III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Dem Wettbewerb ist ein Auswahlverfahren vorgeschaltet. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt ausschließlich auf der Basis von Informationen und Erklärungen in einem Bewerbungsformular inkl. Aller Anlagen und Referenzblätter, das von den Bewerbern vollständig auszufüllen ist. Die Bewerbungsformulare zum Wettbewerb stehen unter folgender
Webadresse zum Download bereit: lgs2019.fagus-leipzig.de
Benutzername: LGS2019, Passwort: bPfyk1
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind maximal 20 Bewerber, die aus den eingegangenen Bewerbungen gemäß § 3 Abs. 3 RPW zur Teilnahme ausgewählt werden. Erfüllen mehr als 20 Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, erfolgt die Festlegung der Teilnehmer mittels Losverfahren. (Die Möglichkeit eines Losverfahrens geht konform mit den Vorgaben nach § 10 Abs. 3 VOF).
Zusätzlich werden 5 Büros vom Auslober gesetzt, so dass insgesamt 25 Teilnehmer zugelassen werden. Aus Bewerbungen ausgewählte Teilnehmer dürfen keine anderen als die in der Bewerbung genannten Personen am Wettbewerb beteiligen.
Um die Teilnahme „Junger Büros“ zu ermöglichen, wird eine entsprechende Kategorie mit reduzierten Anforderungen gebildet. Maximal 3 junge Büros werden gesondert ausgewählt und, erfüllen mehr als 3 dieser Bewerber die Anforderungen, ausgelost. Gehen weniger als 3 Bewerbungen von jungen Büros ein oder sind weniger als drei junge Büros für die Teilnahme qualifiziert, wird die Teilnehmerzahl von insgesamt 25 Büros mit normalen Bewerbern erreicht.
Als „Junge Büros“ gelten Büros von Landschaftsarchitekten bzw. in ARGE mit Architekten, deren Mitglieder alle einen entsprechenden Abschluss einer anerkannten Hochschule (Bachelor, Master, Diplom) vorweisen können, welcher nicht länger als 7 Jahre zurückliegt. Die Kopie der Abschlussurkunde ist jeweils mit der Bewerbung vorzulegen.
Bewerber, die zur Auslosung zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien ausnahmslos genügen. Sie belegen dies auf einer vom Auslober vorgegebenen Bewerbererklärung und mit dem Nachweis der geforderten Referenzprojekte.
Teilnehmer, die vom Auslober gesetzt werden, müssen den formalen Kriterien ebenfalls ausnahmslos genügen und haben dies ebenfalls innerhalb der Bewerbungsfrist nachzuweisen.
Folgende formale Kriterien sind von allen Bewerbern (auch junge Büros) zu erfüllen:
1) Fristgerechter Eingang der Bewerbung
2) Vollständige Erklärung gemäß Formular „Bewerbung zur Teilnahme“
3) Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (Kammermitgliedschaft)
4) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen für den Wettbewerb 500 000 EUR für Sachschäden, 1 500 000 EUR für Personenschäden, je 3-fach jährlich maximiert
5) Vorlage eines Referenzprojektes *
6) Bei jungen Büros: Eigenerklärung zur Zusammenarbeit **
*) Es ist je Landschaftsarchitekt ein Referenzprojekt darzustellen, das gemäß HOAI der gleichen Honorarzone zuzuordnen ist, wie die Wettbewerbsaufgabe (Honorarzonen IV und V gemäß HOAI 2013, Anlage 11.2, Objektliste Freianlagen, zu § 39 Absatz 4). Im Falle von Arbeitsgemeinschaften ist klar darzustellen, welchem Unternehmen die Referenz zuzuordnen ist. Die Unternehmenszugehörigkeit der verantwortlichen Projektleiter ist anzugeben. Das Referenzprojekt ist separat auf einem Blatt DIN A4, einseitig darzustellen.
Für „Junge Büros“ gelten reduzierte Anforderungen: Bewerber, die sich als „junges Büro“ bewerben, können anstatt bereits in eigenem Namen realisierter Projekte den Leistungsnachweis durch verantwortliche Projektleitung für durchgeführte Projekte in den o. g. Größenordnung nachweisen (Nachweis durch eine schriftliche Bestätigung durch das Büro – Anlage E zum Teilnahmeantrag) bzw. einen eigenen Wettbewerbsgewinn für ein Bauvorhaben in ähnlicher Größenordnung nachweisen.
**) Um die fachliche und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der „jungen Büros“ zur gewährleisten, ist eine Eigenerklärung des „jungen Büros“, sich im Auftragsfall mit einem erfahrenen Büro, welches die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erfüllt, in Absprache mit dem Auftraggeber zu verstärken, erforderlich. Der Name des erfahrenen Büros ist mit der Verfassererklärung zu benennen. Dieses Büro hat die gleichen Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen und darf selbst nicht am Wettbewerb teilnehmen.
Die Bewerbung zur Teilnahme ist mit den o. g. Unterlagen bis zum 28.7.2015, 17:30 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Poststempel zählt nicht.
Einreichort: (siehe „I.1) Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“)
Kennzeichnung der verschlossenen Umschläge mit Kennwort „Bewerbung für WB LGS Frankenberg/Sa. 2019“.
III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Teilnahmeberechtigt sind in der EU, der Schweiz oder EWR Mitgliedstaaten ansässige natürliche Personen, die nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung.
A. Landschaftsarchitekt/in,
B. Architekten/in (zwingende Voraussetzung hier: in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekt/in)
zu tragen, oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome auf dem Gebiet der Landschaftsarchitektur/Architektur, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt/in bzw. Architekt/in tätig zu werden. Für diese Architekten gilt ebenfalls als zwingende Voraussetzung einer Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekt/in.
Bei Arbeitsgemeinschaften liegt in jedem Falle die Federführung bei dem Landschaftsarchitekten.
Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen.
Der/die bevollmächtigte Vertreter/in der juristischen Person und der/die verantwortliche/n Verfasser/innen der Wettbewerbsarbeit müssen die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften haben in der Verfassererklärung eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in zu benennen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss das federführende Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Soweit Sonderfachleute bzw. Fachberater/innen hinzugezogen werden, unterliegen diese nicht den Teilnahmebedingungen, sind jedoch in der Verfassererklärung mit Namen und Anschrift aufzuführen.
Für den Auslober besteht keine Verpflichtung zu einer Beauftragung dieser Sonderfachleute und Fachberater/innen.
Teilnahmehindernisse sind unter RPW 2013 § 4 (2) beschrieben. Jede/r Teilnehmer/in hat seine/ihre Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifel über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache mit dem Landeswettbewerbsausschuss empfohlen.