Wettbewerbsbekanntmachung
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Landes- und Landschaftsplanung
Neuenfelder Str. 19
21109
Hamburg
DEUTSCHLAND
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:http://www.hamburg.de/bsu/
Elektronischer Zugang zu Informationen:http://www.luchterhandt.de/verfahrensmanagement/4494
Weitere Auskünfte erteilen:
büro luchterhandt
Shanghaiallee 6
Zu Händen von: Karolin Kaiser, Daniel Luchterhandt
20457
Hamburg
DEUTSCHLAND
+49 4070708070
kaiser@luchterhandt.de
+49 40707080780
http://www.luchterhandt.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
büro luchterhandt
Shanghaiallee 6
Zu Händen von: Karolin Kaiser, Daniel Luchterhandt
20457
Hamburg
DEUTSCHLAND
+49 4070708070
kaiser@luchterhandt.de
+49 40707080780
http://www.luchterhandt.de
: Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an
büro luchterhandt
Shanghaiallee 6
Zu Händen von: Karolin Kaiser, Daniel Luchterhandt
20457
Hamburg
DEUTSCHLAND
+49 4070708070
kaiser@luchterhandt.de
+49 40707080780
http://www.luchterhandt.de
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
1.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Umwelt
Sonstige: Stadtentwicklung
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
Erweiterung Planten un Blomen sowie Umgestaltung Dag-Hammarskjöld-Platz.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Das Congress Centrum Hamburg (CCH) führt aktuell (von 2014 bis 2019) die Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes sowie seines direkten Umfeldes durch. In Abstimmung mit dem CCH möchte die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) die Umbauarbeiten nutzen, um den gesamten Raum um die Marseiller Straße neu zu ordnen. Das bestehende Vorfahrtsbauwerk in der Marseiller Straße mit der Zufahrt zum Radisson-Hotel und zur CCH-Tiefgarage wird in Teilen abgebrochen. Die Anfahrt zur Tiefgarage und der Hotelvorfahrt soll zukünftig über die im nördlich verlaufende Tiergartenstraße abgewickelt werden, so dass der Straßenbereich Marseiller Straße obsolet wird und der Trog nunmehr zur Disposition steht.
Im Zuge der oben genannten Maßnahmen erhält Hamburg die einmalige Chance, das innerstädtische Gartendenkmal Planten un Blomen wieder zu einer zusammenhängenden Parkanlage zu vereinen sowie den Dag-Hammarskjöld-Platz als repräsentative Fläche zwischen CCH, dem Bahnhof Dammtor und der Parkanlage umzugestalten. Ziel der Neugestaltung ist es, den CCH-Vorplatz barrierefrei anzubinden, dem Bahnhof Dammtor einen funktionalen Vorplatz mit hoher Aufenthaltsqualität zu ermöglichen sowie einen zusätzlichen Eingang zum Botanischen Garten direkt gegenüber dem Bahnhofsgebäude zu schaffen.
Mit dem Rückbau der Marseiller Straße besteht zudem die Herausforderung, die Verbindungsspange zwischen dem Dag-Hammarskjöld-Platz, der u.a. als Auftakt zu Bahnhof und Vorplatz des CCH fungiert und Messe-Eingang bzw. der Bucerius-Law-School mit ihren topografischen Besonderheiten zu einer attraktiven Verbindung und mit sinnfälligen Bezügen zu den angrenzenden historischen Parkanlagen zu entwickeln.
Budget: Das Wettbewerbsgebiet gliedert sich in zwei Bereiche: Der Teil um Planten un Boomen umfasst 3,48 ha und der Dag-Hammarskjöld-Platz misst 0,78 ha. Die anrechenbaren Baukosten betragen 6,4 Mio. Euro (netto).
Auftragsgegenstand: Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung. Unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts wird der erste Preisträger des Wettbewerbs mit der weiteren Bearbeitung von Teilen der Leistungsphase 1 sowie der Leistungsphasen 2-8 gemäß HOAI beauftragt, sofern und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht und die Ausführung im vorgesehenen Kostenrahmen möglich ist. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) im Einvernehmen mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte behalten sich vor, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Ein Anspruch auf die Beauftragung sämtlicher Leistungsphasen besteht nicht. Die Ausloberin behält sich vor, den ggf. beteiligten Verkehrsplaner separat mit Teilleistungen zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht jedoch nicht.
An der Vorbereitung und Auslobung des Wettbewerbs hat der Wettbewerbsausschuss der Hamburgischen Architektenkammer mitgewirkt.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung des Wettbewerbsverfahrens durch das büro luchterhandt, Hamburg unterstützen und beratend begleiten.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71420000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Der Zulassungsbereich ist nicht auf einzelne Länder beschränkt.
Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt zu tragen oder nach den einschlägigen EG-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt tätig zu werden. Juristische Personen sind zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen Verantwortlichen mit entsprechender Qualifikation benennen. Landschaftsarchitekten wird die Zusammenarbeit mit Verkehrsplanern dringend empfohlen.
Wer am Tage der Auslobung bei einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen und mit Abgabe der Arbeit nachzuweisen (Kopie der Kammerurkunde o.ä.). Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei der Abgabe der Wettbewerbsarbeiten sind in der Verfassererklärung sämtliche am Wettbewerb beteiligten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen mit Vor- und Zuname zu benennen. Jedes Büro darf sich nur mit einem Entwurf am Wettbewerb beteiligen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.2) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Beurteilungskriterien zur Wertung der Wettbewerbsbeiträge werden den Wettbewerbsteilnehmern mit der
Auslobung bekanntgegeben.
IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 13.4.2015 - 16:00
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für den Wettbewerb steht eine Wettbewerbsumme von netto 76.000 EUR (inkl. Nebenkosten) zur Verfügung. Für Preise und Anerkennungen ist folgende Verteilung vorgesehen:
1. Preis: 26.000 EUR
2. Preis: 19.000 EUR
3. Preis: 13.000 EUR
4. Preis: 8.000 EUR
5. Preis: 5.000 EUR
Anerkennungen: 5.000 EUR
Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Aufteilung der Preis- und Ankaufsumme beschließen.
IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: ja
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. vgl. VI.2) Zusätzliche Angaben
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2) Zusätzliche Angaben:
A) Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung. Unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts wird der erste Preisträger des Wettbewerbs mit der weiteren Bearbeitung von Teilen der Leistungsphase 1 sowie der Leistungsphasen 2-8 gemäß HOAI beauftragt, sofern und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht und die Ausführung im vorgesehenen Kostenrahmen möglich ist. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) im Einvernehmen mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte behalten sich vor, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Ein Anspruch auf die Beauftragung sämtlicher Leistungsphasen besteht nicht. Die Ausloberin behält sich vor, den ggf. beteiligten Verkehrsplaner separat mit Teilleistungen zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht jedoch nicht.
Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in wesentlichen Teilen unverändert einer weiteren Beauftragung zugrunde gelegt werden kann. Mit ihrer Teilnahme erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit dem vertraglichen Rahmen (Mustervertrag) einverstanden.
B) Das Preisgericht wird wie folgt besetzt:
— Prof. Jörn Walter, BSU, Oberbaudirektor
— Susanne Metz, BSU, Leitung Amt für Landes- und Landschaftsplanung
— Bodo Hafke, Bezirksamt Hamburg-Mitte, Leiter Dezernat, Wirtschaft und Umwelt
— Eva Henze, Bezirksamt Hamburg-Mitte, MR
— Berthold Eckebrecht, freier Landschaftsarchitekt, Hamburg
— Gabriele Kiefer, freie Landschaftsarchitektin, Berlin
— N.N., freie/r Landschaftsarchitekt/in
— N.N., freie/r Landschaftsarchitekt/in
— Dr. Hellmut Körner, BWVI
— Klaus Martin Hoffmann, Beauftragter der ReGe
— N.N., Vertreter Politik
— N.N., Vertreter Politik
— N.N., Vertreter Politik
— N.N., Vertreter Politik
Stellv. Preisrichter/-innen
— Andrea Krupski von Mansberg, BSU Referentin OD
— Klaus Hoppe, BSU, Abtl. Landschafts- und Grünplanung
— Michael Mathe, Bezirksamt Hamburg-Mitte, SL
— Friedo Hauff, BA Hamburg-Mitte, MR
— Edgar Hirt, Hamburg Messe und Congress
— N.N., freie/r Landschaftsarchitekt/in
— N.N., Vertreter Politik
— N.N., Vertreter Politik
— N.N., Vertreter Politik
C) Für den Download der Unterlagen (Auslobungsbroschüre inkl. Anlagen) sowie den Versand des Rückfragenprotokolls ist eine Registrierung unterwww.luchterhandt.de/verfahrensmanagement/4494 erforderlich.
D) Voraussichtliche Termine
ab 06.03.2015 Registrierung/Bereitstellung der digitalen Unterlagen
10.03.2015 Frist für schriftliche Rückfragen (18 Uhr)
13.03.2015 Rückfragenkolloquium (10 bis 13 Uhr)
13.04.2015 Abgabe der Pläne (bis 16 Uhr)
04./05.05.2015 Preisgerichtssitzung.
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Neuenfelder Straße 19
21109
Hamburg
DEUTSCHLAND
vergabekammer@bsu.hamburg.de
+49 40428402039
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß §107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der
Antrag ist gemäß §107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt
hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des
behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß §107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Neuenfelder Straße 19
21109
Hamburg
DEUTSCHLAND
vergabekammer@bsu.hamburg.de
+49 40428402039
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
2.3.2015