Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
6-streifiger Ausbau der Bundesautobahn A 6 im Abschnitt Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern bis AK Feuchtwangen/Crailsheim – Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI, Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lärmschutzanlagen, Beckenanlagen) gem. § 43 HOAI.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Nürnberg.
NUTS-Code DE254
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Planungsleistung zum 6-streifigen bestandsnahen Ausbau der BAB A 6 von der Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern (Bau-km 706 + 353) bis zum Autobahnkreuz Feuchtwangen/Crailsheim (Bau-km 715 + 200) nach RE 2012.
Die Länge des Planungsabschnittes beträgt ca. 8,8 km. Etwa mittig befindet sich die AS Schnelldorf (Bau-km 709 + 958), welche an die neue Lage der Autobahntrasse angepasst werden muss. Der Planungsabschnitt beinhaltet zudem die Parkplatzanlage Ochsenberg/Schleehardt (Bau-km 707 + 800 – 708 + 200), die dem Autobahnverkehr zukünftig nicht mehr zur Verfügung stehen wird sowie die PWC-Anlage Rothensteig (Bau-km 711 + 800 – 712 + 400), welche in einem separaten Verfahren behandelt wird und lediglich an die neue BAB-Trasse anzubinden ist.
Außerdem sind in diesem Planungsabschnitt im Rahmen des Autobahnausbaus der BAB A 6 parallel verlaufenden Straßen und Wege sowie 6 Unterführungen an die neuen Verhältnisse anzupassen. Am Kreuz Feuchtwangen/Crailsheim unterführt die A 7 die A 6. Das Brückenbauwerk wird im Zuge des 6-streifigen Ausbaus erneuert und hinsichtlich der lichten Weite vergrößert. Die Kreuzungsbauwerke sind lediglich an die Streckenplanung anzupassen und sind nicht Bestandteil der Planungsleistung. Die Dimensionierung der immissionsschutztechnischen Maßnahmen sowie der Beckenanlagen/Entwässerungssysteme sind in der Planungsleistung inbegriffen. Die Rampen des AK werden voraussichtlich nur im südlichen Teil baulich verändert.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
— Fachplanung Verkehrsanlagen nach HOAI 2013 Teil 3, Abschnitt 4, § 45, Leistungsphase 4 sowie Teilleistungen der LPH 1, 2 und 3;
— ein Teil der LPH 3 sowie grundlegende Teilleistungen der LPH 1 und 2 wurden bereits erbracht;
— Fachplanung Ingenieurbauwerke (Lärmschutzanlagen, Beckenanlagen) nach HOAI 2013 Teil 3, Abschnitt 3, § 41, Leistungsphase 4 sowie Teilleistungen der LPH 1, 2 und 3;
— ein Teil der LPH 3 sowie grundlegende Teilleistungen der LPH 1 und 2 wurden bereits erbracht.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 14.12.2015. Abschluss 30.4.2019
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung über 1 500 000 EUR für Personenschäden sowie über 1 500 000 EUR für Sachschäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben, die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß § 8 AVB Straßenbau.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bieter- oder Bewerbergemeinschaften in Form einer projektbezogenen ARGE sind zulässig.
Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Bieter- oder Bewerbergemeinschaften haben die Bewerbungsunterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, soweit die vorgesehenen Leistungen der jeweiligen Anforderung entsprechen. Die Leistungsbereiche jedes Mitglieds der Bieter- oder Bewerbergemeinschaft sind klar aufzuzeigen (z. B. Organigramm). Die geforderten Nachweise sind von jedem Mitglied für seinen Leistungsbereich zu erbringen.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Vertragsgrundlage werden das Vertragsmuster sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Auftraggebers. Honorare und Vergütungen ermitteln sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (6) und § 4 (9a bis einschl. d) VOF vorliegen (Ausschlusskriterium);
b) Nachweis der Berufszulassung des Bewerbers gem. § 4 (3) und § 19 (2) VOF;
c) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen;
d) Angabe der im beigefügten Formblatt „Teilnahmeantrag“ geforderten relevanten Angaben.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Erklärung gem. § 2 (3) VOF, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist, die Ausführungs- und Lieferinteressen verfolgen;
b) Erklärung gem. § 4 (2) VOF, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet;
c) Will sich ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) auf die Leistungsfähigkeit Dritter (auch freie Mitarbeiter) berufen, so ist nachzuweisen, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Es ist der Nachweis zu führen, dass die erforderlichen Mittel für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen (Nachweis der gesicherten Nutzung z. B. durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten);
d) Angaben über die technische Leitung gem. § 5 (5) c)VOF;
e) Erklärung gemäß § 5 (4) c) VOF über den Gesamtumsatz brutto des Bewerbers und
f) seinen Umsatz für die ausgeschriebene Dienstleistung (hier Bereich Verkehrsplanung bzw. Ingenieurbauwerke) in den letzten 3 Geschäftsjahren.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
III.2.3.a) Personelle Qualifikation:
Angabe der Zahl der Beschäftigten im jährlichen Mittel gemäß § 5 (5) d) VOF der letzten 3 Jahre für die ausgeschriebene Dienstleistung:
— Führungskräfte (einschl. Projektleiter);
— sonstige fest angestellte Beschäftigte (ohne Führungskräfte und ohne Auszubildende);
Angabe von Name, Qualifikation, Berufserfahrung, Mitarbeit bei vergleichbaren Projekten (in der entsprechenden Fachdisziplin) und Beispielreferenzen der Personen, die die geforderten Leistungen tatsächlich gemäß § 4 (3) und § 5 (5) a) VOF erbringen sollen, insbesondere:
— des Projektleiters/der Projektleiterin (Qualifikation mind. Studium mit Abschluss Dipl.-Ing. Ingenieur oder vergleichbar);
— dessen Stellvertreter/in;
— und von einem weiteren Projektmitarbeiter/in.
Für den Projektleiter/die Projektleiterin ist die Erfahrung und Mitarbeit als Projektleiter bei vergleichbaren Projekten oder bei den Beispielreferenzen aus III.2.3.b. anzugeben.
Die Vergleichbarkeit von persönlichen Referenzprojekten hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschreibung/Bilder).
Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend.
III.2.3.b) Referenzobjekte:
Nennung und Beschreibung der erbrachten Leistungen bei insgesamt maximal 3 mit den Anforderungen nach II.1.5) und II.2.1) vergleichbaren Objekten:
Planungsleistungen zum Ausbau von Autobahnen.
Je Referenzobjekt sind anzugeben:
— Projektbezeichnung;
— Anzahl der durchschnittlich am Projekt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers (bei Projekten in Arbeitsgemeinschaften oder mit/als Nachunternehmerleistungen Angabe der eigenen Mitarbeiter ausschl. Mitarbeiter der anderen Unternehmer bzw. ARGE- Partner);
— kurze Beschreibung des Projektes;
— Angaben zu den Besonderheiten des Projektes;
— Angaben zum Auftraggeber (Anschrift, Name und Telefonnummer des Ansprechpartners);
— Vertragsverhältnis zum Bauherrn (Auftraggeber), z. B. direkter Vertragspartner, Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE), Nachunternehmer;
— Angaben zum Honorar (Ausgabe der HOAI, Honorarzone und -satz, Honorar in EUR netto für die selbst erbrachten Leistungen;
— Angabe des Leistungszeitraumes bzw. Abgabe des Bearbeitungsstandes des Projektes;
— Referenzbescheinigung des Auftraggebers;
— Angaben zu den selbst erbrachten fertig gestellten Leistungen (Leistungsphasen nach HOAI) insbesondere bei noch nicht fertig gestellten Bauvorhaben Angabe des akt. Leistungsstandes entspr. den Leistungsphasen der HOAI, bei Projekten in Arbeitsgemeinschaften oder mit/als Nachunternehmerleistungen Angabe der selbst erbrachten Teilleistungen entspr. den Leistungsphasen nach HOAI.
Gewertet werden Referenzobjekte, deren Inbetriebnahme erst nach dem Jahr 2009, also ab dem 1.1.2010 erfolgte. Laufende Bauvorhaben werden für die Leistungsphasen nach HOAI gewertet, die bereits vollständig abgeschlossen wurden.
Bauabschnitte einer Gesamtmaßnahme werden als Einzelmaßnahme gewertet, wenn sie gesondert abgerechnet werden. Die o. g. Angaben dürfen dann nur diesen Bauabschnitt erfassen.
Die Vergleichbarkeit von Projekten hinsichtlich der Schwierigkeit/Projektgröße/Leistungsumfang ist vom Bewerber in Text und Bild nachzuweisen.
III.2.3.c) Erklärung zur technischen Ausstattung gemäß § 5 (5) e) VOF mit Angaben über die Ausstattung, Geräte, technische Ausrüstung (insbesondere Hardware, Rechnerart, Software, fachspezifische Software) welche der Bewerber für die Erbringung seiner Leistungen verfügt.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Der Leistungsteil der Planung von Verkehrsanlagen/Ingenieurbauwerken ist Ingenieuren gemäß VOF § 19 (2) oder juristischen Personen gemäß VOF § 19 (3) vorbehalten.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Auswahlkriterien für das Verhandlungsverfahren sind: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (max. erreichbare Punktzahl: 10 Punkte). Personelle und Fachliche Qualifikation (max. erreichbare Punktzahl: 56 Punkte). Fachliche Qualifikation, Referenzobjekte (max. erreichbare Punktzahl: 96 Punkte). Technische Ausstattung: (max. erreichbare Punktzahl: 10 Punkte). Die maximal zu erreichende Gesamt-Punktzahl ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 172 Punkten.Im Übrigen gelten die Auswahl- und Ausschlusskriterien aus dieser Bekanntmachung. Ein Muster der Bewertungsmatrix mit der Gewichtung der Auswahlkriterien wird den Bewerbern zusammen mit dem Teilnahmeantrag zugesandt (s. auch VI.3) Zusätzliche Angaben).
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
D-A6-15-68-A
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
4.9.2015 - 10:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
a) Der Teilnahmeantrag, die Wertungsmatrix und alle weiteren Unterlagen für die Bewerbung können bei der Kontaktstelle nach Nr. I.1) angefordert werden,
b) Die Anforderung kann per E-Mail erfolgen,
c) Die Bewerbungsunterlagen sind nach der in der Bewertungsmatrix vorgegebenen Reihenfolge und Nummerierung zu gliedern. Zur Bewertung ist eine schriftliche Aussage zu jedem Unterpunkt der Matrix notwendig,
d) Digitale Bewerbungsunterlagen sind nicht zugelassen,
e) Der Teilnahmeantrag ist unterschrieben zusammen mit den weiteren Bewerbungsunterlagen im verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Bewerbung für VOF-Verfahren – Bitte nicht öffnen“ zu versehen und beim Auftraggeber auf dem Postweg oder direkt einzureichen.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt (Ausschlusskriterium).
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgeschickt.
f) Enthalten die Bekanntmachung oder die Bewertungsmatrix nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
g) Die Unterlagen sind vollständig in dem in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Umfang einzureichen. Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordert wird, fehlende Unterlagen nachzureichen.
h) Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl. Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht danach erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktzahl erzielt wird.
i) Aus der Stufe 1 qualifizieren sich mindestens 3 Bewerber für die Stufe 2.
Diese erhalten mit Aufforderung zur Angebotsabgabe einen Ausschreibungstext für die Stufe 2.
j) Vertragsgrundlage werden im Auftragsfall das Vertragsmuster und die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Auftraggebers.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Ansbach
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer 15 Kalendertage (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
4.8.2015