Entscheidung |
26.05.2014
Änderung am Jan 14, 2014 |
Verfahren | Nichtoffener Wettbewerb nach RPW |
Berufsgruppen |
Architektur, Tragwerksplanung, TGA-Fachplanung Kategorie junge und/oder kleine Büros: Ja |
Teilnehmer |
Gewünschte Teilnehmerzahl: max. 7 Tatsächliche Teilnehmer: 7 |
Gebäudetyp | Kultur-, Veranstaltungsgebäude |
Art der Leistung | Technische Ausrüstung / Tragwerksplanung / Objektplanung Gebäude / Generalplanerleistung |
Zulassungsbereich | GPA/ GATT |
Sprache | Deutsch |
Baukosten | 26.200.000 EUR inkl. USt. |
Auslober/Bauherr | Sprinkenhof GmbH, Hamburg (DE) |
Betreuer | D&K drost consult GmbH, Hamburg (DE) |
Preisrichter | Bodo Hafke, Martin Murphy, Jórunn Ragnarsdóttir, Prof. Roger Riewe [Vorsitz], Ingrid Spengler, Prof. Jörn Walter , Dr. Michael W. Osterburg, Detlef Meierjohann, Jan Oppermann, Jörn Frommann, Frank von Wehren |
Aufgabe |
Die Dekorationswerkstätten, der Kulissenfundus und der Kostüm- und Maskenfundus der Hamburgischen Staatsoper sind derzeit auf mehrere Standorte verteilt. Im Rahmen einer Zusammenlegung der Betriebsbereiche plant die Sprinkenhof AG gemäß der Entscheidung des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg den Neubau eines Opernfundus am Standort Rothenburgsort in Hamburg.
Nach einer bereits durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden hierfür folgende Flächenbedarfe ermittelt: - Dekorationswerkstätten ca. 7.800 m² BGF - Kulissenfundus ca. 7.000 m² BGF - Kostüm- und Maskenfundus ca. 5.000 m² BGF Insgesamt sollen an diesem Ort entsprechend ca. 19.800 m² BGF entstehen. Für die Gesamtmaßnahme ist ein Investitionsvolumen von ca. 26,2 Mio. EURO (brutto) vorgesehen (KG 200-700). Es wird eine oberste Kostengrenze von max. 950 EUR/m² BGF netto (KG 300+400) vorgegeben. Eine erste Kostenaufstellung liegt für das beschriebene Bauvorhaben vor. Als Grundlage für die Angebotskalkulation wird den Bietern zur Angebotsaufforderung neben der Auslobung zum Wettbewerb auch eine Machbarkeitsstudie - soweit sie das Baugrundstück betrifft - zur Verfügung gestellt. Die funktionalen Ziele, die räumlichen Anforderungen und deren geometrische Zuordnungen ergeben sich aus dieser Studie und den weiterführenden Unterlagen. Die Verfasser der Machbarkeitsstudie sind grundsätzlich nicht von der Teilnahme an dem Verfahren ausgeschlossen. Die Maßnahme soll in zwei Bauabschnitten bis spätestens 30.06.2016 (Kulissenfundus und Kostüm- und Maskenfundus) bzw. 30.04.2017 (Dekorationswerkstätten) fertiggestellt und dem Nutzer übergeben werden, wobei die Bauleistung des ersten Bauabschnitts bereits zum 30.06.2016 als selbständige Einheit funktionsfähig fertiggestellt sein muss. Der Einsatz von zeitsparenden und kostengünstigen Baukonstruktionen wird daher erforderlich sein (Fertigteilbauweise). Die gesetzlichen Anforderungen zu den energetischen Zielen zum Zeitpunkt der Genehmigung müssen eingehalten werden. Die zu vergebenden Grundleistungen in Generalplanung in einem Auftrag umfassen: - Leistungsphasen 1 bis 2 gem. § 34 HOAI, Objektplanung; Leistungsphasen 3 bis 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); - Leistungsphasen 1 bis 2 gem. § 51 HOAI, Tragwerksplanung; Leistungsphasen 3 bis 6 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); - Leistungsphasen 1 bis 2 gem. § 55 HOAI, Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 8 gem. § 53 (2) HOAI; Leistungsphasen 3 bis 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen). Der Auftraggeber behält sich vor, optional weitere, zusätzliche Leistungen zu vergeben. Das vollständige Leistungsbild nebst Vertragsentwurf wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bieter versandt. Der Auftrag soll stufenweise vergeben werden. |
Informationen |
Das Bearbeitungshonorar von insgesamt 25.750,- Euro (netto) wird jeweils zu gleichen Teilen auf die 7 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verteilt. Demzufolge erhält jedes Büro ein Bearbeitungshonorar von jeweils 3.678,- Euro (netto). |
Projektadresse | DE-20539 Hamburg |
TED Dokumenten-Nr. | 437462-2013 |
Ergebnis anzeigen |
Nachweis finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gem. § 5 (4) VOF | Ja |
Berufshaftpflicht Personenschäden | 5.000.000 Euro |
Berufshaftpflicht Sach- und Vermögensschäden | 5.000.000 Euro |
Durchschnittlicher Mindestumsatz der letzten 3 Jahre | 3.000.000 Euro |
Angaben zur Mitarbeiteranzahl | Ja |
Angaben zu Arbeitsgemeinschaften | ARGE möglich |
Anzahl Referenzen insgesamt | mind. 2 Referenzen |
Zeitraum für Referenzen | innerhalb der letzten 5 Jahre |
Eigenschaft der Referenzen: | Referenz(en) vergleichbar |
Leistungsphasen der Referenzen: | Lph 1(2) - 8 |
Angaben zur techn. Ausstattung gefordert? | Nein |
Angaben zur Qualitätssicherung gefordert? | Nein |
Angaben zum technischen Leiter gefordert? | Nein |
Vergabe von Unteraufträgen eingeschränkt? | Nein |
Bewerbungsunterlagen online verfügbar? | Ja |
Zusätzliche Kategorie junge/kleine Büros? | junge Büros |
Deutschland-Hamburg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2014/S 009-011374
SpriAG - Sprinkenhof AG, Steinstraße 7, Hamburg20095, DEUTSCHLAND. Telefon: +49 40339540. Fax: +49 40330754. E-Mail: MjE1Wl9XYDFkYWNaX1xWX1lgVx9VVg==
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 24.12.2013, 2013/S 249-437462)
Betr.:
CPV:71240000, 71315000, 71327000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Haustechnik
Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Anstatt:
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Es sollen 3 Preise vergeben werden. Es ist beabsichtigt, einen Teil der Summe in Form eines Bearbeitungshonorars auszuschütten und zu gleichen Teilen auf die Teilnehmer zu verteilen.
Die Höhe der Preissumme und des Bearbeitungshonorars wird in der Wettbewerbsauslobung bekannt gegeben. Der Verfahrensteil der Wettbewerbsauslobung wird mit der Architektenkammer Hamburg abgestimmt.
VI.2) Zusätzliche Angaben:
Die im Auswahlverfahren ermittelten Bewerber, die zu dem weiteren Verfahren zugelassen sind, erhalten die Wettbewerbsunterlagen nach ihrer Teilnahmebestätigung unaufgefordert zugesandt. Der Wettbewerb wird gemäß VOF Kapitel 2 und § 3 (2) Richtlinien für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg in der Fassung vom 13. Juli 2010 (RPW 2010), als nichtoffener, hochbaulicher Realisierungswettbewerb für bis zu 7 Teilnehmer, mit einem vorgeschalteten öffentlichen Bewerbungsverfahren und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren ausgeschrieben. Die Wettbewerbsbeiträge bleiben bis zur jeweiligen Entscheidung des Preisgerichts anonym (§ 1 (4) RPW der FHH 2010). Alle mit Preisen oder Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden gem. § 8 (3) RPW der FHH 2010 Eigentum der Ausloberin. Das Urheberrecht einschließlich des Schutzes gegen Nachbauen und das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe bleibt jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer erhalten.
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe gem. § 6 (2) RPW der FHH 2010. Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts und entsprechend § 8 (2) RPW der FHH 2010 einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung des Projektes beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird. Der Auftrag soll stufenweise vergeben werden.
Zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen Realisierung erwartet die Ausloberin insbesondere die kurzfristige Überarbeitung des zur weiteren Bearbeitung empfohlenen Entwurfs nach den Empfehlungen des Preisgerichts und die Konkretisierung wesentlicher baulicher Standards. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Anforderung der Auftraggeberin ein ausreichend besetztes Büro am Ausführungsort zu errichten und zu unterhalten. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und sobald der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und sobald der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
muss es heißen:
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Es sollen 3 Preise vergeben werden. Es ist beabsichtigt, einen Teil der Summe in Form eines Bearbeitungshonorars auszuschütten und zu gleichen Teilen auf die Teilnehmer zu verteilen.
Die Höhe der Preissumme und des Bearbeitungshonorars wird in der Wettbewerbsauslobung bekannt gegeben.
VI.2) Zusätzliche Angaben:
Die im Auswahlverfahren ermittelten Bewerber, die zu dem weiteren Verfahren zugelassen sind, erhalten die Wettbewerbsunterlagen nach ihrer Teilnahmebestätigung unaufgefordert zugesandt. Der Wettbewerb wird als nichtoffener, hochbaulicher Realisierungswettbewerb für bis zu 7 Teilnehmer, mit einem vorgeschalteten öffentlichen Bewerbungsverfahren und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren ausgeschrieben. Die Wettbewerbsbeiträge bleiben bis zur jeweiligen Entscheidung des Preisgerichts anonym. Alle mit Preisen oder Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin. Das Urheberrecht einschließlich des Schutzes gegen Nachbauen und das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe bleibt jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer erhalten.
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe. Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung des Projektes beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird. Der Auftrag soll stufenweise vergeben werden.
Zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen Realisierung erwartet die Ausloberin insbesondere die kurzfristige Überarbeitung des zur weiteren Bearbeitung empfohlenen Entwurfs nach den Empfehlungen des Preisgerichts und die Konkretisierung wesentlicher baulicher Standards. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Anforderung der Auftraggeberin ein ausreichend besetztes Büro am Ausführungsort zu errichten und zu unterhalten. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und sobald der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
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Ausschreibung veröffentlicht | 24.12.2013 | ||
Ergebnis veröffentlicht | 08.08.2014 | ||
Zuletzt aktualisiert | 09.04.2020 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-157701 | Status | |
Seitenaufrufe | 5609 |
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