Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
64-891/15 Generalplanung Neubau Carl-von-Ossietzky-Schule in Wiesbaden.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 65189 Wiebaden.
NUTS-Code DE714
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
64-891/15 Generalplanungsleistungen für den Neubau der Carl-von-Ossietzky Schule in Wiesbaden Klarental:
Das bereits bestehende Oberstufengymnasium soll auf einem benachbarten Grundstück mit einer BGF von ca. 6 000 m2 neu errichtet werden.
Als Budget für das Projekt sind Gesamtkosten von ca. 15 000 000 EUR brutto veranschlagt.
Die Inbetriebnahme des Neubaus ist für den Beginn des Schuljahres 2019/2020 vorgesehen.
Die Leistungen der Generalplanung umfassen folgende Planungsleistungen:
— Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI, LPH 1-9;
— Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI, LPH 1-9;
— Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1-8, nach § 55 HOAI, LPH 1-9;
— Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 HOAI, LPH 1-6;
— Beratungsleistung Bauphysik gemäß Anlage 1 HOAI, LPH 1-7 mit folgenden Leistungsbildern:
Wärmeschutz (gemäß AHO) und Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik.
— Beratungsleistung Geophysik, gemäß HOAI Anlage 1;
— Leistungen für Baulichen Brandschutz, gemäß AHO.
Die Bewertung der Honorarzonen nach den Maßgaben der HOAI 2013 ergibt eine Einordnung in die Honorarzonen III für Objektplanung Gebäude, Freianlagen und Tragwerksplanung bzw. Honorarzone II für Technische Gebäudeausrüstung.
Im zu erbringenden Leistungsumfang sollen alle Planungsleistungen und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören, enthalten sein; auch dann, wenn sie nicht besonders erwähnt sind.
Der Generalplaner schuldet den mit den Einzelleistungen verbundenen Teilerfolg.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Es handelt sich um ein 2-stufiges Auftragsverfahren:
1. Auftragserteilung LPH 1-3;
2. Auftragserteilung LPH 4-9 (vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den städtischen Haushalt).
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.11.2015. Abschluss 1.11.2019
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), AHO und allgemeine Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden für Leistungen jeder Art (ABL).
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber / Alle Bewerber einer Bewerbergemeinschaft haben folgende Nachweise zu erbringen:
a) Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §4 Abs.6 und Abs.9 VOF vorliegen (gilt auch für Nachunternehmer).
b) Eigenerklärung nach §4 Abs.2 VOF über eventuelle wirtschaftliche Verknüpfungen (gilt auch für Nachunternehmer).
c) Nachweis der Teilnahmeberechtigung nach III.3.1) (gilt auch für Nachunternehmer), so dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Nachweise der Teilnahmeberechtigung für sämtliche unter Ziffer II.1.5) genannten Teilleistungen erbringt.
d) Verpflichtungserklärung des/der Nachunternehmer/s (im Falle der beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmern) mit Ansprechpartner und Leistungsteil.
e) Erklärung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (im Falle einer Bewerber/Bietergemeinschaft) zur gesamtschuldnerischen Haftung.
Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 3 und 9 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: A) Nachweis nach § 5 Abs. 4.a VOF – Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für die Planungsbereiche:
— Objektplanung Gebäude: Deckungssummen Personenschäden mind. 3 000 000 EUR und Sonstige Schäden mind. 3000 000 EUR,
— Objektplanung Freianlagen: Deckungssummen Personenschäden mind. 3 000 000 EUR und Sonstige Schäden mind. 500 000 EUR,
— Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung, Bauphysik, Geophysik und Baulicher Brandschutz: Deckungssummen Personenschäden mind. 3 000 000 EUR und Sonstige Schäden mind. 1 000 000 EUR, bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut, oder die urschriftliche Erklärung eines entsprechenden Haftpflichtversicherers, dass er mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung in gleicher Höhe abzuschließen bereit ist sowie eine rechtsverbindlich unterschriebne Eigenerklärung des Bewerbers zur Bereitschaft, im Auftragsfall die vorgenannte Versicherung abschließen zu wollen.
b) Angabe der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre (2012-2014) für folgende Planungsbereiche bzw. von folgenden Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft (Nachunternehmerumsätze werden nichtberücksichtigt):
— Objektplanung Gebäude,
— Objektplanung Freianlagen,
— Technische Gebäudeausrüstung Anlagengruppen 1-8 und
— Tragwerksplanung.
Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 4 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Für die jeweiligen Planungsbereiche werden nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften mit einem Mindestgesamtumsatz von:
— Objektplanung Gebäude: 700 000 EUR netto, für die Planungsleistung nach § 34 HOAI
— Objektplanung Freianlagen: 150 000 EUR netto, für die Planungsleistung nach § 39 HOAI
— Technische Gebäudeausrüstung Anlagengruppen 1-8: 300 000 EUR netto, für die Planungsleistung nach § 55 HOAI und
— Tragwerksplanung: 300 000 EUR netto, für die Planungsleistung nach § 51 HOAI
im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2012-2014) berücksichtigt.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Objektplanung Gebäude:
— Nachweis von mindestens zwei in den letzten 8 Jahren erbrachten, vergleichbaren Objektplanungen nach § 34 HOAI für einen Neubau ähnlicher Schwierigkeit LPH 2-8, mit Baukosten (netto) KG 300 + 400 mind. 4 000 000 EUR wovon bei Referenzprojekt 1 LPH 8 mindestens begonnen sein muss und bei Referenzprojekt 2 LPH 8 nach dem 1.7.2007 abgeschlossen worden sein muss. Erforderlich sind jeweils die Angabe von erbrachte LPH, Baukosten (netto) KG 300 + 400 und Leistungszeitraum,
Objektplanung Freianlagen:
— Nachweis von mindestens 2 in den letzten 8 Jahren erbrachten, vergleichbaren Freianlagenplanungen nach §39 HOAI für Freianlagen mit ähnlicher Schwierigkeit, LPH 2-8, mit Baukosten (netto) KG 500 mind. 350 000 EUR. Erforderlich sind jeweils die Angaben von erbrachte LPH, Baukosten (netto) KG 500 und Leistungszeitraum, wobei bei Referenzprojekt 1 LPH 8 mindestens begonnen sein muss und bei Referenzprojekt 2 LPH 8 nach dem 1.7.2007 abgeschlossen worden sein muss.
Technische Gebäudeausrüstung:
— Nachweis von mindestens zwei in den letzten 8 Jahren erbrachten, vergleichbaren Planungen TGA nach § 55 HOAI für einen Neubau ähnlicher Schwierigkeit LPH 2-8, mindestens mit Anlagengruppen 1-3 und 4-6 und mit Baukosten (netto) KG 400 mind. 1 000 000 EUR. Erforderlich sind jeweils die Angabe von erbrachte LPH, Baukosten (netto) KG 400 und Leistungszeitraum, wobei bei Referenzprojekt 1 LPH 8 mindestens begonnen sein muss und bei Referenzprojekt 2 LPH 8 nach dem 1.7.2007 abgeschlossen worden sein muss.
Referenzen Tragwerksplanung:
— Nachweis von mindestens 2 in den letzten 8 Jahren erbrachten, vergleichbaren Tragwerksplanung nach § 51 HOAI für einen Neubau vergleichbarer Schwierigkeit.
LPH 2-6 mit Baukosten (netto) 300 + 400 mind. 1 500 000 EUR. Erforderlich sind jeweils die Angabe von erbrachte LPH, Baukosten (netto) KG 300 + 400 und Leistungszeitraum, wobei bei Referenzprojekt 1 LPH 8 mindestens begonnen sein muss und bei Referenzprojekt 2 LPH 8 nach dem 1.7.2007 abgeschlossen worden sein muss.
Nachunternehmernachweise sind zum teilweisen Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit zulässig und als solche zu kennzeichnen.
Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 5 und 8 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Teilnahmeberechtigt für die Objektplanung Gebäude und Aussenanlagen sind Personen, die als Berufsqualifikation den Beruf des Architekten, bzw. Landschaftsarchitekten gemäß § 19 Abs. 1 VOF nachweisen können. Teilnahmeberechtigt für die Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Tragwerksplanung, Bauphysik, Geophysik und baulicher Brandschutz sind Personen, die als Berufsqualifikation den Beruf des Ingenieurs gemäß § 19 Abs. 2 VOF nachweisen können sowie die jeweils erforderliche Nachweisberechtigung haben.
Der Zulassungsbereich bezieht sich auf die Mitgliedstaaten des europäischen Wirtschaftsraumes sowie auf die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Abkommen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bietergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Diese werden geprüft anhand von zusätzlich einreichbaren Unterlagen, die sich auf gestalterische Qualität der eingereichten Referenzprojekte 1 + 2 und die Beurteilung aufgrund von Referenzschreiben der Auftraggeber beziehen sowie auf etwa vorgelegte Nachweise des Bauens für die öffentliche Hand.
Technische und fachliche Eignung des Bieters: gemäß nachfolgenden Wertungskriterien:
für die Gesamtwertung aller Planungs- und Leistungsbereiche erfolgt folgende Wichtung:
Objektplanung Gebäude 60 %,
Objektplanung Freianlagen 15 %,
Technische Gebäudeausrüstung 15 %,
Tragwerksplanung 10 %;
es erfolgen jeweils getrennte Wertungen innerhalb der einzelnen Bereiche:
Objektplanung Gebäude:
— realisierte Planungen (volle Punktzahl bei Baukosten über 8 000 000 EUR netto und dem Bautypus Neubau allgemeinbildende Schulen + Berufsschulen) Wichtung 50 %,
— gestalterische Qualität (volle Punktzahl bei herausragender architektonischer und städtebaulicher Qualität ) Wichtung 30 %,
— Referenzschreiben (volle Punktzahl bei Kosten- und Terminunterschreitung sowie bei Zufriedenheit im vollsten Umfang bei der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber) Wichtung 14 %,
— Bauen für die öffentliche Hand (volle Punktzahl bei Vorlage) Wichtung 6 %.
Objektplanung Freianlagen:
— realisierte Planungen (volle Punktzahl bei Baukosten über 800 000 EUR netto und Freianlagen für Schulhöfe) Wichtung 50 %,
— gestalterische Qualität (volle Punktzahl bei herausragender architektonischer und städtebaulicher Qualität ) Wichtung 30 %,
— Referenzschreiben (volle Punktzahl bei Kosten- und Terminunterschreitung sowie bei Zufriedenheit im vollsten Umfang bei der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber) Wichtung 14 %,
— Bauen für die öffentliche Hand (volle Punktzahl bei Vorlage) Wichtung 6 %.
Technische Gebäudeausrüstung:
— realisierte Planungen (volle Punktzahl bei Baukosten über 3 000 000 EUR netto und dem Bautypus Neubau allgemeinbildende Schulen + Berufsschulen) Wichtung 66 %,
— Referenzschreiben (volle Punktzahl bei Kosten- und Terminunterschreitung sowie bei Zufriedenheit im vollsten Umfang bei der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber) (Wichtung 28 %),
— Bauen für die öffentliche Hand (volle Punktzahl bei Vorlage) Wichtung 6 %.
Tragwerksplanung
— realisierte Planungen (volle Punktzahl bei Baukosten über 3 500 000 EUR netto) Wichtung 66 %,
— Referenzschreiben (volle Punktzahl bei Kosten- und Terminunterschreitung sowie bei Zufriedenheit im vollsten Umfang bei der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber) Wichtung 28 %,
— Bauen für die öffentliche Hand (volle Punktzahl bei Vorlage) Wichtung 6 %,
Weitere Angaben zur Bewerberauswahl entnehmen Sie bitte der anhängenden Auswahlmatrix.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien
1. Personalstruktur, Zusammensetzung und Organisation des Projektteams. Gewichtung 35
2. Koordination der Planungsleistungen innerhalb des Projektteams. Gewichtung 20
3. Koordination der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Gewichtung 15
4. Vorstellung der konkreten Herangehensweise an das Projekt. Gewichtung 10
5. Komkrete Maßnahmen zur Kosten-, Termin- und Qualitätssteuerung. Gewichtung 10
6. Honorar, Nebenkosten und Stundensätze. Gewichtung 10
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
64-891/15 CVO
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 29.7.2015 - 12:00
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
5.8.2015 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
11.9.2015
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
a) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen oder Unternehmen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bietergemeinschaften. In diesem Fall werden alle betroffenen Bewerbungen ausgeschlossen.
b) Im Falle von Bewerbergemeinschaften bei Unternehmen nach § 5 Abs. 5 h oder Abs. 6 VOF sind die Formblätter „Bewerbungsbogen“ inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. von jedem Nachunternehmer einzeln einzureichen.
c) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erforderlich und bleiben bei der Wertung unberücksichtigt.
d) Bewerbungen sind ausschließlich in Papierform einzureichen.
e) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben.
f) Der Auftraggeber wendet zur Bewertung der Bewerbungen ein gewichtetes Punktesystem an; das Punktesystem steht als Anlage zum Bewerbungsbogen zur Verfügung.
Hinweise:
1. Sämtliche vorgenannten Angaben und Nachweise sind ausschließlich auf Basis des anzufordernden Formblatts „Bewerbungsbogen“ zu erbringen.
Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt und können unter der folgenden email-Adresse angefordert werden: MTdcb2g5YGheXV5kYmdgJ11e
2. Evtl. auftretende Fragen sind bis zum unter IV.3.3) genannten Termin ausschließlich schriftlich per E-Mail an die unter I.1) genannte Auskunftsstelle zu richten.
3. Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt ausdrücklich nicht der Poststempel. Es sind keine Bewerbungen per Fax, E-Mail oder andere elektronische Wege zugelassen.
Nachr. HAD-Ref.: 5165/22.
Nachr. V-Nr/AKZ: 64-891/15 CVO.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
DEUTSCHLAND
Fax: +49 6151125816 / 6151126834
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
DEUTSCHLAND
Fax: +49 6151125816 / 6151126834
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
6.7.2015