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  • DE-53111 Bonn
  • 11/2014
  • Ergebnis
  • (ID 2-162580)

SGB-180757: Sanierung bzw. Ertüchtigung der Beethovenhalle Bonn – Objektplanung, Gebäude und Innenräume


 
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    Entscheidung 11/2014 Entscheidung
    Achtung Änderung am Mar 26, 2014
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: max. 3
    Gebäudetyp Kultur-, Veranstaltungsgebäude / Museen, Ausstellungsbauten
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Innenräume
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Bundesstadt Bonn, Bonn (DE), Städtisches Gebäudemanagement Bonn, Bonn (DE)
    Aufgabe
    Die Bundesstadt Bonn beabsichtigt die Sanierung, Modernisierung, und ggf. Erweiterung der stadteigenen Beethovenhalle. Die Halle hat eine Nutzfläche von derzeit ca. 12 200 m². Die Größe der Liegenschaft beträgt 35 704 m².
    Die Beethovenhalle soll weiterhin für das Beethovenorchester, sowohl für Proben als auch Konzerte und für das jährliche Beethovenfest zur Verfügung stehen. Die bauliche und technische Multifunktionalität, soll dem entsprechend einen klassischen Schwerpunkt haben. Des Weiteren sollen dort Brauchtumsveranstaltungen, Unterhaltungsveranstaltungen, Kongresse, Messen, Produktionen und Bälle stattfinden.
    Es ist zunächst keine bauliche Erweiterung der Beethovenhalle erforderlich, jedoch auch nicht ausgeschlossen. Die Veranstaltungsarten der letzten 3 Jahre werden der Auftragnehmerin dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Verbesserung der Infrastruktur muss anhand der bisherigen baulichen und veranstaltungsbedingten Rahmenbedingungen geprüft werden.
    Zurzeit steht ein Budget von 15 000 000 EUR für die Realisierung zur Verfügung. Der Sanierungsbeschluss hatte eine Nenngröße von bis zu ca. 30 000 000 EUR. Die Differenz auf Basis des dann vorliegenden Planungsergebnisses, müsste somit noch durch einen politischen Beschluss bewilligt werden. Deshalb wird zunächst nur die Vorplanung, d. h. die Leistungsphasen 1-2, beauftragt, mit der Option sukzessive weitere Leistungsphasen (Leistungsphasen: 3-9) zu beauftragen, welche somit komplett angeboten werden müssen. Es sind mindestens drei alternative Ausbaustufen, im Rahmen der Vorplanung zu entwickeln und komplett darzustellen.
    Das Urheberecht, das Eigentum und das volle Nutzungsrecht an den Planungsunterlagen, eines diesbezüglichen erteilten Auftrages, werden gleichfalls an die Bundesstadt Bonn abgetreten. Es besteht kein Anrecht auf die Beauftragung aller Leistungsphasen.
    Da die Realisierung nur vor dem Hintergrund der Finanzierung erfolgen kann, muss diese in Abhängigkeit des dann zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets gemäß nachfolgender Priorisierung erfolgen:
    1. Verbesserung der Betriebssicherheit (Verkehrssicherung, Brandschutz)
    2. Beseitigung von baulichen Mängeln, insbesondere Dach und Fassade
    3. Verbesserung der Infrastruktur und somit des Betriebsablaufes
    4. Beseitigung von Mängeln und Sanierung der Außenanlage im Hinblick auf den ursprünglichen Entwurf
    5. Sanierung der gebäudetechnischen Anlagen
    6. Sanierung der WC-Anlagen
    7. Sanierung der Nasszellen und der Künstlerumkleiden
    8. Ertüchtigung der Veranstaltungstechnik (-weiterhin multifunktionale Nutzung)
    9. Ertüchtigung der Akustik
    10. Ertüchtigung der Bühnentechnik und der Beleuchtung
    Sämtliche zuvor angeführten Punkte müssen unter Beachtung des vorbeugenden Brandschutzes (Bestandsschutz), Denkmalschutzes, Bodendenkmalschutzes und des Urheberrechtes geplant und abgestimmt werden. Die Abstimmung muss schriftlich dokumentiert und gegengezeichnet werden. Weiterhin müssen die Planungsbüros schriftliche Aussagen bezogen auf die verschiedenen Nutzungskonzepte der Beethovenhalle formulieren.
    Der Planungsleitfaden des Städtischen Gebäudemanagement Bonn wird Vertragsbestandteil.
    Von den Planungsbüros wird erwartet, dass sie über ausreichende Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit verfügen, um die anstehende Planungsaufgabe in hoher gestalterisch-funktionaler Qualität im vorgegebenen Zeitrahmen bearbeiten können. Eine Zeitzielplanung liegt bereits vor. Der Baubeginn im Innenbereich kann nach dem Beethovenfest am 2.11.2016 erfolgen. Die Fertigstellungsfrist, auch für die maximale Lösung, ist auf den 1.6.2018 terminiert, damit das Beethovenfest 2018 wieder in der Halle stattfinden kann. Das Jahr 2019 soll zu Betriebsoptimierung genutzt werden, damit die Veranstaltungen hinsichtlich des Beethovenjubiläums im Jahr 2020 reibungslos ablaufen können. Der gesamte Zeitplan ist darauf abzustimmen. Dabei sind verwaltungsbedingte Entscheidungsphasen und Abwicklungszeiten im Zeitplan auszuweisen und zu berücksichtigen. Daneben legt der Auftraggeber besonderen Wert auf eine ganzheitliche Betrachtung der Wirtschaftlichkeit (Lebenszykluskosten) in allen Planungsphasen. Der ggf. notwendige jährliche Zuschussbedarf zum Betrieb, sowie die Kosten der bautechnischen Betriebsführung und der Bauunterhaltung sind explizit auszuweisen. Die Erreichbarkeit und regelmäßige auch kurzfristige Präsenz am Objekt beziehungsweise in den Büroräumen der Auftraggeberin wird spätestens ab Leistungsphase 7 vorausgesetzt. Das Architekturbüro, welches die Gesamtkoordination aller Baumaßnahmen, inklusive der Freianlagen inne hat, hat während der Bauausführung, d. h. während der Leistungsphase 8, ein von der Auftraggeberin bereitgestelltes Baubüro, bzw. die Baustelle ständig durch die koordinierende Bauleitung zu besetzen. Erwartet wird, dass vergleichbare Projekte (Art und Größenordnung) realisiert wurden und Erfahrungen in der Abwicklung öffentlicher Bauvorhaben bestehen.
    Das komplette Planungsteam wird zeitnah beauftragt.
    Bei mehr als 3 gleichwertigen Bewerbungen kann durch Los die Bieterzahl im Auswahlverfahren begrenzt werden.
    Leistungsumfang
    Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen, bei der zunächst die Grundlagenermittlung und die Vorplanung beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungen Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation besteht nicht.
    Der Auftragnehmer(in) kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadenersatzansprüche ableiten. Im Gegenzug verpflichtet sich die Auftragnehmer(in) die Teilaufträge mit der Abgabe des Angebotes anzunehmen.
    Adresse des Bauherren DE-53111 Bonn
    TED Dokumenten-Nr. 66519-2014
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    • Deutschland-Bonn: Planungsleistungen im Bauwesen
      2014/S 060-101180

      Bundesstadt Bonn, Referat Vergabedienste, Berliner Platz 2, Bonn53111, DEUTSCHLAND. Telefon: +49 228774343. Fax: +49 228773602. E-Mail: MThqXV5dallsbl1qX1laXVxhXWZrbF04WmdmZiZcXQ==

      (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 26.2.2014, 2014/S 40-066519)

      Betr.:
      CPV:71320000, 71240000Planungsleistungen im Bauwesen
      Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

      Anstatt:
      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:


      —.

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung: Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:

      25.03.2014 (9:30)

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:

      25.03.2014 (10:00)

      muss es heißen:
      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:


      Es erfolgt je Kriterium eine proportionale Bewertung des Zielerreichungsgrades mit Punkten. Ausgehend von dem Bewerber mit der höchsten Zielerreichung erhält dieser die höchstmögliche Punktzahl von 10 Punkten, sodann proportional absteigend bis hin zu dem Bewerber mit der niedrigsten Zielerreichung, welcher die niedrigste Punktzahl von 0 Punkten erhält. Zur Ermittlung des Ergebnisses je Kriterium wird die Punktzahl mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Die Ergebnisse je Kriterium werden zur Ermittlung des Gesamtergebnisses summiert und ergeben die Reihenfolge der Bewerber. Die Bewerber mit den 3 höchsten Bewertungen werden für das weitere Verfahren berücksichtigt.

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung: Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:

      08.04.2014 (9:30)

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:

      08.04.2014 (10:00)

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Bundesstadt Bonn, Referat Vergabedienste
      Berliner Platz 2
      53111
      Bonn
      DEUTSCHLAND
      +49 228774343
      MjEyZllaWWZVaGpZZltVVllYXVliZ2hZNFZjYmIiWFk=
      +49 228773602

      Internet-Adresse(n):


      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.vmp-rheinland.de
      Weitere Auskünfte erteilen:
      Städtisches Gebäudemanagement Bonn
      Berliner Platz 2
      Energiemanagement
      Zu Händen von: Fari Ghaderi
      53111
      Bonn
      DEUTSCHLAND
      +49 228772789
      MTVhXG1kKWJjXF9gbWQ7XWppaSlfYA==
      +49 228772216
      www.vmp-rheinland.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      Vergabemarktplatz Rheinland
      DEUTSCHLAND
      www.vmp-rheinland.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
      die oben genannten Kontaktstellen

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      SGB-180757: Sanierung bzw. Ertüchtigung der Beethovenhalle Bonn – Objektplanung, Gebäude und Innenräume.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bonn.
      NUTS-Code DEA22

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

      II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Die Bundesstadt Bonn beabsichtigt die Sanierung, Modernisierung, und ggf. Erweiterung der stadteigenen Beethovenhalle. Die Halle hat eine Nutzfläche von derzeit ca. 12 200 m². Die Größe der Liegenschaft beträgt 35 704 m².
      Die Beethovenhalle soll weiterhin für das Beethovenorchester, sowohl für Proben als auch Konzerte und für das jährliche Beethovenfest zur Verfügung stehen. Die bauliche und technische Multifunktionalität, soll dem entsprechend einen klassischen Schwerpunkt haben. Des Weiteren sollen dort Brauchtumsveranstaltungen, Unterhaltungsveranstaltungen, Kongresse, Messen, Produktionen und Bälle stattfinden.
      Es ist zunächst keine bauliche Erweiterung der Beethovenhalle erforderlich, jedoch auch nicht ausgeschlossen. Die Veranstaltungsarten der letzten 3 Jahre werden der Auftragnehmerin dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Verbesserung der Infrastruktur muss anhand der bisherigen baulichen und veranstaltungsbedingten Rahmenbedingungen geprüft werden.
      Zurzeit steht ein Budget von 15 000 000 EUR für die Realisierung zur Verfügung. Der Sanierungsbeschluss hatte eine Nenngröße von bis zu ca. 30 000 000 EUR. Die Differenz auf Basis des dann vorliegenden Planungsergebnisses, müsste somit noch durch einen politischen Beschluss bewilligt werden. Deshalb wird zunächst nur die Vorplanung, d. h. die Leistungsphasen 1-2, beauftragt, mit der Option sukzessive weitere Leistungsphasen (Leistungsphasen: 3-9) zu beauftragen, welche somit komplett angeboten werden müssen. Es sind mindestens drei alternative Ausbaustufen, im Rahmen der Vorplanung zu entwickeln und komplett darzustellen.
      Das Urheberecht, das Eigentum und das volle Nutzungsrecht an den Planungsunterlagen, eines diesbezüglichen erteilten Auftrages, werden gleichfalls an die Bundesstadt Bonn abgetreten. Es besteht kein Anrecht auf die Beauftragung aller Leistungsphasen.
      Da die Realisierung nur vor dem Hintergrund der Finanzierung erfolgen kann, muss diese in Abhängigkeit des dann zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets gemäß nachfolgender Priorisierung erfolgen:
      1. Verbesserung der Betriebssicherheit (Verkehrssicherung, Brandschutz)
      2. Beseitigung von baulichen Mängeln, insbesondere Dach und Fassade
      3. Verbesserung der Infrastruktur und somit des Betriebsablaufes
      4. Beseitigung von Mängeln und Sanierung der Außenanlage im Hinblick auf den ursprünglichen Entwurf
      5. Sanierung der gebäudetechnischen Anlagen
      6. Sanierung der WC-Anlagen
      7. Sanierung der Nasszellen und der Künstlerumkleiden
      8. Ertüchtigung der Veranstaltungstechnik (-weiterhin multifunktionale Nutzung)
      9. Ertüchtigung der Akustik
      10. Ertüchtigung der Bühnentechnik und der Beleuchtung
      Sämtliche zuvor angeführten Punkte müssen unter Beachtung des vorbeugenden Brandschutzes (Bestandsschutz), Denkmalschutzes, Bodendenkmalschutzes und des Urheberrechtes geplant und abgestimmt werden. Die Abstimmung muss schriftlich dokumentiert und gegengezeichnet werden. Weiterhin müssen die Planungsbüros schriftliche Aussagen bezogen auf die verschiedenen Nutzungskonzepte der Beethovenhalle formulieren.
      Der Planungsleitfaden des Städtischen Gebäudemanagement Bonn wird Vertragsbestandteil.
      Von den Planungsbüros wird erwartet, dass sie über ausreichende Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit verfügen, um die anstehende Planungsaufgabe in hoher gestalterisch-funktionaler Qualität im vorgegebenen Zeitrahmen bearbeiten können. Eine Zeitzielplanung liegt bereits vor. Der Baubeginn im Innenbereich kann nach dem Beethovenfest am 2.11.2016 erfolgen. Die Fertigstellungsfrist, auch für die maximale Lösung, ist auf den 1.6.2018 terminiert, damit das Beethovenfest 2018 wieder in der Halle stattfinden kann. Das Jahr 2019 soll zu Betriebsoptimierung genutzt werden, damit die Veranstaltungen hinsichtlich des Beethovenjubiläums im Jahr 2020 reibungslos ablaufen können. Der gesamte Zeitplan ist darauf abzustimmen. Dabei sind verwaltungsbedingte Entscheidungsphasen und Abwicklungszeiten im Zeitplan auszuweisen und zu berücksichtigen. Daneben legt der Auftraggeber besonderen Wert auf eine ganzheitliche Betrachtung der Wirtschaftlichkeit (Lebenszykluskosten) in allen Planungsphasen. Der ggf. notwendige jährliche Zuschussbedarf zum Betrieb, sowie die Kosten der bautechnischen Betriebsführung und der Bauunterhaltung sind explizit auszuweisen. Die Erreichbarkeit und regelmäßige auch kurzfristige Präsenz am Objekt beziehungsweise in den Büroräumen der Auftraggeberin wird spätestens ab Leistungsphase 7 vorausgesetzt. Das Architekturbüro, welches die Gesamtkoordination aller Baumaßnahmen, inklusive der Freianlagen inne hat, hat während der Bauausführung, d. h. während der Leistungsphase 8, ein von der Auftraggeberin bereitgestelltes Baubüro, bzw. die Baustelle ständig durch die koordinierende Bauleitung zu besetzen. Erwartet wird, dass vergleichbare Projekte (Art und Größenordnung) realisiert wurden und Erfahrungen in der Abwicklung öffentlicher Bauvorhaben bestehen.
      Das komplette Planungsteam wird zeitnah beauftragt.
      Bei mehr als 3 gleichwertigen Bewerbungen kann durch Los die Bieterzahl im Auswahlverfahren begrenzt werden.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71320000, 71240000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen, bei der zunächst die Grundlagenermittlung und die Vorplanung beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungen Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation besteht nicht.
      Der Auftragnehmer(in) kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadenersatzansprüche ableiten. Im Gegenzug verpflichtet sich die Auftragnehmer(in) die Teilaufträge mit der Abgabe des Angebotes anzunehmen.

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: nein

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Beginn 20.6.2014. Abschluss 31.12.2018

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Berufshaftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden, Deckungssumme je Schadensfall: 6 000 000 EUR für Personenschäden und mindestens 4 500 000 EUR für sonstige Schäden.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      Siehe Vergabeunterlagen.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Bitte laden Sie sich zur Teilnahme den unter www.vmp-rheinland.de vorbereiteten Teilnahmeantrag herunter.
      Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
      — Eigenerklärung gemäß §4 Abs. 6 VOF, dass der Bewerber nicht wegen Unzuverlässigkeit ausgeschlossen werden kann, weil eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist,
      — Eigenerklärung gemäß §4 Abs. 9 VOF, dass der Bewerber
      a) sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet,
      b) nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt,
      c) nicht im Rahmen seiner Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat,
      d) seiner Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nachkommt, sowie
      e) er sich bei der Erteilung von Auskünften, in erheblichem Maß falscher Erklärungen nicht schuldig macht.
      Tariftreue- und Vergabegesetz NRW
      Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften sind, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, verpflichtet, die gem. §§ 4, 18 und 19 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 10.1.2012 geforderten Verpflichtungserklärungen mit dem Angebot abzugeben.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Bitte laden Sie sich zur Teilnahme den unter www.vmp-rheinland.de vorbereiteten Teilnahmeantrag herunter.
      Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
      — Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011, 2012 und 2013).

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      Bitte laden Sie sich zur Teilnahme den unter www.vmp-rheinland.de vorbereiteten Teilnahmeantrag herunter.
      Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
      a) Erklärung zu Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, welche die zur Ausschreibung anstehende Leistung tatsächlich erbringen (§4 Abs. 3 VOF) und Darstellung der Projektorganisation,
      b) Nachweis der Berufszulassung (§5 Abs. 5a VOF). Der Nachweis kann auch durch die Vorlage von Studiennachweisen oder anderen Bescheinigungen zur beruflichen Befähigung erbracht werden,
      c) eine Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2011, 2012 und 2013) erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (insbesondere von Konzerthallen oder ähnliche Bauten, insbesondere von Denkmal und Energie, Sanierungen und Ertüchtigung) mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit der erbrachten Dienstleistung, sowie die öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistung (§5 Abs. 5b) VOF) mit Kontaktdaten,
      d) Erklärung mit Angaben über die technische Leitung und deren Qualifikation in Form eines fachlichen Lebenslaufs mit Angaben über die Berufserfahrung in Jahren und Referenzen vergleichbarer Dienstleistungen (insbesondere von Konzerthallen oder ähnliche Bauten, insbesondere von Denkmal und Energie, Sanierungen und Ertüchtigung) (§5 Abs. 5c VOF),
      e) Erklärung mit Angaben über die Stellvertretung der technischen Leitung und deren Qualifikation in Form eines fachlichen Lebenslaufs mit Angaben über die Berufserfahrung in Jahren und Referenzen vergleichbarer Dienstleistungen (insbesondere von Konzerthallen oder ähnliche Bauten, insbesondere von Denkmal und Energie, Sanierungen und Ertüchtigung) (§5 Abs. 5c VOF),
      f) eine Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren (2011, 2012 und 2013) Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (2011, 2012 und 2013) ersichtlich ist (§5 Abs. 5d VOF),
      g) Angaben zur technischen Ausstattung, die für die Dienstleistung zur Verfügung steht, Angabe des im Büro verwendeten CAD-Programms (mit dxf-Schnittstelle oder entsprechend kompatibel) sowie des im Büro verwendeten AVA-Programms (mit GAEB90-Schnittstelle oder entsprechend kompatibel) (§5 Abs. 5e) VOF),
      h) Eine Erklärung über die Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung (§5 Abs. 5f VOF),
      i) Eine Erklärung, welche Teile des Auftrags der Bewerber oder Bieter unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (§5 Abs. 5h VOF),
      j) Eine Erklärung über die kurze Erreichbarkeit während der Planung und der Ausführung. Fernmündlich sowie Vor-Ort-Betreuung der Projektes.

      III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Vorbehalt für einen besonderen Berufsstand: Architekt
      1) Zur Bewerbung ist jeder zugelassen, der nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die o. g. Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik als solcher tätig zu werden.
      2) Juristische Personen sind als Bewerber zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach der o. g. Voraussetzung benennen können. (§19 VOF).
      3) Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen, wenn bei jedem Mitglied die in Ziffer 1 genannte Anforderung erfüllt ist.
      4) Bewerber, die sich bei der Erfüllung des Auftrages anderer Unternehmen bedienen, sind teilnahmeberechtigt, wenn sie nachweisen, dass diese Unternehmen die Voraussetzungen nach Ziffer 1-2 erfüllen und ihnen die erforderlichen Mittel zu Verfügung stehen (§5 Abs. 6 VOF).

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 3
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: 1) Es wird geprüft, ob die geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig vorliegen.
      2) Im Rahmen der zweiten Stufe wird die grundsätzliche Eignung des Bewerbers anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich geprüft.
      3) In einer dritten Stufe wird eine differenzierte Eignungsprüfung anhand der nachfolgenden Kriterien der Bewerber vorgenommen:
      finanzielle /wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: 20 % (Umsatz des Bewerbers)
      — 5 %: gemittelter Umsatz,
      — 15 %: gemittelter Projektbezogener Umsatz
      fachliche und technische Leistungsfähigkeit: 80 % (Qualifikation der Projektleitung und Projektorganisation; Referenzen vergleichbarer Dienstleistungen – öffentlicher und privater Auftraggeber; Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter des Bewerbers),
      — 20 % Referenzen vergleichbare Leistungen (Veranstaltungshallen), öffentliche und private AG (10 % Veranstaltungshallen, 3 % Versammlungsstätten, 7 % Denkmalschutz),
      — 20 % fachlicher Lebenslauf Projektleiter (5 % Erfahrung in Jahren, 8 % Veranstaltungshallen, 2 % Versammlungsstätten, 5 % Denkmalschutz),
      — 10 % fachlicher Lebenslauf Stellvertreter. Projektleiter: (2 % Erfahrung in Jahren, 5 % Veranstaltungshallen, 1 % Versammlungsstätten, 2 % Denkmalschutz),
      — 5 % Projektorganisation/Maßnahmenkonzept (Vorlage der Projektorganisation/Projektorganigramms),
      — 10 % Anzahl der Mitarbeiter (nur Ingenieure oder Techniker mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung),
      — 2,5 % technische Ausstattung, CAD-Programm (Angabe der technischen Ausstattung),
      — 10 % Gewährleistung der Qualität – Angabe der Form und Mittel zur Gewährleistung der Qualität,
      — 2,5 % Gesamteindruck der Bewerbung.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      SGB-180757

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 25.3.2014 - 09:30
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      25.3.2014 - 10:00

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.3.7) Bindefrist des Angebots

      IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      Die Unterlagen stehen ausschließlich unter www.vmp-rheinland.de kostenlos zur Verfügung.
      Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFYDU9

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
      Zeughausstraße 2-10
      50667
      Köln
      DEUTSCHLAND
      MTNzYm9kXl9iaF5qamJvPV9id29iZCpobGJpaytrb3QrYWI=
      +49 2211473116
      www.bezreg-koeln.nrw.de
      +49 2211472889

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
      § 107 lautet wie folgt:
      Einleitung; Antrag.
      (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
      (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
      (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
      1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
      3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
      4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
      Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      21.2.2014

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 26.02.2014
Ergebnis veröffentlicht 07.05.2015
Zuletzt aktualisiert 17.05.2021
Wettbewerbs-ID 2-162580 Status Kostenpflichtig
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