Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Neubau Psychiatrische Einrichtung am Standort Aschaffenburg des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau: Tragwerksplanung.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Aschaffenburg.
NUTS-Code DE261
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Der Bezirk Unterfranken plant den Neubau einer Psychiatrischen Einrichtung am Standort Aschaffenburg des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau.
Für die weitere psychiatrische Versorgung der Region soll unter der Trägerschaft des Bezirk Unterfranken in Anbindung an das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau, Standort Aschaffenburg eine stationäre Einrichtung mit zwei Stationen je 25 Betten auf einer Gesamtnutzfläche von ca. 2 000 m2 neu errichtet werden. Die Leitung dieser Einrichtung soll durch das Bezirkskrankenhaus Lohr erfolgen.
Der Neubau ist auf dem Hanggrundstück östlich des bestehenden Klinikums Aschaffenburg als zweigeschossiger kompakter Baukörper mit Innenhof vorgesehen (talseitig 2-gesch. und sonst 1-geschossig.)
Die geschätzten Gesamtkosten für diese Baumaßnahme belaufen sich auf ca. 11 600 000 EUR brutto.
Terminvorausschau:
— Planungsbeginn direkt nach Abschluss VOF in 2015,
— Bau- und Förderrechtliches Genehmigungsverfahren Frühjahr 2016,
— Baubeginn Ende 2016,
— Bauzeit ca. 2 Jahre,
— Inbetriebnahme Ende 2018.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
— Fachplanung Tragwerksplanung nach HOAI 2013 Teil 4, Abschnitt 1, § 51;
— stufenweise Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen 1 bis 6, vorerst nur Leistungsphasen 1 bis 4;
— Die Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen (ab Lph. 5) ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel beabsichtigt, ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie bei Bedarf ausgewählter Besonderer Leistungen.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 2 000 000 EUR und für sonstige und Sachschäden mindestens 1 000 000 EUR beträgt. Es sind mind. 2 Schadensfälle je Jahr abzudecken (2-fache Maximierung im Versicherungsjahr).
Eine projektbezogene Aufstockung im Auftragsfall kann akzeptiert werden, eine Bestätigung ist jedoch mit den Bewerbungsunterlagen schriftlich einzureichen.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gesetzliche Grundlagen bilden die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Bestimmungen über den Werkvertrag §§ 631 ff. BGB.
Die Realisierung der geplanten Planungs- und Baumaßnahmen sind in Zeit und Umfang von der finanziellen Absicherung abhängig.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bieter- oder Bewerbergemeinschaften in Form einer projektbezogenen ARGE sind zulässig. Eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder ist zum Zeitpunkt der Bewerbung vorzulegen (Angaben zur formalen Prüfung der Bewerbungsunterlagen, zu formalen Ausschlussgründen /
Mindestkriterien und zur finanziellen Leistungsfähigkeit sind von allen ARGE-Mitgliedern zu machen).
Bieter- oder Bewerbergemeinschaften haben die Bewerbungsunterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, soweit die vorgesehenen Leistungen der jeweiligen Anforderung entsprechen. Die Leistungsbereiche jedes Mitglieds der Bieter- oder Bewerbergemeinschaft sind klar aufzuzeigen (z. B. Organigramm). Die geforderten Nachweise sind von jedem Mitglied für seinen Leistungsbereich zu erbringen.
Analog gelten o.g. Anforderungen auch für Nachunternehmer des Bewerbers.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) fristgerechter Eingang einer unterschriebenen Bewerbung (Ausschlusskriterium).
b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (6) und § 4 (9) VOF vorliegen (Ausschlusskriterium).
c) Nachweis der Berufszulassung des Bewerbers gem. § 4 (3) und § 19 (2) VOF.
d) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen.
e) Erklärung gem. § 2 (3) VOF, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist, die Ausführungs- und Lieferinteressen verfolgen.
f) Erklärung gem. § 4 (2) VOF, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet.
g) Will sich ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) auf die Leistungsfähigkeit Dritter (auch freie Mitarbeiter) berufen, so ist nachzuweisen, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Es ist der Nachweis zu führen, dass die erforderlichen Mittel für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen (Nachweis der gesicherten Nutzung z. B. durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten).
h) Bei Bietergemeinschaften: Erklärung zur Rechtsform gem. § 4 (4) VOF, Angabe der vollständigen Unternehmensbezeichnung, Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung durch jedes Mitglied.
i) Abgabe eines Firmen- oder Büroprofils mit Angabe zur Gründung, Gesellschaftsform, Eigentümer und evtl. Tochtergesellschaften und Standorten, Handelsregisterauszug.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gemäß § 5 (4) VOF mit den unter III.1.1) angegebenen Deckungshöhen mit 2-facher Maximierung. Bei ungenügender Deckung ist eine Erklärung des Bewerbers abzugeben, dass im Auftragsfall die Deckungssumme projektbezogen auf die unter III.1.1) angegebenen Deckungshöhen erhöht wird.
b) Erklärung gemäß § 5 (4) c) VOF über den Gesamtumsatz brutto des Bewerbers und seinen Umsatz für die ausgeschriebene Dienstleistung (hier Tragwerksplanung) in den letzten drei Geschäftsjahren.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
III.2.3.a) Personelle Qualifikation:
Angabe der Zahl der fest angestellten Beschäftigten im jährlichen Mittel gemäß § 5 (5) d) VOF der letzten drei Jahre für die ausgeschriebene Dienstleistung:
— Führungskräfte (einschl. Projektleiter)
— sonstige fest angestellte Beschäftigte (ohne Führungskräfte und ohne Auszubildende)
Angabe von Name, Qualifikation, Berufserfahrung, Mitarbeit bei vergleichbaren Projekten und Beispielreferenzen der drei nachfolgend genannten Personen, die die geforderten Leistungen tatsächlich gemäß § 4 (3) und § 5 (5) a) VOF erbringen sollen, insbesondere:
— des Projektleiter/-in (Qualifikation mind. Studium mit Abschluss Dipl.-Ing. oder vergleichbar),
— dessen Stellvertreter/-in,
— und einem weiteren Projektmitarbeiter/-in,
Für den Projektleiter ist anzugeben, ob und in welchem Umfang (bearbeitete Leistungsphasen) er bei den unter III.2.3.b. genannten Referenzobjekten tätig war.
Die Vergleichbarkeit von persönlichen Referenzprojekten hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschreibung/Bilder).
Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend.
Weiterhin ist in einem Organigramm darzustellen, mit welchem Personenkreis die Leistung im Auftragsfall erbracht werden soll. Dabei sind insbesondere die Leistungen der o.g. drei Personen darzustellen.
III.2.3.b) Fachliche Qualifikation:
Referenzobjekte
Nennung und Beschreibung der erbrachten Leistungen bei insgesamt maximal 2 mit den Anforderungen nach II.1.5). vergleichbaren Objekten, aufgeteilt nach:
Referenz 1: Neubau oder Anbau/Erweiterung einer stationären Einrichtung für Behandlung und Pflege im Gesundheitswesen, oder vergleichbares Gebäude in Massivbauweise in Stahlbeton/Mauerwerk
Referenz 2: Neubau einer stationären Einrichtung für Behandlung und Pflege im Gesundheitswesen oder vergleichbares Gebäude in Massivbauweise in Stahlbeton/Mauerwerk
Hinweis:
Die Vergleichbarkeit von Projekten hinsichtlich der Schwierigkeit/Projektgröße/Leistungsumfang ist vom Bewerber in Text und Bild nachzuweisen.
Je Referenzobjekt sind anzugeben:
— Projektname und kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild, einschl. des statisch/konstruktiven Tragsystems,
— Angabe des Bauherrn (Anschrift, Name und Telefonnummer des Ansprechpartners),
— Vertragsverhältnis zum Bauherrn (Auftraggeber), z. B. direkter Vertragspartner, Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE), Nachunternehmer,
— Angaben der Gesamtprojektkosten nach DIN 276 und der Einzelkosten in der 1. Ebene für die KGR 300 und getrennt für KGR 400,
— Angaben zum Honorar (Honorarzone und -satz, Honorar in EUR brutto für die selbst erbrachten Leistungen und Ausgabe der HOAI),
— Angaben zu den selbst erbrachten Leistungen (Leistungsphasen nach HOAI) insbesondere bei noch nicht fertig gestellten Bauvorhaben Angabe des aktuellen Leistungsstandes entspr. den Leistungsphasen der HOAI, bei Projekten in Arbeitsgemeinschaften oder mit/als Nachunternehmerleistungen Angabe der selbst erbrachten Teilleistungen entspr. den Leistungsphasen nach HOAI,
— Terminangaben getrennt zu Planungszeit und zu Bauzeit,
— Angabe der projektbezogenen Kennzahlen NF od. NGF od. BGF und BRI (gem. DIN 277 ),
— aktuelles Referenz- oder Bestätigungsschreiben des jeweiligen Auftraggebers zum akt. Leistungsstand
Das Datum der Inbetriebnahme bei in Nutzung befindlichen Objekten ist vom Bewerber anzugeben.
Gewertet werden Referenzobjekte, deren Inbetriebnahme erst nach dem Jahr 2009, also ab dem 1.1.2010 erfolgte. Laufende Bauvorhaben werden für die Leistungsphasen nach HOAI gewertet, die bereits vollständig abgeschlossen wurden.
Bauabschnitte einer Gesamtmaßnahme werden als Einzelmaßnahme gewertet, wenn sie gesondert abgerechnet werden. Die o. g. Angaben dürfen dann nur diesen Bauabschnitt erfassen. Die Bearbeitung der Bauabschnitte durch den Bewerber ist nachvollziehbar darzustellen.
III.2.3.c) Besondere fachspezifische Kenntnisse.
Die hier aufgeführten Referenzen können die gleichen oder auch andere als die unter III.2.3.b.) aufgeführten Objekte sein. In diesem Fall müssen die Referenzen mit den Anforderungen nach II.1.5) hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang vergleichbar sein.
Es werden nur Referenzen mit Inbetriebnahme ab dem 1.1.2010 gewertet.
Die Vergleichbarkeit ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschreibung/ Bilder). Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend.
Je Kriterium sind max. 2 Referenzprojekte anzugeben:
— Nachweis über besondere Kenntnisse und Erfahrungen über energieoptimiertes und energieeffizientes Bauen,
— Nachweis über besondere Kenntnisse und Erfahrungen im bautechn. Brandschutz,
— Nachweis über Erfahrungen im Umgang und der Projektabwicklung mit öffentlichen Auftraggebern.
Ein Referenzprojekt kann ein oder auch mehrere der Referenzkriterien erfüllen, die o. g. Angaben sind dann gesondert für das jeweils zutreffende Kriterium anzugeben.
III.2.3.d) Erklärung zur technischen Ausstattung gemäß § 5 (5) e) VOF mit Angaben über die Ausstattung, Geräte, technische Ausrüstung (insbesondere Hardware, Rechnerart, Software, fachspezifische Software) welche der Bewerber für die Erbringung seiner Leistungen verfügt.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Der Leistungsteil der Tragwerksplanung ist Ingenieuren gemäß VOF § 19 (2) oder juristischen Personen gemäß VOF § 19 (3) vorbehalten.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Auswahlkriterien für das Verhandlungsverfahren sind: Einhaltung der Mindestkriterien/formale Ausschlussgründe dürfen nicht vorliegen.Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (max. erreichbare Punktzahl: 20 Punkte). Personelle und Fachliche Qualifikation (max. erreichbare Punktzahl: 46 Punkte). Fachliche Qualifikation, Referenzobjekte (max. erreichbare Punktzahl: 72 Punkte). Besondere Qualifikationen: (max. erreichbare Punktzahl: 18 Punkte). Technische Ausstattung: (max. erreichbare Punktzahl: 10 Punkte). Die maximal zu erreichende Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 166 Punkten. Ein Muster der Bewertungsmatrix mit der Gewichtung dieser Auswahlkriterien wird den Bewerbern auf Anforderung zugesandt (s. auch VI.3) Zusätzliche Angaben). Im Übrigen gelten die Auswahl- und Ausschlusskriterien aus dieser Bekanntmachung.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
22.10.2015 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
26.11.2015
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
a. Bewerber können die Bewertungsmatrix mit der Bewertung der Kriterien anfordern bei: GUNTAU:KUNZ Projektmanagement (siehe Kontaktadressen unter I.1)).
b. Die Anforderung sollte per E-Mail erfolgen.
c. Die Bewerbungsunterlagen sind nach der in der Bewertungsmatrix vorgegebenen Reihenfolge und Nummerierung zu gliedern. Zur Bewertung ist eine schriftliche Aussage zu jedem Unterpunkt der Matrix notwendig.
d. Digitale Bewerbungsunterlagen sind nicht zugelassen.
e. Die Bewerbung ist in Papierform einfach in einem verschlossenen, von außen gekennzeichneten Umschlag beim Auftraggeber (Bezirk Unterfranken – siehe auch Kontaktadresse unter I.1) einzureichen.
f. Die Umschläge sind mit der Aufschrift: „Bewerbung für VOF-Verfahren Tragwerksplanung – Bitte nicht öffnen“ zu kennzeichnen.
g. Es werden ausschließlich nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht beim Auftraggeber eingereicht wurden (Ausschlusskriterium). Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgeschickt.
h. Enthalten die Bekanntmachung oder die Bewertungsmatrix nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
i. Die Unterlagen sind vollständig in dem in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Umfang einzureichen. Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordert wird, fehlende Unterlagen nachzureichen.
j. Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl durch die Vergabestelle. Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht danach erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktzahl erzielt wird.
k. Aus der Stufe 1 qualifizieren sich mindestens 3 Bewerber für die Stufe 2. Diese erhalten mit Aufforderung zur Angebotsabgabe einen Ausschreibungstext für die Stufe 2.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß GWB § 107 ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auftragserteilung: nach Ablauf der Informations- und Wartepflicht gem. § 101 a GWB:
— 15 Kalendertage nach Absendung der Information gem. GWB § 101 a,
— 10 Kalendertage bei Versand der Information gem. GBW 101a per Fax oder auf elektronischem Weg.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18.9.2015