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  • DE-82319 Starnberg
  • 08/2015
  • Ergebnis
  • (ID 2-184513)

Neubau Wohnanlage Himbselstraße


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 21.08.2015 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 6 - max. 15
    Tatsächliche Teilnehmer: 2
    Gebäudetyp Wohnungsbau
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Zulassungsbereich GPA/ GATT
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 47.600 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Wohnungsgenossenschaft Starnberger See eG, Starnberg (DE)
    Betreuer SCHOBER ARCHITEKTEN Architektur + Stadtplanung, München (DE)
    Preisrichter Roman Dienersberger, Katrin Hootz, Prof. Karin Schmid [Vorsitz], Barbara Weihs, Stephan Weinl , Eva John, Michael Vossen, Rudolf Bördlein, Günther Weikl, Franz Reuber
    Kammer Bayerische Architektenkammer (Reg.-Nr.: 2014/11.24)
    Aufgabe
    Die Wohnungsbaugenossenschaft Starnberger See eG. beabsichtigt den Neubau einer Wohnanlage in Starnberg an der Leutstettener Straße. Die Gebäude sollen als Nachverdichtung auf einem Teil eines ca. 6 000 m² großen Grundstückes entstehen. Die bereits mit Geschosswohnungen aus den 1970er Jahren bebauten Grundstücke befinden sich in der Nähe des Starnberger S-Bahnhaltepunkt Nord.
    Es sollen Wohngebäude mit bis zu 5 Geschossen für ca. 40 Seniorenwohnungen mit einer ca. 100 m² großen Betreuungseinrichtung errichtet werden, die vor allem den Bedarf an 2-Zimmer-Wohnungen decken sollen. Eines der bestehenden Gebäude soll abgebrochen werden. Die vorhandenen oberirdischen Stellplätze der bestehenden Wohnanlage und die erforderlichen neuen Stellplätze sollen in einer neuen Tiefgarage untergebracht werden.
    Im Zuge des Neubaus sollen auch die Freianlagen des gesamten Geländes (ca. 3 300 m²) neu gestaltet werden. Die vom Auftraggeber prognostizierten anrechenbaren Kosten liegen für das Gebäude bei ca. 3 450 000 EUR und für die Freianlagen bei ca. 330 000 EUR netto.
    Der Wettbewerb unterliegt den Regeln der RPW 2013.
    Die Aufgabenstellung der Auslobung beinhaltet, neben den Hochbaumaßnahmen, auch die Gestaltung von Freianlagen, diese sind jedoch auf Grund der geringeren Kosten nicht Teil des VOF-Verfahrens, das Auftragsversprechen ist in der Auslobung beschrieben.
    Für die Bearbeitung der Freianlagen im Rahmen des Wettbewerbs soll entweder eine Zusammenarbeit mit einem Landschaftsarchitekten eingegangen werden oder ein entsprechend qualifizierter Mitarbeiter des Bewerbers im Teilnahmeantrag genannt werden. Für den Landschaftsarchitekten muss nur ein Nachweis der beruflichen Qualifikation eingereicht werden. Ist der Landschaftsarchitekt Mitarbeiter im teilnehmenden Architekturbüro muss dieser Mitarbeiter zwingend als Mitverfasser in der Verfassererklärung genannt werden. Erfüllt bereits der Inhaber des Architekturbüros die beruflichen Qualifikationen (Architekt und Landschaftsarchitekt) in Personalunion, kann er als alleiniger Entwurfsverfasser genannt werden.
    Gesetzte Teilnehmer 1. Blaumoser Architekten, Starnberg
    2. dressler mayrhofer rössler, München
    3. Sommersberger Architekten, München
    4. Höss, Amberg und Partner, München
    5. Ebe Ausfelder Partner, München
    6. Raumstation Architekten, Starnberg
    Projektadresse DE-82319 Starnberg
    TED Dokumenten-Nr. 391272-2014
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  • Auswahlkriterien

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    Nachweis finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gem. § 5 (4) VOF Ja
    Berufshaftpflicht Personenschäden 1.000.000 Euro
    Berufshaftpflicht Sach- und Vermögensschäden 500.000 Euro
    Durchschnittlicher Mindestumsatz der letzten 3 Jahre Information im Anzeigentext nicht enthalten
    Angaben zur Mitarbeiteranzahl Ja
    Angaben zu Arbeitsgemeinschaften ARGE möglich
    Anzahl Referenzen insgesamt mind. 4 Referenzen
    Zeitraum für Referenzen Information im Anzeigentext nicht enthalten
    Eigenschaft der Referenzen: Information im Anzeigentext nicht enthalten
    Leistungsphasen der Referenzen: Information im Anzeigentext nicht enthalten
    Angaben zur techn. Ausstattung gefordert? Information im Anzeigentext nicht enthalten
    Angaben zur Qualitätssicherung gefordert? Information im Anzeigentext nicht enthalten
    Angaben zum technischen Leiter gefordert? Information im Anzeigentext nicht enthalten
    Vergabe von Unteraufträgen eingeschränkt? Nein
    Bewerbungsunterlagen online verfügbar? Ja
    Zusätzliche Kategorie junge/kleine Büros? Nein
  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Wettbewerbsbekanntmachung
      Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Wohnungsgenossenschaft Starnberger See eG.
      Max-Zimmermann-Straße 11
      Zu Händen von: Herrn Patrick Manoppo
      82319
      Starnberg
      DEUTSCHLAND
      +49 815190110
      MjE2XVFZXDBXVWdfV1UdY2RRYl5SVWJXHlRV
      +49 8151901150

      Internet-Adresse(n):


      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://gewoge-starnberg.de/
      Weitere Auskünfte erteilen:
      Schober Architekten, Architektur + Stadtplanung
      Augustenstraße 73
      Zu Händen von: Herrn Stefan Kraus
      80333
      München
      DEUTSCHLAND
      +49 899544742414
      MjE1ZGVWV1JfH1xjUmZkMWRUWWBTVmMeZGVSVWVhXVJfZl9YH1VW
      +49 899544742418
      http://www.schober-stadtplanung.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      Schober Architekten, Architektur + Stadtplanung
      Augustenstraße 73
      Zu Händen von: Herrn Stefan Kraus
      80333
      München
      DEUTSCHLAND
      +49 899544742414
      MjEwaWpbXFdkJGFoV2tpNmlZXmVYW2gjaWpXWmpmYldka2RdJFpb
      +49 899544742418
      http://www.schober-stadtplanung.de

      : Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an
      Schober Architekten
      Augustenstraße 73
      Zu Händen von: Herrn Stefan Kraus
      80333
      München
      DEUTSCHLAND
      +49 899544742414
      MjIwX2BRUk1aGldeTWFfLF9PVFtOUV4ZX2BNUGBcWE1aYVpTGlBR
      +49 899544742418
      http://www.schober-stadtplanung.de

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Sonstige: Juristische Person des privaten Rechts unter Kontrolle der öffentlichen Hand

      1.3) Haupttätigkeit(en)
      Sonstige: Wohnungsgenossenschaft

      1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
      Neubau Wohnanlage Starnberg.

      II.1.2) Kurze Beschreibung:
      Die Wohnungsbaugenossenschaft Starnberger See eG. beabsichtigt den Neubau einer Wohnanlage in Starnberg an der Leutstettener Straße. Die Gebäude sollen als Nachverdichtung auf einem Teil eines ca. 6 000 m² großen Grundstückes entstehen. Die bereits mit Geschosswohnungen aus den 1970er Jahren bebauten Grundstücke befinden sich in der Nähe des Starnberger S-Bahnhaltepunkt Nord.
      Es sollen Wohngebäude mit bis zu 5 Geschossen für ca. 40 Seniorenwohnungen mit einer ca. 100 m² großen Betreuungseinrichtung errichtet werden, die vor allem den Bedarf an 2-Zimmer-Wohnungen decken sollen. Eines der bestehenden Gebäude soll abgebrochen werden. Die vorhandenen oberirdischen Stellplätze der bestehenden Wohnanlage und die erforderlichen neuen Stellplätze sollen in einer neuen Tiefgarage untergebracht werden.
      Im Zuge des Neubaus sollen auch die Freianlagen des gesamten Geländes (ca. 3 300 m²) neu gestaltet werden. Die vom Auftraggeber prognostizierten anrechenbaren Kosten liegen für das Gebäude bei ca. 3 450 000 EUR und für die Freianlagen bei ca. 330 000 EUR netto.
      Der Wettbewerb unterliegt den Regeln der RPW 2013.
      Die Aufgabenstellung der Auslobung beinhaltet, neben den Hochbaumaßnahmen, auch die Gestaltung von Freianlagen, diese sind jedoch auf Grund der geringeren Kosten nicht Teil des VOF-Verfahrens, das Auftragsversprechen ist in der Auslobung beschrieben.
      Für die Bearbeitung der Freianlagen im Rahmen des Wettbewerbs soll entweder eine Zusammenarbeit mit einem Landschaftsarchitekten eingegangen werden oder ein entsprechend qualifizierter Mitarbeiter des Bewerbers im Teilnahmeantrag genannt werden. Für den Landschaftsarchitekten muss nur ein Nachweis der beruflichen Qualifikation eingereicht werden. Ist der Landschaftsarchitekt Mitarbeiter im teilnehmenden Architekturbüro muss dieser Mitarbeiter zwingend als Mitverfasser in der Verfassererklärung genannt werden. Erfüllt bereits der Inhaber des Architekturbüros die beruflichen Qualifikationen (Architekt und Landschaftsarchitekt) in Personalunion, kann er als alleiniger Entwurfsverfasser genannt werden.

      II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71221000
      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
      Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).
      Allgemeine Kriterien:
      Berufshaftpflichtversicherung über 1 000 000 EUR für Personenschäden sowie über 500 000 EUR für Sachschäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
      Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
      Vertragsgrundlage werden das Vertragsmuster sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Auftraggebers (siehe VI.3)). Honorare und Vergütungen ermitteln sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
      Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 11 Abs. 1 Buchst. a-g sowie Abs. 4 Buchst. a-d VOF.
      Angabe von rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen.
      Ist der inländische Bewerber eine Juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2) nachgewiesen wird, dass einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
      Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder einesVertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Artikels 2 BauKaG erfüllt sind.
      Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung: Architekt.
      Wirtschaftliche und finanzielle Kriterien:
      Erklärung über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und Führungskräfte des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 5 Abs. 5 lit. d VOF, Gewichtung 12 %.
      Anzugeben ist das jährliche Mittel der gesamten ständig Beschäftigten (nur Architekten, Dipl. Ing. oder Master Architektur und technische Mitarbeiter) und der Führungskräfte der Jahre 2011, 2012, 2013.
      Beträgt die durchschnittliche Anzahl der ständig Beschäftigten:
      weniger als 2 Beschäftigte werden je Jahr 0 Punkte,
      2 Beschäftigte bis ausschließlich 3 Beschäftigte werden je Jahr 2 Punkte,
      3 Beschäftigte bis ausschließlich 4 Beschäftigte werden je Jahr 3 Punkte,
      4 Beschäftigte und mehr werden je Jahr 4 Punkte,
      vergeben.
      Über die Anzahl der Beschäftigten können maximal 12 Punkte von 100 Punkten erreicht werden.
      Referenzen gemäß § 5 Abs. 5 b).
      Die Referenzleistungen sind durch die Angaben im Formular des Teilnahmeantrags und mit einer selbst erstellten Beschreibung (Bild- und Textmaterial) übersichtlich und prüfbar darzustellen. Aus den Referenzangaben müssen folgende Informationen hervorgehen:
      1. Projektbezeichnung;
      2. Name und Anschrift des Auftraggebers;
      3. Ansprechpartner mit aktueller Telefonnummer;
      4. Umfang der selbst erbrachten Leistungen;
      5. Art des Auftraggebers (öffentlich oder privat);
      6. Referenzschreiben des Auftraggebers;
      7. Datum der Fertigstellung;
      8. BGF (Bruttogrundfläche);
      7. Kosten;
      8. Vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erbrachte Leistungsphasen;
      9. Komplexität der Aufgabenstellung.
      Den Referenzen sind Anlagen mit aussagekräftigen Informationen (z. B. Grafiken, Grundrisse, Ansichten, Fotos, wesentliche Gebäudekenndaten) in Papierform auf jeweils maximal 2 DIN A4 Seiten oder einer DIN A3 Seite, jeweils einseitig bedruckt, beizufügen. Der selbst erbrachte fachliche Leistungsumfang ist analog den Leistungsphasen nach HOAI zu beschreiben. Durch die selbst erstellten Informationen soll auch die Fertigstellung (Inbetriebnahme) des Projektes nachgewiesen werden. Die Zuordnung der selbst erstellten Präsentationsunterlagen zu den genannten Projekten muss eindeutig sein, bitte beschriften Sie deshalb all Ihre Blätter eindeutig.
      Für alle Referenzen sollten Bescheinigungen des Auftraggebers vorliegen (VOF § 5 Abs. 5 lit. b).
      Die Bescheinigungen sollten den Namen und die Anschrift des jeweiligen Auftraggebers der Referenzleistung, eine Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art, Umfang und Wert sowie den Leistungszeitraum enthalten.
      Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als 4 Referenzen im Bewerbungsformular angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen am besten entsprechen.
      Bewertung und Gewichtung der Kriterien
      Es werden vom Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft 4 Referenzen zum Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ bewertet. Jede Referenz wird mit 22 % gewichtet und kann maximal 22 Unterpunkte erhalten.
      Anteil der selbst erbrachten Leistung:
      Vom Bewerber vollständig selbst erbrachte Referenzleistungen erhalten die maximale Punktzahl. Falls die Leistung nicht vollständig durch den Bewerber erbracht wurde, ist dies in der Anlage zur Referenz zu beschreiben. Referenzen die zu weniger als 20 % vom Bewerber selbst erbracht wurden, werden nicht gewertet.
      Wurde die Referenz nicht zu 100 % vom Bewerber erbracht, erhält der Bewerber von den maximal erreichbaren 22 Punkten nur den von ihm erbrachten prozentualen Anteil. Beispiel: Hat der Bewerber die Referenz nur zu 50 % selbst erbracht, erhält er maximal 11 Punkte.
      Enthält das beiliegende Referenzschreiben eines Auftraggeber positive Aussagen zur:
      — Termineinhaltung erhält der Bewerber 0,5 Punkte,
      — Kosteneinhaltung erhält der Bewerber 0,5 Punkte,
      — Qualität der erbrachten Leistung erhält der Bewerber 0,5 Punkte.
      Fertigstellung:
      Liegt das Datum der Fertigstellung:
      — vor 2009 erhält der Bewerber keinen Unterpunkt,
      — zwischen dem 1.1.2009 und dem 31.12.2010 erhält der Bewerber 1 Punkt,
      — zwischen dem 1.1.2011 und dem 31.12.2012 erhält der Bewerber 1,5 Punkte,
      — zwischen dem 1.1.2013 und dem Schlusstermin erhält der Bewerber 2 Punkte.
      Gesamtfläche:
      Liegt die Bruttogrundfläche des Referenzobjekts:
      — unter und bis einschließlich 2 000 m² erhält der Bewerber 0 Punkte,
      — über 2 000 m² aber unter 2 500 m² erhält der Bewerber 1 Punkt,
      — über 2 500 m² aber unter 3 000 m² erhält der Bewerber 2 Punkte,
      — über 3 000 m² erhält der Bewerber 3 Punkte.
      Kosten:
      Die Angaben zu den anrechenbaren Kosten des Referenzobjekts werden bei Kosten von:
      — unter und bis einschließlich 2 300 000 EUR mit 0 Punkten,
      — bei mehr als 2 300 000 EUR bis einschließlich 2 900 000 EUR mit 1 Punkt,
      — bei mehr als 2 900 000 EUR bis einschließlich 3 500 000 EUR mit 2 Punkten und
      — bei mehr als 3 500 000 EUR mit 3 Punkten,
      bewertet.
      Leistungsphasen:
      Für durch den Bewerber selbst erbrachte Leistungsphasen erhält der Bewerber für die Leistungsphase:
      — 1 Grundlagenermittlung 0,5 Punkte,
      — 2 Vorplanung 1 Punkt,
      — 3 Entwurfsplanung 1,5 Punkte,
      — 4 Genehmigungsplanung 0,5 Punkte,
      — 5 Ausführungsplanung 1,5 Punkte,
      — 6 Vorbereitung der Vergabe 1,5 Punkte,
      — 7 Mitwirkung bei der Vergabe 0,5 Punkte,
      — 8 Objektüberwachung 1,5 Punkte,
      — 9 Objektbetreuung 0,5 Punkte.
      Komplexität:
      Die Komplexität der Aufgabenstellung wird wie folgt bewertet.
      Hat die Aufgabenstellung des Referenzobjekts den Neubau einer Wohnanlage für Senioren oder den Neubau eines Generationenwohnhauses beinhaltet erhält der Bewerber 3,5 Punkte.
      Diese Leistungsinhalte sind keine Mindestanforderungen, sondern Vergleichbarkeitskriterien, deren Maß der Erfüllung bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt wird. Als Referenzleistungen gelten die bisher vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen. Anerkannt werden auch die Referenzleistungen von Rechtsvorgängern oder persönliche Referenzen des Büroinhabers, sowie die Leistungen von Drittunternehmen wenn der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag nachweist, dass ihm die maßgeblichen Mittel (z. B. Personal und technische Ausstattung) und das wesentliche Wissen und die Erfahrung aus diesen Referenzen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist darzustellen, wie der Bewerber diese Kompetenzen bei der Auftragsausführung einsetzen kann und einzusetzen plant.

      III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige:
      Natürliche Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt sind.
      Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
      Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Landschafts- oder Innenarchitekt, Stadtplaner, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungs-Nachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht.
      Bewerbergemeinschaften können aus natürlichen und juristischen Personen bestehen. Sie sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft für sich teilnahmeberechtigt ist.
      Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein. Mitarbeiter, Fachberater etc. unterliegen nicht den Teilnahmeberechtigungen.
      Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmern sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
      Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn sich alle Mitglieder zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung verpflichten und ein federführendes Mitglied benennen, welches die Gemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter während des Vergabeverfahrens und während der Auftragsausführung rechtsverbindlich vertritt und Erklärungen für und gegen die Gemeinschaft abgeben und entgegen nehmen sowie Zahlungen annehmen kann.
      Mit dem Teilnahmeantrag haben Bewerber-/Bietergemeinschaften eine entsprechende Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung dieses Inhalts abzugeben. Die Erklärung muss von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnet sein und im Original (kein Fax, keine Kopie) vorgelegt werden. Der Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gilt als nicht abgegeben, wenn die Erklärung keine ordnungsmäßige und eindeutige Bezeichnung aller Mitglieder enthält oder nicht von allen Mitgliedern im Original unterzeichnet wurde; eine Nachforderung ist für diesen Fall ausgeschlossen.
      Im Falle eines ordnungsgemäßen Teilnahmeantrags einer Bewerber-/Bietergemeinschaft werden die Eignungsmerkmale der Gemeinschaft bei der Beurteilung der Eignung und bei der Auswahlentscheidung kumulativ berücksichtigt.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Geplante Teilnehmerzahl Mindestzahl 6. /Höchstzahl 15

      IV.2) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
      1. Blaumoser Architekten, Starnberg
      2. dressler mayrhofer rössler, München
      3. Sommersberger Architekten, München
      4. Höss, Amberg und Partner, München
      5. Ebe Ausfelder Partner, München
      6. Raumstation Architekten, Starnberg

      IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      IV.4) Verwaltungsangaben

      IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:

      IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 12.12.2014 - 16:00
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 15.12.2014 - 16:00

      IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

      IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.5) Preise und Preisgericht

      IV.5.1) Angaben zu Preisen:
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: 1. Preis 18 000 EUR,
      2. Preis 11 250 EUR,
      3. Preis 6 750 EUR,
      Anerkennungen 9 000 EUR,
      Preissumme gesamt netto 45 000 EUR,
      zzgl. gesetzl. MwSt. 19 % 8 550 EUR,
      Preissumme gesamt brutto 53 550 EUR.

      IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
      Im Auftragsfall wird das Preisgeld mit den Honoraren verrechnet.

      IV.5.3) Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

      IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: nein

      IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
      1. Roman Dienersberger, Regierung von Oberbayern
      2. Stephan Weinl, Stadtbaumeister Stadt Starnberg
      3. Rudolf Bördlein, Wohnbaugenossenschaft Starnberger See e. V.
      4. Karin Schmid, Architekin
      5. Katrin Hootz, Architekin
      6. Barbara Weihs, Landschaftsarchitektin

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.2) Zusätzliche Angaben:
      Mit den Bewerbungsunterlagen ist der Teilnahmeantrag ausgefüllt einzureichen.
      Diesen Antrag erhalten Sie unter:
      http://schober-stadtplanung.de/downloads/wb_2014_starnberg_was /

      In dem Bewerbungsbogen sind u.a. folgende Angaben bzw. Erklärungen zu machen:
      1) Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift);
      2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und 9 VOF vorliegen;
      3) Angaben zur beruflichen Befähigung der Büroinhaber/Geschäftsführer (§ 5 Abs. 5 a VOF);
      4) Erklärung über rechtliche und wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen (§ 4 Abs. 2 VOF) und zu Abhängigkeiten von Ausführungs- oder Lieferinteressen (§ 2 Abs. 3 VOF);
      5) Erklärung über die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (§ 4 Abs. 2 VOF) und/oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 5 Abs. 6 VOF).
      Ein Teilnahmeantrag, der keine ordnungsmäßige und eindeutige Bezeichnung des Bewerbers enthält (s. Bewerbungsbogen) und/oder nicht im Original unterzeichnet und eingereicht wurde (z. B. per E-Mail, per Fax oder als Kopie), gilt als nicht abgegeben; eine Nachforderung ist für diesen Fall ausgeschlossen.
      Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eignungsnachweise jeweils von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
      Die Bewerbungsunterlagen sind mit entsprechender Kennzeichnung auf dem Postweg oder persönlich, in einem verschlossenen Umschlag bei Schober Architekten, Architektur + Stadtplanung, Augustenstraße 73, 80333 München, Rückgebäude 1. Stock einzureichen. Für den rechtzeitigen Eingang sind die Bewerber verantwortlich.
      Bewerber, die nicht alle geforderten Angaben und Nachweise zur Verfügung stellen, werden ausgeschlossen.
      Die konkreten Termine des Verhandlungsverfahrens werden mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung bekannt gegeben.
      Weitere Angaben zu Terminen werden am Tag der Auslobung bekannt gemacht.
      Übersteigt die Zahl der geeigneten Bewerber die der geplanten höchsten Teilnehmerzahl, dann entscheidet unter den Bewerbern, die gleichermaßen geeignet sind, das Los.
      Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerber/Arbeitsgemeinschaften hingewiesen.
      Für Bewerber im Anwendungsbereich der HOAI 2013 legt der Auftraggeber für die Objektplanung (Leistungsbild: Gebäude und Innenräume) die Honorarzone III fest.
      Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-9.
      Die Aufteilung ist wie folgt: LPh 1-2, LPh 3-5, LPh 6-7, LPh 8, LPh 9.
      Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
      Die Vergütung erfolgt entsprechend der HOAI (gültige Fassung).
      Fehlende Nachweise, Angaben oder Erklärungen können – soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt – von der Vergabestelle nachgefordert werden, wenn deren Fehlen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen würde oder sie zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers erforderlich sind. Dies gilt auch für solche Nachweise, Angaben oder Erklärungen, die nicht schon mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst mit dem Angebot oder auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind. Eine Nachforderung kann insbesondere unterbleiben, wenn sich bereits aus den vorliegenden Nachweisen, Angaben oder Erklärungen die Unzuverlässigkeit oder eine unzureichende Eignung des Bewerbers/Bieters ergibt. Eine Nachforderung kann weiterhin auch unterbleiben, wenn der Bewerber/Bieter nach den mitgeteilten Auswahlkriterien offensichtlich keine Chance auf den Erhalt des Zuschlags hat. Nachgeforderte Nachweise, Angaben oder Erklärungen sind binnen der in der Nachforderung bestimmten Frist (i. d. R. 6 Kalendertage) vollständig nachzureichen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag oder das Angebot ausgeschlossen.
      Aus Gründen der Gleichbehandlung kann die Bewertung der Eignungskriterien durch nachgereichte Unterlagen nicht verbessert werden.
      Nachgereichte Unterlagen können nur dazu dienen den mit dem Teilnahmeantrag bereits eingereichten Unterlagen und Eignungskriterien zur Wertbarkeit zu verhelfen.
      Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein,
      — Unterlagen, Erklärungen und Angaben der Bewerber/Bieter eigenständig zu überprüfen und hierzu Informationen, Erkundigungen sowie Bescheinigungen einzuholen;
      — von den Bietern während des Vergabeverfahrens weitere Unterlagen oder Nachweise (z. B. Bestätigungen, Bescheinigungen, Registerauszüge) zur Überprüfung der geforderten Erklärungen und Angaben anzufordern
      Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können, wenn sie über einen geforderten Nachweis nicht verfügen, gleichwertige Nachweise aus ihrem Heimatstaat vorlegen. Amtliche Nachweise (Bescheinigungen, Beglaubigungen, Zeugnisse) gelten nur dann als gleichwertig, wenn sie von der in diesem Staat zuständigen Stelle unter Einhaltung der dafür einschlägigen Vorschriften ausgestellt wurden und den Anforderungen gegebenenfalls bestehender und einschlägiger zwischen- oder überstaatlicher Regelungen, Vereinbarungen und Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung entsprechen.
      Das Angebot ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzugeben. Anderssprachigen Erklärungen und Nachweisen ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung von einem vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer beizufügen.

      VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
      Maximilianstraße 39
      80534
      München
      DEUTSCHLAND
      MjE2ZlViV1FSVVtRXV1VYh5jZVVUUlFpVWJeMGJVV19SHlJRaVViXh5UVQ==
      +49 8921762847
      http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/

      VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
      Der Antrag ist unzulässig, soweit:
      a. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Als unverzüglich gelten Rügen, die der Vergabestelle nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des Antragstellers von dem Vergaberechtsverstoß zugehen;
      b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden;
      c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden;
      d. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
      Maximilianstraße 39
      80534
      München
      DEUTSCHLAND
      MTNzYm9kXl9iaF5qamJvK3ByYmFfXnZib2s9b2JkbF8rX152Ym9rK2Fi
      +49 8921762847
      http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/

      VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      13.11.2014
       

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 17.11.2014
Ergebnis veröffentlicht 19.06.2015
Zuletzt aktualisiert 28.08.2021
Wettbewerbs-ID 2-184513 Status
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