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  • DE-22547 Hamburg
  • 10/2014
  • Ergebnis
  • (ID 2-166567)

Neubau eines Unterrichts- und Ganztagsgebäudes für die Sekundarstufe 1 der Stadtteilschule Lurup mit vier Sporthallenflächen sowie Ergänzung der Grundstücksrestflächen mit arrondierendem Wohnungsneubau


 
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    Entscheidung 10/2014 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Ideen- und Realisierungswettbewerb nach RPW
    Berufsgruppen Architektur
    Kategorie junge und/oder kleine Büros: Ja
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: max. 8
    Tatsächliche Teilnehmer: 8
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Zulassungsbereich GPA/ GATT
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 122.000 EUR zzgl. USt.
    Baukosten 28.980.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Freie und Hansestadt Hamburg | Finanzbehörde, Hamburg (DE)
    Betreuer D&K drost consult GmbH, Hamburg (DE) Büroprofil
    Preisrichter Dagmar Grote, Dr. Reinhold Gütter, Prof. Volker Halbach [Vorsitz], Prof. Katja-Annika Pahl, Jan Schneck, Michael Schröder, Prof. Jörn Walter , Klaus Grab, Joachim Hinz, Heiko Pfeiffer, Dr. Liane Melzer, Wolfgang Kaeser, Uwe Szczesny
    Kammer Hamburgische Architektenkammer (Reg.-Nr.: NO_09_14_HRSIW)
    Aufgabe
    Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 01.01.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m². In dieser Tätigkeit wurde Schulbau Hamburg mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs für den Neubau eines Unterrichts- und Ganztagsgebäudes für die Sekundarstufe 1 der Stadtteilschule Lurup mit vier Sporthallenflächen am Standort Luruper Hauptstraße in Hamburg beauftragt.
    Im Rahmen eines städtebaulichen Ideenteils sollen entstehende Restflächen auf dem Wettbewerbsgrundstück mit arrondierendem Wohnungsneubau ergänzt werden.
    An der Stadtteilschule Lurup werden derzeit etwa 900 Kinder und Jugendliche aus 35 unterschiedlichen Ländern und Nationen in den Jahrgangsstufen 5 bis 13 von 120 Lehrern, Sozial- und Sonderpädagogen sowie weiteren ca. 70 Mitarbeitern im Ganztagsbereich unterrichtet und betreut. Geplant ist der Ausbau zu einer durchgängig 6-zügigen Schule, verbunden mit einem weiteren Anstieg der Schülerzahlen.
    Der Unterricht erfolgt bis Klasse 10 in Klassenverbänden und in der Oberstufe nach einem Jahr Vorstufe (Klasse 11) in jahrgangsübergreifenden Profilen mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Die Schüler können an der Schule den 1. oder 2. Bildungsabschluss nach Klasse 9 bzw. 10 oder das Abitur am Ende von Klasse 13 erlangen. Die Stadtteilschule Lurup ist eine Ganztagsschule mit verpflichtendem Unterricht an vier Nachmittagen in der Woche und versteht sich als Lern- und Lebensraum. In den Neubau soll ein „Community-Center“ (Stadtteilzentrum) integriert werden, welches sich zum Stadtteil öffnet, Schwellenängste abbaut und Kooperationen fördert.
    Die Stadtteilschule Lurup erstreckt sich derzeit über drei Schulstandorte: den Standort Vorhornweg (Klassenstufen 5 und 6), den Standort Veermoor (Klassenstufen 7-9) und den Standort Luruper Hauptstraße (Klasse 10 und Oberstufe).
    Der Neubau soll - in Nachbarschaft der bestehenden Schulgebäude an der Luruper Hauptstraße - auf dem derzeitigen Stadiongelände des SV Lurup erstellt werden. Er soll den Erweiterungsbedarf abdecken und dauerhaft die sechszügige Sekundarstufe 1 der Stadtteilschule Lurup aufnehmen. Die jetzigen Schulstandorte Veermoor und Vorhornweg sollen im Gegenzug aufgegeben werden.
    Der Neubau soll allgemeine Unterrichtsräume, Fachräume, Räume für Lehrer und Verwaltung, Wirtschaftsflächen, Gemeinschaftsflächen und Flächen für den Ganztagsbedarf aufnehmen. Des Weiteren sollen vier Sporthallenflächen mit insgesamt 2.635 m² NGF erstellt werden. Drei der vier Sporthallenflächen sollen durch die Sekundarstufe 1, eine Fläche soll durch die Sekundarstufe 2 genutzt werden. Darüber hinaus soll der Raumbedarf des „Community-Centers“ von 348 m² NGF in dem Neubau abgebildet werden. Insgesamt ist mit dem Neubau eine Fläche von 12.790 m² NGF (inkl. Sporthallenflächen und „Community-Center“) nach DIN 277 zu realisieren.
    Im Einzelnen werden von den Teilnehmern mit den Lösungsvorschlägen Aussagen zur architektonischen Qualität des Neubaus, zum Konzept für die baukonstruktive Umsetzung unter Berücksichtigung des vorgegebenen Raumprogramms und des pädagogischen Konzepts sowie zum Konzept für die Grundrissorganisation und die Nutzungsverteilung erwartet. Des Weiteren sollen Aussagen zur Zonierung der neu entstehenden Freiflächen getroffen werden.
    Generell werden Lösungsvorschläge erwartet, die ein möglichst optimales Verhältnis aus langlebigen Baukonstruktionen, hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten und wirtschaftlicher Erstellung vorweisen. Die Durchführung des Bauvorhabens ist als eine Gesamtmaßnahme und unter Aufrechterhaltung des bestehenden Schulbetriebs vorgesehen. Die Zugänglichkeit zu bestehenden Schulbauten und Sporthallen muss während der Bauzeit gewährleistet werden. Der Neubau muss bis zum 01.12.2017 fertiggestellt und an den Nutzer übergeben sein.
    Das vorläufige Gesamtinvestitionsvolumen für die Maßnahme beträgt ca. 28.980.000 EURO brutto gem. DIN 276 Kostengruppen 200 – 700. Der genannte Betrag gilt als Kostenobergrenze und ist im Rahmen der Vorentwurfsplanung des Wettbewerbs einzuhalten.
    Für die entstehenden Restflächen des Wettbewerbsgebiets soll eine städtebaulich verträgliche Lösung zur Ergänzung der Flächen mit Wohnungsneubau aufgezeigt werden. Der Wohnungsneubau soll sich nach § 34 BauGB in das umgebende bauliche Umfeld einfügen und eine verträgliche Nachverdichtung ermöglichen.
    Die umgebende städtebauliche Struktur soll durch die arrondierenden Wohnungsneubauten ergänzt und komplettiert werden.
    Der Wettbewerb wird gemäß VOF Kapitel 2 und § 3 (2) Richtlinien für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg in der Fassung vom 13. Juli 2010 (RPW der FHH 2010) als nicht offener, einphasiger, hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil, mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 8 Teilnehmern und mit nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren ausgeschrieben. Die Wettbewerbsbeiträge bleiben gem. § 1 (4) RPW der FHH 2010 bis zur Entscheidung des Preisgerichts anonym. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
    Der Wettbewerbsausschuss der Hamburgischen Architektenkammer hat für den Wettbewerb die Registrierungsnummer NO_09_14_HRSIW mit Datum vom 08.04.2014 vergeben.
    Das Gesamtverfahren wird fachlich betreut durch D&K drost consult GmbH, Hamburg.
    Projektadresse Luruper Hauptstraße 131
    DE-22547 Hamburg
    TED Dokumenten-Nr. 128574-2014
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  • Auswahlkriterien

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    Nachweis finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gem. § 5 (4) VOF Ja
    Berufshaftpflicht Personenschäden 1.500.000 Euro
    Berufshaftpflicht Sach- und Vermögensschäden 500.000 Euro
    Durchschnittlicher Mindestumsatz der letzten 3 Jahre 1.000.000 Euro
    Angaben zur Mitarbeiteranzahl Ja
    Angaben zu Arbeitsgemeinschaften ARGE möglich
    Anzahl Referenzen insgesamt mind. 2 Referenzen
    Zeitraum für Referenzen Information im Anzeigentext nicht enthalten
    Eigenschaft der Referenzen: Referenz(en) vergleichbar
    Leistungsphasen der Referenzen: Lph 1(2) - 8
    Angaben zur techn. Ausstattung gefordert? Nein
    Angaben zur Qualitätssicherung gefordert? Nein
    Angaben zum technischen Leiter gefordert? Nein
    Vergabe von Unteraufträgen eingeschränkt? Nein
    Bewerbungsunterlagen online verfügbar? Nein
    Zusätzliche Kategorie junge/kleine Büros? getrennte Gruppen junge und kleine Büros
  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Wettbewerbsbekanntmachung
      Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Freie und Hansestadt Hamburg, FB SBH | Schulbau Hamburg
      U 40 Einkauf/Vergabe, An der Stadthausbrücke 1
      Zu Händen von: Kirsten Spann
      20355
      Hamburg
      DEUTSCHLAND
      +49 40428236268
      MjIwYlFeU01OUV9gUVhYUV9OVCxfTlQaUk4aVE1ZTmFeUxpQUQ==
      +49 40427310143

      Internet-Adresse(n):


      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.hamburg.de/schulbau/
      Weitere Auskünfte erteilen:
      die oben genannten Kontaktstellen

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      die oben genannten Kontaktstellen

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an
      : die oben genannten Kontaktstellen

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      1.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
      Neubau eines Unterrichts- und Ganztagsgebäudes für die Sekundarstufe 1 der Stadtteilschule Lurup mit vier Sporthallenflächen am Standort Luruper Hauptstraße in Hamburg sowie Ergänzung der Grundstücksrestflächen mit arrondierendem Wohnungsneubau.

      II.1.2) Kurze Beschreibung:
      Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9 100 000 m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3 100 000 m².
      In dieser Tätigkeit wurde Schulbau Hamburg mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs für den Neubau eines Unterrichts- und Ganztagsgebäudes für die Sekundarstufe 1 der Stadtteilschule Lurup mit vier Sporthallenflächen am Standort Luruper Hauptstraße in Hamburg beauftragt. Im Rahmen eines städtebaulichen Ideenteils sollen entstehende Restflächen auf dem Wettbewerbsgrundstück mit arrondierendem Wohnungsneubau ergänzt werden.
      An der Stadtteilschule Lurup werden derzeit etwa 900 Kinder und Jugendliche aus 35 unterschiedlichen Ländern und Nationen in den Jahrgangsstufen 5 bis 13 von 120 Lehrern, Sozial- und Sonderpädagogen sowie weiteren ca. 70 Mitarbeitern im Ganztagsbereich unterrichtet und betreut. Geplant ist der Ausbau zu einer durchgängig 6-zügigen Schule, verbunden mit einem weiteren Anstieg der Schülerzahlen.
      Der Unterricht erfolgt bis Klasse 10 in Klassenverbänden und in der Oberstufe nach einem Jahr Vorstufe (Klasse 11) in jahrgangsübergreifenden Profilen mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Die Schüler können an der Schule den 1. oder 2. Bildungsabschluss nach Klasse 9 bzw. 10 oder das Abitur am Ende von Klasse 13 erlangen. Die Stadtteilschule Lurup ist eine Ganztagsschule mit verpflichtendem Unterricht an vier Nachmittagen in der Woche und versteht sich als Lern- und Lebensraum. In den Neubau soll ein „Community-Center“ (Stadtteilzentrum) integriert werden, welches sich zum Stadtteil öffnet, Schwellenängste abbaut und Kooperationen fördert.
      Die Stadtteilschule Lurup erstreckt sich derzeit über drei Schulstandorte: den Standort Vorhornweg (Klassenstufen 5 und 6), den Standort Veermoor (Klassenstufen 7-9) und den Standort Luruper Hauptstraße (Klasse 10 und Oberstufe).
      Der Neubau soll - in Nachbarschaft der bestehenden Schulgebäude an der Luruper Hauptstraße - auf dem derzeitigen Stadiongelände des SV Lurup erstellt werden. Er soll den Erweiterungsbedarf abdecken und dauerhaft die sechszügige Sekundarstufe 1 der Stadtteilschule Lurup aufnehmen. Die jetzigen Schulstandorte Veermoor und Vorhornweg sollen im Gegenzug aufgegeben werden.
      Der Neubau soll allgemeine Unterrichtsräume, Fachräume, Räume für Lehrer und Verwaltung, Wirtschaftsflächen, Gemeinschaftsflächen und Flächen für den Ganztagsbedarf aufnehmen. Des Weiteren sollen vier Sporthallenflächen mit insgesamt 2.635 m² NGF erstellt werden. Drei der vier Sporthallenflächen sollen durch die Sekundarstufe 1, eine Fläche soll durch die Sekundarstufe 2 genutzt werden. Darüber hinaus soll der Raumbedarf des „Community-Centers“ von 348 m² NGF in dem Neubau abgebildet werden.
      Insgesamt ist mit dem Neubau eine Fläche von 12 790 m² NGF (inkl. Sporthallenflächen und „Community-Center“) nach DIN 277 zu realisieren.
      Im Einzelnen werden von den Teilnehmern mit den Lösungsvorschlägen Aussagen zur architektonischen Qualität des Neubaus, zum Konzept für die baukonstruktive Umsetzung unter Berücksichtigung des vorgegebenen Raumprogramms und des pädagogischen Konzepts sowie zum Konzept für die Grundrissorganisation und die Nutzungsverteilung erwartet. Des Weiteren sollen Aussagen zur Zonierung der neu entstehenden Freiflächen getroffen werden.
      Generell werden Lösungsvorschläge erwartet, die ein möglichst optimales Verhältnis aus langlebigen Baukonstruktionen, hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten und wirtschaftlicher Erstellung vorweisen.
      Die Durchführung des Bauvorhabens ist als eine Gesamtmaßnahme und unter Aufrechterhaltung des bestehenden Schulbetriebs vorgesehen. Die Zugänglichkeit zu bestehenden Schulbauten und Sporthallen muss während der Bauzeit gewährleistet werden. Der Neubau muss bis zum 1.12.2017 fertiggestellt und an den Nutzer übergeben sein.
      Das vorläufige Gesamtinvestitionsvolumen für die Maßnahme beträgt ca. 28 980 000 EUR brutto gem. DIN 276 Kostengruppen 200-700. Der genannte Betrag gilt als Kostenobergrenze und ist im Rahmen der Vorentwurfsplanung des Wettbewerbs einzuhalten.
      Für die entstehenden Restflächen des Wettbewerbsgebiets soll eine städtebaulich verträgliche Lösung zur Ergänzung der Flächen mit Wohnungsneubau aufgezeigt werden. Der Wohnungsneubau soll sich nach § 34 BauGB in das umgebende bauliche Umfeld einfügen und eine verträgliche Nachverdichtung ermöglichen. Die umgebende städtebauliche Struktur soll durch die arrondierenden Wohnungsneubauten ergänzt und komplettiert werden.
      Der Wettbewerb wird gemäß VOF Kapitel 2 und § 3 (2) Richtlinien für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg in der Fassung vom 13.7.2010 (RPW der FHH 2010) als nicht offener, einphasiger, hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil, mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 8 Teilnehmern und mit nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren ausgeschrieben. Die Wettbewerbsbeiträge bleiben gem. § 1 (4) RPW der FHH 2010 bis zur Entscheidung des Preisgerichts anonym. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
      Der Wettbewerbsausschuss der Hamburgischen Architektenkammer hat für den Wettbewerb die Registrierungsnummer NO_09_14_HRSIW mit Datum vom 8.4.2014 vergeben.
      Das Gesamtverfahren wird fachlich betreut durch D&K drost consult GmbH, Hamburg.

      II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71240000
      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
      Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staaten, die Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) und ergänzender Abkommen sind.
      Teilnahmeberechtigt sind Architekten/Architektinnen (siehe Punkt III.2).
      Arbeitsgemeinschaften (Bietergemeinschaften) von Architekten sind zugelassen und müssen als solche im Bewerbungsbogen kenntlich gemacht werden. Jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft muss die geforderte Berufsqualifikation (siehe Punkt III.2) nachweisen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Im Falle der Bewerbung als Arbeitsgemeinschaft ist der Bewerbungsbogen von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft auszufüllen. Ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ist als bevollmächtigter Vertreter und Ansprechpartner zu benennen (Anlage 1E). Jedes Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft darf nur eine Bewerbung einreichen, Mehrfachbeteiligungen sind nicht zulässig.
      Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf Unterauftragnehmer berufen. Jeder Unter-auftragnehmer muss die geforderte Berufsqualifikation (siehe Punkt III.2) nachweisen und ist im Bewerbungsbogen zu benennen. Im Falle der Bewerbung mit Unterauftragnehmern ist Anlage 1G von jedem Unterauftragnehmer zu unterzeichnen und einzureichen.
      In dem vorgeschalteten, offenen Bewerbungsverfahren sollen insgesamt 8 Büros/Arbeitsgemeinschaften für die Teilnahme an dem Wettbewerb ausgewählt werden. 6 der 8 Teilnehmer sollen aus der Kategorie „Bewerber mit aufgabenbezogener Bauerfahrung“ ausgewählt werden. Jeweils 1 Teilnehmer soll mittels Losverfahren aus den Kategorien „Junges Büro“ und „Kleines Büro“ ausgewählt werden.
      Anforderungen an die Bewerber der Kategorie „Bewerber mit aufgabenbezogener Bauerfahrung“.
      Die Bewerber der Kategorie „Bewerber mit aufgabenbezogener Bauerfahrung“ müssen im Durchschnitt der letzten 3 Jahre einen Jahresumsatz von mindestens 1 000 000 EUR (netto) sowie eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von mindestens 10 Ingenieuren/-innen für den Leistungsbereich gem. § 34 HOAI vorweisen. Darüber hinaus müssen die Bewerber dieser Kategorie ihre aufgabenbezogene Bauerfahrung anhand von 2 einzureichenden Referenzprojekten nachweisen.
      Anforderungen an die Bewerber der Kategorie „Junges Büro“
      Zur Kategorie „Junges Büro“ zählen Bewerber, deren Ersteintrag in die Architektenliste einer Architektenkammer nach dem 1.1.2007 erfolgte. Der Nachweis ist für alle Büroinhaber, Teilhaber und Entwurfsverfasser einzureichen (Anlage 4A, Kopie der Kammerurkunde).
      Anforderungen an die Bewerber der Kategorie „Kleines Büro“.
      Zur Kategorie „Kleines Büro“ zählen Bewerber, die im Durchschnitt der letzten 3 Jahre maximal 7 fachlich geeignete, festangestellte Mitarbeiter inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer, etc. für den Leistungsbereich gem. § 34 HOAI nachweisen (Anlage 5A).
      Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist zwingend ein Bewerbungsbogen (Formblatt) zu verwenden. Dieser ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und mit den darin geforderten Anlagen bis zum 12.5.2014 um 14:00 Uhr bei der unter Punkt I.1 genannten Stelle einzureichen. Der Poststempel gilt nicht! Bewerbungen, die nach dem genannten Termin eingeliefert werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern.
      Die Bewerbungsunterlagen inklusive des Bewerbungsbogens sind bei der unter Punkt I.1 genannten Kontaktstelle anzufordern.
      Mit dem Teilnahmeantrag sind von den Bewerbern aller 3 Kategorien folgende Unterlagen und Erklärungen abzugeben:
      — ausgefüllter Bewerbungsbogen, anzufordern bei der genannten Kontaktstelle;
      — Anlage 1A: Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (in Kopie);
      — Anlage 1B: Erklärungen darüber, dass keiner der in § 4 Abs. 6 a) bis g) sowie § 4 Abs. 9 a) bis e) VOF genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber zutrifft (Vordruck);
      — Anlage 1C: Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Antrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet (Vordruck);
      — Anlage 1D: Bereitschaft zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz (Vordruck);
      — Anlage 1E: Bevollmächtigung des Vertreters bei Arbeitsgemeinschaften (Vordruck);
      — Anlage 1F: Angaben zu Auftragsteilen in einer Arbeitsgemeinschaft (Vordruck);
      — Anlage 1G: Erklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragsnehmern (Vordruck);
      — Anlage 1H: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (Vordruck);
      — Anlage 1 I: Eigenerklärung über die geleisteten Steuerzahlungen und Sozialabgaben (Vordruck); die Nachweise in Kopie werden mit dem Honorarangebot abgefordert.
      — Anlage 2A: Bescheinigung über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut (Kopie des Versicherungsscheins) oder eine Erklärung des Versicherers, dass ein Versicherungsschutz bis zu den geforderten Versicherungssummen im Falle der Beauftragung gewährt wird.
      Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens ist ein Versicherungsschutz mit Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 1 500 000 EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 500 000 EUR (pro Schadensfall) nachzuweisen. Es ist darüber hinaus der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
      Die Ausloberin erklärt die Höhe der oben geforderten Mindestdeckungssummen zum Gegenstand der Verhandlungen im weiteren Verfahren. Die Deckungssummen sollen wie folgt angehoben werden: Für Personenschäden auf 3 000 000 EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden auf mindestens 1 000 000 EUR (pro Schadensfall). In diesem Zusammenhang erklärt die Bewerberin bzw. der Bewerber insofern ihre bzw. seine Bereitschaft zur Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen im Auftragsfall. Die schriftliche Bestätigung der Versicherung bzw. des Kreditinstituts der Bewerberin bzw. des Bewerbers, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.
      Versicherungsnachweise bei Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden.
      — Anlage 2B: Nachweis über die Berufszulassung oder Bescheinigung über die berufliche Befähigung des Bewerbers (in Kopie).
      Bei Bewerbungen in der Kategorie „Bewerber mit aufgabenbezogener Bauerfahrung“ sind darüber hinaus folgende Unterlagen und Erklärungen abzugeben:
      — Anlage 2C: Erklärung über den Teilumsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich gem. § 34 HOAI in den letzten 3 Geschäftsjahren (Vordruck). Der durchschnittliche Jahresumsatz muss in den letzten 3 Geschäftsjahren (2010, 2011, 2012) mindestens 1 000 000 EUR (netto) erreichen.
      — Anlage 2D: Erklärung über die Anzahl der fachlich geeigneten festangestellten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (Vordruck). Für den Leistungsbereich gem. § 34 HOAI sind im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2011, 2012, 2013) mindestens 10 Ingenieure/-innen nachzuweisen.
      — Anlagen 3, 3A und 3B: Detaillierte Darstellung von 2 vergleichbaren Referenzprojekten für den Leistungsbereich gem. § 34 HOAI (Vordruck und Präsentationsblätter).
      Präsentation von zwei vergleichbaren Referenzprojekten im Bewerbungsbogen und als Anlage auf max. einer DIN A3 Seite pro Projekt unter Angabe der Projektbezeichnung, der Projektbeschreibung (Funktion/Nutzung), der Baukosten (KG 300 + 400) und der Fläche, des Leistungsumfangs gem. HOAI und des Leistungszeitraums, der maßgeblich beteiligten Mitarbeiter/des Projektleiters und des Bauherrn mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Das Projekt muss innerhalb der vergangenen 8 Jahre (Stichtag 1.1.2006), mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 und einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein.
      Bei Bewerbungen in der Kategorie „Junges Büro“ sind zusätzlich zu den oben aufgeführten Anlagen 1A bis 2A folgende Unterlagen und Erklärungen abzugeben:
      — Anlagen 4 und 4A: Nachweis aller Büroinhaber, Teilhaber und Entwurfsverfasser über den Ersteintrag in die Architektenliste einer Architektenkammer nach dem 1.1.2007 (Vordruck und in Kopie).
      Bei Bewerbungen in der Kategorie „Kleines Büro“ sind zusätzlich zu den oben aufgeführten Anlagen 1A bis 2A folgende Unterlagen und Erklärungen abzugeben:
      — Anlagen 5 und 5A: Erklärung über die Anzahl der fachlich geeigneten festangestellten Mitarbeiter inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. in den letzten 3 Jahren (Vordruck und Erklärung des Steuerberaters; sofern der Bewerber keinen Steuerberater beauftragt hat, gilt Anlage 5 als verbindliche Eigenerklärung). Für den Leistungsbereich gem. § 34 HOAI sind im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2011, 2012, 2013) maximal 7 Ingenieure/-innen inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. zu beschäftigen.
      Im Falle der Bewerbung als Arbeitsgemeinschaft sind für alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft in Summe maximal 7 Ingenieure/-innen für den Leistungsbereich gem. § 34 HOAI inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2011, 2012, 2013) nachzuweisen.
      Die aufgezählten Nachweise (bis auf Kammerurkunden und Diplom-Urkunden) müssen aktuell nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Die geforderten Unterlagen sind bei Arbeitsgemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben (Anlage 1F).
      Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.
      Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind zu übersetzen. Eine eigenverantwortliche Übersetzung ist ausreichend. Etwaige Übersetzungskosten trägt der Bewerber selbst.
      Das Format der Unterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten. Die einzureichenden Unterlagen sind deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der im Bewerbungsbogen vorgegebenen Reihenfolge zu kennzeichnen. Die Seiten sind durchgehend nummerieren.
      Über den o. g. Umfang hinausgehende Unterlagen werden für die Auswahl nicht berücksichtigt.
      Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Bewerbung ist in einem als Teilnahmeantrag gekennzeichneten, verschlossenen Umschlag einzureichen. Bewerbungen per E-Mail oder Fax sind nicht zulässig.
      Rückfragen von Bewerbern werden nebst Beantwortung in anonymisierter Form auf der folgenden Homepage veröffentlicht: http://www.hamburg.de/fb/sbh-ausschreibungen/
      Auswahl der Bewerber der Kategorie „Bewerber mit aufgabenbezogener Bau-Erfahrung“.
      Die Auftraggeberin wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, 6 Bewerber aus, die sie zur Teilnahme am Wettbewerb auffordert. Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird mit dem Bewerbungsbogen versandt.
      Die Auswahl der Bewerber mit aufgabenbezogener Bauerfahrung erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Objektplanung gem. § 34 HOAI eingereichten 2 Referenzprojekte in einer ersten Stufe jeweils in den Kriterien -Vergleichbare Bauaufgabe- (1-3 Punkte), -Vergleichbare Grösse- (1-3 Punkte) und -Vergleichbarer Leistungsbereich- (1-3 Punkte). In der ersten Stufe können mit den Referenzen insgesamt maximal 18 Punkte erreicht werden. Alle Bewerbungen, die mit den eingereichten Referenzen in der ersten Stufe eine Mindestpunktzahl von 12 Punkten erreichen, werden in einer zweiten Stufe begutachtet. Für den Fall des Nichterreichens der ausgeschriebenen 6 Teilnehmerplätze für Bewerber mit aufgabenbezogener Bauerfahrung werden auch die Bewerber mit der nächstniedrigeren Punktzahl in der zweiten Stufe begutachtet.
      In der zweiten Stufe wählt die Auftraggeberin, unabhängig von der in der ersten Stufe erreichten Punktzahl, diejenigen Bewerber aus, die sie zur Teilnahme am Wettbewerb auffordert. Die Auswahl erfolgt jeweils in den Kriterien -Übergeordnete gestalterische Qualität- (0-2 Punkte) und -Angestrebte Qualität hinsichtlich der Bauaufgabe- (0-2 Punkte). In der zweiten Stufe können mit den Referenzen insgesamt maximal 8 Punkte erreicht werden.
      Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
      Auswahl der Bewerber der Kategorie „Junges Büro“.
      Die Auswahl von 1 Teilnehmer der Kategorie „Junges Büro“ erfolgt in Form einer Losziehung. Die Losziehung findet unter Aufsicht eines von der auslobenden Dienststelle unabhängigen Beamten statt.
      Auswahl der Bewerber der Kategorie „Kleines Büro“.
      Die Auswahl von 1 Teilnehmer der Kategorie „Kleines Büro“ erfolgt in Form einer Losziehung. Die Losziehung findet unter Aufsicht eines von der auslobenden Dienststelle unabhängigen Beamten statt.
      Alle Bewerber werden per Fax von der Vergabestelle über das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens informiert.

      III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Als Berufsqualifikation wird der Beruf Architekt/in für die Leistungen gem. § 34 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Geplante Teilnehmerzahl: 8

      IV.2) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer

      IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
      Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien:
      — Formalleistungen;
      — Städtebauliche Qualität;
      — Hochbauliches Konzept;
      — Funktionales Konzept.
      Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung bekannt gegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.

      IV.4) Verwaltungsangaben

      IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
      SBH W 002/2014

      IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 9.5.2014 - 14:00
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 12.5.2014 - 14:00

      IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

      IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.5) Preise und Preisgericht

      IV.5.1) Angaben zu Preisen:
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für den hochbaulichen Realisierungsteil stellt die Ausloberin eine Wettbewerbssumme von insgesamt 104 000 EUR (netto) zur Verfügung. Von der Gesamtsumme sollen 52 000 EUR (netto) für Preise zur Verfügung gestellt werden. Es sollen drei Preise vergeben werden:
      1. Preis 26 000 EUR,
      2. Preis 15 600 EUR,
      3. Preis 10 400 EUR.
      Für den städtebaulichen Ideenteil stellt die Ausloberin eine Wettbewerbssumme von insgesamt 18 000 EUR (netto) zur Verfügung. Von der Gesamtsumme sollen 9 000 EUR (netto) für Preise zur Verfügung gestellt werden. Es sollen drei Preise vergeben werden:
      1. Preis 4 500 EUR,
      2. Preis 2 700 EUR,
      3. Preis 1 800 EUR.
      Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssummen vorzunehmen.
      Es ist beabsichtigt, einen Teil der Wettbewerbssummen (für den hochbaulichen Realisierungsteil und für den städtebaulichen Ideenteil) in Form eines Bearbeitungshonorars auszuschütten und zu gleichen Teilen auf die Teilnehmer für die Erfüllung der in der Auslobung definierten Leistungen zu verteilen (siehe IV.5.2).

      IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
      Die gemäß RPW der FHH 2010 ermittelten Wettbewerbssummen von 104 000 EUR (netto) für den hochbaulichen Realisierungsteil und 18 000 EUR (netto) für den städtebaulichen Ideenteil werden anteilig als Bearbeitungssummen (52 000 EUR (netto) und 9 000 EUR (netto)) zu gleichen Teilen an die Teilnehmer für die Erbringung der in der Auslobung definierten Leistungen einschließlich Modell ausgezahlt (bei fristgerechter Einreichung einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit).

      IV.5.3) Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein

      IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: nein

      IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
      1. Die Besetzung der Jury wird mit Versenden der Wettbewerbsunterlagen bekannt gegeben

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.2) Zusätzliche Angaben:
      Die im Auswahlverfahren ermittelten Bewerber, die zu dem weiteren Verfahren zugelassen sind, erhalten die Wettbewerbsunterlagen nach ihrer Teilnahmebestätigung unaufgefordert zugesandt. Der Wettbewerb wird gemäß RPW der FHH 2010 durchgeführt.
      Hinweis zu IV.5.3) und IV.5.4).
      Es handelt sich um einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil, mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren.
      Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gem. § 6 (2) RPW der FHH 2010.
      Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend § 8 (2) RPW der FHH 2010 einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gemäß § 34 HOAI beauftragen, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Die Beauftragung erfolgt gemäß Stufenvertrag nach VV Bau der Freien und Hansestadt Hamburg. Beauftragt werden die Planungsleistungen gem. § 34 HOAI mindestens bis zur abgeschlossenen Leistungsphase 5, ggf. nur Teile der Leistungsphase 5 (mindestens die qualitätssichernden Bestandteile). Die Beauftragung erfolgt als optionale Bestimmung der Auftraggeberin ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen, ggf. bis Leistungsphase 9.
      Sofern das Preisgericht einen Teilnehmer aus den Kategorien „Junges Büro“ oder „Kleines Büro“ zur weiteren Bearbeitung empfiehlt, behält sich die Ausloberin vor, für die Realisierung die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Architekturbüro zu fordern. Bei der Wahl dieses Büros ist die Zustimmung der Ausloberin erforderlich.
      Die Objektplanung für den Wohnungsneubau ist ausdrücklich nicht Bestandteil der zu vergebenden Leistungen. Der Wohnungsneubau soll im Rahmen des Wettbewerbs ausschließlich als städtebaulicher Ideenteil bearbeitet werden.
      Die Planungsleistungen für Freianlagen gem. § 39 HOAI sollen im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren öffentlich ausgeschrieben werden.
      Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch das Verfahren bereits erbrachte Leistungen der Entwurfsverfasser bis zur Höhe der zuerkannten Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die in Ansatz zu bringende Preissumme ist dabei im angemessenen Maße um die Auslagen für Modell und Perspektiven zu mindern.
      Löst sich eine Arbeitsgemeinschaft nach der Preisverleihung auf, so ist die Ausloberin berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen Auseinandersetzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ein Mitglied oder mehrere Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft mit der dem Verfahren zugrunde liegenden Planungsaufgabe zu beauftragen.
      Im Anschluss an den hochbaulichen Wettbewerb werden alle mit Preisen ausgezeichneten Wettbewerbsteilnehmer zur Abgabe eines Honorarangebots aufgefordert und zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot nach den folgenden Kriterien:
      1. Wettbewerbsergebnis 30 %,
      2. Fachlicher Wert 15 %,
      3. Qualität 15 %,
      4. Kundendienst 5 %,
      5. Ausführungszeitraum 5 %,
      6. Honorarangebot 30 %.
      Alle mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten werden gem. § 8 (3) RPW der FHH 2010 Eigentum der Ausloberin. Das Urheberrecht einschließlich des Schutzes gegen Nachbauen und das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe bleibt jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer erhalten.
      Für das hier ausgeschriebene Bauvorhaben ist ein Gesamtinvestitionsvolumen von 28 980 000 EUR brutto gem. DIN 276 Kostengruppen 200-700 haushaltsmäßig anerkannt. SBH | Schulbau Hamburg wird als Bauherr für alle baulichen Komponenten der Wettbewerbsaufgabe fungieren. Die Kostenobergrenze ist im Rahmen der Vorentwurfsplanung des Wettbewerbs bereits sorgfältig zu beachten. Die Ausloberin beabsichtigt, nach der Preisgerichtsentscheidung zunächst eine qualifizierte Kostenschätzung gemäß DIN 276 aufstellen zu lassen, da sowohl die Einhaltung dieser Kostenobergrenze als auch eine wirtschaftliche Planung Voraussetzung für die Realisierung und weitere Beauftragung ist. Zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen Realisierung erwartet die Ausloberin insbesondere die kurzfristige Überarbeitung des zur weiteren Bearbeitung empfohlenen Entwurfs nach den Empfehlungen des Preisgerichts und die Konkretisierung wesentlicher baulicher Standards wie auch die Erstellung einer qualifizierten Kostenschätzung (s. o.).
      Voraussichtliche Termine des Wettbewerbs:
      Versendung der Auslobung an die ausgewählten Teilnehmer: 24. KW 2014; Rückfragenkolloquium: 26. KW 2014; Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: 34. KW 2014; Abgabe Modell: 35. KW 2014; Preisgerichtssitzung: 38. KW 2014.

      VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg
      Neuenfelder Straße 19
      21109
      Hamburg
      DEUTSCHLAND
      +49 40428402039

      VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen.

      VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      SBH | Schulbau Hamburg, Rechtsabteilung (U 1)
      An der Stadthausbrücke 1
      20355
      Hamburg
      DEUTSCHLAND
      MjE1Z1ZjWFJTVmRlVl1dVmRTWTFkU1kfV1MfWVJeU2ZjWB9VVg==
      +49 40427310143

      VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      10.4.2014

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 11.04.2014
Ergebnis veröffentlicht 20.07.2015
Zuletzt aktualisiert 22.08.2021
Wettbewerbs-ID 2-166567 Status
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