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  • DE-85049 Ingolstadt
  • 10/2015
  • Ergebnis
  • (ID 2-187615)

Neugestaltung der östlichen Theresienstraße und der Ludwigstraße


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 29.10.2015 Entscheidung
    Verfahren Offener Wettbewerb, Zweistufig nach RPW
    Berufsgruppen Architektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung / Städtebau
    Teilnehmer Tatsächliche Teilnehmer: 2
    Tatsächliche Teilnehmer 2. Phase: 12
    Gebäudetyp Städtebauliche Projekte
    Art der Leistung Stadt-/ Gebietsplanung
    Zulassungsbereich GPA/ GATT
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 80.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Ingolstadt, Ingolstadt (DE)
    Betreuer bgsm Architekten Stadtplaner, München (DE) Büroprofil
    Preisrichter Michael Adler, Jochen Baur, Tobias de la Ossa, Rita Lex-Kerfers, Klaus D. Neumann, Ulrike Poeverlein, Renate Preßlein-Lehle, Martin Rist, Prof. Christoph Valentien [Vorsitz] , Dr. Christian Lösel, Hans Achhammer, Franz Wöhrl, Johann Stachel, Dr. Manfred Schuhmann, Dr. Christoph Lauer, Christian Lange, Karl Ettinger
    Kammer Bayerische Architektenkammer (Reg.-Nr.: 2015/11.06)
    Aufgabe
    Die Stadt Ingolstadt weist eine intakte historische Altstadt mit mittelalterlichem Grundriss auf. Dabei ist bis heute das historische Straßenkreuz der Ost-West-Achse mit der Nord Süd-Achse deutlich ablesbar. In Ost-West-Richtung bilden die östliche Theresienstraße gemeinsam mit der Ludwigsstraße die zentrale Einkaufsstraße Ingolstadts und somit eine wichtige Lebensader der Altstadt. In den 1970er Jahren wurde dieser Innenstadtbereich zu Bayerns erster Fußgängerzone ausgebaut. Der von der historischen Kulisse geprägte Straßenzug hat neben seiner Funktion als Einkaufsstraße auch einen hohen touristischen Wert. Während die Innenstadt als Wohnstandort zunehmend attraktiver wird, wird gleichzeitig ein schleichender Bedeutungsverlust der Fußgängerzone als Hauptgeschäftsbereich sichtbar. Die Attraktivität der Altstadt als Einzelhandelsstandort und ihre Qualität als urbane Mitte bedingen einander jedoch in einem hohen Maße. Gerade weil Einkaufen heute meist weit über die reine Erledigung hinausgeht, sind auch ergänzende Angebote in den Bereichen Freizeit, Gastronomie oder Kultur von Bedeutung. Das öffentliche Interesse an der Entwicklung der Fußgängerzone ist sehr hoch, die Bürger von Ingolstadt nehmen regen Anteil an der Gestaltung und den Maßnahmen rund um die Altstadt. In Veranstaltungen, mit Umfragebögen und internetgestützt konnten viele Anregungen gesammelt werden. In einem Planungswettbewerb soll nun ein neues, zukunftsfähiges Nutzungs- und Gestaltungskonzept gefunden werden, das den Stadtraum der Fußgängerzone als Aufenthalts- und Erlebnisraum und damit die gesamte Altstadt stärkt. Das zweistufige Wettbewerbsverfahren umfasst zwei aufeinanderfolgende Wettbewerbe mit jeweils eigenständigen Aufgabenstellungen. In der ersten offenen Wettbewerbsstufe (Konzeptstufe) soll ein identitätsstiftendes Leitkonzept für die Neuausrichtung der Ost-West-Achse entwickelt werden. Es werden 10 – 15 gleichrangige Preise vergeben. Die Preisträger der Konzeptstufe bilden das Teilnehmerfeld der nachfolgenden zweiten Wettbewerbsstufe (Realisierungsstufe), in der konkrete Vorschläge zur Gestaltung der Fußgängerzone erwartet werden. Maßgeblich für die Wahl des zweistufigen Planungsverfahrens ist dabei in erster Linie das Ziel, innovative und zugleich dem Kontext angemessene Lösungsvorschläge für die Neugestaltung des öffentlichen Raums zu erhalten. Darüber hinaus bietet sich mit diesem Verfahren die Chance, die interessierte Öffentlichkeit aktiv am Planungsprozess zu beteiligen. Nach der ersten Wettbewerbsstufe werden die Ergebnisse mit den Bürgern diskutiert und gemeinsam Vorgaben für die zweite Wettbewerbsstufe erarbeitet, die der Stadtrat als Auslobung zu beschließen hat. Die Wettbewerbsunterlagen können angefordert werden unter der E mail-Adresse MTZjaGFpZm1uW15uOlxhbWcoXl8=.
    Projektadresse DE-85049 Ingolstadt
    TED Dokumenten-Nr. 443288-2014
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Wettbewerbsbekanntmachung
      Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Stadt Ingolstadt
      Rathausplatz 2
      Stadtplanungsamt
      Zu Händen von: Frau Christiane Harst
      85049
      Ingolstadt
      DEUTSCHLAND
      +49 8413052110
      stadtplanungsamt@ingolstadt.de
      +49 8413052149

      Weitere Auskünfte erteilen:
      bgsm Architekten Stadtplaner
      Weißenburger Platz 4
      81667
      München
      DEUTSCHLAND
      +49 894477123
      ingolstadt@bgsm.de
      +49 8944771240
      www.bgsm.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      bgsm Architekten Stadtplaner
      Weißenburger Platz 4
      81667
      München
      DEUTSCHLAND
      +49 894477123
      ingolstadt@bgsm.de
      +49 8944771240
      www.bgsm.de

      : Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an
      bgsm Architekten Stadtplaner
      Weißenburger Platz 4
      81667
      München
      DEUTSCHLAND
      +49 894477123
      ingolstadt@bgsm.de
      +49 8944771240
      www.bgsm.de

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      1.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
      Zweistufiger Planungswettbewerb zur Neugestaltung der östlichen Theresienstraße und der Ludwigstraße in Ingolstadt.

      II.1.2) Kurze Beschreibung:
      Die Stadt Ingolstadt weist eine intakte historische Altstadt mit mittelalterlichem Grundriss auf. Dabei ist bis heute das historische Straßenkreuz der Ost-West-Achse mit der Nord-Süd-Achse deutlich ablesbar. In Ost-West-Richtung bilden die östliche Theresienstraße gemeinsam mit der Ludwigsstraße die zentrale Einkaufsstraße Ingolstadts und somit eine wichtige Lebensader der Altstadt. In den 1970er Jahren wurde dieser Innenstadtbereich zu Bayerns erster Fußgängerzone ausgebaut. Der von der historischen Kulisse geprägte Straßenzug hat neben seiner Funktion als Einkaufsstraße auch einen hohen touristischen Wert.
      Während die Innenstadt als Wohnstandort zunehmend attraktiver wird, wird gleichzeitig ein schleichender Bedeutungsverlust der Fußgängerzone als Hauptgeschäftsbereich sichtbar. Die Attraktivität der Altstadt als Einzelhandelsstandort und ihre Qualität als urbane Mitte bedingen einander jedoch in einem hohen Maße. Gerade weil Einkaufen heute meist weit über die reine Erledigung hinausgeht, sind auch ergänzende Angebote in den Bereichen Freizeit, Gastronomie oder Kultur von Bedeutung.
      Das öffentliche Interesse an der Entwicklung der Fußgängerzone ist sehr hoch, die Bürger von Ingolstadt nehmen regen Anteil an der Gestaltung und den Maßnahmen rund um die Altstadt. In Veranstaltungen, mit Umfragebögen und internetgestützt konnten viele Anregungen gesammelt werden.
      In einem Planungswettbewerb soll nun ein neues, zukunftsfähiges Nutzungs- und Gestaltungskonzept gefunden werden, das den Stadtraum der Fußgängerzone als Aufenthalts- und Erlebnisraum und damit die gesamte Altstadt stärkt. Das zweistufige Wettbewerbsverfahren umfasst 2 aufeinanderfolgende Wettbewerbe mit jeweils eigenständigen Aufgabenstellungen. In der ersten offenen Wettbewerbsstufe (Konzeptstufe) soll ein identitätsstiftendes Leitkonzept für die Neuausrichtung der Ost-West-Achse entwickelt werden. Es werden 10-15 gleichrangige Preise vergeben. Die Preisträger der Konzeptstufe bilden das Teilnehmerfeld der nachfolgenden zweiten Wettbewerbsstufe (Realisierungsstufe), in der konkrete Vorschläge zur Gestaltung der Fußgängerzone erwartet werden.
      Maßgeblich für die Wahl des zweistufigen Planungsverfahrens ist dabei in erster Linie das Ziel, innovative und zugleich dem Kontext angemessene Lösungsvorschläge für die Neugestaltung des öffentlichen Raums zu erhalten. Darüber hinaus bietet sich mit diesem Verfahren die Chance, die interessierte Öffentlichkeit aktiv am Planungsprozess zu beteiligen. Nach der ersten Wettbewerbsstufe werden die Ergebnisse mit den Bürgern diskutiert und gemeinsam Vorgaben für die zweite Wettbewerbsstufe erarbeitet, die der Stadtrat als Auslobung zu beschließen hat.
      Die Wettbewerbsunterlagen können angefordert werden unter der E-Mail-Adresseingolstadt@bgsm.de.

      II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71222000
      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

      III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige:
      — natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Landschaftsarchitekt/Stadtplaner befugt sind.
      Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht.
      — juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürliche Person gestellt werden.
      — Bewerbergemeinschaften, bei denen ein Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften müssen einen bevollmächtigten Vertreter nennen. Der bevollmächtigte Vertreter muss Architekt oder Landschaftsarchitekt sein.
      — Stadtplaner sind nur in Bewerbergemeinschaft mit Architekten oder Landschaftsarchitekten teilnahmeberechtigt.
      Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Auslobung erfüllt sein.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Art des Wettbewerbs
      Offen

      IV.2) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer

      IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
      Die Arbeiten der ersten Wettbewerbsstufe werden nach den folgenden Kriterien bewertet:
      — Leitbild, Identität,
      — Funktionalität,
      — Gestaltungsansatz.
      Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich für die Bewertung der eingereichten Arbeiten vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen.

      IV.4) Verwaltungsangaben

      IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:

      IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen

      IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 26.2.2015 - 17:00

      IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

      IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.5) Preise und Preisgericht

      IV.5.1) Angaben zu Preisen:
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Wettbewerbsstufe 1: zehn bis 15 gleichrangige Preise; Gesamtsumme 40 000 EUR.
      Wettbewerbsstufe 2: voraussichtlich drei Preise; Gesamtsumme 40 000 EUR.
      Die gesetzliche Umsatzsteuer von z.Zt. 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten.

      IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
      Die Teilnehmer haben über die ggf. zuerkannte Preissumme hinaus keinen Anspruch auf Kostenerstattung.

      IV.5.3) Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

      IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: nein

      IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
      1. Michael Adler, Landschaftsarchitekt, Nürnberg
      2. Jochen Baur, Architekt, München
      3. Tobias de la Ossa, Architekt, München
      4. Rita Lex-Kerfers, Landschaftsarchitektin, Bockhorn
      5. Klaus-Dieter Neumann, Landschaftsarchitekt, München
      6. Ulrike Poeverlein, Architektin, Berlin
      7. Renate Preßlein-Lehle, Architektin, Stadtbaurätin, Ingolstadt
      8. Martin Rist, Landschaftsarchitekt, Marzling
      9. Prof. Christoph Valentien, Landschaftsarchitekt, Weßling

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.2) Zusätzliche Angaben:
      1) Wettbewerbsunterlagen:
      Die Wettbewerbsunterlagen können angefordert werden unter der E-Mail-Adresse:ingolstadt@bgsm.de1) Weitere Bearbeitung:
      Die Preisträger der ersten Wettbewerbsstufe (Konzeptstufe) bilden das Teilnehmerfeld für die zweite Wettbewerbsstufe (Realisierungsstufe).
      Die Ausloberin wird nach Abschluss der zweiten Wettbewerbsstufe, soweit und sobald die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger der zweiten Wettbewerbsstufe nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens gem. Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF – Ausgabe 2009) die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs der zweiten Wettbewerbsstufe notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen; dies sind, bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung gemäß § 39 und § 47 HOAI 2013, mindestens die Leistungsphasen 2-5.
      Im anschließenden Verhandlungsverfahren wird das Wettbewerbsergebnis mit 50 % gewichtet.
      Vertragsgrundlage werden im Auftragsfall das Vertragsmuster sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Auftraggebers (siehe Vergabehandbuch Bayern) sowie die Zusätzlichen Vertragsbestimmungen (ZVB) der Stadt Ingolstadt in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Honorare und Vergütungen ermitteln sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Planungsaufgabe wird der Honorarzone IV zugeordnet. Im Falle der weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
      Der Teilnehmer verpflichtet sich, im Falle der weiteren Beauftragung durch die Ausloberin die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.
      2) Voraussichtliche Termine:
      1. Wettbewerbsstufe:
      Bekanntmachung/Tag der Auslobung 22.12.2014.
      Schlusstermin für schriftliche Rückfragen 27.1.2015.
      Kolloquium 30.1.2015.
      Abgabetermin 26.2.2015.
      Preisgerichtssitzung 11./12.3.2015.
      2. Wettbewerbsstufe:
      Ausgabe der Unterlagen Ende April 2015.
      Kolloquium 6.5.2015.
      Preisgerichtssitzung Anfang Juli 2015.

      VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Südbayern (§ 104 GWB)
      Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39
      80534
      München
      DEUTSCHLAND
      +49 8921762411

      VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Eventuelle vergaberechtliche Einwendungen gegenüber den der Bekanntmachung oder den weiteren Vertrags- und Verdingungsunterlagen bzw. Auslobungsunterlagen zu entnehmenden Festlegungen und Bedingungen des Vergabeverfahrens müssen zu ihrer zulässigen Geltendmachung unverzüglich, spätestens zum Ablauf von 15 Kalendertagen nach Erhalt der sie enthaltenen Unterlagen, der Vergabestelle gegenüber gerügt werden, um nicht von der Berücksichtigung ausgeschlossen zu werden.
      Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Ausloberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

      VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      22.12.2014

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 23.12.2014
Ergebnis veröffentlicht 16.07.2015
Zuletzt aktualisiert 28.08.2021
Wettbewerbs-ID 2-187615 Status
Seitenaufrufe 4065