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  • DE-40213 Düsseldorf
  • 08.09.2014
  • Ausschreibung
  • (ID 2-176707)

Gutachten zur Prüfung möglicher Umweltauswirkungen des Einsatzes von Abfall- und Reststoffen zur Bruch-Hohlraumverfüllung in Steinkohlenbergwerken in Nordrhein-Westfalen


 
  • Projektdaten

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    Bewerbungsschluss 17.09.2014, 13:00 Bewerbungsschluss
    Schlusstermin für Unterlagen 08.09.2014, 23:59
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Technische Infrastruktur
    Art der Leistung Studien, Gutachten / Bodenmechanik, Erd-/ Grundbau / Umweltverträglichkeitsstudie
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf (DE)
    Aufgabe
    In Steinkohlenbergwerken in Nordrhein-Westfalen wurden seit Mitte der 1980er Jahre bis 2006 Abfälle und Reststoffe zur Verfüllung von Hohlräumen eingesetzt. Der Versatz in untertägige Hohlräume wurde zum damaligen Zeitpunkt als eine Verwertungsmöglichkeit für industrielle Massenreststoffe angesehen. Neben Rückständen aus Steinkohlenfeuerungsanlagen wurden insbesondere Filterstäube und Rauchgasreinigungsrückstände aus Hausmüllverbrennungsanlagen, Filterstäube aus Klärschlammverbrennungsanlagen, Gießereialtsande und Strahlmittelrückstände eingesetzt. Insgesamt wurden in dem oben genannten Zeitraum rund 1,6 Millionen Tonnen bergbaufremder Abfälle in 11 Steinkohlenbergwerken zu Versatzzwecken eingesetzt. In den nachfolgend aufgeführten Bergwerken fand eine Verbringung von bergbau-fremden Abfällen zu Versatzzwecken statt:
    Bergwerk, (Ortslage):
    — Haus Aden/Monopol, Bergkamen,
    — Hugo/Consolidation, Gelsenkirchen,
    — Walsum, Duisburg,
    — Emil Mayrisch, Alsdorf,
    — Ewald/Schlägel & Eisen, Herten,
    — Friedrich Heinrich, Kamp-Lintfort,
    — Fürst Leopold/Wulfen, Dorsten,
    — Auguste Victoria, Marl,
    — Blumenthal/Haard, Recklinghausen,
    — Lippe, Dorsten,
    — Lohberg/Osterfeld, Oberhausen.
    Den bergrechtlichen Zulassungen des Einsatzes von Abfällen und Restoffen gingen verschiedene gutachtliche Betrachtungen zur Machbarkeit der Verbringung bzw. der Übertragbarkeit von Erkenntnissen auf andere Abbaubereiche voraus. So wurde beispielsweise vom damaligen Landesamt für Wasser und Abfall Nordrhein-Westfalen (LWA) im Jahre 1988 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die klären sollte, unter welchen Bedingungen aufgelassene Grubenräume lebender, stillgelegter oder stillzulegender Bergwerke der Ruhrkohle AG (RAG) im rechtsrheinischen Steinkohlenrevier zur untertägigen Abfallentsorgung in Untertagedeponien oder zum Einsatz von Reststoffen als Wirtschaftsgut (z. B. als Versatz- oder Baustoffe) genutzt werden könnten. Gegenstand und Ergebnis der 1991 vorgelegten Studie waren Konzepte für eine "immissionsneutrale Verbringung" von bergbaufremden Abfällen nach unter Tage und eine Verbringung nach dem „Prinzip des vollständigen Einschlusses“. Die Versatzeinbringung in Steinkohlenbergwerken erfolgte auf Basis dieser Studien und Gutachten, Berichte und Bewertungen.
    Das von privaten Grundeigentümern beauftragtes und seit Mitte September 2013 vorliegendes Gutachten „Die Risiken und langfristigen Umweltauswirkungen des untertägigen Versatzes von gefährlichen hochtoxischen Sonderabfällen in den Bergwerken der Steinkohle von NRW“, das sich auf die Verbringung von Abfällen in das Bergwerk Haus Aden im Bereich der Ortslage Bergkamen (Betriebsbereich Monopol) konzentrierte, sieht jedoch eine potenzielle Gefährdung der Umwelt. Neben diesem Gutachten sind den Auftraggebern Ergebnisse chemischer Analysen von Proben eines Gewässers und einer Ackerfläche im Bereich des Bergwerks übergeben worden.
    Die Landesregierung und ihre Fachbehörden haben umgehend nach Bekanntwerden der Vermutungen Untersuchungen und Auswertungen vorliegender Informationen veranlasst, um diesen Vermutungen nachzugehen. Die bislang ausgewerteten Untersuchungsergebnisse lieferten keine Hinweise für das Auslaugen anorganischer bzw. organischer Stoffe aus bergbaufremden Versatzmaterial. Dennoch möchten die Auftraggeber den in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragen nachgehen. Im Sinne der von der Landesregierung verfolgten umfassenden Vorsorgestrategie soll schnellstmöglich Klarheit darüber geschaffen werden, ob von früheren bergbaufremden Einlagerungen eine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgehen könnte, ob ggf. zusätzliche Überwachungsmaßnahmen erforderlich sind, um mögliche Gefahren rechtzeitig erkennen zu können, und welche Maßnahmen ggf. zu ergreifen sind, um möglichen Gefahren zu begegnen. Dazu soll das zu erstellende Gutachten erarbeitet werden.
    Die gutachtliche Prüfung soll sich auf folgende Kernfragen konzentrieren:
    1. Wie sind die Grundannahmen, die Basis der damaligen Entscheidungen gewesen sind, heute fachlich zu bewerten?
    2. Sind aktuell und künftig Gefährdungen insbesondere des Grund- und Oberflächenwassers im Einzugsbereich der Steinkohlenbergwerke zu befürchten? Welche Maßnahmen müssten ggf. ergriffen werden, um diesen zu begegnen?
    3. Wie muss das Monitoring erweitert werden, um ggf. auftretende Gefährdungen frühzeitig zu erkennen?
    Dazu sind die bei der Bergbehörde, dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW), dem Geologischen Dienst NRW, den Bezirksregierungen als Nachfolger der Staatlichen Umweltämter und, der RAG vorliegenden Unterlagen auszuwerten. Die Unterlagen können bei der Bergbehörde bzw. den Akten führenden Stellen eingesehen werden. Die drei Bergwerke Haus Aden/Monopol, Hugo/Consolidation und Walsum, in denen besonders überwachungsbedürftige Abfälle nach dem Prinzip des vollständigen Einschlusses verbracht wurden, stehen für einzelne Fragestellungen besonders im Fokus dieser Untersuchung.
    Der Gutachter hat auch eine Aussage dazu zu treffen, ob weitere Probenahmen und Analysen erforderlich und technisch möglich sind, um für diesen Auftrag einen zusätzlichen Erkenntnisgewinn hinsichtlich der derzeitigen Beschaffenheit des Versatzmaterials sowie eines evtl. Stofftransports ins Grubenwasser zu erzielen.
    Bei den Untersuchungen sind die Planungen zur zukünftigen Grubenwasserhaltung zu berücksichtigen. Seit 2005 wurden fünf Bergwerke stillgelegt. Die Ausgestaltung der Zentralen Wasserhaltungen wurde zum Schutz der noch aktiven Bergwerke an die schon erfolgten Bergwerksstilllegungen ständig angepasst. Der zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und der RAG-Stiftung vereinbarte Erblastenvertrag vom 14.8.2007 zur Bewältigung der Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG AG im Rahmen der sozialverträglichen Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland gibt vor, dass die RAG AG mit dem Ziel der langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltung ein Gesamtkonzept entwickelt. Die Prüfung ist insbesondere mit Blick auf ein von der RAG AG geplantes Anheben des Grubenwasserspiegels im Bereich des Bergwerks Haus Aden / Monopol über das Niveau der als Versatz nach dem Prinzip des vollständigen Einschlusses eingebrachten Abfälle vorzunehmen. Das Gesamtkonzept wird voraussichtlich im Sommer dieses Jahres vorliegen.
    Die Gutachtenbearbeitung soll in zwei Teilen erfolgen. Darüber hinaus wird vor dem Hintergrund der Erkenntnisse aus den Gutachtenteilen 1 und 2 eine Einschätzung dazu erwartet, ob für weitere 8 Bergwerke (Emil Mayrisch, Alsdorf; Ewald/Schlägel & Eisen, Herten; Friedrich Heinrich, Kamp-Lintfort; Fürst Leopold/Wulfen, Dorsten; Auguste Victoria, Marl; Blumenthal/Haard, Recklinghausen; Lippe, Dorsten; Lohberg/Osterfeld, Oberhausen) mit immissionsneutralem Versatz, Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Gefährdung insbesondere des Grund- und Oberflächenwassers im Einzugsbereich der Steinkohlenbergwerke gegeben sein könnten.
    Leistungsumfang
    Der Teil 1 des Gutachtens soll sich auf die Bearbeitung der unter II.1.5) formulierten Kernfragen für den Bergwerksstandort Haus Aden/Monopol beschränken. Die Auftraggeber möchte damit begutachten lassen, ob die in dem von privaten Grundeigentümern beauftragten Gutachten dargestellten Risiken und potenziellen Umweltauswirkungen vorliegen und welche Maßnahmen ggf. zusätzlich ergriffen werden müssen, um diese rechtzeitig erkennen und ihnen begegnen zu können. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Teils 1 sollen in einem Teil 2 das Bergwerk Hugo/Consolidation im Bereich der Ortslage Gelsenkirchen und das Bergwerk Walsum im Bereich der Ortslage Duisburg einer weiteren Untersuchung unterzogen werden.
    Teil 1:
    Die vorhandenen Gutachten, Berichte und Analysenergebnisse sollen für das Bergwerk Haus Aden/Monopol dahin gehend ausgewertet werden, dass am Ende die drei Kernfragen beantwortet werden können. Hierfür sind die eingebrachten Abfälle, die Versatzmethodik und der Verfahrensablauf zu betrachten und zu bewerten. Mögliche Stofftransporte sind zu untersuchen und im Hinblick auf ihre Auswirkungen an der Tagesoberfläche im Bereich des Bergwerks Haus Aden/Monopol zu bewerten. Das seinerzeitige untertägige versatzbegleitende und das heutige Überwachungsprogramm sind darzulegen und im Hinblick auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Einzubeziehen sind die Ergebnisse von rd. 380 Grubenwasseranalysen, die der Bezirksregierung Arnsberg bis einschließlich 2013 für die Grubenwassereinleitungen des Steinkohlenbergbaus im Ruhrgebiet vorliegen.
    Teil 2:
    Im zweiten Teil des Gutachtens sollen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bearbeitung des Teils 1 vertiefende Fragestellungen zu bestimmten Themen und entsprechende Fragestellungen für die Stein-kohlenbergwerke Walsum und Hugo/Consolidation bearbeitet werden, in denen Abfälle und Reststoffe nach dem „Prinzip des vollständigen Einschlusses“ bzw. dem "Prinzip der Immissionsneutralität" eingebracht wurden. Darüber hinaus soll ein Monitoring-Regelbetrieb mit den hierfür infrage kommenden Laboruntersuchungen konzipiert werden. Im Ergebnis soll eine Validierung der Kernaussagen der Basisgutachten für die Bergwerke Haus Aden/Monopol, Walsum und Hugo/Consolidation nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen insbesondere vor dem Hintergrund der Langzeitsicherheit untertägiger Abfalleinlagerungen vorgenommen werden.
    Es werden Aussagen zu möglichen Methoden und Bewertungsverfahren zur Abgrenzung versatzbedingter Veränderungen des Grubenwassers erwartet sowie eine vertiefende hydrochemische Betrachtung der Abfallstoffe und Grubenwässer im Hinblick auf versatztypische Leit- und Indikatorparameter für ein Langzeitmonitoringkonzept. Dabei soll das vorhandene Monitoring validiert und ein Vorschlag für ein Langzeitmonitoringkonzept zur Gewinnung von Referenzdaten vorgeschlagen werden.
    Hinsichtlich der im Gutachten darzustellenden Notwendigkeit und des Umfangs von Probenahmen und Analysen ist eine Probenahme in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen.
    Darüber hinaus sollen vor dem Hintergrund der Ergebnisse von Teil 1 und Teil 2 auch Schlussfolgerungen zu den weiteren 8 Bergwerken (Emil Mayrisch, Ewald/Schlägel & Eisen, Friedrich Heinrich, Fürst Leopold/Wulfen, Auguste Victoria, Blumenthal/Haard, Lippe, Lohberg/Osterfeld) in NRW getroffen werden, in denen Abfälle und Reststoffe nach dem "Prinzip der Immissionsneutralität" verbracht worden sind.
    Die Beauftragung des Teils 2 des Gutachtens steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit notwendiger Haushaltsmittel. Die Auftraggeber gehen davon aus, dass die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden, können aber zum jetzigen Zeitpunkt dem Haushaltsgesetzgeber nicht vorgreifen.
    Geschätzter Wert ohne MwSt: 830 000 EUR
    Adresse des Bauherren DE-40213 Düsseldorf
    TED Dokumenten-Nr. 273438-2014

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen
      Berger Allee 25
      Zentrale Vergabestelle MWEIMH
      Zu Händen von: Herrn Fischer/Frau Schmidt
      40213
      Düsseldorf
      DEUTSCHLAND
      +49 21161772-180/302
      MTdzXmdta1plXiZvXmtgWltebG1eZWVeOWZwXmJmYSdna3AnXV4=
      +49 21161772795

      Internet-Adresse(n):


      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.wirtschaft.nrw.de
      Weitere Auskünfte erteilen:
      die oben genannten Kontaktstellen

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      die oben genannten Kontaktstellen

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
      die oben genannten Kontaktstellen

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Umwelt
      Wirtschaft und Finanzen

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: ja

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Gutachten zur Prüfung möglicher Umweltauswirkungen des Einsatzes von Abfall- und Reststoffen zur Bruch-Hohlraumverfüllung in Steinkohlenbergwerken in Nordrhein-Westfalen.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Ministerium für Wirtschaft, Energie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf und Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf.
      NUTS-Code DEA1

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

      II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      In Steinkohlenbergwerken in Nordrhein-Westfalen wurden seit Mitte der 1980er Jahre bis 2006 Abfälle und Reststoffe zur Verfüllung von Hohlräumen eingesetzt. Der Versatz in untertägige Hohlräume wurde zum damaligen Zeitpunkt als eine Verwertungsmöglichkeit für industrielle Massenreststoffe angesehen. Neben Rückständen aus Steinkohlenfeuerungsanlagen wurden insbesondere Filterstäube und Rauchgasreinigungsrückstände aus Hausmüllverbrennungsanlagen, Filterstäube aus Klärschlammverbrennungsanlagen, Gießereialtsande und Strahlmittelrückstände eingesetzt. Insgesamt wurden in dem oben genannten Zeitraum rund 1,6 Millionen Tonnen bergbaufremder Abfälle in 11 Steinkohlenbergwerken zu Versatzzwecken eingesetzt. In den nachfolgend aufgeführten Bergwerken fand eine Verbringung von bergbau-fremden Abfällen zu Versatzzwecken statt:
      Bergwerk, (Ortslage):
      — Haus Aden/Monopol, Bergkamen,
      — Hugo/Consolidation, Gelsenkirchen,
      — Walsum, Duisburg,
      — Emil Mayrisch, Alsdorf,
      — Ewald/Schlägel & Eisen, Herten,
      — Friedrich Heinrich, Kamp-Lintfort,
      — Fürst Leopold/Wulfen, Dorsten,
      — Auguste Victoria, Marl,
      — Blumenthal/Haard, Recklinghausen,
      — Lippe, Dorsten,
      — Lohberg/Osterfeld, Oberhausen.
      Den bergrechtlichen Zulassungen des Einsatzes von Abfällen und Restoffen gingen verschiedene gutachtliche Betrachtungen zur Machbarkeit der Verbringung bzw. der Übertragbarkeit von Erkenntnissen auf andere Abbaubereiche voraus. So wurde beispielsweise vom damaligen Landesamt für Wasser und Abfall Nordrhein-Westfalen (LWA) im Jahre 1988 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die klären sollte, unter welchen Bedingungen aufgelassene Grubenräume lebender, stillgelegter oder stillzulegender Bergwerke der Ruhrkohle AG (RAG) im rechtsrheinischen Steinkohlenrevier zur untertägigen Abfallentsorgung in Untertagedeponien oder zum Einsatz von Reststoffen als Wirtschaftsgut (z. B. als Versatz- oder Baustoffe) genutzt werden könnten. Gegenstand und Ergebnis der 1991 vorgelegten Studie waren Konzepte für eine "immissionsneutrale Verbringung" von bergbaufremden Abfällen nach unter Tage und eine Verbringung nach dem „Prinzip des vollständigen Einschlusses“. Die Versatzeinbringung in Steinkohlenbergwerken erfolgte auf Basis dieser Studien und Gutachten, Berichte und Bewertungen.
      Das von privaten Grundeigentümern beauftragtes und seit Mitte September 2013 vorliegendes Gutachten „Die Risiken und langfristigen Umweltauswirkungen des untertägigen Versatzes von gefährlichen hochtoxischen Sonderabfällen in den Bergwerken der Steinkohle von NRW“, das sich auf die Verbringung von Abfällen in das Bergwerk Haus Aden im Bereich der Ortslage Bergkamen (Betriebsbereich Monopol) konzentrierte, sieht jedoch eine potenzielle Gefährdung der Umwelt. Neben diesem Gutachten sind den Auftraggebern Ergebnisse chemischer Analysen von Proben eines Gewässers und einer Ackerfläche im Bereich des Bergwerks übergeben worden.
      Die Landesregierung und ihre Fachbehörden haben umgehend nach Bekanntwerden der Vermutungen Untersuchungen und Auswertungen vorliegender Informationen veranlasst, um diesen Vermutungen nachzugehen. Die bislang ausgewerteten Untersuchungsergebnisse lieferten keine Hinweise für das Auslaugen anorganischer bzw. organischer Stoffe aus bergbaufremden Versatzmaterial. Dennoch möchten die Auftraggeber den in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragen nachgehen. Im Sinne der von der Landesregierung verfolgten umfassenden Vorsorgestrategie soll schnellstmöglich Klarheit darüber geschaffen werden, ob von früheren bergbaufremden Einlagerungen eine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgehen könnte, ob ggf. zusätzliche Überwachungsmaßnahmen erforderlich sind, um mögliche Gefahren rechtzeitig erkennen zu können, und welche Maßnahmen ggf. zu ergreifen sind, um möglichen Gefahren zu begegnen. Dazu soll das zu erstellende Gutachten erarbeitet werden.
      Die gutachtliche Prüfung soll sich auf folgende Kernfragen konzentrieren:
      1. Wie sind die Grundannahmen, die Basis der damaligen Entscheidungen gewesen sind, heute fachlich zu bewerten?
      2. Sind aktuell und künftig Gefährdungen insbesondere des Grund- und Oberflächenwassers im Einzugsbereich der Steinkohlenbergwerke zu befürchten? Welche Maßnahmen müssten ggf. ergriffen werden, um diesen zu begegnen?
      3. Wie muss das Monitoring erweitert werden, um ggf. auftretende Gefährdungen frühzeitig zu erkennen?
      Dazu sind die bei der Bergbehörde, dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW), dem Geologischen Dienst NRW, den Bezirksregierungen als Nachfolger der Staatlichen Umweltämter und, der RAG vorliegenden Unterlagen auszuwerten. Die Unterlagen können bei der Bergbehörde bzw. den Akten führenden Stellen eingesehen werden. Die drei Bergwerke Haus Aden/Monopol, Hugo/Consolidation und Walsum, in denen besonders überwachungsbedürftige Abfälle nach dem Prinzip des vollständigen Einschlusses verbracht wurden, stehen für einzelne Fragestellungen besonders im Fokus dieser Untersuchung.
      Der Gutachter hat auch eine Aussage dazu zu treffen, ob weitere Probenahmen und Analysen erforderlich und technisch möglich sind, um für diesen Auftrag einen zusätzlichen Erkenntnisgewinn hinsichtlich der derzeitigen Beschaffenheit des Versatzmaterials sowie eines evtl. Stofftransports ins Grubenwasser zu erzielen.
      Bei den Untersuchungen sind die Planungen zur zukünftigen Grubenwasserhaltung zu berücksichtigen. Seit 2005 wurden fünf Bergwerke stillgelegt. Die Ausgestaltung der Zentralen Wasserhaltungen wurde zum Schutz der noch aktiven Bergwerke an die schon erfolgten Bergwerksstilllegungen ständig angepasst. Der zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und der RAG-Stiftung vereinbarte Erblastenvertrag vom 14.8.2007 zur Bewältigung der Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG AG im Rahmen der sozialverträglichen Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland gibt vor, dass die RAG AG mit dem Ziel der langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltung ein Gesamtkonzept entwickelt. Die Prüfung ist insbesondere mit Blick auf ein von der RAG AG geplantes Anheben des Grubenwasserspiegels im Bereich des Bergwerks Haus Aden / Monopol über das Niveau der als Versatz nach dem Prinzip des vollständigen Einschlusses eingebrachten Abfälle vorzunehmen. Das Gesamtkonzept wird voraussichtlich im Sommer dieses Jahres vorliegen.
      Die Gutachtenbearbeitung soll in zwei Teilen erfolgen. Darüber hinaus wird vor dem Hintergrund der Erkenntnisse aus den Gutachtenteilen 1 und 2 eine Einschätzung dazu erwartet, ob für weitere 8 Bergwerke (Emil Mayrisch, Alsdorf; Ewald/Schlägel & Eisen, Herten; Friedrich Heinrich, Kamp-Lintfort; Fürst Leopold/Wulfen, Dorsten; Auguste Victoria, Marl; Blumenthal/Haard, Recklinghausen; Lippe, Dorsten; Lohberg/Osterfeld, Oberhausen) mit immissionsneutralem Versatz, Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Gefährdung insbesondere des Grund- und Oberflächenwassers im Einzugsbereich der Steinkohlenbergwerke gegeben sein könnten.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71319000, 71351000, 90711000, 90711100, 90732000, 90733000, 90743000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Der Teil 1 des Gutachtens soll sich auf die Bearbeitung der unter II.1.5) formulierten Kernfragen für den Bergwerksstandort Haus Aden/Monopol beschränken. Die Auftraggeber möchte damit begutachten lassen, ob die in dem von privaten Grundeigentümern beauftragten Gutachten dargestellten Risiken und potenziellen Umweltauswirkungen vorliegen und welche Maßnahmen ggf. zusätzlich ergriffen werden müssen, um diese rechtzeitig erkennen und ihnen begegnen zu können. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Teils 1 sollen in einem Teil 2 das Bergwerk Hugo/Consolidation im Bereich der Ortslage Gelsenkirchen und das Bergwerk Walsum im Bereich der Ortslage Duisburg einer weiteren Untersuchung unterzogen werden.
      Teil 1:
      Die vorhandenen Gutachten, Berichte und Analysenergebnisse sollen für das Bergwerk Haus Aden/Monopol dahin gehend ausgewertet werden, dass am Ende die drei Kernfragen beantwortet werden können. Hierfür sind die eingebrachten Abfälle, die Versatzmethodik und der Verfahrensablauf zu betrachten und zu bewerten. Mögliche Stofftransporte sind zu untersuchen und im Hinblick auf ihre Auswirkungen an der Tagesoberfläche im Bereich des Bergwerks Haus Aden/Monopol zu bewerten. Das seinerzeitige untertägige versatzbegleitende und das heutige Überwachungsprogramm sind darzulegen und im Hinblick auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Einzubeziehen sind die Ergebnisse von rd. 380 Grubenwasseranalysen, die der Bezirksregierung Arnsberg bis einschließlich 2013 für die Grubenwassereinleitungen des Steinkohlenbergbaus im Ruhrgebiet vorliegen.
      Teil 2:
      Im zweiten Teil des Gutachtens sollen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bearbeitung des Teils 1 vertiefende Fragestellungen zu bestimmten Themen und entsprechende Fragestellungen für die Stein-kohlenbergwerke Walsum und Hugo/Consolidation bearbeitet werden, in denen Abfälle und Reststoffe nach dem „Prinzip des vollständigen Einschlusses“ bzw. dem "Prinzip der Immissionsneutralität" eingebracht wurden. Darüber hinaus soll ein Monitoring-Regelbetrieb mit den hierfür infrage kommenden Laboruntersuchungen konzipiert werden. Im Ergebnis soll eine Validierung der Kernaussagen der Basisgutachten für die Bergwerke Haus Aden/Monopol, Walsum und Hugo/Consolidation nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen insbesondere vor dem Hintergrund der Langzeitsicherheit untertägiger Abfalleinlagerungen vorgenommen werden.
      Es werden Aussagen zu möglichen Methoden und Bewertungsverfahren zur Abgrenzung versatzbedingter Veränderungen des Grubenwassers erwartet sowie eine vertiefende hydrochemische Betrachtung der Abfallstoffe und Grubenwässer im Hinblick auf versatztypische Leit- und Indikatorparameter für ein Langzeitmonitoringkonzept. Dabei soll das vorhandene Monitoring validiert und ein Vorschlag für ein Langzeitmonitoringkonzept zur Gewinnung von Referenzdaten vorgeschlagen werden.
      Hinsichtlich der im Gutachten darzustellenden Notwendigkeit und des Umfangs von Probenahmen und Analysen ist eine Probenahme in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen.
      Darüber hinaus sollen vor dem Hintergrund der Ergebnisse von Teil 1 und Teil 2 auch Schlussfolgerungen zu den weiteren 8 Bergwerken (Emil Mayrisch, Ewald/Schlägel & Eisen, Friedrich Heinrich, Fürst Leopold/Wulfen, Auguste Victoria, Blumenthal/Haard, Lippe, Lohberg/Osterfeld) in NRW getroffen werden, in denen Abfälle und Reststoffe nach dem "Prinzip der Immissionsneutralität" verbracht worden sind.
      Die Beauftragung des Teils 2 des Gutachtens steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit notwendiger Haushaltsmittel. Die Auftraggeber gehen davon aus, dass die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden, können aber zum jetzigen Zeitpunkt dem Haushaltsgesetzgeber nicht vorgreifen.
      Geschätzter Wert ohne MwSt: 830 000 EUR

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: Die Auftraggeber behalten sich vor, den Auftragnehmer für die fachliche Begleitung zur Vorstellung der Gutachtenergebnisse und zur Beantwortung fachlicher Fragen zu noch zu benennenden Terminen für jeweils ca. einen halben Tag nach zu beauftragen.
      Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen:
      in Monaten: 28 (ab Auftragsvergabe)

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Laufzeit in Monaten: 28 (ab Auftragsvergabe)

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Keine.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      Siehe Angebotsunterlagen.
      Hinweis: Bewerber, die nach erfolgreicher Beteiligung im Teilnahmewettbewerb in der zweiten Stufe des Verfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erhalten mit dieser Aufforderung die Angebotsunterlagen.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      1. Keine besondere Rechtsform.
      2. Bei einem Teilnahmeantrag von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern sind alle jeweiligen Mitglieder anzugeben und ein Mitglied als bevollmächtigter Vetreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Die jeweiligen Verpflichtungserklärungen sind möglichst mit dem Teilnahmeantrag, spätestens mit dem Angebot vorzulegen. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
      Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bewerber, im Falle der Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie alle Drittunternehmen bzw. Nachunternehmen, die vom Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs oder die vom Bieter bei der Abgabe der Ersten Angebote benannt wurden bzw. werden, haben mit dem Ersten Angebot eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (TVgG NRW vom 10.1.2012, GV.NRW. S.17) auszufüllen und abzugeben (vgl. insbesondere § 4 des TVgG NRW und den Vordruck VOL 5f EG).
      Ferner werden die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz
      Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen" (Vordruck VOL 8a EG) Bestandteil des Vertrags.
      Die Bieter bzw. im Falle einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied der Bietergemeinschaft haben mit dem Ersten Angebot eine Verpflichtungserklärung nach § 19 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie abzugeben (Vordruck VOL 8c EG).
      Über vom Bewerber ggf. geltend gemachte Ausnahmetatbestände entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Verordnung Tariftreue - und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – RVO TVgG – NRW) vom 7.5.2013.
      Die o.g. Verpflichtungserklärungen sowie die o. a. „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen“ (Vordrucke VOl 8a EG und 8c EG) sind zur Vorabinformation auf dem Vergabemarktplatz des Landes Nordrhein-Westfalen www.evergabe.nrw.de unter der Rubrik „Vergabeunterlagen“ zum Download eingestellt .

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zum Teilnahmewettbewerb werden natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmen (Bewerber) oder als Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen als Bewerbergemeinschaften zugelassen.
      Die mehrfache Teilnahme eines Unternehmens als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig und führt i. d. R. zum Ausschluss aller so beteiligten Bewerber vom Ausschreibungsverfahren. Der Auftragnehmer bzw. der erfolgreiche Bieter können sich zur Erbringung von Leistungen nach dem Vertrag Drittunternehmen bedienen.
      Bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs kann sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Tz.III.2.2) und/oder technische Leistungsfähigkeit (Fachkunde) (Tz.III.2.3) Dritter stützen, ohne dass diese Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind (z. B. von Nachunternehmern oder von konzernverbundenen Unternehmen, die als Referenzinhaber dem Bewerber Referenzen über von ihnen erbrachte Leistungen zur Verfügung stellen etc.).
      Die folgenden Nachweise sind einzureichen:
      Bei Bewerbergemeinschaften werden Sie von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert. Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden.
      Geforderte Nachweise sind:
      1. Auszug aus dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbares Dokument (max. 1 Jahr alt). Eine Kopie ist ausreichend;
      2. Formlose Eigenerklärung des Bewerbers, dass keines der Ausschlusskriterien gem. § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF vorliegt, die im Original zu unterschriebenen und einzureichen sind.
      3. Bewerbergemeinschaften haben möglichst im Rahmen des Teilnahmeverfahrens, spätestens aber mit dem verbindlichen Angebot eine von allen unterschriebene Verpflichtungserklärung einzureichen, wonach sie sich zur Angebotsabgabe zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die folgenden Nachweise sind einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Nachweise zu III.2.2) Nrn. 1 und 3 von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert. Der Nachweis zu III.2.2. Nr. 2 ist so darzulegen, dass der Versicherungsschutz den Gesamtauftrag umfasst. Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden.
      Geforderte Nachweise sind:
      1. Bankerklärung zum Nachweis der Bonität des Bewerbers (max. 1 Jahr alt);
      2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung, über die Haftung bei Personen-, Vermögens- und Sachschäden mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensfall in Höhe von 5 000 000 EUR wobei auch der Nachweis, dass eine entsprechende Versicherungsdeckung im Auftragsfall bestehen wird, ausreichend ist (durch eigene Unterlagen darzulegen).
      3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für dem ausgeschriebenen Auftrag entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
      Sofern diese Angaben nicht vorgelegt werden können, hat der Bewerber die Gründe hierfür zu erläutern und entsprechende aussagekräftige Unterlagen vorzulegen.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      Die folgenden Nachweise sind einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften sowie beim Einsatz von Nachunternehmen werden sie von dem Unternehmen gefordert, dass die jeweilige Teilleistung erbringt. Sofern eine Teilleistung durch Unterauftragnehmer ausgeführt werden soll, ist diese Teilleistung zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers ist möglicht mit den Teilnahmeunterlagen, spätestens mit dem Angebot vorzulegen.
      Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden.
      Geforderte Nachweise, die in Kopie vorgelegt werden können, sind:
      1. Stellen Sie Ihr Unternehmen/die Bewerbergemeinschaft bezogen auf folgende Punkte vor:
      a) Standorte und Struktur des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft,
      b) Leistungsportfolio bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand,
      c) Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden können,
      d) rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen.
      2. Eigenerklärung mit Erläuterung/Nachweisen, dass bei den zum Einsatz kommenden Mitarbeitern die fachliche Eignung besteht, die deutsche Fachsprache auf den Gebieten Bergbau, Geologie, Hydrologie zur Erstellung des Gutachtens zu beherrschen. Die Mitarbeiter müssen in der Lage sein, das Gutachten in deutscher Fachsprache zu präsentieren und fachliche Fragen zu dem Gutachten detailliert und verständlich zu beantworten.
      3. Vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft kann die Fachkunde zur Druchführung des Auftrages durch Referenzen in folgenden Bereichen nachgewiesen werden:
      a) über die regionale Geologie, Hydrogeologie und Geochemie im Bereich des Steinkohlenbergbaus in Nordrhein-Westfalen,
      b) über das bergrechtliche Betriebsplanverfahren,
      c) zur Auswertung des markscheiderischen Risswerks des Steinkohlenbergbaus in Nordrhein-Westfalen,
      d) zur Bewertung von gebirgsmechanischen, hydraulischen und hydrochemischen Verhältnissen in einem stillgelegten Steinkohlenbergwerk und entsprechender Vorgänge bei einem Anstieg des Grubenwassers,
      e) zur Bewertung des Stoffverhaltens von Abfall- und Reststoffen zur Untertagedeponierung (Problemstoffe, Mobilisierungspotenzial),
      f) über Probenahme- und Analyseverfahren von Abfall- und Reststoffen,
      g) über die grundsätzliche Risikobewertung bei dem Einbringen von Stoffen mit einem Gefährdungspotenzial für die Umwelt in den Untergrund (z. B. Untertagedeponierung, Fracking),
      h) über die Bewertung stofflicher Belastungen in Gewässern.
      Die unter Nr. 3. geforderten Kenntnisse sind durch entsprechende Referenzen unter Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit sowie der jeweiligen öffentlichen und privaten Auftraggeber nachzuweisen. Die Anforderungen können auch durch eine oder mehrere Referenzen abgedeckt werden, wobei das Referenzprojekt noch nicht abgeschlossen zu sein braucht. Sofern Referenzen nicht vorgelegt werden können, sind entsprechende Nachweise in anderer, ebenso aussagekräftiger Form vorzulegen.
      4. Stellen Sie das zur Leistungserbringung vorhandene Personal vor. Die persönliche Kompetenz der Mitarbeiter kann durch deren Qualifikation nachgewiesen werden, die eine berufliche Ausbildung als Ingenieur der Fachrichtungen Bergbau/Marktscheidewesen, Wasserwirtschaft, Entsorgungstechnik, Geologie oder Chemie oder eine vergleichbare Fachrichtung als Grundlage haben sollte. Darüber hinaus kann die persönliche Kompetenz auch durch eine fachliche Ausbildung mit einer entsprechenden langjährigen Berufserfahrung auf den den Auftrag umfassenden fachlichen Gebieten nachgewiesen werden.
      Hinsichtlich des Projektleiters sind Erfahrungen in der Projektleitung von vergleichbaren Projekten anzugeben.

      III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Unter den Teilnahmeanträgen, die die formalen Anforderungen erfüllen und alle einzureichenden Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten, wählt der Auftraggeber maximal 5 Bewerber aus, die zur Abgabe eines Ersten Angebots aufgefordert werden.
      Die Auswahl erfolgt unter den Gesichtspunkten Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde anhand der in Ziff. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung vorgelegten Unterlagen.
      Die Bewertung der vorgelegten Unterlagen zu Ziffer II.2.3) Nr. 3 erfolgt dabei in Abhängigkeit von der Häufigkeit (Anzahl) und der Vergleichbarkeit (Inhalt) der Referenztätigkeiten mit dem geforderten Anforderungsprofil.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      I A 4 -22-10- Vergabe-Nr. 05/2014

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 8.9.2014 - 23:59
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      17.9.2014 - 13:00

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.3.7) Bindefrist des Angebots

      IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      I.
      1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOF durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes in einem gestuften Verfahren voraussichtlich in 2 Phasen. Die für die spätere Angebotsabgabe erforderlichen Vergabeunterlagen werden den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zugesandt. Nähere Angaben zu Ablauf und Bedingungen des Verhandlungsverfahrens enthalten die Vergabeunterlagen.
      2. Der Teilnahmeantrag muss neben dem Original in vier Kopien vorgelegt werden.
      3. Der Umschlag bzw. das Paket ist mit dem Kennzettel zum Teilnahmeantrag (Vordruck VOL 9a EG) zu kennzeichnen. Der Kennzettel zum Teilnahmeantrag steht auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de unter der Rubrik „Vergabeunterlagen“ zum Download zur Verfügung.
      4. Die Teilnahmeanträge sind an das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, Zentrale Vergabestelle, Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf zu senden.
      5. Fragen zu dieser Bekanntmachung und zur Bewerbung für dieses Vergabeverfahren sind aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bewerber spätestens bis zum 8.9.2014,23:59 Uhr anzufordern.
      Die den Bewerbern/Bietern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Ausschreibungsunterlagen und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten.
      II.
      Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere allgemeine Informationen zum Verfahren. Sie können dort unter der Rubrik „Kommunikation“ Nachrichten an die Vergabestelle richten und auch Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die unter III.1.4) aufgeführten Verpflichtungserklärungen sowie die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Vordrucke VOL 8a EG und 8c EG) sind zur Vorabinformation auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW unter der Rubrik "Vergabeunterlagen" zum Download eingestellt.
      Bekanntmachungs-ID: CXPNY6SYR9Q.

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
      Postfach 20 08 65
      40408
      Düsseldorf
      DEUTSCHLAND
      MjExa1pnXFZXWmBWYmJaZzVXZ1kjY2dsI1la
      +49 2114753989
      www.brd.nrw.de
      +49 2114753131

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWEIMH NRW zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWEIMH NRW geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).Teilt das MWEIMH NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWEIMH NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWEIMH NRW.

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      4.8.2014

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 11.08.2014
Zuletzt aktualisiert 22.11.2019
Wettbewerbs-ID 2-176707 Status Kostenpflichtig
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