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  • DE-15345 Petershagen/Eggersdorf
  • 03/2015
  • Ergebnis
  • (ID 2-172415)

Projekt: Erweiterung und Umbau Grundschulcampus Petershagen, OT Eggersdorf, Karl-Marx-Straße 16, 15345 Eggersdorf Auftrag: Leistungen der Objektplanung gemäß HOAI 2013 §§ 33 ff. und Leistungen der Tragwerksplanung gemäß HOAI 2013 §§ 49 ff. sowie weitere Leistungen (s. Ziff. II.1.5))


 
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    Entscheidung 31.03.2015 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Tatsächliche Teilnehmer: 5
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Tragwerksplanung
    Sprache Deutsch
    Baukosten 2.600.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Gemeinde Petershagen/Eggersdorf, Petershagen/Eggersdorf (DE)
    Betreuer Fiebig Schönwälder Zimmer, Berlin (DE), Düsseldorf (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Siehe Ziff. II.1.1) sowie
    Der Grundschulcampus Petershagen, OT Eggersdorf, setzt sich aus mehreren Gebäudeteilen unterschiedlichem Baualters zusammen. Den Kern des Campus bildet das ehemalige Gaststättengebäude „Lindenhof“, ein dreigeschossigen Gründerzeitgebäude mit eingeschossigem Tanzsaal, der zur Turnhalle wurde. Durch Vergrößerung, An- und Umbauten sowie Sanierung der vorhandenen Gebäude entstand der Grundschulcampus in der heutigen Form. Er besteht aus der eingeordneten Grundschule des Ortsteils Eggersdorf in den Erweiterungsbauten der 70er und 80er Jahre und dem eigenständig geführten Hort im ehemaligen Gaststättengebäude. Die Grundschule und der Hort sind gemeinsam für die Ganztagsbetreuung der Grundschüler verantwortlich.
    Da langfristig die räumlichen und funktionalen Anforderungen des Schul- und Hortbetriebs in den Bestandsgebäuden nicht mehr erfüllt werden können, wurde auf Beschluss der Gemeindevertretung vom eine Machbarkeitsstudie zur Neuordnung der Funktionen des Hort- und Schulbetriebs, ggf. ergänzt durch einen weiteren Anbau oder Neubau zur Vergrößerung der möglichen Flächen, in Auftrag gegeben. Im Ergebnis eines mehrstufigen Bearbeitungsprozesses liegt ein abgestimmter Vorentwurf (Variante 4.3 der Vorplanung) vor, nach dem ein Neubau als Abschlussbaustein am Giebel des Gebäudes 1 errichtet und der Gebäudebestand durch Umbauten teilweise neu strukturiert werden soll. Die Umgestaltung soll in drei Bauabschnitten erfolgen. Der 1. BA beinhaltet den Neubau inkl. Anpassungsarbeiten im angrenzenden Gebäude 1 sowie die anteilige Anpassung der Außenanlagen. Die weiteren Bauabschnitte betreffen die geplanten Umbauten in den Bestandsgebäuden. Die hier zu vergebenden Planungsleistungen betreffen im Einzelnen folgende Maßnahmen:
    1. Durchführen von bauvorbereitenden Maßnahmen (Umverlegung von Außeninstallationen, Baufeldfreimachung) im Vorfeld der Baumaßnahme;
    2. Neubau eines dreigeschossigen, nicht unterkellerten Erweiterungsbaus in Massivbauweise; Anbau eines Aufzugs für die Barrierefreiheit; Durchführen von Anpassungsmaßnahmen an der Giebelwand des Bestandsgebäudes (Durchbrüche für die etagenweise Anbindung des Neubaus an den Bestand, Schließung von Öffnungen). Ein an das Bestandsgebäude 1 anschließendes neues Treppenhaus dient als zentrales Erschließungselement. Die Ausführung der Schulerweiterung soll etagenweise als brandschutztechnische „400 m²-Nutzungseinheit“ erfolgen (Flächen Neubau und Flächen im Gebäude 1). Durch unterschiedliche Fassadengestaltungen (Glasfassade im Bereich des Treppenhauses, Wärmedämmverbundsystem mit liegenden Fensterbänder und integrierten Türen im Erdgeschoss) sollen unterschiedliche Funktionen nach außen dokumentiert werden.
    3. Grundrissveränderungen und Umbau der angrenzenden Gebäude 1, 6 und 7 (z. B. geschossweiser Einbau von Sanitäranlagen und Dachsanierung im Gebäude 1, Umbau Gebäude 6 zu Aula/Speiseraum mit angegliederter Küche und Ausgabe, Abriss tragender/nicht tragender Wände) sowie Umbauten/Anpassungen der Gebäude 2, 3 und 4 für die Hortnutzung.
    4. Bestandteil der Objektplanung wird auch die Planung der Wiederherstellung der Freiflächen im unmittelbaren Umfeld des Neubaus sein.
    Die geplante Baumaßnahme zeichnet sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Schulgebäude; 2. Art der Baumaßnahme: Anbau/Erweiterungsbau und Bauen im Bestand; 3. Größenordnung: Anbau/Erweiterungsbau rd. 1 170 m² BGF und Bestand rd. 2 100 m² (ohne Turnhalle) BGF; Geschätzte Baukosten (Kostengruppe 200-700 nach DIN 276 Neu): rd. 2 600 000 EUR netto (davon KGr 300 ca. 1 400 000 EUR netto und KGr 400 ca. 400 000 EUR netto).
    Die beabsichtigte Beauftragung für die vorstehend beschriebenen Baumaßnahmen umfasst folgende Leistungsbereiche:
    A. Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. HOAI 2013 §34 in Verbindung mit Anlage 10.1: Grundleistungen Leistungsphase 1 und 2, soweit in Ergänzung vorhandener Unterlagen erforderlich, sowie nahezu alle Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 (Einschränkungen s. Ziff. III.1.2)). Außerdem sollen folgende Besondere Leistungen vergeben werden: LPh 2: Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung.
    B. Leistungen der Tragwerksplanung gem. HOAI 2013 §51 in Verbindung mit Anlage 14.1: alle Grundleistungen Leistungsphasen 1-6. Außerdem sollen folgende Besondere Leistungen vergeben werden: LPh 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz; LPh 8: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen. Außerdem: Leistungen für Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanz) entsprechend HOAI 2013 Anlage 1.2.2: alle Grundleistungen Leistungsphasen 1-5.
    Optionale Leistungen siehe Ziff. II.2.2).
    Die in die Objektplanung zu integrierenden weiteren Fachplanungs-/Beraterleistungen werden separat beauftragt.
    Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s. Ziff. II.2.2)) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.
    Im Ergebnis der Baumaßnahmen sollen architektonisch hochwertige Gebäude sowie technisch optimale Anlagen zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen wirtschaftlichen und ressourceschonenden Betrieb ermöglichen. Die Planungen und energetischen Nachweise erfolgen nach gültiger EnEV. Die Bestandsgebäude wurden bereits energetisch ertüchtigt (Wärmedämmverbundsystem).
    Aktueller Projektstand: Folgende Unterlagen liegen vor und können im Falle der Einladung zur Verhandlung eingesehen werden: Vorplanung (Verf.: Klatt und Vogler Architekten, Berlin, 03/2014); Baugrundgutachten; brandschutztechnische Einschätzung zum Bestand (derzeit in Bearbeitung).
    Zeitrahmen: 1. Beauftragung der Planungsleistungen: voraussichtlich Herbst 2014; 2. Baubeginn ab 07/2015; 3. Fertigstellung Neubau: 09/2016; 4. Fertigstellung Umbau: 09/2017; 5. Projektabschluss: im Nachgang.
    Leistungsumfang
    Siehe Pkt. II.1.5) Beschreibung/Gegenstand des Auftrags.
    Adresse des Bauherren DE-15345 Petershagen/Eggersdorf
    TED Dokumenten-Nr. 212196-2014
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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Gemeinde Petershagen/Eggersdorf, vertreten durch den Bürgermeister Olaf Borchardt
      Am Markt 8
      Zu Händen von: Frau Dipl.-Ing Kirsten Schläwicke
      15345
      Petershagen/Eggersdorf
      DEUTSCHLAND
      +49 3341414940
      MjE5WFZfYGFSWxtgUFVZTlJkVlBYUi1dUmFSX2BVTlRSWxpSVFRSX2BRXF9TG1FS
      +49 3341414999

      Internet-Adresse(n):


      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.doppeldorf.de
      Weitere Auskünfte erteilen:
      Fiebig Schönwälder Zimmer, Architektur + Stadtplanung
      Bülowstr. 66
      Zu Händen von: Frau Barbara Zimmer
      10783
      Berlin
      DEUTSCHLAND
      +49 3021751920
      MTN3ZmpqYm89bWlea3JrZHBocmlxcm8rYWI=
      +49 3021751859
      http://www.planungskultur.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      Fiebig Schönwälder Zimmer, Architektur + Stadtplanung
      Bülowstr. 66
      Zu Händen von: Frau Barbara Zimmer
      10783
      Berlin
      DEUTSCHLAND
      +49 3021751920
      MjE0bFtfX1dkMmJeU2BnYFllXWdeZmdkIFZX
      +49 3021751859
      http://www.planungskultur.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
      Fiebig Schönwälder Zimmer, Architektur + Stadtplanung
      Bülowstr. 66
      Zu Händen von: Frau Barbara Zimmer
      10783
      Berlin
      DEUTSCHLAND
      +49 3021751920
      MjE0bFtfX1dkMmJeU2BnYFllXWdeZmdkIFZX
      +49 3021751859
      http://www.planungskultur.de

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Projekt: Erweiterung und Umbau Grundschulcampus Petershagen, OT Eggersdorf, Karl-Marx-Straße 16, 15345 Eggersdorf Auftrag: Leistungen der Objektplanung gemäß HOAI 2013 §§ 33 ff. und Leistungen der Tragwerksplanung gemäß HOAI 2013 §§ 49 ff. sowie weitere Leistungen (s. Ziff. II.1.5)).

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Deutschland, Gemeinde Petershagen/Eggersdorf.
      NUTS-Code DE413

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

      II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Siehe Ziff. II.1.1) sowie
      Der Grundschulcampus Petershagen, OT Eggersdorf, setzt sich aus mehreren Gebäudeteilen unterschiedlichem Baualters zusammen. Den Kern des Campus bildet das ehemalige Gaststättengebäude „Lindenhof“, ein dreigeschossigen Gründerzeitgebäude mit eingeschossigem Tanzsaal, der zur Turnhalle wurde. Durch Vergrößerung, An- und Umbauten sowie Sanierung der vorhandenen Gebäude entstand der Grundschulcampus in der heutigen Form. Er besteht aus der eingeordneten Grundschule des Ortsteils Eggersdorf in den Erweiterungsbauten der 70er und 80er Jahre und dem eigenständig geführten Hort im ehemaligen Gaststättengebäude. Die Grundschule und der Hort sind gemeinsam für die Ganztagsbetreuung der Grundschüler verantwortlich.
      Da langfristig die räumlichen und funktionalen Anforderungen des Schul- und Hortbetriebs in den Bestandsgebäuden nicht mehr erfüllt werden können, wurde auf Beschluss der Gemeindevertretung vom eine Machbarkeitsstudie zur Neuordnung der Funktionen des Hort- und Schulbetriebs, ggf. ergänzt durch einen weiteren Anbau oder Neubau zur Vergrößerung der möglichen Flächen, in Auftrag gegeben. Im Ergebnis eines mehrstufigen Bearbeitungsprozesses liegt ein abgestimmter Vorentwurf (Variante 4.3 der Vorplanung) vor, nach dem ein Neubau als Abschlussbaustein am Giebel des Gebäudes 1 errichtet und der Gebäudebestand durch Umbauten teilweise neu strukturiert werden soll. Die Umgestaltung soll in drei Bauabschnitten erfolgen. Der 1. BA beinhaltet den Neubau inkl. Anpassungsarbeiten im angrenzenden Gebäude 1 sowie die anteilige Anpassung der Außenanlagen. Die weiteren Bauabschnitte betreffen die geplanten Umbauten in den Bestandsgebäuden. Die hier zu vergebenden Planungsleistungen betreffen im Einzelnen folgende Maßnahmen:
      1. Durchführen von bauvorbereitenden Maßnahmen (Umverlegung von Außeninstallationen, Baufeldfreimachung) im Vorfeld der Baumaßnahme;
      2. Neubau eines dreigeschossigen, nicht unterkellerten Erweiterungsbaus in Massivbauweise; Anbau eines Aufzugs für die Barrierefreiheit; Durchführen von Anpassungsmaßnahmen an der Giebelwand des Bestandsgebäudes (Durchbrüche für die etagenweise Anbindung des Neubaus an den Bestand, Schließung von Öffnungen). Ein an das Bestandsgebäude 1 anschließendes neues Treppenhaus dient als zentrales Erschließungselement. Die Ausführung der Schulerweiterung soll etagenweise als brandschutztechnische „400 m²-Nutzungseinheit“ erfolgen (Flächen Neubau und Flächen im Gebäude 1). Durch unterschiedliche Fassadengestaltungen (Glasfassade im Bereich des Treppenhauses, Wärmedämmverbundsystem mit liegenden Fensterbänder und integrierten Türen im Erdgeschoss) sollen unterschiedliche Funktionen nach außen dokumentiert werden.
      3. Grundrissveränderungen und Umbau der angrenzenden Gebäude 1, 6 und 7 (z. B. geschossweiser Einbau von Sanitäranlagen und Dachsanierung im Gebäude 1, Umbau Gebäude 6 zu Aula/Speiseraum mit angegliederter Küche und Ausgabe, Abriss tragender/nicht tragender Wände) sowie Umbauten/Anpassungen der Gebäude 2, 3 und 4 für die Hortnutzung.
      4. Bestandteil der Objektplanung wird auch die Planung der Wiederherstellung der Freiflächen im unmittelbaren Umfeld des Neubaus sein.
      Die geplante Baumaßnahme zeichnet sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Schulgebäude; 2. Art der Baumaßnahme: Anbau/Erweiterungsbau und Bauen im Bestand; 3. Größenordnung: Anbau/Erweiterungsbau rd. 1 170 m² BGF und Bestand rd. 2 100 m² (ohne Turnhalle) BGF; Geschätzte Baukosten (Kostengruppe 200-700 nach DIN 276 Neu): rd. 2 600 000 EUR netto (davon KGr 300 ca. 1 400 000 EUR netto und KGr 400 ca. 400 000 EUR netto).
      Die beabsichtigte Beauftragung für die vorstehend beschriebenen Baumaßnahmen umfasst folgende Leistungsbereiche:
      A. Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. HOAI 2013 §34 in Verbindung mit Anlage 10.1: Grundleistungen Leistungsphase 1 und 2, soweit in Ergänzung vorhandener Unterlagen erforderlich, sowie nahezu alle Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 (Einschränkungen s. Ziff. III.1.2)). Außerdem sollen folgende Besondere Leistungen vergeben werden: LPh 2: Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung.
      B. Leistungen der Tragwerksplanung gem. HOAI 2013 §51 in Verbindung mit Anlage 14.1: alle Grundleistungen Leistungsphasen 1-6. Außerdem sollen folgende Besondere Leistungen vergeben werden: LPh 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz; LPh 8: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen. Außerdem: Leistungen für Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanz) entsprechend HOAI 2013 Anlage 1.2.2: alle Grundleistungen Leistungsphasen 1-5.
      Optionale Leistungen siehe Ziff. II.2.2).
      Die in die Objektplanung zu integrierenden weiteren Fachplanungs-/Beraterleistungen werden separat beauftragt.
      Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s. Ziff. II.2.2)) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.
      Im Ergebnis der Baumaßnahmen sollen architektonisch hochwertige Gebäude sowie technisch optimale Anlagen zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen wirtschaftlichen und ressourceschonenden Betrieb ermöglichen. Die Planungen und energetischen Nachweise erfolgen nach gültiger EnEV. Die Bestandsgebäude wurden bereits energetisch ertüchtigt (Wärmedämmverbundsystem).
      Aktueller Projektstand: Folgende Unterlagen liegen vor und können im Falle der Einladung zur Verhandlung eingesehen werden: Vorplanung (Verf.: Klatt und Vogler Architekten, Berlin, 03/2014); Baugrundgutachten; brandschutztechnische Einschätzung zum Bestand (derzeit in Bearbeitung).
      Zeitrahmen: 1. Beauftragung der Planungsleistungen: voraussichtlich Herbst 2014; 2. Baubeginn ab 07/2015; 3. Fertigstellung Neubau: 09/2016; 4. Fertigstellung Umbau: 09/2017; 5. Projektabschluss: im Nachgang.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71240000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Siehe Pkt. II.1.5) Beschreibung/Gegenstand des Auftrags.

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: (1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages ist beabsichtigt, lediglich die Leistungsphasen 1-5 gem. HOAI 2013 §34 und HOAI 2013 §51 zu beauftragen (Stufe 1), soweit diese nach Ziffer II.1.5) Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind.
      Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahmen einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung ist die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenze und Termine sowie die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen.
      (2) Beauftragung folgender Besonderer Leistungen im Leistungsbereich A (HOAI 2013 Anlage 10.1):
      LPh 2: Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ausgewählter Bauteile;
      LPh 3 und 5: Fortschreiben von Raumbüchern;
      LPh 5: Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen;
      LPh 8: Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen;
      LPh 9: Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation; Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen; Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen; Aufbereiten des Zahlenmaterials für eine Objektdatei.
      (3) Beauftragung folgender Besonderer Leistungen im Leistungsbereich B (HOAI 2013 Anlage 14.1):
      LPh 4: Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörenden Konstruktionen;
      LPh 8: Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe.
      (4) Beauftragung der Leistungen zum Brandschutz gem. AHO-Schriftenreihe Nr. 17: Grundleistungen Leistungsphasen 1-9.

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Laufzeit in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe)

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3 000 000 EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1 000 000 EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (s. Bewerbungsformular). Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      (1) Vertrag.
      (2) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI (Stand: Juli 2013).
      (3) AHO-Schriftenreihe Nr. 17 (Stand Juni 2009) der AHO-Fachkommisission Brandschutz.
      (3) Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) zu den Verträgen für freiberuflich Tätige.
      (4) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
      (5) Gesetze, Verordnungen sowie ergänzende Vorschriften und Regeln des Landes Brandenburg (u.a. RBBau, RLBau BB; LHO, BbgBO).
      (6) Festlegungen des AG: HOAI §35: Honorarzone 3 Mindestsatz; HOAI §52: Honorarzone 3 Mindestsatz.
      (7) Die prozentuale Bewertung der Grundleistungen gem. HOAI §34 ist teilweise abweichend von den HOAI-Vorgaben, da der Bauherr Teilleistungen übernimmt und/ oder an Leistungen mitwirkt (LPh 7).

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3) der Bekanntmachung) abzugeben,
      — in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
      — in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
      — dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
      — dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
      Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht, wird die Bewerbung der Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen (VOF §5 [3] wird berücksichtigt).
      Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
      Darlegung der besonderen Bedingungen: Wenn ja, Darlegung der besonderen Bedingungen:
      — Anforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG),
      — Die örtliche Präsenz während der Planungs- und Bauzeit ist in engen Intervallen gemäß Erfordernis sicher zu stellen. Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen,
      — Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. §1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben,
      — Der Bewerber muss bereit sein, im Falle der Angebotsabgabe eine Erklärung gemäß §1 Abs. 2 der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung – FFV) abzugeben (wird den Angebotsunterlagen beigefügt),
      — Die Baumaßnahmen werden bei laufendem Schulbetrieb erfolgen,
      — Weitere besondere Bedingungen für die Auftragsdurchführung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Folgende aktuellen Nachweise/Erklärungen – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen (VOF §5 [3] wird berücksichtigt):
      (1) Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (ggf. in Kopie) sowie Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
      (2) Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers, dass
      a. keine Ausschlussgründe gem. VOF § 4 (6) vorliegen;
      b. über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. im Falle eines ausländischen Bewerbers er sich nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines Heimatlandes mit den vorgenannten Verfahren vergleichbar sind;
      c. sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet und er seine Tätigkeit nicht eingestellt hat bzw. im Falle eines ausländischen Bewerbers er sich nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines Heimatlandes mit den vorgenannten Verfahren vergleichbar sind;
      d. er nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
      e. er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde;
      f. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften seines Heimatlandes ordnungsgemäß erfüllt hat;
      g. er sich bewusst ist, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge hat;
      h. er im Auftragsfall die Versicherung gemäß III.1.1) der Bekanntmachung für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.
      (3) Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers zu wirtschaftlichen Verknüpfungen.
      (4) Eigenerklärung zur beruflichen Befähigung (s. Bewerbungsformular); vgl. Ziff. III.3.1).
      (5) Beruft sich der Bewerber/oder Bieter, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unterneh-men (Nachunternehmern), sind in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens (im Falle der Einladung zur Verhandlung) für den Nachunternehmer die Erklärungen nach §4 (2) VOF (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit) und § 4 (6) und (9) VOF (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe) sowie die Verpflichtungserklärung nach VOF § 5 (6) VOF vorzulegen.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Folgende Erklärungen (s. Bewerbungsformular) – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen (VOF §5 [3] wird berücksichtigt):
      (1) Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2012, 2011) insgesamt, für Leistungen der Objektplanung im Sinne HOAI 2013 §34, für Leistungen der Objektplanung im Sinne HOAI 2013 §34 im Bereich Bauen im Bestand (Umbau-/Modernisierungs-/Instandhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne §2 HOAI), für Leistungen der Tragwerksplanung im Sinne HOAI 2013 §51, für Leistungen der Tragwerksplanung im Sinne HOAI 2013 §51 im Bereich Bauen im Bestand (Umbau-/Modernisierungs-/Instandhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne §2 HOAI).
      Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag hinzugerechnet werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat (Ziff. III.2.1) Unterpunkt 5 und Ziff. III.2.3) Unterpunkt 3 sind zu beachten).
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Keine

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      Folgende Erklärungen (s. Bewerbungsformular) – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen (VOF §5 [3] wird berücksichtigt):
      (1) Darstellung (s. Bewerbungsformular) der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011, 2012, 2013) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Mitarbeiter (einschließlich Führungskräfte), aufgeschlüsselt in:
      a. Architekten und Ingenieure im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 §34 gesamt;
      b. Architekten und Ingenieure im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 §34 mit Berufserfahrung größer/gleich 3 Jahre;
      c. Ingenieure im Leistungsbild Tragwerksplanung im Sinne HOAI 2013 §51 gesamt;
      d. Ingenieure im Leistungsbild Tragwerksplanung im Sinne HOAI 2013 §51 mit Berufserfahrung größer/gleich 3 Jahre.
      Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers dürfen die Mitarbeiter des Nachunternehmers nur bezogen auf den Leistungsanteil hinzugerechnet werden.
      (2) Darstellung (s. Bewerbungsformular Abschnitt 4.3) der Personen, die für die zu vergebenden Leistungen vorgesehen sind. Die Angaben sind auf die Projektleitung/Stellvertretende Projektleitung im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 §34 zu beschränken. Folgende Angaben sind zu tätigen: Name; Akademischer Grad/Titel; Dauer der Berufserfahrung im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI §34 insgesamt und in der Position als Projektleiter/stellvertretender Projektleiter; Bearbeitung eines der benannten Referenzprojekte (Abschnitt 5 des Bewerbungsformulars) in der Position als Planer bzw. als Projektleiter/ stellvertretender Projektleiter im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 §34.
      (3) Darstellung (s. Bewerbungsformular Abschnitt 1.2), welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche ggf. durch Nachunternehmer erbracht werden sowie deren Benennung. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern zu verweisen, so muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in diesem Fall die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die benannten Nachunternehmer schon mit der Bewerbung nachweisen (Verpflichtungserklärung gem. VOF §5, Absatz 6), ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Als Nachweis ist zwingend das Formblatt „Nachunternehmerverpflichtungserklärung“ zu verwenden und vollständig ausgefüllt sowie unterschrieben dem Bewerbungsformular als Anhang beizulegen.
      (4) Für den in Ziffer II.1.5) aufgeführten Leistungsbereich A (Objektplanung) Angaben mindestens zu 1 und maximal zu 3 Referenzprojekten mit Projektkosten (KGr 300 und 400 nach DIN 276 Neu) größer/gleich 600 000 EUR netto, die in den letzten 5 Jahren (07/2009 bis 06/2014) hinsichtlich der Kosten, der Termine und der Qualitäten erfolgreich abgeschlossen wurden (Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2009 §34, mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber) und bei denen Architekten- und Ingenieurleistungen erbracht wurden, die mit den in Ziff. II.1.5) beschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind.
      Für den in Ziffer II.1.5) aufgeführten Leistungsbereich B (Tragwerksplanung) Angaben mindestens zu 1 und maximal 2 Referenzprojekten mit Projektkosten (KGr 300 und 400 nach DIN 276 Neu) größer/gleich 600 000 EUR netto, die in den letzten 5 Jahren (07/2009 bis 06/2014) hinsichtlich der Kosten, der Termine und der Qualitäten erfolgreich abgeschlossen wurden (Fertigstellung der rohbaurelevanten Arbeiten) und bei denen Ingenieurleistungen erbracht wurden, die mit den in Ziff. II.1.5) beschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind.
      Referenzschreiben des Bauherrn/Betreibers, die den erfolgreichen Abschluss hinsichtlich Kosten und/oder Termine, Qualitäten und Zusammenarbeit belegen, können der Bewerbung als Anlage beigefügt werden und gehen dann positiv in die Bewertung ein. Der Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen beim Betreiber bzw. Bauherr einzuholen.
      Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte auf jeweils max. zwei DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend darstellen. Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet.
      Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft und/oder der Bewerbung mit Nachunternehmern müssen die Referenzprojekte nicht von jedem Mitglied vorgewiesen werden, vielmehr sind die Angaben zu den Referenzprojekten von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Nachunternehmer, sofern zutreffend) insgesamt zu machen. Mitarbeiterreferenzen sind nicht zugelassen.
      Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen folgende Unterangaben vollständig getätigt werden:
      — Bezeichnung der Maßnahme und Land/Ort;
      — Auftraggeber;
      — Bei Bietergemeinschaften/ Nachunternehmern zusätzlich: Auftragnehmer (Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. beteiligter Nachunternehmer);
      — Datum Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2013 §34 (Leistungsbereich A) bzw. Datum der Fertigstellung der rohbaurelevanter Arbeiten (Leistungsbereich B);
      — Projektkosten (Summe KGr 300 und 400 nach DIN 276 Neu) in Euro netto;
      — Bruttogrundfläche BGF;
      — Bearbeitete Leistungsphasen im Sinne HOAI 2013 §34 bzw. im Sinne HOAI 2013 §51;
      — Schwierigkeitsgrad (Honorarzone(n) im Sinne HOAI 2013 §35 bzw. im Sinne HOAI 2013 §52);
      — Art der Baumaßnahme (Neubau-, Erweiterungsbau-, Umbau-/Modernisierungs- oder Instandsetzung-/Instandhaltungsmaßnahme im Sinne HOAI 2013 §2);
      — Nur Leistungsbereich A – Objektplanung: Gebäudetypologie (Schulbauten [d. h. allgemeinbildende Schulen, Berufliche Schulen, Sonderschulen, Kindertagesstätten und/oder Weiterbildungseinrichtungen]/Andere);
      — Nur Leistungsbereich B – Tragwerksplanung: Tragwerk (Massivbauweise/Andere).
      Fehlt eine oder mehrere der vorgenannten Angaben, so wird das entsprechende Referenzprojekt nicht in die Wertung aufgenommen.
      Für die Bewertung der fachlichen Eignung können außerdem zusätzliche Angaben (s. Bewerbungsformular Abschnitt 6) zu ausgewählten Projektmerkmalen in den mind. 1 und max. 3 Referenzprojekten (Bewerbungsformular 5.1.1 bis 5.1.3) im Leistungsbereich A – Objektplanung und in den mind. 1 und max. 2 Referenzprojekten (Bewerbungsformular 5.2.1 bis 5.2.2) im Leistungsbereich B – Tragwerksplanung, die die o.g. Bedingungen erfüllen, erfolgen (nicht zwingend in Bezug auf die Wertungsfähigkeit des Teilnahmeantrags/der Referenzprojekte). Es geht je Projektmerkmal max. ein Projekt in die Wertung ein:
      Leistungsbereich A – Objektplanung: Planung/Realisierung einer Dachsanierung; Planung im Sinne Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV 2005); Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ausgewählter Bauteile; besondere bauordnungsrechtliche Nachweise für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung; Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen; Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen; Realisierung bei laufendem Betrieb.
      Leistungsbereich B – Tragwerksplanung: Prüfung und Bewertung der vorhandenen Bausubstanz; Nachweise zum konstruktiven Brandschutz; Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörenden Konstruktionen; Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen; Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe; Aufstellen des prüffähigen Wärmeschutznachweises; Erstellung des Energieausweises nach geltender EnEV.
      (5) Zusätzlich können, sofern vorhanden, maximal 2 Wettbewerbserfolge im Bereich Hochbau (formalisierte Wettbewerbsverfahren nach RPW/GRW/RAW oder gleichwertig, nur Preise und Ankäufe/Anerkennungen) aus den letzten drei Jahren (Preisgerichtssitzung im Zeitraum 07/2011 bis 06/2014) dargestellt werden. Dies ist allerdings nicht Voraussetzung für die Wertungsfähigkeit der Bewerbung. Für die Wertungsfähigkeit müssen jeweils folgende Unterangaben im Bewerbungsformular vollständig getätigt werden: Bezeichnung und Ort des Bauvorhabens; Auslober/Bauherr; bei Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmern: Verfasser (Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer); Datum der Preisgerichtssitzung; Platzierung (Preis/Preisgruppe bzw. Ankauf/Anerkennung). Die Angaben sind für die Bewerbergemeinschaft insgesamt (inkl. Nachunternehmer, sofern zutreffend) zu machen; Mitarbeiterreferenzen sind nicht zugelassen.
      (6) Zusätzlich können, sofern vorhanden, maximal 2 Architekturauszeichnungen (keine Herstellerpreise) aus den letzten drei Jahren (Datum der Preisverleihung zwischen 07/2011 bis 06/2014) dargestellt werden. Dies ist allerdings nicht Voraussetzung für die Wertungsfähigkeit der Bewerbung. Für die Wertungsfähigkeit der Auszeichnung müssen jeweils folgende Unterangaben im Bewerbungsformular vollständig getätigt werden: Projektbezeichnung und Ort, Auslober, Datum der Preisverleihung und Bezeichnung/Name der erfolgten Auszeichnung und ggf. Kategorie und Rang. Der Nachweis kann anhand eines bereits benannten Referenzprojektes (Abschnitt 5 des Bewerbungsformulars) erfolgen, sofern die entsprechende Preisverleihung im Zeitraum 07/2011 bis 06/2014 stattgefunden hat, oder durch zusätzliche Referenzprojekte. Die Angaben sind für die Bewerbergemeinschaft insgesamt (inkl. Nachunternehmer, sofern zutreffend) zu machen; Mitarbeiterreferenzen sind nicht zugelassen.
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
      Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen; Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.:
      (1) Anzahl der festangestellten Architekten und Ingenieure (einschließlich Führungskräfte) im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 §34 mit Berufserfahrung größer/gleich 3 Jahre im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung: größer /gleich 2 pro Jahr im Durchschnitt.
      (2) Anzahl der festangestellten Ingenieure (einschließlich Führungskräfte) im Leistungsbild Tragwerksplanung im Sinne HOAI 2013 §51 mit Berufserfahrung größer/gleich 3 Jahre im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung: größer /gleich 1 pro Jahr im Durchschnitt.
      (3) Projektleitung: Dauer der Berufserfahrung in der Position als Projektleiter/stellvertretender Projektleiter im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 §34: Mindestanforderung: größer/gleich 3 Jahre.
      (4) Für die mindestens 1 und maximal 3 zu benennenden Referenzprojekte im Leistungsbereich A (Objektplanung), welche die o.g. genannten Bedingungen (Projektkosten (KGr 300 und 400 nach DIN 276 Neu) größer/gleich 0,6 Mio. Euro netto, Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2013 §34 im Zeitraum 07/2009 bis 06/2014) erfüllen, gelten die folgenden weiteren Mindestanforderungen:
      — mindestens ein Referenzprojekt für öffentliche Auftraggeber im Sinne GWB §98;
      — mindestens ein Referenzprojekt mit der Zuordnung Neubau oder Erweiterungsbau im Sinne HOAI 2013 §2;
      — mindestens ein Referenzprojekt mit der Zuordnung Umbau-/Modernisierungsmaßnahme im Sinne HOAI 2013 §2;
      — mindestens ein Referenzprojekt, das der Gebäudetypologie Schulbau (d.h. allgemeinbildende Schulen, Berufliche Schulen, Sonderschulen, Kindertagesstätten und/oder Weiterbildungseinrichtungen) zuzuordnen ist;
      — mindestens ein Referenzprojekt mit Projektkosten (Summe KGr 300 und 400 nach DIN 276 Neu) größer/gleich 1 200 000 EUR netto;
      — Mindestens ein Referenzprojekt, bei dem die Leistungsphasen 2 bis 8 im Sinne HOAI 2013 §34 durchgängig erbracht wurden.
      Alle Mindestanforderungen müssen in den mind. 1 und max. 3 Referenzprojekten erfüllt sein; die Kombination ist dabei beliebig.
      (5) Für die mindestens 1 und maximal 2 zu benennenden Referenzprojekte im Leistungsbereich B (Tragwerksplanung), welche die o. g. genannten Bedingungen (Projektkosten (KGr 300 und 400 nach DIN 276 Neu) größer/gleich 600 000 EUR netto, Fertigstellung der rohbaurelevanten Maßnahmen im Zeitraum 07/2009 bis 06/2014) erfüllen, gilt die folgende weitere Mindestanforderung:
      — mindestens ein Referenzprojekt, bei dem die Leistungsphasen 2 bis 6 im Sinne HOAI 2013 §51 durchgängig erbracht wurden.
      Die Mindestanforderung muss in den mind. 1 und max. 2 Referenzprojekten erfüllt sein.

      III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: VOF §19 (1) bis (3)
      Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Ingenieure:
      1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden und bauvorlageberechtigt sind.
      2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
      3. Bewerbergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder Juristischen Personen. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: (1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular gemäß Ziffern III.1.3), III.2.1), III.2.2) und III.2.3). (2) Die Angaben zur Bewertung sind im Anhang zum Teilnahmeantrag enthalten. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt 1 525 Punkte. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. (3) Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien1. Projektspezifisch angebotene Kapazitäten. Gewichtung 5
      2. Strukturelle Herangehensweise (Projektorganisation (Organisation der Arbeitsabläufe/Intervalle der geplanten örtlichen Präsenz)/Zusammenarbeit mit dem AG/Zusammenarbeit mit den weiteren Beteiligten (Schnittstellenübersicht) 2-fach; Einschätzung der spezifischen Problemstellungen/Projektanforderungen und Darstellung einer darauf abgestimmten Bearbeitungsmethodik 4-fach; Konzepte zur Termin- und Kostensteuerung 3-fach). Gewichtung 9
      3. Herangehensweise an komplexe fachtechnische Aufgabenstellungen anhand realisierter Projekte (Vorgehensweise bei der Umstrukturierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden, bevorzugt am Beispiel von Schulbauten und bevorzugt unter laufendem Betrieb 4-fach; Lösungsansätze für eine Innenraumgestaltung/-sanierung, die moderne pädagogische Bedürfnisse berücksichtigt, d. h. eine angenehme Lernatmosphäre schafft sowie überschaubare und einladende, Aktivität stimulierende Lebenswelt vermittelt 3-fach; Tragwerksplanung: Methodikschritte und Verfahrensansätze bei Eingriffen in die vorhandene Bausubstanz 2-fach; Übergeordnet: Instrumente zur Qualitätssicherung in der Bauausführung 2-fach). Gewichtung 11
      4. Aus dem Bietergespräch gewonnene Eindrücke. Gewichtung 4
      5. Honorarangebot. Gewichtung 7

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      KHP_08/14

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 23.7.2014 - 10:00
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      23.7.2014 - 13:00

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.3.7) Bindefrist des Angebots

      IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      Die in Punkt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen durch die Bewerber, die im Internet (http://www.planungskultur.de/Ausschreibungen/vof.html) heruntergeladen werden können. Die Formblätter können auch schriftlich per Fax (+49 3021751859) unter Angabe der Projektbezeichnung „Erweiterung und Umbau Grundschulcampus Petershagen OT Eggersdorf – VOF Objekt- und Tragwerksplanung“ in Papierform angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
      Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft und/oder der Bewerbung mit Nachunternehmern ist das Bewer-bungsformular für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zu-gelassen. Der Bewerber/der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.
      Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV 3.4) der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „Erweiterung und Umbau Grundschulcampus Petershagen OT Eggersdorf – VOF Objekt- und Tragwerksplanung – Teilnahmeantrag – Bitte nicht öffnen“ gekennzeichnet ist, bis zu der in Ziffer IV.3.4 genannten Frist einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
      Alle Seiten der Bewerbungsunterlagen werden im Anschluss an den Eröffnungstermin maschinell eingescannt und mittels Stanzung gekennzeichnet. Sie sind daher ungebunden und ohne Laminierung, Heftung oder ähnliche feste Verbindungen der Seiten einzureichen.
      Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge.
      Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
      Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei der unter Ziff. 1.1) genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „Erweiterung und Umbau Grundschulcampus Petershagen OT Eggersdorf – VOF Objekt- und Tragwerksplanung - Rückfragen“ per Telefax an +49 3021751859 oder per E-Mail an MTF5aGxsZHE/b2tgbXRtZnJqdGtzdHEtY2Q= zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet (http://www.planungskultur.de/Ausschreibungen/vof.html) kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können.
      Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
      Hinweise zu Ziff. IV.2.1) Zuschlagskriterien – Bewertung: je Kriterium werden 0, 1, 3 oder 5 Punkte: 0 Punkte: keine Angaben (Thema/Aspekt nicht angesprochen); 1 Punkt: ausreichend (wenig in die Tiefe gehende, nur allgemein gehaltene Aussagen, ohne erkennbaren Projektbezug bzw. wesentliche Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nur gering erkannt/Problemstellungen nur gering bewältigt); 3 Punkte: befriedigend (zufrieden stellende/plausible Aussagen bzw. wesentliche Gesichtspunkte der Aufgabenstellung befriedigend erkannt/Problemstellungen befriedigend bewältigt); 5 Punkte: gut (überzeugende/projektspezifisch angemessene/innovative Aussagen bzw. wesentliche Gesichtspunkte der Aufgabenstellung gut erkannt/Problemstellungen gut bewältigt). Es können maximal 180 Punkte erreicht werden. Beispiel: Kriterium Projektspezifisch angebotene Kapazitäten: erreicht 5 Punkte/Gewichtung 5/gewichtete Punkte 25.
      Die Bewertung der Honorarangebote erfolgt in Abhängigkeit vom Mittelwert, wobei Werte, die unter 80 % und über 115 % des Mittelwerts liegen, mit 1 Punkt bewertet werden. Angebote, die sich zwischen über 105 % und 115 % des Mittelwertes bewegen werden mit 3 Punkten, Angebote zwischen 80 % und 105 % des Mittelwertes werden mit 5 Punkten bewertet. Bei der Mittelwertbildung bleiben das höchste und das niedrigste Angebot unberücksichtigt.
      Die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Aufgabenstellung bereits erstellten Gutachten und Unterlagen können im Falle der Einladung zur Verhandlung eingesehen werden. Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten, Potsdam
      Heinrich–Mann-Allee 107
      14473
      Potsdam
      DEUTSCHLAND
      +49 3318661719
      http://www.mwe.brandenburg.de
      +49 3318661652

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle gerügt werden. Eine Rüge ist nicht mehr unverzüglich, wenn sie erst nach Ablauf von 8 Kalendertagen, nach dem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, gerügt wird.
      Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus dem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist oder innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden, § 107 Abs. 3 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB.
      Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten unter o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von §107 Abs. 3 GWB vorliegen.
      Gemäß §101b Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten, Potsdam
      Heinrich-Mann-Allee 107
      14473
      Potsdam
      DEUTSCHLAND
      +49 3318661719
      http://www.mwe.brandenburg.de
      +49 3318661652

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      20.6.2014

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 25.06.2014
Ergebnis veröffentlicht 29.04.2015
Zuletzt aktualisiert 21.12.2018
Wettbewerbs-ID 2-172415 Status Kostenpflichtig
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