Wettbewerb
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Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
AG 04.07.2014
Publikationsdatum Simap : 04.07.2014
1. Auftraggeber
1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers
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Bedarfsstelle/Vergabestelle : Kanton Aargau, DFR, Immobilien Aargau
Beschaffungsstelle/Organisator : Kanton Aargau
Departement Finanzen und Ressourcen
Immobilien Aargau, zu Hdn. von Giancarlo Serafin, Tellistrasse 67, 5001 Aarau, Schweiz, Telefon: 062 835 35 00, Fax: 062 835 35 09, E-Mail: MTViZFxpXlxtZ2opbmBtXGFkaTtcYileYw==
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1.2 Teilnahmeanträge sind an folgende Adresse zu schicken
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Kanton Aargau
Departement Finanzen und Ressourcen
Immobilien Aargau, Tellistrasse 67, 5001 Aarau, Schweiz, Telefon: 062 835 35 00, Fax: 062 835 35 09
1.4 Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge
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Datum : 13.08.2014 Uhrzeit: 17:00
Spezifische Fristen und Formvorschriften : |
Gemäss Dokument "Ausschreibung Präqualifikation", Neubau Malagarain Lenzburg |
1.5 Typ des Wettbewerbs
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Projektwettbewerb
1.6 Art des Auftraggebers
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Kanton
1.7 Verfahrensart
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Selektives Verfahren
1.8 Gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag
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Ja
2. Wettbewerbsobjekt
2.1 Art der Wettbewerbsleistung
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Architekturleistung
2.2 Projekttitel des Wettbewerbes
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Neubau Malagarain, Lenzburg Bezirksgericht, KAPO
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer
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430-200128
2.4 Gemeinschaftsvokabular
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CPV: |
71320000 - Planungsleistungen im Bauwesen, |
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71220000 - Architekturentwurf |
2.5 Projektbeschrieb
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Neuunterbringung des Bezirksgerichts und des Kantonspolizeipostens Lenzburg. Der Neubau soll das bestehende und in privatem Eigentum stehende Geschäftshaus Malaga gemäss städtebaulichem Konzept ergänzen und die Räume für das Bezirksgericht aufnehmen. Die KAPO soll in Mietflächen des Geschäftshaus, in dem sich heute bereits die Repol Lenzburg befindet, sowie in allfälligen Verbindungsbauten untergebracht werden.
2.6 Realisierungsort
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Lenzburg
2.7 Aufteilung in Lose?
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Nein
2.10 Realisierungstermin
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Beginn 01.05.2015 und Ende 01.05.2019
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Bemerkungen : Start Projektierung ca. Mai 2015
Baubeginn ca. September 2017
Vorbehältlich der jeweiligen Kreditgenehmigungen.
3. Bedingungen
3.1 Generelle Teilnahmebedingungen
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Gemäss Wettbewerbsprogramm Ausschreibung Präqualifikation
3.7 Eignungskriterien
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aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise
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aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9 Entscheidkriterien
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aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.10 Bedingungen für den Erhalt der Teilnahmeunterlagen
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Kosten: keine
3.11 Anzahl max. zugelassener Teilnehmer
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15
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Bemerkungen : Zur 2. Phase des Wettbewerbsverfahrens werden maximal 15 Generalplanerteams zugelassen. Weiter werden 2 Ersatzteams nominiert, die im Falle einer Absage in der nominierten Reihenfolge angefragt werden.
3.12 Vorgesehener Termin für die Bestimmung der ausgewählten Teilnehmer
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11.09.2014
3.14 Sprachen für Teilnahmeanträge
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Deutsch
3.16 Bezugsquelle für Teilnahmeunterlagen zur Präqualifikation
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unter www.simap.ch
Teilnahmeunterlagen für die Präqualifikation sind verfügbar ab : 04.07.2014 bis 13.08.2014
Sprache der Teilnahmeunterlagen : Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Teilnahmeunterlagen : ohne Angaben
4. Andere Informationen
4.1 Namen der Mitglieder und der Ersatzleute der Jury sowie allfälliger Experten
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Gemäss Wettbewerbsprogramm Ausschreibung Präqualifikation
4.2 Ist der Entscheid der Jury verbindlich?
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Ja
4.3 Gesamtpreissumme
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Gemäss Wettbewerbsprogramm Ausschreibung Präqualifikation
4.4 Besteht ein Anspruch auf feste Entschädigung?
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Nein
4.5 Anonymität
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Der Projektwettbewerb wird anonym durchgeführt
4.8 Besondere Bedingungen des Wettbewerbsverfahrens
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Subsidiär gelten die Grundsätze der SIA Ordnung 142 (2009) für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe, soweit sie den Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen.
4.10 Offizielles Publikationsorgan
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Kantonales Amtsblatt
4.11 Rechtsmittelbelehrung
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1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden.
2.Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist.
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung ist der Beschwerdeschrift beizulegen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Concours (résumé)
1. Pouvoir adjudicateur
1.1 Nom officiel et adresse du pouvoir adjudicateur
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Service d'achat/Entité adjudicatrice: Kanton Aargau, DFR, Immobilien Aargau
Service organisateur/Entité organisatrice: Kanton Aargau Departement Finanzen und Ressourcen Immobilien Aargau, à l'attention de Giancarlo Serafin, Tellistrasse 67, 5001 Aarau, Suisse, Téléphone: 062 835 35 00, Fax: 062 835 35 09, E-mail: MTdgYlpnXFprZWgnbF5rWl9iZzlaYCdcYQ==
1.2 Obtention des documents de participation pour la phase de sélection
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sous www.simap.ch
2. Objet du concours
2.1 Titre du projet du concours
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Nouvel immeuble Malagarain, Lenzburg
Tribunal régional, Police cantonale et régionale
2.2 Description du projet
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Nouvelle construction pour le tribunal régional de Lenzburg et emplacement du postation de la police cantonale de Lenzburg dans l'immeuble commercial "Malaga".
2.3 Vocabulaire commun des marchés publics
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CPV: |
71320000 - Services de conception technique, |
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71220000 - Services de création architecturale |
2.4 Délai pour le dépôt de la demande de participation au marché
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