Bewerbungsschluss |
17.09.2014, 13:00
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Schlusstermin für Unterlagen |
08.09.2014, 23:59
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Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Teilnehmer | Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5 |
Gebäudetyp | Technische Infrastruktur |
Art der Leistung | Studien, Gutachten / Bodenmechanik, Erd-/ Grundbau / Umweltverträglichkeitsstudie |
Sprache | Deutsch |
Auslober/Bauherr | Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf (DE) |
Aufgabe |
In Steinkohlenbergwerken in Nordrhein-Westfalen wurden seit Mitte der 1980er Jahre bis 2006 Abfälle und Reststoffe zur Verfüllung von Hohlräumen eingesetzt. Der Versatz in untertägige Hohlräume wurde zum damaligen Zeitpunkt als eine Verwertungsmöglichkeit für industrielle Massenreststoffe angesehen. Neben Rückständen aus Steinkohlenfeuerungsanlagen wurden insbesondere Filterstäube und Rauchgasreinigungsrückstände aus Hausmüllverbrennungsanlagen, Filterstäube aus Klärschlammverbrennungsanlagen, Gießereialtsande und Strahlmittelrückstände eingesetzt. Insgesamt wurden in dem oben genannten Zeitraum rund 1,6 Millionen Tonnen bergbaufremder Abfälle in 11 Steinkohlenbergwerken zu Versatzzwecken eingesetzt. In den nachfolgend aufgeführten Bergwerken fand eine Verbringung von bergbau-fremden Abfällen zu Versatzzwecken statt:
Bergwerk, (Ortslage): — Haus Aden/Monopol, Bergkamen, — Hugo/Consolidation, Gelsenkirchen, — Walsum, Duisburg, — Emil Mayrisch, Alsdorf, — Ewald/Schlägel & Eisen, Herten, — Friedrich Heinrich, Kamp-Lintfort, — Fürst Leopold/Wulfen, Dorsten, — Auguste Victoria, Marl, — Blumenthal/Haard, Recklinghausen, — Lippe, Dorsten, — Lohberg/Osterfeld, Oberhausen. Den bergrechtlichen Zulassungen des Einsatzes von Abfällen und Restoffen gingen verschiedene gutachtliche Betrachtungen zur Machbarkeit der Verbringung bzw. der Übertragbarkeit von Erkenntnissen auf andere Abbaubereiche voraus. So wurde beispielsweise vom damaligen Landesamt für Wasser und Abfall Nordrhein-Westfalen (LWA) im Jahre 1988 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die klären sollte, unter welchen Bedingungen aufgelassene Grubenräume lebender, stillgelegter oder stillzulegender Bergwerke der Ruhrkohle AG (RAG) im rechtsrheinischen Steinkohlenrevier zur untertägigen Abfallentsorgung in Untertagedeponien oder zum Einsatz von Reststoffen als Wirtschaftsgut (z. B. als Versatz- oder Baustoffe) genutzt werden könnten. Gegenstand und Ergebnis der 1991 vorgelegten Studie waren Konzepte für eine "immissionsneutrale Verbringung" von bergbaufremden Abfällen nach unter Tage und eine Verbringung nach dem „Prinzip des vollständigen Einschlusses“. Die Versatzeinbringung in Steinkohlenbergwerken erfolgte auf Basis dieser Studien und Gutachten, Berichte und Bewertungen. Das von privaten Grundeigentümern beauftragtes und seit Mitte September 2013 vorliegendes Gutachten „Die Risiken und langfristigen Umweltauswirkungen des untertägigen Versatzes von gefährlichen hochtoxischen Sonderabfällen in den Bergwerken der Steinkohle von NRW“, das sich auf die Verbringung von Abfällen in das Bergwerk Haus Aden im Bereich der Ortslage Bergkamen (Betriebsbereich Monopol) konzentrierte, sieht jedoch eine potenzielle Gefährdung der Umwelt. Neben diesem Gutachten sind den Auftraggebern Ergebnisse chemischer Analysen von Proben eines Gewässers und einer Ackerfläche im Bereich des Bergwerks übergeben worden. Die Landesregierung und ihre Fachbehörden haben umgehend nach Bekanntwerden der Vermutungen Untersuchungen und Auswertungen vorliegender Informationen veranlasst, um diesen Vermutungen nachzugehen. Die bislang ausgewerteten Untersuchungsergebnisse lieferten keine Hinweise für das Auslaugen anorganischer bzw. organischer Stoffe aus bergbaufremden Versatzmaterial. Dennoch möchten die Auftraggeber den in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragen nachgehen. Im Sinne der von der Landesregierung verfolgten umfassenden Vorsorgestrategie soll schnellstmöglich Klarheit darüber geschaffen werden, ob von früheren bergbaufremden Einlagerungen eine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgehen könnte, ob ggf. zusätzliche Überwachungsmaßnahmen erforderlich sind, um mögliche Gefahren rechtzeitig erkennen zu können, und welche Maßnahmen ggf. zu ergreifen sind, um möglichen Gefahren zu begegnen. Dazu soll das zu erstellende Gutachten erarbeitet werden. Die gutachtliche Prüfung soll sich auf folgende Kernfragen konzentrieren: 1. Wie sind die Grundannahmen, die Basis der damaligen Entscheidungen gewesen sind, heute fachlich zu bewerten? 2. Sind aktuell und künftig Gefährdungen insbesondere des Grund- und Oberflächenwassers im Einzugsbereich der Steinkohlenbergwerke zu befürchten? Welche Maßnahmen müssten ggf. ergriffen werden, um diesen zu begegnen? 3. Wie muss das Monitoring erweitert werden, um ggf. auftretende Gefährdungen frühzeitig zu erkennen? Dazu sind die bei der Bergbehörde, dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW), dem Geologischen Dienst NRW, den Bezirksregierungen als Nachfolger der Staatlichen Umweltämter und, der RAG vorliegenden Unterlagen auszuwerten. Die Unterlagen können bei der Bergbehörde bzw. den Akten führenden Stellen eingesehen werden. Die drei Bergwerke Haus Aden/Monopol, Hugo/Consolidation und Walsum, in denen besonders überwachungsbedürftige Abfälle nach dem Prinzip des vollständigen Einschlusses verbracht wurden, stehen für einzelne Fragestellungen besonders im Fokus dieser Untersuchung. Der Gutachter hat auch eine Aussage dazu zu treffen, ob weitere Probenahmen und Analysen erforderlich und technisch möglich sind, um für diesen Auftrag einen zusätzlichen Erkenntnisgewinn hinsichtlich der derzeitigen Beschaffenheit des Versatzmaterials sowie eines evtl. Stofftransports ins Grubenwasser zu erzielen. Bei den Untersuchungen sind die Planungen zur zukünftigen Grubenwasserhaltung zu berücksichtigen. Seit 2005 wurden fünf Bergwerke stillgelegt. Die Ausgestaltung der Zentralen Wasserhaltungen wurde zum Schutz der noch aktiven Bergwerke an die schon erfolgten Bergwerksstilllegungen ständig angepasst. Der zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und der RAG-Stiftung vereinbarte Erblastenvertrag vom 14.8.2007 zur Bewältigung der Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG AG im Rahmen der sozialverträglichen Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland gibt vor, dass die RAG AG mit dem Ziel der langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltung ein Gesamtkonzept entwickelt. Die Prüfung ist insbesondere mit Blick auf ein von der RAG AG geplantes Anheben des Grubenwasserspiegels im Bereich des Bergwerks Haus Aden / Monopol über das Niveau der als Versatz nach dem Prinzip des vollständigen Einschlusses eingebrachten Abfälle vorzunehmen. Das Gesamtkonzept wird voraussichtlich im Sommer dieses Jahres vorliegen. Die Gutachtenbearbeitung soll in zwei Teilen erfolgen. Darüber hinaus wird vor dem Hintergrund der Erkenntnisse aus den Gutachtenteilen 1 und 2 eine Einschätzung dazu erwartet, ob für weitere 8 Bergwerke (Emil Mayrisch, Alsdorf; Ewald/Schlägel & Eisen, Herten; Friedrich Heinrich, Kamp-Lintfort; Fürst Leopold/Wulfen, Dorsten; Auguste Victoria, Marl; Blumenthal/Haard, Recklinghausen; Lippe, Dorsten; Lohberg/Osterfeld, Oberhausen) mit immissionsneutralem Versatz, Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Gefährdung insbesondere des Grund- und Oberflächenwassers im Einzugsbereich der Steinkohlenbergwerke gegeben sein könnten. |
Leistungsumfang | Der Teil 1 des Gutachtens soll sich auf die Bearbeitung der unter II.1.5) formulierten Kernfragen für den Bergwerksstandort Haus Aden/Monopol beschränken. Die Auftraggeber möchte damit begutachten lassen, ob die in dem von privaten Grundeigentümern beauftragten Gutachten dargestellten Risiken und potenziellen Umweltauswirkungen vorliegen und welche Maßnahmen ggf. zusätzlich ergriffen werden müssen, um diese rechtzeitig erkennen und ihnen begegnen zu können. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Teils 1 sollen in einem Teil 2 das Bergwerk Hugo/Consolidation im Bereich der Ortslage Gelsenkirchen und das Bergwerk Walsum im Bereich der Ortslage Duisburg einer weiteren Untersuchung unterzogen werden. Teil 1: Die vorhandenen Gutachten, Berichte und Analysenergebnisse sollen für das Bergwerk Haus Aden/Monopol dahin gehend ausgewertet werden, dass am Ende die drei Kernfragen beantwortet werden können. Hierfür sind die eingebrachten Abfälle, die Versatzmethodik und der Verfahrensablauf zu betrachten und zu bewerten. Mögliche Stofftransporte sind zu untersuchen und im Hinblick auf ihre Auswirkungen an der Tagesoberfläche im Bereich des Bergwerks Haus Aden/Monopol zu bewerten. Das seinerzeitige untertägige versatzbegleitende und das heutige Überwachungsprogramm sind darzulegen und im Hinblick auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Einzubeziehen sind die Ergebnisse von rd. 380 Grubenwasseranalysen, die der Bezirksregierung Arnsberg bis einschließlich 2013 für die Grubenwassereinleitungen des Steinkohlenbergbaus im Ruhrgebiet vorliegen. Teil 2: Im zweiten Teil des Gutachtens sollen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bearbeitung des Teils 1 vertiefende Fragestellungen zu bestimmten Themen und entsprechende Fragestellungen für die Stein-kohlenbergwerke Walsum und Hugo/Consolidation bearbeitet werden, in denen Abfälle und Reststoffe nach dem „Prinzip des vollständigen Einschlusses“ bzw. dem "Prinzip der Immissionsneutralität" eingebracht wurden. Darüber hinaus soll ein Monitoring-Regelbetrieb mit den hierfür infrage kommenden Laboruntersuchungen konzipiert werden. Im Ergebnis soll eine Validierung der Kernaussagen der Basisgutachten für die Bergwerke Haus Aden/Monopol, Walsum und Hugo/Consolidation nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen insbesondere vor dem Hintergrund der Langzeitsicherheit untertägiger Abfalleinlagerungen vorgenommen werden. Es werden Aussagen zu möglichen Methoden und Bewertungsverfahren zur Abgrenzung versatzbedingter Veränderungen des Grubenwassers erwartet sowie eine vertiefende hydrochemische Betrachtung der Abfallstoffe und Grubenwässer im Hinblick auf versatztypische Leit- und Indikatorparameter für ein Langzeitmonitoringkonzept. Dabei soll das vorhandene Monitoring validiert und ein Vorschlag für ein Langzeitmonitoringkonzept zur Gewinnung von Referenzdaten vorgeschlagen werden. Hinsichtlich der im Gutachten darzustellenden Notwendigkeit und des Umfangs von Probenahmen und Analysen ist eine Probenahme in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen. Darüber hinaus sollen vor dem Hintergrund der Ergebnisse von Teil 1 und Teil 2 auch Schlussfolgerungen zu den weiteren 8 Bergwerken (Emil Mayrisch, Ewald/Schlägel & Eisen, Friedrich Heinrich, Fürst Leopold/Wulfen, Auguste Victoria, Blumenthal/Haard, Lippe, Lohberg/Osterfeld) in NRW getroffen werden, in denen Abfälle und Reststoffe nach dem "Prinzip der Immissionsneutralität" verbracht worden sind. Die Beauftragung des Teils 2 des Gutachtens steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit notwendiger Haushaltsmittel. Die Auftraggeber gehen davon aus, dass die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden, können aber zum jetzigen Zeitpunkt dem Haushaltsgesetzgeber nicht vorgreifen. Geschätzter Wert ohne MwSt: 830 000 EUR |
Adresse des Bauherren | DE-40213 Düsseldorf |
TED Dokumenten-Nr. | 273438-2014 |
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Ausschreibung veröffentlicht | 11.08.2014 | ||
Zuletzt aktualisiert | 22.11.2019 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-176707 | Status | Kostenpflichtig |
Seitenaufrufe | 230 |
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