Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
64-875/15 Objektplanung Hochbau für den Neubau des Stadtteilzentrums Schelmengraben in Wiesbaden-Dotzheim.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hans-Böckler-Straße 5-7, 65199 Wiesbaden-Dotzheim.
NUTS-Code DE714
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
64-875/15 Leistungen der Objektplanung Hochbau für den Neubau des Stadtteilzentrums Schelmengraben in Wiesbaden.
Das bisherige Stadtteilzentrum Schelmengraben soll abgerissen und an gleicher Stelle neu errichtet werden. Das Gebäude wird von Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 20 Jahren, Erwachsenen, insbesondere Familien und Frauen genutzt.
Der Neubau beinhaltet eine Bewegungshalle, einen Bürgersaal, ein Jugendcafé, verschiedene Gruppenräume und einen Verwaltungsbereich.
Die Baumaßnahme wird mit Bund-/Landesmitteln aus dem Programm „Soziale Stadt“ gefördert.
Die HNF beträgt ca. 1.500m2. Der Neubau ist im Passivhausstandard herzustellen.
Die Landeshauptstadt Wiesbaden beabsichtigt, hierfür einen Architekten mit folgenden Leistungen zu beauftragen: Objektplanung Gebäude nach §34 HOAI mit den Leistungsphasen 1-9.
Als Budget für das Projekt sind Gesamtkosten von ca. 6,8 Mio. Euro brutto veranschlagt, hiervon ca. 4,0 Mio. Euro brutto für die Kostengruppen 300+400.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Es handelt sich um ein 2-stufiges Auftragsverfahren:
1. Auftragserteilung LPH 1-4
2. Auftragserteilung LPH 5-9 (vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den städtischen Haushalt).
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.1.2016. Abschluss 28.2.2019
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und „Allgemeine Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden für Leistungen jeder Art“ (ABL).
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber / Alle Bewerber einer Bewerbergemeinschaft haben folgende Nachweise zu erbringen:
a) bei juristischen Personen: aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr (Kopie ist ausreichend)
b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §4 Abs.6 und Abs.9 VOF vorliegen (gilt auch für Nachunternehmer).
c) Eigenerklärung nach §4 Abs.2 VOF über eventuelle wirtschaftliche Verknüpfungen
(gilt auch für Nachunternehmer).
d) Nachweis der Teilnahmeberechtigung nach III.3.1 (gilt auch für Nachunternehmer).
e) Verpflichtungserklärung des/der Nachunternehmer/s (im Falle der beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmern) mit Ansprechpartner und Leistungsteil.
f) Erklärung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (im Falle einer Bewerber/Bietergemeinschaft) zur gesamtschuldnerischen Haftung.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 4, § 5 Abs. 1, 3 und 9 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfanges zulässig.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: A) Nachweis nach §5 Abs.4.a VOF – Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für den Planungsbereich Objektplanung Gebäude: Deckungssummen Personenschäden mind. 3 000 000 Euro und sonstige Schäden mind. 1 000 000 EUR, bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut, oder die urschriftliche Erklärung eines entsprechenden Haftpflichtversicherers, dass er mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung in gleicher Höhe abzuschließen bereit ist sowie eine rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers zur Bereitschaft, im Auftragsfall die vorgenannte Versicherung abschließen zu wollen.
b) Angabe der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre (2012 – 2014) für Leistungen der Objektplanung Hochbau. Nachunternehmerumsätze werden hierbei nicht berücksichtigt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 5 Abs.1, 4 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Es werden nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zugelassen mit einem Mindestgesamtumsatz
von 0,25 Mio. Euro netto für Planungsleistungen nach §34 HOAI.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Objektplanung Gebäude:
— Nachweis von mindestens einer und maximal zwei in den letzten 8 Jahren erbrachten, vergleichbaren Objektplanung/en nach §34 HOAI für einen Neubau ähnlicher Schwierigkeit LPH 2-8, mit Baukosten (brutto) KG 300+400 mind. 2,0 Mio. EUR, wobei die Übergabe frühestens im ersten Quartal 2007 und spätestens im zweiten Quartal 2015 erfolgt sein muss.Als vergleichbar gelten Neubauten für Kultur und Sport, Neubauten für soziale Einrichtungen und Neubau von Zentren mit unterschiedlichen Nutzergruppen.
— Nachweis von maximal zwei realisierten Projekten zur Darstellung der gestalterischen Qualität. Diese Projekte können identisch sein mit den vorgenannten Referenzen, können aber auch andere Projekte sein; die Anforderungen an den Zeitraum der Realisierung sind wie zuvor benannt.
— Erforderlich sind für alle Referenzprojekte jeweils die Angabe von Bauaufgabe, erbrachten LPH, Baukosten (brutto) KG 300+400 und Leistungszeitraum.
Nachunternehmernachweise sind zum teilweisen Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit zulässig und als solche zu kennzeichnen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 5 Abs. 1, 5, 8 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Teilnahmeberechtigt für die Objektplanung Gebäude sind Personen, die als Berufsqualifikation den Beruf des Architekten gemäß § 19 Abs. 1 VOF nachweisen können.
Der Zulassungsbereich bezieht sich auf die Mitgliedstaaten des europäischen Wirtschaftsraumes sowie auf die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Abkommen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bietergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Diese werden geprüft anhand der eingereichten Unterlagen.
Objektplanung Gebäude:
— realisierte Planungen (volle Punktzahl bei Baukosten über 4,0 Mio. Euro brutto und dem Bautypus Neubau Zentrum mit unterschiedlichen Nutzergruppen, Neubau für Kultur und Sport oder Neubau Soziale Einrichtungen, Wichtung 10 %;
— Referenzschreiben zu den realisierten vergleichbaren Planungen (volle Punktzahl bei Kosten- und Terminunterschreitung sowie bei Zufriedenheit im vollsten Umfang bei der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber) Wichtung 6 %;
— gestalterische Qualität (volle Punktzahl bei herausragender architektonischer und städtebaulicher Qualität ) Wichtung 65 %
— Wettbewerbsteilnahmen (volle Punktzahl bei zwei erlangten Preisen), Wichtung 4 %;
— Bauen für die öffentliche Hand (volle Punktzahl bei Vorlage), Wichtung 5 %;
— durchschnittlicher Jahresumsatz (volle Punktzahl bei über 500.000 Euro netto), Wichtung 10 %.
Weitere Angaben zur Bewerberauswahl entnehmen Sie bitte der Auswahlmatrix (siehe Hinweise zur Anforderung der Unterlagen unter VI.3)).
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien
1. Personalstruktur, Zusammensetzung und Organisation des Projektteams. Gewichtung 25
2. Koordination der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Gewichtung 15
3. Vorstellung der konkreten Herangehensweise an das Projekt. Gewichtung 30
4. Maßnahmen zur Kosten-, Termin- und Qualitätssteuerung anhand von Beispielprojekten. Gewichtung 20
5. Honorar, Nebenkosten und Stundensätze. Gewichtung 10
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
64-875/15 SGR
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 21.9.2015 - 12:00
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
28.9.2015 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
12.10.2015
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
A) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen oder Unternehmen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bietergemeinschaften. In diesem Fall werden alle betroffenen Bewerbungen ausgeschlossen.
b) Im Falle von Bewerbergemeinschaften bei Unternehmen nach § 5 Abs. 5 h oder Abs. 6 VOF sind die Formblätter „Bewerbungsbogen“ inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. von jedem Nachunternehmer einzeln einzureichen.
c) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erforderlich und bleiben bei der Wertung unberücksichtigt.
d) Bewerbungen sind ausschließlich in Papierform einzureichen.
e) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben.
f) Der Auftraggeber wendet zur Bewertung der Bewerbungen ein gewichtetes Punktesystem an; das Punktesystem steht als Anlage zum Bewerbungsbogen zur Verfügung.
Hinweise:
1. Sämtliche vorgenannten Angaben und Nachweise sind ausschließlich auf Basis des anzufordernden Formblatts „Bewerbungsbogen“ zu erbringen.
Die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen und Auswahlmatrix) werden ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt und können unter der folgenden email-Adresse angefordert werden:
MjEzZlplM1piWFdYXlxhWiFXWA==.
2. Evtl. auftretende Fragen sind bis zum unter IV.3.3) genannten Termin ausschließlich per eMail an die unter I.1) genannte Auskunftsstelle zu richten.
3. Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt ausdrücklich nicht der Poststempel. Es sind keine Bewerbungen per Fax, eMail oder andere elektronische Wege zugelassen.
nachr. HAD-Ref. : 5165/34
nachr. V-Nr/AKZ: 64-875/15 SGR.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
DEUTSCHLAND
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
DEUTSCHLAND
Fax: +49 6151125816 / 6151126834
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
DEUTSCHLAND
Fax: +49 6151125816 / 6151126834
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26.8.2015