Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: 1. Nachweis der
Teilnahmeberechtigung (siehe III.2).
2. Erklärung, dass die in § 11 und § 25 (4) VOF genannten Kriterien auf
den Bewerber nicht zutreffen.
3. Nachweis der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten,
vergleichbaren Leistungen (mit Angabe von erbrachten Leistungsphasen)
und/oder Wettbewerbserfolge, z.B. Arbeitsproben, Fotos, Referenzlisten mit
Angabe des Ansprechpartners.
4. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für
entsprechende Dienstleistungen in den letzten 5 Jahren.
5. Angaben zur Bürostruktur/-profil; Anzahl der Mitarbeiter, fachliche
Qualifikation, technische Büroausstattung.
6. Benennung des für den Wettbewerb verantwortlichen Personenkreises
mit Angabe der beruflichen Erfahrung.
7. Formlose verbindliche Teilnahmeerklärung am Wettbewerb im Falle der
Auswahl.
Die Bewerbungsunterlagen sind so knapp wie möglich in deutscher Sprache
einzureichen und sollen das Format DIN A4 nicht überschreiten (max. 10
A4-Seiten). In den Unterlagen ist auf die vorgenannten Kriterien
einzugehen. Allgemein gehaltene Broschüren oder sonstiges
Informationsmaterial erfüllen die Ausschreibungskriterien nicht. Die
Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Bewerbungen per Fax und e-mail sind nicht zulässig.
Der Auslober behält sich vor, bis zu ca. 20 % der Teilnehmerzahl auch
Bewerber zuzulassen, die die geforderte Leistungsfähigkeit und Erfahrung
noch nicht nachweisen können, deren eingereichte Unterlagen aber eine hohe
Qualität erkennen lassen, gleichzeitig vergleichbare eigene Planungen /
auch Wettbewerbe nachweisen können und/oder Mitarbeiter vorhanden sind,
die entsprechende Referenzen vorweisen können.
Der Auftraggeber bedient sich bei der Auswahl der Bewerber eines
unabhängigen Auswahlgremiums, bestehend aus zwei unabhängigen Fachleuten
und Vertretern des Auslobers.
Sollte das Auswahlgremium mehr als 25 Bewerber als gleichwertig sehen,
entscheidet ein unter Rechtsaufsicht durchgeführtes
Losverfahren.
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