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  • DE-24392 Süderbrarup, DE-24392 Süderbrarup
  • 10/2015
  • Ergebnis
  • (ID 2-196298)

Neubau einer 3-zügigen Grundschule


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 02.10.2015 Entscheidung
    Verfahren Offener Realisierungswettbewerb, Zweiphasig nach RPW
    Berufsgruppen Architekten, Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten und ggfls. Verkehrsplaner empfohlen
    Teilnehmer Tatsächliche Teilnehmer: 129
    Tatsächliche Teilnehmer 2. Phase: 10
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Zulassungsbereich EWR, Schweiz
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 30.000 EUR zzgl. USt.
    Baukosten 5.700.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Amt Süderbrarup, Kiel (DE)
    Betreuer RICHTER Architekten + Stadtplaner, Kiel (DE) Büroprofil
    Preisrichter Hans-Eggert Bock [Vorsitz], Martin Kessler, Jan O. Schulz, Susanna Sunder-Plassmann , Thomas Detlefsen, Friedrich Bennetreu, Karl Jürgen Peters
    Aufgabe
    Das Amt Süderbrarup beabsichtigt in der zentral gelegenen Gemeinde und Unterzentrum Süderbrarup, auf einer Teilfläche des landschaftlichen Kleingartengelände „Toft“ den Neubau einer "innovativen Grundschule im ländlichen Raum" zu errichten. Der Neubau soll zum einen den erhöhten Raumbedarf der Grundschule erfüllen und zum anderen als „Bildungscampus“ mit nachhaltiger und regional weitreichender Ausstrahlung den Anforderungen eines zeitgemäßen, zukunftsfähigen und qualitativ hochwertigen Bildungsangebotes in der Region dienen.
    Für die Gesamtkosten steht ein Budget von maximal 5 700 000 EUR brutto zur Verfügung.
    Von den Wettbewerbsteilnehmern wird ausdrücklich eine kostengünstige und wirtschaftliche Entwurfslösung erwartet. Es ist beabsichtigt, nach dem Wettbewerb einen Planungsauftrag an einen der Preisträger zu vergeben.
    Die Aufgabe des Wettbewerbs ist im Teil B der Auslobung im einzelnen ausführlich beschrieben.
    Leistungsumfang
    Lageplan (Maßstab 1:500)
    Volumendarstellung perspektivisch in Skizzenform
    Erläuterungsbericht, maximal 1 Seite DIN A4
    Grundrisse, Ansichten und die wesentlichen Schnitte, Maßstab 1:200
    Visualisierungen
    Modell M. 1:500
    Berechnungen der Flächen
    Raumprogramm Soll- Ist- Vergleich als Excel-Tabelle
    Fassadenteilansicht- und Schnitt M.1:50
    Ausstellung Ausstellungseröffnung am 15.Oktober 2015 um 10.00 Uhr im Amt Süderbrarup
    Projektadresse DE-24392 Süderbrarup
    Adresse des Bauherren Königstraße 5
    DE-24392 Süderbrarup
    TED Dokumenten-Nr. 126646-2015
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Wettbewerbsbekanntmachung
      Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Amt Süderbrarup – Der Amtsvorsteher – vertreten durch Richter Architekten
      Esmarchstraße 64
      Richter Architekten
      Zu Händen von: Dieter Richter
      24105
      Kiel
      DEUTSCHLAND
      +49 4315796000
      MjE3ZlFmL1BhUldYY1RaY1RdHGFYUldjVGEdU1Q=
      +49 4315796001

      Internet-Adresse(n):


      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://architekten-richter.de
      Weitere Auskünfte erteilen:
      die oben genannten Kontaktstellen

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      die oben genannten Kontaktstellen

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an
      : die oben genannten Kontaktstellen

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      1.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      Bildung

      1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
      Neubau einer 3-zügigen Grundschule in Süderbrarup.

      II.1.2) Kurze Beschreibung:
      Das Amt Süderbrarup beabsichtigt in der zentral gelegenen Gemeinde und Unterzentrum Süderbrarup, auf einer Teilfläche des landschaftlichen Kleingartengelände „Toft“ den Neubau einer "innovativen Grundschule im ländlichen Raum" zu errichten. Der Neubau soll zum einen den erhöhten Raumbedarf der Grundschule erfüllen und zum anderen als „Bildungscampus“ mit nachhaltiger und regional weitreichender Ausstrahlung den Anforderungen eines zeitgemäßen, zukunftsfähigen und qualitativ hochwertigen Bildungsangebotes in der Region dienen.
      Für die Gesamtkosten steht ein Budget von maximal 5 700 000 EUR brutto zur Verfügung.
      Von den Wettbewerbsteilnehmern wird ausdrücklich eine kostengünstige und wirtschaftliche Entwurfslösung erwartet. Es ist beabsichtigt, nach dem Wettbewerb einen Planungsauftrag an einen der Preisträger zu vergeben.
      Die Aufgabe des Wettbewerbs ist im Teil B der Auslobung im einzelnen ausführlich beschrieben.

      II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71220000
      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

      III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Architektinnen/Architekten.
      Die Teilnahme steht allen teilnahmeberechtigten Personen offen. Inhaltlich sind die Wettbewerbsarbeiten auf grundsätzliche Lösungsansätze zu beschränken.
      Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder (in den EWR-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz) berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt zu tragen oder nach den einschlägigen EG-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architektin/ Architekt tätig zu werden.
      Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen Verantwortlichen mit entsprechender Qualifikation benennen. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften von Architekten und Landschaftsarchitekten wird empfohlen, sofern das Büro nicht die Teilnahmeberechtigung für Architektur und Landschaftsarchitektur besitzt. Um eine Kontinuität der Wettbewerbsbearbeitung in beiden Phasen sicherzustellen, ist die ARGE-Bildung auf die Phase 1 zu beschränken, dies bezieht sich ausschließlich auf Arbeitsgemeinschaften von Architekten. Die Empfehlung Landschaftsarchitekten und ggfls. Verkehrsplaner einzubinden bezieht sich nicht auf die gemeinte ARGE-Bildung.
      Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaften muss teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeiter/innen. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sowie freie Mitarbeiter/innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen.
      Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. In der zweiten Wettbewerbsphase wird dringend empfohlen, Fachplaner als Berater hinzuzuziehen. Ein Berater kann dabei auch von mehreren teilnehmenden Bewerbergemeinschaften konsultiert werden. Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein.
      Wer am Tage der Auslobung bei einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
      Arbeitsgemeinschaften gelten jeweils als ein Wettbewerbsteilnehmer. Die Bildung von Architekten-Arbeitsgemeinschaften untereinander oder mit Dritten ist nach der 1. Phase nicht gestattet. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften, sämtliche Mitarbeiter und eventuell hinzugezogene Fachingenieure sind in der Urheberschaftserklärung namentlich zu nennen.
      Wer am Tage der Auslobung bei einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
      Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Jedes Büro darf sich nur mit einem Entwurf am Wettbewerb beteiligen. Die Teilnehmer für die 2. Wettbewerbsphase werden nach Beurteilung der Lösungsansätze aus der 1 Phase durch das Preisgericht ausgewählt.
      Wichtige Termine:
      Pflichtkolloquium 19.5.2015
      Abgabe 1. Phase 19.6.2015
      Abgabe 2. Phase 4.9.2015.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Art des Wettbewerbs
      Offen

      IV.2) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer

      IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
      Die Beurteilungskriterien zur Bewertung der Wettbewerbsbeiträge der 1. und 2. Phase werden mit der Auslobung bekanntgegen.

      IV.4) Verwaltungsangaben

      IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:

      IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 19.5.2015
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 19.6.2015 - 16:00

      IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 15.7.2015

      IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.5) Preise und Preisgericht

      IV.5.1) Angaben zu Preisen:
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für den Wettbewerb steht eine Wettbewerbssumme von 30 000 EUR zuzüglich 19 % MwSt. zur Verfügung. Von der Wettbewerbssumme wird ein Anteil von 50 % in gleichen Teilen als einmalige Aufwandsentschädigung für die ausgewählten Teilnehmer der 2. Phase in Höhe von jeweils 1 500 EUR zuzügl. gesetzlicher Mehrwertsteuer gezahlt. Damit sind alle Nebenkosten abgegolten. Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung erfolgt, sobald die in dieser Auslobung geforderten Leistungen im Sinne der Wettbewerbsziele vollständig eingereicht wurden und die Bewertung des Wettbewerbs durch das Preisgericht vorgenommen wurde.
      1. Preis 50 % = 7 500 EUR
      2. Preis 30 % = 4 500 EUR
      3. Preis 20 % = 3 000 EUR.
      Die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % wird zusätzlich vergütet.
      Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.

      IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
      Jedes zur Teilnahme an der 2. Phase ausgewählte Wettbewerbsteam erhält nach fristgerechter Abgabe eines Wettbewerbsbeitrages der durch das Preisgericht für die Beurteilung zugelassen und bewertet wurde eine Aufwandsentschädigung von 1 500 EUR (netto).

      IV.5.3) Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

      IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: nein

      IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
      1. Thomas Detlefsen Amtsvorsteher Süderbrarup
      2. Friedrich Bennetreu Bürgermeister Süderbrarup
      3. Karl Jürgen Peters stellv. Vorsitzender Schul- und Jugendausschuss
      4. Otto Krüger Vorsitzender Schul- und Jugendausschuss (ständig anwesender Vertreter)
      5. Eggert Bock Architekt BDA, Rendsburg
      6. Martin Kessler Landschaftsarchitekt, Flensburg
      7. Susannah Sunder-Plassmann Architektin BDA, Lübeck
      8. Jan Schulz Architekt BDA, Kiel
      9. Christian Schmieder Architekt BDA, Kiel (ständig anwesender Vertreter)

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

      VI.2) Zusätzliche Angaben:
      Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Bearbeitung. Der Auslober beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und unter dem Vorbehalt des Beschlusses der Amtsgremien, den 1. Preisträger mit folgenden Leistungen zu beauftragen: mindestens Leistungsphasen HOAI 2013 § 34 2-5
      — soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,
      — soweit der Wettbewerbsteilnehmer, der für die Beauftragung weiterer Leistungen vorgeschlagen wird, nach Auffassung des Auslobers eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
      Ein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung steht einem Preisträger indes nicht zu.
      Im Falle einer weiteren Beauftragung werden die durch den Wettbewerb erbrachten Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises unter Anrechnung der Aufwandsentschädigung nicht erneut vergütet. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis.
      Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle der Beauftragung durch den Auslober, die weitere Bearbeitung zu übernehmen. Sie verpflichten sich, kostensenkende Korrekturen – auch noch in einem späteren Planungsstadium – vorzunehmen, falls sich diese als erforderlich erweisen.
      Wird die Leistungsphase 8 beauftragt, verpflichtet sich der Auftragnehmer zu einer angemessenen Präsenz auf der Baustelle.
      Der Auslober behält sich das Recht vor, im Falle der Beauftragung eines Wettbewerbsteilnehmers mit den Architektenleistungen andere als die in der Verfassererklärung genannten Sonderfachleute zu beauftragen.
      Zur Beantwortung von Rückfragen wird am Dienstag den 19.5.2014 um 13:00 Uhr ein Pflicht-Kolloquium im Bürgerhaus Kappelner Straße 27 in Süderbrarup, unter Beteiligung der Wettbewerbsteilnehmer, des Preisgerichts und der Vorprüfer durchgeführt. Die Wettbewerbsteilnehmer werden gebeten, Rückfragen möglichst vorher schriftlich an die Wettbewerbsbetreuer und Vorprüfer zu richten. Die Rückfragen und die Diskussion des Kolloquiums werden protokolliert und Bestandteil des Wettbewerbsverfahrens. Das Protokoll wird allen Teilnehmern öffentlich zugänglich gemacht und wird Bestandteil der Auslobung. Auf dem Pflichtkolloquium erhält jeder Teilnehmer seine registrierte Verfassererklärung, die Bestandteil der einzureichenden Unterlagen wird. Die Teilnahme am Kolloquium ist verpflichtend und ist durch die lesbare Eintragung in der Teilnehmerliste nachzuweisen. Ohne die Registrierung ist eine weitere Teilnahme am Wettbewerb nicht möglich.

      VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Schleswig-Holstein im Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein
      Düsternbrooker Weg 92
      24100
      Kiel

      Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


      s.o.

      VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: S.o.

      VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      s.o.

      VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      8.4.2015

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 13.04.2015
Ergebnis veröffentlicht 15.10.2015
Zuletzt aktualisiert 24.01.2019
Wettbewerbs-ID 2-196298 Status
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