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  • DE-35390 Gießen, DE-61169 Friedberg / Hessen
  • 12/2016
  • Ergebnis
  • (ID 2-201761)

Neubau des Fachbereichs Maschinenbau- und Energietechnik (ME) am Campus Wiesenstraße, Technische Hochschule Mittelhessen


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 06.12.2016 Entscheidung
    Verfahren Offener Realisierungswettbewerb, Zweiphasig
    Berufsgruppen Architektur, TGA-Fachplanung
    Teilnehmer Tatsächliche Teilnehmer: 56
    Tatsächliche Teilnehmer 2. Phase: 13
    Federführung Architekten
    Gebäudetyp Hochschulen, Wissenschaft und Forschung
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Technische Ausrüstung
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 120.000 EUR zzgl. USt.
    Baukosten 10.780.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Hessisches Baumanagement Regionalniederlassung Mitte, Friedberg (DE)
    Betreuer Stadtbauplan GmbH, Darmstadt (DE) Büroprofil
    Preisrichter Ulrike Berendsen-Manderscheid, Guido Brennert, Volker Giezek, Prof. Dr. Günther Grabatin, Prof. Gesche Grabenhorst, Wilhelmina Katzschmann, Inge Laste, Prof. Dr. Franz Pesch [Vorsitz], Thorsten Schmidt, Sibylle Waechter , Thomas Platte, Peter Eichler, Gerda Weigel-Greilich
    Aufgabe
    BM-Nr. A.0421.120511
    Die Technische Hochschule Mittelhessen (THM) plant im Zuge der Neustrukturierung des gesamten Hochschulstandorts im Rahmen des Hochschulbauinvestitionsprogramms HEUREKA (Hochschul Entwicklungs- und Umbauprogramm: Rund-Erneuerung, Konzentration und Ausbau von Forschung und Lehre in Hessen) am Campus Wiesenstraße den Neubau von zwei Institutsgebäuden für den Fachbereich Maschinenbau und Energietechnik (ME).
    Ein städtebaulicher Wettbewerb zur Neuordnung des Standorts Gießen wurde im Jahr 2010 entschieden. Auf dieser Grundlage erfolgte die Erarbeitung eines städtebaulichen Masterplans durch die Arbeitsgemeinschaft schneider+schumacher Architekten (Frankfurt am Main) mit GTL Landschaftsarchitekten (Kassel), der verbindliche Grundlage der Planung ist.
    Die Dokumentation der Masterplanung wird allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Der Verfasser der Masterplanung ist von der Teilnahme am Wettbewerb nicht ausgeschlossen.

    Der Neubau der Institutsgebäude ist ein maßgeblicher Schritt in der Umsetzung des neuen Campusbereiches Wiesenstraße. Der genehmigte Bedarf liegt bei 2.214 m² Nutzfläche 1-6 gemäß DIN 277 und einer Kostenobergrenze von 9.415.000 € brutto für die Kostengruppen 300 und 400 gemäß DIN 276. Für die Kostengruppen 200 bis 500 gemäß DIN 276 ist die Kostenobergrenze auf 10.780.000 € brutto festgesetzt.

    Im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Hessen und den Anforderungen an den staatlichen Hochbau zur CO2-neutralen Landesverwaltung wird die Teilnahme von Planungsbüros mit Erfahrungen im energieeffizienten Bauen begrüßt.

    Die Vergabe der Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI) und der Fachplanung für die Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-8 (§ 55 HOAI) erfolgt im Rahmen eines offenen, interdisziplinären Wettbewerbs in zwei Phasen gemäß RPW 2013 in der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am 31.01.2013 und den mit Einführungserlass vom 11.07.2013 des Hessischen Ministeriums der Finanzen bekanntgemachten Änderungen und Hinweisen mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach § 3 Abs. 4b VOF.

    In Phase I findet die Erarbeitung grundsätzlicher Lösungsansätze für die städtebauliche Gesamtsituation (Lage und Dimension der Baukörper, Außenräume, Erschließung) sowie die prinzipielle Verteilung der Nutzungen statt.
    Phase II umfasst die Durcharbeitung der Institutsgebäude (M 1:200) inklusive Modell (M 1:500) sowie die Konzeption der Technischen Ausrüstung (M 1:200).
    Projektadresse Moltkestraße
    DE-35390 Gießen
    Adresse des Bauherren DE-61169 Friedberg / Hessen
    TED Dokumenten-Nr. 207284-2015
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Wettbewerbsbekanntmachung

      Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

      I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

      Hessisches Baumanagement, Regionalniederlassung Mitte, CC Vergabe und Vertragswesen Friedberg
      Schützenrain 5-7
      61169 Friedberg/Hessen
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 60311670
      E-Mail: MTFobWVuLXVuZSxlYWY/Z2FsLWdkcnJkbS1jZA==
      Fax: +49 6031167126

      Weitere Auskünfte erteilen: Stadtbauplan
      Rheinstraße 40 + 42
      Zu Händen von: Frau Wagner
      64283 Darmstadt
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 615199570
      E-Mail: MjE2XVUdZFhdMGNkUVRkUlFlYFxRXh5UVQ==
      Fax: +49 6151995730
      Internet-Adresse: http://www.stadtbauplan.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Stadtbauplan
      Rheinstraße 40 + 42
      Zu Händen von: Frau Wagner
      64283 Darmstadt
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 615199570
      E-Mail: MTZnXyduYmc6bW5bXm5cW29qZltoKF5f
      Fax: +49 6151995730
      Internet-Adresse: http://www.stadtbauplan.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Stadtbauplan
      Rheinstraße 40 + 42
      Zu Händen von: Frau Wagner
      64283 Darmstadt
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 615199570
      E-Mail: MTZnXyduYmc6bW5bXm5cW29qZltoKF5f
      Fax: +49 6151995730
      Internet-Adresse: http://www.stadtbauplan.de

      I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
      1.3)Haupttätigkeit(en)
      Bildung
      1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts

      II.1)Beschreibung
      II.1.1)Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
      BM-Nr. A.0421.120511 Neubau Fachbereich Maschinenbau- und Energietechnik der Technischen Hochschule Mittelhessen, am Campus Wiesenstraße in Gießen – Offener, interdisziplinärer Realisierungswettbewerb in 2 Phasen mit anschließendem Verhandlungsverfahren.
      II.1.2)Kurze Beschreibung:
      Die Technische Hochschule Mittelhessen (THM) plant im Zuge der Neustrukturierung des gesamten Hochschulstandorts im Rahmen des Hochschulbauinvestitionsprogramms HEUREKA (Hochschul Entwicklungs- und Umbauprogramm: Rund-Erneuerung, Konzentration und Ausbau von Forschung und Lehre in Hessen) am Campus Wiesenstraße den Neubau von zwei Institutsgebäuden für den Fachbereich Maschinenbau und Energietechnik (ME).
      Ein städtebaulicher Wettbewerb zur Neuordnung des Standorts Gießen wurde im Jahr 2010 entschieden. Auf dieser Grundlage erfolgte die Erarbeitung eines städtebaulichen Masterplans durch die Arbeitsgemeinschaft schneider+schumacher Architekten (Frankfurt am Main) mit GTL Landschaftsarchitekten (Kassel), der verbindliche Grundlage der Planung ist.
      Die Dokumentation der Masterplanung wird allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Der Verfasser der Masterplanung ist von der Teilnahme am Wettbewerb nicht ausgeschlossen.

      Der Neubau der Institutsgebäude ist ein maßgeblicher Schritt in der Umsetzung des neuen Campusbereiches Wiesenstraße. Der genehmigte Bedarf liegt bei 2 214 m2 Nutzfläche 1-6 gemäß DIN 277 und einer Kostenobergrenze von 9 415 000 EUR brutto für die Kostengruppen 300 und 400 gemäß DIN 276. Für die Kostengruppen 200 bis 500 gemäß DIN 276 ist die Kostenobergrenze auf 10 780 000 EUR brutto festgesetzt.

      Im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Hessen und den Anforderungen an den staatlichen Hochbau zur CO2-neutralen Landesverwaltung wird die Teilnahme von Planungsbüros mit Erfahrungen im energieeffizienten Bauen begrüßt.
      Die Vergabe der Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI) und der Fachplanung für die Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-8 (§ 55 HOAI) erfolgt im Rahmen eines offenen, interdisziplinären Wettbewerbs in zwei Phasen gemäß RPW 2013 in der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am 31.1.2013 und den mit Einführungserlass vom 11.07.2013 des Hessischen Ministeriums der Finanzen bekanntgemachten Änderungen und Hinweisen mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach § 3 Abs. 4b VOF.
      In Phase I findet die Erarbeitung grundsätzlicher Lösungsansätze für die städtebauliche Gesamtsituation (Lage und Dimension der Baukörper, Außenräume, Erschließung) sowie die prinzipielle Verteilung der Nutzungen statt.
      Phase II umfasst die Durcharbeitung der Institutsgebäude (M 1:200) inklusive Modell (M 1:500) sowie die Konzeption der Technischen Ausrüstung (M 1:200).
      II.1.3)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      71240000712210007124200071315000

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
      Zusammen mit dem Wettbewerbsbeitrag in Phase II ist der Nachweis der Eignung zu erbringen und eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie im Fall einer Bewerbergemeinschaft über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen.
      Zugelassen sind Einzelbewerber, Bewerbergemeinschaften sowie Einzelbewerber/Bewerbergemeinschaften mit Nachunternehmern.
      Der Nachweis der Eignung ist (wegen Anonymität in einem verschlossenen Umschlag) von jedem Bewerber bzw. Mitglied der jeweiligen Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer zu führen. Dabei sind zwingend die vorgegebenen Formblätter zu verwenden und von jedem Einzelbewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie Nachunternehmer auszufüllen. Alle Formulare sind als rechtsverbindlich unterschriebene Originale einzureichen. Ergänzend sind die Unterlagen als PDF-Dateien (CD) einzureichen:
      — Nachweis der Berufszulassung (Eintragungsurkunde Architekten- bzw. Ingenieurkammer);
      — Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 5 Abs. 4 Variante a) VOF bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungssumme für Personenschäden mind. 2 000 000 EUR und für sonstige Schäden mind. 2 000 000 EUR und jeweils zweifach maximiert.
      Die Bescheinigung muss gültig sein und darf zum Zeitpunkt des Eingangs beim Auslober nicht älter als 3 Monate sein. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme zusätzlich: Eigenerklärung, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen angehoben werden.
      — verbindliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet gemäß § 4 Abs. 2 VOF (Eigenerklärung);
      — verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF bestehen (Eigenerklärung);
      — verbindliche Erklärung, dass keine Teilnahmehindernisse gemäß § 16 Abs. 2 VOF vorliegen (Eigenerklärung);
      — aktueller Handelsregisterauszug soweit erforderlich (in Abhängigkeit von der Rechtsform des Teilnehmers);
      sowie in einem separaten verschlossenen Umschlag pro Wettbewerbsarbeit:
      — Verfassererklärung (§ 5.3 RPW 2013).
      Ablauf des Wettbewerbsverfahrens:
      Phase I:
      In Phase I ist nur der Entwurfsverfasser der Objektplanungsleistungen zu benennen und die entsprechende Verfassererklärung gemäß § 5.3 RPW 2013 zur Wahrung der Anonymität in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
      Das Preisgericht wählt nach Beurteilung der Lösungsansätze ausschließlich aus den Teilnehmern der Phase I bis zu 15 Teilnehmer für die Phase II aus.
      Phase II:
      Die vom Preisgericht ausgewählten Bewerber für die Phase II.
      Die für die Phase II ausgewählten Teilnehmer haben Beratende Ingenieurinnen/ Ingenieure als Teammitglied zu benennen und ihre Teilnahme an Phase II verbindlich zu erklären.
      Mit der Abgabe des Wettbewerbsbeitrages in Phase II ist das gesamte für die Leistungserbringung erforderliche Team und die Rechtsform, in der die Leistung erbracht werden soll, zu benennen und der Nachweis der Eignung zu erbringen (siehe Punkt III.1.1)).
      Sofern es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt, muss der Entwurfsverfasser aus Phase I das federführende Mitglied der Bewerbergemeinschaft sein, entsprechend ist bei Bewerbergemeinschaften immer ein Architekt federführend.
      Pro Teilnehmer bzw. pro Bewerbergemeinschaft darf nur eine Wettbewerbsarbeit zum Verfahren eingereicht werden.
      Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.
      In Phase II des Wettbewerbes sind Fachplaner für technische Gebäudeausrüstung (beratende Ingenieurinnen/ Ingenieure Schwerpunkt technische Ausrüstung) zu beteiligen.
      Nur vollständig eingereichte Wettbewerbsarbeiten werden vom Preisgericht zugelassen. Die Vollständigkeit wird anhand der Erfüllung folgender Kriterien festgestellt:
      — fristgerechte Zusendung der vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Verfassererklärung gemäß §5 Abs. 3 RPW 2013 sowie der Nachweise der Eignung;
      — Einhaltung aller Vorgaben zur Wahrung der Anonymität sowie aller weiteren Verfahrensbestandteile des Wettbewerbs;
      — fristgerechte Abgabe des beurteilungsfähigen Wettbewerbsbeitrags und des Modells mit allen im Auslobungstext beschriebenen Leistungsbestandteilen.
      Nach der Sitzung des Preisgerichts erfolgt die Prüfung der Eignung auf Basis der benannten Eignungskriterien.
      III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Teilnahmeberechtigt sind „Architekten/Architektinnen“ mit „Beratenden Ingenieuren/Ingenieurinnen (Schwerpunkt Technische Ausrüstung)“.
      Die Teilnahmeberechtigung gilt für natürliche und juristische Personen, welche die geforderten fachlichen Anforderungen sowie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
      Teilnahmeberechtigt als Architekt/Architektin bzw. als Beratende/r Ingenieur/Ingenieurin sind natürliche Personen, die die fachlichen Anforderungen erfüllen, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt waren, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Architekt/Architektin“, bzw. „Beratende/r Ingenieur/Ingenieurin (Schwerpunkt Technische Ausrüstung)“ zu führen.
      Ist in dem jeweiligen Herkunftsmitgliedstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen des/der Architekten/Architektin, bzw. des/der „Beratenden Ingenieur/Ingenieurin (Technische Ausrüstung)“ wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36 EG gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
      Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprachen, und wenn der/die bevollmächtigte Vertreter/Vertreterin der juristischen Person und der/die Verfasser/Verfasserin der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
      Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt; wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Art des Wettbewerbs
      Offen
      IV.2)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
      IV.3)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
      Die Kriterien zur Beurteilung der Wettbewerbsbeiträge in den Phasen 1 und 2 sind der Auslobung zu entnehmen, die ab der Bekanntmachung bei der unter Anhang A II genannten Stelle heruntergeladen werden kann.
      Die Zuschlagskriterien für das im Anschluss an den Wettbewerb durchzuführende Verhandlungsverfahren werden den Teilnehmern am Verhandlungsverfahren mit der Einladung zum Verhandlungsverfahren bekanntgegeben.
      IV.4)Verwaltungsangaben
      IV.4.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
      A0421.120511
      IV.4.2)Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 27.7.2015 - 12:00
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein
      IV.4.3)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 29.7.2015 - 00:00
      IV.4.4)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.4.5)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.
      IV.5)Preise und Preisgericht
      IV.5.1)Angaben zu Preisen:
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für den Wettbewerb nach RPW 2013 stellt der Auslober nach Abschluss der Bearbeitung eine Wettbewerbssumme von 120 000 EUR (netto, zzgl. der derzeit gültigen MwSt. von 19 %) zur Verfügung.
      Phase I:
      Es erfolgt keine Vergütung.
      Phase II:
      Es werden folgende Preise und Anerkennungen ausgelobt:
      1. Preis: 25 200 EUR,
      2. Preis: 15 700 EUR,
      3. Preis: 9 500 EUR
      sowie insgesamt für Anerkennungen:
      12 600 EUR.
      Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss jeweils andere Aufteilungen der Preis- und Anerkennungssummen zu beschließen.
      IV.5.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
      Es werden Bearbeitungshonorare für alle Teilnehmer der Phase II, die form- und fristgerecht einen prüffähigen Beitrag abgeben, in Höhe von 57 000 EUR ausgeschüttet. Der Beitrag wird gleichmäßig verteilt, die Höhe ist abhängig von der Teilnehmerzahl.
      IV.5.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.5.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: ja
      IV.5.5)Namen der ausgewählten Preisrichter
      1. Volker Giezek
      2. Prof. Gesche Grabenhorst
      3. Prof. Anett-Maud Joppien
      4. Prof. Dr. Franz Pesch
      5. Inge Laste
      6. Ulrike Berendsen-Manderscheid
      7. Wilhemina Katzschmann
      8. Thorsten Schmidt
      9. Guido Brennert
      10. Prof. Dr. Günther Grabatin

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
      VI.2)Zusätzliche Angaben:
      Ergänzung zu Punkt IV.5.3).
      Der Auslober beabsichtigt gemäß § 8 Abs. 2 RPW 2013 unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen Preisträger oder eine Preisträgergemeinschaft mit der Bearbeitung der Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1-8 zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht.
      Ein Abruf der LPH. 2-8 § 34 bzw. § 55 HOAI ist vorgesehen. Dieser erfolgt gemäß RBBau Vertragsmuster stufenweise. Hierzu wird im Anschluss an den Wettbewerb gemäß § 3 Abs. 4 b VOF ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt.
      Ergänzung zu Punkt IV.5.5):
      Weitere ausgewählte Preisrichter:
      11. Dietlind Grabe-Bolz.
      12. Thomas Platte.
      13. Peter Eichler.
      Verfahren/Termine:

      Die Wettbewerbsunterlagen können nach Registrierung auf der Internetseite www.stadtbauplan.de unter „Verfahren“ heruntergeladen werden.

      Folgende Termine sind vorgesehen:
      Phase I:
      Abgabetermin 28.7.2015.
      Preisgerichtssitzung 10./11.9.2015.
      Benachrichtigung der Teilnehmer über die Auswahl für Phase II voraussichtlich 15.9.2015.
      Phase II:
      Beginn Bearbeitung Ende September 2015.
      Kolloquium Mitte Oktober 2015.
      Abgabetermin Anfang Dezember 2015.
      Preisgerichtssitzung Mitte Februar 2016.
      Ausstellung der Arbeiten (voraussichtlich) Ende Februar 2016.
      Aufgrund der besonderen Anforderungen an die Objektplanung wird die Zusammenarbeit mit Fachplanern/Fachplanerinnen der Tragwerksplanung dringend empfohlen.
      Sachverständige, Fachplaner und andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
      Einlegung von Rechtsbehelfen:
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
      Auf die Rügepflichten gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
      Nachr. HAD-Ref.: 39/5710.
      Nachr. V-Nr/AKZ: A0421.120511.
      VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
      VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      11.6.2015
    © European Union, http://ted.europa.eu
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 15.06.2015
Ergebnis veröffentlicht 02.02.2016
Zuletzt aktualisiert 23.10.2018
Wettbewerbs-ID 2-201761 Status
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