Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Kita Westflügel 2 – Objektplanung Gebäude.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Ernst-Balser-Straße, 60438 Frankfurt.
NUTS-Code DE712
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Der Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung einer 6-gruppigen Kindertageseinrichtung in Passivbauweise in Frankfurt am Main, Statdtteil Riedberg. Es sollen die Leistungen für das Leistungsbild Objektplanung-Gebäude gem. § 34 Abs. 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2013 vergeben werden.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Der Auftrag umfasst Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung-Gebäude entsprechend § 34 Abs. 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von 3 000 000 EUR, für sonst. Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 1 000 000 EUR, die in Höhe der geforderten Deckungssumme für mindestens 2 Schadensfälle pro Kalenderjahr zur Verfügung steht.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI (2013).
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Hinweis zu Bewerbergemeinschaften: Ist beabsichtigt, eine Bietergemeinschaft zu gründen, ist eine Übersicht beizufügen, die die Zusammensetzung und Leistungsanteile je Mitglied ausweist. Für Bewerbergemeinschaften sind die unter Ziffer III.2.1), III.2.2) sowie III.2.3) geforderten Angaben und Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung im Original abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der Aufrechterhaltung derselben für die Dauer des Vertrages erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften oder Veränderung ihrer Zusammensetzung nach Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge ist unzulässig. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft können das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge haben.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1.) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach VOF § 4, Abs. 6 und 9 a) bis d) nicht vorliegen;
2.) Eigenerklärung, dass dieser Auftrag unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen nach VOF § 2 Abs. 3 erfolgt;
3.) Eigenerklärung, dass der Bewerber gem. § 49 Hessische Bauordnung bauvorlageberechtigt ist (siehe unten III.3.1));
4.) Angaben zur Organisationsstruktur und zur personellen Ausstattung des Büros, mit der die ausgeschriebene Projektbearbeitung durchgeführt werden soll.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 4, § 5 Abs. 1, 3 und 9 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1.) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Krankenversicherungsbeiträgen und Sozialabgaben
2.) Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2013, 2012) insgesamt sowie für Leistungen der einschlägigen Leistunsbilder der Objektplanung Gebäude im Neubau. Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat.
3.) Bestätigung des Versicherers, dass eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen besteht:
— Personenschäden (für die einzelne Person) 3 000 000 EUR, sonst. Sach- und Vermögensschäden 1 000 000 EUR, und das diese Deckungssumme jeweils für mindestens 2 Schadensfälle pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen.
Sollte beim Bewerber noch keine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung bestehen, ist eine verbindliche Erklärung eines Versicherers vorzulegen, in der sich dieser verpflichtet, mit dem Bewerber im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen. Eine Erklärung unter Vorbehalten und/oder Bedingungen ist nicht ausreichend.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 5 Abs.1, 4 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.) Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2013, 2012) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Mitarbeitern (einschließlich Führungskräfte), mit gesonderter Angabe der Mitarbeiter im Bereich Objektplanung Gebäude.
Im Falle der Einschaltung von Nachunternehmern dürfen nur die Mitarbeiter der Nachunternehmer angegeben werden, die in dem für die Nachunternehmervergabe vorgesehenen Leistungsanteil tätig waren.
2.) Darstellung und namentliche Benennung der Personen, die für die zu vergebenden Leistungen vorgesehen sind. Folgende Angaben sind zu tätigen: Name, Akademischer Grad/Titel, Berufserfahrung im Fachgebiet Technische Ausrüstung, Benennung der Referenzprojekte der Personen, die bei dem hier zu vergebenden Auftrag eingesetzt werden sollen. Nachweise der fachlichen Qualifikation der Personen gem. § 4 Abs. 3 i. V. m. § 5 Abs. 5 a VOF sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
3.) Darstellung, welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche ggf. durch Nachunternehmer erbracht werden sollen sowie deren Benennung. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern zu verweisen, so muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in diesem Fall die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die benannten Nachunternehmer schon mit der Bewerbung nachweisen (Verpflichtungserklärung gem. § 5 Absatz 6 VOF).
4.) Angaben zu mindestens 2 Referenzprojekten aus dem Bereich Kindertagesstätte (Neubauten in Passivbauweise) größer/gleich netto netto 2 000 000 EUR, die in den letzten 10 Jahren erfolgreich abgeschlossen wurden (Baufertigstellung) und bei denen Planungsleistungen erbracht wurden, die mit den hier zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind.
Jeweils ist ein Referenzschreiben des Bauherrn und/oder des Auftraggebers, die den erfolgreichen Abschluss belegen, beizufügen.
— bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung,
— bei Leistungen für private Auftraggeber durch eine vom Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung; ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so ist eine Eigenerklärung des Bewerbers zulässig.
Der Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen bei Betreiber bzw. Bauherr einzuholen; Name und Telefonnummer der Ansprechpartner sind anzugeben.
Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte auf jeweils max. 2 DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend darstellen. Fehlen vorgenannte Angaben teilweise oder vollständig kann die Referenz abgewertet werden.
Die Referenzprojekte müssen nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgewiesen werden, vielmehr sind die Angaben zu den Referenzprojekten von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Nachunternehmer, sofern zutreffend) insgesamt zu machen. Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte sollen folgende Unterangaben vollständig gemacht werden:
— Bezeichnung der Maßnahme und Land/Ort;
— Angabe von Auftraggeber (Ansprechpartner, Telefonnummer);
— Bei Bewerbergemeinschaften /Nachunternehmern: Auftragnehmer (Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. des Nachunternehmers);
— Datum der Baufertigstellung;
— Projektkosten netto;
— Bearbeitete Leistungsphasen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude;
— Schwierigkeitsgrad, z.B. Honorarzone i. S. v. § 35 Abs 2, 6 und 7 i.V.m. Anlage 10 Nummer 10.2 HOAI 2013 oder vergleichbar;
— Art der Baumaßnahme (Neubau-, Umbau-/Modernisierungsmaßnahme und/oder Instandhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahme im Sinne § 2 HOAI 2013);
Fehlen vorgenannte Angaben teilweise oder vollständig, kann dies zur Abwertung bis hin zur Nichtwertung des entsprechenden Referenzprojekts führen.
Allgemeiner Hinweis zu III.2.1), III.2.2), III.2.3):
Sämtliche Nachweise sind in deutscher Sprache (oder bei Nachweisen in anderer Sprache mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache) mit dem Anschreiben zur Teilnahme abzugeben.
Allgemeiner Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern:
Werden für wesentliche Hauptleistungen Nachunternehmer eingesetzt, ist die Eignung auch für diese nachzuweisen, d. h. es sind für jeden Nachunternehmer die in III.2) genannten Erklärungen und Nachweise mit dem Teilnahmeantrag ebenfalls einzureichen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: HBO § 49 und VOF § 19.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und bauvorlageberechtigte Ingenieure:
1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach § 49 HBO bauvorlageberechtigt sind.
2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
3. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 5: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Erfüllen mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Eignungsvoraussetzungen, so wird der Auftraggeber diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber folgende objektive Kriterien anwenden:
1) Referenzen sowie deren Qualität anhand der nachfolgend genannten Unterkriterien:
a) Anzahl der vergleichbaren Referenzen der letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahre (mindestens 2),
b) Qualität der Leistung ausweislich der Referenzschreiben des Bauherrn/Betreibers, die den erfolgreichen Abschluss belegen (siehe III.2.3)).
2) Personelle Ausstattung des Bewerbers; Berufserfahrung der für die zu vergebende Leistung vorgesehenen Mitarbeiter (siehe III.2.3)).
Die objektiven Auswahlkriterien sind gleich gewichtet und werden mit einer Maximalpunktzahl von je 50 Punkten bewertet. Es können im Auswahlverfahren daher max. 100 Punkte erreicht werden. Es werden die 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Teilnahme an der Verhandlungsphase ausgewählt, die in Bezug auf die vorgenannten Kriterien die höchste Punktzahl erreichen.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
Kita Westflügel 2 ObjPl. Geb.
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 1.12.2015 - 10:00
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
8.12.2015 - 10:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Nachr. HAD-Ref.: 3072/477;
nachr. V-Nr/AKZ: Kita Westflügel 2 ObjPl. Geb.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
DEUTSCHLAND
Fax: +49 615112-5816/6834
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
DEUTSCHLAND
Fax: +49 615112-5816/6834
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung dem Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
DEUTSCHLAND
Fax: +49 615112-5816/6834
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
3.11.2015