Aufgabe |
Die Fläche des ehemaligen Stadtarchivs an der Kronenstraße 45 bis 51 in Bochum ist im Eigentum der Stadt Bochum. Die etwa 5.700 qm große Fläche umfasst mehrere aneinander gebaute Gebäude mit insgesamt etwa 8.750 qm Nutzfläche, die stark sanierungsbedürftig bzw. abgängig sind. Das Entwicklungskonzept zum Kreativviertel „ViktoriaQuartierBochum“ der Stadt Bochum hat die Liegenschaft an der Kronenstraße als Entwicklungsfläche für Wohnen heraus gearbeitet. Nachdem sich in den letzten Jahren das ViktoriaQuartierBochum zwischen dem Schauspielhaus und dem Ausgeh- und Gastronomieviertel Bermuda3Eck zu einer festen Größe im Stadtbild etabliert hat und zentrale Maßnahmen wie der Bau des Anneliese Brost Musikforum Ruhr in Bau sind, beabsichtigt die Stadt Bochum nun, zur Entwicklung der Fläche des ehemaligen Stadtarchivs diese in einem Bestgebotsverfahren an einen Investor zu veräußern. Die Entwicklungsfläche bietet sich an, zeitgemäßes Wohnen in der Bochumer Innenstadt zu sichern und einen positiven Impuls für das gesamte ViktoriaQuartierBochum zu setzen. Dabei sind unterschiedliche Konzepte denkbar: Es ist möglich, Teile des Altbaubestands zu nutzen oder aber die gesamte Fläche für eine Neubebauung vorzusehen, sofern eine urbane und dem innerstädtischen Standort angemessene Wohntypologie im Geschosswohnungsbau entsteht. Ziel der Stadt Bochum ist es, eine qualitätvolle städtebauliche Entwicklung für die Fläche des ehemaligen Stadtarchivs an der Kronenstraße einzuleiten. Es ist vorgesehen, in einem konkurrierenden Verfahren städtebauliche Konzepte von verschiedenen Investoren zu erhalten. Über ein Bestgebotsverfahren soll das Grundstück an einen Investor vergeben werden, der neben einem Kaufpreisangebot durch die Leistung eines Architekten ein maßgeschneidertes und qualitätvolles städtebauliches Konzept für dieses Grundstück liefert. Die Ergänzung um eine Quartiersbegegnungsstätte ist wünschenswert, die Ergänzung um untergeordnete nicht störende Gewerbeeinheiten in einem sich einfügenden Maße möglich. Interessenten, die das angebotene Grundstück erwerben wollen, werden gebeten, sich um die Teilnahme am Verfahren zu bewerben. Die Ausschreibung wendet sich an Einzelinvestoren oder Investorengemeinschaften in Verbindung mit einem Architekten. Bei dem Verfahren handelt es sich nicht um eine Ausschreibung nach den Regeln des auf öffentliche Aufträge anwendbaren Vergaberechts, sondern um eine für die Ausloberin unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Die Ausloberin behält sich die volle Entscheidungsfreiheit darüber vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen der Verkauf erfolgt. Die Ausloberin behält sich darüber hinaus vor, das Verfahren zu jedem Zeitpunkt bei Vorliegen wichtiger Gründe zu modifizieren oder dann zu beenden, wenn nicht genügend belastbare, den Anforderungen dieser Ausschreibung entsprechende Angebote eingehen. Ein Energieverbrauchsausweis gemäß EnEV ist den Auslobungsunterlagen beigefügt (Nichtwohngebäude, Endenergieverbrauch Wärme 90,3 kWh/(qm*a), Endenergieverbrauch Strom 11,7 kWh/(qm*a), Energieträger Heizwerk, fossil).
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