Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Neubebauung und Erweiterung eines Grundschulstandortes im Nürnberger Norden – Gebäudeplanung.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Geschäftssitz des Auslobenden bzw. Nürnberg.
NUTS-Code DE254
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
In einem ersten Bauabschnitt mit ca. 5 000 m2 BGF handelt es sich um eine Ersatzbebauung und Erweiterung des Grundschulstandortes um einen Schulneubau für eine 4-zügige Grundschule und einer Pausenhalle, sowie um den Neubau eines 4-gruppigen Kinderhortes inklusive aller bauabschnittsweise erforderlichen Freianlagen. In einem 2.Bauabschnitt sollen nach Rückbau des vorhandenen Hortprovisoriums ein weiterer 6-gruppiger Hort, Sporthallen, sowie Mittagsbetreuungsflächen für den Schulbereich mit insgesamt 3 000 m2 BGF und zugehörigen Freianlagen geschaffen werden. Dabei kann optional ein dann geräumtes Schulgebäude mitverwendet werden.
Gegenstand des Auftrags sind die Architektenleistungen für die Objektplanung gem. HOAI 2013, Teil 3, § 33 ff, Leistungsphasen 1-9.
Eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung ist vorgesehen (alle Leistungsphasen). Ein Rechtsanspruch auf weitere Beauftragung besteht nicht.
Beginn Lph. 1-3: Nach Abschluss des VOF-Verfahrens im November 2015, Termin zur Anmeldung der Finanzierung Stadt Nürnberg (Abschluss Lph 3) im April 2016.
Es sollen die Bayerischen Richtlinien für den Schul- und Hortbau eingehalten werden.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Beabsichtigt ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 gem. § 34 HOAI 2013. Die Beauftagung erfolgt zunächst ausschließlich für die Leistungsphasen 1-3.
Die Weiterbeauftragung erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit der zuständigen Entscheidungsgremien.
Geschätzter Wert ohne MwSt:
Spanne von 1 050 000 bis 1 350 000 EUR
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Beabsichtigt ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 gem. § 34 HOAI 2013. Die Beauftagung erfolgt zunächst ausschließlich für die Leistungsphasen 1- 3.
Die Weiterbeauftragung erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit der zuständigen Entscheidungsgremien.
Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für...
Der Auftraggeber hat somit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 2.11.2015. Abschluss 31.12.2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Berufshaftpflichtversicherung 3 000 000 EUR für Personen- und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweis im Auftragsfall zusichert.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Die Vergütung erfolgt gem. HOAI in der gültigen Fassung; BGB.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts – gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher davon betroffener Bewerbergemeinschaften (Wahrung des Geheimwettbewerbs). Ausnahme: Nachvollziehbare Darlegung und Beweis, dass aufgrund besonderer Vorkehrungen der Geheimwettbewerb ausnahmweise gewährleistet ist. Der Beweis muss zur Angebotsabgabe vorliegen. Ansonsten ist ein Ausschlussgrund gegeben.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen.
Der Bewerber hat zu erklären,
1.1. dass kein Insolvenzverfahren, Liquidation oder Gleichartiges beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 4 Abs. 9 lit. a VOF).
1.2. keine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung aus Gründen, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, vorliegt (§ 4 Abs. 9 lit. b VOF).
1.3. nachweislich keine schweren Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit vorliegen (§ 4 Abs. 9 lit. c VOF).
1.4. kein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers vorliegen (§ 4 Abs. 9 lit. d VOF).
1.5. keine rechtskräftige Verurteilung nach § 4 Abs. 6a-g VOF vorliegt.
2. Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberinnen und Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen Unternehmen zusammengearbeitet wird, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen.
3. Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen bereit ist oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist (die Vorlage von Kopien ist zulässig) – siehe Ziffer III.1.1).
4. Hinsichtlich des Vorbehalts für den Berufsstand siehe nachfolgend Ziffer III.3.1).
Mindestbedingung/en: Bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Anforderungen wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
5. Für Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer/Eignungsleihe werden die Anforderungen im Bewerbungsbogen näher erläutert.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) Nr. 1) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Bilanzen oder Bilanzauszüge für den Fall, dass der Bewerber aufgrund gesetzlicher Vorschriften diese veröffentlichen/offen legen muss (zur Offenlegung zählt auch die Verpflichtung zum Einreichen der Bilanz zum Handelsregister).
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) Nr. 1) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Vorbemerkung:
Bewertungsformel: IST-Punkte (max. Punkte pro Ziffer) x Wichtung in % = Wertungspunkte (max. 1 000 Punkte).
1. Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren festangestellten Beschäftigten ersichtlich ist. Gliederung nach Führungskräften, Architekten, sonstige Beschäftigte. (Gewichtung 10 %).
2. Eine Darstellung von 3 vergleichbaren Projekten.
Dabei gelten folgende Mindestanforderungen (können diese nicht erfüllt werden, führt dies zum Ausschluss aus dem VOF-Verfahren):
a) Zeitraum Referenz
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen im Zeitraum 1.1.2011 bis zur VOF-Bekanntmachung die Leistungsphase 8 (Gebäudeplanung) abgeschlossen wurde.
b) Vergleichbarkeit:
Die Referenzen müssen unter die Kategorie „Schulgebäude und/oder Bildungsbau“ fallen (Mindestanforderung).
und
Die Referenzen müssen Baukosten (KG 200-600) von > 12 000 000 EUR brutto nachweisen. (Mindestanforderung).
Kann eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht nachgewiesen werden, führt dies zum Ausschluss aus dem VOF-Verfahren.
Verwendung der Anlage 4 des Bewerbungsbogens;
Referenzprojekte (Gewichtung 50 %).
Bewertet werden:
— Öffentliche oder öffentlich geförderte Baumaßnahme (2 Punkte von 10 Punkten);
— Erbrachte Leistungsphasen (4,5 Punkte von 10 Punkten);
— Referenzschreiben (1,5 Punkte von 10 Punkten);
— Kostentreue (1 Punkt von 10 Punkten);
— Termintreue (1 Punkt von 10 Punkten).
3. Angaben zum Projektleiter und dem restlichen Projektteam sowie Darstellung des Projektteames anhand eines Organigrammes (Gewichtung 20 %).
4. Angaben zur Sicherstellung der Qualität sowie hinsichtlich Kosten und Termine unter Verwendung der Anlage 5 des Bewerbungsbogens – Qualität, Kosten und Termine, nach folgenden Kriterien (Gewichtung 15 %).
4.1 Wie stellt der Bewerber die Qualitätssicherung in seinen Projekten sicher (2 Punkte von 10 Punkte).
4.2 Wie stellt der Bewerber die Einhaltung der Kosten in seinen Projekten sicher (4 Punkte von 10 Punkte).
4.3 Wie stellt der Bewerber die Einhaltung der Termine in seinem Projekten sicher (4 Punkte von 10 Punkte).
5. Einhaltung der Formvorgaben/Stimmigkeit der Bewerbungsunterlagen (Gewichtung 5 %).
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) Nr.1) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind und eine entsprechende Bauvorlageberechtigung (Art. 61 (1), (2) BayBO) nachweisen können. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/Bewerbergemeinschaften, muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Erfüllen nach Abschnitt III. mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 10 Abs. 3 VOF).
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
VOF-WBG-GP
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
10.8.2015 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden.
Der Bewerbungsbogen auf folgender Internetseite heruntergeladen werden kann: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/Default.aspx?Portal=DEVA (Suchbegriff: VOF-WBG-GP)
Bewerbungen sind nur mit diesem Bewerbungsbogen möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Der Umschlag ist mit einem vorgegebenen Aufkleber (bei dem abzufordernden Bewerbungsbogen enthalten) zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
2. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurück versandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
3. Fragen zur Maßnahme sind nur per E-Mail an die gemäß Ziffern in I.1) genannten Kontaktstelle zu richten.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß §§ 107 Abs. 3, 101b Abs. 2, 114 Abs. 2 GWB.
Unbeschadet der Prüfungsmöglichkeiten von Aufsichtsbehörden unterliegt die Vergabe öffentlicher Aufträge der Nachprüfung durch die Vergabekammern (s. Ziffer VI.4.1 Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragssteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber (s. Ziffer I.1 Kontaktstelle).
Rechtzeitig ist eine Rüge generell nur dann, wenn sie ab dem Zeitpunkt, ab dem der Antragsteller Kenntnis von dem gerügten Vergaberechtsverstoß erlangt hat oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erhoben wurde. Nicht mehr rechtzeitig ist eine Rüge jedenfalls dann, wenn ab dem vorgenannten Zeitpunkt mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. In einem Teilnahmewettbewerb (z. B. Nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren) ist eine Rüge außerdem nicht mehr rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen für den Teilnahmeantrag (z. B. Bewerbungsbedingungen, Bewerbungsbogen) erkennbar war und die in der Bekanntmachung benannte Frist zur Bewerbung (s. Ziffer IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) abgelaufen ist. Im weiteren Vergabeverfahren nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs ist eine Rüge zudem nicht mehr rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Verdingungsunterlagen (z. B. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Vergabebestimmungen, Leistungsbeschreibung) erkennbar war und die in den Verdingungsunterlagen benannte Angebotsfrist abgelaufen ist. In einem Vergabeverfahren ohne gesonderten Teilnahmewettbewerb (z. B. Offenes Verfahren) ist eine Rüge außerdem nicht mehr rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der Verdingungsunterlagen erkennbar war und die in der Bekanntmachung (s. Ziffer IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote) benannte Angebotsfrist abgelaufen ist.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn seit dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Zuschlag darf 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden; bei Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes, der zur Unwirksamkeit führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10.7.2015