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  • DE-55481 Kirchberg
  • 10/2009
  • Ergebnis
  • (ID 2-17225)

Neubau der Grundschule mit Errichtung einer Mensa


 
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    Entscheidung 10/2009 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Wettbewerb
    Berufsgruppen Architektur
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: max. 15
    Gebäudetyp Schulen
    Zulassungsbereich EWR, Schweiz
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 44.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg im Hunsrück, Kirchberg (DE)
    Betreuer frankundfeil, Bad Kreuznach (DE)
    Preisrichter Ernst Wolfgang Eichler, Prof. Gerhard Freising, Prof. Ulrich Hamann BDA, Steffen Riedle, Prof. Michael Schanné
    Aufgabe
    Auf dem Schulgelände der bestehenden Grundschule Kirchberg soll ein Neubau für die Grundschule errichtet werden. Der bestehende Schulbau der Grundschule wird später in die Nutzung der kooperativen Gesamtschule Kirchberg übergehen. Das Baufeld für den Neubau entsteht teilweise durch Abriss der alten Mädchenberufsschule und greift auf eine angrenzende Parkfläche über. Die bestehenden Pergola-artigen Überdachungen auf dem Schulhof stehen ebenfalls zur Disposition. In jedem Fall muss durch die Positionierung des neuen Schulbaukörpers auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück eine Schulhoffläche in der Größe von ca. 1 800 m ² für die ca. 360 Grundschüler erhalten bleiben. Die Schulhofflächen für die Schüler der kooperativen Gesamtschule werden an anderer Stelle realisiert. Die Abstandsflächen für das neu zu planende Gebäude müssen innerhalb des definierten Wettbewerbsgebietes liegen. Die Bushaltestelle auf dem Flurstück 17/7 muss erhalten bleiben.
    Der Neubau der 3-zügigen Grundschule mit Ganztagsbereich soll eine Mensa (Speiseraum) enthalten, die sowohl den Schülern der Grundschüler als auch den Schülern der späteren kooperativen Gesamtschule (6.–13. Schuljahr) zur Verfügung steht. Eine räumliche Abtrennung der Grundschüler ist nicht vorgesehen, jedoch soll die räumliche Konfiguration auf die unterschiedlichen Altersstufen der Nutzer eingehen.
    Projektadresse DE-55481 Kirchberg
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    • D-Kirchberg: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden

      2009/S 96-138199

      WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG

      Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):

      Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg im Hunsrück, Marktplatz 5, Kontakt Fachbereich 3 (Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen), z. Hd. von Herr Friedhelm Stumm, D-55481 Kirchberg. Tel.  +49 6763910310. E-Mail: MjE4VBxhYmNbWy5ZV2BRVlBTYFUbVmNcYWBjU1FZHFJT. Fax  +49 6763910399.

      Internet-Adresse(n):

      www.kirchberg-hunsrueck.de

      Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.

      Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen.

      Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen.

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):

      Regional- oder Lokalbehörde.
      Allgemeine öffentliche Verwaltung.

      I.3) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS:

      ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber:

      Objektplanung für den Neubau der Grundschule in Kirchberg mit Errichtung einer Mensa für die kooperative Gesamtschule und die Grundschule Kirchberg.

      II.1.2) Kurze Beschreibung:

      Auf dem Schulgelände der bestehenden Grundschule Kirchberg soll ein Neubau für die Grundschule errichtet werden. Der bestehende Schulbau der Grundschule wird später in die Nutzung der kooperativen Gesamtschule Kirchberg übergehen. Das Baufeld für den Neubau entsteht teilweise durch Abriss der alten Mädchenberufsschule und greift auf eine angrenzende Parkfläche über. Die bestehenden Pergola-artigen Überdachungen auf dem Schulhof stehen ebenfalls zur Disposition. In jedem Fall muss durch die Positionierung des neuen Schulbaukörpers auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück eine Schulhoffläche in der Größe von ca. 1 800 m ² für die ca. 360 Grundschüler erhalten bleiben. Die Schulhofflächen für die Schüler der kooperativen Gesamtschule werden an anderer Stelle realisiert. Die Abstandsflächen für das neu zu planende Gebäude müssen innerhalb des definierten Wettbewerbsgebietes liegen. Die Bushaltestelle auf dem Flurstück 17/7 muss erhalten bleiben.

      Das umzusetzende Raumprogramm enthält insgesamt ca. 2 040 m ² förderfähige Nutzfläche, die sich wie folgt zusammensetzt: Allgemeine Unterrichtsräume 750 m 2 (3 Räume à 70 m ², 9 Räume à 60 m ²), 1 Mehrzweckraum mit 1 Nebenraum gesamt 112 m ², 1 Bibliothek à 50 m ², 4 Verwaltungsräume gesamt 64 m ², 1 Lehrerzimmer à 40 m ², 2 Lehrmittelträume à 20 m ², 1 Hausmeisterraum à 20 m ², 2 Ganztagsräume à 60 m ², 1 PC-Labor à 60 m ², Schwerpunktförderräume gesamt 60 m ², überdachte Pausenhalle 144 m ², Ausgabeküche mit Nebenräumen gesamt 100 m ², Speiseraum 300 m ², 3 Ganztagsspezifische Klassenräume à 60 m ². Zusätzlich sind als weitere Nutzfläche ca. 120 m² für Lehrer-WC's, 1 Kopierraum, 1 Teeküche und Garderobe für Lehrer, 1 Abstellraum, 2 Putzmittelräume, 1 Sozialraum, 1 Pausenverkaufs-/Hausmeisterraum, 1 Werkstatt/Hausmeister einzuplanen. Die Schüler-WC-Anlage ist in einem Bestandsgebäude vorhanden, vom Schulhofbereich zugänglich und soll auch zukünftig weiter genutzt werden. Zusätzlich sind Technikflächen für 2 Technikräume für Heizungsübergabe und Hausanschlüsse in den Neubau zu integrieren.

      Der Neubau der 3-zügigen Grundschule mit Ganztagsbereich soll eine Mensa (Speiseraum) enthalten, die sowohl den Schülern der Grundschüler als auch den Schülern der späteren kooperativen Gesamtschule (6.–13. Schuljahr) zur Verfügung steht. Eine räumliche Abtrennung der Grundschüler ist nicht vorgesehen, jedoch soll die räumliche Konfiguration auf die unterschiedlichen Altersstufen der Nutzer eingehen.
      Im Rahmen der Wettbewerbsbearbeitung erwartet der Auslober bezüglich der Gestaltung und Proportionierung des Schulbaukörpers die Einfügung in die ländliche Baustruktur. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan liegt nicht vor, 2-geschossige Bauweise (2 Vollgeschosse) wird vorgegeben. Gegenüber dem Flächennutzungsplan ist eine Überschreitung des Baufeldes unbeträchtlich, solange sich der Wettbewerbsentwurf innerhalb des Wettbewerbsgebietes befindet.
      Der Auslober erwartet klare, kompakte, rationale und damit ausschließlich wirtschaftliche und kostengünstige Planungskonzepte. Hinsichtlich des energieeffizienten Bauens sollen die Qualitäten der EnEV 2009 (KfW40-Standard) umgesetzt werden. Dachflächen sollen für das Aufbringen einer Photovoltaikanlage geeignet sein.
      Die Wirtschaftlichkeit des geplanten Schulbaus unter o. g. Aspekten wird im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens anhand der folgenden Verhältniszahlen überprüft: Hauptnutzfläche/Nettogrundfläche (HNF*a/NGF, SOLL: HNFa min 65 % der NGF), Verkehrsfläche/Nettogrundfläche (VF/NGF, SOLL: VF max 25 % der NGF), Bruttorauminhalt/Hauptnutzfläche (BRIa/HNFa, SOLL max. 6,5/1). Mit "Hauptnutzfläche (HNF)" ist die förderfähige Nutzfläche gemeint. Ferner wird eine Kostenschätzung nach DIN 276, 2008-12 für die Kostengruppen 300 (Bauwerk - Baukonstruktion) und 400 (Bauwerk - Technische Anlagen) in der 1. Ebene verlangt.
      Neben den üblichen zeichnerischen Darstellungen wird als weitere Wettbewerbsleistung ein Modell im Maßstab 1:500 erwartet.

      II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):

      71221000.

      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN

      III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER:

      Das Auswahlverfahren ist in 2 Stufen aufgebaut:
      1.) Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Ausschlußkriterien und Vollständigkeit,
      2.) Prüfung und Bewertung der finanziellen/wirtschaftlichen und personellen Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (Eignungsprüfung).
      Zu 1.) Vorzulegende Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur Prüfung von Ausschlußkriterien:
      1.1 Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges, bei Gesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, KG) durch Nachweis der Vertretungsmacht.
      1.2 Nachweis der Unterschriftsberechtigung im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft durch die Vorlage der Vollmachtserklärung des bevollmächtigten Vertreters durch die übrigen Mitglieder der Bietergemeinschaft.
      1.3 Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, §4 (4) VOF.
      1.4 Unabhängigkeitserklärung nach VOF §7(2) (wirtschaftliche Zusammenarbeit/Unabhängigkeit).
      1.5 Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlußgründe nach VOF §11 vorliegen.
      1.6 Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" gemäß §23 (1) VOF oder nach der Richtlinie 2005/36 EG vom 7.9.2007 für das Architekturbüro und für den in einer Arbeits-/Bietergemeinschaft zugeschalteten Architekten.
      1.7 Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.6 nachweisen.
      1.8 Wird von § 12 Abs. 3 VOF Gebrauch gemacht, sind für die Leistungserbringer (andere Unternehmer) die Nachweise nach Ziffer 1.3 bis 1.6 vorzulegen.
      Zu 2.) Vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben der Bewerber:
      2.1. Durchschnittlicher Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen (Objektplanungen)/Wichtung 10 %.
      2.2. Angabe der aktuellen Zahl und Qualifikation von festangestellten Führungskräften (FK) und Technischen Mitarbeitern (MA) mit namentlicher Zuordnung/Wichtung 10 %.
      2.3. Organisationsschema bzw. Organigramm der derzeitigen Bürostruktur mit namentlicher Zuordnung der konkreten FK bzw. MA und deren Qualifikation/Wichtung 10 %.

      Werden die vorzulegenden Eigungsnachweise/-angaben unter Ziffer 2.1.–2.3 nicht bis zum Ablauf der Bewerberfrist vorgelegt, führt dies nicht zwingend zum Ausschluß des Bewerbers. Die Nicht-Vorlage dieser Eigungsnachweise/-angaben führt jedoch zu einer Abwertung im Rahmen der Eigungsprüfung. Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften werden für die Eignungsnachweise/-angaben nter Ziffer 2.1., 2.2. und 2.3. getrennte Angaben verlangt. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden im Fall einer Arbeits-/Bietergemeinschaft die Angaben bezüglich der Ziffern 2.1. und 2.2. addiert. Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird empfohlen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Der Auftraggeber stellt auf seiner Homepage www.kirchberg-hunsrueck.de unter der Rubrik "Bildung & Kultur"den Bewerberbogen zum Download bereit. Ferner sind dort die projektbezogenen Unterlagen zu dem Wettbewerbsgrundstück als Information und zum Download hinterlegt: Luftbild, Lageplan mit Eintrag des Wettbewerbsgebietes, Lageplan mit Eintrag der zum Abriss vorgesehenen Gebäude und Bauteile.

      2.4. Darstellung von maximal 3 ausgewählten Projekten, die der Bewerber in selbständiger Tätigkeit geplant und deren usführung Überwacht hat:
      Referenzprojekt 1: Neubau einer Grundschule, auch als Erweiterungsbau; Referenzprojekt 2: Neubau eines Kindergartens, auch als Erweiterungsbau; Referenzprojekt 3: Neubau einer Mensa für eine Schule oder einen Kindergarten, auch als Erweiterungsbau.
      Für alle Referenzprojekte gilt: Projekt eines öffentlichen Auftraggebers — aus den Bewerbungsunterlagen muss eindeutig hervorgehen, dass es sich um öffentliche Auftraggeber handelt. Zeitraum der Leistungserbringung für Referenzprojekt 1 innerhalb der letzten ca. 10 Jahre (Baufertigstellungstermin ab 1.1.1999), für Referenzprojekte 2 und 3 innerhalb der letzten ca. 6 Jahre (Baufertigstellungstermin ab 1.1.2003), Zielgröße der Bauwerkskosten - KG 300 + 400 für den Neubau des Referenzprojekts 1 min. 4 000 000 EUR brutto, für den Neubau der Referenzprojekte 2 und 3 je 2 000 000 EUR brutto. Ergänzend zu den ausgewählten Projekten sind jeweils Angaben zu Bauherr, Projektleiter und Bauleiter im eigenen Büro, Bauwerkskosten-KG 300 + KG 400 brutto für den Neubau zum Nachweis der Größenordnung des Projektes, sowie zu dem Umfang der erbrachten Leistungen gem. HOAI zu machen. Den im Bewerberbogen zu dokumentierenden Referenzprojekten sind jeweils Fotos, Zeichnungen o. ä. zur Darstellung des Projektes beizufügen, die nicht gestalterisch/technisch bewertet werden, sondern die als weiterer Beleg für die Größenordnung und Art des Projekts dienen. Je Objekt ist hierfür 1 DIN A4 Seite (insgesamt max. 3 Seiten DIN A4) vorzulegen. Darüber hinaus gehende Unterlagen werden nicht gewertet/Wichtung 30 %.

      2.5. Angabe der erzielten Bauwerkskosten (KG 300+400) brutto für Referenzprojekt 1/Grundschule bezogen auf m ³ — Bruttorauminhalt und m ² — Nutzfläche/Wichtung 10 %.

      2.6. Vorlage von max. 3 schriftlichen Referenzauskünften von öffentlichen Auftraggebern zu den obigen Referenzprojekten mit positiven Aussagen zur Kosten- und Terminsicherheit sowie zur Ausübung der Tätigkeiten in den Leistungsphasen Planung und Ausführung/Wichtung 30 %.

      Werden die vorzulegenden Eigungsnachweise/-angaben unter Ziffer 2.4.–2.6 nicht bis zum Ablauf der Bewerberfrist vorgelegt, führt dies nicht zwingend zum Ausschluß des Bewerbers. Die Nicht-Vorlage der Eignungsnachweise/-angaben unter Ziffer 2.4.–2.6 führt jedoch zu einer Abwertung im Rahmen der Eignungsprüfung. Die Vorlage von Projekten unter Ziffer 2.4 mit geringeren Bauwerkskosten oder geringerem Leistungsumfang sowie die Vorlage von Referenzschreiben unter Ziffer 2.6 mit unvollständigen Aussagen führt zu einer Abwertung im Rahmen der Eignungsprüfung. Höhere erzielte Bauwerkskosten unter Ziffer 2.5 im Vergleich zu BKI-Kostenrichtwerten führen zu einer Abwertung im Rahmen der Eignungsprüfung. Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften können die mit der Bewerbung vorzulegenden Referenzprojekte und Referenzauskünfte aus den beteiligten Architekturbüros insgesamt nachgewiesen werden. Wird eine größere Anzahl als die vorgegebene Anzahl von 3 Referenzprojekten oder 3 Referenzauskünften vorgelegt, wird keines der Referenzprojekte oder Referenzauskünfte gewertet, da die Auswahl der Referenzen, die zur Bewertung vorgelegt werden, beim Bewerber liegen muss. Das Ergebnis der oben unter 2.) beschriebenen Eignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge, aus der die bestplatzierten 15 Bewerber zur Teilnahme am Architektenwettbewerb aufgefordert werden. Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird empfohlen. Hinweis zum Download unter www.kirchberg-hunsrueck.de.

      III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN:

      Ja.
      Zur Bewerbung sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt"gemäß §23 VOF (1) berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36 EG vom 7.9.2007 gewährleistet ist. Dies gilt auch für juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist. Der verantwortliche Verfasser muss die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen (§23 Abs. 3 VOF). Bei Arbeits- Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und die o. g. Teilnahmeanforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) ART DES WETTBEWERBS:

      Nichtoffen.
      Gewünschte Teilnehmerzahl: 15.

      IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER:

      IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE:

      1. Gestalterische Qualität des Baukörpers in Bezug auf die ländliche Baustruktur im Umfeld.
      2. Raum- und betriebsorganisatorische Lösungen: Interne Erschließung, Funktionalität, Sicherheit.
      3. Wirtschaftlichkeit in Planung, Herstellung und Betrieb des Schulgebäudes, vergleiche Angaben zu der Wirtschaftlichkeit unter Ziffer II.1.2),
      4. Barrierefreie Gebäudekonzeption.

      IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:

      Die Bewerbungsunterlagen sind außen auf dem Umschlag gut sichtbar mit folgendem Aktenzeichen zu versehen: "VOF-Verfahren Wettbewerb Grundschule Kirchberg".

      IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen

      Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 22.6.2009.
      Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.

      IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme:

      22.6.2009 - 15:00.

      IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber:

      6.7.2009.

      IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können:

      Deutsch.

      IV.5) PREISE UND PREISGERICHT

      IV.5.1) Es werden Preise vergeben:

      Ja.
      Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: 1. Preis 18 000 EUR brutto, incl.19 % Umsatzsteuer
      2. Preis 11 000 EUR brutto, incl.19 % Umsatzsteuer
      3. Preis 6 600 EUR brutto, incl.19 % Umsatzsteuer
      Sowie 3 Ankäufe à 2 800 EUR brutto, incl.19 % Umsatzsteuer.

      IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer:

      IV.5.3) Folgeaufträge:

      Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben.

      IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend:

      Nein.

      IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

      1. Ernst Eichler, Alzey.
      2. Prof. Gerhard Freising, Trier.
      3. Prof. Ulrich Hamann, Darmstadt/Kaiserslautern.
      4. Steffen Riedle, Bad Kreuznach.
      5. Prof. Michael Schanné, Kaiserslautern.
      6. Bürgermeister Harald Rosenbaum, VG Kirchberg.
      7. N.N. Bürgermeister, Stadt Kirchberg.
      8. N.N. 1. Beigeordneter VG Kirchberg.
      9. N.N. 2. Beigeordneter VG Kirchberg.

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:

      Nein.

      VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN:

      Termine für die Bewerbung zum Auswahlverfahren: Der Bewerberbogen kann bis spätestens 22.6.2009 unter www.kirchberg-hunsrueck.de abgerufen werden. Der eingereichte Bewerberbogen mit Anlagen wird nicht urückgegeben. Die Bewerbungsunterlagen zum Auswahlverfahren müssen spätestens am 22.6.2008 um 15:00 Uhr bei der unter I.1.) angegebenen Adresse mit dem Aktenzeichen "VOF-Verfahren WB Grundschule Kirchberg" vorliegen.Termine für das Wettbewerbsverfahren: Voraussichtlicher Versand der Auslobungsunterlage ist am 6.7.2009, Termin Kolloquium am 17.7.2009 (kein Pflichtkolloquium). Der Abgabetermin für die Wettbewerbsarbeiten ist der 4.9.2009 (Pläne), 11.9.2009 für das Modell im Massstab 1:500. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2010 vorgesehen.

      Zuschlagskriterien: Nach Abschluss des Wettbewerbs werden mit den drei Preisträgern Verhandlungsgespräche geführt. Dabei gelten die folgenden Zuschlagskriterien:
      1. Würdigung des Ergebnisses der Preisgerichtssitzung aus dem Wettbewerbsverfahren/Wichtung 30 %,
      2. Personelle Besetzung für das konkrete Projekt im Auftragsfall mit Bennennung von Projektleiter, Bauleiter, deren Stellvertreter sowie weiterer Mitarbeiter des Projektteams, der Qualifikation aller vorgenannten Personen, Darstellung der organisatorischen Büroabläufe in Planungs- und Bauphase und Zusammenarbeit mit Planungsbeteiligten/Wichtung 25 %,
      3. Bezogen auf das konkrete Projekt: Darstellung des organisatorischen, terminlichen und kostenmäßigen Baustellenablaufs bei laufendem Schulbetrieb anhand eines Vergleichsprojektes/Wichtung 25 %.
      4. Wirtschaftlichkeit des Angebotes: Honorar im Rahmen der HOAI/Wichtung 10 %,
      5. Nebenkosten §7 HOAI (der Auftraggeber beabsichtigt eine Pauschalierung)/Wichtung 10 %.
      Nach Einschätzung des Auftraggebers ist gemäß HOAI derzeit von Honorarzone III und 3 700 000 EUR netto anrechenbarer Kosten auszugehen. Eine Bezifferung der Honorare ist nicht erforderlich.
      Bedingungen für den Auftrag: Der Auslober/Auftraggeber beabsichtigt im Sinne der Ziffer 7.1 der GRW 1995 die Leistungsphasen 1–5 zu beauftragen, wobei die Beauftragung abschnittsweise erfolgt. Folgende Abschnitte sollen gebildet werden: 1–2, 3, 4, 5 (§15 HOAI). Die Beauftragung erfolgt im Anschluss an den Wettbewerb und die nachfolgenden Verhandlungen mit den Preisträgern an einen der Preisträger. Hinweis: Die Verbandsgemeinde Kirchberg beabsichtigt für den Neubau der Grundschule den Gesamtkostenbetrag (KG 300- 600) auf 5 600 000 EUR zu budgetieren.
      Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter — im Falle der Beauftragung einer Arbeits- und Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft — eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden von 1 000 000 EUR und für Personenschäden von mindestens 2 000 000 EUR nachzuweisen. Im Falle einer Beauftragung haftet die Arbeits-/Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Vergütung: Die Vergütung der zu beauftragenden Planungsleistung erfolgt gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Entsprechend den Bestimmungen der Ziffer 7.2 der GRW 1995 wird im Falle einer weiteren Beauftragung die Preissumme auf die entsprechende Vergütung angerechnet, sofern die Konzeption ohne wesentliche Veränderungen der Ausführung zugrunde gelegt wird. Im Falle von Arbeits-/Bietergemeinschaften: Der bevollmächtigte Vertreter, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ist bereits im Bewerbungsverfahren zu benennen.

      VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:

      Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Stiftstraße 9, D-55116 Mainz.

      VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:

      VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:

      Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Stiftstraße 9, D-55116 Mainz.

      VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:

      13.5.2009.

       

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht
Ergebnis veröffentlicht 08.10.2009
Zuletzt aktualisiert 21.11.2012
Wettbewerbs-ID 2-17225 Status
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