III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Grundsätze
Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Wettbewerbsaufgabe werden eindeutige und nicht diskriminierende Kriterien festgelegt. Dabei wird differenziert zwischen formalen Kriterien für die Zulassung zum Auswahlverfahren und inhaltlichen Kriterien zur Beurteilung der Eignung im Auswahlverfahren.
Zur Gewährleistung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit wird das Auswahlverfahren dokumentiert.
Zulassung
Bewerber, die in Bewerbergemeinschaft zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen als Grundvoraussetzung der Zulassung den formalen Kriterien – Ausschlusskriterien – ausnahmslos genügen.
Sie belegen dies auf der vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
01 Allgemeine formale Kriterien:
a. Fristgerechter Eingang der Bewerbung.
b. Einreichung der (vom Auftraggeber vorgegebenen) Bewerbererklärung mit mindestens der eigenhändigen Unterschrift des Bewerbers (bei juristischen Personen: des bevollmächtigten Vertreters). Die Unterzeichnung der Bewerbererklärung durch den bevollmächtigten Vertreter der ARGE/des Generalplaners ist ausreichend.
c. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 11 VOF vorliegen (in der Bewerbererklärung).
d. Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (zum Beispiel durch: Kammernummer, Rundstempel, Eintragungsurkunde, Beitragsbescheid). Zusätzlich bei Berufsanfängern: Nachweis, dass das Diplom, auch bei allen evtl. Partnern, nach dem 1.1.2008 ausgestellt wurde.
02 Qualitative Auswahlkriterien
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber anhand von Nachweisen, Erklärungen und Referenzen in Form von 3 Projektblättern, in denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen. Kann ein Bewerber den Nachweis in einem Kriterium nicht erbringen, legt er ein leeres Projektblatt vor.
e. Der Nachweis wie Fertigstellung | Übergabe oder Auszeichnung darf nicht älter als der Stichtag 1.1.2005 sein.
f. Je Projektblatt ist die zusätzliche Darstellung, einseitig bedruckt, auf max. 1 Seite DIN A3 oder 2 Seiten DIN A4 als Anlage zu begrenzen.
g. Berufsanfänger müssen für Projekte die federführend im Angestelltenverhältnis bearbeitet wurden, eine Projektleiterbestätigung des Verfassers bzw. des Auftragnehmers beilegen.
h. Büroneugründer, deren Diplom der Geschäftsführer, auch bei allen evtl. Partnern, vor dem 1.1.2008 ausgestellt wurde, müssen für Projekte die federführend im Angestelltenverhältnis bearbeitet wurden, eine Projektleiterbestätigung des Verfassers bzw. des Auftragnehmers beilegen.
PROJEKTBLATT P 1 – Vergleichbar realisiertes Projekt: Bewertung 3 Punkte
Nachweis eines realisierten Projekts für einen öffentlichen Auftraggeber, das mit der anstehenden Planungsaufgabe vergleichbar (Verwaltungsgebäude, Geschäftshaus mit überwiegendem Anteil Büronutzung, o. ä.) ist und mit mindestens 2 000 000 EUR (Brutto-Baukosten, KG 300 -400) abgerechnet wurde.
Bei Berufsanfängern kann es auch ein Projekt beliebiger Aufgabenstellung sein oder ein Projekt, das sie als verantwortliche(r) Projektleiter/in in einem anderen Büro eigenständig abgewickelt haben, wenn dies der Büroinhaber schriftlich bestätigt.
Bei kleineren Büroorganisationen gilt der Nachweis eines realisierten Hochbauprojekts, das mit mindestens 1 000 000 EUR (Brutto-Baukosten, KG 300 -400) abgerechnet wurde.
Bei Büroneugründern gilt der Nachweis eines eigenen realisierten Hochbauprojekts das mit mindestens 1 000 000 EUR (Brutto-Baukosten, KG 300 — 400) abgerechnet wurde oder der Nachweis eines realisierten Projekts für einen öffentlichen Auftraggeber, das mit mindestens 2 000 000 EUR (Brutto-Baukosten, KG 300 -400) abgerechnet wurde und das sie als verantwortlich(r) Projektleiter/in in einem anderen Büro eigenständig abgewickelt haben, wenn dies der Büroinhaber schriftlich bestätigt.
Notwendige Angaben P 1:
Bezeichnung, Auftraggeber, Urheber (Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach § 15 HOAI (mind. wesentliche Teile der Leistungsphasen 2-8), Erstellungskosten, Zeichnungen, Abbildungen des fertiggestellten Projekts, Erläuterung.
PROJEKTBLATT P 2 – Ausgezeichnetes realisiertes Projekt: Bewertung 1 Punkt
Für erfahrene Büros und kleinere Büroorganisationen gilt der Nachweis eines ausgezeichneten selbst realisierten Projekts mit Auszeichnung, z. B. Beispielhaftes Bauen oder gleichwertig anerkannte Auszeichnungen.
Bei Büroneugründer gilt der Nachweis eines ausgezeichneten selbst realisierten Projekts oder eines realisierten Projekts mit Auszeichnung, z. B.
Beispielhaftes Bauen oder gleichwertig anerkannte Auszeichnungen, das sie als verantwortliche(r) Projektleiter/in in einem anderen Büro eigenständig abgewickelt haben, wenn dies der Büroinhaber schriftlich bestätigt.
Bei Berufsanfängern kann es auch ein Erfolg in einem studentischen Wettbewerb oder eine ausgezeichnete Studienarbeit sein. Entsprechende Nachweise sind der Bewerbung beizulegen.
Notwendige Angaben P 2:
Bezeichnung, Art der Auszeichnung, Verfasser (Name des Bewerbers), Jahr der Auszeichnung, Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterung.
PROJEKTBLATT P 3 – Ausgezeichneter Wettbewerb: Bewertung max. 3 Punkte
Für erfahrene Büros, kleinere Büroorganisationen und Büroneugründer gilt der Nachweis einer ausgezeichneten Wettbewerbsarbeit (Preis, Ankauf/Anerkennungen) in einem regelgerechten Wettbewerb (kein 1. Rang oder „Erfolg“ in Mehrfachbeauftragungen oder VOF-Verhandlungsverfahren) – zum Beispiel durch eine „wettbewerbe aktuell“- Dokumentation.
Bei Berufsanfängern kann es auch ein Erfolg in einem studentischen Wettbewerb oder eine ausgezeichnete Studienarbeit sein. Entsprechende Nachweise sind der Bewerbung beizulegen.
Bewertungsschlüssel: 1. Preis 3 Punkte, weitere Preise 2 Punkte, Ankauf/Anerkennung 1 Punkt.
Notwendige Angaben P 3:
Bezeichnung, Auslober, Wettbewerbsart, Verfasser (Name des Bewerbers), Jahr, Auszeichnungsart, Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterung.
Auswahl der Teilnehmer siehe Auslobung Teil A.
Die Wettbewerbsbetreuung überprüft den Nachweis anhand der Pro- jektblätter und bewertet die dort dargestellten Referenzen mit maximal 7 möglichen Punkten. Bewerber, die 5 oder mehr Punkte erreichen, sind als Teilnehmer des Planungswettbewerbs qualifiziert. Qualifizieren sich mehr als 20 Bewerber (4 Büros sind von der Ausloberin bereits ausgewählt), entscheidet das Los. Die Auslosung erfolgt unter Aufsicht einer von der Ausloberin unabhängigen Dienststelle.
Bei der Auswahl der Teilnehmer werden verschiedene Kategorien gebildet:
Kategorie A: ca. 10 Erfahrene Büros;
ca. 03 Kategorie B: Berufsanfänger;
ca. 04 Kategorie C: Kleinere Büroorganisationen;
ca. 03 Kategorie D: Büroneugründer.
Je nach Anzahl der qualifizierten Bewerbungen kann sich die Zuordnung der Bewerber in die Lostöpfe A, B, C, D verschieben.
III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Ziel ist ein ganzheitlicher Planungsansatz. Bei der Teilnahme ist zwingend eine Arbeitsgemeinschaft/Generalplaner von Architekten und Fachingenieure für Technische Ausrüstung Heizung/Lüftung/Sanitär und Elektroplaner gefordert.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß Artikel 46 bis 49 der Richtlinie 2005/36/EG „Berufsanerkennungsrichtlinie“ gewährleistet ist, und der die entsprechende Tätigkeit gemäß Richtlinie und Auslobung nachweisen kann.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entspricht, und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Für Fachingenieure Heizung/Lüftung/Sanitär und Elektroplanung gilt:
Die Anforderungen sind erfüllt bei natürlichen Personen, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur oder Beratende Ingenieurin zu führen, hilfsweise Ingenieur oder Ingenieurin, und in entsprechender Fachrichtung der Gebäudeausrüstung bzw. Bauingenieurswesen ihr Studium erfolgreich absolviert haben.
Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ gewährleistet ist.
Die Benennung der Fachingenieure Heizung/Lüftung/Sanitär und Elektroplanung erfolgt mit der Teilnahmebestätigung oder spätestens in der Verfassererklärung.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser/ die Verfasserin der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft/Generalplaner führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entspricht, und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.