III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Grundsätze:
Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Wettbewerbsaufgabe werden eindeutige und nicht diskriminierende Kriterien festgelegt. Zur Gewährleistung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit wird das Auswahlverfahren dokumentiert.
Berufsanfänger werden angemessen beteiligt.
Als Berufsanfänger gelten Personen, deren Diplom nicht weiter als 7 Jahre zurückliegt – Stichtag: Tag der Bekanntmachung 28.4.2015.
Zum Teilnahmewettbewerb wird nur zugelassen, wer das Formular der Bewerbererklärung fristgerecht beim Wettbewerbsbetreuer eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Zulassung:
Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien – Ausschlusskriterien – ausnahmslos genügen. Sie belegen dies auf der vom Auslober vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
Zwingende Zulassungskriterien:
Formalien:
— fristgerechter Eingang der Bewerbung;
— Bewerber-/Teilnahmeerklärung mit eigenhändiger rechtsverbindlicher.
Unterschrift aller Teilnahmeberechtigten:
Nachweise:
— Berufliche Qualifikation nach § 4 (3) VOF und § 19 (1) (2) VOF
Qualifikation (z. B. durch Kopie der Eintragungsurkunde)
— Berufshaftpflichtversicherung nach § 5 (4) a) VOF
1 500 000 EUR Personenschäden und 500 000 EUR sonstige Schäden auch als Eigenerklärung
Erklärungen:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien nach § 4 VOF vorliegen.
Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien – Zulassungskriterien – für die qualitative Auswahl.
Auswahl
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber anhand von Nachweisen, Erklärungen und Referenzen in Form von Projektblättern, in denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen. Die Vorprüfung überprüft anhand der Projektblätter die dort dargestellten Referenzen – mit maximal 7 möglichen Punkten. Bewerber, die 4 oder mehr Punkte erreichen, sind als Teilnehmer des Planungswettbewerbs qualifiziert. Dabei ist aus allen Bereichen A-C jeweils mindestens ein Punkt nachzuweisen. Qualifizieren sich mehr als 27 Bewerber, entscheidet das Los; dabei werden Berufsanfänger anteilig zur Anzahl ihrer qualifizierten Bewerbungen berücksichtigt. Bei der Auslosung werden 2 Töpfe gebildet:
Gruppe I Berufsanfänger
Gruppe II alle anderen Bewerber
Auswahlkriterien:
A Nachweis eines oder mehrerer Erfolge (Preis, Ankauf, Anerkennung) in einem regelrechten Wettbewerb, z. B. durch eine „Wettbewerbe Aktuell“-Dokumentation. Bei Berufsanfängern wird das abgeschlossene Studium als ein Punkt gewertet, zusätzlich können auch Erfolge in studentischen Wettbewerben angerechnet werden.
— Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz (Art des Erfolgs, Jahr der Auszeichnung, Wettbewerbsart, Auslober mit Adresse, Verfasser ( = Name des Bewerbers);
— Darstellung je Referenz auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
Bewertung mit max. 3 Punkten (bewertet wird die Anzahl der Preise, Ankäufe, Anerkennungen).
1 Preis, Ankauf, Anerkennung = 1 Punkt
2 Preise, Ankäufe, Anerkennungen = 2 Punkte
3 und mehr Preise, Ankäufe, Anerkennungen = 3 Punkte
B Nachweis eines oder mehrerer ausgezeichneten realisierten Projekte, z. B. durch Auszeichnung beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Preis, etc.
Bei Berufsanfängern können es auch ausgezeichnete Studienarbeiten sein.
— Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Bezeichnung, Art der Auszeichnung, Bauherr, Verfasser ( = Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach § 15 HOAI 1996 oder § 3 HOAI 2009, Erstellungskosten.
— Darstellung je Referenz auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
Bewertung mit max. 3 Punkten (bewertet wird die Anzahl der Auszeichnungen).
1 Auszeichnung = 1 Punkt
2 Auszeichnungen = 2 Punkte
3 oder mehr Auszeichnungen = 3 Punkte
C Nachweis eines realisierten Projektes
(KG 300-700: 3 000 000 EUR, brutto).
Bei Berufsanfängern kann es auch ein Projekt mit geringerer Bausumme sein oder ein Projekt, das als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurde, wenn dies die Büroinhaber bestätigen.
— Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Bezeichnung, Bauherr, Verfasser ( = Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach § 15 HOAI 1996 oder § 3 HOAI 2009, Erstellungskosten.
— Darstellung auf max. 1 DIN A3 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
Bewertung mit max. 3 Punkten
(mehrere Referenzen können bis zu 3 Punkten addiert werden).
1 realisiertes Projekt = 1 Punkt
1 vergleichbares realisiertes Projekt = 3 Punkte.
III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen. Die Beratung durch einen Landschaftsarchitekten wird empfohlen.