Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren sind berechtigt:
In der ersten Phase: ausschließlich Architekten im Sinne von Nummer 1 bis 3.
In der zweiten Phase: Architekten, Ingenieure der Fachrichtung Technische Ausrüstung und der Fachrichtung Tragwerksplanung oder vergleichbare Studienrichtung im Sinne von Nummer 1 bis 4.
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur der Fachrichtung Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt/Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 07.09.2005 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
3. Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Partner die Anforderungen nach Ziffer 1 und 2 erfüllen.
4. Bewerber, die sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, sind teilnahmeberechtigt, wenn sie nachweisen, dass diese Unternehmen die Voraussetzung nach Ziffer 1 bis 3 erfüllen, ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und die fachliche Eignung nachgewiesen wird (§ 5 Absatz 6 VOF).
Die erste Phase richtet sich ausschließlich an Architekten. Das Preisgericht wählt aufgrund der eingereichten Lösungsansätze Teilnehmer für die weitere Bearbeitung in der zweiten Phase aus. Soweit die ausgewählten Bewerber ihre weitere Teilnahme verbindlich bestätigen, haben sie jeweils mindestens einen Partner für den Bereich Tragwerksplanung und einen Partner für den Bereich Technische Ausrüstung als weitere Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder als Nachunternehmer zu benennen.
Die Partner bzw. Nachunternehmer für den Bereich Tragwerksplanung und den Bereich Technische Ausrüstung müssen ebenfalls die Voraussetzungen nach Nummer 1 bis 4 erfüllen.
An die Preisträger werden Mindestanforderungen gestellt, siehe VI.2, die im Anschluss an den Wettbewerb nachzuweisen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.2)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
IV.3)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die eingereichten Entwürfe werden nach folgenden Kriterien bewertet:
1. Phase: Entwurfsidee/Leitgedanke, Städtebau, Architektonisches Gestaltungskonzept, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit.
2. Phase: zusätzlich nach folgenden Kriterien: Vertiefung des Vorentwurfs unter Berücksichtigung des Konzeptes der 1. Phase, Konzept der technischen Gebäudeausrüstung, Nachhaltigkeit, Energiekonzept, Konzept der Tragwerksplanung.
Die Reihenfolge stellt keine Wichtung der Kriterien dar. Die detaillierten Unterkriterien werden in der Auslobung zum Wettbewerb genannt.
IV.4)Verwaltungsangaben
IV.4.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2)Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
IV.4.3)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 29.10.2015
IV.4.4)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.4.5)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5)Preise und Preisgericht
IV.5.1)Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 Absatz 2) ist auf der Basis der §§ 35, 52 und 56
der HOAI 2013 ermittelt. Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt 132.000,- Euro (netto) zur Verfügung.
Vorgesehen ist folgende Aufteilung:
1. Preis 53.000,- EUR
2. Preis 33.000,- EUR
3. Preis 19.000,- EUR
3 Anerkennungen mit insgesamt 27.000,- EUR
IV.5.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
IV.5.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: ja
IV.5.5)Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Peter Conradi, Architekt, Stuttgart
2. Prof. Donatella Fioretti, Architektin, Berlin
3. Prof. Ulrike Lauber, Architektin, München
4. Ingrid Hentschel, Architektin, Berlin
5. Prof. Jörg Friedrich, Architekt, Hamburg
6. Dr. Axel Jahn, Ingenieur für TGA, Berlin
7. Regula Lüscher, Senatsbaudirektorin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin
8. Hans Panhoff, Bezirksstadtrat für Planen, Bauen, Umwelt und Immobilien, Friedrichshain-Kreuzberg
9. Katrin Lompscher, Vorstand der Hermann-Henselmann-Stiftung
10. Dr. Dagmar Enkelmann, Vorstandsvorsitzende der Rosa-Luxemburg-Stiftung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Informationen:
Alle erforderlichen Unterlagen (Auslobungstext inkl. Anlagen) sind ab dem 08.09.2015 unter folgendem Link erhältlich:
https://www.competitionline.com/de/ausschreibungen/197831
Teilnehmer registrieren sich auf derselben Website und erhalten daraufhin ein Passwort, mit dem sie Zugang zum Teilnehmerbereich erhalten. Der Auslobungstext in druckbarer Auflösung, sowie alle übrigen Unterlagen stehen dort zum Download bereit. Die Kommunikation mit den Teilnehmern erfolgt ausschließlich über den Teilnehmerbereich.
Weitere Beauftragung im Anschluss an den Wettbewerb:
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe. Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts an einen der Preisträger des Wettbewerbs mindestens die Leistungsphasen 2 bis 4 zuzüglich Leitdetails nach HOAI gemäß den Vorgaben der VOF zu vergeben, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll (RPW 2013 § 8 Absatz 2). Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen, ggf. bis zur Leistungsphase 9.
Die Ausloberin wird ein Verhandlungsverfahren nach VOF unter allen Preisträgern durchführen. Die Planungsleistungen sollen als Generalplanerleistungen vergeben werden.
Nach dem Wettbewerb prüft die Ausloberin, ob eine einwandfreie Ausführung der Planungsleistung des Projektes durch die Preisträger zu erwarten ist. Voraussetzung ist, dass die Ausführung der ausgewählten Arbeit im Kostenrahmen möglich ist.
Hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werden folgende Mindestanforderungen gestellt:
— Durchschnitt der Umsätze der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Jahren mind. 0,75 Mio. EUR / Jahr (brutto)
— Durchschnittliche Bürogröße in den letzten drei Jahren: 6 Mitarbeiter (einschl. Büroinhaber), hiervon mind. 2 Architekten, 2 Tragwerksplaner und 2 Ingenieure für Technische Gebäudeausrüstung
Architekt:
— Nachweis eines realisierten Projektes, mind. LPH 5 bis 8 erbracht, Fertigstellung im Zeitraum ab 2005, mind. 5 Mio. EUR Gesamtbaukosten (KG 200-500 brutto). Die Referenz kann auch von einem Büroinhaber als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht worden sein.
TA-Planer:
— Nachweis eines realisierten Projektes, mind. LPH 5 bis 8 bzw. entsprechende Leistungen erbracht, Fertigstellung im Zeitraum ab 2005, mind. 3 Mio. EUR Gesamtbaukosten (KG 200-500 brutto). Die Referenz kann auch von einem Büroinhaber als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht worden sein.
Tragwerksplaner:
— Nachweis eines realisierten Projektes, mind. LPH 5 bis 8 bzw. entsprechende Leistungen erbracht, Fertigstellung im Zeitraum ab 2005, mind. 3 Mio. EUR Gesamtbaukosten (KG 200-500 brutto). Die Referenz kann auch von einem Büroinhaber als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht worden sein.
Die Mindestanforderungen sind im Anschluss an den Wettbewerb und vor Vertragsverhandlungen nachzuweisen.
Können die Preisträger des Wettbewerbes diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, so können sie sich mit entsprechenden Nachunternehmern verstärken. Bewerbergemeinschaften können sich auch durch die Aufnahme weiterer geeigneter Partner verstärken.
Darüber hinaus sollen folgende Leistungen im Rahmen eines Generalplanervertrages beauftragt werden. Die erforderlichen fachlichen Qualifikationen werden, ggf. unter Hinzuziehung von Subplanern, ebenfalls nachzuweisen sein:
— Brandschutzkonzept
— Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung)
— Bauakustik (Schallschutz)
— Raumakustik
Die Liste der Teammitglieder und die vollständigen Nachweise für die Erfüllung oben genannter Anforderungen sind nach Abschluss des Wettbewerbs innerhalb von 5 Wochen nach Aufforderung (ergeht nur an die Preisträger) vorzulegen.
Zuschlagskriterien
Anhand einer festzulegenden Punktematrix werden in den VOF-Verhandlungen folgende Kriterien bewertet werden:
I. Ergebnis des Planungswettbewerbs:
1. Preis = 200 Punkte,
2. Preis = 140 Punkte,
3. Preis = 100 Punkte.
II. Honorarangebot max. 80 Punkte.
III. Verhandlungsgespräch max. 120 Punkte
— Konzept zur aufgabenbezogenen Projektorganisation max. 60 Punkte
— Qualität der geplanten Herangehensweise an das Projekt max. 60 Punkte
Weiterhin ist vor Auftragserteilung der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen von 1.500.000,- EUR für Personenschäden und 1.000.000,- EUR für Sach- oder Vermögensschäden gefordert.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (RPW 2013 § 8 Absatz 2).
Für Architekten, die nicht Mitglieder der Berliner Architektenkammer sind,
gilt § 6 Berliner Bau- und Architektenkammergesetz in der neuesten Fassung (http://www.ak-berlin.de/publicity/ak/internet.nsf/tindex/de_berufsrecht.htm).
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gilt für den Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §
101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
2.9.2015