Stadt Bad Oeynhausen - Realisierungswettbewerb
Fußgänger und Radfahrerbrücke am Sielwehr
Grundlage "Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013";
Übereinstimmungsvermerk der Ingenieurkammer Nordrhein-Westfalen: KVR (RPW) - 2015/114 / Übereinstimmungsvermerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen: W 49/15.
Der Auslober
Ausloberin ist die Stadt Bad Oeynhausen, vertreten durch den Bürgermeister.
Das Wettbewerbsmanagement erfolgt durch das Büro
Drees & Huesmann . Planer, Vennhofallee 97, 33689 Bielefeld,
Telefon (05205) 7298-0 (-18) / Telefax (05205) 22679,
info@dhpsennestadt.de / www.dhpsennestadt.de
Anlass und Ziel des Wettbewerbes
Anlass für die Umgestaltung des Sielwehres in Bad Oeynhausen ist eine naturnahe Gestaltung der Werre in seinem rund fünf Kilometer langen Rückstaubereich zur Umsetzung der sog. EU-Wasserrahmenrichtlinie, welche die Erreichung chemischer und ökologischer Qualitätsziele für die Oberflächengewässer vorschreibt.
Im Rahmen der umfangreichen Aktivitäten der Stadt Bad Oeynhausen beim Klimaschutz und der Nutzung regenerativer Energien wird auch die Wasserkraftnutzung mit einer beweglichen Wasserkraftanlage am Sielwehr angestrebt. Es soll die Vereinbarkeit der Wasserkraftnutzung einerseits mit den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie und dem Hochwasserschutz andererseits erreicht werden.
Das Sielwehr in seiner heutigen Form besteht seit 1956 und beinhaltet eine über das Wehr gespannte Fußgängerbrücke. Die Sanierung bzw. Umgestaltung des Sielwehrs erfordert den Neubau einer Brücke, deren Breite die Benutzung durch Fußgänger als auch Radfahrer ermöglicht. Sie bietet damit ein verbessertes Angebot für den Freizeit- und Radtourismus. Zudem verbindet die Brücke die beidseitig der Werre liegenden Teilbereiche des Sielparks miteinander.
Heute hat die Fußgängerbrücke eine Länge von ca. 85 Metern und eine Breite von ca. 3 Metern; für die zu planende Brücke wird eine Länge von ca. 110 Metern und eine lichte Breite von 4 Metern zwischen den Geländern notwendig sein.
Für diese ingenieurbautechnische Lösung und anspruchsvolle Gestaltung gilt es, ein qualifiziertes Büro oder eine Arbeitsgemeinschaft zu finden, welche/s mit der Planung und Realisierung der Brücke beauftragt werden soll.
Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen erfolgreich abgeschlossen haben und die am Tage der Auslobung
- Mitglied einer Ingenieurkammer in Deutschland sind,
- Mitglied einer Ingenieurkammer im vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet sind oder
- in dem Falle, dass eine Ingenieurkammer in dem betreffenden Land nicht existiert, ein Diplom vorlegen, das in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben wurde und das in dem betroffenen Hoheitsgebiet für die Führung einer der deutschen Berufsbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“ entsprechenden Berufsbezeichnung allein oder in einer Wortverbindung erforderlich ist. Ein Diplom in diesem Sinne liegt vor, soweit darin mindestens das Qualifikationsniveau nach Titel III Kapitel I Artikel 11 Buchstabe d der Richtlinie 2005/36/EG nachgewiesen ist. Gleichgestellt sind Ausbildungsnachweise, die in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt oder anerkannt worden sind.
Ausschließlich bei einer Arbeitsgemeinschaft mit einem Mitglied einer Ingenieurkammer sind folgende natürliche Personen teilnahmeberechtigt, die ...
- zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Landschaftsarchitekt berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;
- die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Landschaftsarchitekt nach § 2 BauKaG NW (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet haben;
- zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt / Landschaftsarchitekt nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
- der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,
- zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen,
- der / die in der Gesellschaft tätigen Verfasser sowie der zu benennende bevollmächtigte Vertreter erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern.
Wettbewerbsverfahren / Auswahl der Teilnehmer
Es handelt sich um einen Realisierungswettbewerb, der als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt wird.
Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Von der Ausloberin wird eine Teilnehmerzahl von 17 angestrebt, davon werden 5 Büros gesetzt, 12 Teilnehmer werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.
Die Bewerbung um Teilnahme ist vom 09.11.2015 bis zum 03.12.2015 ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann . Planer möglich:
www.dhp-sennestadt.de “Bewerbung zur Teilnahme”
Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:
- Name des Bewerbers (bei Büropartnern reicht ein Name für die Bewerbung), bei Arbeitsgemeinschaften den Namen jedes Mitgliedes; die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen,
- Eintragung in die jeweilige Ingenieur- bzw. Architektenkammerliste mit Nummer und Datum der Eintragung
- Angaben der Büroadresse inkl. Telefon / E-Mail.
Mit der Bewerbung versichert der Bewerber, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner oder Angestellter) oder ein anderes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft bewirbt, und dass der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss des Bewerbers bzw. der Arbeitsgemeinschaft und ggf. seiner Arbeit führen.
12 Teilnehmer werden im anschließenden Losverfahren unter Aufsicht eines Rechtsvertreters der Stadt Bad Oeynhausen aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers (www.dhp-sennestadt.de) bekannt gegeben. Die übrigen Teilnehmer erhalten eine Absage per E-Mail.
Zur Teilnahme an diesem Wettbewerb wurden von der Ausloberin folgende 5 Teilnehmer (in alphabetischer Reihenfolge) ausgewählt und eingeladen:
1. Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH, Enger, mit Schlattmeier Architekten, Herford
2. HSW-Ingenieure , Bad Oeynhausen, mit tr.architekten partnerschaft mbB, Bad Oeynhausen
3. schlaich bergermann partner sbp, Stuttgart
4. SSF Ingenieure AG, München
5. Thomas & Bökamp Ingenieurgesellschaft mbH, Münster
Termine
Bewerbungsfrist 09.11. - 03.12.2015
Losziehung 07.12.2015
Versand der Unterlagen 15.12.2015
Rückfragenfrist 11.01.2016
Kolloquium 13.01.2016
Abgabe Planunterlagen 09.03.2016
Preisgericht 08.04.2016
Ausstellungseröffnung 13.04.2016
Preisgericht
Stimmberechtigte Preisrichter
1. Prof. Dr. Hans-Georg Reinke, Beratender Ingenieur, Frankfurt
2. Ralf Schubart, Beratender Ingenieur, Wunstorf
3. Arnold Reeker, Architekt, Fachbereichsleiter Stadtentwicklung und Bauen, Stadt Bad Oeynhausen
4. Achim Wilmsmeier, Bürgermeister Stadt Bad Oeynhausen
5. Kurt Nagel, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung
Stellvertretende Preisrichter
6. Dr.-Ing. Christoph Meinsma, Beratender Ingenieur, Düsseldorf
7. Dieter Hinzmann, Leitung Bereich Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Stadt Bad Oeynhausen
8. N.N., Leitung Bereich Stadt- und Verkehrsplanung
9. N.N., CDU-Fraktion
10. N.N., SPD-Fraktion
11. N.N., Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
12. N.N., Fraktion BBO
13. N.N., Fraktion Die Linke
14. N.N., Fraktion Unabhängige Wähler Bad Oeynhausen
Sachverständige Berater ohne Stimmrecht
15. Eckhard Nolting, Bereich Stadt- und Verkehrsplanung
16. Dr. Roland, Wasserwirtschaft - Bezirksregierung Detmold
oder N.N. Untere Wasserbehörde, Kreis Minden-Lübbecke
Vorprüfer/in
Dr. Joachim Göhlmann, Beratender Ingenieur (grbv Ingenieure im Bauwesen GmbH), Hannover
Reinhard Drees, Architekt, Stadtplaner (Drees & Huesmann . Planer)
Gudrun Walter, Architektin, Stadtplanerin (Drees & Huesmann . Planer)
Preise und Anerkennungen
Für Preise stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 20.500 € (inkl. Mehrwertsteuer) zur Verfügung.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 6.500 €
2. Preis 5.000 €
3. Preis 4.000 €
4. Preis 3.000 €
Anerkennungen 2.000 € (z.B. 2x 1.000 €)
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.