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  • DE-56346 St. Goarshausen
  • 12/2014
  • Ergebnis
  • (ID 2-172973)

Neugestaltung des Loreley-Plateaus im Welterbe Oberes Mittelrheintal


 
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    Entscheidung 10.12.2014 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Wettbewerb nach RPW
    Berufsgruppen Architektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung / Städtebau
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: max. 28
    Gesetzte Teilnehmer: 7
    Tatsächliche Teilnehmer: 25
    Gebäudetyp Landschaft und Freiraum / Tourismus, Gastronomie
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen
    Zulassungsbereich GPA/ GATT
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 90.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Planungsverband „Loreley“ der Verbandsgemeinde Loreley, St. Goarshausen (DE)
    Betreuer BGHplan Umweltplanung und Landschaftsarchitektur GmbH, Trier (DE)
    Preisrichter Prof. Henri Bava, Ulrike Kirchner [Stellvertreterin], Prof. Norbert Kloeters, Thomas Metz, Prof. Markus Neppl [Vorsitz], Frank Schwaibold
    Aufgabe
    Die Loreley ist der Inbegriff der Rheinromantik und eine der Wurzeln des deutschen Idealismus. Der Felsen der Loreley ist einer von nur wenigen Orten in der Welt, am dem ein Mythos noch konkret verortet werden kann. Daraus abgeleitet ist der Felsen heute der zentrale Identifikationspunkt des Welterbes Oberes Mittelrheintal. Als einer der markantesten Orte innerhalb der Kulturlandschaft besitzt die Loreley eine Ausstrahlungskraft weit über die nationalen Grenzen hinaus. Felsen, Rhein und Plateau sind die Orte, an denen sich Besucher aus aller Welt einfinden, um den Spuren der Kulturgeschichte nachzugehen, dem Mythos nachzuspüren, oder einfach nur das Naturerlebnis des Aussichtspunktes zu genießen. Die Erwartungen der Besucher an „das Erleben der Loreley“ sind ebenso anspruchsvoll wie vielschichtig. Die Loreley ist ein Zugpferd für die gesamte Region und prägt nachhaltig ihre kulturelle Identität und ihr touristisches Profil. Alle hier stattfindenden Entwicklungen sind somit auch von großer Relevanz für das Welterbegebiet insgesamt.
    Vor diesem Hintergrund ist es umso bedauerlicher, dass Gestaltung und Funktionen dem besonderen mythischen, landschaftlichen und kulturellen Wert der Loreley und des Plateaus derzeit in keiner Weise gerecht werden. Es besteht ein hoher Verbesserungsbedarf in allen Belangen. Weder die Geschichte, noch die Besonderheiten der Kulturlandschaft werden an diesem Ort für die Besucherinnen und Besucher erkennbar und erlebbar.
    Der Masterplan für das Welterbe Oberes Mittelrheintal definiert das „Inwertsetzen der kulturlandschaftlichen Besonderheiten des Welterbes und Inszenierung für den Tourismus“ als eine zukünftige Herausforderung. In ähnlicher Weise fordert das Handlungsprogramm des Zweckverbandes, die weltweit bekannte „Marke Loreley durch qualitative Maßnahmen zu stärken und somit wieder als Symbol für Kultur und Geschichte, Kunst und Mythos zu inszenieren“.
    Neben der denkmalgeschützten Loreley-Freilichtbühne, auf der regelmäßig auch Großveranstaltungen stattfinden, befinden sich auf dem Plateau weitere touristische Einrichtungen und Freizeitangebote wie Besucherzentrum, Berghotel, Turner- und Jugendheim, Campingplatz und (neuerdings) eine Sommerrodelbahn. Der überwiegende Teil der Plateaufläche wird jedoch von je her landwirtschaftlich genutzt. Große Teile des Gesamtareals – mit Ausnahme des Besucherzentrums und der Plateauspitze selbst – sind seit vielen Jahrzehnten nicht frei zugänglich, dies soll sich nun ändern.
    Aktuell bestehen konkrete Investorenplanungen für ein neues Hotel auf dem Plateau. Ausgleichend hierzu kann davon ausgegangen werden, dass die bestehenden Beherbergungsbetriebe in absehbarer Zeit ihren Betrieb einstellen werden. Bereits in der Umsetzung ist die geplante Erneuerung und Nutzungsintensivierung der Freilichtbühne als Veranstaltungsort. Die anstehenden Entwicklungen haben weitreichende Konsequenzen für das gesamte Plateau und dessen Umgebung. In diesem Zusammenhang ist auch die etwas abseitige Lage und Nutzung des vorhandenen Besucherzentrums zu hinterfragen.
    Nach der Vorlage eines ersten Konzeptes für insgesamt 3 unterschiedlich klassifizierte Hotelneubauten hat das Welterbe-Komitee der UNESCO mit Beschluss vom Juli 2013 der Bundesrepublik Deutschland zunächst empfohlen, die Genehmigung für die bauliche Realisierung eines multiplen Hotelprojektes zu verweigern. Zugleich hat das Komitee den Vertragsstaat ermutigt, tragfähige Lösungen für ein dem Standort angemessen dimensioniertes Hotelprojekt und die Neugestaltung des Loreley-Plateaus in Absprache mit ICOMOS als Beraterorganisation des Komitees und allen Beteiligten gemeinsam zu finden.
    Wettbewerbsaufgabe ist die Entwicklung eines räumlichen und gestalterischen Gesamtkonzeptes (ca. 52 ha) zur Stärkung des kulturlandschaftlichen Profils und zur touristischen Inwertsetzung des Loreley-Plateaus unter Einbindung der aktuellen Investitionsabsichten und damit einhergehender Funktionsabläufe. Dabei ist zu beachten, dass der Loreley-Felsen als Kristallisationspunkt für das gesamte Welterbe Oberes Mittelrheintal in erster Linie wieder als „Naturdenkmal“ wahrgenommen werden soll, dessen Mystik, Eigenheit und Charakter es im Zusammenhang mit der umgebenden historischen Kulturlandschaft zu bewahren und zu stärken gilt. Im Realisierungsteil des Wettbewerbs (ca. 3 ha) werden vertiefende Vorschläge zur Gestaltung der zukünftig öffentlichen Freiräume auf dem Loreley-Plateau erwartet.
    Gesetzte Teilnehmer 1. pfrommer + roeder freie landschaftsarchitekten mit urban matters UMnet Architektur und Stadtentwicklung und „asp“ Architekten (Stuttgart)
    2. Bierbaum. Aichele Landschaftsarchitekten (Mainz) mit Büro Planquadrat, Elfers, Geskes, Krämer (Darmstadt)
    3. RMP Stephan Lenzen, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner (Bonn)
    4. Atelier LOIDL, Landschaftsarchitekten (Berlin) mit Kister, Steinhauer, Groß Architekten und Stadtplaner (Köln)
    5. lohrer. hochrein Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH (München)
    6. bbz Landschaftsarchitekten (Berlin) mit Büro UmbauStadtGbr (Weimar)
    7. plandrei Landschaftsarchitektur GmbH mit Stadtplanungsbüro Wilke und baukonsult-knabe Planungsgesellschaft mbH (Erfurt)
    Ausstellung Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse zur Neugestaltung des Loreley Plateaus

    Am 21. April um 18.30 Uhr wird die Ausstellung durch die rheinland-pfälzische Bauministerin
    Doris Ahnen und Kammerpräsident Gerold Reker eröffnet.

    Zentrum Baukultur Rheinland-Pfalz im Brückenturm | Rheinstraße 55 | 55116 Mainz

    www.zentrumbaukultur.de
    Projektadresse DE-56346 St. Goarshausen
    TED Dokumenten-Nr. 219803-2014
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  • Auswahlkriterien

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    Nachweis finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gem. § 5 (4) VOF Nachweis nicht gefordert
    Berufshaftpflicht Personenschäden Keine Mindestanforderung
    Berufshaftpflicht Sach- und Vermögensschäden Keine Mindestanforderung
    Durchschnittlicher Mindestumsatz der letzten 3 Jahre Keine Mindestanforderung
    Angaben zur Mitarbeiteranzahl Nein
    Angaben zu Arbeitsgemeinschaften ARGE möglich
    Anzahl Referenzen insgesamt mind. 2 Referenzen
    Zeitraum für Referenzen innerhalb der letzten 10 Jahre
    Eigenschaft der Referenzen: Referenz(en) vergleichbar
    Leistungsphasen der Referenzen: Lph 1(2) - 8
    Angaben zur techn. Ausstattung gefordert? Nein
    Angaben zur Qualitätssicherung gefordert? Nein
    Angaben zum technischen Leiter gefordert? Nein
    Vergabe von Unteraufträgen eingeschränkt? Nein
    Bewerbungsunterlagen online verfügbar? Ja
    Zusätzliche Kategorie junge/kleine Büros? Nein
  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Wettbewerbsbekanntmachung
      Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Planungsverband „Loreley“ der Verbandsgemeinde Loreley
      Dolkstraße 3
      56346
      St. Goarshausen
      DEUTSCHLAND
      +49 67719190
      MjEyZlVoXFVpZzRqWyFgY2ZZYFltIlhZ
      +49 6771919135

      Internet-Adresse(n):


      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.vgloreley.de
      Weitere Auskünfte erteilen:
      BGHplan Umweltplanung und Landschaftsarchitektur GmbH
      Fleischstraße 56-60
      Zu Händen von: Herrn Christoph Heckel
      54290
      Trier
      DEUTSCHLAND
      +49 6511454615
      MjEyXFlXX1lgNFZbXGRgVWIiV2Nh
      +49 6511454626
      http://www.bghplan.com

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      BGHplan Umweltplanung und Landschaftsarchitektur GmbH
      Fleischstr. 56-60
      Zu Händen von: Herrn Christoph Heckel
      54290
      Trier
      DEUTSCHLAND
      +49 6511454615
      MjExXVpYYFphNVdcXWVhVmMjWGRi
      +49 6511454626
      http://www.bghplan.com

      : Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an
      BGHplan Umweltplanung und Landschaftsarchitektur GmbH
      Fleischstr. 56-60
      Zu Händen von: Herrn Christoph Heckel
      54290
      Trier
      DEUTSCHLAND

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Einrichtung des öffentlichen Rechts

      1.3) Haupttätigkeit(en)
      Sonstige: Raumplanung

      1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
      Realisierungs-/Ideenwettbewerb „Neugestaltung des Loreley-Plateaus im Welterbe Oberes Mittelrheintal“ – einstufiger, nicht offener Wettbewerb auf Grundlage der VOF i. V. m. den „Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013“.

      II.1.2) Kurze Beschreibung:
      Die Loreley ist der Inbegriff der Rheinromantik und eine der Wurzeln des deutschen Idealismus. Der Felsen der Loreley ist einer von nur wenigen Orten in der Welt, am dem ein Mythos noch konkret verortet werden kann. Daraus abgeleitet ist der Felsen heute der zentrale Identifikationspunkt des Welterbes Oberes Mittelrheintal. Als einer der markantesten Orte innerhalb der Kulturlandschaft besitzt die Loreley eine Ausstrahlungskraft weit über die nationalen Grenzen hinaus. Felsen, Rhein und Plateau sind die Orte, an denen sich Besucher aus aller Welt einfinden, um den Spuren der Kulturgeschichte nachzugehen, dem Mythos nachzuspüren, oder einfach nur das Naturerlebnis des Aussichtspunktes zu genießen. Die Erwartungen der Besucher an „das Erleben der Loreley“ sind ebenso anspruchsvoll wie vielschichtig. Die Loreley ist ein Zugpferd für die gesamte Region und prägt nachhaltig ihre kulturelle Identität und ihr touristisches Profil. Alle hier stattfindenden Entwicklungen sind somit auch von großer Relevanz für das Welterbegebiet insgesamt.
      Vor diesem Hintergrund ist es umso bedauerlicher, dass Gestaltung und Funktionen dem besonderen mythischen, landschaftlichen und kulturellen Wert der Loreley und des Plateaus derzeit in keiner Weise gerecht werden. Es besteht ein hoher Verbesserungsbedarf in allen Belangen. Weder die Geschichte, noch die Besonderheiten der Kulturlandschaft werden an diesem Ort für die Besucherinnen und Besucher erkennbar und erlebbar.
      Der Masterplan für das Welterbe Oberes Mittelrheintal definiert das „Inwertsetzen der kulturlandschaftlichen Besonderheiten des Welterbes und Inszenierung für den Tourismus“ als eine zukünftige Herausforderung. In ähnlicher Weise fordert das Handlungsprogramm des Zweckverbandes, die weltweit bekannte „Marke Loreley durch qualitative Maßnahmen zu stärken und somit wieder als Symbol für Kultur und Geschichte, Kunst und Mythos zu inszenieren“.
      Neben der denkmalgeschützten Loreley-Freilichtbühne, auf der regelmäßig auch Großveranstaltungen stattfinden, befinden sich auf dem Plateau weitere touristische Einrichtungen und Freizeitangebote wie Besucherzentrum, Berghotel, Turner- und Jugendheim, Campingplatz und (neuerdings) eine Sommerrodelbahn. Der überwiegende Teil der Plateaufläche wird jedoch von je her landwirtschaftlich genutzt. Große Teile des Gesamtareals – mit Ausnahme des Besucherzentrums und der Plateauspitze selbst – sind seit vielen Jahrzehnten nicht frei zugänglich, dies soll sich nun ändern.
      Aktuell bestehen konkrete Investorenplanungen für ein neues Hotel auf dem Plateau. Ausgleichend hierzu kann davon ausgegangen werden, dass die bestehenden Beherbergungsbetriebe in absehbarer Zeit ihren Betrieb einstellen werden. Bereits in der Umsetzung ist die geplante Erneuerung und Nutzungsintensivierung der Freilichtbühne als Veranstaltungsort. Die anstehenden Entwicklungen haben weitreichende Konsequenzen für das gesamte Plateau und dessen Umgebung. In diesem Zusammenhang ist auch die etwas abseitige Lage und Nutzung des vorhandenen Besucherzentrums zu hinterfragen.
      Nach der Vorlage eines ersten Konzeptes für insgesamt 3 unterschiedlich klassifizierte Hotelneubauten hat das Welterbe-Komitee der UNESCO mit Beschluss vom Juli 2013 der Bundesrepublik Deutschland zunächst empfohlen, die Genehmigung für die bauliche Realisierung eines multiplen Hotelprojektes zu verweigern. Zugleich hat das Komitee den Vertragsstaat ermutigt, tragfähige Lösungen für ein dem Standort angemessen dimensioniertes Hotelprojekt und die Neugestaltung des Loreley-Plateaus in Absprache mit ICOMOS als Beraterorganisation des Komitees und allen Beteiligten gemeinsam zu finden.
      Wettbewerbsaufgabe ist die Entwicklung eines räumlichen und gestalterischen Gesamtkonzeptes (ca. 52 ha) zur Stärkung des kulturlandschaftlichen Profils und zur touristischen Inwertsetzung des Loreley-Plateaus unter Einbindung der aktuellen Investitionsabsichten und damit einhergehender Funktionsabläufe. Dabei ist zu beachten, dass der Loreley-Felsen als Kristallisationspunkt für das gesamte Welterbe Oberes Mittelrheintal in erster Linie wieder als „Naturdenkmal“ wahrgenommen werden soll, dessen Mystik, Eigenheit und Charakter es im Zusammenhang mit der umgebenden historischen Kulturlandschaft zu bewahren und zu stärken gilt. Im Realisierungsteil des Wettbewerbs (ca. 3 ha) werden vertiefende Vorschläge zur Gestaltung der zukünftig öffentlichen Freiräume auf dem Loreley-Plateau erwartet.

      II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71222000, 71410000
      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
      Der Wettbewerb wird als EU-weiter, nicht offener Realisierungs- und Ideenwettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren gemäß VOF/RPW 2013 ausgelobt. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen und die Schweiz.
      Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
      Dem Wettbewerb ist ein qualifiziertes Bewerbungs- und Auswahlverfahren vorangestellt. Die Verfasser bleiben bis zum Abschluss der Preisgerichtssitzung anonym. Die Gesamtzahl der Teilnehmer ist auf 28 beschränkt. 7 Teilnehmer wurden bereits vorausgewählt. Die übrigen 21 Teilnehmer werden in einem Bewerbungsverfahren ausgewählt. Es ist ausschließlich eine schriftliche Bewerbung mit Nachweis der erforderlichen Angaben einzureichen, sowie 2 dokumentierte Referenzprojekte, jeweils eines des Landschaftsarchitekten und eines des Stadtplaners, auf jeweils 1 Blatt DIN A3. Die Referenzprojekte dienen zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber und als Beleg ihrer Eignung und Kompetenz für die anstehende Wettbewerbsaufgabe. Die Bewerbungsunterlagen und vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Die Bewerbungsunterlagen sind per Post/Transportunternehmen zuzusenden oder abzugeben bei folgender Adresse: BGHplan Umweltplanung und Landschaftsarchitektur GmbH, Fleischstr. 56-60, 54290 Trier. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind ausgeschlossen. Zum Nachweis der erforderlichen Angaben soll der Bewerberbogen verwendet werden, der auf der Homepage des wettbewerbsbetreuenden Büros unter www.bghplan.com heruntergeladen werden kann. Maßgeblich für das Verfahren bleibt jedoch ausschließlich der Text der Wettbewerbsbekanntmachung.
      Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen gem. § 5 (3) VOF behält sich der Auftraggeber vor.
      Zulassungskriterien:
      — Fristgerechte Bewerbung,
      — Angaben zu Name, Rechtsform, Anschrift und Kontaktdaten der Bewerber,
      — Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (z. B. durch Kopie der Eintragungsurkunde). Der Nachweis ist für den für die Leistung verantwortlichen Vertreter der sich bewerbenden Büros oder juristischen Personen vorzulegen,
      — Vollmachtserklärung mit Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, der die Gemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die Vollmachtserklärung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft eigenhändig zu unterzeichnen,
      — Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 4 (6) und § 4 (9) VOF,
      — Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 16 (2) VOF.
      Wird von § 5 (6) VOF Gebrauch gemacht, sind für die Leistungserbringer die vorgenannten Nachweise vorzulegen sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers.
      Die vorgenannten Nachweise sind von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu führen.
      Die Eigenerklärungen sind von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft eigenhändig zu unterzeichnen.
      Bewerber qualifizieren sich durch Erfüllung der formalen Zulassungskriterien für die qualitative Auswahl. Ein Auswahlgremium überprüft anhand der dokumentierten Referenzprojekte die Eignung und Kompetenz der Bewerber. Bewerber, die mit ihren Referenzprojekten die unter den nachfolgenden Auswahlkriterien beschriebenen Nachweise erbringen können, sind als Teilnehmer des Planungswettbewerbs qualifiziert. Bei Bewerbergemeinschaften mit mehreren Bewerbern der gleichen Fachdisziplin reicht es aus, wenn ein Bewerber der Bewerbergemeinschaft die Nachweise der jeweiligen Fachdisziplin führt. Qualifizieren sich mehr als 21 Bewerber, entscheidet das Los. Die Auslosung erfolgt unter Aufsicht einer vom Auslober unabhängigen Dienststelle. Das Auswahlverfahren wird dokumentiert, die Bewerber werden per E-Mail benachrichtigt.
      Auswahlkriterien:
      1. Nachweis eines der Wettbewerbsaufgabe vergleichbaren realisierten Projektes des Landschaftsarchitekten. Als „vergleichbar“ wird ein Projekt eingestuft wie folgt:
      — Freifläche mit Landschaftsraumbezug und mehreren Funktionsbereichen,
      — Freifläche mit schwierigen topografischen Verhältnissen,
      — Zuordnung mindestens zur Honorarzone III,
      — Bearbeitung mindestens der Leistungsphasen 2-3 und 5-8 nach § 39 HOAI durch den Bewerber,
      — Baukosten von mindestens 500 000 EUR (brutto),
      — Fertigstellung nach dem 31.12.2003.
      Darstellung auf maximal 1 Seite DIN A3 mit Angaben zu: Bezeichnung, Auftraggeber, Verfasser (= Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen, Baukosten, Zeichnungen, Abbildung des fertig gestellten Projekts, Erläuterungen.
      2. Nachweis eines der Wettbewerbsaufgabe vergleichbaren Projektes des Stadtplaners. Als „vergleichbar“ wird ein Projekt eingestuft wie folgt:
      — Städtebauliches Planungskonzept mit Landschaftsraumbezug und mehreren Funktionsbereichen.
      Darstellung auf maximal 1 Seite DIN A3 mit Angaben zu: Bezeichnung, Auftraggeber, Verfasser (= Name des Bewerbers), Zeichnungen, Erläuterungen.
      Als vergleichbar gelten bei den Nachweisen für beide Fachdisziplinen auch Projekte, die Bewerber als verantwortliche Projektleiter in einem anderen Büro eigenständig abgewickelt haben, wenn dies der Büroinhaber schriftlich bestätigt.

      III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus Landschaftsarchitekten und Stadtplanern sowie Bewerbergemeinschaften aus Landschaftsarchitekten, Stadtplanern und Architekten. Die Teilnahme ist ebenso für Bewerber möglich, die die Anforderungen an die Teilnahmeberechtigung, wie sie für Bewerbergemeinschaften gelten, innerhalb einer einzelnen Büroorganisation oder Gesellschaft erfüllen.
      Teilnahmeberechtigte Mitglieder der Bewerbergemeinschaften sind natürliche Personen, die über die in § 19 Abs. 1 VOF erwähnte Berufsqualifikation als Landschaftsarchitekten, Stadtplaner oder Architekten verfügen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt, Stadtplaner oder Architekt zu führen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG in der Fassung vom 20.11.2013 (2013/55) gewährleistet ist.
      Teilnahmeberechtigte Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind weiterhin juristische Personen nach § 4 Abs. 1 VOF, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Stadtplaner sind nur in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten teilnahmeberechtigt, Architekten sind nur in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten und Stadtplanern teilnahmeberechtigt. Die Federführung liegt bei dem Landschaftsarchitekten.
      Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 19 Abs. 1 VOF benennen.
      Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sowie sonstige Gesellschaften (Partnerschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts) sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft genannt und teilnahmeberechtigt ist.
      Wird von § 5 Abs. 6 VOF Gebrauch gemacht, gelten für die Leistungserbringer (andere Unternehmer) die Teilnahmeanforderungen, die an natürliche bzw. juristische Personen und an sonstige Gesellschaften gestellt werden.
      Mehrfachteilnahmen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft führen zum Ausschluss aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaften. Die Bewerbergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
      Als Teilnahmehindernis gelten die unter § 16 (2) VOF beschriebenen.
      Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Geplante Teilnehmerzahl: 28

      IV.2) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
      1. pfrommer + roeder freie landschaftsarchitekten mit urban matters UMnet Architektur und Stadtentwicklung und „asp“ Architekten (Stuttgart)
      2. Bierbaum. Aichele Landschaftsarchitekten (Mainz) mit Büro Planquadrat, Elfers, Geskes, Krämer (Darmstadt)
      3. RMP Stephan Lenzen, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner (Bonn)
      4. Atelier LOIDL, Landschaftsarchitekten (Berlin) mit Kister, Steinhauer, Groß Architekten und Stadtplaner (Köln)
      5. lohrer. hochrein Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH (München)
      6. bbz Landschaftsarchitekten (Berlin) mit Büro UmbauStadtGbr (Weimar)
      7. plandrei Landschaftsarchitektur GmbH mit Stadtplanungsbüro Wilke und baukonsult-knabe Planungsgesellschaft mbH (Erfurt)

      IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
      Beurteilungskritrien der von den ausgewählten Teilnehmern eingereichten Wettbewerbsarbeiten:
      — Leitidee,
      — Programmerfüllung und funktionale Anforderungen,
      — Landschaftsräumliche und freiraumplanerische Qualität,
      — Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit.
      Die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar.

      IV.4) Verwaltungsangaben

      IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:

      IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 28.7.2014 - 17:00
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 28.7.2014 - 17:00

      IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

      IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.5) Preise und Preisgericht

      IV.5.1) Angaben zu Preisen:
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Insgesamt steht eine Wettbewerbssumme von 90 000 EUR (zuzügl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) zur Verfügung.
      Die Staffelung ist wie folgt vorgesehen:
      1. Preis: 26 000 EUR;
      2. Preis: 19 000 EUR;
      3. Preis: 14 000 EUR;
      4. Preis: 11 000 EUR;
      Anerkennungen, ges.: 20 000 EUR.
      Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.

      IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer

      IV.5.3) Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

      IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: nein

      IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
      1. Siehe VI.2) Zusätzliche Angaben

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.2) Zusätzliche Angaben:
      Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Prof. Henri Bava, Landschaftsarchitekt, Paris/Karlsruhe (Fachpreisrichter),
      Prof. Norbert Kloeters, Landschaftsarchitekt, Aachen (Fachpreisrichter),
      Thomas Metz, Architekt, Generaldirektor der Generaldirektion Kulturelles Erbe RLP (Fachpreisrichter),
      Prof. Markus Neppl, Architekt und Stadtplaner, Köln/Karlsruhe (Fachpreisrichter),
      Frank Schwaibold, Landschaftsarchitekt, Koblenz (Fachpreisrichter),
      Angela Bezzenberger, Landschaftsarchitektin, Darmstadt (stellv. Fachpreisrichterin),
      Rainer Hub, Architekt, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ADD (stellv. Fachpreisrichter),
      Prof. Ulrike Kirchner, Landschaftsarchitektin, Koblenz (stellv. Fachpreisrichterin),
      Bianca Klein, Architektin, Ministerium der Finanzen RLP (stellv. Fachpreisrichterin),
      Bertram Fleck, Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises, Vorsteher des Zweckverbandes WOM (Sachpreisrichter),
      Werner Groß, Verbandsbürgermeister VG Loreley, Vorsteher Planungsverband Loreley (Sachpreisrichter),
      Dr. Ulrich Kleemann, Präsident der SGD Nord (Sachpreisrichter),
      Gunther Zeidler, NIDAG NEUBAU Immobilien Development AG (Sachpreisrichter),
      Begoña Hermann, Vizepräsidentin der SGD Nord (stellv. Sachpreisrichterin),
      Karsten Johannsen, Vorsitzender des Aufsichtsrates der NIDAG NEUBAU Immobilien Development AG (stellv. Sachpreisrichter),
      Karin Kristja, Bürgermeisterin Ortsgemeinde Bornich (stellv. Sachpreisrichterin),
      Frank Puchtler, ab 1.7.2014 Landrat des Rhein-Lahn-Kreises (stellv. Sachpreisrichter),
      Rainer Zeimentz, Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur RLP (stellv. Sachpreisrichter),
      N.N., Stadtbürgermeister St. Goarshausen (stellv. Sachpreisrichter).
      Bewerbungsunterlagen:
      Die Bewerbungsunterlagen sind in Papierform und im Original rechtsverbidlich unterschrieben mit der Aufschrift „Wettbewerb Neugestaltung Loreley-Plateau“ bis zu dem unter IV.4.3) genannten Termin bei folgender Adresse einzureichen: BGHplan Umweltplanung und Landschaftsarchitektur GmbH, Fleischstraße 56-60, 54290 Trier.
      Der Bewerberbogen kann bis spätestens 28.7.2014 unter htpp://www.bghplan.com/download/oeffentlich abgerufen werden.
      Termine:
      Ende der Frist für den Antrag zur Teilnahme: 28.7.2014, 17:00 Uhr; entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs bei BGHplan Umweltplanung und Landschaftsarchitektur GmbH; Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: ab 25.8.2014 – die Wettbewerbsunterlagen werden den Wettbewerbsteilnehmern ausschließlich als Download zur Verfügung gestellt; schriftliche Rückfragen bis: 5.9.2014; Kolloquium (voraussichtlich): 11.9.2014; Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: 3.11.2014; Abgabe Modell: 10.11.2014; Preisgerichtssitzung (voraussichtlich): 10.12.2014.
      Weitere Bearbeitung:
      Der Auslober wird einem der Preisträger unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen, mindestens die Leistungsphasen 2-5 der bei Vertragsabschluss gültigen HOAI, übertragen,
      — sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere
      — soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,
      — soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer, dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
      Für den Fall, dass der Auslober von der Realisierung teilweise oder vollständig Abstand nimmt, stehen dem Teilnehmer aus einer Nichtbeauftragung keine finanziellen Ansprüche, z. B. auf etwaigen entgangenen Gewinn oder Schadensersatz zu.
      Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmer bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
      Die Preisträger des Wettbewerbs werden gemäß § 3 Abs. 4 b) VOF zur Teilnahme an Verhandlungen aufgefordert. Dabei gelten die folgenden Zuschlagskriterien:
      1. Würdigung des Ergebnisses der Preisgerichtssitzung aus dem Wettbewerbsverfahren/Gewichtung 45 %. Es können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die maximale Punktzahl wird für den ersten Preis erreicht, für den 2. Preis werden 3 Punkte, für den 3. Preis 2 Punkte und für den 4. Preis 1 Punkt vergeben.
      2. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung des Wettbewerbsentwurfes anhand der Darstellung der büroorganisatorischen Abläufe in der Planungs- und Ausführungsphase zwecks Umsetzung der Projektziele des Auslobers/Gewichtung 20 %. Es können maximal 4 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind vollständige Angaben zur Bearbeitung der einzelnen Leistungsphasen und Maßnahmen zur Optimierung der Planungs- und Bauabläufe anhand eines vergleichbaren Projektes darzustellen sowie, bezogen auf die zu beauftragenden Leistungen, Angaben zum vorgesehenen Projektteam, Angaben zu Nachunternehmern und Angaben zur Sicherstellung der örtlichen Präsenz während der Planungs- und Objektüberwachungsphase. Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben und bei fehlendem oder unvollständigem Projektbezug bzw. Vergleichbarkeit wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft.
      3. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung des Wettbewerbsentwurfes anhand der Darstellung der Termin- und Kostenkontrolle/Gewichtung 20 %. Es können maximal 4 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind Steuerungsinstrumente und Maßnahmen zur Termin- und Kostenkontrolle anhand eines vergleichbaren Projektes darzustellen sowie Angaben zum konkreten Leistungszeitraum für die zu beauftragenden Leistungen. Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben und bei fehlendem oder unvollständigem Projektbezug bzw. Vergleichbarkeit wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft.
      4. Qualifikation und berufliche Eignung des Projektleiters/Gewichtung 10 %. Es können maximal 4 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung darzustellen, die die Umsetzung eines vergleichbaren Projektes beinhaltet. Bei geringerer Berufserfahrung und bei fehlender Erfahrung in der Umsetzung eines vergleichbaren Projektes wird die maximale Punktezahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft.
      5. Honorar/Gewichtung 5 %. Ein beziffertes Honorarangebot ist nicht vorzulegen. Die Vergütung der zu beauftragenden Planungsleistung erfolgt gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Erwartet werden die Honorarkomponenten für ein Honorar gemäß § 6 (1), 38 und 14 HOAI sowie Angaben zu Stundensätzen zur Ermittlung eines Zeithonorars für Besondere Leistungen. Es können maximal 4 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der vollen Punktzahl ist ein wirtschaftliches Angebot ausgehend vom Mindestsatz sowie ausgehend von den Stundensätzen nach der Richtlinie für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT), Stand: Januar 2012, notwendig. Bei fehlender Wirtschaftlichkeit wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft.
      Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter – im Falle der Beauftragung einer Arbeits- und Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft – eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden von 2 000 000 EUR und für Personenschäden von mindestens 2 000 000 EUR nachzuweisen. Im Falle einer Beauftragung haftet die Arbeits-/Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Der Bieter hat im Auftragsfall nachzuweisen, dass die genannten Deckungssummen für die Ausführung des ausgeschriebenen Projektes als Einzeldeckung zur Verfügung stehen.

      VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Rheinland-Pfalz
      Stiftsstraße 9
      55116
      Mainz
      DEUTSCHLAND
      MTVxYG1iXF1gZlxoaGBtKW1rZztocmZgZyltZ2spX2A=
      +49 6131162234
      http://mwkel.rlp.de
      +49 6131162113

      VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
      Fristen gemäß § 107 (3) GWB.
      Erklärt eine Vergabestelle auf eine Rüge, dass sie dieser Rüge nicht abhelfen wolle, gilt eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung für die Einleitung eines Nachprüfverfahrens. Eine Rüge im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist unverzüglich, wenn sie innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntnis erhoben wird.

      VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Vergabekammer Rheinland-Pfalz
      Stiftsstraße 9
      55116
      Mainz
      DEUTSCHLAND
      MTVxYG1iXF1gZlxoaGBtKW1rZztocmZgZyltZ2spX2A=
      +49 6131162234
      http://mwkel.rlp.de
      +49 6131162113

      VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      26.6.2014

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 01.07.2014
Ergebnis veröffentlicht 19.12.2014
Zuletzt aktualisiert 11.03.2016
Wettbewerbs-ID 2-172973 Status
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