamerla Gruß-Rinck Wegmann + Partner, Kanalstraße 28, z. Hd. von Herr Peter Wegmann, D-40547 Düsseldorf. Tel.  +49 2115502460. E-Mail: MTNhcmI9Xm9gZXBxXmFxK2Fi. Fax  +49 211579682. URL: www.archstadt.de.

      Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: ASS ArchitekturStadtplanungStadtentwicklung Hamerla Gruß-Rinck Wegmann + Partner, Kanalstraße 28, z. Hd. von Herr Peter Wegmann, D-40547 Düsseldorf. Tel.  +49 2115502460. E-Mail: MTZeb186W2xdYm1uW15uKF5f. Fax  +49 211579682.

      Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: ASS ArchitekturStadtplanungStadtentwicklung Hamerla Gruß-Rinck Wegmann + Partner, Kanalstraße 28, z. Hd. von Herr Peter Wegmann, D-40547 Düsseldorf. Tel.  +49 2115502460. E-Mail: MThcbV04WWpbYGtsWVxsJlxd. Fax  +49 211579682.

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):

      Sonstiges: Kommune.
      Allgemeine öffentliche Verwaltung.

      I.3) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS:

      ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber:

      Neuer Kammermusiksaal in der Marienkirche Bochum.

      II.1.2) Kurze Beschreibung:

      Wettbewerbsgegenstand ist die Umnutzung der ehemaligen Marienkirche zu einem Veranstaltungssaal mit kammermusikalischer Nutzung. In das VOF-Verfahren wird der anonyme, begrenzte Wettbewerb gemäß RAW 2004 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren integriert. Im Anschluss an den Wettbewerb erfolgt vorbehaltlich der Realisierung das Verhandlungsverfahren. Die Entwicklung der Baufelder „Marienkirche und der benachbarten Bochumer Symphonie“ ist für die Realisierung des Viktoria-QuartierBochums mit Blick auf die RUHR.2010 von zentraler Bedeutung. Das Zusammenspiel der Marienkirche, als stadtbildprägender Ankerpunkt im Quartier, und der künftigen Symphonie auf der daran südlich angrenzenden Fläche soll nicht nur über einen gemeinsamen Vorplatz unter Einbeziehung der heutigen Straße Marienplatz städtebaulich und stadtgestalterisch erfolgen, sondern sich auch in den Nutzungen ergänzen. Mit dem Umbau und der Sanierung der Marienkirche zum Kammermusiksaal mit ca. 500 Sitzplätzen soll die angestrebte Wechselwirkung mit der Bochumer Symphonie erzielt werden. Der Auslobungstext ist unter www.bochum.de abrufbar.

      II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):

      71240000, 71221000.

      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN

      III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER:

      5 Teilnehmer werden vom Auslober gesetzt, die Auswahl der weiteren 10 Teilnehmer erfolgt unter Beachtung der Erfüllung der formalen und inhaltlichen Teilnahmebedingungen durch ein Losverfahren unter juristischer Aufsicht. Im Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen zwingend vorzulegen. Teilnahmeerklärung des Bewerbers (im Falle einer Bewerbergemeinschaft jedes einzelnen Mitgliedes) für den Fall der Auslosung, dass dieser verbindlich am Wettbewerb teilnimmt. Eigenerklärung des Bewerbers zur Unabhängigkeit der freiberuflichen Leistungen von Ausführungs- und Lieferinteressen gemäß § 4 VOF. Nachweis der beruflichen Qualifikation durch Eintragungsurkunde/ Befähigungsnachweise, Mitgliedschaft in einer Architektenkammer der Bundesländer oder Nachweis der Teilnahmeberechtigung entsprechend der vorgenannten Richtlinien. Angaben zur Zuverlässigkeit (§ 11 VOF) durch Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlusskriterien gem. § 11 VOF vorliegen (ist bei Bewerbergemeinschaften für jeden Bewerber separat einzureichen). Angaben zur Leistungsfähigkeit (§ 12 VOF) durch Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, mit einer Deckungssumme von min. 1 500 000 EUR (Personenschäden) und 1 500 000 EUR (sonstige Schäden) oder Eigenerklärung zu objektbezogener Haftpflichtversicherung mit den gleichen Summen. Angaben zur Fachkunde (§ 13 VOF) Nachweis der besonderen Fachkunde durch: a.Nachweis von einem Wettbewerbserfolg in einem Realisierungswettbewerb (Preis / Anerkennung / Ankauf) innerhalb der letzten zehn Jahre aus den Bereichen: Kirchenumbau oder (Um-) Bau von Musiksälen, Theater- / Veranstaltungsgebäuden oder Museen (maximal auf 3 Blättern DIN A3) oder b. Nachweis der Planung und Realisierung eines Gebäudes innerhalb der letzten zehn Jahre aus den Bereichen: Kirchenumbau oder Umbau von anderen stadtbildprägenden Gebäuden und Denkmälern mit einem Bauvolumen mit Gesamtbaukosten von mindestens 4 Mio. Euro brutto (maximal auf 3 Blättern DIN A3). Die vorgenannten Nachweise, Angaben, Erklärungen und Referenzen sind mit dem Teilnahmeantrag verbindlich abzugeben. Unzureichende Erklärungen oder fehlende Angaben führen zum Ausschluss. Bei Bewerbergemeinschaften muss ein Referenzprojekt durch die Mitglieder der Bewerbergemeinschaften gemeinsam erbracht worden sein, oder jeder Bewerber muss eine Referenz mit o. a. Anforderungen nachweisen Bei Bewerbergemeinschaften sind neben der formlosen Teilnahmeerklärung auch Angaben zur Zuverlässigkeit (§ 11 VOF) und Angaben zur Fachkunde (§ 13 VOF) von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gesondert auszufüllen und einzureichen.

      III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN:

      Ja.
      Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GATT) ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllen die fachlichen Anforderungen als Architekt/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäfti-gungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) bzw. 89/48/EWG (Hochschul-diplomrichtlinie) gewährleistet ist. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften juristischer Personen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Als Bewerber sind nur Architekten oder Architektengesellschaften zugelassen. Der Bewerber hat mit seiner Bewerbung zu erklären, dass er als Architekt tätig ist. Der Bewerber ist verpflichtet, mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, ob und auf welche Art er auf den Antrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen. Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen anzugeben, die die Leistung tatsächlich erbringen. Die Voraussetzungen für Teilnahmeberechtigung müssen zum Zeitpunkt des Endes der Bewerbungsfrist erfüllt sein. Die Beteiligung eines Fachplaners für Akustik wird zwingend gefordert. Dem Fachplaner für Akustik ist es freigestellt, mit unterschiedlichen Wettbewerbsteilnehmern eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. Die Beteiligung eines Fachplaners zu energetischen Fragen ist notwendig (Hinweis: Im VOF-Verhandlungsverfahren werden Arbeitsgemeinschaften oder ein Gesamtangebot des Generalplaners gefordert). Die Beteiligung eines Landschaftsarchitektens ist freigestellt. Für die beteiligten Fachplaner gelten die geforderten Teilnahmebedingungen nicht.

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) ART DES WETTBEWERBS:

      Nichtoffen.
      Gewünschte Teilnehmerzahl: / Höchstzahl 15.

      IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER:

      1. Satijnplus Architekten, Born NL.
      2. Nieto Sobejano Arquitectos, Madrid / E.
      3. Pekka Salminen, Helsinki / FIN.
      4. Max Dudler Architekten, Berlin.
      5. Klein + Neubürger, Bochum.

      IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE:

      Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten der ausgewählten Teilnehmer werden nach definierten Kriterien und Gewichtungen beurteilt.
      1. Architektur und Gestaltqualität;
      2. Programm- und Funktionserfüllung;
      3. Konstruktion und technische Realisierbarkeit;
      4. Einhaltung grundsätzlicher planungs- und baurechtlicher Bestimmungen;
      5. Energetisches Konzept;
      6. Wirtschaftlichkeit.
      Eine weitere Untergliederung der Kriterien und deren Gewichtung kann innerhalb des Wettbewerbsverfahrens durch das Preisgericht vorgenommen werden.

      IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:

      IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen

      Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 27.2.2009 - 14:00.
      Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.

      IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme:

      27.2.2009 - 14:00.

      IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber:

      11.3.2009.

      IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können:

      Deutsch.

      IV.5) PREISE UND PREISGERICHT

      IV.5.1) Es werden Preise vergeben:

      Ja.
      Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: Die ermittelte Preissumme beträgt 50 000 EUR einschließlich Mehrwertsteuer. Folgende Aufteilung ist vorgesehen:
      1. Preis: 17 000 EUR;
      2. Preis: 13 000 EUR;
      3. Preis: 10 000 EUR.
      Zwei Anerkennungen mit jeweils 5 000 EUR. Das Preisgericht kann eine andere Aufteilung vornehmen.

      IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer:

      Es werden keine Bearbeitungshonorare gezahlt.

      IV.5.3) Folgeaufträge:

      Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben.

      IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend:

      Nein.

      IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

      1. siehe VI.2 sonstige Informationen.

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:

      Nein.

      VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN:

      Abgabefrist und Abgabe Die vollständigen Teilnahmeanträge sind in einem mit dem Hinweis „Teilnahmeantrag Marienkirche“ gekennzeichneten verschlossenen Umschlag bis zum 27.2.2009, 14:00 Uhr beim betreuenden Büro: ArchitekturStadtplanungStadtentwicklung Hamerla Gruß-Rinck Wegmann + Partner, Kanalstraße 28, 40574 Düsseldorf DEUTSCHLAND einzureichen. Verspätet eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Die Frist für den Antrag auf Teilnahme wurde auf 10 Tage verkürzt. Die Bekanntmachung wird elektronisch erstellt und übermittelt. Die besondere Dringlichkeit nach § 14 (2) VOF ergibt sich aus der Notwendigkeit mit den Baumaßnahmen noch im Jahr 2009, spätestens im Frühjahr 2010 zu beginnen, um im Kulturhauptstadtjahr 2010 das Projekt präsentieren zu können. Eine frühere Ausschreibung war nicht möglich, weil die Verfügbarkeit des Grundstücks nicht gegeben und die Fördermittel (Mittel der Stadterneuerung für ein Projekt der Kulturhauptstadt RUHR 2010) nicht vorher avisiert werden konnten, erst dadurch liegt die Vergabereife vor. Die Wettbewerbsarbeiten werden durch ein Preisgericht beurteilt, dem folgende Personen angehören: Preisrichter: Frank Allmeroth, Leiter Zentrale Dienste, Bochum Wolfgang Cordes, Bochum Nicola Fortmann-Drühe, Potsdam Heinz-Dieter Fleskes, Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft Lothar Gräfingholt, Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Heinz Hossiep, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr Dr. Ernst Kratzsch, Stadtbaurat, Bochum Gerhard Matzig, München Prof. Walter Noebel, Berlin/ Dortmund Prof. Johannes Ringel, Leipzig Steven Sloane, Generalmusikdirektor/Künstlerischer Direktor Stadt der Künste RUHR.2010 Prof. Volker Staab, Berlin Michael Townsend, Beigeordneter für Kultur, Bildung und Wissenschaft, Bochum Oliver Wittke, Bauminister NRW oder Karl Jasper, Ministerialrat MBV Stellvertreter: Dieter Heldt, Bezirksvorsteher Bochum Mitte Eckart Kröck, Leiter des Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Bochum Ulrich Küpper, Ausschuss für Kultur und Wissenschaft Berater ohne Stimmrecht: Ralph Kettenis, Akustikbüro Ib/k Aachen Jan Thürmer, Pianofortefabrik Thürmer Weitere Beauftragung Die Stadt Bochum erklärt, dass sie einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest bis Leistungsphase 5 gemäß §15 HOAI, übertragen wird, • sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere • soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll, • soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer, dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis. Realisierungsvorbehalt Die wichtigen Gründe, die einer Beauftragung entgegenstehen sind, dass: • die Grundstücksverhandlungen mit dem Eigentümer, der katholischen Kirche, nicht erfolgreich abgeschlossen werden. • der Rat der Stadt Bochum entscheidet, dass das Wettbewerbsergebnis nicht seinen Vorgaben (Aufgabenstellung und Kostenrahmen) entspricht, • die Finanzierung des Projekts nicht gesichert ist. Insbesondere, dass die beantragten Fördermittel des Landes nicht bewilligt werden. Vergabe der Aufträge der freiberuflichen Leistungen im VOF- Verhandlungsverfahren Die Ausloberin erklärt, dass sie mit den Preisträgern das VOF-Verhandlungsverfahren durchführt, um die für die Umsetzung des Wettbewerbs erforderlichen weiteren Planungsleistungen zu übertragen, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird. Das Verhandlungsverfahren wird nur mit den Verfassern der ausgezeichneten Beiträge (Architekt bzw. Architektengemeinschaft) als Verhandlungspartner durchgeführt. Die am Wettbewerb teilnehmenden Architekten müssen angeben, mit welchen Fachingenieuren sie bei Realisierung ihres Entwurfs zusammenarbeiten und diese an sich binden, damit ein Gesamtangebot in das VOF-Verhandlungsverfahren eingebracht werden kann. Die Vergabe kann erfolgen an Arbeitsgemeinschaften von Architekten und Fachingenieuren oder den Architekten als Generalplaner. Das VOF-Verfahren wird gemeinsam für die Architekten- und die erforderlichen Ingenieurleistungen durchgeführt. Die Zuschlagskriterien sind: 1.Wirtschaftlichkeit des Entwurfs der Gesamtmaßnahme Bewertungskriterien wie Beurteilungskriterien Wettbewerbsverfahren 2.Bereitschaft der gegebenenfalls erforderlichen Überarbeitung des Wettbewerbsbeitrages im Sinne der Preisgerichtsempfehlung und/oder der Entscheidung des Auslobers 3.Wirtschaftlichkeit der Summe der Honorare für die freiberuflichen Leistungen auf der Grundlage der gesetzlichen Honorarordnung Die Stadt Bochum schließt den Vertrag mit dem Bewerber, der aufgrund der ausgehandelten Auftragsbedingungen im Rahmen der vorgegebenen Auftragskriterien die bestmögliche Leistung erwarten lässt. Termin- und Zeitplan Ende Bewerbungsfrist/Abgabe Teilnehmeranträge 27.2.2009 bis 14 Uhr Auswahl Teilnehmer 6.3.09 Versand der Teilnahmebestätigung bis 11.03.09 Versand der Unterlagen (elektronisch) bis 11.3.2009 Kolloquium mit Ortsbesichtigung 26.3.2009 Abgabe der Wettbewerbsbeiträge 6.5.2009 bis 16 Uhr Preisgerichtssitzung 26.5.2009 Ausstellung des Wettbewerbsergebnisses Mitte bis Ende Juni 09 Einladung zum VOF-Verhandlungsverfahren 2.6.2009 Übereinsimmungsvermerk Dem Ausschuss „Wettbewerbs- und Vergabewesen“ der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat die Auslobung vorgelegen. Er bestätigt hiermit die Übereinstimmung der Auslobung mit den Regeln für die Auslobung von Wettbewerben (RAW 2004). Der Wettbewerb wird unter der Registrier-Nr. W 07/09 geführt. Vergabeprüfstelle Die zuständige Vergabekammer ist beim Regierungspräsidium Arnsberg eingerichtet: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Seibertzstr. 1 59821 Arnsberg, DEUTSCHLAND.

      VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:

      VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:

      VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:

      VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:

      13.2.2009.

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  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht
Ergebnis veröffentlicht 11.06.2009
Zuletzt aktualisiert 07.04.2021
Wettbewerbs-ID 2-15548 Status
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