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  • DE-30519 Hannover, DE-30453 Hannover
  • 03/2016
  • Ergebnis
  • (ID 2-204825)

B3 Südschnellweg


 
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    Entscheidung 03.03.2016 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Ideenwettbewerb nach RPW
    Berufsgruppen Verkehrsplanung, Stadtplanung / Städtebau, Architektur, Landschaftsarchitektur
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 12 - max. 15
    Gesetzte Teilnehmer: 4
    Tatsächliche Teilnehmer: 14
    Gebäudetyp Städtebauliche Projekte / Verkehr
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen / Objektplanung Verkehrsanlagen / Stadt-/ Gebietsplanung
    Zulassungsbereich EWR, GPA/ GATT
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 250.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Hannover (DE), Osnabrück (DE), Goslar (DE), Nienburg (DE), Verden (DE), Wolfenbüttel (DE), Hameln (DE), Lüneburg (DE), Oldenburg (DE), Lingen (DE), Aurich (DE), Stade (DE), Bad Gandersheim (DE)
    Betreuer Machleidt GmbH, Berlin (DE), Köln (DE) Büroprofil
    Preisrichter Prof. Dr. Carl-Alexander Graubner, Prof. Dr. Christian Lippold, Prof. Irene Lohaus, Dr. Antje Matern, Gisela Stete, Prof. Dr. Hartmut H. Topp [Vorsitz], Prof. Kunibert Wachten , Gerhard Rühmkorf, Dr. Christoph Wilk, Uwe Bodemann, Günther Henkenberens, Ewald Nagel, Michael Dette
    Kammer Befindet sich in Abstimmung mit Architektenkammer Niedersachsen Büroprofil
    Aufgabe
    Die Bundesstraßen B3, B6 und B65 verlaufen im Süden Hannovers als Südschnellweg vom Landwehrkreisel im Westen bis zum Seelhorster Kreuz im Osten und sind für den Großraum Hannover von großer verkehrlicher Bedeutung sowie wesentlicher Bestandteil der überregionalen Erschließung. Bei dem 4,6 km langen Streckenabschnitt des Südschnellweges zwischen Landwehrkreisel im Westen bis zur Unterführung der Bahntrasse der DB im Osten, der Gegenstand des Wettbewerbes ist, handelt es sich um eine 4-streifige Bundesstraße ohne Standstreifen, deren Regelquerschnitt den heutigen verkehrlichen Anforderungen nicht mehr gerecht wird. Eine Untersuchung von vier Brücken auf diesem Abschnitt hat zudem ergeben, dass diese Bauwerke nur noch eine Restnutzungsdauer bis 2023 aufweisen, so dass eine Erneuerung des gesamten Streckenabschnittes erforderlich wird. Mit dem Erfordernis der Erneuerung ergibt sich gleichzeitig die Chance, die derzeitige Trassierung zu überprüfen, ggf. Abschnitte in andere Höhenlagen zu verlegen und die Flächen einschließlich der angrenzenden Bereiche städtebaulich und freiraumplanerisch neu zu ordnen. Der Südschnellweg führt im Planungsbereich vom Landwehrkreisel Richtung Osten zunächst durch ein Gebiet mit Kleingärten, Sport- und Grünflächen und daran anschließende geschützte Biotope, im mittleren Streckenabschnitt quert er die Leine mit ihrer als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Auenlandschaft und bedeutenden Erholungsgebieten, hier liegt die Trasse im gesetzlich festgelegten HQ-100-Gebiet. Im Osten verläuft der Südschnellweg als Hochstraße (Dammlage und Brücke) über die Hildesheimer Straße durch innerstädtisches Gebiet mit unmittelbar angrenzender Wohnbebauung und Gewerbebetrieben. Die Brücke über die Hildesheimer Straße mit einer Gesamtlänge von 484 Meter ist das zentrale Bauwerk des Südschnellweges. Unterhalb der Brücke kreuzen die Hauptverkehrsstraße Hildesheimer Straße sowie die Stadtbahnlinie der Üstra. Der Raum unterhalb der Brücke wird zu großen Teilen als Fläche für den ruhenden Verkehr genutzt. Beidseitig des Bauwerks verläuft parallel eine Gemeindestraße, über die mittels Rampen das Auf- und Abfahren auf den bzw. vom Südschnellweg möglich ist. Südlich der Brücke grenzt ein vorwiegend gründerzeitlich geprägtes Wohnquartier an, im Norden befinden sich gewerblich genutzte Grundstücke, nordöstlich ein mit Einfamilienhäusern geprägtes Wohngebiet. Im Zuge der Nachrechnung und der durchgeführten Analyse ist der Verkehr auf der Brücke über die Hildesheimer Straße auf je einen Fahrstreifen pro Richtung eingeschränkt worden. Weiterhin ist die Brücke für genehmigungspflichtige Schwertransporte gesperrt. Um den Verkehr aufrechterhalten zu können, wird die Brücke derzeit kontinuierlich überwacht. Zur Gewährleistung der Restnutzungsdauer bis 2023 werden 2015/2016 Verstärkungsmaßnahmen durchgeführt. Neben der Brücke über die Hildesheimer Straße befinden sich innerhalb des Wettbewerbsgebietes zudem die Unterführung der Schützenallee, sowie die Leineflut- und die Leinebrücke und weitere Unterführungen. Der Leinebrücke und Leineflutbrücke kommt für das Stadtgebiet Hannover aufgrund des hochwasserfreien Leineübergangs im südlichen Stadtgebiet eine besondere Bedeutung zu. Mit dem Ideenwettbewerb möchte die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Möglichkeiten ausloten, stadtentwicklungs- und verkehrspolitische Zielsetzungen zu verbinden, indem durch die Überprüfung der bisherigen Verkehrsführung und ggf. abschnittsweise Verlagerung der Trasse urbane Räume zurückgewonnen, Barrieren in der Stadtstruktur überwunden, Quartiere auf städtischer Ebene besser vernetzt und die Lebensqualität in den angrenzenden Wohnquartieren mit Bezug zu den nahe gelegenen Erholungsgebieten gesteigert werden können. Landschaftsplanerisch soll im Rahmen der Eingriffsregelung eine Verbesserung der vorhandenen Biotopverbundstruktur sowie eine Öffnung des Landschaftsbildes zum Erleben einer Vielfalt, Eigenart und Schönheit durch eine Reduzierung der Barrierewirkung im Zuge einer entsprechenden Aufweitung und durchlässigen Gestaltung der Bauwerke erreicht werden.
    Gegenstand des Wettbewerbes ist die zukünftige Führung des Südschnellweges und seiner Bauwerke sowie die Neuordnung der angrenzenden städtischen Bereiche unter Berücksichtigung aller umweltfachlichen Belange. Darüber hinaus werden von den Teilnehmern Konzepte zur Aufrechterhaltung der Verkehrsführung während der Bauzeit erwartet. Das Verfahren wird nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013) als nichtoffener einphasiger Ideenwettbewerb für Verkehrsplaner, Stadtplaner/Architekten und Landschaftsarchitekten durchgeführt. Das Verfahren ist mit der Architektenkammer Niedersachsen abgestimmt. Die Registrierung erfolgt auf Grundlage der vollständigen Auslobungsbedingungen. Die Auslobung des Wettbewerbes ist Ende September/Anfang Oktober 2015 geplant.
    Gesetzte Teilnehmer 1. SHP Ingenieure, Hannover; SCHULITZ Architekten GmbH, Braunschweig; nsp christoph schonhoff landschaftsarchitekten stadtplaner, Hannover
    2. BPR, Hannover; Schneider + Schumacher, Frankfurt a. M.; LAD+, Hannover
    3. ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung, Hamburg; Teleinternetcafe GbR, Berlin; Büro Urbane Landschaften, Hamburg
    4. Stadt Land Fluss, Büro für Städtebau und Stadtplanung, Berlin; Franz Reschke Landschaftsarchitektur, Berlin; Hoffmann Leichter Ingenieurgesellschaft mbH, Berlin
    Ausstellung Die Wettbewerbsarbeiten werden vom 23. Februar bis 23. März 2016 in der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover öffentlich ausgestellt.
    Am 24.02.2016, um 18 Uhr soll im Freizeitheim Hannover-Döhren, An der Wollebahn 1, die offizielle Preisverleihung zum Ideenwettbewerb stattfinden.
    Projektadresse DE-30519 Hannover
    Adresse des Bauherren DE-30453 Hannover
    TED Dokumenten-Nr. 255326-2015
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  • Anzeigentext Änderungen

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    • Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Göttinger Chaussee 76A, Geschäftsbereich 3 Projektgruppe Sonderaufgaben, Hannover 30453, DEUTSCHLAND. E-Mail: MTFobWVuP3J0ZGNyYmdtZGtrdmRmLW1oZGNkcXJgYmdyZG0tY2Q=

      (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 21.7.2015, 2015/S 138-255326)

      Betr.:
      CPV:71000000712000007130000071400000

      Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

      Dienstleistungen von Architekturbüros

      Dienstleistungen von Ingenieurbüros

      Stadtplanung und Landschaftsgestaltung

      Anstatt: 

      III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

      (...)

      3. Folgende Nachweise sind durch alle Bewerber zu erbringen:

      — Nachweis der beruflichen Qualifikation gem. Pkt III.2) der Bekanntmachung in Form einer Kopie der Kammerurkunde oder eines vergleichbaren Nachweises (Verkehrsplaner: Diplomurkunde), bei ausländischen Bewerbern Nachweise gemäß Richtlinie 85/384 EWG. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung (...) nicht gesetzlich geregelt, ist ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis vorzulegen, dessen Anerkennung nach den EG-Richtlinien 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) oder 89/48/EWG(Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist. (...).

      muss es heißen: 

      III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

      (...)

      3. Folgende Nachweise sind durch alle Bewerber zu erbringen:

      — Nachweis der beruflichen Qualifikation gem. Pkt III.2) der Bekanntmachung (...) in Form einer Kopie der Kammerurkunde oder eines vergleichbaren Nachweises (Verkehrsplaner: Diplomurkunde oder vergleichbar), bei ausländischen Bewerbern Nachweise gemäß Richtlinie 2005/36/EG. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung (...) nicht gesetzlich geregelt, ist ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis vorzulegen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. (...).

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Wettbewerbsbekanntmachung

      Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

      I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

      Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
      Göttinger Chaussee 76A
      Kontaktstelle(n): Geschäftsbereich 3 Projektgruppe Sonderaufgaben
      30453 Hannover
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MTZjaGBpOm1vX15tXWJoX2ZmcV9hKGhjX15fbG1bXWJtX2goXl8=

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.strassenbau.niedersachsen.de

      Weitere Auskünfte erteilen: Machleidt GmbH
      Mahlower Straße 23/24
      Zu Händen von: Frau Kirchner
      12049 Berlin
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 3060977716
      E-Mail: MjE3WlhhUlddVGEvXFBSV1tUWFNjHVNU
      Fax: +49 3060977729
      Internet-Adresse: http://www.machleidt.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Es sind keine weiteren Unterlagen erhältlich
      DEUTSCHLAND

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: competitionline Verlags GmbH
      Charlottenstr. 95
      10969 Berlin
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 3022908460
      E-Mail: MTFobWVuP2JubG9kc2hzaG5ta2htZC1ibmw=
      Fax: +49 30229084651
      Internet-Adresse: https://www.competitionline.com/de/ausschreibungen/153236/anmeldung

      I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde
      1.3)Haupttätigkeit(en)
      Sonstige: Straßenbau
      1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts

      II.1)Beschreibung
      II.1.1)Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
      Verkehrs-, stadt- und freiraumplanerischer Ideenwettbewerb B3 Südschnellweg Hannover.
      II.1.2)Kurze Beschreibung:
      Die Bundesstraßen B3, B6 und B65 verlaufen im Süden Hannovers als Südschnellweg vom Landwehrkreisel im Westen bis zum Seelhorster Kreuz im Osten und sind für den Großraum Hannover von großer verkehrlicher Bedeutung sowie wesentlicher Bestandteil der überregionalen Erschließung.
      Bei dem 4,6 km langen Streckenabschnitt des Südschnellweges zwischen Landwehrkreisel im Westen bis zur Unterführung der Bahntrasse der DB im Osten, der Gegenstand des Wettbewerbes ist, handelt es sich um eine 4-streifige Bundesstraße ohne Standstreifen, deren Regelquerschnitt den heutigen verkehrlichen Anforderungen nicht mehr gerecht wird. Eine Untersuchung von vier Brücken auf diesem Abschnitt hat zudem ergeben, dass diese Bauwerke nur noch eine Restnutzungsdauer bis 2023 aufweisen, so dass eine Erneuerung des gesamten Streckenabschnittes erforderlich wird. Mit dem Erfordernis der Erneuerung ergibt sich gleichzeitig die Chance, die derzeitige Trassierung zu überprüfen, ggf. Abschnitte in andere Höhenlagen zu verlegen und die Flächen einschließlich der angrenzenden Bereiche städtebaulich und freiraumplanerisch neu zu ordnen.
      Der Südschnellweg führt im Planungsbereich vom Landwehrkreisel Richtung Osten zunächst durch ein Gebiet mit Kleingärten, Sport- und Grünflächen und daran anschließende geschützte Biotope, im mittleren Streckenabschnitt quert er die Leine mit ihrer als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Auenlandschaft und bedeutenden Erholungsgebieten, hier liegt die Trasse im gesetzlich festgelegten HQ-100-Gebiet. Im Osten verläuft der Südschnellweg als Hochstraße (Dammlage und Brücke) über die Hildesheimer Straße durch innerstädtisches Gebiet mit unmittelbar angrenzender Wohnbebauung und Gewerbebetrieben.
      Die Brücke über die Hildesheimer Straße mit einer Gesamtlänge von 484 Meter ist das zentrale Bauwerk des Südschnellweges. Unterhalb der Brücke kreuzen die Hauptverkehrsstraße Hildesheimer Straße sowie die Stadtbahnlinie der Üstra. Der Raum unterhalb der Brücke wird zu großen Teilen als Fläche für den ruhenden Verkehr genutzt. Beidseitig des Bauwerks verläuft parallel eine Gemeindestraße, über die mittels Rampen das Auf- und Abfahren auf den bzw. vom Südschnellweg möglich ist. Südlich der Brücke grenzt ein vorwiegend gründerzeitlich geprägtes Wohnquartier an, im Norden befinden sich gewerblich genutzte Grundstücke, nordöstlich ein mit Einfamilienhäusern geprägtes Wohngebiet.
      Im Zuge der Nachrechnung und der durchgeführten Analyse ist der Verkehr auf der Brücke über die Hildesheimer Straße auf je einen Fahrstreifen pro Richtung eingeschränkt worden. Weiterhin ist die Brücke für genehmigungspflichtige Schwertransporte gesperrt. Um den Verkehr aufrechterhalten zu können, wird die Brücke derzeit kontinuierlich überwacht. Zur Gewährleistung der Restnutzungsdauer bis 2023 werden 2015/2016 Verstärkungsmaßnahmen durchgeführt.
      Neben der Brücke über die Hildesheimer Straße befinden sich innerhalb des Wettbewerbsgebietes zudem die Unterführung der Schützenallee, sowie die Leineflut- und die Leinebrücke und weitere Unterführungen. Der Leinebrücke und Leineflutbrücke kommt für das Stadtgebiet Hannover aufgrund des hochwasserfreien Leineübergangs im südlichen Stadtgebiet eine besondere Bedeutung zu.
      Mit dem Ideenwettbewerb möchte die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Möglichkeiten ausloten, stadtentwicklungs- und verkehrspolitische Zielsetzungen zu verbinden, indem durch die Überprüfung der bisherigen Verkehrsführung und ggf. abschnittsweise Verlagerung der Trasse urbane Räume zurückgewonnen, Barrieren in der Stadtstruktur überwunden, Quartiere auf städtischer Ebene besser vernetzt und die Lebensqualität in den angrenzenden Wohnquartieren mit Bezug zu den nahe gelegenen Erholungsgebieten gesteigert werden können.
      Landschaftsplanerisch soll im Rahmen der Eingriffsregelung eine Verbesserung der vorhandenen Biotopverbundstruktur sowie eine Öffnung des Landschaftsbildes zum Erleben einer Vielfalt, Eigenart und Schönheit durch eine Reduzierung der Barrierewirkung im Zuge einer entsprechenden Aufweitung und durchlässigen Gestaltung der Bauwerke erreicht werden.
      Gegenstand des Wettbewerbes ist die zukünftige Führung des Südschnellweges und seiner Bauwerke sowie die Neuordnung der angrenzenden städtischen Bereiche unter Berücksichtigung aller umweltfachlichen Belange. Darüber hinaus werden von den Teilnehmern Konzepte zur Aufrechterhaltung der Verkehrsführung während der Bauzeit erwartet.
      Das Verfahren wird nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013) als nichtoffener einphasiger Ideenwettbewerb für Verkehrsplaner, Stadtplaner/Architekten und Landschaftsarchitekten durchgeführt. Das Verfahren ist mit der Architektenkammer Niedersachsen abgestimmt. Die Registrierung erfolgt auf Grundlage der vollständigen Auslobungsbedingungen.
      Die Auslobung des Wettbewerbes ist Ende September/Anfang Oktober 2015 geplant.
      II.1.3)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      71000000712000007130000071400000

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
      Es werden Verkehrsplaner, Stadtplaner/Architekten und Landschaftsarchitekten gesucht, die Erfahrungen in der Umsetzung komplexer Planungsaufgaben auf der verkehrsplanerischen, städtebaulichen und freiraumplanerischen Ebene nachweisen können. Im Wettbewerb ist darüber hinaus die Beratung durch einen konstruktiven Bauwerksplaner gefordert.
      Vier Teilnehmer werden durch den Auslober gesetzt, acht bis elf weitere werden in einem offenen Bewerbungsverfahren ausgewählt.
      Die eingegangenen Bewerbungen werden anhand der nachfolgend beschriebenen Kriterien und dem frist- und formgerechten Eingang der Bewerbung ausgewählt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht zugelassen und werden zur Zulassung der Bewerbung nicht herangezogen. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auslober. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
      Die Bewerber haben die unter Punkt III.2) beschriebenen Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen. Weiterhin haben die Bewerber anhand von Referenzen nachzuweisen, dass sie eine hinsichtlich Komplexität und Umfang vergleichbare Planungsaufgabe bereits erfolgreich geleistet haben. Zur Prüfung der fachlichen Eignung wird ein vom Auslober berufenes Beratungsgremium gebildet, dem neben Vertretern/innen des Auslobers und der Stadt Hannover je ein/e freischaffende/r Verkehrsplaner/in, Stadtplaner/Architekt/in und Landsschaftsarchitekt/in angehören.
      Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen:
      1. Vollständig ausgefülltes und korrekt abgesendetes Internet-Bewerbungsformular mit Nennung der Teilnehmer mit Angabe zu Büroname; Ansprechpartner; Adresse; Telefon; E-Mail; ggf. Internetadresse; Namen der Büroinhaber und -partner; bei Stadtplanern/Architekten und Landschaftsarchitekten Kammernummer/Eintragungsort/Datum der Eintragung, bei Verkehrsplanern Datum der Diplomurkunde.
      2. Jeweils ein Referenzprojekt (Wettbewerbserfolg oder abgeschlossene Planungsaufgabe) aus den Bereichen Verkehrsplanung, Stadtplanung/städtebauliche Planung, Freiraumplanung, nicht älter als sechs Jahre mit den Angaben:
      Wettbewerbstitel und erzielter Rang/Projektbezeichnung; Jahr der Auszeichnung/Planungsabschluss; Auslober/Auftraggeber; Verfasser; Größe des Wettbewerbs-/Planungsgebietes; Kurzbeschreibung; 1 Bilddatei je Referenzprojekt mit Bildern und Plänen. Die Bilddateien werden dem Auswahlgremium per Beamer vorgeführt. In der Bilddatei müssen deshalb der Büroname und der Projekttitel im Bild zu finden und gut lesbar sein. Die Bilddateien werden im JPG-Format hochgeladen. Sie sollen 3.072 Pixel breit und 2.304 Pixel hoch sein.
      3. Folgende Nachweise sind durch alle Bewerber zu erbringen:
      — Nachweis der beruflichen Qualifikation gem. Pkt III.2) der Bekanntmachung in Form einer Kopie der Kammerurkunde oder eines vergleichbaren Nachweises (Verkehrsplaner: Diplomurkunde), bei ausländischen Bewerbern Nachweise gemäß Richtlinie 85/384 EWG. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung Verkehrsplaner, Stadtplaner bzw. Landschaftsarchitekt nicht gesetzlich geregelt, ist ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis vorzulegen, dessen Anerkennung nach den EG-Richtlinien 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) oder 89/48/EWG(Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in einer Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
      — Schriftliche Erklärung jedes Bewerbers, dass Ausschlussgründe gem. § 4VOF (2009) nicht vorliegen.
      4. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Abweichungen von den formalen Anforderungen und Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Eine Beteiligung auch einzelner Mitglieder von Bewerbergemeinschaften an mehr als einer Bewerbergemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller davon betroffenen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
      Die Bewerber haben selbst zu überprüfen, dass ihre Bewerbung korrekt und mit allen erforderlichen Angaben abgespeichert wurde.
      5. Inhaltliche Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
      — funktionale und gestalterische Qualität der eingereichten Referenzprojekte, 0-4 Punkte (einfache Wichung).
      Jedes Mitglied des Auswahlgremiums kann pro Bewerbung maximal 12 Punkte vergeben. Die Punkte werden in einer Matrix erfasst und sind Bestandteil des Ergebnisprotokolls. Ausgewählt werden bis zu 11 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen. Der Auslober behält sich vor, bei gleicher Punktzahl zu losen. Die ausgewählten Bewerber werden per E-Mail benachrichtigt (über die bei der Registrierung verwendete E-Mail-Adresse). Sie haben ihre Teilnahme innerhalb einer Woche schriftlich zu bestätigen.
      III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Zur Teilnahme am Wettbewerb zugelassen sind in den EWR/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Verkehrsplaner, Stadtplaner/Architekt, Landschaftsarchitekt zu führen und gemäß den EG Richtlinien in der Bundesrepublik Deutschland tätig werden können. Juristische Personen und Personengesellschaften sind teilnahmeberechtigt, sofern ihr satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der gestellten Aufgabe entsprechen. Mindestens einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit muss die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
      Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Teilnahmehindernisse sind nach § 4 (2) RPW 2013 geregelt. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Wettbewerbsbekanntmachung erfüllt sein.
      Sonderfachleute und Fachberater etc. unterliegen nicht den Teilnahmeberechtigungen. Die Zusammensetzung der Bewerber darf im Verlauf des Verfahrens nicht verändert werden.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Geplante Teilnehmerzahl Mindestzahl 12. /Höchstzahl 15
      IV.2)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
      1. SHP Ingenieure, Hannover; SCHULITZ Architekten GmbH, Braunschweig; nsp christoph schonhoff landschaftsarchitekten stadtplaner, Hannover 
      2. BPR, Hannover; Schneider + Schumacher, Frankfurt a. M.; LAD+, Hannover
      3. ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung, Hamburg; Teleinternetcafe GbR, Berlin; Büro Urbane Landschaften, Hamburg
      4. Stadt Land Fluss, Büro für Städtebau und Stadtplanung, Berlin; Franz Reschke Landschaftsarchitektur, Berlin; Hoffmann Leichter Ingenieurgesellschaft mbH, Berlin
      IV.3)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
      Die Kriterien werden den Teilnehmern in der Auslobung mitgeteilt.
      IV.4)Verwaltungsangaben
      IV.4.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
      PGSO-HI/31270-A169585
      IV.4.2)Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
      IV.4.3)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 28.8.2015 - 18:00
      IV.4.4)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.4.5)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.
      IV.5)Preise und Preisgericht
      IV.5.1)Angaben zu Preisen:
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Insgesamt stehen 250 000 EUR (netto) für Bearbeitungshonorare, Preise und Anerkennungen zur Verfügung. Folgende Aufteilung ist vorgesehen.
      Bearbeitungshonorare 150 000 EUR
      1. Preis 40 000 EUR
      2. Preis 25 000 EUR
      3. Preis 15 000 EUR
      2 Anerkennungen à 10 000 EUR.
      Die Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Verteilung beschließen oder Preisgruppen bilden. Die Mehrwertsteuer von derzeit 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird den inländischen Teilnehmern zusätzlich ausgezahlt.
      IV.5.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
      Für Bearbeitungshonorare stehen insgesamt 150 000 EUR zur Verfügung. Je nach Anzahl der im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Teilnehmer (insgesamt 12-15), erhält jeder Teilnehmer 10 000 EUR bis 12 500 EUR.
      IV.5.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
      IV.5.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: nein
      IV.5.5)Namen der ausgewählten Preisrichter
      1. Dr. rer. pol. Antje Matern
      2. Prof. Dr. Ing. Hartmut Topp
      3. Prof. Dr.-Ing. Kunibert Wachten
      4. Prof. Dr.-Ing. habil. Dr.-Ing. E.h Konrad Zilch
      5. MDirig Gerhard Rühmkorf
      6. Dr. Christoph Wilk
      7. Uwe Bodemann
      8. Günther Henkenberens

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
      VI.2)Zusätzliche Angaben:
      Abgabe bzw. Eingang von Bewerbungsunterlagen:

      Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich per Internet-Formular unter https://www.competitionline.com/de/ausschreibungen/204825/anmeldung

      Postalische Einsendungen sind nicht möglich.
      Weitere Beauftragung:
      Mit dem Wettbewerb ist kein Auftragsversprechen verbunden. Der Auslober behält sich vor, mit mehreren Lösungsansätzen aus dem Wettbewerb in den weiteren Entscheidungsprozess zu gehen und ggf. die Lösungsansätze aus dem Ideenwettbewerb in einem Realisierungswettbewerb überprüfen und konkretisieren zu lassen. Eine Berücksichtigung der Preisträger aus dem Ideenwettbewerb bei der weiteren Planung oder deren Teilnahme an einem nachfolgenden Realisierungswettbewerb wird in Aussicht gestellt.
      VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

      Vergabekammer des Landes Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
      Auf der Hude 2
      21339 Lüneburg
      DEUTSCHLAND
      Fax: +49 4131152943

      VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
      VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

      Vergabekammer des Landes Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
      Auf der Hude 2
      21339 Lüneburg
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 4131152943

      VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      16.7.2015
    © European Union, http://ted.europa.eu
  • Protected by Copyscape
  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 17.07.2015
Ergebnis veröffentlicht 17.02.2016
Zuletzt aktualisiert 03.01.2022
Wettbewerbs-ID 2-204825 Status Online-Wettbewerb / Ausschreibung
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