Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Erweiterung der Staatl. Realschule Hirschaid um einen Anbau mit integrierter 1-fach Sporthalle und Ganztagsbetreuung in 96114 Hirschaid, Realschulstraße 2-6, Objektplanung Gebäude.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hirschaid.
NUTS-Code DE245
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Der Landkreis Bamberg plant, die bestehende Realschule in Hirschaid zu erweitern. Der Erweiterungsbau soll neben Klassenräumen (NF = ca. 500 m2), eine offene Ganztagsbetreuung (NF = ca. 124 m2), eine gebundenen Ganztagsbetreuung mit Nebenräumen (NF = ca. 274 m2) auch eine 1-fach Sporthalle beinhalten.
Eine weitere auf dem Schulgelände bereits bestehende 1-fach Sporthalle soll erhalten bleiben.
Grundlage für die Planung wird u.a. auch eine vorab erstellte Machbarkeitsstudie sein.
Aufgabenstellung bilden u.a. die Erstellung des Förderantrags bei der Reg. v. Ofr. und die Mitwirkung bei der Erstellung des Verwendungsnachweises.
Architektenleistungen (Objektplanung) unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
— Funktionalität;
— Wirtschaftlichkeit;
— Unterhaltskosten;
— Energieeffizienz;
— Barrierefreiheit;
— Entwurfsqualität.
Neubau:
ca. 3 000 m2 BGF.
Gesamtkosten geschätzt mit ca. 7 800 000 EUR brutto (KGR 200-700 nach DIN 276).
Terminvorausschau:
— Planungsbeginn Anfang 2016;
— Baugenehmigung/Förderantrag 2016;
— Baubeginn geplant Frühjahr/Sommer 2017;
— Bauzeit ca. 1,5 Jahre.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
— Objektplanung (Architektenleistungen nach HOAI 2013 Teil 3 Abschnitt 1, § 34).
— stufenweise Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen 1 bis 9, vorerst nur Leistungsphasen 1 und 2.
— Die Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen (Lph. 3 bis 9) ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel durch die Förderbehörden beabsichtigt, ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie bei Bedarf ausgewählter Besonderer Leistungen.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 2 000 000 EUR und für sonstige und Sachschäden mindestens 1 000 000 EUR beträgt. Es sind mind. 2 Schadensfälle je Jahr abzudecken (2-fache Maximierung im Versicherungsjahr).
Eine projektbezogene Aufstockung im Auftragsfall kann akzeptiert werden, eine Bestätigung ist jedoch mit den Bewerbungsunterlagen schriftlich einzureichen.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gesetzliche Grundlagen bilden die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Bestimmungen über den Werkvertrag §§ 631 ff. BGB.
Die Realisierung der geplanten Planungs- und Baumaßnahmen sind in Zeit und Umfang von der finanziellen Absicherung abhängig.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind nicht zugelassen.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Vertragsgrundlage werden das Vertragsmuster sowie die Allgemeinen (AVB) und Zusätzlichen Vertragsbestimmungen (ZVB) des Auftraggebers. Honorare und Vergütungen ermitteln sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) fristgerechter Eingang einer unterschriebenen Bewerbung (Ausschlußkriterium);
b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (6) und § 4 (9) VOF vorliegen (Ausschlusskriterium);
c) Nachweis der Berufszulassung des Bewerbers gem. § 4 (3) VOF und § 19 (1)(2) VOF. Bei juristischen Personen ist vom Bewerber nachzuweisen, dass der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt;
d) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen;
e) Nachweis der Bauvorlageberechtigung (in Bayern bei Architektenleistungen Art. 61 BayBO);
f) Nachweis, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes gemäß Art. 62 Abs. 2 BayBO besitzt;
g) Erklärung gem. § 2 (3) VOF, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist, die Ausführungs- und Lieferinteressen verfolgen;
h) Erklärung gem. § 4 (2) VOF, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet;
i) Will sich ein Bewerber auf die Leistungsfähigkeit Dritter (z. B. verschiedene Standorte, Niederlassungen oder auch freie Mitarbeiter) berufen, so ist nachzuweisen, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Es ist der Nachweis zu führen, dass die erforderlichen Mittel für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen (Nachweis der gesicherten Nutzung z. B. durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten);
j) Abgabe eines Firmen- oder Büroprofils mit Angabe zur Gründung, Gesellschaftsform, Eigentümer und evtl. Tochtergesellschaften und Standorten, Handelsregisterauszug.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gemäß § 5 (4) VOF mit den unter III.1.1) angegebenen Deckungshöhen. Bei ungenügender Deckung ist eine Erklärung des Bewerbers abzugeben, dass im Auftragsfall die Deckungssumme projektbezogen auf die unter III.1.1) angegebenen Deckungshöhen erhöht wird
b) Erklärung gemäß § 5 (4) c) VOF über den Gesamtumsatz brutto des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren
c) Sofern die Ausführung der Dienstleistung durch eine Niederlassung des Bewerbers erfolgen soll, sind die vorstehend abgefragten Daten sowohl für das Gesamtunternehmen (Hauptsitz) als auch für die betreffende Niederlassung zu erstellen.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
III.2.3.a) Personelle Qualifikation:
Angabe der Zahl der Beschäftigten im jährlichen Mittel gemäß § 5 (5) d) VOF der letzten 3 Jahre für die ausgeschriebene Dienstleistung:
— Führungskräfte (einschl. Projektleiter)
— sonstige fest angestellte Beschäftigte (ohne Führungskräfte und ohne Auszubildende)
Angabe von Name, Qualifikation, Berufserfahrung, Mitarbeit bei vergleichbaren Projekten und Beispielreferenzen der Personen, die die geforderten Leistungen tatsächlich gemäß § 4 (3) und § 5 (5) a) VOF erbringen sollen, insbesondere:
— des Projektleiters (Qualifikation mind. Studium mit Abschluss Dipl.-Ing. Arch.)
— dessen Stellvertreter
— und von 3 weiteren Projektmitarbeitern,
Für den Projektleiter ist anzugeben, ob und in welchem Umfang er bei den unter III.2.3.b. genannten Referenzobjekten tätig war.
Die Vergleichbarkeit von persönlichen Referenzprojekten hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschreibung/ Bilder).
Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend.
III.2.3.b) Referenzobjekte
Nennung und Beschreibung der erbrachten Leistungen (kurze Beschreibung in Wort und Bild) für max. 2 Referenzobjekte, mit den Anforderungen nach II.1.5) vergleichbar, für den:
1. Neubau von weiterführenden Schulen oder vergleichbaren Schulneubauten;
2. Neubau von Gebäuden für den Schulsport oder vergleichbaren Sportneubauten.
Je Referenzobjekt sind anzugeben:
— Projektname und kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild,
— Angabe des Bauherrn (Anschrift, Name und Telefonnummer des Ansprechpartners),
— Vertragsverhältnis zum Bauherrn (Auftraggeber), z. B. direkter Vertragspartner, Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE), Nachunternehmer,
— Angaben der Gesamtprojektkosten nach DIN 276 und der Einzelkosten in der 1. Ebene für die KGR 300 und 400,
— Vergleich der Gesamtkosten der Kostenberechnung mit der Kostenfeststellung nach DIN 276 in EUR brutto mit Erläuterung bei Abweichungen,
— Angaben zum Honorar (HOAI 2009 oder 2013, Honorarzone und -satz, Honorar in EUR brutto für die selbst erbrachten Leistungen,
— Angaben zu den selbst erbrachten Leistungen (Leistungsphasen nach HOAI) insbesondere bei noch nicht fertig gestellten Bauvorhaben Angabe des aktuellen Leistungsstandes entspr. den Leistungsphasen der HOAI 2009 oder 2013, bei Projekten in Arbeitsgemeinschaften oder mit/als Nachunternehmerleistungen Angabe der selbst erbrachten Teilleistungen entspr. den Leistungsphasen nach HOAI,
— Terminangaben getrennt zu Planungszeit und zu Bauzeit,
— Angabe der projektbezogenen Kennzahlen NF und BRI (gem. DIN 277 ),
— Referenzschreiben oder Bestätigungsschreiben des jeweiligen Auftraggebers (nicht älter als 2012/bei älteren Schreiben ist eine Eigenerklärung zur Bestätigung des Inhaltes ausreichend).
Das Datum der Inbetriebnahme ist vom Bewerber anzugeben.
Gewertet werden fertig gestellte Referenzobjekte, deren Inbetriebnahme erst nach dem Jahr 2008, also ab dem 1.1.2009 erfolgte.
Laufende Bauvorhaben werden für die Leistungsphasen nach HOAI gewertet, die bereits vollständig abgeschlossen wurden.
Bauabschnitte einer Gesamtmaßnahme werden als Einzelmaßnahme gewertet, wenn sie gesondert abgerechnet werden. Die o. g. Angaben dürfen dann nur diesen Bauabschnitt erfassen.
Die Vergleichbarkeit von Projekten hinsichtlich der Schwierigkeit/Projektgröße/Leistungsumfang ist vom Bewerber in Text und Bild nachzuweisen.
III.2.3.c) Besondere fachspezifische Kenntnisse:
Die hier aufgeführten Referenzen können auch andere als die unter III.2.3.b) aufgeführte Objekte sein, in diesem Fall müssen die Referenzen mit den Anforderungen nach II.1.5) hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang vergleichbar sein.
Es werden nur Referenzen mit Inbetriebnahme ab dem 1.1.2011 gewertet.
Die Vergleichbarkeit ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschreibung/ Bilder). Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend.
Je Kriterium sind 3 Referenzprojekte anzugeben:
— Nachweis über besondere Kenntnisse und Erfahrungen im energieeffizienten Bauen;
— Nachweis über besondere Kenntnisse und Erfahrungen im bautechnischen Brandschutz und bei der Erstellung von Brandschutznachweisen bei vergleichbaren Objekten;
— Nachweis über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in Förderverfahren, Verwaltungsvorschriften und sonst. Regelwerken (Förderverfahren auf Landes-Bundes-EU-Ebene, z. B. FAG, FA-ZR);
— Nachweis der Erfahrung im Umgang und der Projektabwicklung mit öffentlichen.
Auftraggebern
III.2.3.d) Erklärung zur technischen Ausstattung gemäß § 5 (5) e) VOF mit Angaben über die Ausstattung, Geräte, technische Ausrüstung (insbesondere Hardware, Rechnerart, Software, fachspezifische Software) welche der Bewerber für die Erbringung seiner Leistungen verfügt.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Der Leistungsteil der Gebäudeplanung ist Architekten gemäß VOF § 19 (1) oder juristischen Personen gemäß VOF § 19 (3) vorbehalten.
Der Bewerber muß nachweisen, daß der Projektleiter gemäß BayBO Art. 61 bauvorlageberechtigt ist und die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes gemäß Art. 62 Abs. 2 BayBO besitzt.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Auswahlkriterien für das Verhandlungsverfahren sind: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (maximal erreichbare Punktzahl: 20 Punkte). Personelle und Fachliche Qualifikation (maximal erreichbare Punktzahl: 61 Punkte). Fachliche Qualifikation, Referenzobjekte (maximal erreichbare Punktzahl: 98 Punkte). Besondere Qualifikationen: (maximal erreichbare Punktzahl: 36 Punkte). Technische Ausstattung: (maximal erreichbare Punktzahl: 10 Punkte). Die maximal zu erreichende Punktzahl ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 225 Punkten. Ein Muster der Bewertungsmatrix mit der Gewichtung dieser Auswahlkriterien wird den Bewerbern auf Anforderung zugesandt (s. auch VI.3) Zusätzliche Angaben).Im Übrigen gelten die Auswahl- und Ausschlusskriterien aus dieser Bekanntmachung.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
1.12.2015 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
a) Bewerber können die Bewertungsmatrix mit der Bewertung der Kriterien anfordern bei: GUNTAU:KUNZ Projektmanagement (siehe Kontaktadressen unter I.1).
b) Die Anforderung hat per E-Mail zu erfolgen.
c) Die Bewerbungsunterlagen sind nach der in der Bewerbungsmatrix vorgegebenen Reihenfolge und Nummerierung zu gliedern. Zur Bewertung ist eine schriftliche Aussage zu jedem Unterpunkt der Matrix notwendig.
d) Digitale Bewerbungsunterlagen sind nicht zugelassen.
e) Die Bewerbung ist in Papierform einfach in einem verschlossenen, von außen gekennzeichneten Umschlag ausschließlich beim Auftraggeber (Landratsamt Bamberg, siehe auch Kontaktadresse unter I.1) einzureichen.
Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht beim Auftraggeber Landratsamt Bamberg eingereicht wurden (Ausschlußkriterium). Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgeschickt.
f) Enthalten die Bekanntmachung oder die Bewertungsmatrix nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
g) Die Unterlagen sind vollständig in dem in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Umfang einzureichen. Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordert wird, fehlende Unterlagen nachzureichen.
h) Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl durch die Vergabestelle. Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht danach erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktzahl erzielt wird.
i) Aus der Stufe 1 qualifizieren sich mindestens 3 Bewerber für die Stufe 2.
Diese erhalten mit Aufforderung zur Angebotsabgabe einen Ausschreibungstext für die Stufe 2.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Postfach 808
91511 Ansbach
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 981530
Fax: +49 98153206
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß GWB § 107 ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auftragserteilung: nach Ablauf der Informations- und Wartepflicht gem. § 101 a GWB:
— 15 Kalendertage nach Absendung der Information gem. GWB § 101 a,
— 10 Kalendertage bei Versand der Information gem. GBW 101a per Fax oder auf elektronischem Weg.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30.10.2015