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  • DE-17291 Prenzlau
  • 19.11.2015
  • Ausschreibung
  • (ID 2-213711)

Projekt: Wiederherstellung der Einwölbung in der Hauptpfarrkirche St. Marien, Prenzlau Auftrag: Vorbereitende Untersuchungen nach dem Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) sowie Leistungen der Objektplanung gemäß HOAI 2013 § 34


 
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    Bewerbungsschluss 19.11.2015, 14:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Sakralbauten
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Denkmalschutz
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Evangelische Kirchengemeinde Prenzlau, Prenzlau (DE)
    Betreuer Fiebig Schönwälder Zimmer, Berlin (DE), Düsseldorf (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Siehe Ziff. II.1.1) sowie
    Die als Baudenkmal in der Denkmalliste des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums erfasste St. Marien Kirche in Prenzlau gehört zu den bedeutendsten Bauwerken der norddeutschen Backsteingotik des 13./14. Jahrhunderts. Die prächtige östliche Schaufassade wird wegen ihrer anspruchsvollen Konstruktion als „einmalig“ in der Backsteingotik bezeichnet.
    Die Kirche wurde von 1289 bis 1340 – unter Einbeziehung des Westteils einer 1235-1250 erstellten Feldsteinbasilika -als 3-schiffige Hallenkirche erbaut und in den folgenden Jahrhunderten sukzessive erweitert und umgestaltet. Letzte Maßnahmen erfolgten 1546 im Bereich Nordturm und 1776 im Bereich Südturm. Von 1844-47 erfolgte sodann eine Umgestaltung des Innenraums in neogotischen Formen. In den letzten Kriegstagen 1945 brannte die Kirche durch Kampfhandlungen vollständig aus, das Gewölbe stürzte ein, wobei die Ansätze erhalten blieben. Ab 1970 wurde sukzessive mit dem Wiederaufbau begonnen, u.a. mit der Erstellung und Eindeckung der Dächer des Kirchenschiffes und der Türme, der Restaurierung der Fassaden, der Einwölbung von Nordvor- und Torhalle und dem Innenausbau der Südkapellen und 1997 der Wiederaufstellung des Altars.
    Um den bauzeitlichen Raumeindruck des Kirchenschiffs wieder herzustellen und an die ursprüngliche Nutzung als Gotteshaus anzuknüpfen, soll der Wiederaufbau nun mit der Rekonstruktion der Einwölbung des Mittel- und der Seitenschiffe sowie der Errichtung einer Empore an alter Stelle und sodann Aufstellung einer Orgel mit entsprechend raumbildender Wirkung vollendet werden. Für die geplante kulturelle Nutzung (u. a. als Konzerthaus) sind dabei auch Maßnahmen zur Reduzierung der Nachhallzeit erforderlich und vorgesehen (u.a. Einsatz schallabsorbierender Steine).
    Derzeit wird die Raumwirkung des etwa 56 m langen, 26 m breiten und 22 m hohen Kircheninneren durch zwei Arkadenreihen mit Scheidbögen und kreuzförmigen Pfeilern sowie den hohen Seitenfenstern in den Seitenschiffen und dem apsidalen Ostabschluss des Kirchenschiffes dominiert. Entsprechend einer Stellungnahme des Landesdenkmalamtes ist bisher nicht bekannt, ob es Spuren weiterer Bauphasen vor 1844 gibt und wie viel noch vom Ursprungsbau erhalten blieb. Aus diesen Gründen sind i. R. der nun geplanten Maßnahmen auch sanierungsvorbereitende Untersuchungen und eine angemessene Dokumentation nach §9(3) Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) unerlässlich. Im Landesdenkmalamt sind einige Glasnegative von 1902 vom Innenraum der Marienkirche mit den Gewölben vorhanden, aus denen der ursprüngliche Verlauf der Gewölberippen rekonstruierbar ist. Eine Schwierigkeit bei der Rekonstruktion stellen aber voraussichtlich die unterschiedlichen Busungen der Gewölbekappen dar. Der Bauforscher sollte daher unbedingt Kenntnisse über spezifische Gewölbeformen haben.
    Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt durch den Bund sowie die Kirchengemeinde Uckermark. Zuwendungsgeber ist das Amt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Die Zuwendung ist als Festbetragsfinanzierung vorgesehen. Mehrkosten gehen zu Lasten des Bauherrn (Kirchengemeinde Uckermark). Mit der Überprüfung der Bauausführung und der Prüfung des Verwendungsnachweises ist der BLB Brandenburg, NL Potsdam, betraut. Die Vergabevorschriften des Bundes sind einzuhalten. Die Beauftragung erfolgt durch die evangelische Kirchengemeinde Prenzlau.
    Dem „Antrag auf förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ wurde seitens des BKM stattgegeben. Hieraus kann jedoch kein Anspruch auf Förderung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien abgeleitet werden.
    Die geplante Baumaßnahme zeichnet sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Sakralbau; 2. Art der Baumaßnahme: Wiederaufbau; 3. Größenordnung Einwölbung: ca. 2 250 m2 Gewölbefläche; 4. Geschätzte Projektkosten insg. (Kostengruppe 300 – 700 nach DIN 276 Neu): rd. 2 800 000 EUR netto (davon KGr 300 ca. 1 850 000 EUR netto und KGr 400 ca. 30 000 EUR netto)/Geschätzte Projektkosten Einwölbung (Kostengruppe 300 nach DIN 276 Neu): rd. 1 770 000 EUR netto.
    Die beabsichtigte Beauftragung betrifft die Wiederherstellung der Einwölbung des Mittelschiffs und der Seitenschiffe: Rekonstruktion von 7 Jochen, d.h. Herrichten der Gewölbewurzeln, Mauerarbeiten an den Gewölben, Erstellen von Leergerüsten/Schalungen zur Rekonstruktion der Gewölberippen; Aufmauern der Rippen mit Kreuzgewölbesteinen auf der vorgegebenen Holzverschalung; Ausmauern der Flächen zwischen den Rippen mit Kappensteinen und verputzen [Herstellung Oberflächenfassung]). Die Baumaßnahmen sollen unter höchstmöglicher Substanzschonung und unter Verwendung denkmalverträglicher Verfahren sowie zum Teil unter Einsatz historischer Baumaterialien und Herstellungstechniken durchgeführt werden.
    Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
    1. Vorbereitende Untersuchungen und Dokumentation nach dem Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz – BbgDSchG): Die vorbereitenden Untersuchungen umfassen eine Bauaufnahme sowie restauratorische Untersuchungen der oberen Wandbereiche. Bei der Bauaufnahme wird es nicht nur um eine Dokumentation des vorgefundenen Zustands sondern auch um eine bauhistorische Zuordnung der Bausubstanz gehen. Bei den restauratorischen Untersuchungen wird es besonders um die Erkundung historischer Putzteil- und Farbfassungen insb. im Bereich Gewölbeanfänger (daneben: Kämpferzonen der Pfeiler und Dienste und Arkadenlaibungen) gehen. Grundlage bilden die vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum bereits niedergelegten Anforderungen/Vorgaben.
    2. Leistungen der Objektplanung gem. HOAI 2013 §34 für die Wiederherstellung der Einwölbung des Mittelschiffs und der Seitenschiffe: Grundleistungen Leistungsphase 2, soweit in Ergänzung vorhandener Unterlagen erforderlich, sowie die Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 9. Außerdem sollen ggf. ausgewählte Besondere Leistungen beauftragt werden (s. hierzu Ziff. II.2.2) Optionale Leistungen). Bestandteil ist auch eine baugeleitende Dokumentation, d.h. fortlaufende Erfassung von Schäden, Bauteilöffnungen, Besonderheiten u.ä. während der Bauzeit mit Fotos und Beschreibungen.
    Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s. Ziff. II.2.2)) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.
    Die weiteren in die Objektplanung zu integrierenden Fachplanungs-/Beraterleistungen (insb. Tragwerksplanung) werden separat beauftragt.
    Der Bewerber sollte Erfahrungen mit der Sanierung denkmalgeschützter Bausubstanz, bevorzugt von kirchlichen Bauten aus dem Mittelalter mit den spezifischen Besonderheiten/Anforderungen (Hallenbau, Kreuzgewölbe, mehrschaliges Mauerwerk, Rekonstruktion von Bauteilen), haben und zudem über Erfahrungen im Umgang mit allen wesentlichen historischen Baustoffen für eine denkmalgerechte Rekonstruktion der Gewölbe verfügen. Der für die Erhebung und Bewertung der bauhistorischen Befunde/kunsthistorische Begleitung erforderliche Bauforscher ist erst in der 2. Stufe des Vergabeverfahrens (im Fall der Einladung zur Verhandlung) verbindlich zu benennen. Er sollte Erfahrung mit Gewölben, insbesondere Kenntnisse über bauzeitliche Gewölbeformen haben.
    Geplanter Zeitrahmen:
    1. Beauftragung: voraussichtlich 01/2016;
    2. Baudurchführung: voraussichtlich 05/2016 bis 04/2018 (Abschluss Wölbung);
    3. Projektabschluss: im Nachgang.
    Leistungsumfang
    Siehe Pkt. II.1.5) Beschreibung/Gegenstand des Auftrags.
    Adresse des Bauherren DE-17291 Prenzlau
    TED Dokumenten-Nr. 372430-2015

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

      Evangelische Kirchengemeinde Prenzlau
      St. Nikolai Kirchplatz 2
      Zu Händen von: Dr. Reinhart Müller-Zetzsche
      17291 Prenzlau
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 3984851920
      E-Mail: MjE1U2ZWY2AxXFpjVFlWHmZUXFZjXlJjXB9VVg==
      Fax: +49 3984851960

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.kirche-uckermark.de

      Weitere Auskünfte erteilen: Fiebig Schönwälder Zimmer, Architektur + Stadtplanung
      Bülowstr. 66
      Zu Händen von: Frau Barbara Zimmer
      10783 Berlin
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 3021751920
      E-Mail: MjEzbVxgYFhlM2NfVGFoYVpmXmhfZ2hlIVdY
      Fax: +49 3021751859
      Internet-Adresse: http://www.planungskultur.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Fiebig Schönwälder Zimmer, Architektur + Stadtplanung
      Bülowstr. 66
      Zu Händen von: Frau Barbara Zimmer
      10783 Berlin
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 3021751920
      E-Mail: MTV1ZGhoYG07a2dcaXBpYm5mcGdvcG0pX2A=
      Fax: +49 3021751859
      Internet-Adresse: http://www.planungskultur.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Fiebig Schönwälder Zimmer, Architektur + Stadtplanung
      Bülowstr. 66
      Zu Händen von: Frau Barbara Zimmer
      10783 Berlin
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 3021751920
      E-Mail: MjE5Z1ZaWlJfLV1ZTltiW1RgWGJZYWJfG1FS
      Fax: +49 3021751859
      Internet-Adresse: http://www.planungskultur.de

      I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
      I.3)Haupttätigkeit(en)
      Freizeit, Kultur und Religion
      I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1)Beschreibung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Projekt: Wiederherstellung der Einwölbung in der Hauptpfarrkirche St. Marien, Prenzlau Auftrag: Vorbereitende Untersuchungen nach dem Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) sowie Leistungen der Objektplanung gemäß HOAI 2013 § 34.
      II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Deutschland, Prenzlau.

      NUTS-Code DE418

      II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
      II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
      II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Siehe Ziff. II.1.1) sowie
      Die als Baudenkmal in der Denkmalliste des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums erfasste St. Marien Kirche in Prenzlau gehört zu den bedeutendsten Bauwerken der norddeutschen Backsteingotik des 13./14. Jahrhunderts. Die prächtige östliche Schaufassade wird wegen ihrer anspruchsvollen Konstruktion als „einmalig“ in der Backsteingotik bezeichnet.
      Die Kirche wurde von 1289 bis 1340 – unter Einbeziehung des Westteils einer 1235-1250 erstellten Feldsteinbasilika -als 3-schiffige Hallenkirche erbaut und in den folgenden Jahrhunderten sukzessive erweitert und umgestaltet. Letzte Maßnahmen erfolgten 1546 im Bereich Nordturm und 1776 im Bereich Südturm. Von 1844-47 erfolgte sodann eine Umgestaltung des Innenraums in neogotischen Formen. In den letzten Kriegstagen 1945 brannte die Kirche durch Kampfhandlungen vollständig aus, das Gewölbe stürzte ein, wobei die Ansätze erhalten blieben. Ab 1970 wurde sukzessive mit dem Wiederaufbau begonnen, u.a. mit der Erstellung und Eindeckung der Dächer des Kirchenschiffes und der Türme, der Restaurierung der Fassaden, der Einwölbung von Nordvor- und Torhalle und dem Innenausbau der Südkapellen und 1997 der Wiederaufstellung des Altars.
      Um den bauzeitlichen Raumeindruck des Kirchenschiffs wieder herzustellen und an die ursprüngliche Nutzung als Gotteshaus anzuknüpfen, soll der Wiederaufbau nun mit der Rekonstruktion der Einwölbung des Mittel- und der Seitenschiffe sowie der Errichtung einer Empore an alter Stelle und sodann Aufstellung einer Orgel mit entsprechend raumbildender Wirkung vollendet werden. Für die geplante kulturelle Nutzung (u. a. als Konzerthaus) sind dabei auch Maßnahmen zur Reduzierung der Nachhallzeit erforderlich und vorgesehen (u.a. Einsatz schallabsorbierender Steine).
      Derzeit wird die Raumwirkung des etwa 56 m langen, 26 m breiten und 22 m hohen Kircheninneren durch zwei Arkadenreihen mit Scheidbögen und kreuzförmigen Pfeilern sowie den hohen Seitenfenstern in den Seitenschiffen und dem apsidalen Ostabschluss des Kirchenschiffes dominiert. Entsprechend einer Stellungnahme des Landesdenkmalamtes ist bisher nicht bekannt, ob es Spuren weiterer Bauphasen vor 1844 gibt und wie viel noch vom Ursprungsbau erhalten blieb. Aus diesen Gründen sind i. R. der nun geplanten Maßnahmen auch sanierungsvorbereitende Untersuchungen und eine angemessene Dokumentation nach §9(3) Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) unerlässlich. Im Landesdenkmalamt sind einige Glasnegative von 1902 vom Innenraum der Marienkirche mit den Gewölben vorhanden, aus denen der ursprüngliche Verlauf der Gewölberippen rekonstruierbar ist. Eine Schwierigkeit bei der Rekonstruktion stellen aber voraussichtlich die unterschiedlichen Busungen der Gewölbekappen dar. Der Bauforscher sollte daher unbedingt Kenntnisse über spezifische Gewölbeformen haben.
      Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt durch den Bund sowie die Kirchengemeinde Uckermark. Zuwendungsgeber ist das Amt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Die Zuwendung ist als Festbetragsfinanzierung vorgesehen. Mehrkosten gehen zu Lasten des Bauherrn (Kirchengemeinde Uckermark). Mit der Überprüfung der Bauausführung und der Prüfung des Verwendungsnachweises ist der BLB Brandenburg, NL Potsdam, betraut. Die Vergabevorschriften des Bundes sind einzuhalten. Die Beauftragung erfolgt durch die evangelische Kirchengemeinde Prenzlau.
      Dem „Antrag auf förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ wurde seitens des BKM stattgegeben. Hieraus kann jedoch kein Anspruch auf Förderung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien abgeleitet werden.

      Die geplante Baumaßnahme zeichnet sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Sakralbau; 2. Art der Baumaßnahme: Wiederaufbau; 3. Größenordnung Einwölbung: ca. 2 250 m2 Gewölbefläche; 4. Geschätzte Projektkosten insg. (Kostengruppe 300 – 700 nach DIN 276 Neu): rd. 2 800 000 EUR netto (davon KGr 300 ca. 1 850 000 EUR netto und KGr 400 ca. 30 000 EUR netto)/Geschätzte Projektkosten Einwölbung (Kostengruppe 300 nach DIN 276 Neu): rd. 1 770 000 EUR netto.

      Die beabsichtigte Beauftragung betrifft die Wiederherstellung der Einwölbung des Mittelschiffs und der Seitenschiffe: Rekonstruktion von 7 Jochen, d.h. Herrichten der Gewölbewurzeln, Mauerarbeiten an den Gewölben, Erstellen von Leergerüsten/Schalungen zur Rekonstruktion der Gewölberippen; Aufmauern der Rippen mit Kreuzgewölbesteinen auf der vorgegebenen Holzverschalung; Ausmauern der Flächen zwischen den Rippen mit Kappensteinen und verputzen [Herstellung Oberflächenfassung]). Die Baumaßnahmen sollen unter höchstmöglicher Substanzschonung und unter Verwendung denkmalverträglicher Verfahren sowie zum Teil unter Einsatz historischer Baumaterialien und Herstellungstechniken durchgeführt werden.
      Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
      1. Vorbereitende Untersuchungen und Dokumentation nach dem Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz – BbgDSchG): Die vorbereitenden Untersuchungen umfassen eine Bauaufnahme sowie restauratorische Untersuchungen der oberen Wandbereiche. Bei der Bauaufnahme wird es nicht nur um eine Dokumentation des vorgefundenen Zustands sondern auch um eine bauhistorische Zuordnung der Bausubstanz gehen. Bei den restauratorischen Untersuchungen wird es besonders um die Erkundung historischer Putzteil- und Farbfassungen insb. im Bereich Gewölbeanfänger (daneben: Kämpferzonen der Pfeiler und Dienste und Arkadenlaibungen) gehen. Grundlage bilden die vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum bereits niedergelegten Anforderungen/Vorgaben.
      2. Leistungen der Objektplanung gem. HOAI 2013 §34 für die Wiederherstellung der Einwölbung des Mittelschiffs und der Seitenschiffe: Grundleistungen Leistungsphase 2, soweit in Ergänzung vorhandener Unterlagen erforderlich, sowie die Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 9. Außerdem sollen ggf. ausgewählte Besondere Leistungen beauftragt werden (s. hierzu Ziff. II.2.2) Optionale Leistungen). Bestandteil ist auch eine baugeleitende Dokumentation, d.h. fortlaufende Erfassung von Schäden, Bauteilöffnungen, Besonderheiten u.ä. während der Bauzeit mit Fotos und Beschreibungen.
      Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s. Ziff. II.2.2)) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.
      Die weiteren in die Objektplanung zu integrierenden Fachplanungs-/Beraterleistungen (insb. Tragwerksplanung) werden separat beauftragt.
      Der Bewerber sollte Erfahrungen mit der Sanierung denkmalgeschützter Bausubstanz, bevorzugt von kirchlichen Bauten aus dem Mittelalter mit den spezifischen Besonderheiten/Anforderungen (Hallenbau, Kreuzgewölbe, mehrschaliges Mauerwerk, Rekonstruktion von Bauteilen), haben und zudem über Erfahrungen im Umgang mit allen wesentlichen historischen Baustoffen für eine denkmalgerechte Rekonstruktion der Gewölbe verfügen. Der für die Erhebung und Bewertung der bauhistorischen Befunde/kunsthistorische Begleitung erforderliche Bauforscher ist erst in der 2. Stufe des Vergabeverfahrens (im Fall der Einladung zur Verhandlung) verbindlich zu benennen. Er sollte Erfahrung mit Gewölben, insbesondere Kenntnisse über bauzeitliche Gewölbeformen haben.
      Geplanter Zeitrahmen: 
      1. Beauftragung: voraussichtlich 01/2016; 
      2. Baudurchführung: voraussichtlich 05/2016 bis 04/2018 (Abschluss Wölbung); 
      3. Projektabschluss: im Nachgang.
      II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      71240000

      II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
      II.1.8)Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
      II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Siehe Pkt. II.1.5) Beschreibung/Gegenstand des Auftrags.
      II.2.2)Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: Wenn ja, Beschreibung der Optionen:
      (1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages ist beabsichtigt, die Bauaufnahme sowie restauratorischen Untersuchungen in Vorbereitung der Neuwölbung zu beauftragen sowie die Leistungsphasen 2 bis 4 gem. HOAI 2013 §34 (Stufe 1), soweit diese nach Ziffer II.1.5) Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist.
      Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahmen einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenze und Termine sowie die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen.
      (2) Ggf. Beauftragung ausgewählter Besonderer Leistungen (HOAI Anlage 10), insb.:
      LP 8: Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen;
      LP 9: Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
      II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Laufzeit in Monaten: 28 (ab Auftragsvergabe)

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Bedingungen für den Auftrag
      III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 3 000 000 EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (s. Bewerbungsformular). Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
      III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      (1) Vertrag.
      (2) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI (Stand: Juli 2013).
      (3) Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) zu den Verträgen für freiberuflich Tätige.
      (4) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
      (5) Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) – Anhang 19 (AVB)
      (6) Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau).
      (7) Zuwendungsbescheid.
      (8) Gesetze, Verordnungen sowie ergänzende Vorschriften und Regeln des Landes Brandenburg (u. a. RBBau, RLBau BB, LHO, BbgBO).
      (9) Festlegungen des AG: HOAI §35: Honorarzone III, Mittelsatz.
      III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3) der Bekanntmachung) abzugeben,
      — in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
      — in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
      — dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
      — dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
      Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht, wird die Bewerbung der Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen (VOF § 5 [3] wird berücksichtigt).
      Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
      III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
      Darlegung der besonderen Bedingungen: — Anforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG).
      — Die örtliche Präsenz in Prenzlau während der Planungs- und Bauzeit ist in engen Intervallen gemäß Erfordernis sicher zu stellen; in der Bauphase ist eine engen Betreuungsdichte zwingend erforderlich. Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen.
      — Bei der Vereinbarung von Nebenkosten werden die folgenden Sätze nicht überschritten: 5 %.
      — Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. §1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
      — Weitere besondere Bedingungen für die Auftragsdurchführung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
      III.2)Teilnahmebedingungen
      III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Folgende aktuellen Nachweise/Erklärungen – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen (VOF §5 [3] wird berücksichtigt):
      (1) Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (ggf. in Kopie) sowie Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
      (2) Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers, dass
      a. keine Ausschlussgründe gem. VOF § 4 (6) vorliegen;
      b. über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. im Falle eines ausländischen Bewerbers er sich nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines Heimatlandes mit den vorgenannten Verfahren vergleichbar sind;
      c. sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet und er seine Tätigkeit nicht eingestellt hat bzw. im Falle eines ausländischen Bewerbers er sich nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines Heimatlandes mit den vorgenannten Verfahren vergleichbar sind;
      d. er nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
      e. er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde;
      f. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften seines Heimatlandes ordnungsgemäß erfüllt hat;
      g. er sich bewusst ist, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge hat;
      h. er im Auftragsfall die Versicherung gemäß III.1.1) der Bekanntmachung für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.
      (3) Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers zu wirtschaftlichen Verknüpfungen.
      (4) Eigenerklärung zur beruflichen Befähigung (s. Bewerbungsformular); vgl. Ziff. III.3.1).
      (5) Beruft sich der Bewerber/oder Bieter, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), sind in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens (im Falle der Einladung zur Verhandlung) für den Nachunternehmer die Erklärungen nach §4 (2) VOF (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit) und § 4 (6) und (9) VOF (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe) sowie die Verpflichtungserklärung nach VOF § 5 (6) VOF vorzulegen.
      III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Folgende Erklärungen (s. Bewerbungsformular Abschnitt 4.1) – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen (VOF § 5 [3] wird berücksichtigt):
      (1) Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2013, 2012) insgesamt sowie für Leistungen der Objektplanung im Sinne HOAI 2013 § 34.
      Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag hinzugerechnet werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat (Ziff. III.2.1) Unterpunkt 5 und Ziff. III.2.3) Unterpunkt 2 sind zu beachten).
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Keine.
      III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      Folgende Erklärungen (s. Bewerbungsformular) – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen (VOF §5 [3] wird berücksichtigt):
      (1) Darstellung (s. Bewerbungsformular Abschnitt 4.2) der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Mitarbeiter (einschließlich Führungskräfte), mit mindestens 30 Wochenarbeitsstunden aufgeschlüsselt in:
      a. Architekten und/oder Ingenieure im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 § 34 gesamt;
      b. Architekten und/oder Ingenieure im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 § 34 mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre.
      Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers dürfen die Mitarbeiter des Nachunternehmers nur bezogen auf den Leistungsanteil hinzugerechnet werden.
      (2) Darstellung (s. Bewerbungsformular Abschnitt 1.2), welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche ggf. durch Nachunternehmer erbracht werden sowie deren Benennung.
      (3) Aus einer Referenzliste (s. Bewerbungsformular Abschnitt 5.1) für das in Ziff. II.1.5) aufgeführte Leistungsbild sind mindestens 1 und maximal 3 Referenzprojekte mit der Zuordnung Baudenkmal und Projektkosten KGr 300 nach DIN 276 Neu größer/gleich 600 000 EUR netto vorzustellen (s. Bewerbungsformular Abschnitt 5.2), die in den letzten 8 Jahren (10/2007 bis 09/2015) hinsichtlich der Kosten, der Termine und der Qualitäten erfolgreich abgeschlossen wurden (Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2013 § 34 /mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber) und bei denen Architekten- und Ingenieurleistungen erbracht wurden, die mit den in Ziff. II.1.5) beschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind.
      Referenzschreiben des Bauherrn/Betreibers, die den erfolgreichen Abschluss hinsichtlich der Kosten und/oder Termine, Qualitäten und Zusammenarbeit belegen, können der Bewerbung als Anlage beigefügt werden und können dann positiv in die Bewertung eingehen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen beim Betreiber bzw. Bauherrn einzuholen. Nicht in deutscher Sprache verfasste Referenzschreiben sind in deutscher Übersetzung vorzulegen.
      Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte auf jeweils max. 2 DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend darstellen. Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet.
      Die Referenzprojekte müssen nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgewiesen werden, vielmehr sind die Angaben zu den Referenzprojekten von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Nachunternehmer, sofern zutreffend) insgesamt zu machen. Mitarbeiterreferenzen sind nicht zugelassen.
      Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen folgende Unterangaben vollständig getätigt werden:
      — Bezeichnung der Maßnahme und Land/Ort;
      — Auftraggeber;
      — Bei Bietergemeinschaften/ Nachunternehmern zusätzlich: Auftragnehmer (Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. beteiligter Nachunternehmer);
      — Datum Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2013 § 34;
      — Status (Baudenkmal);
      — Projektkosten KGr 300 nach DIN 276 Neu in Euro netto;
      — Bearbeitete Leistungsphasen im Sinne HOAI 2013 § 34;
      — Schwierigkeitsgrad (Honorarzone(n) im Sinne HOAI 2013 § 35);
      — Art der Baumaßnahme (Wiederaufbau im Sinne HOAI 2013 § 2; Instandsetzungsmaßnahme im Sinne HOAI 2013 § 2; Andere);
      — Gebäudetypologie (Sakralbau/Andere).
      Fehlt eine oder mehrere der vorgenannten Angaben, so wird das entsprechende Referenzprojekt nicht in die Wertung aufgenommen.
      (4) Für die Bewertung der fachlichen Eignung können außerdem zusätzliche Angaben (s. Bewerbungsformular Abschnitt 6) zu ausgewählten Projektmerkmalen in den drei in Abschnitt 5.2 des Bewerbungsformulars darzustellenden Referenzprojekten (Bewerbungsformular 5.2.1 bis 5.2.3) erfolgen (nicht zwingend in Bezug auf die Wertungsfähigkeit des Teilnahmeantrags/der Referenzprojekte): Der norddeutschen Backsteingotik zuzuordnendes Baudenkmal; Kernsubstanz aus dem Mittelalter; Wiederaufbau und/oder Instandsetzung eines Gewölbes in einer historischen Hallenkirche, einem Kloster o. vgl.; Wiederaufbau und/oder Instandsetzung eines historischen Kreuzrippengewölbes; Konservierung/Restaurierung/Rekonstruktion von zum Denkmalwert des Gebäudes beitragenden plastischen Bauteilen; Konservierung/Restaurierung / Rekonstruktion von zum Denkmalwert des Gebäudes beitragenden Oberflächen; Einsatz historischer, d. h. heute in der Regel nicht mehr verwendeter Materialien; Fortlaufende Dokumentation während der Bauzeit mit Fotos und Beschreibung von Schäden, Bauteilöffnungen, Besonderheiten u. ä.; Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen.
      Es geht je Leistung/Projektmerkmal max. ein Projekt in die Wertung ein.
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
      Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen; Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.:
      (1) Anzahl der festangestellten Architekten und/oder Ingenieure (einschließlich Führungskräfte) mit mindestens 30 Wochenarbeitsstunden im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 §34 mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung: größer/gleich 2 pro Jahr im Durchschnitt.
      (2) Für die mind. 1 und max. 3 vorzustellenden Referenzprojekte (Bewerbungsformular Abschnitt 5.2.1 bis 5.2.3), welche die o.g genannten Bedingungen erfüllen (Baudenkmal, Projektkosten KGr 300 nach DIN 276 Neu] größer/gleich 0,60 Mio. Euro netto; Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2013 § 34 [mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber] im Zeitraum 10/2007 bis 09/2015), gelten die folgenden weiteren Mindestanforderungen:
      — mindestens ein Referenzprojekt für öffentliche Auftraggeber im Sinne GWB §98;
      — mindestens ein Referenzprojekt, bei dem die Leistungsphasen 3 bis 8 im Sinne HOAI 2013 § 34 durchgängig erbracht wurden.
      Alle Mindestanforderungen müssen in den drei in Abschnitt 5.2 des Bewerbungsformulars vorzustellenden Referenzprojekten erfüllt sein; die Kombination ist dabei beliebig.
      III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
      III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: VOF §19 (1) bis (3)
      Teilnahmeberechtigt sind Architekten/Ingenieure:
      1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden und bauvorlageberechtigt sind.
      2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
      3. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
      III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Verfahrensart
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
      IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: (1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular gemäß Ziffern III.1.3), III.2.1), III.2.2) und III.2.3). (2) Die Angaben zur Bewertung sind im Anhang zum Teilnahmeantrag enthalten. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt 745 Punkte. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. (3) Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.
      IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
      IV.2)Zuschlagskriterien
      IV.2.1)Zuschlagskriterien

      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien

      1. Bearbeitendes Personal (s. Ziff. VI.3)). Gewichtung 11

      2. Strukturelle Herangehensweise (s. Ziff. VI.3)). Gewichtung 12

      3. Herangehensweise an komplexe fachtechnische Aufgabenstellungen anhand realisierter Projekte (s. Ziff. VI.3)). Gewichtung 16

      4. Aus dem Bietergespräch gewonnene Eindrücke. Gewichtung 3

      5. Honorarangebot (s. Ziff. VI.3)). Gewichtung 10

       

      IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
      IV.3)Verwaltungsangaben
      IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 19.11.2015 - 12:00
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein
      IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      19.11.2015 - 14:00
      IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.
      IV.3.7)Bindefrist des Angebots
      IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
      VI.3)Zusätzliche Angaben

      Die in Punkt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Vollmacht/Unterschriftsbefugnis) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen durch die Bewerber, die im Internet (http://www.planungskultur.de/Ausschreibungen/vof.html) heruntergeladen werden können. Die Formblätter können auch schriftlich per Fax (+49 3021751859) unter Angabe der Projektbezeichnung „Wiederherstellung Einwölbung St. Marien, Prenzlau – VOF Objektplanung“ in Papierform angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben (Nachweis der Unterschriftbefugnis durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder eines Auszugs aus einem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers; soweit solch eine Eintragung nicht gegeben ist, Vorlage einer entsprechenden Vollmacht [Formblatt]), ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.

      Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft und/oder der Bewerbung mit Nachunternehmern ist das Bewerbungsformular für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der Bewerber/der – in der Bewerbergemeinschaftserklärung zu benennende – bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.
      Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV 3.4) der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „ Wiederherstellung Einwölbung St. Marien, Prenzlau – VOF Objektplanung – Teilnahmeantrag – Bitte nicht öffnen“ gekennzeichnet ist, bis zu der in Ziffer IV.3.4) genannten Frist einzureichen. Das Fehlen des Bewerbungsbogens oder das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
      Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge.
      Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.

      Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei der unter Ziff. 1.1) genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „Wiederherstellung Einwölbung St. Marien, Prenzlau – VOF Objektplanung – Rückfragen“ per Telefax an +49 3021751859 oder per E-Mail an MjE1a1peXlZjMWFdUl9mX1hkXGZdZWZjH1VW zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet kontinuierlich veröffentlicht (http://www.planungskultur.de/Ausschreibungen/vof.html), so dass alle potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.

      Hinweise zu Ziff. IV.2.1) Zuschlagskriterien – Bewertung: je Kriterium werden 0, 1, 3 oder 5 Punkte: 0 Punkte: keine Angaben (Thema/Aspekt nicht angesprochen); 1 Punkt: ausreichend (wenig in die Tiefe gehende, nur allgemein gehaltene Aussagen, ohne erkennbaren Projektbezug bzw. wesentliche Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nur gering erkannt / Problemstellungen nur gering bewältigt); 3 Punkte: befriedigend (zufrieden stellende / plausible Aussagen bzw. wesentliche Gesichtspunkte der Aufgabenstellung befriedigend erkannt / Problemstellungen befriedigend bewältigt); 5 Punkte: gut (überzeugende / projektspezifisch angemessene / innovative Aussagen bzw. wesentliche Gesichtspunkte der Aufgabenstellung gut erkannt / Problemstellungen gut bewältigt). Es können maximal 260 Punkte erreicht werden. Beispiel: Kriterium Projektspezifisch angebotene Kapazitäten: erreicht 5 Punkte/Gewichtung 2/gewichtete Punkte 10.
      Zuschlagskriterien (Ziff. IV.2.1)) im Details:
      1. Bearbeitendes Personal (1. Projektspezifisch angebotene Kapazitäten 2-fach; 2. Ausbildung und berufliche Erfahrung/Werdegang der für die Auftragsausführung vorgesehenen Bauforschung 3-fach; 3. Ausbildung und berufliche Erfahrung/Werdegang der für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektleitung 3-fach; 4. Ausbildung und berufliche Erfahrung/Werdegang der für die Auftragsausführung vorgesehenen Bauleitung 3-fach).
      2. Strukturelle Herangehensweise (1. Projektorganisation [Organisation der Arbeitsabläufe / Intervalle der geplanten örtlichen Präsenz) / Einbindung von fachtechnischem Spezialwissen / Zusammenarbeit mit dem AG mit den weiteren Beteiligten (Schnittstellenübersicht) 3-fach; 2. Einschätzung der spezifischen Problemstellungen/Projektanforderungen und Darstellung einer darauf abgestimmten Bearbeitungsmethodik 6-fach; 3. Konzepte zur Termin- und Kostensteuerung/-optimierung 3-fach).
      3. Herangehensweise an komplexe fachtechnische Aufgabenstellungen anhand realisierter Projekte (1. Vorgehensweise bei der Bestandsaufnahme und vorbereitenden restauratorischen Untersuchungen, bevorzugt für vergleichbare Aufgabenstellungen [Rekonstruktion eines Ende des 13. Jahrhunderts errichteten Kreuzrippengewölbes mit unterschiedlich gebusten Gewölbekappen], d.h. Erfassung der vorhandenen Archivalienauswertungen und Unterlagen, ergänzende Quellenrecherche, Auswertung und Aufbereitung, Bestandserfassung/zeichnerische Dokumentation u.ä. 4-fach; 2. Vorgehensweise bei der Sanierung von Denkmalen unter statisch schwierigen Bedingungen 5-fach; 3. Vorgehensweise bei der Rekonstruktion eines historischen Gewölbes, bevorzugt eines Kreuzrippengewölbes 5-fach; 4. Fortlaufende baubegleitende Dokumentation 2-fach).
      4. Aus dem Bietergespräch gewonnene Eindrücke.
      5. Honorarangebot.
      Bewertung der Honorarangebote: die niedrigste Angebotssumme wird mit 5 Punkten bewertet. Die höchste Angebotssumme wird mit 1 Punkt bewertet. Die dazwischen liegenden Angebote werden rechnerisch zwischen 1 und 5 Punkten eingeordnet (interpoliert).
      Die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Aufgabenstellung bereits erstellten Unterlagen können im Falle der Einladung zur Verhandlung eingesehen werden. Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich. Folgende Unterlagen liegen vor: Aufgabenstellung für eine Bestandserfassung und bauhistorische Bewertung (Bauaufnahme) sowie restauratorische Untersuchungen in Vorbereitung einer Neuwölbung des Hauptschiffes und der beiden Seitenschiffe (Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Wünsdorf 11/2014); Kostenschätzung/Baubeschreibung zur Kostenschätzung (Olaf Beckert Architektur + Denkmalpflege, Prenzlau 2012/13); Zuwendungsantrag (Ev. Kirchengemeinde Prenzlau, Prenzlau 12/2014 und 01/2015) und Stellungnahme des BLB Brandenburg zur Antragsunterlage (Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen, Cottbus 02/2015).
      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

      Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Potsdam
      Heinrich–Mann-Allee 107
      14473 Potsdam
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 3318661610
      Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
      Fax: +49 3318661652

      VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle gerügt werden. Eine Rüge ist nicht mehr unverzüglich, wenn sie erst nach Ablauf von 14 Kalendertagen, nach dem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, gerügt wird.
      Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus dem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist oder innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden, § 107 Abs. 3 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie unter o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von §107 Abs. 3 GWB vorliegen.
      Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
      VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

      Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Potsdam
      Heinrich–Mann-Allee 107
      14473 Potsdam
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 3318661719
      Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
      Fax: +49 3318661652

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      19.10.2015
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 22.10.2015
Zuletzt aktualisiert 21.12.2018
Wettbewerbs-ID 2-213711 Status Kostenpflichtig
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