Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Staufer-Kaserne -GBM- Neubau Unterkunftsgeb. 53 + 54, Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 88630 Pfullendorf, Kasernenstr., Staufer-Kaserne -GBM- Neubau Unterkunftsgeb. 53 + 54.
NUTS-Code DE149
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
88630 Pfullendorf, Kasernenstr., Staufer-Kaserne -GBM- Neubau Unterkunftsgeb. 53 + 54, Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI.
Die Maßnahme umfasst den Neubau von zwei baugleichen Unterkunftsgebäuden in der Staufer-Kaserne in Pfullendorf.
Entsprechend der Nutzeranforderung des Planungsauftrags entstehen auf dem Grundstück zwei Unterkunftsgebäude mit je 72 Zimmern und gemeinschaftlich genutzten Funktionsbereichen. Die dreigeschossigen Gebäude sind Ost-West-orientiert und vollunterkellert. Insgesamt betragen die Gebäudeabmessungen jeweils 49 m x 14 m. Zur technischen Versorgung der Gebäude dienen die Technik- und Installationsräume im Untergeschoss. Da es sich um zwei baugleiche Gebäude handelt, ist von einem Objekt und einem Wiederholungsfall auszugehen.
Planungsgrundlage bildet der Unterkunftsstandard gemäß Planungshilfe vom Juli 2012, welcher eine Unterbringung in Wohneinheiten von 2 Einzelzimmern mit gemeinsam genutzter Nasszelle vorsieht. Mit dem Erlass vom 1.12.2014 änderte sich der Unterbringungsstandard. Im Rahmen der Ausführungsplanung ist die derzeitige Planung an den neuen Einzelzimmerstandard mit eigener Nasszelle anzupassen.
Nutzfläche je Unterkunftsgebäude: ca. 1 400 m2
Der Ablauf der Maßnahme erfolgt nach den Richtlinien für Baumaßnahmen des Bundes (RBBau). Die bauordnungsrechtliche Behandlung der Baumaßnahme erfolgt gem. § 70 (3).
Folgende Termine sind einzuhalten:
Erstellung der Ausführungsplanung bis: 05/2016,
Baubeginn: 6/2016,
Bauende voraussichtlich: 12/2017.
Besonderer Wert wird auf nachhaltiges und energiesparendes Bauen gelegt.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.6.2016. Abschluss 31.12.2017
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssumme Personenschäden 2 000 000 EUR, Deckungssumme sonstige Schäden 2 000 000 EUR.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
—
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigtem Vertreter zugelassen.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Erklärung, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 und 9 VOF vorliegen (vorbehalten wird die Nachforderung der Nachweise gemäß § 4 Abs. 7 VOF).
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft Erklärung, wer diese vertritt.
Hinweis: Alle geforderten Erklärungen und Nachweise nach III.2.1), III.2.2) und III.2.3) sind bei Bewerber- und Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern einer Gemeinschaft zu erbringen. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Gemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder zufolge.
Angaben über die Namen und berufliche Qualifikation des Bewerbers und der Person, welche die Leistungen tatsächlich erbringen (Nachweis gem. § 19 Abs. 1 VOF, z. B. in Form von Studienabschlußnachweisen oder Kammermitgliedschaftbescheinigungen für den Bewerber und Projektleiter).
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Erklärung entsprechender Berufshaftpflichtversicherung mit einer Dechungssumme von 2 000 000 EUR für Personenschäden und 2 000 000 EUR für sonstige Schäden.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und, falls abweichend, seinen Umsatz für entsprechende Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Angaben von 3 Refenrenzobjekten aus dem Bereich Unterkunftsgebäude, Gemeinschaftunterkünfte, Studentenwohnheim, realisiert in den letzten 5 Jahren mit mind. 3 000 000 EUR Gesamtbaukosten, einschließlich genauer Beschreibung, Fotos und Planverkleinerungen, Angabe von Auftraggebern, Leistungen und bearbeiteten Leistungsphasen.
Liste der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, mit Angabe der Gesamtbaukosten, der Leistungszeit des Auftraggebers und der bearbeiteten Leistungsphasen.
Angabe des Auftragsanteils, für den möglicherweise Unteraufträge erteilt werden.
Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Angaben zur Gewährleistung des Datenaustausches gemäß Bewerberformblatt.
Angaben zur Zusammenstellung, Größe und Organisation des Projektteams. Nachweise der beruflichen Qualifikation nach § 19 Abs. 1 und 2 VOF des maßgeblichen Projektleiters, der vorgesehenen Fachbauleiter und der weiteren Projektbearbeiter in Form von Studiennachweisen und Bescheinigungen. Nachweis der Referenzen der einzelnen Projektleiter.
Fehlende Erklärungen und Nachweise werden nicht nachgefordert.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Qualifikation gem. § 19 Abs. 2 VOF.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Persönliche Eignung sowie wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit in Bezug auf vergleichbare Maßnahmen.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
15-05842
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
7.9.2015
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
25.9.2015
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 6.10.2015 - 15:00
Ort:
Entfällt.
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem geschlossenen Umschlag, schriftlich bei der unter I.1) genannten Anschrift einzureichen. Der Umschlag ist wie folgt zu kennzeichnen: Teilnahmeantrag für Architektenleistungen zur Vergabenummer 15-05842. Anträge per Telefon, Fax und E-Mail sind nicht zulässig.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
5.8.2015