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  • DE-85356 München
  • 26.05.2015
  • Ausschreibung
  • (ID 2-198260)

LV-Nr. D1867 TGA-Planung Siko T2 E06


 
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    Bewerbungsschluss 26.05.2015, 14:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Gebäudetyp Verkehr
    Art der Leistung Technische Ausrüstung / Bauleitung, Objektüberwachung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co. oHG, München (DE)
    Aufgabe
    A) Projektbeschreibung
    Errichtung einer neuen Halle in Stahlkonstruktion für die neuen Sicherheitskontrollen im Bereich des Dachgangs Ebene E06 mit angepasster Wegeführung.
    Das Areal erstreckt sich über den Bestand im Mittelbereich des Terminals 2 am Flughafen München, etwa zwischen den Fluggastbrücken 209 bis 216 im Pier- und Hallenbereich, hauptsächlich Ebene E06 bis Ebene E04. Enthalten ist der Neu- und Umbau bestehender Technikzentralen, Umbau am Bestand des vorhandenen Dachgangs, sowie den nördlich und südlich angrenzenden Bereich des Piers E06 bis E04 und die Check-In-Halle E06 bis E03.
    Erweiterung des Baukörpers im Bereich der Ebene 06 Mitte jeweils nach Norden und nach Süden bis zum bestehenden Dachgang, inkl. aller erforderlichen Rückbauten und Anpassungen.
    Die neu zu planenden und zu realisierenden Maßnahmen greifen in die Statik und das Tragwerk der Gebäudesubstanz ein. Ebenfalls betroffen sind nahezu alle Gewerke des baulichen Ausbaus inkl. der Gebäudetechnik des Bestandes. Sämtliche Umplanungen, Erweiterungen und Anpassungen am Bestand sind Teil der Planungsaufgabe.
    Es ist von projektspezifischen Kosten von ca. 18,7 Mio. EUR auszugehen. Davon entfallen 7,1 Mio. EUR auf die KGR 400
    b) Leistungsgegenstand
    Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen umfassen die TGA-Planungsleistungen für das vorgenannte Projekt.
    Der Leistungsumfang beinhaltet die Funktion als Planer, der alle erforderlichen Planungsleistungen innerhalb des nachfolgend aufgeführten Planungspakets, die zur funktionsgerechten Planung der vertragsgegenständlichen Bauwerke/Anlagen erforderlich sind oder es künftig werden, erbringt. Ein Vorentwurf liegt bereits vor. Der zukünftige Auftragnehmer wird die Planung zu übernehmen haben und seine Leistungen hierauf aufbauend erbringen. Die Planungs-, Koordinierungs- und Überwachungsleistungen beziehen sich insbesondere auf folgende Leistungsbereiche:
    Planung Technische Gebäudeausrüstung in Anlehnung an Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI.
    Dies betrifft alle Anlagengruppen nach § 53 Abs.2 HOAI bzw. KGR 400 nach DIN 276.
    Festbeauftragung mit Beauftragungsblock 1: Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (HOAI-Leistungsphasen 3 und 4).
    Option für Beauftragung des Beauftragungsblocks 2: Ausführungsplanung (HOAI-Leistungsphase 5), sowie Beauftragungsblock 3: Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei Vergabe (HOAI-Leistungsphasen 6 und 7), sowie Beauftragungsblock 4: Objektüberwachung und Dokumentation (HOAI-Leistungsphase 8).
    Die Vertragsleistungen bis Leistungsphase 7 mit Einschluss aller Planungen für temporäre Maßnahmen sowie die Terminplanung und Ablaufplanung der Bauarbeiten, werden überwiegend außerhalb des Sicherheitsbereichs des Flughafens München erbracht. Soweit dies nicht der Fall ist, müssen die Sicherheitsauflagen aus dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) mit den ab dem 01.01.2006 anzuwendenden sicherheitsrelevanten Auflagen berücksichtigt und umgesetzt werden. Gleichermaßen müssen die Auflagen und Anforderungen des laufenden Flugbetriebes berücksichtigt und umgesetzt werden.
    Die Bauleistungen sind im Rahmen der Realisierung im nicht allgemein zugänglichen Bereich des Flughafens bzw. an der Grenze zum nicht allgemein zugänglichen Bereich zu erbringen und erfordern deshalb bereits in der Planung und der Realisierung die besondere Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen an die Sicherheitsbestimmungen des Flughafens.
    Über die allgemeinen Koordinations- und Abstimmungspflichten hinaus, wirkt der Planer als Vertragsleistung bei der terminlichen, planungs- sowie bauablaufmäßigen Koordinierung zwischen seinen Planungen sowie den Planungen der weiteren fachlich Beteiligten mit, welche der AG anderweitig beauftragt hat oder beauftragen wird.
    Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
    Leistungsumfang
    (Siehe auch Ziffer II.1.5 der vorliegenden Bekanntmachung).
    Die Gesamtleistung ist in folgende Beauftragungsblöcke aufgeteilt:
    Festbeauftragung mit Beauftragungsblock 1: Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (HOAI-Leistungsphasen 3 und 4).
    Option für Beauftragung des Beauftragungsblocks 2: Ausführungsplanung (HOAI-Leistungsphase 5), sowie Beauftragungsblock 3: Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei Vergabe (HOAI-Leistungsphasen 6 und 7), sowie Beauftragungsblock 4: Objektüberwachung und Dokumentation (HOAI-Leistungsphase 8).
    Eine Festbeauftragung erfolgt zunächst für den Beauftragungsblock 1.
    Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung des Beauftragungsblocks 2,3 und 4 über die voranstehende Festbeauftragung hinaus besteht auch dann nicht, wenn das Projekt vom Auftraggeber fortgeführt wird.
    Adresse des Bauherren DE-85356 München
    TED Dokumenten-Nr. 153915-2015

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    •  Deutschland-München: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

      2015/S 085-153915

      Auftragsbekanntmachung – Versorgungssektoren

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2004/17/EG

      Abschnitt I: Auftraggeber

      I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

      Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co. oHG
      Nordallee 25, München-Flughafen
      Zu Händen von: Frau Renate Lohmair
      85356 München
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MjEyallmW1VWWTRhaWJdV1whVV1mZGNmaCJYWQ==
      Fax: +49 8997561216

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.munich-airport.de

      Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen

      I.2)Haupttätigkeit(en)
      Flughafenanlagen
      I.3)Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber
      Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1)Beschreibung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
      LV-Nr. D1867 TGA-Planung Siko T2 E06.
      II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Flughafen München.

      NUTS-Code DE21A

      II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
      II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
      II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
      A) Projektbeschreibung
      Errichtung einer neuen Halle in Stahlkonstruktion für die neuen Sicherheitskontrollen im Bereich des Dachgangs Ebene E06 mit angepasster Wegeführung.
      Das Areal erstreckt sich über den Bestand im Mittelbereich des Terminals 2 am Flughafen München, etwa zwischen den Fluggastbrücken 209 bis 216 im Pier- und Hallenbereich, hauptsächlich Ebene E06 bis Ebene E04. Enthalten ist der Neu- und Umbau bestehender Technikzentralen, Umbau am Bestand des vorhandenen Dachgangs, sowie den nördlich und südlich angrenzenden Bereich des Piers E06 bis E04 und die Check-In-Halle E06 bis E03.
      Erweiterung des Baukörpers im Bereich der Ebene 06 Mitte jeweils nach Norden und nach Süden bis zum bestehenden Dachgang, inkl. aller erforderlichen Rückbauten und Anpassungen.
      Die neu zu planenden und zu realisierenden Maßnahmen greifen in die Statik und das Tragwerk der Gebäudesubstanz ein. Ebenfalls betroffen sind nahezu alle Gewerke des baulichen Ausbaus inkl. der Gebäudetechnik des Bestandes. Sämtliche Umplanungen, Erweiterungen und Anpassungen am Bestand sind Teil der Planungsaufgabe.
      Es ist von projektspezifischen Kosten von ca. 18,7 Mio. EUR auszugehen. Davon entfallen 7,1 Mio. EUR auf die KGR 400
      b) Leistungsgegenstand
      Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen umfassen die TGA-Planungsleistungen für das vorgenannte Projekt.
      Der Leistungsumfang beinhaltet die Funktion als Planer, der alle erforderlichen Planungsleistungen innerhalb des nachfolgend aufgeführten Planungspakets, die zur funktionsgerechten Planung der vertragsgegenständlichen Bauwerke/Anlagen erforderlich sind oder es künftig werden, erbringt. Ein Vorentwurf liegt bereits vor. Der zukünftige Auftragnehmer wird die Planung zu übernehmen haben und seine Leistungen hierauf aufbauend erbringen. Die Planungs-, Koordinierungs- und Überwachungsleistungen beziehen sich insbesondere auf folgende Leistungsbereiche:
      Planung Technische Gebäudeausrüstung in Anlehnung an Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI.
      Dies betrifft alle Anlagengruppen nach § 53 Abs.2 HOAI bzw. KGR 400 nach DIN 276.
      Festbeauftragung mit Beauftragungsblock 1: Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (HOAI-Leistungsphasen 3 und 4).
      Option für Beauftragung des Beauftragungsblocks 2: Ausführungsplanung (HOAI-Leistungsphase 5), sowie Beauftragungsblock 3: Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei Vergabe (HOAI-Leistungsphasen 6 und 7), sowie Beauftragungsblock 4: Objektüberwachung und Dokumentation (HOAI-Leistungsphase 8).
      Die Vertragsleistungen bis Leistungsphase 7 mit Einschluss aller Planungen für temporäre Maßnahmen sowie die Terminplanung und Ablaufplanung der Bauarbeiten, werden überwiegend außerhalb des Sicherheitsbereichs des Flughafens München erbracht. Soweit dies nicht der Fall ist, müssen die Sicherheitsauflagen aus dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) mit den ab dem 01.01.2006 anzuwendenden sicherheitsrelevanten Auflagen berücksichtigt und umgesetzt werden. Gleichermaßen müssen die Auflagen und Anforderungen des laufenden Flugbetriebes berücksichtigt und umgesetzt werden.
      Die Bauleistungen sind im Rahmen der Realisierung im nicht allgemein zugänglichen Bereich des Flughafens bzw. an der Grenze zum nicht allgemein zugänglichen Bereich zu erbringen und erfordern deshalb bereits in der Planung und der Realisierung die besondere Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen an die Sicherheitsbestimmungen des Flughafens.
      Über die allgemeinen Koordinations- und Abstimmungspflichten hinaus, wirkt der Planer als Vertragsleistung bei der terminlichen, planungs- sowie bauablaufmäßigen Koordinierung zwischen seinen Planungen sowie den Planungen der weiteren fachlich Beteiligten mit, welche der AG anderweitig beauftragt hat oder beauftragen wird.
      Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
      II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      71240000713150007135640071300000

      II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
      II.1.8)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
      II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
      (Siehe auch Ziffer II.1.5 der vorliegenden Bekanntmachung).
      Die Gesamtleistung ist in folgende Beauftragungsblöcke aufgeteilt:
      Festbeauftragung mit Beauftragungsblock 1: Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (HOAI-Leistungsphasen 3 und 4).
      Option für Beauftragung des Beauftragungsblocks 2: Ausführungsplanung (HOAI-Leistungsphase 5), sowie Beauftragungsblock 3: Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei Vergabe (HOAI-Leistungsphasen 6 und 7), sowie Beauftragungsblock 4: Objektüberwachung und Dokumentation (HOAI-Leistungsphase 8).
      Eine Festbeauftragung erfolgt zunächst für den Beauftragungsblock 1.
      Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung des Beauftragungsblocks 2,3 und 4 über die voranstehende Festbeauftragung hinaus besteht auch dann nicht, wenn das Projekt vom Auftraggeber fortgeführt wird.
      II.2.2)Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: Optionen für Abruf der Beauftragungsblöcke 2, 3 und 4 nach Ziffer II.2.1 der vorliegenden Bekanntmachung.
      II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Beginn 31.8.2015 Abschluss 31.8.2020

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Bedingungen für den Auftrag
      III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
      III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
      III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag – und zusätzlich zum Bewerbungsbogen - eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
      III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen:
      III.2)Teilnahmebedingungen
      III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: A) Eigenerklärung des Bewerbers,
      aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
      bb) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
      cc) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
      dd) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
      ee) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO
      b) Der Bewerber hat seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens insoweit offen zu legen und hieraus nachzuweisen (z.B. durch Vorlage eines Organigramms mit den vorhandenen gesellschafts-/ konzernrechtlichen Verflechtungen sowie Benennung der jeweiligen Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane), dass er von keiner gesellschafts-/ konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit anderen Architektur-/ Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenskonflikt auszulösen.
      c) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (möglichst nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend).
      d) Hinsichtlich des Vorbehalts für den Berufsstand Ingenieur / Architekt siehe nachfolgend Ziffer III.3.1.
      Mindestbedingung/en: Bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Anforderungen wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
      Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen
      Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1.a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
      Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
      III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: A) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers (ohne Umsatzsteuer), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Planung Technische Ausrüstung bei Gebäuden), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
      Mindestbedingung: Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im nachfolgend benannten Bereich im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils die nachfolgenden Grenzen nicht unterschreiten:
      — TGA-Planung: 0,7 Mio EUR (netto) /Jahr
      Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
      Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
      Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
      III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: A) Eigenerklärung zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
      b) Benennung des Schlüsselpersonals als Eigenerklärung: Der Bewerber hat anzugeben, mit welchen Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern er die nachfolgend benannten Positionen im Auftragsfall besetzen will, um die Vertragsleistung zu erbringen:
      — Projektleiter/-in für sämtliche in dem ausgeschriebenen Auftrag enthaltenen Planungsleistungen
      — stellvertretender Projektleiter(in)
      Für die Darstellung sind neben der namentlichen Nennung der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Angaben über deren berufliche Qualifikation, auftragsbezogene Projekterfahrung durch Benennung und Darstellung von personenbezogenen Referenzen mit Angaben zur Aufgabenstellung, Funktion und Leistungszeitraum des benannten Mitarbeiters im jeweiligen Projekt inkl. einer Kurzbeschreibung nach Art, Umfang und Zeitraum des Projekts allgemein, beruflicher Werdegang sowie ausdrückliche Angaben zum tatsächlichen Zeitpunkt der Verfügbarkeit im Auftragsfall zu machen.
      Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft getrennt dargestellt werden. Soweit der Bewerber den Einsatz von Subunternehmern beabsichtigt, müssen die voranstehenden Angaben für den Subunternehmer dargestellt werden;
      c) Eigenerklärung zu realisierten oder in Realisierung befindlichen und weitgehend abgeschlossenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Ziffer II.1.5 und II.2 der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen (= Ausschreibung und Objektüberwachung für ein Flughafenterminal oder eines Objekts mit vergleichbaren funktionalen und betrieblichen Anforderungen unter laufendem Betrieb und im Bestand) durchgeführt wurden; erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt, um bei einer Bewertung der Referenzen die volle Vergleichbarkeit bejahen zu können:
      — Name des Auftraggebers,
      — Kontaktdaten des Auftraggebers,
      — Bezeichnung und Standort der Referenz,
      — Zeitraum der Leistungserbringung
      — Auftragswert
      — Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen nach der Art, mit folgenden Angaben:

      — Größe des Projektes in m2 BGF

      — Komplexität des Projektes (nach HOAI-Honorarzonen)
      — Anteil der TGA-Kosten des Projektes in % der Kostengruppen 300 + 400 nach DIN 276
      — Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen, insbesondere mit folgenden Angaben:
      — Schwerpunkt der Aufgabenstellung innerhalb des Projektes
      — beauftragte und bearbeitete HOAI-Phasen
      — Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa laufender Betrieb, Bauen im Bestand, Bauen im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts
      — Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Büros/Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils; Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden und welche Leistungen von welchem Kooperationspartner erbracht wurden.
      Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen
      Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
      III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
      III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Als Bewerber sind natürliche Personen zugelassen, welche die Berufsqualifikation des Ingenieurs ausüben und nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome auf dem Gebiet der Architektur (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekten tätig zu werden. Zugelassen sind ferner Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig werden dürfen.
      III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Verfahrensart
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      IV.2)Zuschlagskriterien
      IV.2.1)Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind
      IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
      IV.3)Verwaltungsangaben
      IV.3.1)Aktenzeichen beim Auftraggeber:
      IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein
      IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
      IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      26.5.2015 - 14:00
      IV.3.5)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.
      IV.3.6)Bindefrist des Angebots
      IV.3.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
      VI.3)Zusätzliche Angaben:
      A) Zum Auftraggeber:
      aa) Der Auftraggeber ist Auftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. Der Auftraggeber wird im Vergabeverfahren durch die Flughafen München GmbH vertreten. Die Vertretungsbefugnis gilt nicht für behördliche und gerichtliche Verfahren.
      b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
      aa) Bewerbergemeinschaften:
      Die unter Ziffer III. 2.1 bis Ziffer III. 2.2 a) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3 b) und c) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Benennung des Schlüsselpersonals und Referenzen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen. Für Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist.
      Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3.d) der vorliegenden Bekanntmachung – hingewiesen.
      bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
      Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3.d) der vorliegenden Bekanntmachung – die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
      Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen – zusätzlich zum vorgesehenen Bewerbungsbogen - für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
      cc) Subunternehmer:
      Beabsichtigt der Bewerber im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subplaner berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3.d) der vorliegenden Bekanntmachung – die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen.
      c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
      d) Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge:
      Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1 der vorliegenden Bekanntmachung in Textform anzufordern. Es sind in der Anforderung zwei E-Mail-Adressen zu benennen, an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
      Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4 im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 eingehen. Die Teilnahmeanträge können bei persönlicher Abgabe bei der Kontaktstelle gem. Ziffer I.1 ausschließlich während der Geschäftszeiten abgegeben werden Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren LV-Nr. D1867 TGA-Planung Siko T2 E06“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
      Die vom Bewerber erstellten Bewerbungen sind zusätzlich zur Papierfassung in digitaler Form als pdf-Files auf CD-ROM abzugeben. Für die Wertung des Teilnahmeantrages ist gleichwohl ausschließlich die schriftlich eingereichte Version gültig und maßgebend.
      e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
      aa) Formelle Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Eignung (Eignungsvoraussetzungen) zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin unvollständig sind.
      Inhaltliche Defizite vorgelegter Nachweise und Erklärungen führen bei der formellen Prüfung nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung (nachfolgend bb)) berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge.
      Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angeben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
      bb) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der inhaltlichen Mindestvorgaben sowie auf Nachweis der grundsätzlichen Eignung
      Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben, s.o.) inhaltlich darauf prüfen, ob die in Ziffer III.1 bis III.3 der vorliegenden Bekanntmachung ggf. enthaltenen Mindestvorgaben eingehalten werden. Auf Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
      Teilnahmeanträge, die ggf. benannte Mindestanforderungen nicht einhalten werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, bei denen – ohne dass für die jeweiligen Nachweise und Erklärungen Mindestbedingungen formuliert wurden – die grundsätzliche Eignung aufgrund der jeweiligen Erklärungsinhalte nicht bejaht werden kann.
      cc) Bewertung der Teilnahmeanträge
      Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 8 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als vom Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen
      — maximal 400 Punkte auf die Benennung des Schlüsselpersonals gemäß Ziffer III.2. b); Hierbei entfallen auf die Bewertung des Projektleiters maximal 300 Punkte und auf die Bewertung des stellvertretenden Projektleiters maximal 100 Punkte
      — maximal 600 auf die Bewertung der Referenzangaben nach Ziffer III.2.3, c).
      Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die für die Bewertung nach voranstehender Vorgabe maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen bewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der zu bewertenden Angaben nach ihrer Bedeutung mit unterschiedlichem Gewicht zu bewerten. Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
      — 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt,
      — 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
      — 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen,
      — 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen,
      — 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen,
      — 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
      Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
      Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte einer Eignungsvoraussetzung jeweils gesondert zu gewichten.
      f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung.
      g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung.
      h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
      i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 13.5.2015 11:00 Uhr in Textform bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer 1.1 vorliegen.
      j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
      k) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das jeweilige Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das jeweilige Vergabeverfahren einzustellen.
      l) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
      Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

      Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
      Maximilianstraße 39
      80538 München

      VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
      VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

      Wie oben Ziffer VI.4.1) der vorliegenden Bekanntmachung

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      28.4.2015
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 04.05.2015
Zuletzt aktualisiert 16.06.2015
Wettbewerbs-ID 2-198260 Status Kostenpflichtig
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